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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Mögliche Interessenskonflikte der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

21.01.2026

Aktualisiert

27.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/349506.01.2026

Mögliche Interessenkonflikte der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche

der Abgeordneten Julian Joswig, Andreas Audretsch, Michael Kellner, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Dr. Lena Gumnior, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Rebecca Lenhard, Lukas Benner, Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

An der GovRadar GmbH, einem Münchner Start-up für KI-basierte Software zur Erstellung und Automatisierung von Ausschreibungsunterlagen, ist seit 2023 der ehemalige Bundeswirtschafts- und Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg über seine Investmentgesellschaft beteiligt. Das Unternehmen richtet sein Geschäftsmodell unmittelbar auf die öffentliche Beschaffung aus, einschließlich Vergabestrukturen der Bundeswehr und anderer sicherheitsrelevanter Bundesbehörden.

Parallel dazu wurden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), das von Katherina Reiche – der Lebensgefährtin von Karl-Theodor zu Guttenberg – geführt wird, ZIM (Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand)-Fördermittel an GovRadar bewilligt. Nach Recherchen des „Spiegel“ erhielt GovRadar am 21. März 2024 und am 8. September 2025 Förderzusagen in sechsstelliger Höhe; die jüngste Bewilligung betrug 287.236 Euro (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/katherina-reiche-und-karl-theodor-zu-guttenberg-bundeswirtschaftsministerium-foerdert-firma-mit-guttenberg-beteiligung-a-830ae414-e75e-44a6-824c-06dcc98bd9d7).

Nach den Berichten nahm das zentrale Vergabereferat des BMWE im Sommer 2025 auf eigene Initiative Kontakt zu GovRadar auf, obwohl das Bundesministerium öffentlich erklärt hatte, es habe „grundsätzlich keinen direkten Kontakt“ zu dem Unternehmen gegeben. Darüber hinaus dokumentieren Medien gemeinsame Auftritte Katherina Reiches und Karl-Theodor zu Guttenbergs bei sicherheits- und wirtschaftspolitischen Veranstaltungen, darunter ein Termin beim Center for Strategic and International Studies (CSIS) in Washington sowie ein von Karl-Theodor zu Guttenberg mitorganisiertes privates Spitzentreffen in Seefeld (Tirol).

Für die Fragestellenden ergeben sich vor diesem Hintergrund Fragen zu Transparenz, Compliance (Verquickung von wirtschaftlichen Interessen und Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben), möglicher Einflussnahme der Behördenleitung und zur Neutralität der staatlichen Förder- und Vergabepraxis – insbesondere dort, wo Softwareanbieter direkten Einfluss auf Beschaffungsstrukturen der Bundeswehr und anderer sicherheitsrelevanter Bereiche gewinnen können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wann hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, das Compliance-Referat oder andere zuständige Stellen ihres Bundesministeriums erstmals darüber informiert, dass ihr Lebensgefährte Karl-Theodor zu Guttenberg an der GovRadar GmbH beteiligt ist, und in welcher Form (z. B. schriftliche Anzeige, Vermerk, E-Mail, Gesprächsprotokoll) wurde diese Angelegenheit dokumentiert, wenn keine solche Mitteilung erfolgt ist, aus welchen Gründen wurde auf eine Anzeige einer möglichen Befangenheitslage verzichtet?

2

Welche schriftlich dokumentierten Befangenheits- und Abschirmungsmaßnahmen (z. B. förmlicher Recusal der Ministerin, Vertretungsanordnung, Weisungen zu Aktenzugriffen, Ausschluss von Zeichnungen bzw. Entscheidungswegen, „Chinese Wall“) wurden im Zusammenhang mit GovRadar im BMWE angeordnet, und wann, und durch wen?

3

Welche konkreten organisatorischen, personellen oder verfahrensbezogenen Abschirmungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen hat das BMWE getroffen, um trotz der öffentlichen und wirtschaftspolitischen Aktivität Karl-Theodor zu Guttenbergs als Gesellschafter der GovRadar GmbH eine strikte Trennung zwischen dessen Interessen und den dienstlichen Entscheidungs-, Förder- und Vergabeprozessen des Bundesministeriums sicherzustellen, und wann wurde Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hierüber unterrichtet?

