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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Rechtssicherheit für Soloselbstständige - Klarheit bei Scheinselbstständigkeit

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

19.02.2026

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

02.03.2026

BT21/402005.02.2026

Rechtssicherheit für Soloselbstständige - Klarheit bei Scheinselbstständigkeit

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 21/4020 21. Wahlperiode 05.02.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Armin Grau, Sylvia Rietenberg, Timon Dzienus, Ricarda Lang, Corinna Rüffer, Sandra Stein, Dr. Anja Reinalter, Sven Lehmann, Katharina Beck, Michael Kellner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechtssicherheit für Soloselbstständige – Klarheit bei Scheinselbstständigkeit Die Frage der Abgrenzung, ob eine Tätigkeit als selbstständige oder abhängige Beschäftigung einzuordnen ist, bildet seit Jahren eines der zentralen Konfliktfelder im deutschen Sozialversicherungsrecht. Bei Soloselbstständigen, insbesondere im Kultur- und Bildungsbereich, aber auch in anderen Branchen, in denen vielfältige, projektbasierte und häufig kleinteilige Erwerbsformen üblich sind, führen die statusrechtlichen Grenzen regelmäßig zu Unsicherheiten. Das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund soll Klarheit schaffen, wird von Betroffenen jedoch vielfach als schwer vorhersehbar, zeitaufwändig und für ihre Tätigkeitsfelder nicht passend wahrgenommen. Die strukturelle Spannung zwischen gewünschter Selbstständigkeit einerseits und tatsächlich abhängiger Beschäftigung oder Scheinselbstständigkeit andererseits prägt die Erwerbsrealität vieler Soloselbstständiger. Mit den an das sogenannte Herrenberg-Urteil anschließenden gesetzlichen Anpassungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) wurde eine Übergangsregelung geschaffen, die sicherstellen soll, dass selbstständige Lehrkräfte, die auf Honorarbasis tätig sind, bis zum 31. Dezember 2026 nicht rückwirkend als abhängig beschäftigt eingestuft und damit versicherungspflichtig werden. Betroffene und Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher Verbände weisen auf erhebliche Unsicherheiten und strukturelle Probleme hin. Das Statusfeststellungsverfahren sei häufig intransparent, langwierig und zu bürokratisch. Das führt insbesondere für Einzelselbstständige zu unzureichender Rechts- und Planungssicherheit. Im Falle einer rückwirkenden Aberkennung des Selbstständigenstatus können hohe Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen anfallen. Dies stellt mitunter ein existenzgefährdendes wirtschaftliches Risiko und eine erhebliche Belastung dar. Es braucht darum dringend rechtssichere Lösungen. Vor diesem Hintergrund kommt der Neuregelung, die die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2026 vorlegen muss, besondere Bedeutung zu. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Übergangsregelung unternommen, um eine dauerhafte Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Statusklärung selbstständiger Lehrkräfte und anderer Soloselbstständiger zum 1. Januar 2027 vorzubereiten?  2. Existieren bereits Eckpunkte für eine Neuregelung, wenn ja, seit wann, und mit welchen Inhalten, wenn nein, warum nicht, und bis wann werden diese vorliegen?  3. Welche Meilensteine sind bis zum 31. Dezember 2026 geplant, um Rechtssicherheit für Soloselbstständige zu schaffen?  4. Welche Ressorts sind beteiligt, und wie ist der Abstimmungsstand zwischen ihnen?  5. Welche Verbände, Gewerkschaften und Fachorganisationen wurden bislang in welcher Form in die Erarbeitung der Neuregelung einbezogen?  6. Plant die Bundesregierung weitere Konsultationsrunden, und bis wann sollen diese abgeschlossen sein?  7. In welchen Branchen und welchen Tätigkeitsfeldern ist Soloselbstständigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung besonders verbreitet?  8. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der sozioökonomischen Situation der Soloselbstständigen (Einkommensverteilung, Armutsrisiko, soziale Absicherung usw.)