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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Drohende Kürzung der EU-Mittel für den ländlichen Raum - Auswirkungen bei Wegfall von LEADER-Förderprogrammen

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Datum

28.04.2026

Aktualisiert

08.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/529414.04.2026

Drohende Kürzung der EU-Mittel für den ländlichen Raum – Auswirkungen bei Wegfall von LEADER-Förderprogrammen

der Abgeordneten Ina Latendorf, Janina Böttger, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Desiree Becker, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Caren Lay, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Europäische Union (EU) beheimatet unterschiedlichste Regionen: wirtschaftlich starke genauso wie strukturschwache. Die EU setzt sich in Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) das Ziel des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie die regionalen Unterschiede zu verringern. Durch verschiedene Fonds unterstützt die EU ihre Regionen bei Entwicklungs- und Transformationsprozessen. Im Rahmen der Aufstellung des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) von 2028 bis 2034 wird auch über die Zukunft und finanzielle Ausgestaltung dieser Fonds verhandelt.

Der neunte Kohäsionsbericht der Europäischen Kommission verdeutlicht den Trend der Urbanisierung in ganz Europa (vgl. www.efre.gv.at/fileadmin/user_upload/2021-2027/news-beitraege/2024/9._Kohaesionsbericht_DE.pdf) und zeigt verschiedene Ursachen für Strukturschwäche und sogenannte „Entwicklungsfallen“ in den Regionen Europas auf. Ländliche Regionen bergen ökonomische Potenziale und können attraktive Lebensorte sein, stehen jedoch häufig im Schatten städtischer Metropolregionen als wirtschaftliche und kulturelle Zentren. Entwickeln sich gerade die Großstädte weiter deutlich rasanter als das der ländliche Raum, entstehen Risiken für die gesamte Wettbewerbsfähigkeit. In den ländlichen Regionen fehlen nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch notwendige Infrastruktur wie Verkehrsanbindungen, Nahversorgung sowie soziale oder gesundheitliche Einrichtungen. Armutsbetroffenheit und politische Frustration nehmen zu.

Vor diesem Hintergrund soll ländlichen Gebieten nach Absatz 3 des Artikel 174 AEUV besondere Aufmerksamkeit zukommen. Ländliche Regionen werden insbesondere durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung ländlicher Räume (ELER) im Rahmen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) unterstützt. Ein Teil dieses Fonds ist die Liaison entre actions de développement de l’économie rurale, bekannt als LEADER-Programm. Seit nunmehr 35 Jahren ermutigt das Programm durch einen Bottom-Up-Ansatz die Menschen vor Ort, zur bedarfsgerechten Entwicklung ihrer Region beizutragen. Dies wird über Lokale Aktionsgruppen (LAG) umgesetzt, die auf Grundlage einer eigenen Regionalen Entwicklungsstrategie auswählen, welche Projekte lokal und regional gefördert werden sollen. Durch seine basisdemokratische Verankerung fördert LEADER die demokratische Kultur der örtlichen Gesellschaft.

Aus EU-Mitteln und nationaler Kofinanzierung stehen den 373 deutschen LEADER-Regionen insgesamt 1,65 Mrd. Euro zur Verfügung (vgl. www.dvs-gap-netzwerk.de/dorf-region/leader/leader-kurz-erklaert/; www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_laendliche-Regionen/4-reg-bericht-le-langfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=7). Von Projekten wie dem Aufbau eines mobilen Landkinos oder der Unterstützung von Kinder- und Jugendfeuerwehren und Dorfgemeinschaftshäusern profitiert fast die Hälfte der deutschen Bevölkerung. Aufgrund ihrer ländlichen Prägung sind insbesondere die ostdeutschen Flächenländer von dem Programm begünstigt.

Der Vorschlag der EU-Kommission zum nächsten MFR von 2028 bis 2034 sieht eine grundlegende Veränderung der europäischen Regionalförderung vor. Zahlreiche bislang getrennte Fonds sollen in Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) gebündelt und national verwaltet werden. Für ländliche Räume ist aus den NRPP nach Abzug von Agrar-, Fischerei- und Grenzschutzmitteln ein Ausgabeziel in Höhe von 10 Prozent vorgesehen. Das LEADER-Programm soll zwar verpflichtend fortgeführt, aber auf rein landwirtschaftliche Bezüge verengt werden und verfügt in den Kommissionsvorschlägen über kein festgesetztes Budget. Zusätzlich soll der EU-Beteiligungssatz von 80 Prozent auf 50 Prozent drastisch abgesenkt werden. Zahlreiche Träger befürchten ein Aus ihrer Projekte.

Im Rahmen der aktuellen MFR-Verhandlungen ist es geboten, die haushälterischen Auswirkungen auf die kommunale Finanzlage der LEADER-Regionen mit fortbestehendem Entwicklungsbedarf zu beleuchten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Inwiefern wird die Bundesregierung in Zusammenwirken mit den Ländern sicherstellen, dass LEADER-Mittel nicht nur agrarnahe Maßnahmen fördern, sondern diese insbesondere auch der regionalen Wirtschaft, kommunalen Infrastruktur und der öffentlichen Daseinsvorsorge zugutekommen?

2

Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene in den Verhandlungen des MFR 2028 bis 2034 für eine Fortsetzung des n+2-Prinzips für LEADER einsetzen?

3

Welche Hinweise, Vorschläge und Kritikpunkte seitens der Bundesländer zu den geplanten Veränderungen in der LEADER Förderung sind der Bundesregierung bekannt?

Bitte aufschlüsseln nach Bundesländern.

4

Wie bewertet die Bundesregierung die von den Ländern vorgetragenen Hinweise, Vorschläge und Kritikpunkte jeweils?

5

Welche Bedeutung werden die Hinweise, Vorschläge und Kritikpunkte der Bundesländer bei der weiteren Beratung des MFR für die Bundesregierung haben?

6

Wird sich die Bundesregierung im Sinne der Hinweise, Vorschläge und Kritikpunkte der Bundesländer in Bezug auf die künftige LEADER Förderung für Änderungen am MFR einsetzen?

Wenn ja, für welche konkret und wenn nein, warum nicht?

7

Welchen kommunalen Kofinanzierungssatz für LEADER-Projekte strebt die Bundesregierung in den Verhandlungen des MFR-Vorschlags an?

Inwiefern werden dabei die künftige Durchführbarkeit der Projekte und die Personal- und Finanzlage der betroffenen Kommunen berücksichtigt?

8

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Sorge der kommunalen Spitzenverbände und der LEADER-Aktionsgruppen, dass eine in den Kommissionsvorschlägen angelegte Absenkung des EU-Beteiligungssatzes von 80 Prozent auf 50 Prozent für die LEADER-Förderung die bereits prekäre Lage der kommunalen Haushalte verschärfen wird?

Würde dies nach Auffassung der Bundesregierung dazu führen, dass vor allem finanzstarke Kommunen von LEADER profitieren, während struktur- und finanzschwache Kommunen von der Förderung ausgeschlossen bleiben?

9

Sieht und wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass finanzschwache Kommunen angesichts des prognostizierten kommunalen Finanzierungsdefizits von über 30 Mrd. Euro im Jahr 2026 die erhöhten kommunalen Eigenanteile bei einer Kofinanzierungs-Absenkung von LEADER nicht mehr aufbringen können und somit faktisch von der EU-Förderung abgeschnitten werden?

10

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass finanzschwache Kommunen und Landkreise nicht von LEADER-Fördermitteln ausgeschlossen werden, weil sie die notwendigen Eigenanteile nicht aufbringen können?

Plant die Bundesregierung, Förderungen im LEADER-Bereich auch ohne Eigenmittel der Kommunen zu ermöglichen?

11

Wie bewertet die Bundesregierung den Kommissionsvorschlag, eines Ausgabeziels von 10 Prozent in den NRPP, nach Abzug von Agrar-, Fischerei- und Migrationsmitteln, für ländliche Regionen anstatt einer Mindestausgabesumme?

