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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Planungen der Bundesregierung zum "Deutschlandfonds" und zu möglichen Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.12.2025

Aktualisiert

11.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/287720.11.2025

Planungen der Bundesregierung zum „Deutschlandfonds“ und zu möglichen Öffentlich-Privaten Partnerschaften

der Abgeordneten Dr. Andreas Audretsch, Katharina Beck, Sascha Müller, Dr. Sebastian Schäfer, Swantje Henrike Michaelsen, Karoline Otte, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung kündigte an, „mittelfristig“ die verstärkte Nutzung privaten Kapitals in der Verkehrsinfrastruktur zu ermöglichen – einschließlich der Nutzung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) – und die „nachhaltige Kreditfähigkeit“ der Autobahn GmbH zu etablieren (www.focus.de/politik/deutschland/uebersicht-im-wortlaut-worauf-sich-schwarz-rot-geeinigt-hat_47fdc138-9182-479f-aa62-19dbd4596e89.html). Gleichzeitig werden zusätzliche Milliarden in Straßenprojekte umgeschichtet und Finanzierungskreisläufe für Verkehrsträger angekündigt (www.focus.de/politik/deutschland/uebersicht-im-wortlaut-worauf-sich-schwarz-rot-geeinigt-hat_47fdc138-9182-479f-aa62-19dbd4596e89.html).

Aktuell treibt die Bundesregierung die Dachmarke „Deutschlandfonds“ mit dem Ziel voran, mithilfe von 10 Mrd. Euro vom Bund privates Kapital zu mobilisieren und darüber insgesamt 100 Milliarden zu investieren. Ein Konzept für den Deutschlandfonds soll noch dieses Jahr vorgestellt werden (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesregierung-will-deutschlandfonds-mit-100-milliarden-euro-aufbauen/100164047.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen79

1

Plant die Bundesregierung, Öffentlich-Private Partnerschaften gezielter zu unterstützen?

2

Plant die Bundesregierung, für mögliche ÖPP-Projekte entsprechende öffentliche Planungskapazitäten aufzubauen (bitte nach Institution, z. B. für die Autobahn GmbH, aufschlüsseln), sollen hier Stellen geschaffen werden, und wenn ja, wie viele?

3

Wenn Frage 2 bejaht wurde, inwiefern sollen hierfür Planungskapazitäten, beispielsweise bei „Partner Deutschland“, ausgebaut werden?

4

Sollen hierfür Finanzierungsmöglichkeiten, beispielsweise durch einen Fonds zur Rekommunalisierung von öffentlichen Leistungen oder durch gestärkte kommunale Investitionskredite, gestärkt werden?

5

Welche Instrumente zur Begrenzung der Rendite privater Geldgeber prüft die Bundesregierung angesichts der Einführung des Deutschlandfonds und davon finanzierter ÖPP, wie ist hier der jeweilige Zeitplan (bitte Maßnahmen einzeln aufschlüsseln)?

6

Plant die Bundesregierung, bei möglichen ÖPP-Projekten die Planung und Umsetzung allein den privaten Akteuren zu überlassen?

7

Welche Parlamentsrechte (Einsichtnahme, Protokollierung, Berichtspflichten) gelten für alle aktuellen ÖPP-Fondsverträge?

8

Plant die Bundesregierung ein öffentlich zugängliches Vertragsregister für die Module des Deutschlandfonds und alle anderen Infrastruktur-ÖPP (inklusive Nachträge, Ex-post-Evaluationen), und wenn nein, warum nicht?

9

Welche Lehren aus der Infrastrukturgesellschaftsdebatte aus dem Jahr 2017 werden heute bei Fonds- bzw. Sonderkonstruktionen wie z. B. dem Deutschlandfonds gezogen, um mögliche Schattenstrukturen und schwächere Parlamentseinbindung zu vermeiden?

10

Hält die Bundesregierung am Nutzenvergleich bei ÖPP-Projekten fest, der innerhalb der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) neben dem reinen Kostenvergleich herangezogen wird und der Gestaltungsspielräume zugunsten von ÖPP eröffnet, und wenn ja, warum?

