[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4939
17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/4729 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: viertes Quartal 2010)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und -beamten entwickeln sich
immer mehr zu einem Mittel deutscher und europäischer Außenpolitik. Die
Militärdoktrin der Europäischen Union, die sogenannte Europäische
Sicherheitsstrategie, sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und
ziviler (d. h. auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu
erzielen.
Diese Entwicklung ist aus mehreren Gründen besorgniserregend. So leistet sie
der Vermischung von polizeilichen und militärischen Zuständigkeiten
Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu verschwimmen.
Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten
Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kommen. Diese
dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der Polizei bis hin
zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei speziell für
Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei
parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht
einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird
ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle
entzogen. Bedenklich ist dies vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in
Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und -beamten. Auch für ihre
Entsendung ins Ausland ist keine Zustimmung des Deutschen Bundestages
erforderlich.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
Polizisten im (EU-)Ausland auf Grundlage des Prümer Vertrages oder
bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle.
Mit einigem Unverständnis bewerten die Fragesteller die Tatsache, dass die
Bundesregierung auf die bisherigen einschlägigen Anfragen der Fraktion DIE
LINKE. keine Angaben zu sicherheitsrelevanten Vorfällen machen konnte Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 24. Februar 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4939 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeoder wollte, denen deutsche Polizeibeamte in ihren Missionen ausgesetzt
waren. Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. gehört die Erfassung solcher
Vorfälle zur Sorgfaltspflicht der Bundesregierung.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit
den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September
2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache
16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom
27. Juli 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009
(Bundestagsdrucksache 17/26), vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache
17/866), vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August
2010 (Bundestagsdrucksache 17/2769) und vom 8. November 2010
(Bundestagsdrucksache 17/3640).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom
8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845) und vom
25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931) verwiesen.
Veränderungen werden ergänzend dargestellt.
1. An welchen bi- und multilateralen Missionen sind derzeit deutsche
Polizistinnen und Polizisten (bitte aufgliedern nach Bundesländern,
Zugehörigkeit zu Bundespolizei/Bundeskriminalamt – BKA) sowie Zollbeamtinnen
und - beamte beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte aufgliedern nach Zugehörigkeit zu Bundesländern,
Bundespolizei, BKA u. a.) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind
dabei derzeit eingesetzt?
Zu Nummer 1 und Buchstabe a
Stärken (Stand 14.02.2011)
UNMIK EUPM EUMM
GEO
UNMIL UNMIS UNAMID EUPOL
COPPS
EU
BAM
Rafah
EU
BAM
MD/UA
GPPT
AFG
EUPOL
AFG
EULEX
Bundespolizei 0 4 8 0 5 4 0 0 5 65 7 14
BKA 0 2 0 0 0 0 0 0 0 3 1 2
Zoll 0 0 0 0 0 0 0 1 5 0 0 2
Länderpolizeien 1 7 7 5 1 1 0 0 0 119 14 81
Gesamt 1 13 15 5 6 5 0 1 10 187 44* 99 386
* Darin enthalten sind 22 zivile deutsche Expertinnen und Experten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4939b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
Die in den Missionen der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen
Union (EU) eingesetzten Polizeivollzugsbeamten (PVB) des Bundes und der
Länder sowie Zollbeamten nehmen die der internationalen Polizei mit Mandat
zugewiesenen Aufgaben wahr. Der Einsatz der PVB sowie der Zollbeamten
liegt in der Verantwortung des Mandatgebers (VN/EU) und erfolgt nach dem
jeweiligen Bedarf innerhalb der Mission.
GPPT Afghanistan:
Missionen Derzeitige Einsatzorte
UNMIK, Kosovo Gesamt Kosovo
UNMIL, Liberia Monrovia
UNMIS, Sudan Khartoum, Juba, Ed Damazin, Torit
UNAMID, Sudan El Fasher
EUMM, Georgien Tiflis, Zugdidi, Gori, Mtskheta
EUPOL AFG, Afghanistan Kabul, Mazar e Sharif, Kunduz, Feyzabad, Taloquan
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine Odessa, Besarabaesca, Chisinau, Otach, Kotovsk
EULEX, Kosovo Gesamt Kosovo
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiegebiete West Bank
EU BAM Rafah, Ashkelon
EUPM BuH, Bosnien-Herzegowina Gesamt Bosnien-Herzegowina
Dt. bilaterales Polizeiberaterteam (GPPT), Afghanistan Kabul, Mazar e Sharif, Kunduz, Feyzabad
Ort Verwendung Anzahl
Kabul Administration 24
Akademie 24
Flughafen 8
Mazar e Sharif Administration 19
Trainer 60
Kunduz Administration 4
Trainer 14
Feyzabad Administration 7
Trainer 27
Drucksache 17/4939 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind im vierten Quartal
2010 neu hinzugekommen (bitte rechtliche Grundlage sowie
Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen
sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und
inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden
Missionen gegeben?
