Reform der Sportbootführerscheine
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Lisa Paus, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Neben der Berufsschifffahrt nutzen zahlreiche Wassersportler Flüsse, Kanäle, Seen sowie Nord- und Ostsee für den Wassertourismus. Aufgrund des hohen Nutzungsgrades der Wassersportgebiete sind verbindliche Regeln erforderlich, damit Risiken für Mensch und Umwelt minimiert werden. Angesichts des boomenden Wassertourismus und der Attraktivität der Angebote ausländischer Wettbewerber ist es notwendig, geltendes Recht kontinuierlich zu aktualisieren und zu modernisieren.
Diese Tatsachen wurden bereits im Mai 2007 mit dem Antrag „Attraktivität des Wassertourismus und des Wassersports stärken“ (vgl. Bundestagsdrucksache 16/5416), der sich auf die Studie „Grundlagenuntersuchung Wassertourismus in Deutschland“ aus dem Jahr 2003 stützt, festgestellt.
Diese Studie verweist neben der Stärkung von Kooperationen aller touristischen Akteure, die vom Ausbau des wassertouristischen Segments wirtschaftlich profitieren, auch gezielt auf die Vereinfachung der komplizierten gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Wasserfahrzeuges. Als Best-Practice-Beispiele werden hierfür Gegebenheiten in europäischen Nachbarstaaten herangezogen und auf deren positive Erfahrungen mit Vereinfachungen und Verringerungen der Führerscheinpflichten im Binnenbereich verwiesen.
In den Nummern 7, 8 und 11 des Antrags „Attraktivität des Wassertourismus und des Wassersports stärken“ auf Bundestagsdrucksache 16/5416 wurden gezielte Forderungen gestellt und eine Reform der Sportbootführerscheine und der zugehörigen Prüfungsmodalitäten beschlossen.
Bisher wird über den Stand der Umsetzung nur unzureichend informiert. Weder über die eigene Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), noch über den Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) wird der aktuelle Stand der Umsetzung öffentlich gemacht. Auch die zwei Verbände Deutscher Segler-Verband e. V. (DSV) und Deutscher Motoryachtverband e. V. (DMYV), die nach § 11 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen (SportbootFüV-Bin) mit der Abnahme der Sportbootführerscheinprüfung beliehen sind und damit hoheitliche Aufgaben übernehmen, veröffentlichen keine Aussagen über den Stand der Entwicklung, obwohl das BMVBS auf diese für nähere Informationen verweist und nach § 11 SportbootFüV-Bin die Rechts- und Fachaufsicht über die beliehenen Verbände ausüben muss.
Aktuell häufen sich die Fragen und Beschwerden interessierter Bürgerinnen und Bürger sowie betroffener Interessengruppen, wann und in welcher Form eine Reform der Sportbootführerscheine umgesetzt wird, inwieweit die beiden Verbände DSV und DMYV ihre hoheitlichen Pflichten erfüllen und inwieweit Kostensteigerungen innerhalb des Erwerbs eines Sportbootführerscheins erklärt werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Inwieweit wurden bereits die Zulassungskriterien und Prüfungsinhalte für den Erwerb eines Sportbootführerscheins geprüft, um den veränderten Anforderungen im Wassertourismusbereich gerecht zu werden, wie es in Nummer 7 des Antrags auf Bundestagsdrucksache 16/5416 vom Deutschen Bundestag gefordert wird?
Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um den theoretischen Teil der Prüfungsinhalte zu reduzieren und den Praxisanteil zu erhöhen?
Wann und wo werden die Maßnahmen und Veränderungen, die den theoretischen Teil der Prüfungsinhalte reduzieren und den Praxisanteil erhöhen sollen, öffentlich gemacht, damit sich alle betroffenen Akteure frühzeitig informieren und auf die neuen Gegebenheiten einstellen können?
Auf welche Prüfungsinhalte und Prüfungsthemen wird im Zuge der Umsetzung von Nummer 7 des Antrags auf Bundestagsdrucksache 16/5416 verzichtet, und welche werden übernommen?
Wird es durch die Umstellung des Prüfungssystems einen komplett neuen Sportbootführerschein geben?
Wird es eine Übergangszeit geben, in welcher der alte und der neue Sportbootführerschein gelten, oder wird es einen konkreten Stichtag der Umstellung geben?
Wie wird die Übertragbarkeit bereits erworbener Sportbootführerscheine ermöglicht?
Inwieweit wurde bereits die Einbeziehung des Sachkundenachweises für pyrotechnische Signalmittel in Form einer Einweisung in die Prüfungsinhalte für den amtlichen Sportbootführerschein geprüft, wie in Nummer 8 des Antrags auf Bundestagsdrucksache 16/5416 in Auftrag gegeben?
