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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Wohnungslosigkeit bei jungen Menschen

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

10.03.2026

Aktualisiert

20.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/422323.02.2026

Wohnungslosigkeit bei jungen Menschen

der Abgeordneten Sahra Mirow, Heidi Reichinnek, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Maik Brückner, Mandy Eißing, Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Katalin Gennburg, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Sören Pellmann, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Lebenssituation wohnungsloser junger Menschen in Deutschland ist weiterhin besorgniserregend. Laut Hochrechnungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) waren im Jahr 2024 rund 264 000 Minderjährige von Wohnungslosigkeit betroffen, was ca. 26 Prozent der Gesamtzahl wohnungsloser Personen entspricht (vgl. www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/PRM/PRM_25_BAG_W_Hochrechnung_2025_Pressemappe.pdf). Diese prekäre Lage wird auch durch die offiziellen Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlicht. Zum Stichtag 31. Januar 2024 waren demnach 176 005 Personen unter 25 Jahren als untergebrachte wohnungslose Personen gemeldet. Dies entspricht einem Anteil von rund 40 Prozent an der Gesamtzahl aller untergebrachten Wohnungslosen in Deutschland. Die BAG W weist darauf hin, dass insbesondere junge Menschen häufig in verdeckter Wohnungslosigkeit leben, weshalb die Dunkelziffer deutlich höher liegen dürfte.

Ein besonderer Fokus dieser Anfrage liegt auf den sogenannten Care Leavern – jungen Erwachsenen, die aus stationären Hilfen zur Erziehung (z. B. Wohngruppen oder Pflegefamilien) ausscheiden. Sie haben ein überdurchschnittlich hohes Risiko, wohnungslos zu werden. (vgl. Studie „Care Leaver Statistics“). Während junge Menschen in Deutschland das Elternhaus im Schnitt mit fast 24 Jahren verlassen, sind Care Leaver oft bereits mit 18 Jahren auf sich allein gestellt – häufig ohne den sozialen und finanziellen Rückhalt einer Familie.

Der 17. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung stellt fest, dass junge Menschen in einer Zeit tiefgreifender Krisen aufwachsen und sich soziale Ungleichheiten verfestigen. Besonders alarmierend ist die Situation bei der Wohnraumversorgung.

Zwar hat nach Auffassung der Bundesregierung das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) für Verbesserungen für Care Leaver, etwa durch den Wegfall der Kostenheranziehung und eine verbindlichere Nachbetreuung geführt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14184). Dennoch bestehen seitens der Fragestellenden erhebliche Zweifel, ob diese gesetzlichen Regelungen flächendeckend entsprechend den fachlichen Notwendigkeiten vor dem Hintergrund des Kostendrucks in der Jugendhilfe umgesetzt werden sowie grundsätzlich ausreichend sind, um das Risiko der Wohnungslosigkeit für junge Erwachsene zu senken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele Personen unter 25 Jahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. Januar 2025 wohnungslos, obdachlos oder in Notunterkünften untergebracht, und wie haben sich diese Zahlen seit dem 31. Januar 2020 entwickelt (bitte nach Geschlecht, Alter und Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele Care Leaver sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Wohnungslosigkeit betroffen, wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Care Leavern an der Gesamtzahl der untergebrachten wohnungslosen Personen unter 25 Jahren, und wie haben sich diese Zahlen seit dem 31. Januar 2020 entwickelt (bitte nach Geschlecht, Alter und Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Daten des Wohnungslosenberichts 2024 bezüglich der hohen Anteile unter 30‑Jähriger bei den nicht institutionell untergebrachten (31,5 Prozent) sowie den verdeckt wohnungslosen Menschen (fast 43 Prozent)?

4

Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass untergebrachten minderjährigen Wohnungslosen in den häufig auf erwachsene Wohnungslose ausgerichteten ordnungsrechtlichen Unterbringungen die im 17. Kinder- und Jugendbericht geforderten „gleichen Entwicklungschancen“ und Zugänge zu Bildung und Ausbildung gewährt werden?

5

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Unterbringungsdauer der wohnungslosen Personen unter 25 Jahren in den letzten drei Jahren entwickelt?

6

Wie gedenkt die Bundesregierung die spezifische Gruppe der obdachlosen Jugendlichen und verdeckt wohnungslosen jungen Menschen, die oft durch das Raster der aktuellen Hilfesysteme fallen, besser zu erreichen?

