Zusammenarbeit der Spezialeinheiten von Bundespolizei und Bundeswehr
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Inge Höger, Christine Buchholz, Petra Pau, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Einem Bericht von „SPIEGEL ONLINE“ vom 15. Januar 2011 zufolge strebt die Bundesregierung eine enge Zusammenarbeit der Spezialeinheiten von Bundespolizei und Bundeswehr an. Ein entsprechendes Konzept werde derzeit erstellt. Ziel solle es sein, Entführungen im Ausland „möglichst schnell und ohne fremde Hilfe“ zu beenden. „Grundsätzlich wird nun die Bundespolizei für solche Einsätze verantwortlich sein, unterstützt von der Bundeswehr mit Material und Spezialkräften“, berichtet „SPIEGEL ONLINE“. Weiter wird ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern mit den Worten zitiert: „Bundespolizei und Bundeswehr erarbeiten zurzeit die Grundlagen für das Zusammenwirken ihrer Spezialeinheiten.“ Als mögliche Szenarien beschreibt der Artikel ausschließlich Fälle von Piraterie.
Seit Jahren ist zu beobachten, dass die Grenzen zwischen Polizei und Militär aufgeweicht werden. Im Inland unterstützt die Bundeswehr auf dem Wege sogenannter Amtshilfemaßnahmen häufig polizeiliche Einsätze – in der Regel allerdings, ohne dass Soldaten selbst hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Im Ausland bringt sich die Bundeswehr wiederum in polizeiliche Aufgaben ein, wie im Falle der Pirateriebekämpfung oder der Polizeiausbildung in Afghanistan.
Ein koordiniertes Zusammenwirken von GSG 9 der Bundespolizei und KSK (Kommando Spezialkräfte) würde den Trend zur Militarisierung der Polizei und zugleich zur Aufgabenerweiterung des Militärs fortsetzen. Damit wird der verfassungsrechtliche Grundsatz der Trennung von Polizei und Militär einmal mehr in Frage gestellt. Kriminalitätsbekämpfung ist eine Aufgabe der Polizei. Die Bundeswehr ist hierzu nicht befugt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Inwiefern trifft der Bericht von „SPIEGEL ONLINE“ zu?
Wird derzeit tatsächlich an einem Dokument zur Zusammenarbeit von Spezialeinheiten der Bundespolizei und der Bundeswehr gearbeitet, und wenn ja, was sind die darin beschriebenen Leitlinien und Grundzüge?
Wer genau hat die Erstellung des Dokuments angefordert, und wer ist mit der Erstellung beauftragt?
a) Was war Anlass dafür?
b) Welche bisherigen Mängel bei der polizeilichen Bearbeitung von Geiselnahmen führen zur Annahme, die Hinzuziehung der Bundeswehr sei notwendig?
c) Welche Stellen wurden bislang und werden noch zur Erarbeitung des Dokuments hinzugezogen?
d) Inwiefern sind diesbezüglich bereits militärische oder polizeiliche Behörden kontaktiert worden (welche)?
e) Inwiefern sind diesbezüglich weitere Sicherheitsbehörden, Berater oder Einrichtungen (welche) kontaktiert worden?
f) Ist beabsichtigt, einen Kabinettsbeschluss hierüber zu erzielen, und wenn ja, bis wann?
g) Inwiefern ist beabsichtigt, den Deutschen Bundestag damit zu befassen? Sollte das Dokument bereits fertiggestellt sein, ist die Bundesregierung bereit, es dem Deutschen Bundestag im Wortlaut zu übermitteln, und wenn nein, warum nicht?
In welchen Fällen sollen welche Kräfte der Bundeswehr mit welchen Kräften der Polizei zusammenwirken?
a) Um welche Spezialeinheiten genau geht es?
b) Inwiefern ist beabsichtigt, das Zusammenwirken der Spezialkräfte auf Einsätze im Inland bzw. Ausland zu beschränken?
c) Inwiefern ist beabsichtigt, ein solches Zusammenwirken auf Befreiung von Geiseln bzw. Bekämpfung von Geiselnehmern zu beschränken oder auch auf andere Formen der Kriminalitätsbekämpfung anzuwenden?
d) Wer soll die Befugnis zur Anordnung bzw. Entscheidung haben, und wie soll diese Befugnis zwischen Bundeswehr und Bundespolizei aufgeteilt werden?
Welcher Stellenwert kommt bei den Überlegungen bzw. Absichten der Bundesregierung dem Grundsatz der Trennung von Militär und Polizei zu?
a) Inwiefern sollen sich die in Frage stehenden Einsätze auf ein hoheitliches Vorgehen gegen mutmaßliche Geiselnehmer beschränken oder auch auf andere mutmaßliche Straftäter erstrecken?
b) Welcher Art sollen die Beiträge der Bundeswehr sein, und inwiefern können diese nur von Spezialkräften geleistet werden?
c) Inwiefern ist beabsichtigt, die Beiträge der Bundeswehr auf ein Maß zu begrenzen, dass sie nicht einsatzrelevant im Sinne hoheitlicher Maßnahmen sind, bzw. falls dies nicht beabsichtigt ist, auf welcher Rechtsgrundlage sollte die Bundeswehr zu solchen Maßnahmen berechtigt sein?
d) Inwiefern sollen die Unterstützungsmaßnahmen der Bundeswehr solche sein, die ein Handeln der Polizeikräfte erst möglich machen, und auf welcher Rechtsgrundlage könnte ein solcher mittelbar obrigkeitlicher Einsatz erfolgen?
Wie will die Bundesregierung die parlamentarische Beteiligung regeln?
a) Inwiefern hält es die Bundesregierung für geboten, den Deutschen Bundestag im Vorfeld solcher Einsätze zu benachrichtigen bzw. eine konstitutive Zustimmung hierfür einzuholen?
b) Inwiefern hält die Bundesregierung es für geboten, den Deutschen Bundestag nach Abschluss solcher Einsätze über deren Verlauf zu informieren?
c) Hält die Bundesregierung zur Umsetzung der vorgesehenen Zusammenarbeit die Schaffung einer Rechtsgrundlage für erforderlich? Wenn ja, was sollen deren Grundzüge sein, und wenn nein, auf welcher vorhandenen Rechtsgrundlage sollen solche Einsätze stattfinden?
d) Ist vorgesehen, solche Einsätze von Mandaten der UNO, der EU, der NATO oder anderer sogenannter Systeme kollektiver Sicherheit abhängig zu machen?
Welche Formen und konkrete Praxen der Zusammenarbeit zwischen Spezialkräften der Polizei und der Bundeswehr hat es in der Vergangenheit gegeben (bitte soweit möglich vollständig auflisten)?