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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Zur Lage der Menschenrechte und der Meinungsfreiheit in Tunesien

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

28.01.2026

Aktualisiert

28.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/385328.01.2025

Zur Lage der Menschenrechte und der Meinungsfreiheit in Tunesien

der Abgeordneten Claudia Roth, Deborah Düring, Marcel Emmerich, Sara Nanni, Agnieszka Brugger, Max Lucks, Luise Amtsberg, Boris Mijatović, Omid Nouripour, Robin Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit Präsident Kais Saied 2021 das Parlament entmachtete, sind in Tunesien – einst sinnbildlich für die demokratischen Errungenschaften des sogenannten Arabischen Frühlings – tiefgreifende politische und gesellschaftliche Entwicklungen zu beobachten: Die im Zuge der Machtkonsolidierung der tunesischen Präsidialverwaltung vorgenommenen Eingriffe in Gewaltenteilung, Justiz und demokratische Institutionen haben zu einer erheblichen Verschlechterung menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Standards geführt, den Pluralismus im Land dramatisch eingeschränkt und Schutzmechanismen ausgehöhlt, die seit dem demokratischen Transformationsprozess nach 2011 aufgebaut worden waren.

Damit einher gehen Suspendierungen, Bedrohungen und Inhaftierungen von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Journalistinnen und Journalisten, Gewerkschaftern sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern. Oppositionelle und dem Präsidenten missliebige Personen werden kriminalisiert und ohne rechtsstaatliche Verfahren vor Gericht gestellt. Beobachter verweisen zudem darauf, dass die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit auch durch neue Gesetzgebung und administratives Handeln zunehmend eingeschränkt werden. Medienschaffende werden nun strafrechtlich verfolgt, während die Möglichkeiten unabhängiger Berichterstattung auch für internationale Journalistinnen und Journalisten eingeschränkt werden. LGBTIQ+ Personen sind in Tunesien grundsätzlich gefährdet; Homosexualität steht unter Strafe.

Die Situation von Migrantinnen und Migranten ist besonders alarmierend. Laut der Vereinten Nationen und internationalen Menschenrechtsorganisationen kommt es gegen sie vermehrt zu Hassrede und Verschwörungserzählungen, rassistisch motivierten Übergriffen, rechtswidrigen Abschiebungen, Pushbacks in Grenzregionen sowie Gewalthandlungen durch Sicherheitsbehörden (www.ohchr.org/en/press-releases/2024/10/tunisia-un-experts-concerned-over-safety-migrants-refugees-and-victims). Belege dafür, dass die tunesische Küstenwache direkt in Menschenrechtsverletzungen auf dem Mittelmeer involviert ist, liegen vor (https://sos-humanity.org/en/press/evidence-on-illegal-pull-back/). Amnesty International weist zudem auf den Einsatz von Folter sowie sexualisierte Gewalt wie Vergewaltigungen durch die tunesische Polizei und Nationalgarde hin (www.amnesty.de/sites/default/files/2025-11/Amnesty-Bericht-Tunesien-Gefluechtete-Migranten-Menschenrechtsverletzungen-November-2025.pdf).

Insbesondere Personen aus Subsahara-Afrika sind in dramatischer Weise betroffen. Zehntausende wurden bereits in der Wüste an der Grenze zu Algerien und Libyen zurückgelassen (sog. „desert dumps“). Bei diesen illegalen Praktiken spielt die tunesische Nationalgarde laut Berichten eine zentrale Rolle (www.washingtonpost.com/world/interactive/2024/eu-migrant-north-africa-mediterranean/). Ab Mai 2024 kam es nach einer Sitzung des Nationalen Sicherheitsrats zu Verhaftungen des Führungspersonals von renommierten Nichtregierungsorganisationen (z. B. Terre d'asile, Conseil tunisien pour les réfugiés, Association Mnemty, Ligue tunisienne des droits de l'homme, Association tunisienne des femmes démocrates), die sich für die Belange geflüchteter Menschen in Tunesien einsetzen (www.hrw.org/report/2025/04/16/all-conspirators/how-tunisia-uses-arbitrary-detention-crush-dissent). Viele dieser Organisationen konnten ihre Tätigkeit seitdem nicht wieder aufnehmen.