7

Wie begründet die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD und im Nationalen Aktionsplan verankerten Ziel, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, und dem Anstieg der Wohnungslosigkeit bei Minderjährigen, und welche Sofortmaßnahmen speziell für die Prävention von Wohnungslosigkeit bei Minderjährigen und jungen Erwachsenen sind geplant?

8

Vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14184, dass lediglich neun Kommunen im Rahmen des ESF (Europäischer Sozialfonds)-Plus-Programms „JUGEND STÄRKEN“ einen „Housing-First“-Ansatz für junge Menschen planen oder umsetzen,

a) hält die Bundesregierung diese Zahl angesichts der aktuellen Hochrechnung der BAG W, wonach im Jahr 2024 rund 264 000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wohnungslos waren, für ausreichend,

b) welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um das Konzept „Housing First“ speziell für junge Volljährige (Care Leaver und entkoppelte Jugendliche) flächendeckend zu implementieren und finanziell abzusichern, wie es auch von Fachverbänden gefordert wird,

c) wie viele junge wohnungslose Menschen konnten durch Housing-First-Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung mit Wohnraum versorgt werden,

d) plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um die Housing-First-Projekte für junge Menschen auszubauen bzw. zu verstetigen?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Hemmnisse in der kommunalen Umsetzungspraxis, die dazu führen, dass der Rechtsrahmen des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für flexible, niederschwellige Wohnformen oft nicht ausgeschöpft wird, und wenn ja, welche?

10

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Kritik der BAG W, dass Sanktionen im Bürgergeldbezug bzw. der neuen Grundsicherung das Risiko von Wohnungsverlust erhöhen (vgl. www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/PRM/PRM_25_BAG_W_Hochrechnung_2025_Pressemappe.pdf), und wird sie im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit eine Aussetzung der Sanktionen für unter 25‑Jährige prüfen, um Obdachlosigkeit präventiv zu verhindern, und wenn nein, warum nicht?

11

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Rahmen des „Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit“ erarbeiteten Maßnahmen spezifisch die Bedürfnisse junger Frauen und queerfeindliche Diskriminierung berücksichtigen, da der 17. Kinder- und Jugendbericht auf die besondere Vulnerabilität und Diskriminierungserfahrungen von jungen Frauen und LSBTIQ*-Jugendlichen hinweist, die auch im Kontext von Wohnungslosigkeit relevant sind?

12

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Bestandserhebung der Unterkünfte und unterbringenden Einrichtungen für Wohnungslose in Deutschland, der zufolge sich lediglich rund zwei Drittel der kreisfreien Städte sowie circa die Hälfte der kreisangehörigen Gemeinden bei der Versorgung von LSBTIQ*-Personen gut aufgestellt sehen und nur 37 Prozent der teilnehmenden örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe in den unterbringenden Einrichtungen auf Basis der Hilfen nach §§ 67 ff. des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) eine bedarfsgerechte Unterbringung von queeren Menschen anbieten können?

13

Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass wohnungslose Menschen in Deutschland diskriminierungsfreien Zugang zu Hilfsangeboten haben, und welche Rolle spielt dabei beispielsweise das Schaffen von Peer-to-Peer-Angeboten für Angehörige der LSBTIQ*-Communities?

14

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu einer gelingenden Kooperation zwischen Jugendhilfe, Wohnungsnotfallhilfe und Jobcentern (z. B. durch die Integration der Wohnungsnotfallhilfe in die Jugendberufsagenturen), wie sie im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) gefordert wird, welche Best-Practice-Beispiele sind der Bundesregierung hierzu bekannt, und mit welchen konkreten Maßnahmen plant sie die Schnittstellenarbeit zu verbessern?

15

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den aktuellen Stand der strukturellen Umsetzung der mit dem KJSG eingeführten verbindlichen Nachbetreuung gemäß § 41a SGB VIII vor, und inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Rechtsanspruch darauf, dass junge Volljährige in einem „angemessenen Zeitraum“ und in einer für sie „verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form“ beraten und unterstützt werden, in der kommunalen Praxis tatsächlich flächendeckend eingelöst, um Care Leaver vor dem Abgleiten in die Wohnungslosigkeit zu schützen?

16

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Best-Practice-Modelle für Care Leaver und wohnungslose Minderjährige in anderen EU-Mitgliedstaaten vor?

17

Welche Haushaltsmittel standen- bzw. stehen in den Haushalten 2025 und 2026 für zivilgesellschaftliche Projekte und Initiativen zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit bei Jugendlichen zur Verfügung?

Berlin, den 9. Februar 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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