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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Bündelung der Zuständigkeiten für Heimatvertriebene, Spätaussiedler, deutsche Minderheiten im Ausland sowie nationale Minderheiten im Bundesministerium des Innern

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.12.2025

Aktualisiert

21.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/338319.12.2025

Bündelung der Zuständigkeiten für Heimatvertriebene, Spätaussiedler, deutsche Minderheiten im Ausland sowie nationale Minderheiten im Bundesministerium des Innern

der Abgeordneten Awet Tesfaiesus, Katrin Göring-Eckardt, Sven Lehmann, Marlene Schönberger, Dr. Konstantin von Notz, Tina Winklmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zum 1. November 2025 trat eine zwischen dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Bundesministerium des Innern (BMI) geschlossene Verwaltungsvereinbarung in Kraft. Zusammen mit der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt (AA) und dem BMI wird die Zuständigkeit für Heimatvertriebene, Spätaussiedler, deutsche Minderheiten im Ausland und nationale Minderheiten somit im BMI zusammengeführt.

Der Wechsel der Zuständigkeiten bedeutet, dass die durch den § 96 des Bundesvertriebenengesetzes angesprochenen Institutionen in die Zuständigkeit des BMI fallen. Das führt aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht nur dazu, dass die Vertriebenen und deutschen Minderheiten aus dem Gesamtkonzept der deutschen Erinnerungskultur herausgehoben und von einem größeren Gedenkrahmen abgespalten werden, sondern auch zu rechtlichen Unklarheiten.

In einer Pressemitteilung vom 31. Oktober 2025 zur Bündelung der Zuständigkeit schreibt das BMI: „Ebenso wird die Rechtsaufsicht über die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) in das BMI verlagert“.

Die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung wurde im Dezember 2008 als überparteiliche, unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts vom Deutschen Bundestag gegründet. Sie steht unter der Trägerschaft der Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM). Während die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung nun beim BMI angesiedelt ist, fällt die Trägerstiftung Deutsches Historisches Museum jedoch weiterhin in die Zuständigkeit des BKM.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie sind die Verantwortlichkeiten zwischen BMI und BKM in Bezug auf die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung als unselbstständige Stiftung unter der Trägerschaft der Stiftung Deutsches Historisches Museum verteilt?

2

Wie wirkt sich die Aufteilung der Zuständigkeit auf die interne Organisation der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung aus?

3

Wann erfolgte die letzte Wahl des Stiftungsrates der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, und wer hat aktuell den Vorsitz im Stiftungsrat inne?

4

Plant die Bundesregierung, die im Wahlprogramm der Union angekündigte Neugestaltung der Dauerausstellung der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung weiterzuverfolgen?

5

Wie wirkt sich die Abgabe des Themenfeldes Kulturpflege der Vertriebenen und deutschen Minderheiten vom BKM, der in erster Linie für die Erinnerungspolitik und auch für die Gedenkstättenkonzeption des Bundes verantwortlich ist, an das BMI auf das Gesamtkonzept der deutschen Erinnerungskultur aus?

Berlin, den 18. Dezember 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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