4

Hat die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständige Compliance-Stelle des BMWE bzw. das Bundeskanzleramt über die wirtschaftlichen Aktivitäten ihres Lebensgefährten und dessen Beteiligung an der GovRadar GmbH formell unterrichtet, wenn ja, wann, und in welcher Form, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

5

Gab es innerhalb des BMWE oder anderer Ressorts Hinweise, Beschwerden oder Hinweise externer Dritter (z. B. Medien, Verbände, Bürgeranfragen) auf einen möglichen Interessenkonflikt im Zusammenhang mit der Beziehung Reiche/Guttenberg und den Förderungen oder Aufträgen zugunsten der GovRadar GmbH, und wie ist die Bundesregierung mit diesen Hinweisen jeweils verfahren?

6

Welche Rolle spielen persönliche Beziehungen von Regierungsmitgliedern zu Unternehmern, Investoren und Lobbyakteuren in den aktuellen Regelwerken der Bundesregierung zur Korruptionsprävention und Compliance, und sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf?

7

Welche Unternehmen, an denen Angehörige der Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche ganz oder teilweise beteiligt sind (einschließlich Investmentgesellschaften), haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2025 Fördermittel, Aufträge oder sonstige finanzielle Unterstützungen aus dem Geschäftsbereich des BMWE erhalten (bitte Unternehmen, Förder- bzw. Auftragsart, Programm und Volumen tabellarisch darstellen)?

8

Welche dienstlichen Kontakte (Termine, Telefonate, E-Mails, Videokonferenzen) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Amtsantritt von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zwischen dem BMWE (einschließlich Leitungsbereich, Vergabereferat und zuständigen Fachabteilungen) und der GovRadar GmbH bzw. deren Vertreterinnen und Vertretern (bitte jeweils Datum, Format, beteiligte Organisationseinheiten, Teilnehmerinnen und Gegenstand angeben)?

9

Aus welchem konkreten Anlass, auf wessen Veranlassung und mit welchem Ziel hat das zentrale Vergabereferat des BMWE nach einem Medienbericht eigenständig Kontakt zur GovRadar GmbH aufgenommen und einen Termin „auf Arbeitsebene“ durchgeführt, wer nahm daran teil, und wurde hierzu ein Vermerk oder Protokoll gefertigt?

10

Wurde der Informationstermin der zentralen Vergabestelle des BMWE mit der GovRadar GmbH am 16. Juli 2025 über die Terminbuchungsfunktion des BMWE gebucht – wie der Bericht aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie (TOP 2b der 21. Sitzung) insinuiert, und wenn ja, durch welche Organisationseinheit des BMWE erfolgte diese Buchung, oder wurde der Termin durch die zentrale Vergabestelle des BMWE eigeninitiativ außerhalb dieses Buchungssystems veranlasst?

11

Aus welchen Gründen wurde nach dem Informationstermin der zentralen Vergabestelle des BMWE mit der GovRadar GmbH am 16. Juli 2025 auf weitere Gespräche, Prüfungen oder eine mögliche Pilotierung verzichtet, und erfolgte diese Zurückhaltung vor dem Hintergrund der besonderen personellen Konstellation im Verhältnis zwischen der Bundeswirtschaftsministerin und einem Gesellschafter des Unternehmens?

12

Trifft es zu, dass die zentrale Vergabestelle des BMWE, die am 16. Juli 2025 den Informationstermin mit der GovRadar GmbH durchgeführt hat, zu diesem Zeitpunkt auch Aufgaben im Bereich des Förder- oder Zuwendungscontrollings wahrgenommen hat, und wenn ja, wie stellt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund sicher, dass die behauptete strikte Trennung zwischen Förderverfahren und ministeriellen Kontakten zu Fördernehmern tatsächlich eingehalten wurde?

13

Wie erklärt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die öffentliche Aussage, es habe „grundsätzlich keinen direkten Kontakt“ des BMWE zur GovRadar GmbH gegeben, obwohl später ein direkter Termin eingeräumt wurde, und welche internen Abstimmungs- und Prüfprozesse haben zu dieser Kommunikationslinie geführt?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Karl-Theodor zu Guttenberg seit seiner Beteiligung an der GovRadar GmbH Kontakte mit Mitgliedern der Bundesregierung oder Bundesministerien hatte, die auf eine unmittelbare oder mittelbare Interessenvertretung im Sinne des § 1 Absatz 3 des Lobbyregistergesetzes gerichtet waren, insbesondere im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, und ob solche Kontakte in zeitlichem oder sachlichem Zusammenhang mit öffentlichen Stellungnahmen Karl-Theodor zu Guttenbergs zur Beschleunigung der Bundeswehrbeschaffung – etwa in seinem Deutschlandfunk-Interview vom 12. November 2025 – standen?

