Vorgehen bei Evakuierung oder Schließung deutscher Auslandsvertretungen
der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Luigi Pantisano, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Während des Krieges Israels gegen den Iran im Juni 2025 verlegte das Auswärtige Amt das Personal der Deutschen Botschaft in Teheran aus Sicherheitsgründen ins Ausland (vgl. www.spiegel.de/ausland/iran-deutschland-bringt-botschaftspersonal-in-sicherheit-a-33289b44-916a-4509-b049-f190c54d9044).
Zum Zeitpunkt der Verlegung der Botschaftsmitarbeitenden ins Ausland befanden sich die Pässe von Antragstellenden verschiedener Nationalitäten in der Botschaft. Laut Informationen, die an die Fragestellenden herangetragen wurden, gab es zunächst Unklarheiten über den Verbleib dieser Pässe. So soll es zu Aussagen des Auswärtigen Amts gekommen sein, wonach versucht wurde, die Pässe an das iranische Außenministerium zu übergeben. Nachdem das iranische Ministerium die Entgegennahme verweigert haben soll, sollen Pässe von afghanischen Antragstellenden nach diesen Informationen teils an die Internationale Organisation für Migration (IOM) und teils an die afghanische Botschaft in Teheran übergeben worden sein. Über längere Zeit gab es keine klaren Informationen, wo sich die Pässe einzelner Personen befanden, inzwischen wurde kommuniziert, dass Personen, die ihre Pässe in der Botschaft abgegeben haben, diese dort – nach einer Terminvereinbarung – wieder abholen können (wanae n.com/temporary-closure-of-the-german-embassy-in-tehran/).
Auch nach dem Ende des Krieges zwischen Israel und dem Iran bleibt die Botschaft nur eingeschränkt geöffnet, bei der Bearbeitung von Visumsanträgen kommt es zu erheblichen Verzögerungen (vgl. https://teheran.diplo.de/ir-de). Auf der Website der Botschaft heißt es hierzu, dass die „technischen und personellen Kapazitäten […] stark reduziert“ sind. In den den Fragestellenden vorliegenden Nachrichten der Botschaft an Antragstellende heißt es: „Aufgrund von Personalengpässen arbeitet die Botschaft derzeit nur in eingeschränktem Umfang. Die Botschaft vergibt zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Vorsprachetermine an Antragsteller, die ein Visum zum Zwecke des Familiennachzugs begehren. Das Auswärtige Amt sowie die Botschaft sind sich der besonderen Belastung durch die Wartezeiten beim Ehegatten- und Familiennachzug bewusst. Die Situation afghanischer Staatsangehöriger in Iran ist bekannt.“ Und des Weiteren: „Die Verlegung des Termins an eine andere Auslandsvertretung ist nicht möglich.“ Seit dem 1. November 2025 werden laut Website der Botschaft wieder Termine zur Beantragung eines Familiennachzugs für iranische Staatsangehörige vergeben. Afghanische Staatsangehörige erhalten hingegen weiterhin keine Termine.
Auch aus anderen Auslandsvertretungen, wie beispielsweise in Karthum, sind Fälle bekannt, in denen Pässe nach einer Evakuierung nicht an die betroffenen Personen zurückgegeben werden konnten (vgl. https://taz.de/Flucht-aus-Sudan/!6115539/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Welche Vorgaben gibt es bezüglich der Evakuierung oder kurzfristigen Verlegung des Personals oder der Schließung von Auslandsvertretungen, und unter welchen Umständen wird zu diesen Maßnahmen gegriffen?
Welche Vorgaben gibt es bezüglich des Umgangs mit ausländischen Pässen, welche den Auslandsvertretungen im Rahmen von Visumsverfahren überlassen wurden, im Falle einer Evakuierung oder kurzfristigen Verlegung des Personals oder der Schließung einer deutschen Auslandsvertretung?
a) Wo werden die ausländischen Pässe in solchen Fällen aufbewahrt?
b) Wie wird der jeweilige Verwahrungsort dokumentiert?
c) Welche Informationen erhalten Personen, deren Pässe sich in einer solchen Situation bei einer deutschen Auslandsvertretung befinden?
d) Wie wird sichergestellt, dass Personen, die ihre Pässe in die Obhut der deutschen Auslandsvertretungen gegeben haben, auch in solchen Krisensituationen ihre Pässe zurückerhalten?
Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung zum Schutz der Personen, welche ihr die Pässe anvertraut haben?
Welche Verantwortung trägt Deutschland aus Sicht der Bundesregierung für den Schutz und die Sicherheit von Menschen, deren Pässe sich während einer Krisensituation wie dem Krieg zwischen dem Iran und Israel im Juni 2025 oder dem Kriegsausbruch im Sudan bei den Deutschen Botschaften befinden und die folglich über keine gültigen Reisedokumente verfügen?
Welche Vorgaben gibt es für solche Situationen, insbesondere auch für Antragstellende, die nicht Staatsangehörige des Aufenthaltslandes sind und ihre Pässe benötigen, um Aufenthaltstitel zu verlängern?
Wie viele Pässe befanden sich zum Zeitpunkt der Verlegung des Personals in der Deutschen Botschaft in Teheran, und wie viele sind noch immer im Besitz deutscher Behörden (bitte nach Ausstellungsländern unterscheiden)?
Wie viele Pässe befanden sich zum Zeitpunkt der Evakuierung der Auslandsvertretung in Karthum in dieser, und wie viele sind noch immer im Besitz deutscher Behörden (bitte nach Ausstellungsländern unterscheiden)?
