Exekutiver Fußabdruck – konsequente Offenlegung der Einflussnahme auf Gesetzes- und Verordnungsentwürfe durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Filiz Polat, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Linda Heitmann, Helge Limburg, Schahina Gambir, Rebecca Lenhard, Marlene Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Politische Interessenvertretung ist ein wichtiger Bestandteil des Willensbildungsprozesses in unserer Demokratie. Die Bundesregierung ist bei der Qualität und der Praxistauglichkeit von Gesetzen auf den Sachverstand von Expertinnen und Experten und anderen gesellschaftlichen Gruppen angewiesen. Doch zeigt sich in der Praxis oft, dass besonders die Lobbyarbeit von einzelnen, meist finanziell besonders gut ausgestatteten Interessengruppen, Erfolg hat (www.lobbycontrol.de/aus-der-lobbywelt/wie-viel-macht-hat-der-lobbyismus-120659/). In einer starken Demokratie sollten jedoch alle Interessengruppen gleichermaßen Gehör finden. Um Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Bürgerinnen und Bürger, Journalistinnen und Journalisten, aber unter anderem auch für die Abgeordneten im Deutschen Bundestag zu schaffen, muss daher offengelegt werden, wer in welcher konkreten Form Einfluss auf Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Bundesregierung nimmt.
Seit 1. Juni 2024 gelten die Regelungen des sogenannten Exekutiven Fußabdrucks für Gesetz- und Rechtsverordnungsentwürfe der Bundesregierung (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2024/ggo-fussabdruck-synopsenpflicht.html). Nach § 43 Absatz 1 Nummer 13 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ist in den Entwürfen anzugeben, „inwieweit Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen haben“. Eine Interessenvertretung ist jede Kontaktaufnahme zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess der Bundesregierung. Jede wesentliche Einflussnahme im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen ist somit umfassend offenzulegen. Dadurch soll nachvollziehbar werden, wer in welcher Form Einfluss auf Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Bundesregierung genommen hat. Dieser sogenannte Fußabdruck sollte nun in jedem Gesetz- oder Verordnungsentwurf zu finden sein.
Ziel dieser Regelung ist es, die Gesetzgebung für Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar zu machen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/03/exekutiver-fussabdruck.html). Durch die konkrete Offenlegung der Beteiligung von Dritten bei der Erstellung von Gesetzentwürfen soll das Vertrauen in demokratische Prozesse gestärkt werden.
Eine Auswertung des „Exekutiven Fußabdrucks“ durch die „Allianz für Lobbytransparenz“ hat allerdings ergeben, dass bei 120 Gesetzentwürfen, die seit dem 1. Juni 2024 in den Deutschen Bundestag eingebracht wurden und somit einen „Exekutiven Fußabdruck“ in der Gesetzesbegründung enthalten müssten, lediglich in 30 Fällen (25 Prozent) der „Exekutive Fußabdruck“ erwähnt wird, während er in drei Viertel der Fälle (90 Gesetzentwürfe) fehlt (Stand: 1. Juni 2025; www.transparency.de/fileadmin/Redaktion/Aktuelles/Pressemitteilungen_verlinkte_PDFs/20250601_Auswertung_-_Ein_Jahr_exekutiver_Fussabdruck.pdf). Auch eine aktuelle Auswertung von Gesetzentwürfen der derzeitigen Bundesregierung durch „LobbyControl“ zeigt, dass nur 13 von 91 dem Deutschen Bundestag vorgelegten Gesetzentwürfen überhaupt Angaben zum Einfluss von Interessenvertretungen enthalten (www.lobbycontrol.de/lobby-fussspur/derzeitige-lobby-fussspur-fast-wirkungslos-123475/). Nach Auswertung der Organisationen weist der Großteil der Gesetzesbegründungen zum „Exekutiven Fußabdruck“ zudem keinen nennenswerten Informationsmehrwert auf. Die vorgegebenen Wesentlichkeitsschwellen werden vielfach nicht erreicht; zudem fehlt häufig die eindeutige Benennung der Interessenvertretungen. In einigen Fällen unterbleiben Ausführungen zum „Exekutiven Fußabdruck“ sogar vollständig. „LobbyControl“ resümiert, dass so, wie die Regelung aktuell ausgestaltet sei, sie in den meisten Fällen nur sehr wenig dabei helfe, den Einfluss von Interessenvertretungen sichtbar zu machen. Daher scheint das Regelungsziel des Fußabdrucks – mehr Transparenz bei der Beteiligung und Einflussnahme – in der Umsetzung bislang verfehlt.
Einflussnahme darf nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden. Indem sichtbar wird, wer auf welche Gesetzentwürfe Einfluss nimmt, wird auch die Akzeptanz politischer Entscheidungen gestärkt. Daher ist die konsequente Umsetzung der 2024 eingeführten Regelung des „Exekutiven Fußabdrucks“ sowie das Schließen von Transparenzlücken weiterhin dringend notwendig. Der „Exekutive Fußabdruck“ muss in der Praxis der Ministerien – den geschäftsordnungsrechtlichen Vorgaben folgend – Anwendung finden und zu mehr Transparenz führen. Daran ist nach der vorläufigen Auswertung von Gesetzentwürfen der Bundesregierung zu zweifeln.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie stellen die Bundesministerien bzw. stellt die Bundesregierung sicher, dass die seit dem 1. Juni 2024 geltenden Regelungen zum „Exekutiven Fußabdruck“ gemäß § 43 Absatz 1 Nummer 13 GGO (i. V. m. § 62 Absatz 2 Satz 1 GGO) eingehalten werden (bitte ggf. nach der Praxis in den Bundesministerien aufschlüsseln)?
