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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Rechtssicherheit für Soloselbstständige - Klarheit bei Scheinselbstständigkeit
(insgesamt 22 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
19.02.2026
Antwortdauer
14 Tage
Aktualisiert
02.03.2026
BT21/402005.02.2026
Rechtssicherheit für Soloselbstständige - Klarheit bei Scheinselbstständigkeit
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/4020
21. Wahlperiode 05.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Armin Grau, Sylvia Rietenberg, Timon Dzienus,
Ricarda Lang, Corinna Rüffer, Sandra Stein, Dr. Anja Reinalter, Sven Lehmann,
Katharina Beck, Michael Kellner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rechtssicherheit für Soloselbstständige – Klarheit bei Scheinselbstständigkeit
Die Frage der Abgrenzung, ob eine Tätigkeit als selbstständige oder abhängige
Beschäftigung einzuordnen ist, bildet seit Jahren eines der zentralen
Konfliktfelder im deutschen Sozialversicherungsrecht. Bei Soloselbstständigen,
insbesondere im Kultur- und Bildungsbereich, aber auch in anderen Branchen, in
denen vielfältige, projektbasierte und häufig kleinteilige Erwerbsformen üblich
sind, führen die statusrechtlichen Grenzen regelmäßig zu Unsicherheiten. Das
Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund soll
Klarheit schaffen, wird von Betroffenen jedoch vielfach als schwer vorhersehbar,
zeitaufwändig und für ihre Tätigkeitsfelder nicht passend wahrgenommen.
Die strukturelle Spannung zwischen gewünschter Selbstständigkeit einerseits
und tatsächlich abhängiger Beschäftigung oder Scheinselbstständigkeit
andererseits prägt die Erwerbsrealität vieler Soloselbstständiger. Mit den an das
sogenannte Herrenberg-Urteil anschließenden gesetzlichen Anpassungen im Vierten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) wurde eine Übergangsregelung geschaffen,
die sicherstellen soll, dass selbstständige Lehrkräfte, die auf Honorarbasis tätig
sind, bis zum 31. Dezember 2026 nicht rückwirkend als abhängig beschäftigt
eingestuft und damit versicherungspflichtig werden.
Betroffene und Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher Verbände weisen auf
erhebliche Unsicherheiten und strukturelle Probleme hin. Das
Statusfeststellungsverfahren sei häufig intransparent, langwierig und zu bürokratisch. Das
führt insbesondere für Einzelselbstständige zu unzureichender Rechts- und
Planungssicherheit. Im Falle einer rückwirkenden Aberkennung des
Selbstständigenstatus können hohe Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen
anfallen. Dies stellt mitunter ein existenzgefährdendes wirtschaftliches Risiko und
eine erhebliche Belastung dar.
Es braucht darum dringend rechtssichere Lösungen. Vor diesem Hintergrund
kommt der Neuregelung, die die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2026
vorlegen muss, besondere Bedeutung zu.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der
Übergangsregelung unternommen, um eine dauerhafte Neuregelung der
sozialversicherungsrechtlichen Statusklärung selbstständiger Lehrkräfte
und anderer Soloselbstständiger zum 1. Januar 2027 vorzubereiten?
2. Existieren bereits Eckpunkte für eine Neuregelung, wenn ja, seit wann,
und mit welchen Inhalten, wenn nein, warum nicht, und bis wann werden
diese vorliegen?
3. Welche Meilensteine sind bis zum 31. Dezember 2026 geplant, um
Rechtssicherheit für Soloselbstständige zu schaffen?
4. Welche Ressorts sind beteiligt, und wie ist der Abstimmungsstand
zwischen ihnen?
5. Welche Verbände, Gewerkschaften und Fachorganisationen wurden
bislang in welcher Form in die Erarbeitung der Neuregelung einbezogen?
6. Plant die Bundesregierung weitere Konsultationsrunden, und bis wann
sollen diese abgeschlossen sein?
7. In welchen Branchen und welchen Tätigkeitsfeldern ist
Soloselbstständigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung besonders verbreitet?
8. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der
sozioökonomischen Situation der Soloselbstständigen
(Einkommensverteilung, Armutsrisiko, soziale Absicherung usw.)?
9. Prüft die Bundesregierung eine Ausweitung der Übergangs- bzw.
Schutzregelung des § 127 SGB IV auf weitere Tätigkeitsbereiche mit
vergleichbarer Unsicherheitslage, wenn ja, auf welche Bereiche, und wenn nein,
aus welchen Gründen nicht?
10. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, inwiefern der Status
der Soloselbstständigkeit in den besonders betroffenen Branchen und
Tätigkeitsfeldern vonseiten der Honorarkräfte gewünscht ist oder mangels
sozialversicherter Alternativen zustande kommt?
11. Wie lange sollten nach Meinung der Bundesregierung
Statusfeststellungsverfahren maximal dauern, wie lange dauern sie aktuell durchschnittlich,
und was waren die drei längsten Verfahrensdauern in den letzten zehn
Jahren?
12. Inwieweit könnte nach Ansicht der Bundesregierung das Verfahren der
Statusfeststellung beschleunigt werden?
13. Wie häufig entscheidet die Clearingstelle im Sinne der Antragstellenden,
und wie hoch ist die Zahl der Widersprüche?
Wie häufig wird in den Widerspruchausschüssen gegen die Entscheidung
der Verwaltung entschieden, und wie häufig lassen
Widerspruchausschüsse Entscheidungen der Verwaltung im Rahmen des
Statusfeststellungsverfahrens durch Dritte überprüfen (bitte jeweils absolut und anteilig an allen
Verfahren angeben)?
14. Wie hoch ist die Zahl der Klagen gegen ergangene Feststellungsbescheide
in diesen Jahren, und wie häufig haben Klagen gegen die feststellende
Behörde Erfolg (bitte absolut und anteilig an allen Verfahren angeben)?
15. Wann wird die Bundesregierung eine verbindliche Definition
selbstständiger Arbeit im SGB IV vorschlagen, und welche Kriterien wird diese
voraussichtlich beinhalten?
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung von Positivkriterien
zur rechtssicheren Bestimmung von Selbstständigkeit, wenn sie die
Entwicklung befürwortet, welche Kriterien zieht sie heran, und wenn sie die
Entwicklung von Positivkriterien ablehnt, warum?
17. Wie bewertet die Bundesregierung unter rechtlichen Gesichtspunkten
Versuche von Auftraggeberinnen und Auftraggebern, Rechtssicherheit
dergestalt zu erlangen, dass Honoraranteile in Höhe des Arbeitgeberanteils an
den Sozialversicherungsbeiträgen einbehalten werden oder vertraglich
zugesichert wird, die ausgezahlten Honorare rückwirkend anzupassen, sollte
das Statusfeststellungsverfahren eine abhängige Beschäftigung ergeben?
18. Welche Überlegungen bestehen, die Soloselbstständigkeit als legitime
Erwerbsform, z. B. im Kultur- und Bildungsbereich, unter klaren Kriterien
dauerhaft zu ermöglichen, ohne Missbrauch bzw. Scheinselbstständigkeit
zu begünstigen?
19. Wie bewertet die Bundesregierung den erklärten Willen der
Vertragsparteien im Rahmen der Statusfeststellung, ein abhängiges
Beschäftigungsverhältnis nicht zu wollen?
20. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Zahl der
Einrichtungen, zur Zahl der dort tätigen Lehrkräfte und zur Verteilung der
Beschäftigungsformen (Festanstellung bzw. Honorarbasis) an öffentlichen
Musikschulen sowie bei weiteren Trägern von Lehrtätigkeiten vor (bitte
nach Trägerart, Jahr seit 2022 und Bundesland, soweit verfügbar,
aufschlüsseln)?
21. Welche aktuellen Zahlen liegen der Bundesregierung zur Anzahl aller
Beschäftigten an den öffentlichen Volkshochschulen sowie zu deren
Verteilung auf die Beschäftigungsformen Festanstellung und Honorarbasis vor
(bitte nach Bundesländern, soweit verfügbar, aufschlüsseln)?
22. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen des Herrenberg-
Urteils bzw. einer Neuregelung der Statusfeststellungsverfahren nach
Ablauf der Übergangsfrist auf die finanzielle Lage, das Kursangebot und die
Preisgestaltung der Bildungs- und Kultureinrichtungen in öffentlicher
Trägerschaft, insbesondere kommunale Musik- oder Volkshochschulen, ein?
Berlin, den 27. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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