11

Warum wird bei dem Argument, dass ÖPP-Projekte vermeintlich schneller seien als öffentliche Projekte, regelmäßig nur die Bauzeit, nicht aber die Zeit von Vergabestart bis Verkehrsfreigabe berücksichtigt (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/oepp-muster-wirtschaftlichkeitsuntersuchung.pdf; bitte ÖPP vs. konventionell getrennt ausweisen)?

12

Wird die Bundesregierung sämtliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von ÖPP-Projekten (vorläufig bzw. abschließend) mit allen Annahmen (WACC (Weighted Average Cost of Capital), Lebenszyklus-OPEX (Operating Expenses), Baupreisindizes) vollständig veröffentlichen, und wenn nein, warum nicht?

13

Wird die Bundesregierung alle ÖPP-Verträge (inklusive Nachträgen, Schlichtungs- bzw. Schiedsprotokollen, Refinanzierungsvereinbarungen etc.) ungeschwärzt veröffentlichen, und wenn nein, nach welchen Kriterien plant die Bundesregierung, Transparenz herzustellen?

14

Welche Schlichtungs- bzw. Schiedsverfahren laufen bzw. liefen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 bei Straßen-ÖPP mit welchen Ergebnissen bzw. Zahlungen, und warum sind die Verfahrensunterlagen nicht standardmäßig öffentlich?

15

Welche Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsklauseln (inklusive NDAs (Non-Disclosure Agreements)) verhindern derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung eine Veröffentlichung von Streitbeilegungsunterlagen bei Straßen-ÖPP (bitte projektweise Rechtsgrundlage (u. a. Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), Vergaberecht), wörtliche Klauselpassagen (ggf. geschwärzt), Dauer der Vertraulichkeit, angewandtes Prüfschema der Ressorts zur Abwägung „Geschäftsgeheimnis vs. öffentliches Interesse“ sowie eine Aufstellung sämtlicher seit 2022 beauftragter externer Rechts- und Beratungsleistungen im Kontext dieser Verfahren (Kanzlei bzw. Beratung, Vertragsart, Vergabeweg, Tagessätze bzw. Stundensätze, Gesamtvolumen je Mandat) angeben)?

16

Welche Tariftreue-, Mitbestimmungs-, Ausbildungs- und regionalen Wertschöpfungsklauseln werden nach Kenntnis der Bundesregierung in derzeit geplanten ÖPP-Projekten verbindlich verankert, mit Sanktionen bis zur Kündigung, und wenn keine der oben genannten Aspekte berücksichtigt werden, warum nicht?

17

In welchen Fällen gibt es die Möglichkeit der Kündigung von ÖPP-Projekten durch den Staat (bitte genauen juristischen Mechanismus und das jeweilige Projekt aufschlüsseln)?

18

Sieht die Bundesregierung Finanzierungslücken im Deutschlandfonds, und wenn ja, in welchen Bereichen, warum können diese Bedarfe ggf. nicht durch staatliche Investitionen gedeckt werden?

19

Welche Titel müssten ggf. besser ausgestattet werden, damit Finanzierungslücken von staatlicher Seite geschlossen werden könnten (bitte tabellarisch nach Haushaltstiteln auflisten)?

20

Welche konkreten Ausfallrisiken verpflichtet sich der Bund in den unterschiedlichen Modulen des Deutschlandfonds zu übernehmen, falls private Investitionen sich nicht wie geplant rentieren (bitte konkrete Rechtsvereinbarungen darlegen)?

21

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die gesetzlich festgeschriebenen Klimaziele bei den Investitionen im Rahmen der unterschiedlichen Module des Deutschlandfonds erreicht werden (bitte genau nach Klimazielen und Bewertungsmatrizen, Mindestquoten, Ausschluss IRR (Internal Rate of Return)-Zielvorgaben aufschlüsseln)?

22

Wie sollen die unterschiedlichen Module des Deutschlandfonds rechtlich und personell ausgestattet werden, und welche Kosten sind damit verbunden (bitte Organigramm, Rechtsform, Mittelherkunft und Zuständigkeiten (Bundesministerium der Finanzen (BMF) bzw. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bzw. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)) spezifizieren)?

23

Welche Module sollen nach aktuellen Überlegungen der Bundesregierung unter dem Dach des Deutschlandfonds zusammengefasst werden (bitte Teilfragen für jedes geplante Modul einzeln beantworten)?

