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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Zugangsbeschränkungen zu Integrationskursen

(insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.03.2026

Aktualisiert

19.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/422223.02.2026

Zugangsbeschränkungen zu Integrationskursen

der Abgeordneten Clara Bünger, Maren Kaminski, Zada Salihović, Doris Achelwilm, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Desiree Becker, Mirze Edis, Mandy Eißing, Katrin Fey, Nicole Gohlke, Christian Görke, Ates Gürpinar, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Cem Ince, Ferat Koçak, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Julia-Christina Stange, Evelyn Schötz, Aaron Valent, Isabelle Vandre, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat, Janine Wissler und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Mit einem sogenannten Trägerrundschreiben vom 9. Februar 2026 teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) den Trägern von Integrationskursen mit, „dass im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt werden können. Das bedeutet, dass insbesondere Asylbewerber, Geduldete (§ 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden“. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass „die Möglichkeiten des Zugangs in die Integrationskurse künftig stärker an den hierfür verfügbaren Mitteln im Bundeshaushalt auszurichten“ seien. Die Maßnahme trage „langfristig zur Sicherung des Integrationskurssystems bei“.

Kritik an dieser Maßnahme gab es unter anderem von der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Natalie Pawlik: „Das ist falsch und hemmt wichtige und notwendige Integrationsbemühungen“, damit werde „konterkariert, was sich in Deutschland seit über 20 Jahren bewährt hat“; „bei einem Zulassungsstopp für Menschen, die aus eigenem Antrieb Deutsch lernen wollen, kann es nicht bleiben“ (www.migazin.de/2026/02/10/bamf-bestaetigt-zulassung-zu-integrationskursen-wird-stark-eingeschraenkt/). Auch der Arbeitsmarktforscher Herbert Brücker warnte, dass die Beschränkung fiskalpolitisch „zu kurz gedacht“ sei. Den kurzfristigen Kosteneinsparungen stünden steigende Kosten für Transferleistungen und geringere Einnahmen durch Steuern und Abgaben aufgrund der sinkenden Beschäftigungsquoten und geringeren Verdienste gegenüber. „Per saldo dürfte die Nettobelastung für den Staat steigen“, erklärte Brücker (ebd.).

Die Fragestellenden sehen in der beschlossenen Beschränkung des Kurszugangs eine integrationspolitische Fehlentscheidung ersten Ranges. Der schnelle Spracherwerb ist eine zentrale Voraussetzung für ein gelingendes Ankommen, für die Aufnahme einer qualifizierten Erwerbstätigkeit und für eine gleichberechtigte Teilhabe. Hier zu sparen, wird zu negativen Folgekosten in der Zukunft führen.

Zudem gefährdet die drastische Reduzierung der Zahl der Teilnehmenden nach Auffassung der Fragestellenden die langjährig gewachsene Trägerlandschaft und viele Sprachkursanbietende in ihrer Existenz. Der Deutsche Volkshochschulverband sprach angesichts seit Ende November 2025 ausbleibenden Zulassungen durch das BAMF von einer dramatischen Situation, zwei Drittel der Kurse könnten wegen zu geringer Teilnehmendenzahlen nicht stattfinden (www.hessenschau.de/gesellschaft/was-bedeutet-der-zulassungsstopp-fuer-integrationskurse-fuer-menschen-in-hessen-v2,integrationskurse-108.html). In einer gemeinsamen Stellungnahme zugelassener Kursträger vom 6. Februar 2026 wiesen diese auf mehrere strukturelle Probleme hin, die „die Funktionsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit des Integrationskurssystems ernsthaft gefährden“ (https://bvib.de/wp-content/uploads/2026/02/20260206_Schreiben_BAMF_BS.pdf). Verzögerte Zahlungen durch das BAMF haben im Jahr 2025 nach den Angaben eines weiteren offenen Briefs bereits zu Insolvenzen von Sprachkursträgern geführt (https://traegernetzwerk.org/wp-content/uploads/sites/4/2026/01/Offener-Brief-IK-Berechtigungsstopp.pdf),

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wer genau hat entschieden und dies politisch zu verantworten, bis auf Weiteres keine Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) mehr zu erteilen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), hat insbesondere der Bundesminister des Innern hierfür sein Einverständnis erteilt, und wenn ja, wann, und aufgrund welcher Überlegungen?

