Pläne der Bundesregierung für ein Innovationsfreiheitsgesetz und zum Rückbau der Forschungsbürokratie
der Abgeordneten Claudia Müller, Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Dr. Anja Reinalter, Rebecca Lenhard, Misbah Khan und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat angekündigt, mit einem Innovationsfreiheitsgesetz bürokratische Hürden in der Forschungsförderung abzubauen und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Laut eines Kabinettsbeschlusses vom 5. November 2025 gehört dieses Gesetz zu „weiteren Maßnahmen (…), die zum ganz überwiegenden Teil spätestens zum Ende des zweiten Quartals verabschiedet werden“ (Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau).
Während die Fraktion der CDU/CSU in der vergangenen Wahlperiode noch die Bundesregierung in der vergangenen Wahlperiode noch zur Vorlage eines „Sofortmaßnahmenpakets zur spürbaren Reduzierung von Forschungsbürokratie“ (Bundestagsdrucksache 20/8856) aufforderte, lässt ein solches Paket aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller weiter auf sich warten – obwohl inzwischen verschiedene Organisationen von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen über die Fraunhofer-Gesellschaft bis zur Expertenkommission Forschung und Innovation konkrete Vorschläge zum Bürokratierückbau in der Forschungsförderung gemacht haben.
Während für kommende Maßnahmen zum Bürokratierückbau insgesamt im oben genannten Kabinettsbeschluss von angestrebten „Entlastungen in Höhe von mehreren Milliarden Euro“ durch weitere Schritte angekündigt werden, bleibt der genaue Regelungsbereich des Innovationsfreiheitsgesetzes weiterhin unklar.
In der Sitzung des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung am 5. November 2025 stellte die Bundesregierung klar, dass das Bundesministerium für. Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) in erster Linie für die Koordination der geplanten Maßnahmen zum Bürokratierückbau in der Forschung zuständig sei, die konkreten Änderungen aber vor allem in der Federführung anderer Ressorts liegen würden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Was sind Beispiele für „kleinteilige Förderbürokratie“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD), die aus Sicht der Bundesregierung der Forschung unnötige Fesseln anlegen, und welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Änderungen sind nötig, um diese zu lösen?
Wo sieht die Bundesregierung Potenzial, „Antragslogiken, Nachweiserfordernisse und Regularien“ im Wissenschaftsbereich zu entschlacken (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD), und welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Änderungen sind dafür nötig?
Bezieht sich die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannte Beschleunigung von Entscheidungen in der Forschungsförderung auf Prozesse im Bundesministerium, in den Projektträgern oder auf andere Prozesse, und mithilfe welcher Maßnahmen sollen diese beschleunigt werden, und wie wird in diesem Zusammenhang weiterhin eine wissenschaftsbasierte Entscheidungsfindung sichergestellt?
Was ist derzeit die durchschnittliche Zeit vom Antragseingang bis zur Auszahlung der Fördermittel in der Forschungsförderung des Bundes, und welchen Zeitraum strebt die Bundesregierung künftig als Ziel an?
Wie werden derzeit aus Sicht der Bundesregierung bestimmte Einrichtungstypen – wie z. B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großindustrie oder andere in Forschung und Entwicklung tätigen Unternehmen – in besonderem Maße durch „kleinteilige Förderbürokratie“ sowie „Antragslogiken, Nachweiserfordernisse und Regularien“ belastet, und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, diese gezielt zu entlasten?
Auf welchem Wege plant die Bundesregierung, „an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbindlich standardisierte Ausgründungsverträge ein[zuführen], die insbesondere Nutzungsrechte von geistigem Eigentum gegen einen marktüblichen Anteil ermöglichen“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD)?
Welche konkreten regulatorischen Hürden plant die Bundesregierung abzubauen, um die Kooperation zwischen Hochschulen und Unternehmen zu erleichtern, und gibt es insbesondere Überlegungen, um eine vereinfachte Trennungsrechnung bei entsprechenden Kooperationen und eine praxistaugliche Auslegung des EU-Beihilferechts zu implementieren?
Welche weiteren Regelungsbereiche soll das angekündigte Innovationsfreiheitsgesetz umfassen, und welche Änderungen sind hierfür notwendig (bitte die entsprechenden Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften etc. auflisten)?