12

Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene in den Verhandlungen des nächsten MFR für einen eigenständigen und auf ländliche Räume bezogenen LEADER-Mindestsatz einsetzen?

13

Welche Regionen und welche Kommunen profitieren am meisten von der LEADER Förderung in Deutschland?

14

Trägt LEADER nach Kenntnis der Bundesregierung messbar zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse bei (bitte quantifizieren)?

15

Inwiefern kompensieren nach Kenntnis der Bundesregierung LEADER-Mittel Kürzungen oder Defizite anderer Förderprogramme?

16

Inwiefern kompensieren nach Kenntnis der Bundesregierung LEADER-Mittel Defizite in kommunalen Haushalten?

17

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern die LEADER-Förderung in der aktuellen Förderperiode (2023 bis 2027) die eigenständige politische und gestalterische Handlungsfähigkeit ländlicher Kommunen tatsächlich stärkt?

18

Welchen messbaren Beitrag leistet LEADER nach Einschätzung der Bundesregierung zum Abbau des auf 216 Mrd. Euro angewachsenen kommunalen Investitionsrückstands?

19

Wird die Bundesregierung dahingehend auf die Länder einwirken, dass diese Maßnahmen ergreifen, damit verwaltungsschwache Kommunen gleichermaßen LEADER-Fördermitteln beantragen können, um somit eine Benachteiligung dieser zu vermeiden?

20

Inwiefern wird die Bundesregierung Kommunen in die Planung und Umsetzung der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne, die laut Vorschlag der EU-Kommission die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), den Kohäsionsfonds, den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und weitere Instrumente vereinheitlichen sollen, einbinden?

Wenn sie diese nicht einbindet, warum nicht?

21

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Projekte, die sowohl LEADER- als auch Förderungen anderer EU-Strukturfonds erhalten haben und wenn ja, welche und wie viele (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

22

Welche Synergieeffekte gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung für ländliche Kommunen aus dem Zusammenspiel zwischen LEADER-Förderung und weiteren Fördermaßnahmen der Bundesregierung für ländliche Entwicklung (Rahmenpläne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung), hinsichtlich der Stärkung kommunaler Handlungsfähigkeit, der Entwicklung kommunaler Infrastruktur und dem Erhalt der öffentlichen Daseinsvorsorge?

23

Würde die Bundesregierung sicherstellen, dass zunächst rein quantitativ die durchschnittlichen öffentlichen Mittel, die bisher im Rahmen von LEADER geflossen sind, anderweitig erhalten bleiben?

24

Zieht die Bundesregierung in Betracht, die durchschnittlichen öffentlichen Mittel, die bisher im Rahmen von LEADER geflossen sind, durch eine Änderung der Kofinanzierungsmöglichkeiten aus der GAK zu erhalten?

25

Sollte sich der Zuschnitt der LEADER-Förderung grundsätzlich ändern, würde die Bundesregierung für Ersatz der vormaligen allein der Eigenregie der lokalen Aktionsgruppen unterstehenden Regionalbudgets sorgen und wenn ja, in welcher Höhe?

26

Sollte die regionale Verankerung von LEADER durch die LAGen künftig wegfallen, wie plant die Bundesregierung den positiven Effekt auf die demokratische Kultur durch die bisherige lokale Verantwortlichkeit zu ersetzen?

27

Stimmt die Bundesregierung den Aussagen zu, dass Regionen aus unterschiedlichen Gründen in sogenannte Entwicklungsfallen geraten können und, dass dann regional, lokal verschiedene Lösungen dafür gefunden werden müssen?

a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, regionale Ansätze und lokal verankerte Programme wie LEADER zu erhalten?

b) Wenn nein, wie bringt die Bundesregierung das dann mit dem grundgesetzlichen Auftrag der gleichwertigen Lebensverhältnisse zusammen?

Berlin, den 10. April 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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