24

Welche politischen Ziele werden mit dem jeweiligen Modul verfolgt, und in welche konkreten Branchen oder Technologien soll das Kapital in dem jeweiligen Modul fließen?

25

Welche Überlegungen bestehen in dem jeweiligen Modul zur Verankerung von ökologischen und sozialen Kriterien bei der Mittelverwendung des Fonds?

26

Welche Rolle soll die Taxonomie bei der Mittelverwendung des jeweiligen Fonds spielen?

27

Welche aktuellen Überlegungen gibt es in der Bundesregierung zu der Ausgestaltung des jeweiligen Moduls (Organigramm, Rechtsform, Mittelherkunft und Zuständigkeiten (BMF/BMWE/KfW))?

28

Welche gesetzlichen Anpassungen sind für die Etablierung des jeweiligen Moduls nötig, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur rechtlichen Umsetzung und zum Start des jeweiligen Moduls?

29

Wie sollen sich die 10 Mrd. Euro an öffentlichen Bundesmitteln nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung auf die verschiedenen geplanten Module verteilen (bitte tabellarisch auflisten)?

30

Welcher Anteil aus den angekündigten 10 Mrd. Euro an Bundesmitteln sind Mittel aus Initiativen, die bereits existieren bzw. bereits angekündigt wurden, und bei welchem Anteil handelt es sich um neue Gelder (bitte insgesamt und für jedes einzelne Modul einzeln auflisten)?

31

Welche bestehenden Finanzierungs- und Förderlücken im Bereich des Wachstums- und Innovationskapitals sollen mit welchem Modul des Deutschlandfonds konkret geschlossen werden, und auf welcher empirischen Evidenz basieren diese Finanzierungslücken und Förderlücken, insbesondere für Mittelstand und junge Unternehmen in ihrer Wachstumsphase (Bundestagsdrucksache 21/297)?

32

Wurde durch die Bundesregierung geprüft, ob diese Finanzierungs- und Förderbedarfe auch durch staatliche Investitionen gedeckt werden können, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

33

Wurde von der Bundesregierung geprüft, ob eine Investitionsprämie ebenfalls einen Beitrag zum Schließen der Finanzierungs- und Förderlücken leisten könnte, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

34

Wie soll die sogenannte Hebelung privaten Kapitals in den jeweiligen Modulen konkret erfolgen (bitte Teilfragen für jedes geplante Modul einzeln beantworten)?

35

Welches Verhältnis von privatem zu staatlichem Kapital wird in dem jeweiligen Modul angestrebt?

36

Über welche Instrumente soll in dem jeweiligen Modul privates Kapital beteiligt werden (Garantien, First-Loss etc.)?

37

Welche Rendite- und Gebührenmodelle sind für private Investoren im jeweiligen Modul vorgesehen, und welche Verlustbeteiligung tragen sie?

38

Wie plant die Bundesregierung mit den Erträgen aus Zinsen oder etwaigen Beteiligungsgewinnen in dem jeweiligen Modul umzugehen, und fließen diese dauerhaft dem Fonds zu, oder werden sie ausgeschüttet, und wenn ja, an wen, und in welcher Höhe?

39

Inwieweit wird in dem jeweiligen Modul geprüft, weitere Mittel durch Kofinanzierungen anderer öffentlicher Träger (z. B. Europäische Investitionsbank (EIB), InvestEU, Landesförderinstitute) heranzuziehen (bitte tabellarisch nach Akteuren und Volumina auflisten)?

40

Welche Aufteilung zwischen Fremd- und Eigenkapitalmitteln ist in dem jeweiligen Modul geplant, und wie passt das zu den von der Bundesregierung identifizierten Finanzierungslücken in den jeweiligen Sektoren?

41

Welche Laufzeiten werden für den Fremdkapitalanteil des jeweiligen Moduls angestrebt, und wie passt das zu den von der Bundesregierung identifizierten Finanzierungslücken in den jeweiligen Sektoren?

42

Auf welche volkswirtschaftlichen Theorien bezieht sich die Bundesregierung mit der Aussage, das Ziel des Deutschlandfonds sei das „Hebeln privaten Kapitals über partnerschaftliche Modelle“ (Bundestagsdrucksache 21/664), und welches Ziel verfolgt die Bundesregierung damit?

43

Von welchen Modulen sollen nach Auffassung der Bundesregierung Startups und Scale-ups konkret profitieren und auf welche Weise?

