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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Chemische Unterwerfung als spezifische Form sexualisierter Gewalt

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.06.2026

Antwortdauer

25 Tage

Aktualisiert

12.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/586708.05.2026

Chemische Unterwerfung als spezifische Form sexualisierter Gewalt

der Abgeordneten Kathrin Gebel, Luke Hoss, Doris Achelwilm, Desiree Becker, Violetta Bock, Maik Brückner, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Caren Lay, Sahra Mirow, Heidi Reichinnek, Lisa Schubert, Julia-Christina Stange, Aaron Valent und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Seit Gisèle Pelicot 2024 im Strafprozess gegen ihren geschiedenen Ehemann und 50 weiteren Täter internationale Bekanntheit erlangte, kommen im europäischen und deutschen Kontext immer mehr ähnliche Fälle ans Licht. Dominique Pelicot und die anderen Täter hatten Gisèle Pelicot über Jahre systematisch betäubt und schwer vergewaltigt. Kennzeichnend für das Vorgehen ist die gezielte Verabreichung von Substanzen, wobei die betroffene Person in einen Zustand der Bewusst- und damit Wehrlosigkeit versetzt werden soll. In Frankreich wird das Phänomen der gezielten Betäubung durch Verabreichung von Medikamenten oder anderen Substanzen, insbesondere zum Zweck sexualisierter Gewalt, als „soumission chimique“ (chemische Unterwerfung) bezeichnet.

Die weitaus meisten sexuellen Übergriffe werden im nahen sozialen Umfeld begangen (260210_LeSuBiA_Ergebnisse_I.pdf), die Anzeigenquote bei sexuellen Übergriffen bei weiblichen Betroffenen liegt bei unter drei Prozent (260210_LeSuBiA_Ergebnisse_I.pdf), so dass davon auszugehen ist, dass der oft als „monströs“ und außergewöhnlich beschriebene Fall Gisèle Pelicots erschreckend normal daherkommt (Fall Pelicot: Das Gerede von „Monstern“ bringt gar nichts, im Gegenteil - Meinung - SZ.de). Während häufig vom „Deutschen Pelicot-Fall“ die Rede ist, weisen die vielen unterschiedlichen Sachverhalte darauf hin, dass es sich um strukturell organisierte, professionalisierte Netzwerke handelt.

Beispielhaft für das innereuropäische Ausland sollen hier zwei Fälle erwähnt werden. In Großbritannien stehen derzeit sechs Männer zwischen 31 und 61 Jahren vor Gericht (Vergewaltigung in der Ehe: Britischer Gerichtsprozess erinnert an Fall Pelicot | DIE ZEIT). Einer gab bereits zu, seine Ehefrau im Lauf von 13 Jahren immer wieder betäubt und vergewaltigt zu haben. Die übrigen sind ebenfalls wegen Vergewaltigung und weiteren Sexualdelikten gegen die inzwischen geschiedene Frau angeklagt.

In der Schweiz steht derzeit ein 39-Jähriger Mann wegen schwerer Missbrauchsfälle gegen Kinder, Jugendliche und Frauen vor Gericht (Frauenfeld: Vergewaltigungsprozess erinnert an Gisèle Pelicot). Er soll seit 2016 mindestens 14 Kinder und Frauen im Alter von 4 bis 57 Jahren betäubt, sexuell missbraucht und dabei seine Übergriffe mit dem Handy gefilmt haben. Dazu beschaffte er im Internet das synthetische Narkosemittel Ketamin, das er laut Anklage verwendete, um seine Opfer bewusstlos zu machen.

Diese Form des sexualisierten Missbrauchs findet auch in queeren Dating- und Chemsex-Kontexten statt. So wurde 2016 ein Brite wegen mehrfachen Mordes, Vergewaltigung, sexuellen Übergriffen und der vorsätzlichen Verabreichung von Substanzen wie GHB an Männer verurteilt. Der Mann hatte verschiedene schwule Dating-Apps genutzt, um Opfer ausfindig zu machen (The Guardian: Stephen Port convicted of murder of four men).

Zwei Journalistinnen deckten ein Vergewaltiger-Netzwerk in Deutschland auf (Frauen betäubt und gefilmt: Das Netzwerk der Vergewaltiger | ndr.de). Beispielsweise hatte ein Mann mehr als 15 Jahre lang seine Frau betäubt, vergewaltigt und im Internet anderen Usern zur Verfügung gestellt. Laut Pressebericht sollen sich Nutzer auf Plattformen wie motherless.com ungehindert darüber austauschen, wie sie Frauen betäuben und vergewaltigen können. Seit 2024 werden zudem in mehreren Bundesländern Prozesse gegen Mitglieder des Netzwerks geführt, die sich in geschlossenen Telegram-Chatgruppen über die Betäubung und Vergewaltigung von Frauen austauschten, einander Medikamente und Dosierungsanleitungen lieferten und ihre Taten filmten und teilten.

Mutmaßliche Vergewaltiger, darunter viele Deutsche, konnten sich dort vernetzen, Anleitungen teilen, darüber an K.o.-Mittel kommen, Vergewaltigungen planen und Videos der Taten hochladen. Zum Teil wurden Vergewaltigungen dort offenbar live unter der Anweisung anderer Netzwerk-Mitglieder begangen und übertragen. Das Netzwerk ist deutschen Ermittlungsbehörden seit zweieinhalb Jahren bekannt. Dennoch gibt es in Deutschland bis heute keine zentrale Stelle zur Bekämpfung solcher Täterstrukturen (Frauen betäubt und gefilmt: Das Netzwerk der Vergewaltiger | ndr.de).

Inzwischen warnt das BKA selbst vor den Gefahren, die von derartigen Täter-Strukturen ausgehen. In einer am 12. Juni 2025 auf der BKA-Homepage veröffentlichten, ursprünglich genannte Sensibilisierungskampagne, die nun unter „Sexualisierte Straftaten an sedierten Personen“ aufzurufen ist. Dort wird das Vorgehen der Täter als „potenziell lebensbedrohlich für die Opfer“ beschrieben. Obwohl die Täter ihre Taten öffentlich auf Pornoseiten dokumentieren, schreibt das BKA darin, man könne nur ermitteln, wenn man von Straftaten erfahre. Man bitte Opfer, sich eigenständig zu melden. Dabei stellt das BKA zugleich selbst fest: „Die zugeführten Betäubungs- und Schmerzmittel verhindern, dass sich die Opfer an die Tat erinnern können oder unmittelbar körperliche Folgen der Vergewaltigung spüren.“

Ein Mann aus Aachen wurde zudem im Dezember 2025 zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil er seine Ehefrau zwischen 2018 und 2024 immer wieder betäubte, vergewaltigte und Bildmaterial davon im Internet teilte (Schwere Vergewaltigung der Ehefrau: Aachener verurteilt – Nachrichten – WDR). Im Februar 2026 wurde ein Mann vor dem Landgericht Frankfurt am Main zu 14 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er hatte mehrere Frauen über Jahre hinweg lebensgefährlich betäubt, vergewaltigt und die Taten gefilmt (Frankfurt: 14 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Serienvergewaltiger | hessenschau.de).

Erst kürzlich, am 14. April, fiel ein Urteil gegen einen Angeklagten vor dem Landgericht München, der seine Nachbarin monatelang immer wieder betäubte und vergewaltigte. Wenn er mit Gleichgesinnten in Chatgruppen Tipps für brutale Verbrechen an betäubten Frauen austauschte, nannte er die Frauen „Autos“ oder „tote Schweine“ (Schwere Vergewaltigung, versuchter Mord: Elf Jahre Haft für frauenverachtende Taten | taz.de). Der Richter beschrieb die Taten des Mannes als „hochprofessionell, menschen- und frauenverachtend“. Er muss elf Jahre und drei Monate in Haft. Eine anschließende Sicherheitsverwahrung behielt sich das Gericht vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug auf die Verbreitung des Phänomens der chemischen Unterwerfung in Deutschland?

2

Was versteht die Bundesregierung unter dem Phänomen „chemische Unterwerfung“?

3

In welcher Form und seit wann befasst sich die Bundesregierung mit dem Phänomen und der Bekämpfung chemischer Unterwerfung?

4

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang zur Bekämpfung unternommen und welche Kenntnis hat die Bundesregierung zur Wirksamkeit dieser Maßnahmen?

5

Wie viele Fälle, in denen Betäubungsmittel zum Zweck der Begehung von Sexualstraftaten eingesetzt wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung den Strafverfolgungsbehörden in den Jahren 2020 bis 2025 bekannt geworden (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?

6

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Existenz und des Ausmaßes von Netzwerken auf Messenger-Diensten wie Telegram, in denen sich Männer über die Betäubung und Vergewaltigung von Frauen austauschen, Betäubungsmittel und Dosierungsanleitungen weitergeben sowie Bild- und Videoaufnahmen der Taten teilen?

7

Wie viele solcher Gruppen und Mitglieder sind den Strafverfolgungsbehörden des Bundes derzeit bekannt?

8

Wann und in welcher Form hat das Bundeskriminalamt den im Juli 2023 vom Rechercheteam STRG F übermittelten Hinweis auf einen auf motherless.com aktiven mutmaßlichen Täter an die zuständigen Landesbehörden weitergeleitet und die Bearbeitung dieses Hinweises nachgehalten?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dokumentierten Fällen, in denen Hinweise auf schwere sexualisierte Gewalt gegen Intimpartnerinnen trotz Weiterleitung durch Bundesbehörden über längeren Zeitraum nicht zu Ermittlungen führten?

10

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der etwaigen Nutzung der Plattform wie motherless.com als mögliche Infrastruktur für Vergewaltiger-Netzwerke, auf der Nutzer Anleitungen zur Betäubung von Frauen austauschen und Aufnahmen realer Vergewaltigungen teilen?

11

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden der Recherchen des NDR-Formats STRG F unternommen, um gegen die auf dieser Plattform aktiven Täter mit Bezug zu Deutschland vorzugehen?

12

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass es weiter keine zentrale Stelle zur Bekämpfung von Täterstrukturen gibt?

13

Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik seitens des Bunds Deutscher Kriminalbeamter, dass es keine solche zentrale Stelle gibt und hat die Bundesregierung vor, eine solche Stelle einzurichten?

a) Falls ja, wie, mit welchen finanziellen Ressourcen und in welchem Zeitrahmen?

b) Falls nein, bitte begründen.

14

Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung darüber hinaus, um gegen chemische Unterwerfung vorzugehen?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass eine geschlossene Telegram-Chatgruppe mit über 4 500 Mitgliedern, in der Vergewaltigungen koordiniert und dokumentiert worden sein sollen, über einen längeren Zeitraum unentdeckt blieb und erst durch Anzeigen von Betroffenen aufflog?

16

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Strafverfolgungsbehörden und Justiz konkret in sogenannten Drug&Rape-Fällen zu sensibilisieren und fortzubilden?

17

Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich der Verbreitung des Phänomens chemischer Unterwerfung in schwulen bzw. queeren Dating- und Chemsex-Kontexten?

18

Wann plant die Bundesregierung, ein Konzept zur Weiterführung des Fonds sexueller Missbrauch vorzulegen?

19

Wann plant die Bundesregierung, ein Konzept zur bundesweiten Finanzierung sogenannter Childhood-Häuser wie im Koalitionsvertrag angekündigt, vorzulegen?

20

Welche Fälle hat die Bundesregierung seit dem Beschluss der GFMK im Juni 2025, stärker gegen online organisierten oder online verfügbar gemachten sexuellen Missbrauch vorzugehen, in den Blick genommen?

a) Ist die Prüfung der Bundesregierung erfolgt, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht?

b) Falls ja, welche Maßnahmen sind geplant?

c) Falls nein, wann ist die Prüfung geplant?

21

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der fragestellenden Fraktion, dass der am 24. November 2025 vorgelegte Gesetzentwurf zur Einführung eines ‚gefährlichen Mittels' in § 177 Absatz 8 Nr. 1 StGB den Prüfauftrag der GFMK zur Frage, ob das Phänomen der chemischen Unterwerfung vom geltenden Recht ausreichend erfasst wird, nicht vollständig erfüllt, weil der Entwurf ausschließlich den Strafrahmen bei bereits nach § 177 strafbaren Taten anhebt, ohne die Verabreichung von Betäubungsmitteln ohne Wissen und Einwilligung als eigenständigen Straftatbestand zu erfassen?

22

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beschaffungswege vor, über die Täter in Deutschland an verschreibungspflichtige Narkosemittel und Benzodiazepine gelangen, und welche Maßnahmen ergreift oder plant sie, um den illegalen Handel über Messengerdienste und ausländische Onlineplattformen zu unterbinden?

23

Wie will die Bundesregierung soziale Medien im Rahmen des Digital Services Act (DSA) angesichts der sich häufenden Fälle von chemischer Unterwerfung wirksam regulieren?

24

Hat die Bundesregierung vor, Plattformbetreiber stärker zur Bekämpfung illegaler Inhalte zu verpflichten?

a) Wenn ja, in welcher Form?

b) Wenn nein, weshalb nicht?

25

Plant die Bundesregierung, die Plattformbetreiber zur proaktiven Erkennung und Unterbindung von Chatgruppen zu verpflichten, in denen Anleitungen zur Betäubung und Vergewaltigung von Personen ausgetauscht werden?

26

Wie viele Ersuchen haben Bundesbehörden in den Jahren 2023 bis 2025 an den Betreiber von Telegram gerichtet, die die Löschung von Inhalten mit Bezug zur sexualisierter Gewalt oder die Herausgabe von Bestandsdaten bestrafen, und in wie vielen Fällen hat Telegram diesen Ersuchen entsprochen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

27

Wie ist der aktuelle Stand des im November 2025 angekündigten Gesetzentwurfs zur Gleichstellung der Verabreichung betäubender Mittel mit dem Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 177 Absatz 8 StGB und bis wann ist mit einer Zuleitung an den Bundestag zu rechnen?

28

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der fragestellenden Fraktion, dass das geltende „Nein heißt Nein“-Modell des § 177 StGB in Fällen der chemischen Unterwerfung zwar einschlägig ist, die Beweislast aber bei den Opfern verbleibt, die sich aufgrund der amnestischen Wirkung der Betäubungsmittel an die Tat nicht erinnern können?

29

Sieht die Bundesregierung in der geltenden Konstruktion des § 177 StGB auch jenseits der chemischen Unterwerfung ein Schutzdefizit in Konstellationen, in denen Betroffene aus Angst, Schock, Dissoziation, Überrumpelung oder aufgrund eines Machtgefälles keinen Widerstand leisten und kein „Nein“ äußern, und wenn ja, wie gedenkt sie, dieses Defizit zu beheben?

30

Hält die Bundesregierung es für mit dem Schutzversprechen der sexuellen Selbstbestimmung vereinbar, dass das geltende Strafrecht eine sexuelle Handlung erst dann als Übergriff wertet, wenn Widerstand erkennbar war, und nicht bereits dann, wenn eine frei erteilte Zustimmung fehlte?

31

Welche spezifischen Hilfsangebote bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Opfer chemischer Unterwerfung, die – anders als bei anderen Gewaltdelikten – häufig erst Monate oder Jahre nach den Taten durch polizeiliche Ermittlungen von ihrem Opferstatus erfahren, und hält die Bundesregierung diese für ausreichend?

32

Wie wird aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass Opfer, die erst im Zuge polizeilicher Ermittlungen von den an ihnen begangenen Taten erfahren, unverzüglich Zugang zu psychologischer Betreuung und psychosozialer Prozessbegleitung erhalten?

33

Plant die Bundesregierung eine gezielte Aufklärungskampagne über Anzeichen chemischer Unterwerfung, die sich sowohl an potentielle Betroffene als auch an medizinisches Fachpersonal in Notaufnahmen und Beratungsstellen richtet?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, wieso nicht?

Berlin, den 23. April 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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