Mit welchen Ressorts befindet sich das BMFTR zur Umsetzung der in den Fragen 1 bis 8 erfragten Änderungen und ggf. weiterer Aspekte des geplanten Innovationsfreiheitsgesetzes derzeit in Abstimmung?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bereits vor dem Inkrafttreten des angekündigten Innovationsfreiheitsgesetzes ein „Sofortmaßnahmenpaket zur spürbaren Reduzierung von Forschungsbürokratie“ vorzulegen, das auf untergesetzlicher Ebene Vereinfachungen umsetzt?
Welche konkreten Maßnahmen hat das BMFTR seit dem 6. Mai 2025 in seiner Projektförderung umgesetzt, um Forscherinnen und Forscher von unnötiger Bürokratie zu entlasten und den von Bundeskanzler Friedrich Merz verkündeten Wandel in der vorherrschenden Fehlerkultur „weg vom Misstrauen, hin zum Vertrauen“ auch in der Forschung zu verwirklichen (Rede des Bundeskanzlers beim Tag der Industrie am 23. Juni 2025)?
Welche Praxischecks hat das BMFTR bereits durchgeführt, und welche Maßnahmen zur Entbürokratisierung wurden auf dieser Basis umgesetzt?
Was ist die durchschnittliche, vorgesehene Laufzeit der seit dem 6. Mai 2025 durch das BMFTR ausgeschriebenen Projektförderungen, und warum konnte die Bundesregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 12 und 13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1232 diese durchschnittlichen, Laufzeiten der 18., 19. und 20. Wahlperiode, aber nicht für den aktuellen Zeitraum angeben?
Inwiefern plant die Bundesregierung, mittels geeigneter Indikatoren, die Fortschritte bei der Entbürokratisierung zu messen, welche Maßnahmen sind dafür geplant, und wie wird sichergestellt, dass dafür notwendige Berichtspflichten nicht zu zusätzlichem Arbeitsaufwand führen?
Kann die Bundesregierung – analog zu anderen Maßnahmen für Bürokratieabbau auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) (https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/buerokratierueckbau) – beziffern, welche Entlastungswirkung das Innovationsfreiheitsgesetz für Wissenschaft und Wirtschaft mit sich bringt, bzw. welche vermeidbaren Kosten aktuell noch anfallen?
Wann kommt die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Bereichsausnahme für Forschung im Umsatzsteuerrecht, und welche Fortschritte gab es im Austausch zwischen BMFTR und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) seit dem 14. August 2025?
Liegen bereits Erkenntnisse der BMFTR-internen Überprüfung zur Projektförderung vor (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 21/1232), und wurden hieraus bereits Maßnahmen zur im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten „Straffung der Projektförderung“ umgesetzt?
Gibt es Pläne der Bundesregierung, einen Austausch von „Best Practice“ zwischen den Bundesländern zum Bürokratieabbau in der Forschung anzustoßen, und wenn ja, in welcher Form, und wann?
Welche Maßnahmen zur Prozessoptimierung verfolgt die Bundesregierung, um das angekündigte Schnellbauverfahren im Wissenschaftsbereich tatsächlich schnell zu implementieren?
Wo bestehen aus Sicht der Bundesregierung Zielkonflikte beim Abbau von Bürokratie in der Forschungsförderung, und wie werden diese sich im geplanten Innovationsfreiheitsgesetz niederschlagen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Diskussionspapiers Nummer 36 der Leopoldina, dass „die aktive Auseinandersetzung mit den Herausforderungen wie Umweltschutz, Wirtschaftsförderung, Gerechtigkeit oder Diversität“ inzwischen „zulasten der wissenschaftlichen Kernaufgaben“ (S. 18) von Hochschulen und Forschungseinrichtungen gehen und neben den gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten diese Einrichtungen keine weiteren Beauftragten zu anderen Themenfeldern, wenn keine gesetzliche Grundlage besteht, einsetzen sollten?
Wurden bereits aufgeforderte oder unaufgeforderte Stellungnahmen, Positionspapiere oder andere fachliche Beiträge beim BMFTR zum Innovationsfreiheitsgesetz eingereicht, und werden diese bzw. weitere Stellungnahmen im Rahmen der „bewährten Veröffentlichungspraxis“ (Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 21/1232) weiterhin öffentlich zugänglich gemacht?