44

Wurde die Europäische Kommission in die Überlegungen zu den jeweiligen Modulen einbezogen, und wenn ja, wie, und haben bereits informelle Vorabstimmungen oder beihilferechtliche Vorprüfungen stattgefunden, und wenn ja, welche?

45

Warum sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Mittel aus dem geplanten Mittelstandsfonds laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD lediglich „großen deutschen Mittelständlern“ zur Verfügung gestellt werden und nicht auch Kleinst- und Kleinunternehmen, und wie sollen diese definiert werden (Beschäftigtenzahl und Umsatzschwellen)?

46

Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung den geplanten Mittelstandsfonds finanzieren, falls durch versäumtes fristgerechtes Handeln die Mittel gerichtlich den Banken zugesprochen werden (https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/rueckzahlung-von-bankenabgabe)?

47

Führt die Bundesregierung trotz erstinstanzlicher gerichtlicher Entscheidung die Gesetzgebung zum geplanten Mittelstandsfonds fort, und wann wird ein Gesetzentwurf hierzu vorgelegt?

48

Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die mögliche Bereitschaft der Banken zu etwaigen Selbstverpflichtungen vor dem Hintergrund des erstinstanzlichen Urteils (https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/rueckzahlung-von-bankenabgabe) – beispielsweise im Hinblick auf die Fremdkapitalkomponente des Fonds – verändert?

49

Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine gruppenbezogene Mittelverwendung im Sinne der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Sonderabgabendogmatik (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2003/07/ls20030717_2bvl000199.pdf?__blob=publicationFile&v=1) gegeben, wenn Mittel aus dem Restrukturierungsfonds künftig nicht den seinerzeit abgabepflichtigen Instituten, sondern großen deutschen Mittelstandsunternehmen zugutekommen sollen?

50

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die seinerzeit abgabepflichtigen Kreditinstitute und die durch den geplanten Mittelstandsfonds zu begünstigenden Mittelstandsunternehmen eine im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 2014 – 2 BvR 1561/12) hinreichend homogene Gruppe bilden, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

51

Falls die Bundesregierung eine solche homogene Gruppe annimmt, wie stellt sie sicher, dass der verfassungsrechtlich geforderte Gruppennutzen zugunsten der seinerzeit abgabepflichtigen Kreditinstitute gewahrt wird, wenn Mittel aus dem Restrukturierungsfonds an große Mittelstandsunternehmen fließen sollen?

52

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass staatliche Eigenkapital- sowie eigenkapitalähnliche Instrumente oder verbilligte Darlehen im Rahmen des Mittelstandsfonds nicht als unionsrechtswidrige Beihilfen nach Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingestuft werden?

53

Sollen ÖPP in der Autobahn GmbH künftig eine größere Rolle spielen, und wenn ja, in welchem Umfang, d. h. in welcher finanziellen Größenordnung?

54

Will die Bundesregierung eine verfassungskonforme und nachhaltige Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH (Eigenkapital, Maut-Einnahmekompetenz, Garantien) erreichen und garantieren, und wenn ja, wie?

55

Mit welchen Maßnahmen kann das laut der Bundesregierung ggf. erreicht werden?

56

Welcher Zeitraum ist zur Umsetzung und Schaffung der Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH ggf. vorgesehen?

57

Arbeitet die Bundesregierung ggf. derzeit bereits an einer Umsetzung?

58

Plant die Bundesregierung eine vermehrte Nutzung des Instruments der öffentlich privaten Partnerschaften für die Umsetzung von Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030, und wenn ja, in welchem finanziellen Umfang, und bei welchen Projekten (Autobahnen und oder Bundesstraßen, Projekte der Liste Teil A, B oder C des Finanzierungs- und Realisierungsplans (FRP) 2025–2029)?

59

Wann plant die Bundesregierung, den Vorschlag zur Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH (https://cdn.table.media/assets/berlin/vorhabenplanung_2.-halbjahr-2025_bmv.pdf) vorzustellen?

60

Welche Kosten der Autobahn GmbH sollen ggf. durch Kredite gedeckt werden (Neu- und Ausbau, Sanierung, Erhalt, Planungskosten, etc.)?

61

Mit welchem Kreditrahmen soll die Autobahn GmbH ggf. ausgestattet werden?