15

Welche Bundesbehörden (einschließlich nachgeordneter Behörden, Bundeswehr und Bundesunternehmen wie Deutsche Bahn AG oder Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit oder haben in den letzten drei Jahren Softwarelösungen der GovRadar GmbH zur Erstellung von Ausschreibungsunterlagen oder zur Unterstützung von Vergabeverfahren eingesetzt (bitte nach Behörde, Zeitraum, Art der Nutzung und Vertragsform aufschlüsseln)?

16

Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an KI-basierte oder automatisierte Systeme zur Erstellung von Ausschreibungsunterlagen (z. B. Transparenz der Algorithmen, Dokumentation der Entscheidungslogik, Nichtdiskriminierung von Bietern, Überprüfbarkeit), und wie wurde die Software der GovRadar GmbH anhand dieser Anforderungen bewertet?

17

Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass der Einsatz kommerzieller Software zur Erstellung von Ausschreibungsunterlagen a) keine vergaberechtswidrige Diskriminierung von Unternehmen bewirkt, b) keine unzulässige Vorfestlegung auf bestimmte Produkte, Anbieter oder Technologien erzeugt und c) die Eigenverantwortung der Vergabestellen nicht faktisch auf private Anbieter verlagert, d) und welche dieser Vorkehrungen wurden im Fall der GovRadar GmbH konkret angewandt?

18

Welche Daten zu Beschaffungsvorhaben (einschließlich sensibler Bedarfe, Bedarfsanalysen und Marktanalysen) werden der GovRadar GmbH im Rahmen von Projekten mit Bundesstellen zugänglich gemacht, wie werden diese Daten geschützt, und wie wird die Einhaltung von Datenschutz- und Geheimschutzanforderungen überwacht und dokumentiert?

19

Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche Leitlinien oder Mindeststandards für den Einsatz von KI-gestützten Vergabetools in der öffentlichen Beschaffung zu erlassen, und wenn ja, mit welchem Zeitplan und welchen inhaltlichen Eckpunkten (z. B. Transparenzpflichten, Interessenskonfliktregeln, Dokumentationspflichten)?

20

Hat der Bundesrechnungshof oder eine andere unabhängige Stelle den Einsatz von GovRadar oder vergleichbarer Software in Bundesbehörden geprüft oder evaluiert, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Empfehlungen?

21

In welchen Bundeswehrprojekten oder Vergabeprozessen des Bundesministeriums der Verteidigung, ihrer nachgeordneten Ämter (z. B. Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)) oder verbundener Einrichtungen (z. B. Cyber Innovation Hub der Bundeswehr) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Leistungen der GovRadar GmbH genutzt, und welche Volumina und Vergabearten waren damit verbunden?

22

Welche besonderen Anforderungen stellt das Bundesministerium der Verteidigung an Softwarelösungen, die in Beschaffungsprozessen der Bundeswehr eingesetzt werden (z. B. IT-Sicherheit nach BSI-Standards, NATO-Sicherheitsvorschriften, Geheimschutz), und wie wurden diese Anforderungen im Fall von Projekten mit der GovRadar GmbH geprüft und dokumentiert?

23

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Einsatz von GovRadar oder vergleichbaren Tools bei der Bundeswehr nicht zu einseitigen Marktzugängen für bestimmte Rüstungsunternehmen führt, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Vergabeentscheidungen gewährleistet bleibt und parlamentarische Kontrolle nicht erschwert wird?

24

Inwiefern bewertet die Bundesregierung das Gesetz zur Beschleunigung der Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG) im Hinblick auf digitale Vergabetools wie die der GovRadar GmbH als förderlich für deren Geschäftsmodell (z. B. durch Verfahrensvereinfachungen, Standardisierungen, Digitalisierungspflichten), und wurden mögliche wettbewerbliche Auswirkungen auf den Markt für entsprechende Softwarelösungen im Rahmen der Gesetzesvorbereitung oder einer Folgenabschätzung berücksichtigt?

Berlin, den 18. Dezember 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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