Wie setzen die Bundesministerien die Regelungen zum „Exekutiven Fußabdruck“ bei Gesetz- und Verordnungsentwürfen um, und welche Hausoder Dienstanweisungen, Leitlinien oder sonstigen internen Regelungen existieren dazu, insbesondere
a) zur Wesentlichkeitsschwelle,
b) zum Umsetzungsformat,
c) zur konkreten Angabe der beteiligten Interessenvertretungen, Organisationen bzw. Dritten und
d) zur Darstellung der betreffenden Positionsverschiebungen im Gesetz- und Verordnungsentwurf (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln)?
Gibt es konkrete Beispiele von Gesetz- und Verordnungsentwürfen aus den Bundesministerien, wo Ausführungen zur wesentlichen Einflussnahme von Interessenvertretungen enthalten sind (bitte die entsprechenden Gesetz- und Verordnungsentwürfe seit Einführung der Regelung aufgeschlüsselt nach Bundesministerien auflisten)?
Nach welchen Kriterien wird über die Wesentlichkeit bei der Einflussnahme von Interessenvertretungen und Dritten auf Gesetz- bzw. Verordnungsentwürfe entschieden (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln)?
Geben die Bundesministerien im Rahmen des Abschnitts zum „Exekutiven Fußabdruck“ in Gesetz- und Verordnungsentwürfen bei einer wesentlichen Einflussnahme die jeweiligen Interessenvertretungen und Dritten und die dadurch erfolgte Positionsverschiebung namentlich an (bitte konkrete Beispiele aus den Bundesministerien angeben)?
Welche Maßnahmen kann die Bundesregierung aktuell in dem Fall ergreifen, dass ein Bundesministerium sich nicht an die Umsetzung des „Exekutiven Fußabdrucks“ bei der Erstellung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen hält, und wurden solche Maßnahmen in der Vergangenheit bereits ergriffen?
Nach welchen qualitativen Kriterien plant das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (laut Entwurf der Änderung der GGO war ursprünglich das Bundesministerium des Innern zuständig), den für Ende 2025 angekündigten Evaluierungsbericht zur Praxistauglichkeit des „Exekutiven Fußabdrucks“ zu erstellen, und wann ist mit einer Veröffentlichung des Berichts zu rechnen?
Ist sichergestellt, dass die für Ende 2025 angekündigte Evaluierung zur Praxistauglichkeit des „Exekutiven Fußabdrucks“ von unabhängiger, wissenschaftlicher Seite begleitet wird, hat bereits eine Auswahl stattgefunden, und wenn ja, auf wen ist die Auswahl nach welchen Kriterien letztlich gefallen?
Werden Nichtregierungsorganisationen, die als Schwerpunktthemen Transparenz und Lobbyismus bearbeiten, in die Erstellung des Evaluierungsberichts des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung einbezogen, wenn ja, welche, und wie konkret?
Werden vorhandene Erhebungen, wie beispielsweise die Auswertung von „LobbyControl“ oder der „Allianz für Lobbytransparenz“ sowie die Evaluation des gesetzlichen Fußabdrucks in Thüringen oder andere Ländersowie Bundesländerbeispiele für „Exekutive Fußabdrücke“, hierbei berücksichtigt?
Sollte die Evaluierung zeigen, dass der „Exekutive Fußabdruck“ bisher von mehreren Bundesministerien nur unzureichend bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umgesetzt wird, wäre für die Bundesregierung dann die Einführung von Sanktionsmaßnahmen – für den Fall der Nichteinhaltung durch die Bundesministerien – oder eine gesetzliche Verankerung des „Exekutiven Fußabdrucks“ (siehe auch Formulierungsvorschlag: www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/Entwurf-Fussabdruck_abgelehnt.pdf) denkbar?
Soweit die Wesentlichkeitsschwelle regelmäßig dazu führt, dass die Bundesministerien von Ausführungen zum „Exekutiven Fußabdruck“ absehen, wäre die Streichung der Wesentlichkeitsschwelle nach Ansicht der Bundesregierung zur konsequenten Offenlegung der Beteiligung bzw. Einflussnahme eine denkbare Lösung, um das Ziel des „Exekutiven Fußabdrucks“ zu erreichen?
Inwieweit verfolgt die Bundesregierung die in dem Entwurf zur Einführung der Regelungen zum Exekutiven Fußabdruck angekündigte Verknüpfung mit der E-Gesetzgebung, die das Gesetzgebungsverfahren des Bundes digital abbilden und in deren Rahmen eine Plattform bereitgestellt werden soll, über die auch die Verbändebeteiligung in einem Gesetzgebungsverfahren elektronisch abgewickelt werden kann (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2024/ggo-fussabdruck-synopsenpflicht.pdf?__blob=publicationFile&v=1, S. 3)?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung weitere Digitalisierungsmöglichkeiten, um die Umsetzung der Regelungen zum „Exekutiven Fußabdruck“ und zum Umgang mit (weiteren) Interessenvertretungen klar und einfach verständlich abbilden zu können, auch mit Blick auf die Verpflichtung der Interessenvertretungen zum Hochladen von grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten im Lobbyregister oder die Veröffentlichung von Stellungnahmen im Rahmen der Verbändebeteiligung?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag einer Online-Konsultationsplattform, auf der Interessenvertretungen eine digitale Kommentierungsmöglichkeit zu Gesetzesvorhaben zur Verfügung gestellt wird?