Deutschland hat sich an keiner weiteren Mission beteiligt. Mandatsänderungen
in bestehenden Missionen hat es nicht gegeben.
e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
Mission Derzeitige Gesamtstärke
Polizei /Zoll
UNMIK, Kosovo 8
UNMIL, Liberia 1 319
UNMIS, Sudan 695
UNAMID, Sudan 5 151
EUPOL AFG, Afghanistan 167
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine 101
EULEX, Kosovo 1 130
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiegebiete 16
EU BAM Rafah 12
EUPM BuH, Bosnien-Herzegowina 89
EUMM, Georgien 76
Mission Derzeitiges Mandatsende
UNMIK, Kosovo offen
UNMIL, Liberia 30.09.2011
UNMIS, Sudan 30.04.2011
UNAMID, Sudan 31.07.2011
EUPOL AFG, Afghanistan 31.05.2013
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine 01.12.2011
EULEX, Kosovo 14.06.2012
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiegebiete 31.12.2011
EU BAM Rafah 24.05.2011
EUPM BuH, Bosnien-Herzegowina 31.12.2011
EUMM, Georgien 14.09.2011
Dt. bilaterales Polizeiberaterteam, Afghanistan offen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4939f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben und
Zahlen zu den einzelnen Missionen nennen)?
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Veränderungen.
2. Wie viele der im Rahmen des German Police Project Teams in Afghanistan
eingesetzten deutschen Polizeibeamten sind Kurzeit- bzw.
Langzeitexperten?
Aktuell sind 128 Kurzzeit- und 59 Langzeitexperten beim German Police
Project Team (GPPT) eingesetzt.
a) Wie viele Kurzzeitexperten waren insgesamt im Jahr 2010 in
Afghanistan eingesetzt, und wie lang war ihre durchschnittliche
Aufenthaltsdauer?
Im Jahr 2010 haben insgesamt 214 Kurzzeitexperten im GPPT ihre
Verwendung beendet, wobei die durchschnittliche Verwendungsdauer drei Monate
betrug.
b) Wie viele Langzeitexperten waren bislang im Jahr 2010 in Afghanistan
eingesetzt, und wie lang war ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer?
Im Jahr 2010 haben insgesamt 93 Langzeitexperten im GPPT ihre Verwendung
beendet, wobei die durchschnittliche Verwendungsdauer 12 Monate betrug.
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und -beamte im vierten Quartal 2010 involviert bzw.
denen sie ausgesetzt waren?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über sicherheitsrelevante
Vorfälle vor.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
Politische Lage
European Union Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine
(EU BAM-Moldau):
Die bisherige Sicherheitslage in der Republik Moldau (MDA) bleibt nach den
Wahlen zum Parlament und des Staatspräsidenten vom 28. November 2010
ruhig. Die Republik Moldau bekennt sich zur Lösung des
Transnistrienkonflikts auf friedlichem Wege über Verhandlungen und hat einer Lösung des
Konflikts auf militärischem Wege eine klare Absage erteilt.
Die ukrainische Seite (UKR) entfernte am 15. November 2010 zwei
ukrainische Grenzblöcke zwischen den Ortschaften Mayaki (UKR) und Palanca
(MDA). Die Entscheidung war gefasst worden, nachdem eine ukrainische
Expertenkommission festgestellt hatte, dass die zwei Markierungen sich 120 m
innerhalb ukrainischen Gebiets befanden. Zwar war MDA über UKR-Vorhaben
informiert und eingeladen, die Entfernung der Grenzblöcke zu beobachten, je-
Drucksache 17/4939 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedoch nahm kein Vertreter auf MDA-Seite teil. MDA hatte in der Joint UKR-
MDA Border Demarcation Commission (JUMCDB) die Position der UKR
zurückgewiesen und darauf bestanden, dass die Grenzlinie an besagter Stelle
korrekt verlaufe. EUBAM wurde über den Vorfall informiert. Eine Patrouille der
EU BAM konnte die Entfernung der ukrainischen Grenzblöcke bestätigen.
EUPOL/Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan):
Innerhalb des zivilen Wiederaufbaus Afghanistans messen die afghanische
Regierung und die internationale Gemeinschaft dem Aufbau und der Ausbildung
der Polizei eine zentrale Bedeutung zu. Ziel ist es, die
Sicherheitsverantwortung im Land schrittweise an funktionierende afghanische Institutionen zu
übertragen. Dazu leisten die Polizeimission der Europäischen Union in
Afghanistan (EUPOL) und das bilaterale deutsche Polizeiberaterteam wichtige
Beiträge. Die Sicherheitslage in Afghanistan bleibt weiterhin angespannt. Die seit
Jahren erkannte Zweiteilung in einen im Landesvergleich ruhigeren Norden
und Westen und einen deutlich unruhigeren Süden/Südwesten und Osten des
Landes (ca. 90 Prozent der Zwischenfälle), gilt weiterhin. Die Zahl der
registrierten sicherheitsrelevanten Zwischenfälle (SRZ) nahm im Jahr 2010 weiter
zu. Seit August 2010 (Höchstwert des Jahres) haben sich die Werte allerdings
halbiert. Ob diese Entwicklung nur der Vorbereitung auf den Winter und damit
dem Ausweichen der regierungsfeindlichen Kräfte geschuldet ist oder ob eine
Trendwende eingeleitet wurde, wird sich erst etwa Mitte 2011 bewerten lassen.
Schwerpunkte der Auseinandersetzung im Norden konzentrierten sich weiter
auf die Provinzen Kunduz, Baghlan und Faryab (Distrikt Ghormach).
