Sicherheit der Versorgung mit Gas
der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Dr. Julia Verlinden, Andreas Audretsch, Claudia Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Gasspeicher leisten einen zentralen Beitrag zur Versorgungssicherheit von Industrie, Gewerbe und privaten Haushalten in Deutschland. Insbesondere in der Heizperiode und bei möglichen Versorgungsengpässen dienen sie als strategische Reserve. Die Politik der vergangenen Bundesregierung, insbesondere des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck hat – unter großem Einsatz auch der Mitarbeiter des jetzigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – in den vergangenen Jahren maßgeblich dazu beigetragen, Lieferwege zu diversifizieren und die Speicher gezielt zu füllen (www.businessinsider.de/politik/drei-jahre-gaskrise-afd-will-zurueck-zurusslands-gas-rueckblick-auf-ein-drama/).
Aktuelle Berichte zeigen, dass die Füllstände der Speicheranlagen derzeit unterdurchschnittlich ausfallen (www.ndr.de/nachrichten/info/Gasspeicher-in-Deutschland-So-steht-es-um-die-Fuellstaende,gasspeicher120.html). Marktanreize zum Einspeichern scheinen aktuell nicht auszureichen. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung Anfang Mai 2025 die gesetzlich vorgeschriebenen Füllstandsvorgaben für strategisch wichtige Speicher – etwa für die Anlage in Rehden – von rund 70 auf nur noch 45 Prozent gesenkt hat (www.rnd.de/wirtschaft/gasspeicher-was-die-niedrigen-fuellstaende-fuer-die-preise-bedeuten-ZTN2ONIFKRFKJCKTTKD47KBRHA.html). Der staatliche Gaseinkäufer Trading Hub Europe (THE) soll künftig nur noch im Notfall eingreifen. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur zukünftigen Versorgungssicherheit und zum Selbstverständnis der Bundesregierung bezüglich ihrer Rolle in der Energieversorgung Deutschlands.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Füllstand der Gasspeicher in Deutschland im Vergleich zu den Vorjahreswerten im Dezember 2021 bis 2024 dar?
Mit welchen Füllständen der Gasspeicher rechnet die Bundesregierung derzeit zum 1. Januar 2026?
Wie hoch ist der aktuelle Füllstand des Porenspeichers im niedersächsischen Rehden?
Wie hoch sind die Füllstände der Gasspeicher in unseren europäischen Nachbarländern, mit denen wir über Gasleitungen verbunden sind?
Plant die Bundesregierung aktuell weitere Maßnahmen, um die Füllstände zu verbessern, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht, wenn weitere Maßnahmen geplant sind, mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für diese Maßnahmen, und wie sollen diese finanziert werden?
Plant die Bundesregierung Änderungen im Regelwerk für die Einspeicherung von Gas in Speichern, etwa nach dem Vorbild Frankreichs, und wenn nein, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung das französische Modell für nicht geeignet?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem am 30. Oktober 2025 von Frontier Economics veröffentlichten Abschlussbericht zur Evaluierung der Gasspeicher-Füllstandsvorgaben?
Erwägt die Bundesregierung eine dauerhafte Abschaffung der Füllstandsvorgaben, wie im Bericht als eine von zwei potenziellen Maßnahmen hervorgehoben?
Erwägt die Bundesregierung die Einführung einer strategischen Reserve, wie im Bericht als zweite von zwei potenziellen Maßnahmen hervorgehoben?
Präferiert die Bundesregierung eine der in den Fragen 7a und 7b genannten potenziellen Maßnahmen, die im Abschlussbericht von Frontier Economics gesondert hervorgehoben wurden?
Wie bewertet die Bundesregierung das finanzielle Risiko potenziell notwendiger, teurer Zukäufe von Gas durch die THE GmbH, und ist es nach Ansicht der Bundesregierung durch eine alternative Speicherregulatorik verringerbar?
Wie bewertet die Bundesregierung die potenzielle Stilllegung von Gasspeichern in Deutschland, wie etwa im Falle des Speichers Breitbrunn?
Sieht die Bundesregierung in einem potenziellen Sinken der Gasspeicherkapazität in Deutschland eine weitere Hürde für den Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft?
Hält die Bundesregierung die Absenkung der Speicherfüllstandsmengen von 90 Prozent auf 70 Prozent zum 1. November 2025 nach wie vor für sinnvoll?
Wenn ja, sieht die Bundesregierung potenzielle negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit mit Erdgas?
Wenn ja, ist diese Maßnahme aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, um eine Befüllung der Speicher anzureizen?
Plant die Bundesregierung weitere Anpassungen der Speicherfüllstandsmengen nach § 35b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), und wenn ja, inwiefern?