Wann und wo werden die Maßnahmen und Veränderungen zu einer Einbeziehung des Sachkundenachweises für pyrotechnische Signalmittel in Form einer Einweisung in die Prüfungsinhalte für den amtlichen Sportbootführerschein öffentlich gemacht, damit sich alle betroffenen Akteure frühzeitig informieren und auf die neuen Gegebenheiten einstellen können?
Wird es eine Übergangszeit geben, in welcher die alte und neue Form des Sachkundenachweises gelten, oder wird es einen konkreten Stichtag der Umstellung geben?
Wie wird die Übertragbarkeit bereits erworbener Sachkundenachweise in Verbindung mit den bereits vorhandenen Segelscheinen ermöglicht?
Inwieweit wurde bereits der Fragenkatalog zum Erhalt des Funkzeugnisses geprüft, um den Inhalt auf für die Handhabung des Funkverkehrs notwendige Fragen zu begrenzen, wie es in Nummer 11 des Antrags auf Bundestagsdrucksache 16/5416 vom Deutschen Bundestag gefordert wird?
Wann und wo werden die Maßnahmen und Veränderungen zum Erhalt des Funkzeugnisses öffentlich gemacht, damit sich alle betroffenen Akteure frühzeitig informieren und auf die neuen Gegebenheiten einstellen können, und um den Inhalt auf für die Handhabung des Funkverkehrs notwendige Fragen zu begrenzen?
Wird es eine Übergangszeit geben, in der die alte und neue Form des Funkzeugnisses gelten?
Wie wird die Übertragbarkeit bereits erworbener Funkzeugnisse ermöglicht?
Inwiefern wird ein freiwilliges Weiterbildungsangebot der Ausbildungsstätten weiterhin unterstützt, wie es in Nummer 9 des Antrags auf Bundestagsdrucksache 16/5416 vom Deutschen Bundestag gefordert wird?
Welche Sport-, Wirtschafts- und Ausbildungsverbände, die sich mit der Umsetzung des Antrags auf Bundestagsdrucksache 16/5416 beschäftigen, wurden zu dieser Thematik angehört, und welche Vorschläge und Ansätze wurden übernommen?
Auf welcher Grundlage und unter welchen Auswahlkriterien wurden Verbände und Interessensgruppen ausgewählt und einbezogen?
Werden über die derzeit beteiligten Verbände hinaus noch weitere Verbände und Interessensgruppen gehört und eingebunden oder ist dieses Verfahren bereits abgeschlossen?
Inwiefern wurden zur Umsetzung der Forderung des Deutschen Bundestages Best-Practice Beispiele aus anderen EU-Staaten herangezogen, beziehungsweise wurden auch Vertreter aus anderen EU-Staaten gehört und in die Beratungen einbezogen?
Inwieweit sind die bisherigen deutschen Sportbootführerscheine, Sachkundenachweise und Funkzeugnisse europaweit oder international durch bilaterale Verträge anerkannt, und welche Bedeutung hat hierfür die UN-Resolution Nr. 40 „International Certificate for Operators of Pleasure Craft“?
Wie wird die europaweite oder internationale Anerkennung der Sportbootführerscheine, Sachkundenachweise und Funkzeugnisse nach einer Reform sichergestellt, im Besonderen in Hinblick auf Staaten, die die UN-Resolution Nr. 40 „International Certificate for Operators of Pleasure Craft“ nicht unterzeichnet haben, wie zum Beispiel Griechenland, Portugal und Spanien?
Inwieweit und in welcher zeitlichen Wiederholung wird die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben, mit denen der DSV und der DMYV beliehen wurden, vom BMVBS geprüft?
Welche Möglichkeiten der Kontrolle, Ahndung oder auch Neuvergabe der hoheitlichen Aufgaben an Verbände hat das BMVBS, das nach § 11 SportbootFüV-Bin die Rechts- und Fachaufsicht über die beliehenen Verbände ausführen muss?
Inwiefern wird die Einhaltung der Kostenverordnung nach § 12 SportbootFüV-Bin überprüft?
Entspricht der derzeit in § 12 SportbootFüV-Bin festgesetzte Kostenrahmen noch den tatsächlich anfallenden Kosten oder ist hier eine baldige Anpassung geplant?
In welchen zeitlichen Abständen werden die anfallenden Kosten geprüft und gegebenenfalls die Kostenverordnungen in § 12 SportbootFüV-Bin aktualisiert und angepasst?