UNMIK, EULEX (Kosovo):
UNMIK hat ihre exekutiven Aufgaben im Zoll- und Polizeibereich beendet, sie
sind zum Teil auf die Sicherheitsinstitutionen der Republik Kosovo und zum
Teil auf die europäische Rechtsstaatsmission EULEX übergegangen. Insgesamt
ist die Sicherheitslage in Kosovo stabil, einzelne und isolierte Zwischenfälle
können aber vor allem im Nordteil des Landes auch weiterhin nicht
ausgeschlossen werden; z. B. erlitten bei einer Attacke am 14. Januar auf drei EULEX-
Polizisten durch vier unbekannte Personen zwei Polizisten Kopfverletzungen,
die im Krankenhaus behandelt werden mussten. Die Ermittlungen zu den
Hintergründen dauern an. Sowohl die Parlamentswahlen am 12. Dezember 2010, als
auch die wegen festgestellter Unregelmäßigkeiten in einzelnen Gemeinden
erforderlichen Nachwahlen am 9. und 23. Januar 2011 verliefen friedlich und ohne
gravierende sicherheitsrelevante Zwischenfälle. Auch die Feierlichkeiten
anlässlich der Amtseinführung des neuen Bischofs der Diözese Raska-Prizren,
Teodosije, am 26. Dezember 2010 in der St. Georgs-Kathedrale in Prizren
verliefen unter Beteiligung mehrerer hundert serbischer Pilger und in Anwesenheit
politischer Vertreter Serbiens (u. a. Innenminister Dacic und Kosovo-Minister
Bogdanovic) ungestört und ohne Zwischenfälle.
UNMIL (Liberia):
Insgesamt hat der Friedensprozess seit Einrichtung von UNMIL Fortschritte
gemacht. Die politischen Verhältnisse in Liberia bleiben aber fragil, wie
gewalttätige Auseinandersetzungen mit ethnisch-religiösem Hintergrund Ende
Februar im Norden Liberias gezeigt haben. Die für Herbst 2011 anstehenden
Parlaments- und Präsidentschaftswahlen werfen bereits ihre Schatten voraus.
Nach allgemeiner Einschätzung besteht derzeit aber nur ein geringes Risiko,
dass die VN-Mission in einen gewaltsamen Konflikt verwickelt werden könnte.
Im September 2009 wurde die Reduzierung der Truppenstärke von UNMIL um
ca. 2 000 Soldaten bis Mai 2012 entschieden, der weitere Abbau soll erst nach
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4939den Wahlen 2011 erfolgen. Die Polizeikomponente der Mission wird vorerst
nicht reduziert. Das UNMIL-Mandat wurde einstimmig durch den VN-
Sicherheitsrat bis 30. September 2011 verlängert. Aufgrund der angespannten
politischen Lage in Côte d’Ivoire hat der Sicherheitsrat seit November 2010 die
temporäre Aufstockung der VN-Friedensmission UNOCI durch einige Truppen
von UNMIL autorisiert. Die Polizeikomponente ist von dieser Maßnahme nicht
betroffen.
UNAMID/UNMIS (Sudan):
Die Lage in Darfur ist weiterhin instabil. Unter katarischer Vermittlung
verhandeln die Regierung der Republik Sudan und der Zusammenschluss von
Rebellengruppen „Liberation and Justice Movement“ (LJM) seit Januar 2010 in Doha
über ein Friedensabkommen für Darfur. Die Rebellengruppe „Sudan Liberation
Army“ (SLA) verweigert sich einer Teilnahme an den Friedensgesprächen. Das
„Justice and Equality Movement“ (JEM) nimmt wieder an den Verhandlungen
teil. Immer wieder aufflammende bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen
Regierungstruppen und Rebellen sowie eine zunehmende Bedrohung durch
bewaffnete Banditen erschweren die humanitäre Lage der dortigen
Bevölkerung. Auch die Mission der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union in
Darfur (UNAMID) ist davon betroffen.
Die Sicherheitslage im Einsatzgebiet der Mission der Vereinten Nationen im
Sudan (UNMIS) im Südsudan ist teilweise angespannt, insbesondere wegen
einer Reihe immer wieder aufflammender tribaler Konflikte. Das Referendum
über die Unabhängigkeit des Südsudan verlief friedlich und erfolgreich.
UNMIS kommt zusätzlich eine wesentliche Rolle bei der Sicherung der
umstrittenen Region Abyei zu.
EUPOL COPPS/EUBAM (Palästinensische Autonomiegebiete):
Innerhalb des Westjordanlandes besteht weiterhin grundsätzlich
uneingeschränkte Bewegungsfreiheit für Angehörige der Polizeimission. Die
Auswirkungen der israelischen Besatzung und sporadisch eskalierende Spannungen
zwischen Hamas und Fatah prägen den Alltag. Missionsangehörige sind
aufgefordert, Orte gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen Israelis und
Palästinensern bzw. zwischen den palästinensischen Fraktionen zu meiden. Darüber
hinausgehende spezifische Risiken bestehen für die Polizeimission nicht.
Für den Gazastreifen gilt eine Reisewarnung. Seit dem Ende der israelischen
Militäroffensive am 18. Januar 2009 herrscht im Gazastreifen eine fragile
Waffenruhe. Diese Waffenruhe wird immer wieder und in unterschiedlicher
Intensität durch Raketen- und Mörserbeschuss aus dem Gazastreifen
gebrochen, worauf die israelischen Streitkräfte in der Regel mit Luftangriffen gegen
Schmuggeltunnel entlang der ägyptischen Grenze oder Ziele im Gazastreifen
antworten. Eine Gefährdung durch mögliche Kampfhandlungen und
Entführungen westlicher Ausländer sind ebenfalls nicht auszuschließen.
EUMM (GEO):
Nach wie vor kommt es zu einzelnen Zwischenfällen an den
Verwaltungsgrenzen zu Abchasien und Süd-Ossetien. Zwischenfälle an der Verwaltungsgrenze
zu Abchasien stehen häufig im Zusammenhang mit Versuchen von Zivilisten,
die Verwaltungsgrenze zu überwinden. Die Lage ist ruhig, aber nicht stabil.
Drucksache 17/4939 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMilitärische Lage
Es sind keine Veränderungen bei den Bewertungen zur militärischen
Gefährdungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in denen auch die
Bundeswehr eingesetzt ist, eingetreten.
5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und -beamte des BKA halten sich
derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und -orte
sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen/Beamten angeben)?
Aktuell sind 68 Verbindungsbeamte des BKA an 54 Standorten in 50 Staaten
gemäß nachfolgender Übersicht eingesetzt:
Land Ort Anzahl Land Ort Anzahl
Afghanistan Kunduz 2 Mexiko Mexiko City 1
Afghanistan Kabul 2 Niederlande Den Haag 1
Ägypten Kairo 1 Österreich Wien 2
Albanien Tirana 1 Pakistan Islamabad 1
Algerien Algier 1 Panama Panama City 1
Australien Canberra 1 Peru Lima 1
Argentinien Buenos Aires 1 Polen Warschau 2
Brasilien Brasilia 1 Polen Danzig 1
Brasilien Sao Paulo 1 Portugal Lissabon 1
Bulgarien Sofia 1 Rumänien Bukarest 2
China Peking 1 Russische
Föderation
Moskau 2
Dominikanische
Republik
Santo Domingo 1 Saudi Arabien Riad 1
Frankreich Paris 2 Schweden Stockholm 1
Ghana Accra 1 Serbien Belgrad 1
Griechenland Athen 1 Spanien Madrid 2
Großbritannien London 2 Südafrika Pretoria 1
Indien Neu Delhi 1 Tadschikistan Duschanbe 1
Italien Rom 2 Thailand Bangkok 2
Jemen Sanaa 1 Tschechische
Republik
Prag 1
Jordanien Amman 1 Türkei Istanbul 1
Kenia Nairobi 2 Türkei Ankara 1
Kolumbien Bogotá 2 Ukraine Kiew 1
Kosovo Pristina 1 USA Washington 2
Kroatien Zagreb 1 Usbekistan Taschkent 1
Lettland Riga 1 Venezuela Caracas 1
Libanon Beirut 1 Vereinigte
Arabische Emirate
Abu Dhabi 1
Marokko Rabat 1 Weißrussland Minsk 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/49396. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
b) Sicherheitsbeamte,
c) grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt (bitte jeweils, d. h. heißt zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und
-ort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und
angeben, ob sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei
gestellt werden)?
Zu Buchstabe a
Aktuell befinden sich 31 PVB der Bundespolizei als Dokumentenberater im
Einsatz.
Zu Buchstabe b
Aktuell befinden sich 15 PVB der Bundespolizei gemäß der Übersicht als
Sicherheitsbeamte im Einsatz:
Zu Buchstabe c
Aktuell sind 23 grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei in
22 Ländern eingesetzt:
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Kenia, Nairobi 1 Türkei, Ankara 1
Afghanistan, Kabul 1 Usbekistan, Taschkent 1
Vereinigte Staaten von
Amerika, Washington D.C.
1 Indonesien, Jakarta 1
Indien, Neu Delhi 1 Pakistan, Islamabad 1
Brasilien, Rio de Janeiro 1 Ghana, Accra 1
Saudi Arabien, Riad 1 Ägypten, Kairo 1
Russland, Moskau 1 Iran, Teheran 1
China. Peking 1
Land Anzahl Land Anzahl
Spanien 1 Ungarn 1
Frankreich 2 Slowakei 1
Niederlande 1 Serbien 1
Schweiz 1 Rumänien 1
Italien 1 Bulgarien 1
Österreich 1 Griechenland 1
Kroatien 1 Türkei 1
Tschechische Republik 1 Russland 1
Polen 1 Georgien 1
Litauen 1 China 1
Ukraine 1 Weißrussland 1
Drucksache 17/4939 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZu Buchstabe d
Aktuell befinden sich 3 PVB der Bundespolizei als grenzpolizeiliche
Unterstützungsbeamte Ausland in Griechenland (Athen, Igoumenistsa und Patras) im
Einsatz.
7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vierten Quartal 2010 im
Rahmen der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen“ (FRONTEX) eingesetzt
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen, und an
welchen Standorten,
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
c) als Teilnehmer von Operationen zur Überwachung und Kontrolle der
Außengrenzen, die deutsches Gerät aus der FRONTEX-„Toolbox“
bedienen (bitte mit Einsatzstandort und jeweiligem Tätigkeitsprofil),
d) als Mitglied der „Rapid Border Intervention Teams“ (RABIT),
e) und welche Melde- und Berichtswege zwischen diesen Beamten und
deren deutscher Führungsstelle bestehen für die einzelnen operativen
Bereiche?
Zu Buchstabe a
Es erfolgten keine Einsätze von Dokumentenberatern bei FRONTEX-
Einsätzen.
Zu Buchstabe b
Es waren 12 PVB der Bundespolizei gemäß der Übersicht in der Warschauer
Zentrale im Einsatz:
Zu Buchstabe c
Es wurden 3 PVB als Bedienpersonal eines Personendetektionsgerätes am
griechisch-türkischen Grenzübergang Kipi eingesetzt.
Zu Buchstabe d
Es wurden 52 PVB im Rahmen des „Rapid Border Intervention Teams“
(RABIT) in Griechenland eingesetzt.
Funktion Anzahl
Head of Operation Division 1
Horizontal Coordinator (Operations Division) 1
Training Unit 1
Risk Analysis Unit (Operative Auswertung) 2
Pooled Resources 2
Air Border Sector 1
Return Operations Sector 2
Sea Border Sector 1
Situation Centre 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/4939Zu Buchstabe e
Nach Abschluss des Einsatzes erfolgt ein Bericht an das
Bundespolizeipräsidium und zu FRONTEX. Bei besonderen Anlässen erfolgen
Erkenntnismeldungen.
8. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt
im Rahmen von FRONTEX eingesetzt
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen, und an
welchen Standorten,
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
c) als Teilnehmer von Operationen zur Überwachung und Kontrolle der
Außengrenzen, die deutsches Gerät aus der FRONTEX-„Toolbox“
bedienen (bitte mit Einsatzstandort und jeweiligem Tätigkeitsprofil),
d) als Mitglied von RABIT?
Zu Buchstabe a
Es erfolgen keine Einsätze von Dokumentenberatern im Rahmen von
FRONTEX-Einsätzen.
Zu Buchstabe b
In der Warschauer Zentrale sind derzeit 12 PVB der Bundespolizei gemäß der
Übersicht im Einsatz:
Zu Buchstabe c
Derzeit findet kein Einsatz mit deutschem Gerät aus dem Zentralregister
„CRATE“ statt.
Zu Buchstabe d
Aktuell befinden sich 35 PVB in Griechenland im Einsatz.
Funktion Anzahl
Head of Operation Division 1
Horizontal Coordinator (Operations Division) 1
Training Unit 1
Risk Analysis Unit (Operative Auswertung) 2
Pooled Resources 1
Air Border Sector 1
Return Operations Sector 2
Sea Border Sector 1
Situation Centre 1
Drucksache 17/4939 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen auf Grundlage des
Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen
(ausgenommen die sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten im Jahr 2010
teilgenommen?
Auf die Antworten zu den Fragen 9a bis 9f wird verwiesen.
a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben/Dienststellen usw. die
deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)?
– 10. bis 24. Mai 2010 in Cannes,
– 29. Juni bis 13. August 2010 in Paris,
– 14. Juli bis 15. August 2010 Ghisconaccia (Korsika),
– 9. bis 30. August 2010 in Lourdes.
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
Es handelte sich in allen Fällen um gemeinsame Streifen in Gebieten mit einem
hohen Aufkommen deutscher Touristen.
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft
nach Länderpolizeien/Bundespolizei/BKA angeben)?
Es wurde in den genannten Zeiträumen jeweils ein PVB der Bundespolizei
entsandt.
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
Die Entsendung erfolgte auf Ersuchen der französischen Regierung.
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
Meldungen über die Anwendung von unmittelbarem Zwang durch
Bundespolizisten liegen nicht vor.
f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden
jeweils mitgeführt?
Es wurden die persönlich zugewiesenen Einsatzmittel mitgeführt.
Dienstfahrzeuge waren zu o. g. Einsätzen nicht im Einsatz.
10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte
haben deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte im vierten Quartal 2010
durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits
abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte
angeben)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Seit der letzten
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/3640 sind folgende Maßnahmen
der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe im IV. Quartal 2010 durchgeführt
worden:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/4939Bundeskriminalamt
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Georgien Operative Analyse 08.11.–13.11.2010 Lehrgang 6 000 € Tiflis
Ukraine Grundlagen und Methoden der polizeilichen
Auswertung
15.11.–20.11.2010 Lehrgang 6 000 € Kiew
Nigeria Bekämpfung des Menschenhandels 22.11.–25.11.2010 Arbeitsbesuch 10 000 € Abuja
Tunesien Open Source Internetauswertung im
Bereich des internationalen Terrorismus
22.11.–26.11.2010 Lehrgang 3 000 € Tunis
Senegal Speziallehrgang Operative Technik 22.11.–01.12.2010 Lehrgang 13 000 € Dakar
Peru Beweissicherung im Zusammenhang mit
RG-Delikten
22.11.–03.12.2010 Lehrgang 12 000 € Lima
Algerien Operative Analyse 25.11.–05.12.2010 Lehrgang 6 000 € Algier
Dominikanische
Republik
Verhandlungen in Fällen von Geiselnahmen
und Entführungen Teil 2
29.11.–03.12.2010 Lehrgang 8 000 € Santo
Domingo
Bangladesch Bekämpfung des Menschenhandels 03.12.–08.12.2010 Lehrgang 8 000 € Dhaka
Vereinigte
Arabische Emirate
Beraterreise iZm Bomb Data Centers 11.12.–14.12.2010 Arbeitsbesuch 3 000 € Abu Dhabi
Kosovo Operative Analyse 13.12.–20.12.2010 Lehrgang 6 000 € Kosovo
Benin Tatortarbeit bei Kapitaldelikten in
Kooperation mit Interpol
06.12.–10.12.2010 Lehrgang 15 000 € Porto Novo
Jemen Tatortarbeit auf Schiffen 29.01.–06.02.2011 Lehrgang 6 000 € Aden
Palästinensische
Autonomiegebiete
Rauschgiftbekämpfung 13.02.–11.03.2011 Lehrgang 22 000 € Ramallah
Bundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Türkei Lehrgang Bekämpfung
Urkundenkriminalität Basis/Fortgeschrittenenlehrgang
11.–15.10.2010 Ausbildung 2 200 € Ankara/TUR
China Hospitationsbesuch einer Delegation des
MÖS, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit mit
Schwerpunkt Gestaltung der
Öffentlichkeitsarbeit nach Innen
21.–26.10.2010 Ausbildung 1 200 € Potsdam und
Hamburg
China Hospitation von Experten für Ein- und
Ausreise des Flughafens München auf dem
Flughafen Shanghei, Erfahrungsaustausch zum
Thema Schleusungskriminalität und
Grenzmanagement
25.–30.10.2010 Ausbildung 10 000 € China
China Hospitationsbesuch einer Delegation des
MÖS, Abteilung Personal und Besoldung,
mit den Schwerpunkten Besoldung und
ärztliche Versorgung
21.–25.11.2010 Ausbildung 2 000 € Potsdam und
Koblenz
China Hospitationsbesuch einer Delegation des
MÖS, Abteilung Logistik und Finanzen,
beim BPOLP und BPOLABT BLU mit den
Schwerpunkten Haushaltsrecht, polizeiliche
Ausstattung
19.10.2010 Ausbildung 180 € Berlin,
Potsdam
China Besuch einer Delegation der Akademie der
chinesischen Polizei bei BPOLP und
BPOLAK zum Thema internationale
polizeiliche Zusammenarbeit
31.10.–4.11.2010 Ausbildung 1 800 € Potsdam,
Lübeck
China Delegation Evaluierung Rückführung auf
Einladung BMI
26. u. 29.11. 2010 Ausbildung 1 100 € Potsdam und
München
Drucksache 17/4939 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeRussland Besuch einer Expertendelegation der
Grenzkontrolle des FSB in St. Petersburg und im
Leningrader Gebiet sowie der Grenzkontrolle
der internationalen Flughäfen Moskau
Domedowo, Vnukowo und Scheremetewo bei den
BPOLD München, Frankfurt/M. und Berlin
mit dem Ziel des Informationsaustausches
über die Organisation & Durchführung der
Grenzkontrolle und über die Feststellung
verfälschter Dokumente
22.–27.11.2010 Ausbildung 3 000 € München,
Frankfurt,
Berlin
Russland Besuch von Experten des Zentrums für
Sonderaufgaben des FSB Russlands bei der
Inspektion „Schutzaufgaben Luftverkehr“ der
BPOLD Frankfurt zu Fragen der
Durchführung operativer Maßnahmen der
Luftsicherheitsaufgaben und der AuF
16.–18.11.2010 Ausbildung 3 000 € Frankfurt
Ukraine Erfahrungsaustausch beim GASIM im
Bereich Risikoanalyse auf höherer Ebene und
Besuch eines ErmD der BPOL
1.–4.11.2010 Ausbildung 2 500 € Potsdam,
Berlin
Ukraine Urkundenschulung 15.–19.11.2010 Ausbildung 1 900 € Kiew
Vereinigte
Arabische Emirate
Erfahrungsaustausch von Vertretern der Abu
Dhabi Police am Flughafen Düsseldorf zum
Thema Luftsicherheit und Grenzpolizeiliche
Aufgabenwahrnehmung
12.–16.12.2010 Ausbildung 1 216,20 € Düsseldorf
Litauen Schulung von litauischen
Grenzschutzbeamten bei der BPOLD BBS mit Schwerpunkt
grenzpolizeiliche Abfertigung von
Seefahrzeugen (Litauen, Grenzschutzamt
Küstenwache Klaipeda)
27.– 01.10.2010 Ausbildung 840,13 € Klaipeda
Litauen Schulung zur grenzpolizeilichen
Aufgabenwahrnehmung am Flughafen
22.–26.11.2010 Ausbildung 1 300 € Hamburg
Serbien Erfahrungsaustausch über Gemeinsame
Zentren und Gemeinsame Streifen
08./09.11.2010 Ausbildung 2 354,71 €
Moldau Multiplikatorenschulung im Erkennen von
Urkundenfälschungen (Pässe, Visa und
andere Dokumente)
11.–15.10.2010 Ausbildung 3 150 € Moldau
Moldau Seminar „Auswertung und Analyse illegale
Migration“ und „Durchführung
Risikoanalyse in Moldau“
04.–08.10.2010 Ausbildung 3 200 € Moldau
Serbien Schulung in Risiko- und
Kriminalitätsanalysen
11.–15.10.2010 Ausbildung 3 000 € Belgrad
Serbien Multiplikatorenschulung Urkunden durch
BPOLP, in SRB
25.–29.10.2010 Ausbildung 4 000 € Serbien
Kroatien Heranführung an den europäischen
Luftsicherheitsstandard
25.–28.10.2010 Ausbildung 3 000 € Kroatien
Kroatien Fact Finding Mission zur Evaluierung des
Flugdienstes der kroatischen Polizei
16.–18.11.2010 Ausbildung 1 200 € Kroatien
Serbien Erfahrungsaustausch über Gemeinsame
Zentren und Gemeinsame Streifen
08./09.11.2010 Ausbildung 2 354,71 €
Montenegro Schulungsmaßnahmen (Urkunde) durch
BPOL am Flughafen
22.–26.11.2010 Ausbildung 2 500 € Podgorica/
Tivat
Türkei/Serbien/
Russland
Stipendiatenausbildung BPOLAK 2010 Ausbildung 65 000 € Lübeck
Saudi- Arabien Grenzpolizeiliche Basisausbildung für
Führungskräfte des saudischen Grenzschutzes
sowie Multiplikatoren-Ausbildung
2010 Ausbildung
Auslandsbedingte
Mehrkosten
werden erstattet
Riad, Ar’Ar,
Al Shouba
Bundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/4939GPPT
a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden/
finden sie statt?
Kriminalpolizeiliche Fortbildung, verbandspolizeiliche Fortbildung, Sprach-
und Computerkurse, polizeiliche Grundausbildung und Wahlhelferausbildung
im Rahmen polizeilicher Grundbefähigungen. Die Aus- und Fortbildungen
wurden in den Polizeitrainingszentren Mazar-e Sharif, Kunduz und Feyzabad
durchgeführt. Darüber hinaus wurden Schulungen im Rahmen „Training on the
job“ am Flughafen Kabul durchgeführt. Weiterhin unterstützt ein
Polizeimentorenteam die Ausbildungsgänge des vergleichbar mittleren und gehobenen
Dienstes der afghanischen Polizei an der Nationalen Polizeiakademie in Kabul.
Im Rahmen des Focused District Development Programms sind derzeit 9
Polizeimentorenteams in 20 Distrikten der Provinzen Balkh und Badakhshan tätig.
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich?
Ziel ist nach wie vor die Ausbildung und damit der Aufbau einer stabilen, nach
rechtsstaatlichen Grundsätzen orientiert handelnden afghanischen Polizei. Die
Maßnahmen erstreckten sich fortlaufend über das gesamte IV. Quartal.
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde/wird
welche Art der Ausbildung gewährt?
Im Jahr 2010 wurden 83 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 4 457
Angehörige der afghanischen Polizei (ANP) von 290 deutschen Polizisten ausgebildet.
d) Worin bestanden/bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten, und in welchen Stäben,
Einrichtungen und sonstigen Stellen waren/sind sie vertreten?
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte waren jeweils an
den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen
detailliert ausweisen)?
Auf die Antwort zu Frage 10c wird verwiesen.
f) Welche Kosten entstanden/entstehen der Bundesrepublik Deutschland
für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln
wurden diese bestritten?
Die Kosten werden aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts/Stabilitätspakt
Afghanistan beglichen und sind aufgrund der noch laufenden Maßnahmen
derzeit nicht detailliert zu beziffern.
11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind
für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden
(bitte nach dem Schema der vorangegangenen Frage beantworten)?
Bundeskriminalamt
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Liberia Rauschgiftbekämpfung 18.02.–27.02.2011 Lehrgang 20 000 € Monrovia
Ukraine Rauschgiftbekämpfung 22.02.–24.02.2011 Lehrgang 15 000 € Kiew
Drucksache 17/4939 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIndonesien Verhandlungen in Fällen von
Geiselnahmen und Entführungen
07.03.–19.03.2011 Lehrgang 14 000 € Jakarta
Kasachstan Terrorismusbekämpfung 26.03.–01.04.2011 Lehrgang 8 000 € Astana
Dominikanische
Republik
Rauschgiftbekämpfung 08.04.–17.04.2011 Lehrgang 8 000 € Santo
Domingo
Tadschikistan Terrorismusbekämpfung 11.04.–15.04.2011 Lehrgang 8 000 € Duschanbe
Ukraine Operative Analyse 24.05.–31.05.2011 Lehrgang 6 000 € Kiew
Bundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Türkei Bekämpfung der Urkundenkriminalität
Fortsetzung der Zusammenarbeit b. d. Bekämpf.
der UK. Durchführung zweier UK-Seminare.
Ziel ist d. Unterstützung des
Multiplikatorenprogramms d. GSD Ankara.
1. Halbjahr Ausbildung 2 000 € Türkei
China Hospitation einer Delegation des Aviation
Security Bureau in Deutschland zum Thema
FSB, Luftsicherheit/Kontrollkonzeption
1. Quartal Ausbildung 2 000 €
China Hospitation von Experten für Grenzkontrolle
und Grenzangelegenheiten,
Urkundenspezialisten sowie Experten für
Rückführungsmaßnahmen am Flughafen Frankfurt am Main in
China
1. Quartal Ausbildung 12 000 €
China Hospitation von Experten für Ein- und
Ausreise der Shanghai Immigration bei der
Inspektion in München. Hospitation in der
Schwerpunktstelle Urkunden der BPOLI
München
2. Quartal Ausbildung 2 500 €
China Hospitation einer Delegation der BPOLD
Bad Bramstedt bei der Shanghai Border
Control Division Workshop mit Border Control
Department zur Erarbeitung einer
Konzeption zum Schutz gefährdeter Objekte
2. Quartal Ausbildung 12 000 €
China Informationsbesuch einer Delegation der
People’s Armed Police in Deutschland zum
Thema Einsatzmaßnahmen bei der
Bewältigung größerer Demonstrationslagen, Schutz
von Bundesministerien
2. Quartal Ausbildung 2 000 €
Ukraine Arbeitsbesprechung von Lehrkräften d.
Nationalakademie des Staatlichen Grenzdienstes
UKR a. d. BPOLAK.
1. Quartal Ausbildung 2 500 €
Ukraine Seminar von dt. Experten i. d. UKR f. MKÜ-
Personal
2. Quartal Ausbildung 2 500 €
Ukraine Seminar in D zur Maritimen Aus- u.
Fortbildung.
2. Quartal Ausbildung 3 000 €
Aserbaidschan Ausbildung für Grenzdienst AZE:
Streifen- und Kontrollbeamte von
Grenzübergangsstellen, Doku-Multis
Dokumentenschulung
1. Quartal Ausbildung 3 000 €
Aserbaidschan Ausbildung für Grenzdienst AZE:
– 8 – Angehörige der Küstenwache/
Bootsbesatzung Schiffssicherung/Rettungstraining/
SAR
2. Quartal Ausbildung 10 000 €
Georgien Schulung von Streifen- und Kontrollbeamten
von Grenzübergangsstellen, Doku-Multis
Dokumentenschulung
1. Quartal Ausbildung 3 000 €
Bundeskriminalamt
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/4939GPPT
Es ist vorgesehen, in den in der Antwort zu Frage 10a genannten Bereichen
weiter aus- und fortzubilden. Zu den Kosten wird auf die Antwort zu Frage 10f
verwiesen.
12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und -beamte im Ausland eingesetzt, und
welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und -orten
sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern/BKA/Bundespolizei aufgliedern)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
PVB der Bundespolizei sind im Hausordnungs- und Objektschutzdienst in
folgenden Ländern eingesetzt:
Georgien Schulung auf dem Gebiet der Risikoanalyse :
Bekämpfung der internationalen
Schleusungskriminalität anhand ausgesuchter
Beispiele und Nationalitäten (IND, CHN, IRN)
2. Quartal Ausbildung 3 000 €
Türkei /Serbien/
Russland
Teilnahme an der Stipendiatenausbildung an
der BPOLAK/ DHPol
2011 Ausbildung 80 000 €
Einsatzort Einsatzland Einsatzort Einsatzland
Abidjan Côte d’Ivoire Chisinau Moldau
Addis Abeba Äthiopien Colombo Sri Lanka
Alexandria Ägypten Dakar Senegal
Algier Algerien Damaskus Syrien
Almaty Kasachstan Genf Schweiz
Amman Jordanien Hanoi Vietnam
Ankara Türkei Harare Simbabwe
Astana Kasachstan Havanna Kuba
Athen Griechenland Hurghada Ägypten
Baku Aserbaidschan Islamabad Pakistan
Bamako Mali Istanbul Türkei
Bangkok Thailand Izmir Türkei
Beirut Libanon Jakarta Indonesien
Belgrad Serbien Kabul Afghanistan
Bischkek Kirgisistan Kairo Ägypten
Bogota Kolumbien Karachi Pakistan
Brasilia Brasilien Khartum Sudan
Brüssel Belgien Kinshasa Kongo
Budapest Ungarn Kiew Ukraine
Bukarest Rumänien Kuwait Kuwait
Bundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Drucksache 17/4939 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDarüber hinaus wurden PVB der Bundespolizei auch im Personenschutz in
Afghanistan und im Irak sowie für den Hausordnungs- und Objektschutzdienst
an der Botschaft in Kabul und am Generalkonsulat in Erbil (Irak) eingesetzt.
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der
OSZE, der Vereinten Nationen, und den daraus resultierenden Vereinbarungen
(z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) finden in Form von
Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten
(z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen, auch Auslandseinsätze von deutschen
Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese dienen ausschließlich dem Aufbau
von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern.
Zudem sind 17 Zollverbindungsbeamte in Ländern eingesetzt, mit denen eine
enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird.
Lagos Nigeria Sanaa Jemen
London Vereinigtes Königreich Sarajewo Bosnien und
Herzegowina
Madrid Spanien Skopje Mazedonien
Mexiko-Stadt Mexiko Sofia Bulgarien
Minsk Belarus St. Petersburg Russland
Moskau Russland Taschkent Usbekistan
New Delhi Indien Teheran Iran
New York Vereinigte Staaten von
Amerika
Tel Aviv Israel
Nouakchott Mauretanien Tiflis Georgien
Paris Frankreich Tirana Albanien
Peking China Tokio Japan
Pjöngjang Korea, Demokratische
Volksrepublik
Tripolis Libyen
Port au Prince Haiti Tunis Tunesien
Prag Tschechische Republik Warschau Polen
Pristina Kosovo Washington Vereinigte Staaten von
Amerika
Ramallah Palästinensische
Autonomiegebiete
Wien Österreich
Riad Saudi-Arabien Zagreb Kroatien
Rom Italien
Einsatzort Einsatzland Einsatzort Einsatzland
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]