62

Soll für die Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH ggf. der Grundsatz gelten: Erhalt und Sanierung vor Neu- und Ausbau?

63

Inwiefern werden die Haushaltstitel für Aus- und Neubaumaßnahmen im Einzelplan 12 und 14 ausgestaltet, wenn die Autobahn GmbH Kredite aufnehmen kann?

64

Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH ggf. eine neue Priorisierung der zu realisierenden BVWP-Projekte vorzunehmen?

65

Wie bewertet die Bundesregierung den Ausschreibungsstopp Juli 2025 im Kontext von ÖPP- bzw. Privatisierungsplänen?

66

Welche Autobahn-ÖPP Projekte plant die Bundesregierung in dieser Legislatur (bitte alle Plan- zw. Ist-Kosten, Nachträge, Verzögerungen, Verfügbarkeitsabzüge, Refinanzierungsgewinne der geplanten Autobahn-ÖPP Projekte tabellarisch aufschreiben (Stichtag: 22. Oktober 2025))?

67

Welche Kostensteigerungen haben sich bei den Projekten der (u. a. Autobahn (A) 7, A 94, A 3 und A 1) (z. B. siehe www.autobahn.de/planen-bauen/projekt/oepp-projekt-sechsstreifiger-ausbau-autobahnkreuz-biebelriedbis-autobahnkreuz-fuerth-erlangen) seit Vertragsabschluss ergeben (bitte nach Ursachen (Baugrund bzw. Material bzw. Umweltauflagen), Rechts- bzw. Vertragsänderungen, Zahlungen infolge Schlichtung bzw. Schiedsverfahren aufschlüsseln)?

68

In welchen Standardklauseln werden Baugrund-, Umwelt- bzw. Artenschutz-, Normänderungs-, Energiepreis- und Zinsrisiken (teilweise) der öffentlichen Hand zugewiesen, und welche Zahlungen sind daraus seit 2022 entstanden?

69

Welche Refinanzierungsgewinne (z. B. durch Zinsrückgänge) wurden privatisiert?

70

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Einschätzungen des Bundesrechnungshofs, dass ÖPP-Projekte in den häufigsten Fällen unwirtschaftlich sind?

71

Welche Instrumente plant die Bundesregierung, für den Energie-Infrastrukturfonds einzusetzen (Eigenkapital, Mezzanine, Darlehen)?

72

Wie groß ist das Bundesbudget für den Fonds, und welches zusätzliche Privatkapital soll damit mobilisiert werden (Leverage-Ziel)?

73

Wer entscheidet über Investments (Rolle von KfW/BMF/BMWE, Gremien, Stimmrechte), welche Managementgebühren bzw. Erfolgsbeteiligungen sind vorgesehen (inklusive Obergrenzen), und wann sind erstes Closing und erste Investition geplant?

74

Sind Risikopuffer (First-Loss bzw. Garantien) vorgesehen, und wenn ja, welche (www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-009039)?

75

Sind Gemeinwohlbindungen (Netzentgelte, Wärme-Sozialtarife) vorgesehen, und wenn ja, welche (bitte nach Zeitplan und Governance aufschlüsseln)?

76

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, dass ÖPP in der Finanzierung der Energienetze aus wirtschaftlichen Gründen einer Finanzierung unter Hinzunahme privater Geldgeber vorzuziehen sind, da bei einer privaten Finanzierung beispielsweise die Netzentgelte deutlich höher ausfallen könnten (www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-009039)?

77

Plant die Bundesregierung Fonds zur Eigenkapitalentlastung kommunaler Wohnungsunternehmen, und wenn ja, wie werden Miet- bzw. Belegungsbindungen und Renditekappungen rechtssicher verankert?

78

Inwiefern wird die Bundesregierung sicherstellen, dass eine Finanzierung unter Hinzunahme privater Geldgeber die bessere Alternative zu einer öffentlichen Finanzierung darstellt?

79

Inwiefern wird die Bundesregierung in Bezug auf das einzelne Projekt prüfen, ob der Einsatz privaten Kapitals, insbesondere im Bereich Infrastruktur, allgemein Sicherheits- oder Wirtschaftsinteressen jeweils widerspricht und die schlechtere Finanzierungalternative darstellt?

Berlin, den 4. November 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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