BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Bemühungen der Bundesregierung zur (vorzeitigen) Rücküberstellung und zur Verbesserung der Haftbedingungen von Maja T.

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.12.2025

Aktualisiert

11.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/287120.11.2025

Bemühungen der Bundesregierung zur (vorzeitigen) Rücküberstellung und zur Verbesserung der Haftbedingungen von Maja T.

der Abgeordneten Luke Hoß, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Luigi Pantisano, Bodo Ramelow, Lea Reisner, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland ist durch die Grundrechte und internationale Menschenrechtsverträge – darunter die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), das internationale Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sowie die UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) – verpflichtet, die Rechte auf faire Verfahren, menschenwürdige Haftbedingungen und Schutz vor willkürlicher Freiheitsentziehung zu achten und auch für eigene Staatsangehörigen im Ausland einzufordern.

Maja T., identifiziert sich als non-binär und wurde im Juni 2024 von Deutschland an Ungarn ausgeliefert. Maja T. werden im sogenannten Budapest-Komplex körperliche Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten vorgeworfen. Die Auslieferung erfolgte in einer solchen Geschwindigkeit, dass Rechtsschutz nicht rechtzeitig gesucht werden konnte. Unmittelbar nach Erlass des Auslieferungsbeschlusses wurde dieser an den Generalbundesanwalt und die sächsische Polizei übersandt. Der Anwalt Maja T.s erhielt ihn erst mehrere Stunden später. Trotz Ankündigung, hiergegen vorzugehen, wurde die Auslieferung in der Nacht unter Einsatz eines Hubschraubers vollzogen. Nachdem am folgenden Morgen um 7:38 Uhr ein Eilantrag, gerichtet auf einen Stopp der Auslieferung, beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einging, erließ dieses kurz darauf eine Halteaufforderung. Zu diesem Zeitpunkt war Maja T. schon in der Gewalt österreichischer Behörden. Nicht einmal eine Stunde nach der Übergabe Maja T.s durch Österreich an Ungarn untersagte das BVerfG die Auslieferung im Wege der einstweiligen Anordnung. Später stellte es fest, dass die Prüfung menschenrechtskonformer Haftbedingungen in Ungarn nicht ausreichend erfolgt sei (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 2024 – 2 BvR 2180/23, www.tagesschau.de/inland/auslieferung-ungarn-104.html). Seit der Überstellung befindet sich Maja T. in ungarischer Untersuchungshaft unter Bedingungen, die nach übereinstimmenden Medienberichten und Angaben der Verteidigung teils gravierende menschenrechtliche Mängel aufweisen.

Zu den besonders kritikwürdigen Haftbedingungen zählen:

Angesichts dieser Umstände der Haft und des Gerichtsverfahrens und der bekannten Rückschritte im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und Haftbedingungen in Ungarn interessiert die Fragstellenden, ob die Bundesregierung ausreichende Maßnahmen ergriffen hat, um die Menschenrechte und die persönliche Unversehrtheit einer deutschen Staatsbürgerin im Ausland zu gewährleisten. Wegen der nach Auffassung der Fragestellenden überfallartigen und verfassungswidrigen Auslieferung von Maja T. an Ungarn sehen sie die Bundesregierung diesbezüglich in einer besonderen Verantwortung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Informationen hat die Bundesregierung über die realen Bedingungen in ungarischen Haftanstalten (bitte nach Haftanstalt und Quelle der Information aufschlüsseln)?

2

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Haftbedingungen von Maja T. vor, und woher stammen diese Informationen?

3

Hält die Bundesregierung die Haftbedingungen von Maja T. für menschenrechtskonform, wenn ja, bitte begründen, und wenn nein, was unternimmt sie diesbezüglich?

4

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um eine Rücküberstellung von Maja T. vor Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens in Ungarn zu erreichen (bitte nach Ressorts aufschlüsseln), und welcher Geschäftsbereich der Bundesregierung ist hier federführend?

5

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung oder hat sie gegebenenfalls bereits unternommen, um die Haftbedingungen von Maja T. zu verbessern (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

6

Wann hat die Bundesregierung gegebenenfalls Gespräche mit der ungarischen Regierung zu einer Rücküberstellung von Maja T. vor Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens oder zur Verbesserung der Haftbedingungen geführt (bitte nach Ressorts und Abteilung des jeweiligen Ressorts aufschlüsseln, sowie Datum und Gesprächsinhalt nennen)?

7

Hat die ungarische Regierung gegebenenfalls Bedingungen für die Verbesserung von Haftbedingungen von Maja T. gegenüber der deutschen Seite formuliert, und wenn ja, bitte angeben, für welche Verbesserung welche Bedingungen formuliert wurden?

8

Hat die ungarische Regierung gegenüber der deutschen Seite Bedingungen für die Rücküberstellung von Maja T. vor Abschluss des erstinstanzlichen Strafverfahrens formuliert, und wenn ja, welche?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung, im Wege der Staatenbeschwerde gemäß Artikel 33 EMRK gegen Ungarn wegen der Bedingungen in ungarischen Haftanstalten vorzugehen, wenn ja, in welchem Stadium befinden sich diese Überlegungen, und wenn nein, warum nicht?

10

Wird sich die Bundesregierung um eine Verbesserung der Haftbedingungen von Maja T. und eine Rücküberstellung schon vor Abschluss des Strafverfahrens in Ungarn bemühen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

11

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Zusicherung Ungarns, im Falle einer Verurteilung Maja T.s eine Rücküberstellung nach Deutschland vorzunehmen, eingehalten wird (bitte begründen)?

12

Mit welcher Dauer rechnet die Bundesregierung für das Rücküberstellungsverfahren?

13

Hat die Bundesregierung Vorkehrungen getroffen, um einen möglichst schnellen Abschluss des Rücküberstellungsverfahrens zu gewährleisten, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

14

Welche Konsequenzen wurden gezogen oder sind geplant in Bezug auf die verfassungswidrige Auslieferung von Maja T., auch zur Verhinderung weiterer vergleichbarer Fälle in der Zukunft, insbesondere in Bezug den Umstand, dass die Auslieferung derart schnell vollzogen wurde, dass kein effektiver Rechtsschutz durch Anrufung und Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mehr möglich war, obwohl nach Auffassung der Fragestellenden den handelnden staatlichen Behörden bewusst gewesen sein muss, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten ist (bitte ausführen)?

15

Welchen Anteil hatten Behörden oder Bedienstete im Verantwortungsbereich des Bundes bei der verfassungswidrigen und nach Auffassung der Fragestellenden überfallsartig vollzogenen Auslieferung von Maja T. (bitte so genau wie möglich darstellen), und welche Konsequenzen hat die Bundesregierung hieraus gezogen bzw. welche Maßnahmen wurden beschlossen oder sind geplant, um vergleichbare Fälle in der Zukunft möglichst zu verhindern oder auszuschließen (bitte ausführen)?

Berlin, den 18. November 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen