BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Die außen- und innenpolitische Bedeutung der Angriffe der syrischen Armee auf Kurdinnen und Kurden

(insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

26.03.2026

Aktualisiert

08.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/424024.02.2026

Die außen- und innenpolitische Bedeutung der Angriffe der syrischen Armee auf Kurdinnen und Kurden

der Abgeordneten Cansu Özdemir, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Am 27. Januar 2026 veröffentlichte das Auswärtige Amt eine Pressemitteilung, in der Deutschland, Frankreich, Großbritannien und die USA eine gemeinsame Erklärung zu dem am 24. Januar 2026 beschlossenen und zeitlich begrenzten Waffenstillstand zwischen den syrischen Regierungstruppen und den Demokratischen Kräften Syriens abgaben. Die Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens nahm diese Erklärung positiv auf. Zugleich forderte sie europäische Staaten auf, politischen und diplomatischen Druck auf Präsident Ahmad al-Scharaa und seine Regierung auszuüben, um die Rechte der Kurdinnen und Kurden in der syrischen Verfassung zu verankern und internationale Sicherheitsgarantien zum Schutz der kurdischen Gebiete zu gewährleisten. Darüber hinaus betonte sie die Notwendigkeit, den Waffenstillstand langfristig zu sichern und mit verbindlichen Schutzmechanismen zu unterlegen und dass europäische Staaten im Austausch mit der syrischen Regierung die politische Teilhabe der Kurdinnen und Kurden und die institutionelle Absicherung ihrer Rechte ausdrücklich berücksichtigen sollten (https://nordundostsyrien.de/pm-internationale-forderung-waffenstillstand/).

Am 30. Januar 2026 gab es ein weiteres Abkommen zwischen der HTS-Regierung und der SDF. Es festigt die Waffenruhe aus dem vorherigen Abkommen durch die Integration ziviler und militärischer SDF-Strukturen in staatliche Institutionen, inklusive der Übergabe von Ölfeldern und ISIS-Camps, sowie die Anerkennung kurdischer Sicherheitskräfte. Es vermeidet eine vollständige Auflösung der SDF und sieht deren Umwandlung in Armee-Divisionen vor, birgt jedoch Risiken durch türkischen Druck und abweichende Integrationserwartungen.

Im Januar 2026 führte eine syrische Regierungsoffensive im Nordosten Syriens zur Destabilisierung von Camps und Gefängnissen, in denen Mitglieder des sogenannten Islamischen Staates (IS) festgehalten wurden, was zu massenhaften Ausbrüchen und zu Berichten über gezielte Freilassungen führte. Kurdische Kräfte sprachen von bis zu etwa 1 500 freigekommenen Kämpfern, während syrische Behörden von rund 120 Entflohenen ausgingen und erklärten, die meisten wieder gefasst zu haben (https://edition.cnn.com/2026/01/20/middleeast/syria-isis-fugitives-prison-break-intl).

Am 28. Januar 2026 hat der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul im Rahmen der Regierungsbefragung bestätigt, dass die Einladung für den ehemaligen Dschihadisten der al-Nusra-Front, des syrischen Ablegers al-Qaidas, dem jetzigen islamistischen Machthaber Ahmed al-Scharaa, nach wie vor besteht (www.youtube.com/watch?v=eQbKDj51XQ8; ab Minute 26). Er bekräftigte außerdem Deutschlands Interesse am Wiederaufbau Syriens. Dabei hat die Bundesregierung bislang nicht transparent gemacht, wie genau dieser aussehen soll.

Auf eine Schriftliche Frage der Abgeordneten Cansu Özdemir in Bezug auf den Deutsch-Syrischen Wirtschaftsrat, antwortete die Bundesregierung am 30. September 2025, dass der Rat sich noch im Aufbau befände und sie keine Kenntnis über Aufbauprojekte in Syrien mit Beteiligung deutscher Unternehmen habe.

Am 9. Dezember 2025 traf sich EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen mit Ahmed al-Scharaa zu Gesprächen (www.kas.de/de/web/extremismus/islamismus/al-qaida). Dabei wurden ihm 620 Mio. Euro Wiederaufbauhilfe zugesagt (https://de.euronews.com/2026/01/09/eu-will-wiederaufbau-in-syrien-mit-620-millionen-euro-unterstuetzen). Während die EU-Kommissionspräsidentin Unterstützung zusagte, griffen Einheiten der Übergangsregierung die selbstverwalteten, mehrheitlich von Kurdinnen und Kurden bewohnten Stadtviertel Aleppos Scheich Maksud und Aschrafiyya mit schwerer Artillerie und Bomben an. Seit der Machtübernahme in Syrien durch den al-Nusra-Nachfolger HTS und dem damit zusammenhängenden Sturz des Assad-Regimes war es immer wieder zu schweren Übergriffen auf die Zivilbevölkerung, insbesondere auf Drusinnen und Drusen, Alawitinnen und Alawiten sowie Kurdinnen und Kurden gekommen. Die selbstverwalteten Stadtviertel Scheich Maksud und Aschrafiyya standen wie zuvor unter dem Assad-Regime immer wieder unter schweren Embargos oder wurden Ziele von Angriffen (https://rojavainformationcenter.org/2026/01/explainer-syrian-government-assault-on-aleppos-kurdish-neighborhoods/). Die Angriffe in Aleppo eskalierten vor der für den 10. Januar 2026 vorgesehenen Umsetzung des Eingliederungsabkommens der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD).

Medienberichten zufolge habe die Türkei unter anderem Druck ausgeübt, dass jegliche kurdische Autonomie verhindert werden solle (www.al-monitor.com/originals/2026/01/closed-door-breakdown-syria-kurdish-talks-foreshadowed-aleppo-clashes). Bereits am 5. Januar 2026 begannen die Angriffe auf Scheich Maksud und Aschrafiyya und es wurden bei Drohnenangriffen durch die syrische Regierung mindestens ein Zivilist getötet und weitere verletzt (https://rojavainformationcenter.org/2026/01/explainer-syrian-government-assault-on-aleppos-kurdish-neighborhoods/). Jedoch wurde das Viertel nicht nur aus der Luft angegriffen, die Regierung setzte auch Bodentruppen und Panzerfahrzeuge ein. Berichten verschiedener Medien zufolge waren an den Angriffen die islamistischen Milizen al-Hamzat, Sultan Murad, Nour al-Din al-Zenki und andere Gruppen beteiligt (https://hawarnews.com/en/escalating-attacks-met-with-strong-response-by-internal-security-forces-aleppo). Nour al-Din al-Zenki ist berüchtigt für schwerste Kriegsverbrechen, unter anderem die im Internet geteilte Enthauptung eines 12-jährigen Jungen in Aleppo im Jahr 2017 (www.stern.de/politik/ausland/syrien--rebellengruppe-koepft-kind-6972214.html). Berichten zufolge steht insbesondere die Sultan-Murad-Brigade in engem Kontakt mit dem türkischen Geheimdienst (https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zerfallserscheinungen-bei-sultan-murad-brigade-18992). Die Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien spricht auch von der Beteiligung von ehemaligen Kämpfern des sogenannten IS (https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/selbstverwaltung-verurteilt-angriffe-auf-kurdische-stadtteile-in-aleppo-als-kriegsverbrechen-49655). Es liegen ebenfalls Berichte darüber vor, dass türkische Drohnen in Aleppo gegen Kurdinnen und Kurden eingesetzt würden (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/ringen-um-aleppos-letztes-kurdenviertel-accg-200426571.html). Dabei wurden Wohnviertel angegriffen und ein Krankenhaus massiv attackiert (https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/aufnahmen-aus-xalid-fecir-krankenhaus-zeigen-dramatische-lage-der-verwundeten-49635; https://twitter.com/farhad_shami?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetem-bed%7Ctwterm%5E2009988764073144499%7Ctwgr%5Efbdea9f2e9ac5678bc1503c798739ac04303510a%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https%3A%2F%2Fdeutsch.anf-news.com%2Frojava-syrien%2Fvolksrat-von-Sexmeqsud-ruft-bevolkerung-zum-schutz-des-krankenhauses-auf-49643), wobei unter anderem auch medizinisches Personal getötet wurde (https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/aufnahmen-aus-xalid-fecir-krankenhaus-zeigen-dramatische-lage-der-verwundeten-49635). Bei den Angriffen wurden mehrere Dutzend Zivilistinnen und Zivilisten getötet. Die Zahlen schwanken und die Situation bleibt unklar.

Mittlerweile sollen die Stadtviertel durch die Truppen der Regierung eingenommen worden sein. Auch dabei liegen viele Berichte von Gräueltaten durch die Regierungsmilizen vor. Unter anderem wurde der Körper einer Kämpferin der Asayish-Sicherheitskräfte von Islamisten unter Allahu-Akbar-Rufen von einem Gebäude geworfen (www.syriahr.com/en/376247/) und es gibt Berichte von Masseninternierungen und Verschleppungen (https://hawarnews.com/en/mercenaries-of-interim-govt-kidnap-hundreds-from-sheikh-maqsoud-ashrafieh). Berichten zufolge wurden drei Mitarbeiter des kurdischen Roten Halbmonds Heyva Sor a Kurdistanê e. V. aus dem Stadtviertel Scheich Maksud von Milizen der Übergangsregierung verschleppt. In der Stellungnahme von Heyva Sor a Kurdistanê e. V. heißt es, die Betroffenen seien entführt worden, „während sie ihrer humanitären Pflicht nachgingen, Zivilisten/-innen Erste Hilfe und medizinische Versorgung zu leisten.“ Die Organisation betont ausdrücklich, dass Heyva Sor a Kurdistanê e. V. keinerlei politische oder militärische Agenda verfolge, sondern ausschließlich in der zivilen Nothilfe tätig sei (https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/kurdische-hilfsorganisation-fordert-freilassung-entfuehrter-mitarbeiter-in-aleppo-49676).

Das syrische Verteidigungsministerium hat weitere Angriffe östlich des Euphrats angekündigt und bereits begonnen, Angriffe unter anderem auf die Region Deir Hafir durchzuführen. Dabei kamen unter anderem türkische TB-2-Bayraktar-Drohnen zum Einsatz (https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-angriffe-von-regierungstruppen-in-dair-hafir-abgewehrt-49695). Der US-Senator Lindsey Graham hatte Damaskus und Ankara vor einem weiteren Vorgehen gewarnt, dies könne eine „starke Reaktion der USA auslösen“ (https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/us-senator-warnt-turkei-treffen-sie-eine-kluge-entscheidung-49707).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die von ihr begrüßte Einrichtung humanitärer Korridore sowie die Stabilisierung ziviler Infrastruktur?

2

Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass humanitäre Hilfe sowie der Aufbau und Schutz ziviler Infrastruktur gewährleistet wird?

3

Welche konkreten diplomatischen Schritte unternimmt die Bundesregierung, damit der dauerhafte Waffenstillstand eingehalten und die Sicherheit der Kurdinnen und Kurden sowie anderer Bevölkerungsgruppen, wie Drusinnen und Drusen, Alawitinnen und Alawiten sowie Christinnen und Christen, gewährleistet wird?

4

Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung, Anordnung oder Durchführung mutmaßlicher Kriegsverbrechen, Terroranschläge, Exekutionen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die aktuelle syrische Regierung, die syrische Armee und mit ihr affiliierter Milizen, Gruppen sowie weiterer Personen, die in Syrien derzeit in Regierungsverantwortung sind seit Beginn des syrischen Bürgerkrieges im Jahr 2011 (bitte begründen, wenn ihr keine Erkenntnisse vorliegen, weshalb dem so ist)?