?  9. Prüft die Bundesregierung eine Ausweitung der Übergangs- bzw. Schutzregelung des § 127 SGB IV auf weitere Tätigkeitsbereiche mit vergleichbarer Unsicherheitslage, wenn ja, auf welche Bereiche, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 10. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, inwiefern der Status der Soloselbstständigkeit in den besonders betroffenen Branchen und Tätigkeitsfeldern vonseiten der Honorarkräfte gewünscht ist oder mangels sozialversicherter Alternativen zustande kommt? 11. Wie lange sollten nach Meinung der Bundesregierung Statusfeststellungsverfahren maximal dauern, wie lange dauern sie aktuell durchschnittlich, und was waren die drei längsten Verfahrensdauern in den letzten zehn Jahren? 12. Inwieweit könnte nach Ansicht der Bundesregierung das Verfahren der Statusfeststellung beschleunigt werden? 13. Wie häufig entscheidet die Clearingstelle im Sinne der Antragstellenden, und wie hoch ist die Zahl der Widersprüche? Wie häufig wird in den Widerspruchausschüssen gegen die Entscheidung der Verwaltung entschieden, und wie häufig lassen Widerspruchausschüsse Entscheidungen der Verwaltung im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens durch Dritte überprüfen (bitte jeweils absolut und anteilig an allen Verfahren angeben)? 14. Wie hoch ist die Zahl der Klagen gegen ergangene Feststellungsbescheide in diesen Jahren, und wie häufig haben Klagen gegen die feststellende Behörde Erfolg (bitte absolut und anteilig an allen Verfahren angeben)? 15. Wann wird die Bundesregierung eine verbindliche Definition selbstständiger Arbeit im SGB IV vorschlagen, und welche Kriterien wird diese voraussichtlich beinhalten? 16. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung von Positivkriterien zur rechtssicheren Bestimmung von Selbstständigkeit, wenn sie die Entwicklung befürwortet, welche Kriterien zieht sie heran, und wenn sie die Entwicklung von Positivkriterien ablehnt, warum? 17. Wie bewertet die Bundesregierung unter rechtlichen Gesichtspunkten Versuche von Auftraggeberinnen und Auftraggebern, Rechtssicherheit dergestalt zu erlangen, dass Honoraranteile in Höhe des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen einbehalten werden oder vertraglich zugesichert wird, die ausgezahlten Honorare rückwirkend anzupassen, sollte das Statusfeststellungsverfahren eine abhängige Beschäftigung ergeben? 18. Welche Überlegungen bestehen, die Soloselbstständigkeit als legitime Erwerbsform, z. B. im Kultur- und Bildungsbereich, unter klaren Kriterien dauerhaft zu ermöglichen, ohne Missbrauch bzw. Scheinselbstständigkeit zu begünstigen? 19. Wie bewertet die Bundesregierung den erklärten Willen der Vertragsparteien im Rahmen der Statusfeststellung, ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis nicht zu wollen? 20. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Zahl der Einrichtungen, zur Zahl der dort tätigen Lehrkräfte und zur Verteilung der Beschäftigungsformen (Festanstellung bzw. Honorarbasis) an öffentlichen Musikschulen sowie bei weiteren Trägern von Lehrtätigkeiten vor (bitte nach Trägerart, Jahr seit 2022 und Bundesland, soweit verfügbar, aufschlüsseln)? 21. Welche aktuellen Zahlen liegen der Bundesregierung zur Anzahl aller Beschäftigten an den öffentlichen Volkshochschulen sowie zu deren Verteilung auf die Beschäftigungsformen Festanstellung und Honorarbasis vor (bitte nach Bundesländern, soweit verfügbar, aufschlüsseln)? 22. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen des Herrenberg- Urteils bzw. einer Neuregelung der Statusfeststellungsverfahren nach Ablauf der Übergangsfrist auf die finanzielle Lage, das Kursangebot und die Preisgestaltung der Bildungs- und Kultureinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft, insbesondere kommunale Musik- oder Volkshochschulen, ein? Berlin, den 27. Januar 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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