2

Welche Stellen innerhalb oder auch außerhalb der Bundesregierung wurden im Vorfeld dieser Entscheidung mit der Thematik befasst, gab es innerhalb der Bundesregierung einen Abstimmungsprozess unterschiedlicher Stellen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, traten dabei gegebenenfalls unterschiedliche Auffassungen zu dieser Frage zutage, und wenn ja, welche (bitte ausführen)?

3

Wurde insbesondere die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung im Vorfeld der genannten Entscheidung mit den Plänen, keine Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG mehr zu erteilen, befasst, wenn ja, welche Position hat sie hierzu eingenommen, und inwiefern und aus welchen Gründen wurde diese bei der Entscheidung gegebenenfalls beachtet oder nicht beachtet (bitte ausführen), und wenn nein, warum nicht, fallen Integrationskurse nach Auffassung der Fragestellenden doch offenkundig in ihren fachlichen Zuständigkeitsbereich (bitte ausführen)?

4

Welche Briefe, Beschwerden, Forderungen usw. in Bezug auf die seit Ende November 2025 ausbleibende Erteilung von Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG erreichten das Bundesministerium des Innern (BMI) bzw. das BAMF im Vorfeld der Entscheidung zur Einschränkung des Integrationskurszugangs seitens der Kursträger, von Verbänden bzw. Vereinen, Betroffenenorganisationen usw., welche Reaktionen aus diesem Kreis gab es infolge der Entscheidung (bitte jeweils mit Datum und Kerninhalt auflisten), und wie hat das BMI bzw. das BAMF hierauf gegebenenfalls reagiert?

5

Welche Überlegungen, Folgeabschätzungen oder Ähnliches wurden im Vorfeld der genannten Entscheidung innerhalb der Bundesregierung gegebenenfalls vorgenommen zu der Frage, welche mittel- und langfristigen (negativen) Auswirkungen diese Maßnahme haben könnte, in Bezug auf a) eine verlangsamte bzw. behinderte Integration infolge des fehlenden bzw. verspäteten Zugangs zu Integrationskursen und den damit verbundenen verzögerten Spracherwerb bei Personen, die länger oder dauerhaft in Deutschland bleiben (etwa: Unionsangehörige, Ukraine-Geflüchtete, anerkannt Schutzberechtigte, Geduldete, die nicht abgeschoben werden können), b) eine infolge des verzögerten bzw. erschwerten Spracherwerbs gegebenenfalls erschwerte Vermittlung in den Arbeitsmarkt und insbesondere in qualifizierte Tätigkeiten, die oftmals gute Deutschkenntnisse voraussetzen, und damit verbundene Mehrkosten für den Staat (siehe die diesbezügliche Einschätzung von Herbert Brücker in der Vorbemerkung der Fragesteller), c) mögliche negative Auswirkungen eines verhinderten oder verzögerten Integrationskurszugangs bei den Betroffenen, die sich ausgegrenzt, nicht gewollt und in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt fühlen könnten, d) den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland, weil durch die Maßnahme nach Auffassung der Fragestellenden die Botschaft vermittelt werden könnte, dass die Bundesregierung der Auffassung ist, dass Gelder, die für die Integration wichtig sind, eingespart werden könnten, e) Sprachkursträger und Lehrkräfte, weil die Beschränkung des Integrationskurszugangs nach Auffassung der Fragestellenden zu Einnahmeausfällen, verzögerten oder ausgefallenen Sprachkursen (dies ist laut Volkshochschulverband bereits der Fall, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) und womöglich auch zu damit verbundenen Insolvenzen und Einschränkungen des Sprachkursangebots führen könnte, f) und wenn es keine solchen Überlegungen, Folgeabschätzungen usw. gegeben haben sollte, warum nicht (bitte zu allen Unterpunkten getrennt und begründet antworten)?

