BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Bremen 2025

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

26.02.2026

Aktualisiert

06.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/412512.02.2026

Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Bremen 2025

der Abgeordneten Cem Ince, Anne Zerr, Doris Achelwilm und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Zum 1. Januar 2026 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Damit wird der Referenzwert der europäischen Mindestlohnrichtlinie für den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 60 Prozent des mittleren Bruttolohns (vgl. Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2022/2024) jedoch weiterhin nicht erreicht. Nach Ansicht der Fragestellenden ermöglicht eine entsprechend vergütete Vollzeitbeschäftigung kein Leben oberhalb der Armutsgrenze, weshalb eine Anhebung des Mindestlohns auf mindestens 15 Euro pro Stunde im Jahr 2026 unabdingbar ist.

Darüber hinaus muss die konsequente Durchsetzung des Mindestlohnanspruchs gewährleistet werden. Daten des Sozio-oekonomischen Panels deuten jedoch darauf hin, dass im Jahr 2023 rund 2,5 Millionen Beschäftigte um den ihnen zustehenden Mindestlohn betrogen wurden (vgl. www.mindestlohn-kommission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/fuenfter-bericht.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 87). Dies hat nicht nur für die betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter, sondern auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen gravierende Folgen. Kriminelle Arbeitgebende verursachen Schäden in Milliardenhöhe und schaffen zugleich unfaire Wettbewerbsbedingungen.

Die Fragestellenden möchten sich daher mit dieser Kleinen Anfrage ein Bild von der Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie von der Entwicklung des Mindestlohnbetrugs verschaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte in Bremen hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 die Kontrollkompetenz (bitte nach Wirtschaftszweigen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten insgesamt nennen)?

2

Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 in Bremen durchgeführt (bitte nach Wirtschaftszweigen differenzieren und auch die Zahl insgesamt nennen)?

3

Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 in Bremen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingeleitet (bitte nach Wirtschaftszweigen differenzieren und auch die Zahl insgesamt nennen)?

4

Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 in Bremen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erledigt (bitte nach Wirtschaftszweigen und Strafen differenzieren sowie die Zahl insgesamt nennen)?

5

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Bremen?

6

Wie viele Verdachte auf Mindestlohnverstoß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 in Bremen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit festgestellt (bitte nach Wirtschaftszweigen differenzieren und die Zahl insgesamt nennen)?

7

Wie viele abhängig Beschäftigte in Bremen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung und aktuellen verfügbaren Daten derzeit weniger als 14 Euro, 15 Euro sowie 16 Euro je Stunde (bitte nach Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung, Wirtschaftszweigen und Geschlecht differenzieren)?

Berlin, den 9. Februar 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen