45 Jahre nach dem antisemitischen Mord an Shlomo Lewin und Frida Poeschke
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Marlene Schönberger, Marcel Emmerich, Lukas Benner, Schahina Gambir und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vor knapp 45 Jahren am 19. Dezember 1980 wurden der jüdische Verleger, Rabbiner und ehemaliger Vorsitzender der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg, Shlomo Lewin, und seine Lebensgefährtin Frida Poeschke in ihrer Wohnung in Erlangen ermordet. Shlomo Lewin floh in der Zeit des Nationalsozialismus nach Palästina und kehrte im Jahr 1960 zurück nach Deutschland. Lewin war Rabbiner und Verleger sowie Vertreter der Gesellschaft für christlichjüdische Zusammenarbeit. Shlomo Lewin und Frida Poeschke engagierten sich viele Jahre für den jüdisch-christlichen Dialog, für Toleranz und gegen Faschismus und Antisemitismus.
Die genauen Hintergründe des Mordes sind bis heute nicht vollständig aufgeklärt. Die Tatsache, dass Shlomo Lewin eine prominente jüdische Person in der Region und deutlicher und langjähriger Kritiker der rechtsextremen und antisemitischen Wehrsportgruppe Hoffmann (WSG) war, wurde nach Ansicht der Fragestellenden bei den Ermittlungen zu spät und unzureichend berücksichtigt. Stattdessen wurde Shlomo Lewin nach dem Mord von Polizei, Politik und Medien diskreditiert und sein privates Umfeld lange Verdächtigungen ausgesetzt. Die öffentlichen Diffamierungen umfassten Behauptungen über vermeintliche geheimdienstliche Aktivitäten und eine Rolle Shlomo Lewins im Jom-Kippur-Krieg als auch auf Shlomo Lewins Privatleben abzielende rufschädigende Aussagen. Der Journalist Ronen Steinke sieht hier Parallelen zu den Verfehlungen und Diffamierungen durch Medien und Polizei, die im Kontext der Morde des sog. Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) auftraten (vgl. Steinke 2020: Terror gegen Juden, S. 10 f.).
Der Neonazi Uwe B., ein Mitglied der WSG, soll das Paar in ihrer Wohnung in Erlangen aus antisemitischen Motiven erschossen haben. Karl-Heinz Hoffmann, Gründer der rechtsextremen, im Jahr 1980 durch Bundesinnenminister Gerhard Baum verbotenen Wehrsportgruppe Hoffmann lebte zusammen mit seiner Lebensgefährtin Franziska B. und weiteren WSG-Mitgliedern, darunter Uwe B., nur 16 Kilometer entfernt vom Wohn- und späteren Tatort in Schloss Emreuth. Aufgrund einer am Tatort gefundenen Sonnenbrille begann erst vier Jahre nach der Tat der Prozess gegen Franziska B., Karl-Heinz Hoffmann und Uwe B.. Nach 186 Verhandlungstagen wurden Karl-Heinz Hoffmann und Franziska B. in den die Morde betreffenden Anklagepunkten freigesprochen. Der als tot geltende Uwe B. soll der alleinige Mörder gewesen sein. In dem Mordfall wurde niemand verurteilt (vgl www.amadeu-antonio-stiftung.de/ermordet-von-haenden-von-boesewichten-der-mord-an-shlomo-lewin-und-frida-poeschke-64583/).
Karl-Heinz Hoffmann hat mit der WSG Hoffmann eine 400 bis 600 Mitglieder umfassende neonazistische Gruppierung gegründet: Nach dem Verbot in Deutschland durch Bundesinnenminister Gerhart Baum im Jahr 1980 verlegte Hoffmann die Aktivitäten in den Libanon, wo die WSG in Trainingslagern der PLO (Palestinian Liberation Organisation) paramilitärisch trainierte. Hoffmann leugnete den Holocaust, wollte die parlamentarische Demokratie abschaffen und baute gezielt paramilitärische Strukturen auf.
Der mutmaßliche Mörder Uwe B. war als Adjutant von WSG-Chef Hoffmann eines der führenden Mitglieder der WSG. Geboren in der DDR, wurde er mit 22 Jahren im Jahr 1974 von der Bundesrepublik Deutschland (BRD) freigekauft, nachdem er wegen Republikflucht zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Bereits vor dem Freikauf durch die BRD war er in der DDR durch rechtsextreme Aktivitäten aufgefallen. Diese setzte er in der BRD fort: u. a. in rechtsextremen Burschenschaften und der WSG. Im libanesischen Exil war er mutmaßlich an durch Hoffmann befehligten Folterungen anderer WSG-Mitglieder beteiligt. Eine Person, Kay-Uwe Bergmann, die unter Beteiligung u. a. von Uwe B. und Karl-Heinz Hoffmann tagelang gefoltert wurde, verschwand und gilt bis heute als vermisst (vgl. www.spiegel.de/politik/mit-dem-rucksack-a-1095aac9-0002-0001-0000-000013509040).
Uwe B. wurde im Prozess von Hoffmann belastet, den Mord an Shlomo Lewin und Frida Poeschke begangen zu haben.
Uwe B. soll nach der Tat am 23. Dezember 1980 noch einmal nach Pößneck in die DDR eingereist sein, bevor er sich mit einem falschen Pass in den Libanon absetzte und dort im Jahr 1981 mutmaßlich Suizid beging. Uwe B. hat mutmaßlich über mehrere, zumindest teilweise gefälschte Pässe verfügt (vgl. www.amadeu-antonio-stiftung.de/ermordet-von-haenden-von-boesewichten-der-mord-an-shlomo-lewin-und-frida-poeschke-64583/)
Es gab mehrere Berichte aus dem Umfeld der WSG, die die Mitwirkung Karl-Heinz Hoffmanns an Tatvorbereitungen belegten, wie z. B. den Bau eines Schalldämpfers für die Tatwaffe, von dem Teile am Tatort aufgefunden wurden. Außerdem war am Tatort die Sonnenbrille von Franziska B. aufgefunden worden. Trotzdem gelang es Karl-Heinz Hoffmann und Franziska B., aufgrund des Alibis eines anderen Rechtsextremen im Prozess vom Mordvorwurf freigesprochen zu werden. Wie gerichtlich festgestellt wurde, hatte Karl-Heinz Hoffmann Uwe B. nach dem Mord an Shlomo Lewin und Frida Poeschke Geld für die Flucht in den Libanon gegeben und Beweismittel für den Mord beseitigt. Als der Verdacht sich verdichtete, dass seine Lebensgefährtin Franziska B. und er selbst an den Vorbereitungen und am Mord beteiligt gewesen sein könnten, hat Karl-Heinz Hoffmann Uwe B. als alleinigen Täter beschuldigt. Auch wurde das antisemitische Motiv der Tat im Prozess nicht ausreichend berücksichtigt (vgl. www.amadeu-antonio-stiftung.de/ermordet-von-haenden-von-boesewichten-der-mord-an-shlomo-lewin-und-frida-poeschke-64583/).
Karl-Heinz Hoffmanns Rolle beim rechtsextremen Oktoberfestattentat nur zwei Monate vor dem antisemitischen Mord und sein Einfluss in der rechtsextremen Szene in Nürnberg und in ganz Deutschland sind bis zum heutigen Tag noch immer nicht vollständig aufgeklärt. Gerade mit Blick auf aktuelle Bedrohungen ist es von zentraler Bedeutung, auch entsprechende Taten der Vergangenheit und ggf. weiterhin bestehende Strukturen und Netzwerke auszuleuchten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie viele antisemitisch motivierte Morde sind der Bundesregierung seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland bis zum heutigen Tage bekannt (bitte Taten und Opfer chronologisch aufführen)?
Wird der Mord an Shlomo Lewin und Frida Poeschke heute durch die Bundesregierung als antisemitischer Mord anerkannt und entsprechend in die PMK (Politisch motivierte Kriminalität)-Statistik eingeordnet, und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern war nach Kenntnis der Bundesregierung und insbesondere auch ihr nachgeordneter Behörden der damaligen Bundesregierung beim Freikauf des Häftlings Uwe B. im Jahr 1974 bewusst, dass er schon der DDR als Neonazi bekannt war, und wenn sie darüber Kenntnis hatte, wie hat man diesen Umstand nach Kenntnis der Bundesregierung damals bewertet (vgl. www.spiegel.de/politik/mit-dem-rucksack-a-1095aac9-0002-0001-0000-000013509040?context=issue)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung und/oder ihr nachgeordnete Behörden darüber, wie der Freikauf von Behrendt konkret zustande kam, welche Behörden auf Landes- und Bundesebene hieran beteiligt waren und mit welcher Begründung Uwe B. für den Freikauf ausgewählt wurde?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass Uwe B. schon kurze Zeit nach seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in rechtsextremen Burschenschaften agierte und sich unter anderem auch der WSG Hoffmann anschloss, war dies nach Kenntnis der Bundesregierung der damaligen Bundesregierung, einzelnen Bundesministerien und/oder ihr nachgeordneten Behörden und/oder den bayerischen Landesbehörden bekannt?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Uwe B. der Staatssicherheit der DDR zur WSG Hoffmann oder zu anderen rechtsextremistischen Zusammenhängen berichtete?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, dass die in Frage 6 geschilderten Umstände ggf. auch der damaligen Bundesregierung, einzelnen Bundesministerien und/oder ihr nachgeordneten Behörden oder bayerischen Behörden, insbesondere dem bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz bekannt war?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse dazu vor, dass Uwe B. nach der Ermordung von Shlomo Lewin und Frida Poeschke am 23. Dezember 1980 zu seinen Eltern nach Pößneck in die damalige DDR reiste, und liegen der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneten Behörden Kenntnisse dazu vor, dass Uwe B. in diesem Zusammenhang direkt oder indirekt Kontakt zur Staatssicherheit oder anderen Behörden der DDR hatte?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, dass die in Frage 8 erwähnten Umstände ggf. auch der damaligen Bundesregierung, einzelnen Bundesministerien und/oder ihr nachgeordneten Behörden bekannt waren?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese mögliche Reise in die DDR vor dem Hintergrund extrem strenger Ein- und Ausreisebedingungen in bzw. aus der Bundesrepublik Deutschland und der DDR?
Liegen der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneten Behörden Kenntnisse darüber vor, dass die in Frage 10 geschilderten Umstände und eine etwaige Reise ggf. durch staatliche Stellen unterstützt wurden, und wenn ja, welche konkret?
Ist der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneten Behörden bekannt, inwiefern die DDR Uwe B. bei seiner Ausreise in den Libanon ggf. unterstützt hat?
Wie viele Pässe aus welchen Ländern hatte Uwe B. nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneter Behörden, wie viele davon waren echt, wie viele gefälscht?
Inwiefern liegen der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneten Behörden Kenntnisse und Bewertungen der DDR-Staatssicherheit zum Mord an Shlomo Lewin und Frida Poeschke vor, wenn ja, zu welchen Neubewertungen führen diese, und wenn nein, warum nicht, und ist eine entsprechende Untersuchung geplant?
Ist die Tatwaffe von Uwe B. bis zum heutigen Tage nach Kenntnis der Bundesregierung wieder aufgetaucht, und wenn ja, in welchen konkreten Zusammenhängen?
Inwiefern liegen der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneten Behörden durch die Auswertung der Unterlagen der DDR-Staatssicherheit Kenntnisse zum bundesrepublikanischen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus vor 1989 und einer etwaigen gezielten staatlichen Unterstützung durch die DDR vor?
a) Inwiefern hat die Bundesregierung diese mit den Erkenntnissen der bundesrepublikanischen Sicherheitsbehörden abgeglichen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht, und ist ein solcher Abgleich geplant?
Wie viele V-Personen und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneten Behörden bekannt, die bis 1989 im Auftrag der DDR-Staatssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland tätig waren?
Inwieweit haben sich deutsche Sicherheitsbehörden nach der Wiedervereinigung weiter mit Karl-Heinz Hoffmann befasst, und gibt es beispielsweise neue Erkenntnisse über den mutmaßlichen Suizid oder hinsichtlich neuer, bisher nicht bekannter Verbindungen zu anderen Rechtsextremisten und/oder staatlichen Stellen, und wenn ja, welche konkret?
Wie viele V-Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneter Behörden bundesrepublikanische Sicherheitsbehörden in der Wehrsportgruppe Hoffmann als Quelle geführt (bitte möglichst konkret nach Bund bzw. Ländern und jeweiligen Behörden aufschlüsseln)?
Inwiefern wurde Karl-Heinz Hoffmann im Kontext rechtsextremistischer und rechtsterroristischer Bewegungen der 1990er-Jahre vor allem mit Blick auf den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) wahrgenommen und von Sicherheitsbehörden beobachtet, und inwiefern kann eine Kontinuität des bundesrepublikanischen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus vor 1989 für die Jahrzehnte danach aus Sicht der Bundesregierung heute angenommen werden?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für relevant, dass Nürnberg sowohl für den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) als auch vor 1989 für Rechtsextreme um Karl-Heinz Hoffmann offenkundig ein Aktionsschwerpunkt war, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Behörden zur Kenntnis genommen, dass bereits über eine Woche vor dem Mord an Shlomo Lewin und Frida Poeschke von dem WSG-Mitglied und V-Mann des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz über die Vorbereitungen zu Ausführung einer Gewalttat berichtet wurde, und wie bewertet die Bundesregierung diese Tatsache (vgl. www.zeit.de/2023/33/shlomo-lewin-mord-rechtsextremismus-geheimdienst)?
Inwiefern liegt nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneter Behörden und/oder des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz mittlerweile der Bericht von Frank Lippert zu mutmaßlichen Vorbereitungen des Mordes an Shlomo Lewin und Frida Poeschke durch die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ vor (vgl. www.zeit.de/2023/33/shlomo-lewin-mord-rechtsextremismus-geheimdienst)?
Warum hat nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneter Behörden und/oder bayerischer Behörden der Bericht des V-Manns Frank Lippert, der in Ermreuth, dem Wohnsitz von Hoffmann, Franziska B. und Uwe B., den Bau eines Schalldämpfers und die Arbeiten an einer Rohrbombe durch Uwe B. und Karl-Heinz Hoffmann beobachtet hat, nur zwei Monate nach dem Münchner Oktoberfestattentat kein Eingreifen der Sicherheitsbehörden ausgelöst?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage des Berichtes eine Wiederaufnahme der Mordermittlungen geprüft, und wenn nein, sieht der Generalbundesanwalt nach Kenntnis der Bundesregierung neue Ansatzpunkte für eigene Ermittlungen in diesem Kontext?