6

Welchen Anteil an allen neu eingewanderten Menschen machten Unionsangehörige, Ukraine-Geflüchtete und Asylsuchende in den Jahren 2025, 2024 und 2023 jeweils aus (bitte differenziert und in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

7

Mit welchen durchschnittlichen Kosten pro Teilnehmenden rechnet die Bundesregierung bei Integrationskursen, und wie haben sich diese Kosten seit 2015 entwickelt (bitte, soweit möglich, auch nach Sprachkursen, Orientierungskursen, Sonderkursen, Wiederholungskursen, Prüfungskosten usw. differenzieren)?

8

Wie viele Personen haben in den Jahren 2023, 2024 und 2025 und wie viele seit Dezember 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung einen Integrationskurs als Selbstzahlende begonnen bzw. abgeschlossen (bitte differenzieren und jeweils auch die zehn wichtigsten Herkunftsstaaten und, soweit möglich, Aufenthaltsstatus nennen), und in welcher durchschnittlichen Höhe lagen dabei die von ihnen insgesamt zu tragenden Kosten (bitte ausführen)?

9

Wie viele neue Teilnahmezulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG wurden im Jahr 2024 bzw. im Jahr 2025 bzw. im laufenden Jahr 2026 bundesweit erteilt (bitte jeweils zudem nach Quartalen und Personengruppen – insbesondere: Unionsangehörige, Ukraine-Geflüchtete, Asylsuchende und Geduldete – aufschlüsseln)?

10

Wie viele Zulassungen nach § 44 Absatz 4 des eAufenthaltsgesetzs wurden im Jahr 2024 bzw. im Jahr 2025 bzw. im laufenden Jahr 2026 beantragt, wie viele wurden abgelehnt, wie viele nicht bearbeitet (bitte jeweils auch nach Quartalen und Personengruppen aufschlüsseln)?

11

Wie setzte sich der Kreis der neuen Integrationskursteilnehmenden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils zusammen, differenziert nach den Personengruppen bzw. der genauen Rechtsgrundlage der zugelassenen bzw. durch welche Behörde verpflichteten Personen (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

12

Wie viele Integrationskursplätze standen bundesweit in den Jahren 2023, 2024, 2025 und voraussichtlich für das Jahr 2026 zur Verfügung, und wie hoch war jeweils die ungefähre durchschnittliche Auslastung in Prozent (bitte, soweit möglich, auch nach Bundesländern auflisten)?

13

Wie viele Integrationskurse mussten seit Dezember 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung mangels Teilnehmenden abgesagt oder vorzeitig beendet werden (bitte differenzieren und, soweit möglich, auch nach Bundesländern auflisten)?

14

Wie viele Kursträger der insgesamt zugelassenen Kursträger haben in den Jahren 2023, 2024, 2025 bzw. im laufenden Jahr 2026 ihre Zulassung ganz oder teilweise zurückgegeben oder Insolvenz angemeldet, und welche Gründe waren nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür maßgeblich (bitte ausführen und in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

15

Welche Bundesmittel standen für Integrationskurse in den Haushaltsjahren 2023, 2024, 2025 und 2026 jeweils zur Verfügung (bitte nach Regierungsvorlagen und Bundestagsbeschlüssen differenzieren), und in welcher Höhe kam es jeweils zu überplanmäßigen Ausgaben und Mittelüberträgen in Folgejahren?

16

Wie viele Abrechnungen von Integrations- und Berufssprachkursen wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils nicht fristgerecht beglichen, was waren die Gründe hierfür, und wie hoch war jeweils die durchschnittliche Verzögerung (in Tagen)?

17

Von welchen Auswirkungen der beschlossenen Einschränkung des Integrationszugangs für das Jahr 2026 geht die Bundesregierung aus, wie viele Personen aus welchen Personengruppen werden hiervon voraussichtlich betroffen sein (bitte differenziert darlegen), wie viele noch nicht bearbeitete Anträge auf Zulassung werden nun abgelehnt, welche finanziellen Auswirkungen für den Haushalt, aber auch für die Träger von Sprachkursen wird die Beschränkung voraussichtlich haben (bitte ausführen), und welche Annahmen, Berechnungen oder Einschätzungen gibt es hierzu innerhalb des BMI bzw. des BAMF (bitte so genau und differenziert wie möglich ausführen)?

18

Inwiefern reagiert die Bundesregierung auf die Kritik ihrer Integrationsbeauftragten zu der Beschränkung des Integrationskurszugangs, wonach diese „falsch“ sei und es dabei nicht bleiben könne (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?

19

Was entgegnet die Bundesregierung der Kritik, dass die Beschränkung fiskalpolitisch zu kurz gedacht sei und den kurzfristigen Kosteneinsparungen steigende Kosten für Transferleistungen und geringere Einnahmen durch Steuern und Abgaben aufgrund der sinkenden Beschäftigungsquoten und geringeren Verdienste gegenüberstünden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?

20

Unter welchen Bedingungen ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, den Zulassungsstopp im laufenden Haushaltsjahr 2026 gänzlich oder teilweise wieder zurückzunehmen (bitte ausführen)?

21

Wie sind die Ausführungen eines Sprechers des BAMF (vgl. epd vom 11. Februar 2026), das BMI führe die Kurse „wieder auf ihren eigentlichen Auftrag zurück“ und gefördert würden vor allem Menschen, „die bleiben werden“, damit zu vereinbaren, dass nach Auffassung der Fragestellenden bei den betroffenen Personengruppen überwiegend davon ausgegangen werden kann, dass sie – jedenfalls auf zunächst unabsehbare Zeit – „bleiben werden“ und darauf auch ein Anrecht haben, etwa a) Unionsangehörige (selbstbestimmt im Rahmen des Freizügigkeitsrechts), b) Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (mindestens für die Dauer des Krieges bzw. ihrer Schutzbedürftigkeit, bei Erwerbstätigkeit in vielen Fällen vermutlich darüber hinaus), c) Asylsuchende (soweit sie als schutzbedürftig anerkannt werden, gegebenenfalls aber auch nach einer Ablehnung, soweit Abschiebungen nicht möglich sind), d) Geduldete (soweit Abschiebungen nicht möglich oder nicht beabsichtigt sind) (bitte nach den Unterpunkten getrennt und begründet antworten)?

22

Welche Hinweise oder Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls dazu, wie viele der nach Deutschland einreisenden und hier lebenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht in Deutschland bleiben werden (bitte ausführen)?

23

Welche Hinweise oder Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls dazu, dass der Krieg in der Ukraine in Kürze beendet sein wird, sodass nicht davon ausgegangen werden kann, dass ukrainische Geflüchtete in Deutschland bleiben werden (bitte ausführen)?

24

Inwiefern hat die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung berücksichtigt, dass auch unter Asylsuchenden viele sind, die letztlich dauerhaft in Deutschland bleiben werden, sodass es aus Sicht der Fragestellenden sinnvoll ist, dass sie so früh wie möglich die deutsche Sprache erlernen können und dabei durch staatliche Kursangebote unterstützt werden (bitte ausführen)?

25

Inwiefern hat die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung berücksichtigt, dass auch unter den Geduldeten viele sind, die letztlich dauerhaft in Deutschland bleiben werden, sodass es aus Sicht der Fragestellenden sinnvoll ist, sie beim Erwerb der deutsche Sprache durch staatliche Kursangebote zu unterstützen, zumal auch nach geltender Rechtslage nur bestimmte Geduldete einen Zugang zu Integrationskursen erhalten (bitte ausführen)?