Zugleich bestehen zwischen Deutschland sowie zwischen der Europäischen Union und Tunesien vielfältige und privilegierte Kooperationsbeziehungen, gerade auch in den Bereichen Migration, Grenzschutz und Sicherheit. Im Juli 2023 hat die Europäische Union ein Memorandum of Understanding (MoU) mit Tunesien unterzeichnet, das eine strategische Partnerschaft ausruft und von regierungskritischen Stimmen als Wasser auf die Mühlen der innenpolitischen Repression kritisiert wird. Auch die bilaterale entwicklungspolitische Zusammenarbeit Deutschlands mit Tunesien bleibt gerade im Bereich Migration intensiv. Im Sicherheitsbereich bestehen Kooperationen der Bundespolizei mit der tunesischen Nationalgarde und der Grenzpolizei (vgl. u. a. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache 21/2337). Dies umfasst unter anderem die von Deutschland (-mit-)finanzierten Maßnahmen das Border Management Programme (BMP) unter Koordination des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD), die Unterstützung such- und rettungsbezogener Operationen auf See in Tunesien (Civicpol/GIZ), die Stärkung der Trainingsakademie der tunesischen Küstenwache (ICMPD, Bundespolizei) sowie die Ertüchtigungsmission des Bundesverteidigungsministeriums zur technischen Aufrüstung der Grenzinfrastruktur. Laut Recherchen des Spiegels hat Deutschland seit 2011 mindestens 80 Mio. Euro in den tunesischen Sicherheitsapparat investiert (www.spiegel.de/international/world/assaults-harassment-and-beatings-does-the-eu-share-blame-for-police-violence-in-tunisia-a-1e6df924-7850-47a0-be2b-c10d03d7ec4c).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur aktuellen Menschenrechtslage in Tunesien vor, insbesondere hinsichtlich Einschränkungen der Meinungs-, Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit?

2

Welche Informationen hat die Bundesregierung über strafrechtliche Verfahren oder Inhaftierungen von Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsverteidigern und Mitarbeitenden zivilgesellschaftlicher Organisationen in Tunesien (bitte nach Art der Vorwürfe und Anzahl der betroffenen Personen aufschlüsseln)?

3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Einschränkungen, Suspendierungen oder Schließungen zivilgesellschaftlicher Organisationen durch tunesische Behörden vor?

4

Wie bewertet die Bundesregierung den Handlungsspielraum unabhängiger zivilgesellschaftlicher Akteure in Tunesien zum gegenwärtigen Zeitpunkt und für die Zukunft?

5

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um im Rahmen bilateraler Beziehungen und europäischer Formate auf die tunesische Regierung hinzuwirken, die Rechte von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger und die Arbeit unabhängiger Organisationen zu schützen?

6

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über aktuelle Entwicklungen zu einem tunesischen Asylsystem vor, und falls der Bundesregierung keine entsprechenden Pläne bekannt sind, setzt sie sich gegenüber der tunesischen Regierung für die Etablierung eines solchen ein, und falls nein, warum nicht?

7

Welche Informationen hat die Bundesregierung zu kollektiven Abschiebungen oder Pushbacks an den Grenzen zu Algerien und Libyen, und

a) welche Schlussfolgerungen zieht sie diesbezüglich im Hinblick auf das Völkerrecht, insbesondere den Grundsatz der Nicht- Zurückweisung,

b) inwiefern plädiert sie gegenüber der tunesischen Regierung für eine Beendigung dieser Praxis,

c) inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass dabei Kraftfahrzeuge wie Quads oder Pick-ups verwendet wurden, die Deutschland der tunesischen Nationalgarde geliefert hat oder für die Ersatzteile zur Verfügung gestellt wurden?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, inwiefern die Ausschiffung von aus Seenot geretteten Personen in Tunesien im Zusammenhang mit den oben benannten nach weithin vertretener Auffassung völkerrechtswidrigen kollektiven Zurückweisungen von Schutzsuchenden in die Wüsten-Grenzregion nach Libyen oder Algerien sowie Kettenabschiebungen nach Libyen durch tunesische Sicherheitskräfte steht?

9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dokumentierten Fällen von Gewaltanwendung, Misshandlungen oder Übergriffen durch tunesische Sicherheitsbehörden gegenüber Migrantinnen und Migranten vor und inwiefern plädiert sie gegenüber der tunesischen Regierung für eine Beendigung dieser Praxis?

10

Welche bilateralen Projekte der Bundesregierung bzw. deutscher Behörden bestehen seit 2020 im Bereich Migration, Sicherheit oder Grenzmanagement sowie Seenotrettung mit Tunesien (bitte nach Ressort, Laufzeit und Zielsetzung aufschlüsseln)?

11

Welche Rolle spielen deutsche Behörden, insbesondere die Bundespolizei, in Projekten zur Ausbildung, Ausrüstung oder Kapazitätsentwicklung tunesischer Sicherheitskräfte, einschließlich Küstenwache und Nationalgarde?

12

Welche Bilanz zieht die Bundesregierung bezüglich der Auftragserfüllung der Military Assistance Mission „Fennek“ in Tunesien und wie bewertet sie die Mission (rückblickend) vor dem Hintergrund der menschenrechtlichen Entwicklungen?

13

Beteiligt sich die Bundeswehr aktuell an einer Militärhilfemission in Tunesien oder führt eine solche durch?

14

Welche menschenrechtlichen Risikoanalysen wurden und werden vor Beginn bzw. während der Umsetzung der in Frage 10 genannten Projekte durchgeführt, und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

15

Liegen der Bundesregierung gesicherte Informationen darüber vor, dass Material, speziell Kraftfahrzeuge, welche die Bundesregierung in den letzten Jahren an die tunesische Nationalgarde geliefert hat, nicht bei Abschiebungen in der Wüste (sog. „desert dumps“), kollektiven Zurückweisungen an der Grenze und/oder der Inhaftierung von Menschenrechtsaktivisten und Oppositionellen eingesetzt wurden?

16

Falls der Bundesregierung keine gesicherten Informationen vorliegen, inwiefern bemüht sie sich aktuell darum, die entsprechenden Informationen einzuholen?

17

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Kooperationen im Bereich der Sicherheit zu den Aktivitäten der tunesischen Nationalgarde in den Kommandoschulen Bir Bouregba und Qued Zarga vor?

18

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in den oben genannten Schulungszentren tunesische Menschenrechtverteidigerinnen und -verteidiger, Oppositionelle oder Migranten festgehalten werden?

19

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die Fortführung ihrer Kooperation mit tunesischen Sicherheitsbehörden angesichts der Berichte über Menschenrechtsverletzungen?

20

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen des ICMPD im Rahmen des Border Management Programme (BMP) oder weiterer Projekte, an denen sich die Bundesrepublik mit finanziellen und technischen Mitteln beteiligt, und wie häufig werden entsprechende Erkenntnisse gewonnen?

21

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Umsetzung des EU-Tunesien-Memorandum of Understanding (MoU) vom Juli 2023, insbesondere hinsichtlich menschenrechtlicher Standards?

22

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, in welchem Umfang in den letzten fünfzehn Jahren EU-Mittel an tunesische Sicherheitsbehörden geflossen sind und zu welchen konkreten Maßnahmen diese verwendet wurden?

23

Welche Gespräche hat die Bundesregierung innerhalb der EU geführt, um menschenrechtliche Aspekte bei der Umsetzung des MoU stärker zu berücksichtigen?

24

Wie werden der Schutz und die Förderung menschenrechtlicher und zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume systematisch in Planung und Umsetzung von Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Tunesien einbezogen?

25

Welche Fortschritte bestehen hinsichtlich der im EU-MoU geplanten Maßnahmen, Migrationswege zur Erwerbs- und Bildungsmigration aus Tunesien zu erweitern?

26

Wie schätzt das deutsche „Zentrum Migration und Entwicklung“ des BMZ in Tunesien die aktuelle Lage im Bereich Flucht und Migration in Tunesien ein?

27

Welche Effekte hat die zunehmend kritische Politik der tunesischen Regierung beim Thema Migration auf die Arbeit der deutschen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen vor Ort?

28

Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass entwicklungspolitische, aber auch sonstige Kooperationsprojekte in Tunesien nicht unbeabsichtigt zur Stärkung von Akteuren beitragen, die an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind?

29

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um lokale und entsandte Mitarbeitende in von Deutschland finanzierten Projekten und Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Tunesien vor Repression zu schützen?

30

Inwiefern beobachtet und dokumentiert die deutsche Botschaft in Tunis Gerichtsverfahren gegen zivilgesellschaftliche Akteure oder Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, und in welchen Fällen fand Prozessbeobachtung statt?

31

Welche Gespräche führte die Bundesregierung seit Beginn 2025 mit tunesischen Regierungsstellen auf welcher politischen Ebene zur Menschenrechtslage, insbesondere zu den Rechten von Migrantinnen und Migranten, zu rassistischer Gewalt und zum Schutz zivilgesellschaftlicher Akteure?

32

Welche Unterstützungsmaßnahmen für gefährdete Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen oder Organisationen in Tunesien hat die Bundesregierung geprüft oder eingeleitet und wie viele tunesische Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger wurden im Rahmen von Schutzprogrammen der Bundesregierung, wie der Elisabeth-Selbert-Initiative, unterstützt?

33

Welche Kriterien und menschenrechtlichen Benchmarks legt die Bundesregierung ihrer Einschätzung zugrunde, ob Tunesien als „sicheres Herkunftsland“ oder als „sicherer Drittstaat“ eingestuft werden könnte?

34

Welche Daten liegen der Bundesregierung über Abfangaktionen auf See, Disembarkationen und internationale Kooperationen im tunesischen Such- und Rettungsbereich seit 2023 vor?

35

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zur möglichen Einschränkung der Arbeit des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Tunesien?

36

Welche Informationen hat die Bundesregierung zur weiteren Präsenz des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) in Tunesien und zu einer etwaigen Reduzierung ab Januar 2026, da die tunesische Regierung unter anderem seit Juni 2024 keine Neuregistrierung von Geflüchteten durch UNHCR zulässt, und wenn ja welche, und welche Auswirkungen hat eine etwaige Reduzierung aus Sicht der Bundesregierung?

37

Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung auf bestehende Programmansätze der feministischen Außen- und Entwicklungspolitik, insbesondere im Hinblick auf die Situation von Frauen, Kindern und marginalisierten Gruppen in Tunesien?

38

Liegen bereits Planungen der Bundesregierung mit Blick auf das 2026 anstehende Jubiläum von 70 Jahren diplomatischer Beziehungen zwischen Tunesien und Deutschland vor, und falls ja, wie sehen diese aus?

Berlin, den 14. Januar 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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