Brennelementesteuer (Kernbrennstoffsteuer) und Förderfondsvertrag
der Abgeordneten Lisa Paus, Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Dr. Gerhard Schick, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Katrin Göring-Eckardt, Winfried Hermann, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Hermann Ott, Brigitte Pothmer, Christine Scheel, Dorothea Steiner, Dr. Harald Terpe, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 28. Oktober 2010 wurde die Kernbrennstoffsteuer – auch bekannt als Brennelementesteuer – vom Deutschen Bundestag beschlossen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3054). Grundlage dieses Gesetzes war eine von der Bundesregierung erarbeitete und mit den Atomkraftwerke betreibenden Energieversorgungsunternehmen (EVU) verhandelte Vorlage. Im Zuge der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den EVU kam es zu einer deutlichen Reduzierung des vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) zunächst vorgesehenen Steuersatzes von 220 Euro pro Gramm Kernbrennstoff. Aufgrund dieser Reduzierung scheint es mehr als fraglich, ob die vom BMF erwarteten Einnahmen aus der Brennelementesteuer tatsächlich zustandekommen werden.
Noch vor der Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag informierte das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) die Bundesregierung darüber, dass die RWE AG einen Brennelementewechsel im Atomkraftwerk (AKW) Biblis B noch für Ende 2010 plane, der die zu erwartenden Einnahmen aus der Brennelementesteuer um rund 280 Mio. Euro reduzieren werde. Wie aus der Antwort auf die Schriftliche Frage 121 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl vom 9. November 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/3736 hervorgeht, wurden das BMF am 13. Oktober 2010 und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) am 14. Oktober 2010 vom HMUELV über den RWE-Plan informiert.
Somit wäre es der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen der CDU/ CSU und FDP möglich gewesen, die Brennelementesteuer noch vor dem Bundestagsbeschluss am 28. Oktober 2010 so zu ändern, dass der Bund aus dem o. g. Brennelementewechsel Einnahmen in Höhe von rund 280 Mio. Euro verzeichnet hätte. Es stellt sich die Frage, weshalb die Bundesregierung (und mit ihr die Koalitionsfraktionen) wissentlich auf eine Steuereinnahme von mehr als einer viertel Mrd. Euro verzichtet haben.
Drucksache 17/4609 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Bundesministerien (inklusive Bundeskanzleramt) waren neben BMU und BMF vor dem 28. Oktober 2010 über den von der RWE AG für Ende 2010 geplanten Brennelementewechsel im AKW Biblis B informiert?
Wann genau (genaues Datum) wurden sie, insbesondere das Bundeskanzleramt, von wem darüber in Kenntnis gesetzt?
Welche Konsequenzen haben
a) das BMU,
b) das BMF und
c) das Bundeskanzleramt
gezogen, als sie über den von der RWE AG für Ende 2010 geplanten Brennelementewechsel in Biblis B erfuhren?
Zwischen welchen Bundesressorts wurde der Plan der RWE AG vor dem 28. Oktober 2010 in welcher Form, und mit welchen wesentlichen Ergebnissen kommuniziert?
Zwischen welchen Bundesressorts einerseits und der RWE AG andererseits gab es vor dem 28. Oktober 2010 welche Kommunikationsvorgänge bezüglich des von der RWE AG für Ende 2010 geplanten Brennelementewechsels in Biblis B?
Wie viele Besprechungen zur geplanten Brennelementesteuer gab es im BMF vor dem 28. Oktober 2010 insgesamt zwischen dem BMF und den AKW betreibenden EVU und/oder ihren Vertretern, und wann genau fanden diese statt?
Ist dokumentiert, wer an diesen Besprechungen teilnahm?
Wurden (Ergebnis-)Protokolle der Besprechungen erstellt?
Gab es außer den oben erfragten Besprechungen im BMF zur geplanten Brennelementesteuer noch weitere Besprechungen zwischen der Bundesregierung oder Vertretern der Bundesregierung einerseits und den EVU oder Vertretern der EVU andererseits?
Falls ja, welche, wann, und wo fanden sie statt?
Haben die Bundesregierung oder eines der informierten Bundesministerien einzelne Bundestagsfraktionen oder Bundestagsabgeordnete über den geplanten Brennelementewechsel formell oder informell informiert?
Wenn ja, wen, und zu welchem Zeitpunkt?
Gibt es Regelungen bzw. Vereinbarungen mit den AKW-Betreibern für den Fall, dass das Aufkommen der Kernbrennstoffsteuer geringer als 2,3 Mrd. Euro ist?