Hält die Bundesregierung diese neuen Vorgaben nach wie vor für ausreichend, um auch bei einem sehr langen und sehr kalten Winter die Versorgungssicherheit für Haushalte, Gewerbe und Industrie zu gewährleisten?
Bezieht die Bundesregierung die strategische Bedeutung einer Unabhängigkeit von Gasimporten in ihre Überlegungen zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes mit ein, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Hat die Bundesregierung die strategische Bedeutung einer Unabhängigkeit von Gasimporten in ihre Überlegungen zur Senkung der Gasspeicherumlage anstelle einer stärkeren oder verlässlichen Absenkung der Steuern, Entgelte und Umlagen auf Strom miteinbezogen, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zu aktuellen Gaspreisen für Industrie und Haushalte im November 2025 vor?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die (LNG-)Gasimporte (LNG = Flüssigerdgas) in die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2025 stark gestiegen sind (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/lng-import-in-deutschland-auf-rekordhoch-fachleute-sehen-mehrere-gruende-accg-110728144.html)?
Sieht die Bundesregierung LNG-Importe als gleichwertige Alternative zu Speicherentnahmen während der Heizsaison an, insbesondere
zur Wahrung der Versorgungssicherheit,
zur Stabilisierung der Marktpreise für Gas?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich einer potenziell marktverzerrenden Preisgestaltung der bundeseigenen Gesellschaft für den Betrieb von LNG-Terminals, der Deutschen Energy Terminal GmbH (DET) vor, und bestehen nach Ansicht der Bundesregierung potenzielle Sparpotenziale, die die Versorgungssicherheit mit Gas nicht verringern würden?
Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob internationale Gashändler aufgrund staatlicher Subventionen Regasifizierungsleistungen sowie Zwischenspeicherungen an den Terminals der bundeseigenen Deutschen Energy Terminal GmbH häufig zu Preisen unterhalb der variablen Kosten oder sogar unentgeltlich in Anspruch nehmen können?
Welche Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen der Preispolitik der staatlich finanzierten DET und den verfehlten Füllstandsvorgaben in deutschen Gasspeichern, insbesondere vor dem Hintergrund der Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), dass LNG-Terminals die Funktion von Gasspeichern teilweise ersetzen können?
Sieht die Bundesregierung eine Marktverzerrung infolge der staatlich subventionierten Preisgestaltung der DET, die die Wirtschaftlichkeit des Gasspeichermarkts oder die Versorgungssicherheit beeinträchtigen könnten?
Welche Baumaßnahmen werden aus den im Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2026 zur finanziellen Unterstützung der DET vorgesehenen Mitteln in Höhe von 575 Mio. Euro finanziert, mit jeweils welchen Kosten?
In welcher Höhe werden die laufenden Betriebskosten der Deutsche Energy Terminal GmbH aus den im Haushaltsjahr 2026 geplanten Bundesmitteln finanziert?
Zu welchen Preisen hat die DET Regasifizierungsleistungen an den verschiedenen Terminals in den vergangenen zwölf Monaten vermarktet (bitte konkrete Aufstellung, keine Durchschnittspreise angeben)?
Sind in den Preisen der DET neben der Nutzung der Terminals für die Regasifizierung weitere Leistungen wie Hafenentgelte, Wärmeleistungen, Energiekosten, Entgelte für Schlepper, Netzentgelte, Speicherung, Buchungsrechte zu geringeren Preise für weitere Slots u. a. enthalten (bitte konkrete Aufstellung der Kosten je Terminal, des Preises und der jeweiligen Auktion, keine Durchschnittspreise, Schätzungen oder Summierungen über die verschiedenen Terminals angeben)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Leistungen der bundeseigenen DET GmbH unter den eigenen variablen Kosten angeboten, und wenn ja, an welchen Terminals wurden wann welche Leistungen unter den eigenen variablen Kosten angeboten (konkrete Aufstellung der Terminals, Auktion und Kapazitäten angeben)?
Wurden Leistungen der Deutschen Energy Terminal GmbH kostenfrei angeboten, und wenn ja, an welchen Terminals wurden wann welche Leistungen kostenfrei angeboten (konkrete Aufstellung der Terminals, Auktion und Kapazitäten angeben)?
Könnte die DET GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung ihre einsatzbereiten Kapazitäten reduzieren, indem sie einzelne Terminals lediglich im Vorhaltebetrieb bereithält, um sie im Falle etwaiger Versorgungsengpässe innerhalb eines oder weniger Tage wieder in die Betriebsbereitschaft (z. B. durch Herunterkühlen der Anlagen für den Import von Flüssiggas) zu überführen, und wenn nein, was sind die Gründe?