26

Hält die Bundesregierung den Erwerb der deutschen Sprache und entsprechende staatliche Unterstützungsmaßnahmen für unwichtig oder nicht so wichtig bei Personen, die voraussichtlich nur für einen begrenzten Zeitraum in Deutschland leben, und wie kann eine solche Prognose nach ihrer Auffassung im jeweiligen Einzelfall erstellt werden (bitte ausführen und dabei auf die unterschiedlichen Gruppen: Unionsangehörige, Ukraine-Geflüchtete, Asylsuchende, Geduldete, eingehen)?

27

Wie ist die Einschränkung des Integrationskurszugangs damit zu vereinbaren, dass im geltenden Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart wurde: „Wir wollen mehr in Integration investieren, Integrationskurse fortsetzen (…). Damit sorgen wir für eine Integration von Anfang an“ (koav_2025.pdf; Zeilen 3059 ff.; bitte begründen)?

28

Wie ist die pauschale Verweigerung von Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG damit vereinbar, dass § 44 Absatz 4 AufenthG eine Ermessensnorm darstellt, die nach Auffassung der Fragestellenden nicht pauschal negativ ausgelegt werden darf, zumal die Gesetzesbegründung zu beachten ist, wonach grundsätzlich alle Asylsuchende einen Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen haben sollen, um ihnen einen frühzeitigen Spracherwerb und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und die Aufnahme einer Beschäftigung zu erleichtern (allgemeine Begründung auf Bundestagsdrucksache 20/3717, S. 18; bitte begründen)?

29

Wie ist die Verweigerung von Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG für ukrainische Geflüchtete damit vereinbar, dass es in der Gesetzesbegründung zu § 44 Absatz 4 AufenthG heißt, dass bei Aufenthaltstiteln nach § 24 AufenthG „ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“ und diesbezüglich ein Bedarf bestehe, „mit einem frühzeitigen Spracherwerb ihre Integrationschancen zu erhöhen“ (Bundestagsdrucksache 20/3717, S. 41; bitte begründen)?

30

Ist die Verweigerung von Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG bei neu eingereisten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Diskriminierungsverbot nach Artikel 18 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und dem Gleichbehandlungsgebot nach Artikel 24 Absatz 1 der Unionsbürger-Richtlinie (RL 2004/38/EG) vereinbar, wonach Unionsangehörige genauso behandelt werden müssen wie die eigenen Staatsangehörigen, vor dem Hintergrund, dass neu einreisende deutsche Staatsangehörige als Spätaussiedelnde einen Anspruch auf kostenlose Integrationskursteilnahme haben (§ 9 Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes; bitte begründen)?

31

Wie wird die Bundesregierung ab Inkrafttreten der GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem)-Reform im Juni 2026 Artikel 18 der dann geltenden EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2024/1346) umsetzen, wonach die Mitgliedstaaten bei allen Asylsuchenden dafür sorgen, dass sie (erleichterten) Zugang zu geeigneten Sprach- und Staatsbürgerkursen erhalten, um ihre Fähigkeiten zu selbständigem Handeln, zur Interaktion mit den zuständigen Behörden oder zum Finden eines Arbeitsplatzes zu stärken, wenn Asylsuchende grundsätzlich nicht zu Integrationskursen zugelassen werden (bitte ausführen und begründen)?

32

Teilt die Bundesregierung das in Artikel 18 der EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2024/1346) zum Ausdruck kommende Ziel, Asylsuchende durch einen (erleichterten) Zugang zu geeigneten Sprach- und Staatsbürgerkursen in ihren Fähigkeiten zu selbständigem Handeln, zur Interaktion mit den zuständigen Behörden oder zum Finden eines Arbeitsplatzes zu stärken, wenn ja, wie ist hiermit vereinbar, Asylsuchende nicht im Rahmen von § 44 Absatz 4 AufenthG zu Integrationskursen zuzulassen (bitte begründen), und wenn nein, wie begründet sie dies, und wie wäre dies mit der ab Mitte 2026 geltenden GEAS-Reform und EU-Rechtslage vereinbar (bitte ausführen)?

Berlin, den 16. Februar 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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