Plant die Bundesregierung Schritte, um diese Pässe an die betroffenen Personen zurückzugeben, wenn ja, was ist konkret geplant (bitte nach Ausstellungsländern unterscheiden), und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Personen, deren Pässe sich bei der Deutschen Botschaft in Teheran befanden, aus dem Iran abgeschoben wurden, weil sie aufgrund der fehlenden Pässe keine gültigen Aufenthaltsdokumente hatten, wenn ja, wie viele Personen waren davon betroffen, und welche Staatsangehörigkeit hatten diese Personen?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Personen während oder nach dem Krieg zwischen dem Iran und Israel nicht aus dem Iran ausreisen konnten, weil ihre Pässe sich bei der Deutschen Botschaft in Teheran befanden, wenn ja, wie viele Personen waren davon betroffen, und welche Staatsangehörigkeit hatten diese Personen?
Treffen die Berichte zu, wonach bei der Verlegung des Botschaftspersonals aus der Auslandsvertretung in Teheran versucht wurde, die vorliegenden ausländischen Pässe an das iranische Außenministerium zu übergeben (siehe Vorbemerkung der Fragestellenden), wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung dieses Vorgehen, und wenn nein, weshalb hat das Auswärtige Amt entsprechende Aussagen auf Nachfragen hin getätigt?
Trifft es zu, dass Pässe von afghanischen Staatsangehörigen nach der Verlegung des deutschen Botschaftspersonals an die IOM und die afghanische Botschaft in Teheran übergeben werden sollten (siehe Vorbemerkung der Fragestellenden), wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung dieses Vorgehen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele der Antragstellenden auf der Flucht vor der De-facto-Regierung Afghanistans sein dürften, und wenn nein, weshalb hat das Auswärtige Amt entsprechende Aussagen auf Nachfragen hin getätigt?
Wie ist sichergestellt, dass weder der iranischen noch der afghanischen Regierung die Identitäten von Regimegegnern, welche sich um eine Ausreise nach Deutschland bemüht hatten, durch die Übergabe der Pässe offenbart wurden?
Wann rechnet die Bundesregierung mit der Wiederaufnahme des Regelbetriebs der Deutschen Botschaft in Teheran?
Wie viele Mitarbeitende sind derzeit in der Deutschen Botschaft in Teheran tätig, wie viele waren vor dem Krieg im Juni 2025 für die Botschaft tätig, und wie begründet die Bundesregierung eine mögliche Differenz?
Für welche Visumskategorien werden derzeit Termine bei der Deutschen Botschaft in Teheran vergeben?
Wie begründet die Bundesregierung, dass über längere Zeit keine Termine zur Beantragung von Visa zum Familiennachzug vergeben werden, Termine zur Beantragung von Studien- und Schengen-Visa hingegen schon?
Inwiefern ist die längere und für afghanische Staatsangehörige anhaltende Aussetzung der Terminvergabe zur Beantragung von Visa zum Familiennachzug aus Sicht der Bundesregierung mit dem Recht auf Familienleben aus Artikel 6 des Grundgesetzes und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar?
Wie viele Personen warten aktuell auf einen Termin zur Beantragung eines Visums zum Familiennachzug bei der Deutschen Botschaft in Teheran (bitte nach iranischen und afghanischen Antragstellenden sowie dem Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen, Personen mit Flüchtlingsschutz, Personen mit subsidiärem Schutzstatus und nach anderen Aufenthaltstiteln unterscheiden)?
Wie viele Personen warten aktuell auf einen Termin zur Beantragung eines Visums zu Studien- oder Arbeitszwecken (bitte nach iranischen und afghanischen Staatsangehörigen unterscheiden)?
Wie viele Personen warten auf einen Termin zur Beantragung eines Schengen-Visums (bitte nach iranischen und afghanischen Staatsangehörigen unterscheiden)?
Wie viele Visumsanträge wurden seit Juni 2025 in der Deutschen Botschaft in Teheran bearbeitet (bitte nach Visumsart – Studienvisum, Schengen-Visum, Arbeitsvisum etc. – und Staatangehörigkeit der Antragstellenden unterscheiden)?
Inwiefern sind die „technischen Kapazitäten“ der Deutschen Botschaft in Teheran stark reduziert (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und was unternimmt die Bundesregierung, um die Kapazitäten wieder auszubauen?
Welche konkreten Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um den „personellen Engpass“ in der Deutschen Botschaft in Teheran zu beheben?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um lange Wartezeiten bei der Deutschen Botschaft in Teheran zu vermeiden?
Wie lange waren im Oktober 2025 die durchschnittlichen Wartezeiten für ein Visum an der Deutschen Botschaft in Teheran (bitte nach Visumsart – Studienvisum, Schengen-Visum, Arbeitsvisum etc. – und Staatangehörigkeit der Antragstellenden unterscheiden; bitte nach Wochen differenzieren, auch bei Wartezeiten über einem Jahr, wie auch in der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/15151)?
Aus welchen Gründen können Visumsanträge zum Familiennachzug nicht von der Deutschen Botschaft in Teheran zu anderen, für die Antragstellenden erreichbaren Auslandsvertretungen verlegt werden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Trifft die Bundesregierung derzeit Vorkehrungen, um die Antragstellung für afghanische Staatsangehörige auch an anderen Auslandsvertretungen, außer den Botschaften in Teheran und Islamabad, zu ermöglichen (bitte möglichst konkret ausführen), und wenn nein, warum nicht?
Wann wurde der Dienstleister Visametric durch den Dienstleister TL Scontact ersetzt, und was waren die Gründe für diese Entscheidung (vgl. https://teheran.diplo.de/ir-de/02-service/2404360-2404360?openAccordionId=item-2733310-1-panel)?