[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4916
17. Wahlperiode 25. 02. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann,
Cornelia Möhring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/4743 –
Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In diesem Jahr jährt sich zum 100. Mal der Internationale Frauentag. Die
Forderung nach einer Gleichstellung der Frau insbesondere im Erwerbsleben ist
nach wie vor nicht eingelöst. Das dokumentiert auch das jüngst erschienene
Sachverständigengutachten zum ersten Gleichstellungsbericht der
Bundesregierung. Die steigende Erwerbsbeteiligung der Frauen beruht zu großen
Teilen in einem Zuwachs an prekärer Beschäftigung. Steuert die Politik nicht um,
zementiert der derzeitige Aufschwung die bestehende Ungleichheit auf dem
Arbeitsmarkt.
(Soweit für die Beantwortung der Fragen nicht auf endgültige statistische
Daten zurückgegriffen werden kann, bitte im Sinne einer aktuellen
Sachstandbeschreibung vorläufige, hochgerechnete oder geschätzte Daten heranziehen.)
1. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Gleichstellung
der Frau im Erwerbsleben im 100. Jahr des Internationalen Frauentages?
2. Welche der Forderungen der 2. Internationalen Sozialistischen
Frauenkonferenz in Kopenhagen vom 27. August 1910 sieht die Bundesregierung im
Bereich des Erwerbslebens in der Bundesrepublik Deutschland eingelöst?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Am Internationalen Frauentag 1911, der am 19. März vor hundert Jahren in
Deutschland, Österreich-Ungarn, Dänemark und in der Schweiz erstmals
begangen wurde, stand das Thema „Frauenstimmrecht“ im Mittelpunkt der
Forderungen der Frauenbewegung. Es ist erfreulich, dass dieses Ziel – das aktive und
passive Wahlrecht für Frauen – in Deutschland bereits 1919 erreicht wurde. Neben
der politischen Gleichberechtigung ist die Gleichberechtigung von Frauen und
Männern im Erwerbsleben ein weiteres zentrales Anliegen der Frauenbewegung
geblieben. Auch diesbezüglich sind zahlreiche Fortschritte erreicht worden, wie Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 24. Februar 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4916 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeman z. B. an der steigenden Erwerbsbeteiligung der Frauen und der besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennen kann. Allerdings zeigen wichtige
Kernindikatoren wie der Gender Pay Gap, der Anteil von Frauen in
Führungspositionen, die Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei prekären
Arbeitsverhältnissen und die Zahlen zur eigenständigen Alterssicherung, dass
die gleichstellungspolitischen Ziele noch nicht umfassend erreicht sind. Der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode
bekräftigt daher die Verpflichtung, „bestehende Benachteiligungen in
Arbeitswelt, Politik und Gesellschaft zu beseitigen“ und die „gleichberechtigte Teilhabe
von Frauen und Männern in allen Phasen des Lebensverlaufs“ in allen
gesellschaftlichen Bereichen aktiv zu verfolgen.
3. Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Sachverständigengutachten zum ersten Gleichstellungsbericht der
Bundesregierung hinsichtlich der Gleichstellung der Frau im Erwerbsleben?
4. Teilt die Bundesregierung die Aussagen des Sachverständigengutachtens
zum ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, wonach
– das Ehegattensplitting, die abgeleiteten Sozialversicherungen sowie die
Minijobs starke Anreize für verheiratete Frauen setzen, nicht oder nur
in geringfügiger Beschäftigung tätig zu sein
(Sachverständigengutachten, Zusammenfassung, S. 6);
– die Entlohnung gerade in Dienstleistungsbranchen mit hohen
Frauenanteilen in den letzten 15 Jahren zunehmend von der allgemeinen
Einkommensentwicklung abgekoppelt wurde, Gründe hierfür die
abnehmende Tarifbindung und die abnehmende Zahl von
Allgemeinverbindlichkeitserklärungen seien, durch die Tariflöhne auch auf nicht
tarifgebundene Unternehmen ausgedehnt werden können (S. 7);
– Arbeitgeber meist in Verbindung mit Fürsorgeaufgaben stehende
„Ausstiege“ von Frauen entsprechend traditioneller Rollenmodelle erwarten,
aber weniger in die Weiterbildung und Entwicklung weiblicher
Beschäftigter investieren (S. 7);
– es im Eheverlauf mehrheitlich zu einer Retraditionalisierung der
familiären Arrangements kommt, mit der Folge, dass Frauen beruflich
zurückstecken und dabei die Möglichkeiten, eigenes Einkommen zu
erzielen, einbüßen (S. 8);
– durch die geschlechterpolitischen Implikationen der Reformen für
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-Reformen) die
Lebensgestaltungsoptionen von Frauen, insbesondere die Verbindung in neuen
Partnerschaften nach Trennung und/oder Scheidung, erheblich
beschränkt sind (S. 12, 16)
(bitte die Teilfragen jeweils einzeln beantworten)?
5. Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus,
dass laut Sachverständigengutachten zum ersten Gleichstellungsbericht der
Bundesregierung die starken Unterschiede der Arbeitszeiten zwischen den
Geschlechtern nicht die Wunschvorstellungen von Müttern und Vätern
abbilden, vielmehr Eltern ein deutliches Interesse daran artikulieren, ihre
Arbeitszeit einander anzunähern, indem Väter ihre Wochenarbeitszeit
verringern und Frauen mit Teilzeitarbeitsplätzen eher länger arbeiten wollen?
Erwägt die Bundesregierung konkrete gesetzliche Maßnahmen?
Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Sachverständigengutachten
zum ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung vorgeschlagenen
einzelnen Maßnahmen zur Gleichstellungspolitik im Bereich des Erwerbs-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4916lebens (bitte jeweils zu den Empfehlungen einzeln Stellung nehmen,
insbesondere der Forderung nach Abschaffung der Minijobs und Einführung
eines gesetzlichen Mindestlohns)?
Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Jahr 2011 wird die Bundesregierung den ersten Gleichstellungsbericht
vorlegen. Er besteht aus zwei Komponenten: dem Gutachten einer unabhängigen
Sachverständigenkommission und der Stellungnahme der Bundesregierung zu
diesem Gutachten. Nachdem das Sachverständigengutachten am 25. Januar
2011 dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) überreicht wurde, wird zurzeit unter Federführung des BMFSFJ die
Stellungnahme der Bundesregierung erarbeitet.
Der erste Gleichstellungsbericht wird nach Abstimmung innerhalb der
Bundesregierung und Kabinettbeschluss dem Deutschen Bundestag als Unterrichtung
der Bundesregierung zugeleitet werden. Eine Beantwortung der Fragen 3 bis 6
ist aufgrund der innerhalb der Bundesregierung noch laufenden Abstimmung
nicht möglich.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der in Deutschland
bestehenden Regelungen zur Entgeltgleichheit?
Wie oft wurde bisher nach § 17 Absatz 2 des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes eine Lohndiskriminierung gerichtlich geltend gemacht, und
mit welchem Ausgang?
Die Rechtslage ist eindeutig und umfassend. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für
gleiche und gleichwertige Arbeit“ ist seit langem im deutschen Recht verankert.
Der Gleichberechtigungsgrundsatz in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG)
verbietet, Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ein geringeres Entgelt
zu zahlen als Männern.
Nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 und § 7 Absatz 1 des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind Benachteiligungen wegen des Geschlechts in Bezug
auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich des
Arbeitsentgelts unzulässig.
Zusätzlich stellt § 8 Absatz 2 AGG stellt klar, dass die Vereinbarung einer
geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen des Geschlechts
nicht dadurch gerechtfertigt wird, dass wegen des Geschlechts besondere
Schutzvorschriften gelten.
Die Bundesregierung hat keine Übersicht über Gerichtsverfahren, in denen im
Zusammenhang mit tatsächlicher oder vermuteter Entgeltdiskriminierung auf
das AGG Bezug genommen wurde. Bekannt ist allerdings, dass es solche
Verfahren gibt (z. B. Arbeitsgericht Hamburg Beschluss vom 24. August 2007-17
BV 2/07).
8. Wie hat sich seit 2009 die Erwerbstätigkeit von Frauen und Männern
verändert, insgesamt und in Vollzeitäquivalenten (bitte nach Jahren und
Ländern aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der Erwerbstätigkeit nach Geschlecht kann Tabelle 1
entnommen werden. Ein Ausweis nach Ländern ist mangels verfügbarer Daten für alle
Komponenten nicht möglich, daher erfolgt eine Untergliederung nach Ost- und
Westdeutschland. Da in den Erwerbstätigen auch Selbstständige und
mithelfende Familienangehörige enthalten sind, deren Arbeitszeit nicht tariflich gere-
Drucksache 17/4916 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegelt ist, können Vollzeitäquivalente nicht berechnet werden. Daher umfasst die
Darstellung in den Tabellen 2 und 3 die Entwicklung der beschäftigten
Arbeitnehmer insgesamt und umgerechnet in Vollzeitäquivalente. Das
Vollzeitäquivalent der Erwerbstätigkeit errechnet sich, indem das tarifliche Arbeitsvolumen
durch die Stundenzahl dividiert wird, die normalerweise im Durchschnitt je
Vollzeitarbeitsplatz im Wirtschaftsgebiet geleistet wird. In der IAB-
Arbeitszeitrechnung (IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) nach
Altersgruppen und Geschlecht wird das tatsächlich geleistete Arbeitsvolumen der
beschäftigten Arbeitnehmer (für Männer und Frauen) dividiert durch die
normalerweise im Durchschnitt je Vollzeitarbeitsplatz geleistete Arbeitszeit der Männer
und Frauen. Da hier kein tarifliches Arbeitsvolumen zugrunde gelegt wird, sind
in der Entwicklung der Vollzeitäquivalente neben strukturellen auch
konjunkturelle Einflüsse (z. B. Abbau von Kurzarbeit, mehr Überstunden) enthalten. Dies
erklärt den relativ starken Aufwuchs 2010 bei den Vollzeitäquivalenten.
Tabelle 1: Erwerbstätige nach Geschlecht
Tabelle 2: Beschäftigte Arbeitnehmer nach Geschlecht
Tabelle 3: Beschäftigte Arbeitnehmer in Vollzeitäquivalenten nach Geschlecht
Personen Insges. 32.853 33.012 + 159
in 1000 Männer 17.226 17.270 + 44
Frauen 15.627 15.742 + 115
Personen Insges. 7.418 7.471 + 53
in 1000 Männer 3.751 3.775 + 24
Frauen 3.667 3.696 + 29
* vorläufige Werte
Quelle: IAB, Erwerbstätigenrechnung des StBa und IAB-Arbeitszeitrechnung
Vorjahresveränderung
Westdeutschland 2009 2010*
Ostdeutschland
Personen Insges. 29.303 29.460 + 157
in 1000 Männer 14.861 14.904 + 43
Frauen 14.442 14.556 + 114
Personen Insges. 6.559 6.607 + 48
in 1000 Männer 3.180 3.201 + 21
Frauen 3.379 3.406 + 27
* vorläufige Werte
Quelle: IAB, Erwerbstätigenrechnung des StBa und IAB-Arbeitszeitrechnung
Ostdeutschland
2009 2010*Westdeutschland
Vorjahresveränderung
Personen VZÄ Insges. 18.619 19.086 + 467
in 1000 Männer 10.689 10.926 + 236
Frauen 7.930 8.160 + 230
Personen VZÄ Insges. 4.722 4.800 + 78
in 1000 Männer 2.329 2.368 + 39
Frauen 2.393 2.432 + 40
* vorläufige Werte
Quelle: IAB, Erwerbstätigenrechnung des StBa und IAB-Arbeitszeitrechnung
Vorjahresveränderung
2009 2010*Westdeutschland
Ostdeutschland
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/49169. Wie hat sich seit 2009 die Erwerbsquote von Frauen und Männern
verändert (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der Erwerbsquoten von Frauen und Männern im Jahr 2009
nach Ländern kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Daten für
das Jahr 2010 liegen noch nicht vor.
Tabelle 4: Erwerbsquoten von Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, nach
Geschlecht
10. Welches sind derzeit die zehn Branchen, in denen
a) nach absoluter Zahl und
b) nach Anteil
die meisten Frauen arbeiten?
Welche zehn Branchen sind entsprechend für die Männer zu nennen?
Wie hoch sind jeweils die durchschnittlichen Stundenlöhne und
Arbeitszeiten (bitte diesmal nicht nur die vollbeschäftigten Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer ausweisen, vgl. Bundestagsdrucksache 17/874,
Antwort der Bundesregierung zu Frage 6)?
Die Frage wird mithilfe von zwei Datenquellen beantwortet: Aus dem
Mikrozensus wurden die zehn Wirtschaftszweige ermittelt, auf deren Grundlage dann
aus der vierteljährlichen Verdiensterhebung (VVE) die Arbeitszeit und die
Stundenlöhne berechnet wurden. Die Ergebnisse des Mikrozensus beziehen
sich auf Erwerbstätige am Hauptwohnsitz im Alter von 15 Jahren und älter. Die
Daten der VVE beziehen sich auf Voll- und Teilzeitbeschäftigte (ohne
geringfügig Beschäftigte) in Betrieben mit i. d. R. mehr als zehn Beschäftigten. In
Tabelle 5 sind die zehn Branchen dargestellt, in denen nach absoluten Zahlen
die meisten Frauen beschäftigt sind. Die vergleichbare Auflistung für Männer
ist in Tabelle 6 abgebildet. Die Tabellen 7 und 8 bilden jeweils für Frauen und
für Männer die Branchen ab, in denen anteilig die meisten Frauen bzw. Männer
beschäftigt sind. Der Bruttostundenverdienst ist jeweils ablesbar, ebenso die
Arbeitszeiten. Daten für das Jahr 2010 liegen noch nicht vor.
Männer Frauen Gesamt
gesamtes Bundesgebiet 82,0% 70,3% 76,2%
Schleswig-Holstein 82,1% 70,0% 76,1%
Hamburg 82,1% 71,1% 76,6%
Niedersachsen 81,0% 67,7% 74,4%
Bremen 75,0% 66,5% 70,8%
Nordrhein-Westfalen 80,5% 65,7% 73,2%
Hessen 81,9% 69,6% 75,7%
Rheinland-Pfalz 81,9% 69,0% 75,6%
Baden-Württemberg 83,0% 71,6% 77,3%
Bayern 84,0% 71,3% 77,7%
Saarland 78,5% 65,0% 71,8%
Berlin 79,2% 71,2% 75,3%
Brandenburg 84,3% 77,4% 80,9%
Mecklenburg-Vorpommern 83,5% 77,1% 80,5%
Sachsen 83,3% 76,9% 80,1%
Sachsen-Anhalt 82,6% 77,4% 80,1%
Thüringen 82,4% 76,7% 79,6%
früheres Bundesgebiet 81,9% 68,9% 75,4%
neue Länder einschl. Berlin 82,4% 75,8% 79,2%
Quelle: Destatis, Mikrozensus 2009
Drucksache 17/4916 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 5: Branchen mit hohen absoluten Beschäftigungszahlen von Frauen,
2009
Tabelle 6: Branchen mit hohen absoluten Beschäftigungszahlen von Männern,
2009
absolute Werte 2009
(in 1000)
Bezahlte
Wochenarbeitszeit
Bruttostundenverdienst in
Euro
Insgesamt 17.690 - -
B-S* Insgesamt 32,1 15,92
47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 2.231 29,7 12,68
86 Gesundheitswesen 2.128 31,9 16,94
85 Erziehung und Unterricht 1.607 31,6 19,83
84 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 1.297 33,5 16,62
87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 783 30,5 14,16
88 Sozialwesen (ohne Heime) 595 30,0 14,48
56 Gastronomie 581 30,8 9,34
96 Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen
Dienstleistungen 495 33,1 9,32
81 Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau 486 26,0 9,15
10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 440 34,5 10,44
Quelle: Destatis Mikrozensus, VVE, 2009
* Die VVE umfasst alle Branchen im Produzierenden Gewerbe und im
Dienstleistungsbereich (WZ B bis S).
Wirtschaftszweige (Mikrozensus, 2-Steller WZ2008)
absolute Werte 2009
(in 1000)
Bezahlte
Wochenarbeitszeit
Bruttostundenverdienst in
Euro
Insgesamt 20.972 - -
B-S* Insgesamt 37,7 19,75
43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und
sonstiges Ausbaugewerbe 1.548 38,3 15,57
84 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 1.527 39,9 18,17
47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 1.041 37,4 15,93
28 Maschinenbau 947 35,4 22,20
29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 897 34,4 24,30
25 Herstellung von Metallerzeugnissen 790 36,1 17,71
85 Erziehung und Unterricht 769 37,1 23,25
46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 714 38,8 20,32
45 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen 682 38,5 16,79
86 Gesundheitswesen 619 38,0 24,90
Quelle: Destatis Mikrozensus, VVE, 2009
Wirtschaftszweige (Mikrozensus, 2-Steller WZ2008)
* Die VVE umfasst alle Branchen im Produzierenden Gewerbe und im
Dienstleistungsbereich (WZ B bis S).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4916Tabelle 7: Branchen mit hohen Beschäftigungsanteilen von Frauen, 2009
Tabelle 8: Branchen mit hohen Beschäftigungsanteilen von Männern, 2009
11. Wie haben sich seit 2008 die Lohnunterschiede von Frauen und Männern
in Deutschland entwickelt?
Laut dem Statistischen Bundesamt stieg im Jahre 2009 der durchschnittliche
Bruttostundenverdienst weiblicher Beschäftigter in Deutschland um 2,7
Prozent auf 14,90 Euro, Männer kamen im Durchschnitt auf 19,40 Euro. Das
entspricht einem Plus von 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit bleibt die
gesamtwirtschaftliche (unbereinigte) Lohnlücke zwischen Frauen und
Männern, die den Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenlohn
Anteil am
Wirtschaftszweig
in %
Bezahlte
Wochenarbeitszeit
Bruttostundenverdienst in
Euro
97 Private Haushalte mit Hauspersonal 94,4% . * .
96 Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen
Dienstleistungen 79,3% 33,1 9,32
86 Gesundheitswesen 77,5% 31,9 16,94
14 Herstellung von Bekleidung 77,1% 34,2 13,43
75 Veterinärwesen 73,7% 34,1 14,25
87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 73,6% 30,5 14,16
88 Sozialwesen (ohne Heime) 71,6% 30,0 14,48
47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 68,2% 29,7 12,68
69 Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung 68,1% 33,3 16,54
85 Erziehung und Unterricht 67,6% 31,6 19,83
Quelle: Destatis Mikrozensus, VVE, 2009
* Die VVE umfasst alle Branchen im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich
(WZ B bis S), der WZ-Zweisteller 97 "Private Haushalte mit Hauspersonal" liegt somit außerhalb des
Erfassungsbereichs der VVE. Daher sind diese Angaben unbekannt.
Wirtschaftszweige (Mikrozensus, 2-Steller WZ2008)
Anteil am
Wirtschaftszweig
in %
Bezahlte
Wochenarbeitszeit
Bruttostundenverdienst in
Euro
05 Kohlenbergbau 93,6% 41,0 20,22
42 Tiefbau 90,6% 39,0 16,63
33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 88,5% 38,3 20,87
43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und
sonstiges Ausbaugewerbe 87,4% 38,3 15,57
02 Forstwirtschaft und Holzeinschlag 87,0% . * .
24 Metallerzeugung und -bearbeitung 86,4% 33,8 20,86
39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige
Entsorgung 86,3% 40,0 18,25
30 Sonstiger Fahrzeugbau 85,8% 37,3 25,58
41 Hochbau 85,8% 37,1 17,09
28 Maschinenbau 84,2% 35,4 22,20
Quelle: Destatis Mikrozensus, VVE, 2009
* Die VVE umfasst alle Branchen im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich
(WZ B bis S), der WZ-Zweisteller 02 "Forstwirtschaft und Holzeinschlag" liegt somit außerhalb des
Erfassungsbereichs der VVE. Daher sind diese Angaben unbekannt.
Wirtschaftszweige (Mikrozensus, 2-Steller WZ2008)
Drucksache 17/4916 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemännlicher und weiblicher Arbeitnehmer als Prozentsatz des
durchschnittlichen Bruttostundenlohns männlicher Arbeitnehmer abbildet („Gender Pay
Gap“), bei 23 Prozent. Dabei werden spezifische Unterschiede bei den Berufen,
Branchen und Qualifikationen nicht berücksichtigt.
Tabelle 9: Statistisches Bundesamt: Gender Pay Gap in Prozent für die Jahre
2006 bis 2009
Quelle: Verdienststrukturerhebung 2006; fortgeschätzt mit Ergebnissen der
Vierteljährlichen Verdiensterhebung.
12. Wie haben sich seit 2008 die Lohnunterschiede von Frauen und Männern
in den Mitgliedsländern der Europäischen Union entwickelt?
Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der unbereinigten Lohnlücke zwischen
Frauen und Männern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den
Jahren 2007 bis 2009.
Tabelle 10: Gender Pay Gap, ohne Anpassungen in Prozent
Jahre Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder
2006 23 24 6
2007 23 24 6
2008 23 25 5
2009 23 25 6
Land/Jahr 2007 2008 2009
EU 27 17,6 17,5* :
Belgien 9,1 9 :
Bulgarien 12,4 13,6 15,3
Dänemark 17,7 17,1 16,8
Deutschland 23 23,2 23,2
Estland 30,9 : :
Finnland 20 20 20,4
Frankreich 16,9 17,9 :
Griechenland 21,5 22 :
Irland 17,1 : :
Italien 5,1 4,9 5,5
Lettland 15,4 13,4 14,9
Litauen 20 21,6 15,3
Luxemburg 12,5 12,4 12,5
Malta 7,6 8,6 6,9
Niederlande 23,6 19,6 19,2
Österreich 25,5 25,5 25,4
Polen 7,5 9,8 :
Portugal 8,3 9,2 10
Rumänien 12,7 9 8,1
Schweden 17,9 17,1 16
Slowakei 23,6 20,9 21,9
Slowenien 8,3 8,5 3,2
Spanien 17,1 16,1 16,1*
Tschechische Republik 23,6 26,2 25,9
Ungarn 16,3 17,5 17,1
Vereinigtes Königreich 21,1 21,4 20,4
Zypern 23,1 21,6 21
Datenquelle: Eurostat : = nicht verfügbar
* = Vorläufiger Wert
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/491613. Wie viele Frauen und Männer arbeiteten 2009 und 2010 in
– sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung,
– sozialversicherungspflichtiger Teilzeit,
– Minijob bzw. geringfügiger Beschäftigung,
– befristeten Arbeitsverhältnissen,
– Leiharbeit
(bitte für jedes Jahr jeweils absolut und relativ aufzählen sowie nach
Ost-/Westdeutschland)?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen?
Mit Ausnahme der befristeten Arbeitsverhältnisse können Angaben zu den
gefragten Beschäftigungsformen differenziert nach Geschlecht im Rahmen der
von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) geführten
Beschäftigungsstatistik gemacht werden (Tabellen 11 bis 13). In Bezug auf die
Arbeitnehmerüberlassung ist zu beachten, dass die Auswertung nach dem Wirtschaftszweig
erfolgt. In den Daten für diese Branche ist auch das Stammpersonal des
Verleihbetriebs enthalten. Zum Wirtschaftszweig der Arbeitnehmerüberlassung werden
alle Betriebe und damit deren Beschäftigten gezählt, deren Schwerpunkt in
dieser Branche liegt. Die Auswertung erfolgt nach der
Wirtschaftszweigklassifikation 2008 (WZ 08) und umfasst für die Arbeitnehmerüberlassung die
Wirtschaftsgruppen 782 (Befristete Überlassung von Arbeitskräften) und 783
(Sonstige Überlassung von Arbeitskräften).
Die Daten zu befristeten Arbeitsverhältnissen stammen aus dem Mikrozensus.
Sie beziehen sich auf Erwerbstätige am Hauptwohnsitz im Alter von 15 Jahren
und älter und können der Tabelle 14 entnommen werden. Daten für das Jahr
2010 liegen für den Mikrozensus noch nicht vor.
Tabelle 11: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Vollzeit und Teilzeit
Insgesamt Frauen Anteil Männer Anteil
absolut absolut in % absolut in %
1 2 3 4 5
Deutschland
2009 22.165.271 8.205.625 37,0 13.959.646 63,0
2010 22.306.043 8.253.704 37,0 14.052.339 63,0
Westdeutschland
2009 17.964.691 6.416.354 35,7 11.548.337 64,3
2010 18.064.433 6.457.249 35,7 11.607.184 64,3
Ostdeutschland
2009 4.200.580 1.789.271 42,6 2.411.309 57,4
2010 4.241.610 1.796.455 42,4 2.445.155 57,6
Insgesamt Frauen Anteil Männer Anteil
absolut absolut in % absolut in %
1 2 3 4 5
Deutschland
2009 5.201.759 4.339.343 83,4 862.416 16,6
2010 5.388.630 4.474.133 83,0 914.497 17,0
Westdeutschland
2009 4.189.487 3.518.619 84,0 670.868 16,0
2010 4.337.761 3.628.131 83,6 709.630 16,4
Ostdeutschland
2009 1.012.272 820.724 81,1 191.548 18,9
2010 1.050.869 846.002 80,5 204.867 19,5
Bestand jeweils am 30. Juni
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Region/Zeit
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Vollzeit
Region/Zeit
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Teilzeit
Daten der Beschäftigungsstatistik sind für drei Jahre nach dem Stichtag vorläufig und können revidiert werden.
Drucksache 17/4916 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 12: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der
Arbeitnehmerüberlassung
Tabelle 13: Beschäftigte in geringfügig entlohnter Beschäftigung
(ausschließlich sowie insgesamt)
Insgesamt Frauen Anteil Männer Anteil
absolut absolut in % absolut in %
1 2 3 4 5
Deutschland
2009 530.599 164.554 31,0 366.045 69,0
2010 706.631 205.220 29,0 501.411 71,0
Westdeutschland
2009 418.055 131.265 31,4 286.790 68,6
2010 559.133 162.913 29,1 396.220 70,9
Ostdeutschland
2009 112.544 33.289 29,6 79.255 70,4
2010 147.498 42.307 28,7 105.191 71,3
Bestand jeweils am 30. Juni
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Region/Zeit
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Wirtschaftsabschnitt
Arbeitnehmerüberlassung ANÜ (782+783)
Daten der Beschäftigungsstatistik sind für drei Jahre nach dem Stichtag vorläufig und können revidiert werden.
Insgesamt Frauen Anteil Männer Anteil
absolut absolut in % absolut in %
1 2 3 4 5
Deutschland
2009 4.931.783 3.294.167 66,8 1.637.616 33,2
2010 4.916.487 3.260.153 66,3 1.656.334 33,7
Westdeutschland
2009 4.253.362 2.902.675 68,2 1.350.687 31,8
2010 4.238.509 2.869.927 67,7 1.368.582 32,3
Ostdeutschland
2009 678.421 391.492 57,7 286.929 42,3
2010 677.978 390.226 57,6 287.752 42,4
Insgesamt Frauen Anteil Männer Anteil
absolut absolut in % absolut in %
1 2 3 4 5
Deutschland
2009 7.191.748 4.598.699 63,9 2.593.049 36,1
2010 7.274.398 4.615.740 63,5 2.658.658 36,5
Westdeutschland
2009 6.279.255 4.065.683 64,7 2.213.572 35,3
2010 6.349.219 4.077.510 64,2 2.271.709 35,8
Ostdeutschland
2009 912.493 533.016 58,4 379.477 41,6
2010 925.179 538.230 58,2 386.949 41,8
Bestand jeweils am 30. Juni
Region/Zeit
Beschäftigte in geringfügig entlohnter Beschäftigung insgesamt
(ausschließlich und im Nebenjob)
Region/Zeit
Beschäftigte in ausschließlich geringfügig entlohnter
Beschäftigung
Daten der Beschäftigungsstatistik sind für drei Jahre nach dem Stichtag vorläufig und können revidiert werden.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/4916Tabelle 14: Erwerbstätige nach Geschlecht und Befristung des Arbeitsvertrags,
2009
Hinsichtlich einer Bewertung dieser Zahlen wird auf die Antwort der
Bundesregierung (insbesondere zu Frage 12) auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. „Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt“ vom 2. März
2010 (Bundestagsdrucksache 17/874) verwiesen. Während die Zahl aller
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zwischen Juni 2009 und Juni 2010
insgesamt deutlich zugenommen hat und die Zahl der ausschließlich
geringfügig Beschäftigten gesunken ist, hat sich die Verteilung der Anteile zwischen
Männern und Frauen in diesem Zeitraum nur geringfügig geändert.
14. Wie hat sich von 2005 bis 2010 nach Geschlecht die Zahl und der Anteil
der atypischen Beschäftigung entwickelt?
Der Differenzierung des Statistischen Bundesamtes von
Beschäftigungsverhältnissen in Normalarbeitsverhältnisse und atypische Beschäftigungsverhältnisse
liegt als Datenbasis der Mikrozensus zugrunde. Dieser stellt eine
Stichprobenbefragung dar, deren Ergebnisse jeweils als Jahresdurchschnittswerte verfügbar
sind. Die Auswertungen des Statistischen Bundesamtes zu
Normalarbeitsverhältnissen und atypischen Beschäftigungsverhältnissen erfolgen für die Gruppe
der sogenannten Kernerwerbstätigen. Zu den Kernerwerbstätigen zählen alle
Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 64 Jahren, ohne Personen in Bildung oder
Ausbildung und ohne Zeit- und Berufssoldaten/-innen sowie Grundwehr- und
Zivildienstleistende. Im Unterschied zur Beschäftigtenstatistik der
Bundesagentur für Arbeit ist für diese Abgrenzung kein Ausweis der Gesamtzahl an
Beschäftigungsverhältnissen möglich, denn in der Befragung wird nur für die
Hauptbeschäftigung die Art der Tätigkeit näher erfasst. Die Entwicklung der
atypischen Beschäftigung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Dabei entspricht der ausgewiesene Anteil der atypisch beschäftigten Frauen
bzw. Männer jeweils ihrem Anteil an den weiblichen bzw. männlichen
Kernerwerbstätigen.
Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt
befristet 2.674 2.378 5.052 12,8% 13,4% 13,1%
unbefristet 15.294 13.786 29.080 72,9% 77,9% 75,2%
trifft nicht zu, da selbstständig
oder mithelfender
Familienangehörige/r 2.986 1.511 4.496 14,2% 8,5% 11,6%
ohne Angabe 18 16 34 0,1% 0,1% 0,1%
befristet 2.018 1.801 3.819 11,9% 12,8% 12,3%
unbefristet 12.486 11.074 23.559 73,8% 78,5% 76,0%
trifft nicht zu, da selbstständig
oder mithelfender
Familienangehörige/r 2.396 1.211 3.608 14,2% 8,6% 11,6%
ohne Angabe 15 13 28 0,1% 0,1% 0,1%
befristet 657 577 1.233 16,2% 16,1% 16,1%
unbefristet 2.808 2.712 5.521 69,2% 75,5% 72,2%
trifft nicht zu, da selbstständig
oder mithelfender
Familienangehörige/r 589 299 889 14,5% 8,3% 11,6%
ohne Angabe / / 6 / / 0,1%
Quelle: Destatis, Mikrozensus 2009
absolute Werte (in 1000) Anteil an allen Erwerbstätigen
Gesamtes Bundesgebiet
Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin)
neue Länder einschl. Berlin
/ keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug
Drucksache 17/4916 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 15: Atypisch Beschäftigte – absolute Werte und Anteile an den
Kernerwerbstätigen* nach Geschlecht 2005–2009
15. Welche der Branchen, die seit Ende der letzten Wirtschaftskrise ein
starkes Beschäftigungswachstum verzeichnen, haben einen überproportional
hohen Anteil von weiblichen Arbeitskräften?
In welchem Umfang beruhte das Beschäftigungswachstum dort auf
Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung?
Wie hoch ist in diesen Branchen verglichen mit der Gesamtwirtschaft der
Niedriglohnsektor?
Als Branchen mit starkem Beschäftigungswachstum werden hier diejenigen
Wirtschaftsabschnitte bestimmt, bei denen die relative Veränderung zwischen
den Stichtagen 30. Juni 2009 und 30. Juni 2010 bei der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung über dem Durchschnitt der Gesamtwirtschaft
(+1,2 Prozent) liegt. Von diesen Branchen haben das Gesundheits- und
Sozialwesen, der Bereich Erziehung und Unterricht sowie das Gastgewerbe einen
merklich überproportional hohen Beschäftigungsanteil von Frauen.
Unabhängig vom Geschlecht betrachtet wird die Zunahme in den genannten Branchen
zu 56 Prozent, 72 Prozent bzw. 77 Prozent von Teilzeitbeschäftigung getragen,
im Vergleich zu 57 Prozent branchenübergreifend. Die jeweiligen
Entwicklungen in den Branchen sind in Tabelle 16 für alle Beschäftigte und in Tabelle 17
für Teilzeitbeschäftigte dargestellt. Entsprechende Ergebnisse zur geringfügig
entlohnten Beschäftigung werden in der Antwort zu Frage 18 abgebildet.
absolut
(in Tsd.)
Anteil in
%
absolut
(in Tsd.)
Anteil in
%
absolut
(in Tsd.)
Anteil in
%
absolut
(in Tsd.)
Anteil in
%
absolut
(in Tsd.)
Anteil in
%
Beschäftigte insgesamt 32.962 100 33.720 100 34.321 100 34.734 100 34.629 100
darunter atypisch 6.747 20,5 7.465 22,1 7.683 22,4 7.721 22,2 7.592 21,9
davon Frauen 5.007 33,4 5.315 34,6 5.455 34,8 5.462 34,4 5.453 34,1
davon Männer 1.741 9,7 2.149 11,7 2.228 11,9 2.260 12,0 2.139 11,5
* Kernerwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahre ohne Personen in Bildung oder Ausbildung
und ohne Zeit- und Berufssoldaten/innen sowie Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende
Quelle: Destatis, Mikrozensus
20092005 2006 2007 2008
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/4916Tabelle 16: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Geschlecht und
Wirtschaftsabschnitt
Tabelle 17: Sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte nach Geschlecht
und Wirtschaftsabschnitt
Grundlage für die Beantwortung des letzten Teils dieser Frage
(Niedriglohnbeschäftigung) ist die neue Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Der
Sonderbericht „Beschäftigungsstatistik: Sozialversicherungspflichtige Brutto-
Insgesamt Frauen Anteil Insgesamt Frauen Anteil
absolut absolut in % absolut absolut in % absolut in %
Gesamt 27.710.487 12.734.894 46,0 27.380.096 12.550.823 45,8 330.391 1,2
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 706.631 205.220 29,0 530.599 164.554 31,0 176.032 33,2
Wirtschaftliche
Dienstleistungen inkl. ANÜ 3.620.704 1.714.123 47,3 3.379.969 1.643.952 48,6 240.735 7,1
Gesundheits- und
Sozialwesen 3.479.107 2.790.568 80,2 3.360.626 2.696.085 80,2 118.481 3,5
Erziehung und
Unterricht 1.096.728 735.177 67,0 1.071.282 716.504 66,9 25.446 2,4
Gastgewerbe 846.373 486.410 57,5 828.441 477.800 57,7 17.932 2,2
Baugewerbe 1.605.110 206.127 12,8 1.572.227 203.739 13,0 32.883 2,1
Sonst. Dienstleistungen,
Private Haushalte 1.092.354 705.380 64,6 1.079.616 694.359 64,3 12.738 1,2
Land-, Forstwirtschaft
und Fischerei 220.759 71.598 32,4 218.551 71.456 32,7 2.208 1,0
Öffentl. Verw., Verteidigung,
Soz.-vers., Ext.Orga. 1.703.825 1.051.460 61,7 1.692.298 1.036.603 61,3 11.527 0,7
Verkehr und Lagerei 1.407.546 353.218 25,1 1.399.775 356.546 25,5 7.771 0,6
Bergbau, Energie- u.
Wasserversorg., Entsorgungswirtschaft 553.052 109.223 19,7 550.909 106.691 19,4 2.143 0,4
Handel,
Instandhaltung, Rep. von Kfz 4.003.013 2.077.231 51,9 4.022.492 2.085.357 51,8 - 19.479 - 0,5
Erbr. von Finanz- u.
Versicherungsdienstl. 998.424 560.866 56,2 1.003.335 562.544 56,1 - 4.911 - 0,5
Information und
Kommunikation 823.763 292.845 35,5 827.947 296.833 35,9 - 4.184 - 0,5
Verarbeitendes Gewerbe 6.256.234 1.579.316 25,2 6.369.407 1.601.064 25,1 - 113.173 - 1,8
Bestand jeweils am 30. Juni
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Insgesamt
Wirtschaftsabschnitte WZ 08
Jahr 2010 Jahr 2009 Veränderung 2010/2009
Daten der Beschäftigungsstatistik sind für drei Jahre nach dem Stichtag vorläufig und können revidiert werden.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Insgesamt Frauen Anteil Insgesamt Frauen Anteil
absolut absolut in % absolut absolut in % absolut in %
Gesamt 5.388.630 4.474.133 83,0 5.201.759 4.339.343 83,4 186.871 3,6
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 62.472 37.677 60,3 48.849 30.605 62,7 13.623 27,9
Gastgewerbe 206.760 143.313 69,3 193.031 135.229 70,1 13.729 7,1
Wirtschaftliche
Dienstleistungen inkl. ANÜ 675.813 523.214 77,4 632.031 494.125 78,2 43.782 6,9
Baugewerbe 78.835 53.287 67,6 74.458 51.549 69,2 4.377 5,9
Gesundheits- und
Sozialwesen 1.260.684 1.142.192 90,6 1.194.057 1.084.499 90,8 66.627 5,6
Bergbau, Energie- u.
Wasserversorg., Entsorgungswirtschaft 38.856 25.156 64,7 36.891 24.177 65,5 1.965 5,3
Land-, Forstwirtschaft
und Fischerei 17.690 11.958 67,6 16.852 11.564 68,6 838 5,0
Sonst. Dienstleistungen,
Private Haushalte 296.766 246.028 82,9 284.422 236.508 83,2 12.344 4,3
Erziehung und
Unterricht 463.061 369.614 79,8 444.799 357.683 80,4 18.262 4,1
Verkehr und Lagerei 199.181 120.229 60,4 195.149 119.619 61,3 4.032 2,1
Öffentl. Verw., Verteidigung,
Soz.-vers., Ext.Orga. 539.647 468.235 86,8 530.101 459.629 86,7 9.546 1,8
Erbr. von Finanz- u.
Versicherungsdienstl. 200.824 180.432 89,8 197.588 177.004 89,6 3.236 1,6
Verarbeitendes Gewerbe 380.842 294.827 77,4 377.788 293.094 77,6 3.054 0,8
Information und
Kommunikation 97.098 66.746 68,7 96.517 66.381 68,8 581 0,6
Handel,
Instandhaltung, Rep. von Kfz 932.260 828.679 88,9 927.705 828.004 89,3 4.555 0,5
Bestand jeweils am 30. Juni
Daten der Beschäftigungsstatistik sind für drei Jahre nach dem Stichtag vorläufig und können revidiert werden.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Teilzeit
Jahr 2010 Jahr 2009 Veränderung 2010/2009
Insgesamt
Wirtschaftsabschnitte WZ 08
Drucksache 17/4916 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodearbeitsentgelte“ der BA informiert u. a. ausführlich über die zugrundeliegende
Methodik. Die Basis für die Entgeltstatistik als Teil der Beschäftigungsstatistik
der BA bilden die Angaben aus dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung, in
dem die Arbeitgeber ihre beschäftigten Arbeitnehmer melden. In dieses
Verfahren sind alle Arbeitnehmer (einschließlich Auszubildende) einbezogen, die der
Kranken- oder Rentenversicherungspflicht oder Versicherungspflicht nach dem
Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) unterliegen.
Das „sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt“ (kurz Arbeitsentgelt)
umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung.
Die Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am
31. Dezember eines Jahres durchgeführt (Auswertungen sind derzeit von 1999
bis 2009 möglich). Beim Vorliegen mehrerer Beschäftigungsverhältnisse zum
Stichtag 31. Dezember bezieht sich das Entgelt auf die Hauptbeschäftigung,
Mehrfachbeschäftigungen bleiben hinsichtlich des Entgelts also
unberücksichtigt. Dies bedeutet, die Entgeltdaten beziehen sich immer nur auf ein
Beschäftigungsverhältnis; die tatsächlichen Arbeitseinkommen einer Person mit
mehreren Beschäftigungen können höher ausgefallen sein.
