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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben

Folgerungen aus dem Sachverständigengutachten zum Gleichstellungsbericht der Bundesregierung: Ehegattensplitting, Löhne im Dienstleistungssektor, abnehmende Tarifbindung, traditionelles Rollenbild, Vorschläge zur Gleichstellungspolitik, Lohndiskriminierung, Erwerbsquoten, Branchen mit hohem Frauenanteil, Befristung, Leiharbeit und geringfügige Beschäftigung, Niedriglohn, Empfängerinnen aufstockender Leistungen, Auftragsvergabe der öffentlichen Hand an gleichstellungsorientierte Betriebe<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

25.02.2011

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/474310. 02. 2011

Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben

der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Katja Kipping, Kornelia Möller, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In diesem Jahr jährt sich zum 100. Mal der Internationale Frauentag. Die Forderung nach einer Gleichstellung der Frau insbesondere im Erwerbsleben ist nach wie vor nicht eingelöst. Das dokumentiert auch das jüngst erschienene Sachverständigengutachten zum ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Die steigende Erwerbsbeteiligung der Frauen beruht zu großen Teilen in einem Zuwachs an prekärer Beschäftigung. Steuert die Politik nicht um, zementiert der derzeitige Aufschwung die bestehende Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt.

(Soweit für die Beantwortung der Fragen nicht auf endgültige statistische Daten zurückgegriffen werden kann, bitte im Sinne einer aktuellen Sachstandbeschreibung vorläufige, hochgerechnete oder geschätzte Daten heranziehen.)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Bilanz zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Gleichstellung der Frau im Erwerbsleben im 100. Jahr des Internationalen Frauentages?

2

Welche der Forderungen der 2. Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz in Kopenhagen vom 27. August 1910 sieht die Bundesregierung im Bereich des Erwerbslebens in der Bundesrepublik Deutschland eingelöst?

3

Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Sachverständigengutachten zum ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung hinsichtlich der Gleichstellung der Frau im Erwerbsleben?

4

Teilt die Bundesregierung die Aussagen des Sachverständigengutachtens zum ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, wonach

das Ehegattensplitting, die abgeleiteten Sozialversicherungen sowie die Minijobs starke Anreize für verheiratete Frauen setzen, nicht oder nur in geringfügiger Beschäftigung tätig zu sein (Sachverständigengutachten Zusammenfassung S. 6);

die Entlohnung gerade in Dienstleistungsbranchen mit hohen Frauenanteilen in den letzten 15 Jahren zunehmend von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt wurde, Gründe hierfür die abnehmende Tarifbindung und die abnehmende Zahl von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen seien, durch die Tariflöhne auch auf nicht tarifgebundene Unternehmen ausgedehnt werden können (S. 7);

Arbeitgeber meist in Verbindung mit Fürsorgeaufgaben stehende „Ausstiege“ von Frauen entsprechend traditioneller Rollenmodelle erwarten, aber weniger in die Weiterbildung und Entwicklung weiblicher Beschäftigter investieren (S. 7);

es im Eheverlauf mehrheitlich zu einer Retraditionalisierung der familiären Arrangements kommt, mit der Folge, dass Frauen beruflich zurückstecken und dabei die Möglichkeiten, eigenes Einkommen zu erzielen, einbüßen (S. 8);

durch die geschlechterpolitischen Implikationen der Reformen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-Reformen) die Lebensgestaltungsoptionen von Frauen, insbesondere die Verbindung in neuen Partnerschaften nach Trennung und/oder Scheidung, erheblich beschränkt sind (S. 12, 16)

(bitte die Teilfragen jeweils einzeln beantworten)?

5

Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass laut Sachverständigengutachten zum ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung die starken Unterschiede der Arbeitszeiten zwischen den Geschlechtern nicht die Wunschvorstellungen von Müttern und Vätern abbilden, vielmehr Eltern ein deutliches Interesse daran artikulieren, ihre Arbeitszeit einander anzugleichen, indem Väter ihre Wochenarbeitszeit verringern und Frauen mit Teilzeitarbeitsplätzen eher länger arbeiten wollen?

Erwägt die Bundesregierung konkrete gesetzliche Maßnahmen?

Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Sachverständigengutachten zum ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung vorgeschlagenen einzelnen Maßnahmen zur Gleichstellungspolitik im Bereich des Erwerbslebens (bitte jeweils zu den Empfehlungen einzeln Stellung nehmen, insbesondere der Forderung nach Abschaffung der Minijobs und Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns)?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der in Deutschland bestehenden Regelungen zur Entgeltgleichheit?

Wie oft wurde bisher nach § 17 Absatz 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eine Lohndiskriminierung gerichtlich geltend gemacht, und mit welchem Ausgang?

8

Wie hat sich seit 2009 die Erwerbstätigkeit von Frauen und Männern verändert, insgesamt und in Vollzeitäquivalenten (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?

9

Wie hat sich seit 2009 die Erwerbsquote von Frauen und Männern verändert (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?

10

Welches sind derzeit die zehn Branchen, in denen

a) nach absoluter Zahl und

b) nach Anteil

die meisten Frauen arbeiten?

Welche zehn Branchen sind entsprechend für die Männer zu nennen?

Wie hoch sind jeweils die durchschnittlichen Stundenlöhne und Arbeitszeiten (bitte diesmal nicht nur die voll­beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausweisen, vgl. Bundestagsdrucksache 17/874, Antwort der Bundesregierung zu Frage 6)?

11

Wie haben sich seit 2008 die Lohnunterschiede von Frauen und Männern in Deutschland entwickelt?

12

Wie haben sich seit 2008 die Lohnunterschiede von Frauen und Männern in den Mitgliedsländern der Europäischen Union entwickelt?

13

Wie viele Frauen und Männer arbeiteten 2009 und 2010 in

– sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung,

– sozialversicherungspflichtiger Teilzeit,

– Minijob bzw. geringfügiger Beschäftigung,

– befristeten Arbeitsverhältnissen,

– Leiharbeit

(bitte für jedes Jahr jeweils absolut und relativ aufzählen sowie nach Ost-/ Westdeutschland)?

Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen?

14

Wie hat sich von 2005 bis 2010 nach Geschlecht die Zahl und der Anteil der atypischen Beschäftigung entwickelt?

15

Welche der Branchen, die seit Ende der letzten Wirtschaftskrise ein starkes Beschäftigungswachstum verzeichnen, haben einen überproportional hohen Anteil von weiblichen Arbeitskräften?

In welchem Umfang beruhte das Beschäftigungswachstum dort auf Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung?

Wie hoch ist in diesen Branchen verglichen mit der Gesamtwirtschaft der Niedriglohnsektor?

16

Wie hat sich seit Ende der letzten Wirtschaftskrise in den Branchen mit überproportional vielen weiblichen Arbeitskräften die Zahl der Leiharbeitsverhältnisse verändert (bitte sowohl absolute wie relative Zahlen nennen und gesamtwirtschaftliche Vergleichswerte angeben)?

17

Wie hat sich seit Ende der letzten Wirtschaftskrise in den Branchen mit überproportional vielen weiblichen Arbeitskräften die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse verändert (bitte sowohl absolute wie relative Zahlen nennen und gesamtwirtschaftliche Vergleichswerte angeben)?

18

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Problem der erzwungenen Teilzeitarbeit, und wie verhält sie sich dazu?

19

Wie stellt sich im europäischen Vergleich bei teilzeitarbeitenden Frauen die durchschnittliche Wochenarbeitszeit dar (bitte Werte für EU-Länder aufführen und für Deutschland auch nach Ost und West differenzieren)?

20

Welche Belege kann die Bundesregierung anführen für eine Brückenfunktion der sogenannten Mini- und Midijobs in voll sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung?

21

Wie haben sich seit 2009 bei den Aufstockerinnen und Aufstockern (Erwerbstätige mit Arbeitslosengeld II) die Zahl und der Anteil der Frauen bzw. Männer entwickelt?

Wie hoch sind pro Kopf monatlich die aufstockenden Leistungen, und wie hoch alle Leistungen seit 2009 in der Summe (wenn möglich, auch nach Geschlecht ausweisen)?

22

Wie hat sich – nach Geschlecht – seit 2005 bis heute gemessen am Bruttostundenlohn die Niedriglohnbeschäftigung entwickelt (bitte absolute und relative Zahlen angeben)?

23

Wie viele Frauen arbeiten derzeit zu einem Stundenlohn von weniger als 10 Euro und weniger als 8,50 Euro (bitte absolute und relative Zahlen nennen)?

Wie lauten die entsprechenden Zahlen für Männer?

24

Wie oft waren Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern im Erwerbsleben, insbesondere die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern, Bestandteil von Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber, seitdem das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009 (vgl. Bundestagsdrucksache 17/874, Antwort der Bundesregierung zu Frage 19) und die entsprechende Regelung in § 97 Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Kraft getreten sind (bitte absolute und relative Zahlen nennen)?

Wie oft wurde bisher gegen diese Anforderung verstoßen?

25

Plant die Bundesregierung zukünftig die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand auch daran zu knüpfen, dass die jeweiligen Unternehmen bzw. Betriebe gleichstellungsorientiert arbeiten?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. Februar 201

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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