Welchen Hintergrund und welche Bedeutung hat das am 13. Januar 2011 zusammen mit dem Förderfondsvertrag veröffentlichte Schreiben der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer?
Was bedeutet in § 4 Nummer 4.1 (ii) des Förderfondsvertrages die Formulierung „ausgenommen zur Korrektur gemeinsamer Kalkulationsirrtümer“, das heißt welche möglichen Kalkulationsirrtümer sind hier nach Verständnis der Bundesregierung eingeschlossen?
Gehört der Fall, dass eine Kernbrennstoffsteuer mit einem Steuersatz von 145 Euro/g zu einem geringeren Aufkommen als 2,3 Mrd. Euro führt, zu den in § 2 Absatz 2.2 des Förderfondsvertrages genannten Kalkulationsirrtümern?
Könnte in dem Fall, dass die Kernbrennstoffsteuer ein Aufkommen von weniger als 2,3 Mrd. Euro erbringt, der Steuersatz angehoben werden, um das geplante Aufkommen zu erzielen, ohne dass die AKW-Betreiber einen Anspruch auf Minderung ihrer Einzahlungen in den Energie- und Klimafonds erhalten?
Wenn nein, was ist der Grund dafür, dass die Bundesregierung im Falle eines höheren Aufkommens den AKW-Betreibern Mindereinzahlungen in den Energie- und Klimafonds zugesteht, sich aber für den Fall eines geringeren Aufkommens keine analogen Kompensationsmöglichkeiten vorbehalten hat?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, wenn das Aufkommen der Kernbrennstoffsteuer unter 2,3 Mrd. Euro liegt?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass besonders im nach derzeitiger Gesetzeslage letzten Jahr der Erhebung der Kernbrennstoffsteuer zu erwarten wäre, dass die AKW-Betreiber Brennelementewechsel auf das Jahr 2017 verschieben werden und das Aufkommen im Jahr 2016 deshalb weit unter den angestrebten 2,3 Mrd. Euro liegen wird?
Wenn ja, was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen?
Falls nein, weshalb nicht?
Teilt die Bundesregierung die Abschätzung des Bundesrates (Drucksache 687/1/10), dass eine Kernbrennstoffsteuer zu Mindereinnahmen bei der Körperschaft- und der Gewerbesteuer in Höhe von 690 Mio. Euro führt und die Länder und Gemeinden daran mit rund 500 Mio. Euro beteiligt sind?
Falls nein, weshalb nicht?
Von welchen jährlichen Mindereinnahmen für die Länder und Gemeinden geht die Bundesregierung in den Jahren 2011 bis 2016 aus, und wie wurden diese Mindereinnahmen berechnet, das heißt welche Annahmen wurden für die Berechnung konkret getroffen?
Welchen faktischen Anteil haben Bund, Länder und Gemeinden in den Jahren 2011 bis 2016 durchschnittlich an den Ausfällen der Gewerbesteuer, wenn auch die Verteilungsrunde über den Finanzausgleich berücksichtigt wird (wenn keine Punktwerte genannt werden können, bitte grobe Schätzungen bereitstellen)?
An welchen Standorten bzw. in welchen Bundesländern wird die Körperschaftsteuer für die 17 deutschen Atomkraftwerke, die noch eine Betriebsgenehmigung besitzen, abgeführt?
Wie funktioniert konkret die Zerlegung/Verteilung des an den Standorten der Geschäftsleitungen der AKW-Betreibergesellschaften erhobenen Körperschaftsteueraufkommens?
Erfolgt die Zerlegung der Körperschaftsteuerzahlungen der Betreibergesellschaften nur auf die Länder, in denen die AKW als Betriebsstätten stehen oder erfolgt die Zerlegung auf alle Betriebsstätten (andere Energieversorgungen oder sogar wirtschaftliche Tätigkeiten außerhalb des Energiesektors), die die Betreiberunternehmen an verschiedenen Standorten unterhalten?
Wie funktioniert diese Zerlegung bei der Gewerbesteuer?
Sind hier alle Gemeinden entsprechend ihrem Anteil an den Löhnen betroffen, in denen der Konzern Betriebsstätten betreibt?
Wie viele Gemeinden mit wie vielen Einwohnern sind dies konkret?
Welche Änderungen gibt es in der am 13. Januar 2011 veröffentlichten Endfassung gegenüber dem Entwurf des Förderfondsvertrags vom 27. September 2010?