Bei der Interpretation der durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte im
Beschäftigungszeitraum von Beschäftigten am 31. Dezember eines Jahres ist zu
beachten, dass die Anteile bestimmter Personenkreise an der Gesamtheit der
Beschäftigten am 31. Dezember eines Jahres im Vergleich zu ihrem
jahresdurchschnittlichen Anteil etwas höher bzw. etwas niedriger ausfallen können.
Insofern kann man die Daten zu den im Beschäftigungszeitraum erzielten Entgelte
von Beschäftigten am 31. Dezember eines Jahres nur eingeschränkt als Ersatz
für Jahresmittelwerte ansehen.
Die Darstellungen zur Beantwortung der Frage werden auf
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) eingeschränkt. Auf
diese Weise können Vergleiche zwischen Wirtschaftszweigen und Regionen
durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch unterschiedliche
Anteile von Teilzeitbeschäftigten oder Auszubildenden beeinträchtigt sind.
Als Niedriglohnbeschäftigter oder Geringverdiener gilt im Folgenden, wer als
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter, der nicht in einem
Ausbildungsverhältnis steht, weniger als zwei Drittel des Medianentgelts aller
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) erzielt
(Niedriglohnschwelle).
Neben der Nutzung einer bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle ist es auch
sinnvoll, aufgrund des Lohngefälles zwischen West- und Ostdeutschland die
Grenze des Niedriglohnbereichs für beide Landesteile getrennt zu berechnen.
Der Tabelle 18 sind die Anteile der Niedriglohnbeschäftigten in den einzelnen
Branchen zum Stichtag 31. Dezember 2009 zu entnehmen. Es werden dabei
jeweils zwei verschiedene Anteile ausgewiesen – auf Basis einer
bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle sowie auf Basis verschiedener Niedriglohnschwellen
für West- und Ostdeutschland.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/4916Tabelle 18: Monatliche Bruttoarbeitsentgelte von Vollzeitbeschäftigten und
Niedriglohnbeschäftigung nach Branchen
16. Wie hat sich seit Ende der letzten Wirtschaftskrise in den Branchen mit
überproportional vielen weiblichen Arbeitskräften die Zahl der
Leiharbeitsverhältnisse verändert (bitte sowohl absolute wie relative Zahlen
nennen und gesamtwirtschaftliche Vergleichswerte angeben)?
Auf der Basis der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik der BA ist eine
differenzierte Aussage zum Umfang und der Entwicklung der Überlassung von
Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern in bestimmte Wirtschaftszweige bzw.
Wirtschaftsbranchen nicht möglich. Es liegen zwar Informationen über die Art
der ausgeübten Tätigkeit der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer
entsprechend der statistischen Meldung der Verleihunternehmen vor, diese lassen
aber keine differenzierte Beantwortung im Sinne der Fragestellung zu. Auch mit
Mitteln der von der Statistik der BA geführten Beschäftigungsstatistik kann der
o. g. Sachverhalt nicht abgebildet werden, da bei Auswertungen die
Arbeitnehmerüberlassung als eigene Branche im Rahmen der Klassifikation der
Wirtschaftszweige nicht noch zusätzlich mit anderen Branchen kombiniert werden
kann.
17. Wie hat sich seit Ende der letzten Wirtschaftskrise in den Branchen mit
überproportional vielen weiblichen Arbeitskräften die Zahl der
geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse verändert (bitte sowohl absolute wie
relative Zahlen nennen und gesamtwirtschaftliche Vergleichswerte
angeben)?
Geringfügig entlohnt Beschäftigte umfassen ausschließlich geringfügig
entlohnt Beschäftigte und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem
geringfügig entlohnten Nebenjob. Als Branchen mit starkem
Beschäftigungswachstum werden hier diejenigen Wirtschaftsabschnitte bestimmt, bei denen
die relative Veränderung zwischen den Stichtagen 30. Juni 2009 und 30. Juni
2010 bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung überdurchschnittlich
ausfällt (+1,1 Prozent). Von diesen Branchen haben das Gesundheits- und
Sozialwesen, der Bereich Sonstige Dienstleistungen, Private Haushalte sowie das
Gastgewerbe einen überproportional hohen Anteil von geringfügig entlohnt
beschäftigten Frauen. Die jeweiligen Entwicklungen für alle Branchen sind in
Tabelle 19 dargestellt; in Tabelle 20 werden auch Ergebnisse für die Teilgröße
ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte ausgewiesen.
Anzahl
Medianentgelt
in Euro
absolut
Anteil an insgesamt
in %
absolut
Anteil an insgesamt
in %
Insgesamt 20.026.993 2.676 4.463.979 22,3 4.091.980 20,4
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei A 151.505 1.594 92.806 61,3 69.931 46,2
Bergbau, Energie- u. Wasserversorg., Entsorgungswirtschaft B, D, E 477.849 3.381 34.834 7,3 25.429 5,3
Verarbeitendes Gewerbe C 5.484.230 3.046 679.897 12,4 585.480 10,7
Baugewerbe F 1.298.190 2.396 261.548 20,1 178.540 13,8
Handel, Instandhaltung, Rep. von Kfz G 2.740.066 2.331 734.161 26,8 708.486 25,9
Verkehr und Lagerei H 1.118.608 2.338 276.568 24,7 255.030 22,8
Gastgewerbe I 508.486 1.397 368.646 72,5 361.512 71,1
Information und Kommunikation J 677.927 3.848 66.461 9,8 62.460 9,2
Erbr. von Finanz- u. Versicherungsdienstl. K 735.383 4.020 43.079 5,9 43.074 5,9
Wirtschaftliche Dienstleistungen L, M, N 2.553.248 2.263 931.226 36,5 878.286 34,4
darunter: Arbeitnehmerüberlassung 782, 783 470.473 1.393 346.726 73,7 337.548 71,7
Öffentl. Verw., Verteidigung, Soz.-vers., Ext.Orga. O, U 1.093.328 2.997 43.014 3,9 42.997 3,9
Erziehung und Unterricht P 527.420 2.893 78.006 14,8 69.819 13,2
Gesundheits- und Sozialwesen Q 1.961.689 2.434 564.298 28,8 530.227 27,0
sonst. Dienstleistungen, Private Haushalte R, S, T 698.399 2.172 289.022 41,4 280.288 40,1
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) am 31.12.2009 mit Angabe zu Entgelten im
Beschäftigungszeitraum
insgesamt
darunter: mit Entgelten unter der Niedriglohnschwelle
bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle:
1.784 Euro
Niedriglohnschwelle West: 1.870 Euro
Niedriglohnschwelle Ost: 1.367 Euro
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008)
Drucksache 17/4916 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 19: Geringfügig entlohnt Beschäftigte nach Geschlecht und
Wirtschaftsabschnitt
Tabelle 20: Ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte nach Geschlecht
und Wirtschaftsabschnitt
Insgesamt Frauen Anteil Insgesamt Frauen Anteil
absolut absolut in % absolut absolut in % absolut in %
Gesamt 7.274.398 4.615.740 63,5 7.191.748 4.598.699 63,9 82.650 1,1
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 81.017 44.780 55,3 68.151 37.585 55,1 12.866 18,9
Erziehung und
Unterricht 235.443 142.090 60,4 228.218 137.947 60,4 7.225 3,2
Gastgewerbe 810.441 543.958 67,1 786.060 533.671 67,9 24.381 3,1
Sonst. Dienstleistungen,
Private Haushalte 756.440 546.586 72,3 736.912 531.437 72,1 19.528 2,6
Baugewerbe 286.844 120.093 41,9 281.412 120.263 42,7 5.432 1,9
Gesundheits- und
Sozialwesen 732.120 584.098 79,8 718.716 577.003 80,3 13.404 1,9
Öffentl. Verw., Verteidigung,
Soz.-vers., Ext.Orga. 116.298 65.752 56,5 114.325 64.707 56,6 1.973 1,7
Wirtschaftliche
Dienstleistungen inkl. ANÜ 1.487.702 898.835 60,4 1.465.083 894.558 61,1 22.619 1,5
Verkehr und Lagerei 439.457 159.278 36,2 433.722 160.393 37,0 5.735 1,3
Bergbau, Energie- u.