5

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit die Verbrechen der Assad-Diktatur, der in der Frage 4 aufgelisteten Gruppen sowie die derzeitigen Massaker und Tötungen der al-Scharaa-Regierung aufgeklärt werden?

6

Welche Themen stehen auf der Tagesordnung der Gespräche beim geplanten Besuch von Ahmed al-Scharaa in Berlin?

a) Vor welchem Hintergrund wurde Ahmed al-Scharaa eingeladen?

b) Inwiefern plant die Bundesregierung, mögliche Kriegsverbrechen und das Vorgehen der al-Scharaa-Regierung gegen Kurdinnen und Kurden, Drusinnen und Drusen sowie Alawitinnen und Alawiten u. a. zu thematisieren?

c) Inwiefern wird die Bundesregierung die Forderungen der Democratic Autonomous Administration of North and East Syria (DAANES) bei den Gesprächen berücksichtigen?

d) Inwiefern soll es bei dem Treffen um mögliche Abschiebungen von syrischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gehen?

e) Inwiefern wird es um die Beteiligung Deutschlands am Wiederaufbau in Syrien gehen?

f) Was steht außerdem auf der Tagesordnung des Treffens mit syrischen Regierungsvertretern?

7

Weshalb erwägt die Bundesregierung aufgrund der nachweislichen Beteiligung der syrischen Armee, der HTS und affiliierter Milizen an Massakern an diversen Bevölkerungsgruppen in Syrien keine andere Möglichkeit, außer bei einem offiziellen Staatsbesuch des Islamisten Ahmed al-Scharaa sich mit diesem auszutauschen, wie beispielsweise ein Telefonat oder ein Gespräch außerhalb Deutschlands?

8

Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung am Wiederaufbau in Syrien beteiligt (bitte die 30 größten bzw. umsatzstärksten Unternehmen auflisten)?

9

Wie viele deutsche Unternehmen sind Mitglied des Deutsch-Syrischen Wirtschaftsrats (bitte die Gesamtzahl angeben und die 30 größten bzw. umsatzstärksten Unternehmen nennen)?

10

Was sind die konkreten Tätigkeiten, Aufgaben und Ziele des Wirtschaftsrats, inwiefern steht dieser im Austausch mit der Regierung in Syrien, und welcher Art ist der mögliche Austausch?

11

Welche Länder sind namentlich außerdem in Syrien am Wiederaufbau beteiligt, und in welchem Austausch steht die Bundesregierung mit diesen in Bezug auf den Wiederaufbau in Syrien?

12

Welche deutschen Unternehmen unterstützt die Bundesregierung, die an dem Wiederaufbau in Syrien beteiligt sein wollen, und wie?

13

Welche Abkommen und Verträge und anderen Vereinbarungen plant die Bundesregierung, mit Syrien in Bezug auf den Wiederaufbau abzuschließen?

14

Welches Interesse hat die Bundesregierung an militärischer Präsenz durch die Bundeswehr in Syrien, und inwiefern schließt sie diese aus?

15

Welche Gefahr geht laut Sicherheitsbehörden und der Bundesregierung von den freigelassenen IS-Kämpfern und ihren Familien für Deutschland und die EU aus?

16

Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und entsprechende Behörden über die freigelassenen Kämpfer und ihre Familien?

a) Wie viele sind es, und wie viele Deutsche aus welchen Bundesländern befinden sich unter ihnen?

b) Sind sie bereits in Deutschland oder auf dem Weg hierher?

c) Haben sie sich erneut dem IS oder anderen Gruppen angeschlossen?

17

Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und entsprechende Behörden über Spenden, auch in Crypto, die an die IS-Kämpfer und ihre Familien in Syrien bzw. im Irak aus Deutschland fließen, und was unternimmt sie, um Spenden und Geldflüsse aus Deutschland zu unterbinden?

a) In welcher Höhe sind bislang seit Anfang des Jahres Spenden aus Deutschland an IS-Kämpfer und ihre Familien, auch in Crypto-Währungen, geflossen?

b) In welcher Höhe sind seit Erfassung der Zahlen Spenden aus Deutschland an IS-Kämpfer und ihre Familien, auch in Crypto-Währungen, geflossen?

18

Sind Netzwerke und Beziehungen von IS-Kämpfern und ihren Familien nach Deutschland seit ihrer Freilassung erstarkt, und wenn ja inwiefern?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ein Engagement der Türkei im Zusammenhang mit den Angriffen auf selbstverwaltete Viertel in Aleppo?

20

Was weiß die Bundesregierung über den Einsatz türkischer Drohnen gegen die selbstverwalteten Regionen in Nord- und Ostsyrien, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

21

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Einleitung eines Friedensprozesses durch den inhaftierten PKK-Vorsitzenden (PKK = Arbeiterpartei Kurdistans) Abdullah Öcalan eine veränderte Haltung der Türkei gegenüber den Kurdinnen und Kurden in Syrien und Rojava?

22

Inwiefern hat sich die Bundesregierung konkret für die Unterstützung des Friedensprozesses mit welchem Erfolg engagiert?

23

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gruppen, die von der Regierung in Damaskus gegen die selbstverwalteten Stadtviertel in Aleppo eingesetzt wurden und werden?

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ehemalige IS-Mitglieder im Militär und in der Verwaltung der Übergangsregierung, und welche Schlüsse zieht sie daraus?

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Milizen al-Hamzat, Sultan Murad, Nour al-Din al-Zenki, und welche Gruppen in Deutschland und Europa stehen diesen Gruppen nahe?

c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten dieser Gruppen oder diesen Gruppen nahestehende Kreise in Deutschland und Europa?

d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung dieser Gruppen?

24

Welche Kontakte von Bundesbehörden gab es bisher mit Vertretern der syrischen Armee?

25

Welche Zusammenarbeit und informellen Gespräche hat die Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der syrischen Regierung und ihr nahestehenden Verbänden bislang geführt?

26

Inwiefern gilt die Erklärung der damaligen Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock von 2024, die HTS „an ihren Taten messen zu wollen“, immer noch für die aktuelle Bundesregierung, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Angriffen von Kräften der syrischen Regierung auf Aleppo?

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gräueltaten und mögliche Kriegsverbrechen beim Angriff auf Aleppo, und welche Schlüsse zieht sie daraus?

b) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die Situation in Aleppo zu verfolgen?

c) Gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung Versuche durch die EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen oder durch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, das Vorgehen der syrischen Übergangsregierung in Aleppo zu moderieren oder zu stoppen?

d) Die Demokratische Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens spricht angesichts der Angriffe von einem „klaren Bruch des Völkerrechts“, welche internationalen Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um ein Ende der Angriffe herbeizuführen?

e) Inwiefern wird sie sich bei künftigen Angriffen durch die syrische Armee und affiliierte Milizen für ein Ende der Angriffe einsetzen?

27

Welche Institutionen und Organisationen in Syrien erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Höhe EU-Mittel?

28

Welche Institutionen, Behörden und Organisationen in Syrien erhalten Bundesmittel in welcher Höhe, und wofür?

29

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Lage von Kurdinnen und Kurden, Drusinnen und Drusen sowie Alawitinnen und Alawiten in Syrien, und mit welchen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder Vertretungen hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Kontakt aufgenommen und Gespräche geführt?

30

Inwiefern hält die Bundesregierung angesichts der aktuellen Angriffe der al-Scharaa-Regierung an Abschiebungen nach Syrien fest?

a) Wie gewährleistet sie, dass abgeschobene Menschen in Syrien keiner Gefahr ausgesetzt sind?

b) Was müsste geschehen, damit es zu einem Abschiebestopp nach Syrien kommt, wenn wiederholte Massaker durch Regierungsgruppen kein Grund dafür sind?

Berlin, den 9. Februar 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen