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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Aussetzung der Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) in Nordrhein-Westfalen

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

20.01.2026

Aktualisiert

28.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/347506.01.2026

Aussetzung der Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) in Nordrhein-Westfalen

der Abgeordneten Ulrich Thoden, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Mareike Hermeier, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Am 27. Oktober 2025 teilte das Bundeministerium der Verteidigung mit: „Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) setzt daher die Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) aus.“ (vgl. www.bmvg.de/de/presse/moratorium-konversion-liegenschaften-6035758). Nach Informationen der Fragesteller betrifft der Umwandlungsstopp bundesweit zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. Hinzu kommen weitere 13 Liegenschaften, die die Bundeswehr noch betreibt und die nun – entgegen früherer Entscheidungen – nicht aus der Nutzung genommen werden.

Nach der Wahrnehmung der Fragesteller sind zivile Nutzungen teilweise weit fortgeschritten oder es besteht beispielsweise enormer Bedarf an Wohnraum, der durch die Konversionen gewonnen werden soll(te), eine Umwandlung zu militärischer Nutzung ist deswegen nach ihrer Ansicht politisch falsch oder schwer möglich.

Nach den den Fragestellern vorliegenden Informationen handelt es sich um folgende Liegenschaften in NRW:

  • ehemalige belgische Kaserne Brasseur, Kölner Straße 262, 51149 Köln,
  • ehemalige Bergische Kaserne, Knittkuhler Straße 2, 40629 Düsseldorf,
  • ehemalige Niederrheinkaserne, Kaldenkirchener Straße 131, 41065 Mönchengladbach,
  • ehemalige Kaserne / Munitionsdepot / Zufahrtsstraße Gürzenich-Wald, derzeitige Geflüchtetenunterkunft, Im Eichenbruch 201, 52355 Düren,
  • ehemalige Blücher-Kaserne, Hoher Heckenweg 284, 48149 Münster,
  • ehemalige britische Catterick-Kaserne, Detmolder Straße 440, 33605 Bielefeld,
  • ehemalige britische Rochdale-Kaserne, Oldentruper Straße 65, 33604 Bielefeld,
  • ehemalige britische Harewood-Kaserne, Saarstraße 2, 32049 Herford,
  • ehemalige britische Dempsey-Kaserne, Husarenstraße 1, 33098 Paderborn,
  • ehemalige belgische Kanaal-van-Wessem-Kaserne, Hiddingser Weg 125, 59494 Soest,
  • ehemaliges NATO Hauptquartier JHQ, Queens Avenue 114ff, 41179 Mönchengladbach,
  • ehemalige britische Mansergh-Barracks, Mansergh Barracks 1, 33332 Gütersloh,
  • ehemaliges belgisches Camp Reine Astrid, Phönixstraße, 52249 Eschweiler,
  • ehemaliges belgisches Camp Altenrath, Alte Kölner Straße 1, 53842 Troisdorf,
  • ehemalige britische Francisca Barracks / Forstwald-Kaserne, Stockweg 10, 47804 Krefeld,
  • ehemalige Militärliegenschaft Javelin Barracks, Roermonder Straße 40, 41372 Niederkrüchten,
  • ehemaliger Flugplatz Gütersloh (Princess Royal Barracks), Princess Royal Barracks 269, 33334 Gütersloh,
  • ehemaliger Übungsplatz Haltern-Lavesum, 45721 Haltern am See,
  • ehemaliger Flugplatz Rheine / NIKE-Stellung, Ohner Damm 46, 48432 Rheine,
  • ehemaliges britisches Militärgelände, „NAAFI-Gelände“ / Sportplatzgelände, Jagdweg 3/75, 33605 Bielefeld,
  • ehemaliger Wegberger Militärkomplex, Am Rickelrather Weg 35, 41179 Mönchengladbach,
  • ehemaliges Munitionsdepot Reichshof, Mohrenbacher Straße K53, 51580 Reichshof,
  • ehemaliger Standortübungsplatz Aaper Wald, Grütersaaper Weg, 40213 Düsseldorf,
  • ehemaliges Militärpolizeigelände, Lipper Hellweg 243, 33605 Bielefeld,
  • Standortübungsplatz Ahlen, Frielicker Weg 211, 59073 Hamm,
  • ehemaliges „Gut Denkmal“ an der Zähringerallee in 32425 Minden,
  • ehemaliges Gerätehauptdepot Selm-Bork, Auf der Koppel 100, 59379 Selm,
  • ehemaliges Munitionslager Wellersberg, Herderstraße 2, 57072 Siegen und
  • ehemalige Standortschießanlage, Im Elsensiepen 15, 58640 Iserlohn.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Inwiefern kann die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführte Liste im Einzelnen bestätigen?

2

Welche zukünftigen Nutzungen – auch nach der Zuführung zur „strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ sind für die betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen geplant oder angedacht, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat?

3

Wann wurden welche Gespräche mit welchen Ergebnissen mit den betroffenen Kommunen der aufgeführten Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen geführt, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat?

4

Welche zivile Nutzung gibt es derzeit bei den betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, und wie will die Bundesregierung mit der jeweils derzeitigen zivilen Nutzung umgehen?

5

Welche Gespräche im Zusammenhang mit dem „Operationsplan Deutschland“ gab es (mit Kommunen, Landesregierungen, Regierungspräsidien, der Bevölkerung) jeweils und welche sind jeweils geplant oder jeweils vorgesehen im Zusammenhang mit jeweils den betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat?

6

Welche militärische Planung (beispielsweise die Aufstellung von Brigaden der Bundeswehr, aber auch andere) liegt der Liste der betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, zugrunde?

7

Inwiefern sollen vor dem Hintergrund, dass gegebenenfalls eine Reihe der Liegenschaften, die nun mit dem Moratorium der Bundesregierung für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, beispielsweise zuvor durch belgische oder britische Truppen genutzt wurden, die betroffenen (und, soweit bestätigt, in der Liste der aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, jeweils der Bundeswehr oder auch anderen NATO-Staaten zur Verfügung gestellt werden (bitte die mögliche Nutzung durch Bundeswehr oder Armeen jeweils welcher anderen NATO-Staaten auflisten)?

8

Wie will die Bundesregierung mit der jeweiligen derzeitigen zivilen Nutzung bei den betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, jeweils umgehen?

9

Mit welchem Planungs- und Umsetzungszeitraum hin zu einer (militärischen) Nutzung ist bei den betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, zu rechnen?

10

In welchen parlamentarischen Gremien auf Bundes-, Landes- und zwischenkommunaler Ebene wird die Bundesregierung jeweils wann und wie über den weiteren Verlauf der (Um-)Nutzung der aufgeführten betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, informieren?

11

Welche öffentlichen Informationsveranstaltungen für die jeweilige Bevölkerung vor Ort sind geplant oder anvisiert, für die jeweilige Umwandlung der betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat?

12

Welche jeweilige Fläche haben die betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, und wie setzt sich diese Fläche jeweils zusammen?

13

Wie ist die jeweilige (mögliche) Umweltbelastung der betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, und inwiefern gibt es dabei besonders auffällige Liegenschaften (bitte einzeln mit den jeweiligen [möglichen] Umweltbelastungen aufführen)?

Berlin, den 17. Dezember 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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