Wasserversorg., Entsorgungswirtschaft 35.920 14.205 39,5 35.736 14.398 40,3 184 0,5
Erbr. von Finanz- u.
Versicherungsdienstl. 76.126 57.656 75,7 75.878 58.331 76,9 248 0,3
Land-, Forstwirtschaft
und Fischerei 91.855 48.263 52,5 91.981 49.191 53,5 - 126 - 0,1
Handel,
Instandhaltung, Rep. von Kfz 1.410.484 964.572 68,4 1.416.402 977.082 69,0 - 5.918 - 0,4
Verarbeitendes Gewerbe 608.864 367.854 60,4 612.150 371.856 60,7 - 3.286 - 0,5
Information und
Kommunikation 183.517 100.696 54,9 191.146 105.353 55,1 - 7.629 - 4,0
Bestand jeweils am 30. Juni
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Wirtschaftsabschnitte WZ 08
Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Jahr 2010 Jahr 2009
Veränderung
2010/2009
Insgesamt
Daten der Beschäftigungsstatistik sind für drei Jahre nach dem Stichtag vorläufig und können revidiert werden.
Insgesamt Frauen Anteil Insgesamt Frauen Anteil
absolut absolut in % absolut absolut in % absolut in %
1 2 3 4 5 6 7 8
Gesamt 4.916.487 3.260.153 66,3 4.931.783 3.294.167 66,8 - 15.296 - 0,3
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 50.709 29.340 57,9 43.050 24.287 56,4 7.659 17,8
Gastgewerbe 544.982 377.804 69,3 536.689 375.830 70,0 8.293 1,5
Sonst. Dienstleistungen,
Private Haushalte 529.892 402.020 75,9 521.932 394.988 75,7 7.960 1,5
Erziehung und
Unterricht 165.608 101.323 61,2 163.166 99.959 61,3 2.442 1,5
Verkehr und Lagerei 290.254 112.835 38,9 289.569 114.585 39,6 685 0,2
Öffentl. Verw., Verteidigung,
Soz.-vers., Ext.Orga. 80.769 46.590 57,7 80.892 46.581 57,6 - 123 - 0,2
Wirtschaftliche
Dienstleistungen inkl. ANÜ 924.321 596.055 64,5 926.682 602.750 65,0 - 2.361 - 0,3
Baugewerbe 189.515 78.898 41,6 190.156 81.104 42,7 - 641 - 0,3
Gesundheits- und
Sozialwesen 472.038 384.864 81,5 474.074 389.441 82,1 - 2.036 - 0,4
Handel,
Instandhaltung, Rep. von Kfz 1.027.977 725.408 70,6 1.040.045 741.029 71,2 - 12.068 - 1,2
Verarbeitendes Gewerbe 426.727 277.047 64,9 434.605 283.249 65,2 - 7.878 - 1,8
Erbr. von Finanz- u.
Versicherungsdienstl. 50.072 38.745 77,4 51.072 40.060 78,4 - 1.000 - 2,0
Land-, Forstwirtschaft
und Fischerei 64.776 38.386 59,3 66.399 39.736 59,8 - 1.623 - 2,4
Bergbau, Energie- u.
Wasserversorg., Entsorgungswirtschaft 22.945 9.596 41,8 23.596 10.016 42,4 - 651 - 2,8
Information und
Kommunikation 124.784 69.384 55,6 130.329 73.142 56,1 - 5.545 - 4,3
Bestand jeweils am 30. Juni
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Wirtschaftsabschnitte WZ 08
Beschäftigte in ausschließlich geringfügig entlohnter
Beschäftigung
Jahr 2010 Jahr 2009
Veränderung
2010/2009
Insgesamt
Daten der Beschäftigungsstatistik sind für drei Jahre nach dem Stichtag vorläufig und können revidiert werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/491618. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Problem der
erzwungenen Teilzeitarbeit, und wie verhält sie sich dazu?
Im Jahr 2009 hat das Statistische Bundesamt im Hinblick auf die Gründe, die
zur Entscheidung für eine Teilzeittätigkeit führen, eine differenzierte Analyse
des Mikrozensus 2008 vorgenommen („Frauendomäne Teilzeitarbeit – Wunsch
oder Notlösung?“, Destatis, 28. April 2009). Diese Analyse kommt zu dem
Ergebnis, dass für die meisten Teilzeitbeschäftigten eine Tätigkeit mit einer
geringen Wochenstundenzahl weder eindeutig als Wunsch noch als Notlösung
interpretiert werden kann, sondern Ausdruck familiärer oder persönlicher
Verpflichtungen ist. Demnach gingen zum Zeitpunkt der Befragung über 50 Prozent aller
Teilzeitkräfte einer Tätigkeit mit geringer Wochenstundenzahl hauptsächlich
wegen familiärer Verpflichtungen nach. Anders sah es jedoch in den neuen
Ländern aus. Dort war für über 63 Prozent der Teilzeiterwerbstätigen die
Teilzeit offenbar eine Notlösung, weil sie keine Vollzeitstelle gefunden haben.
Soweit unzureichende Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf
und Familie Ursache für eine unfreiwillige Einschränkung der Arbeitszeit sind,
setzt die Politik der Bundesregierung mit der gemeinsam mit der Wirtschaft
getragenen Initiative „Familienbewusste Arbeitszeiten“ und der finanziellen
Beteiligung des Bundes am Ausbau der Kinderbetreuungsangebote für unter
Dreijährige an den Ursachen an.
Darüber hinaus sind nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz
teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit verlängern
möchten, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei
gleicher Eignung durch den Arbeitgeber grundsätzlich bevorzugt zu
berücksichtigen. Der Arbeitgeber darf eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer
nicht kündigen, weil sie oder er sich weigert, von Voll- zu Teilzeitarbeit oder
umgekehrt zu wechseln.
19. Wie stellt sich im europäischen Vergleich bei teilzeitarbeitenden Frauen
die durchschnittliche Wochenarbeitszeit dar (bitte Werte für EU-Länder
aufführen und für Deutschland auch nach Ost und West differenzieren)?
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in Stunden für in Teilzeit arbeitende
Frauen im europäischen Vergleich stellt sich wie folgt dar:
Drucksache 17/4916 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 21: Durchschnittliche Wochenarbeitszeit in Stunden für Frauen, Teilzeit
Eine Differenzierung nach Ost- und Westdeutschland ist bei Eurostat
kurzfristig nicht möglich.
20. Welche Belege kann die Bundesregierung anführen für eine
Brückenfunktion der sogenannten Mini- und Midijobs in voll
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung?
Sofern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht unmittelbar
realisiert werden kann, stellen Mini- und Midijobs oftmals ein wichtiges
„Sprungbrett“ in ein solches Beschäftigungsverhältnis dar. Nach einer Analyse des
Versichertenkontenbestandes durch die Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See nahm jeder dritte Beschäftigte nach Beendigung seines
Minijobs eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, davon mehr als
40 Prozent beim selben Arbeitgeber. Minijobs erfüllen somit zwei Funktionen.
Sie geben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum einen die Möglichkeit,
entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen eine Beschäftigung auszuüben,
so z. B. neben der Pflege von Angehörigen oder als Hinzuverdienst. Sofern die
Unternehmensstrukturen in den einzelnen Betrieben es zulassen, stellen sie zum
anderen eine Brückenfunktion in eine voll sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung dar. Die Regierungsfraktionen haben sich in ihrem Koalitionsver-
2008 2009
Europäische Union (27 Länder) 20,2 20,2
Belgien 23,4 23,7
Bulgarien 20,8 20,5
Tschechische Republik 22,4 22,5
Dänemark 21,5 20,9
Deutschland 18,3 18,5
Estland 20,6 21,3
Irland 18,7 18,6
Griechenland 20,1 19,9
Spanien 19,2 19,1
Frankreich 23,6 23,3
Italien 21,4 21,5
Zypern 20,3 20,2
Lettland 20,4 21,5
Litauen 22,0 21,8
Luxemburg 22,0 20,2
Ungarn 23,9 23,7
Malta 21,8 21,9
Niederlande 19,7 19,9
Österreich 20,8 20,9
Polen 21,7 21,7
Portugal 19,2 19,0
Rumänien 23,3 23,1
Slowenien 20,0 20,3
Slowakei 21,7 23,1
Finnland 20,1 20,0
Schweden 25,1 25,0
Vereinigtes Königreich 19,1 19,0
Quelle: destatis (aus Eurostat-Online-Datenbank)
JahrLand
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/4916trag zum Ziel gesetzt, die Brückenfunktion von Mini- und Midijobs in voll
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu stärken.
21. Wie haben sich seit 2009 bei den Aufstockerinnen und Aufstockern
(Erwerbstätige mit Arbeitslosengeld II) die Zahl und der Anteil der Frauen
bzw. Männer entwickelt?
Wie hoch sind pro Kopf monatlich die aufstockenden Leistungen, und
wie hoch alle Leistungen seit 2009 in der Summe (wenn möglich, auch
nach Geschlecht ausweisen)?
Die hier angesprochenen erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher
(Arbeitslosengeld = ALG) sind erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen aus der
Grundsicherung für Arbeitsuchende und gleichzeitig Bruttoeinkommen aus
abhängiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit beziehen. Tabelle 22 gibt für die
Berichtsmonate Juni 2009 und Juni 2010 Auskunft über ihre Anzahl nach
Geschlecht.
Tabelle 22: Erwerbstätige ALG-II-Bezieher nach Geschlecht
Auswertungstechnisch bedingt können in Anbetracht der für die Beantwortung
zur Verfügung stehenden Zeit nur Leistungen für erwerbstätige ALG-II-
Bezieher nach dem Personenkonzept für einzelne Berichtsmonate dargestellt werden.
Da Leistungen nicht nur für den beschäftigten ALG-II-Bezieher, sondern auch
für seine Angehörigen anfallen, die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft
leben, wäre jedoch eine Auswertung aussagekräftiger, bei der die Leistungen
für alle Bedarfsgemeinschaften betrachtet werden, in denen mindestens ein
Mitglied Einkommen aus Erwerbstätigkeit bezieht.
In den Berichtsmonaten Juni 2009 bzw. Juni 2010 betrugen die Leistungen für
erwerbstätige ALG-II-Bezieher – basierend auf einer Auswertung und
Hochrechnung ohne zugelassene kommunale Träger – insgesamt 588 Mio. Euro
absolut absolut
Anteil in % an
Sp. 1
1 2 3
Juni 2009
Insgesamt 4.922.731 1.313.579 26,7
darunter:
Männer 2.413.964 589.339 24,4
Frauen 2.508.767 724.240 28,9
Juni 2010
Insgesamt 4.957.291 1.404.188 28,3
darunter:
Männer 2.447.937 647.939 26,5
Frauen 2.509.354 756.249 30,1
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Merkmal
eHb
erwerbstätige
AlgII-Bezieher
Drucksache 17/4916 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode(Männer 262 Mio. Euro; Frauen 326 Mio. Euro) bzw. 642 Mio. Euro (Männer
297 Mio. Euro; Frauen 344 Mio. Euro). Pro Kopf errechnen sich Beträge von
439 Euro (Männer 430 Euro; Frauen 445 Euro) bzw. 447 Euro (Männer
443 Euro; Frauen 451 Euro).
22. Wie hat sich – nach Geschlecht – seit 2005 bis heute gemessen am
Bruttostundenlohn die Niedriglohnbeschäftigung entwickelt (bitte absolute
und relative Zahlen angeben)?
Im Rahmen der Beschäftigungsstatistik kann die Niedriglohnbeschäftigung nur
über das Bruttomonatsentgelt bestimmt werden, weil Angaben zu
Stundenlöhnen dort nicht vorliegen. Die Ergebnisse sind in Tabelle 23 dargestellt. Bei
der Interpretation sind die methodischen Hinweise aus der Antwort zu Frage 15
zu beachten.
Tabelle 23: Entwicklung der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von
Vollzeitbeschäftigten und der Niedriglohnbeschäftigung seit 2005 nach Geschlecht
23. Wie viele Frauen arbeiten derzeit zu einem Stundenlohn von weniger als
10 Euro und weniger als 8,50 Euro (bitte absolute und relative Zahlen
nennen)?
Wie lauten die entsprechenden Zahlen für Männer?
Daten der amtlichen Statistik zu Bruttostundenlöhnen von Arbeitnehmern
liegen aktuell nur aus der Verdienststrukturerhebung 2006 des Statistischen
Bundesamtes vor (vgl. dazu die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt
und die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns“,
Bundestagsdrucksache 17/1502).
Anzahl Medianentgelt in Euro absolut
Anteil an insgesamt in
%
absolut
Anteil an insgesamt in
%
Stichtag 31.12.2005 bundeseinheitliche NLS: 1.706 Euro NLS West: 1.785 EurNLS Ost: 1.328 Euro
Insgesamt 19.288.246 2.558 4.089.629 21,2 3.770.632 19,5
Männer 12.291.654 2.777 1.722.644 14,0 1.474.720 12,0
Frauen 6.996.592 2.168 2.366.985 33,8 2.295.912 32,8
Stichtag 31.12.2006 bundeseinheitliche NLS: 1.708 Euro NLS West: 1.792 EurNLS Ost: 1.316 Euro
Insgesamt 19.791.463 2.562 4.322.467 21,8 3.985.401 20,1
Männer 12.646.298 2.782 1.885.139 14,9 1.624.526 12,8
Frauen 7.145.165 2.173 2.437.327 34,1 2.360.874 33,0
Stichtag 31.12.2007 bundeseinheitliche NLS: 1.728 Euro NLS West: 1.815 EurNLS Ost: 1.326 Euro
Insgesamt 20.217.109 2.592 4.470.506 22,1 4.120.875 20,4
Männer 12.923.125 2.823 1.972.155 15,3 1.702.540 13,2
Frauen 7.293.984 2.196 2.498.351 34,3 2.418.334 33,2
Stichtag 31.12.2008 bundeseinheitliche NLS: 1.768 Euro NLS West: 1.855 EurNLS Ost: 1.352 Euro
Insgesamt 20.335.150 2.652 4.529.758 22,3 4.168.382 20,5
Männer 12.968.668 2.889 1.980.626 15,3 1.704.644 13,1
Frauen 7.366.482 2.242 2.549.132 34,6 2.463.737 33,4
Stichtag 31.12.2009 bundeseinheitliche NLS: 1.784 Euro NLS West: 1.870 EurNLS Ost: 1.367 Euro
Insgesamt 20.026.993 2.676 4.463.979 22,3 4.091.980 20,4
Männer 12.707.134 2.904 1.952.436 15,4 1.672.085 13,2
Frauen 7.319.859 2.280 2.511.543 34,3 2.419.895 33,1
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) mit Angabe zu Entgelten im Beschäftigungszeitraum
insgesamt
darunter: mit Entgelten unter der Niedriglohnschwelle
bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle
(NLS)
unterschiedliche Niedriglohnschwellen
(NLS) für West- und Ostdeutschalnd
Personenmerkmal
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/491624. Wie oft waren Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen
und Männern im Erwerbsleben, insbesondere die Entgeltgleichheit von
Frauen und Männern, Bestandteil von Ausschreibungen öffentlicher
Auftraggeber, seitdem das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
vom 20. April 2009 (vgl. Bundestagsdrucksache 17/874, Antwort der
Bundesregierung zu Frage 19) und die entsprechende Regelung in § 97
Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
in Kraft getreten sind (bitte absolute und relative Zahlen nennen)?
Wie oft wurde bisher gegen diese Anforderung verstoßen?
Bisher liegen hierzu noch keine Erkenntnisse vor.
25. Plant die Bundesregierung zukünftig die Vergabe von Aufträgen der
öffentlichen Hand auch daran zu knüpfen, dass die jeweiligen Unternehmen
bzw. Betriebe gleichstellungsorientiert arbeiten?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Das geltende Vergaberecht lässt jetzt in § 97 Absatz 4 Satz 2 GWB die Vorgabe
sozialer Kriterien als zusätzliche Bedingung für die Ausführung des Auftrags
zu, wenn diese im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand
stehen. Die Festlegung von Art und Weise der Vorgaben für den konkreten
Auftrag obliegt dem jeweiligen öffentlichen Auftraggeber. Generelle, über den
einzelnen Auftrag hinausgehende Anforderungen an das Unternehmen des
Auftragnehmers sind vom Anwendungsbereich des § 97 Absatz 4 Satz 2 GWB
nicht gedeckt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]