[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5131
17. Wahlperiode 18. 03. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 16. März 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Jan van Aken,
Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/4745 –
Das Deutsche Bienenmonitoring
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Rindern und Schweinen sind Bienen die wirtschaftlich drittwichtigste
Nutztierart Deutschlands. Ihre Bestäubungsleistung für die einheimische
Landwirtschaft, den Gartenbau, den Obstbau und die Natur wird auf bis zu
22 Mrd. Euro geschätzt. Gleichzeitig gibt es besorgniserregende
Bienenvolkverluste, die sich in den vergangenen Jahren verstärkt haben und auf eine
Vielzahl von negativen Einflussfaktoren zurückzuführen sind.
Das Deutsche Bienenmonitoring ist ein seit 2004 laufendes
Beobachtungsprogramm mit dem Ziel, die Ursachen des Zusammenbruchs von Bienenvölkern
zu erforschen. 120 Imkerinnen und Imker sind in das Projekt einbezogen. Das
Monitoringprojekt wird von einem Projektrat geleitet, an welchem neben neun
Bieneninstituten z. B. auch vier Unternehmen der chemischen Industrie beteiligt
waren. Die Einbeziehung von Pflanzenschutzmittelherstellern in den Projektrat
wird von Imker- und Umweltverbänden heftig kritisiert. Besonders missfiel
ihnen, dass diese vier Unternehmen das Deutsche Bienenmonitoring zur Hälfte
finanzierten, was Zweifel an der unabhängigen wissenschaftlichen
Herangehensweise nährt.
Am 25. Januar 2011 veröffentlichen die Umweltverbände NABU –
Naturschutzbund Deutschland e. V. und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
e. V. (BUND) eine Studie von zwei Wissenschaftlern, welche den
Abschlussbericht des Deutschen Bienenmonitorings hinsichtlich seiner wissenschaftlichen
Klarheit, Konsistenz und Qualität bewerteten und dabei zu sehr kritischen
Ergebnissen kamen. Fehlende Unabhängigkeit, Transparenz, Ehrlichkeit und nicht
korrekte bzw. nicht wissenschaftliche Durchführung der Auswertung des
Projektes wurden bemängelt. Der Deutsche Berufs und Erwerbs Imker Bund e. V.
und die European Professional Beekeepers Association schlossen sich in einer
Pressemitteilung des gleichen Tages den kritischen Aussagen der Studie an.
1. Welche konkreten Ziele sollten nach Ansicht der Bundesregierung durch das
Deutsche Bienenmonitoring verfolgt werden?
Das Deutsche Bienenmonitoring hat vorrangig die systematische quantitative
Erfassung der Winterverluste über die Jahre zum Ziel. Hierzu werden
insbesondere die Daten zur Volksentwicklung, von Bienenkrankheiten,
Umweltbelastungen und imkerlichem Management für eine retrospektive Ursachenanalyse über
die Jahre systematisch erfasst und beobachtet. Der Vergleich der Ergebnisse aus
den einzelnen Monitoringjahren soll zu einem besseren Verständnis der Rolle
einzelner Faktoren beitragen und schließlich dazu dienen, Schlussfolgerungen
und Handlungsoptionen abzuleiten.
2. Wurden diese Ziele beim Start des Monitoringprojekts festgeschrieben und
die wissenschaftlichen Daten entsprechend gezielt aufgenommen?
Die Ziele des Monitoring-Projektes wurden im Projektrat auf mehreren
Sitzungen diskutiert und gemeinsam festgelegt. Die allgemeinen Ziele wurden in der
vertraglichen Vereinbarung von allen Mitgliedern des Projektrates
einschließlich der Imkerverbände, dem Deutschen Imkerbund e. V. (DIB) und des
Deutschen Berufs- und Erwerbs-Imker Bundes e. V. (DBIB) unterzeichnet. Die
Details für die Probennahmen und Analysen wurden in speziellen
Ausführungsbestimmungen festgelegt. Die Untersuchungen von Bienenkrankheiten wurden
auf der Basis der Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE)
durchgeführt. Virusuntersuchungen wurden auf der Basis der im Nationalen
Referenzlabor für Bienenkrankheiten als Standard festgelegten sowie in
wissenschaftlichen Fachzeitschriften publizierten und dem Stand der Wissenschaft
entsprechenden Methoden durchgeführt. Honig- und Pollenuntersuchungen
wurden nach den Methoden des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN)
resp. in Anlehnung an diese durchgeführt. Für Rückstandsuntersuchungen im
Bienenbrot musste eine neue Methode entwickelt und validiert werden (siehe
Frage 23).
3. Welche Parameter wurden im Rahmen des Deutschen Bienenmonitorings
nach Kenntnis der Bundesregierung aufgenommen?
Die Parameter wurden in den Projektratssitzungen diskutiert und gemeinsam mit
den beteiligten Imkerverbänden festgelegt. Hierzu gehören:
– Parameter der imkerlichen Betriebsweise und Standortparameter (GPS-
Koordinaten des Standortes, subjektive Einschätzung der Trachtverhältnisse,
sonniger/schattiger Bienenstand, Beutentyp, Rähmchenmaß).
– Imkerliches Management (Bienenrasse, Trachtwanderungen,
Ablegerbildung, Zeitpunkt und Art der Varroa-Bekämpfungsmaßnahmen, verwendetes
Bienenfutter).
– Daten zum Bienenvolk (Überwinterungsverluste, Honigertrag, Volksstärke
vor und nach der Einwinterung, Besonderheiten am Bienenvolk während der
Saison bzw. während der Überwinterung).
– Krankheitsuntersuchungen während der gesamten Laufzeit des Projektes
(Varroabefall im Oktober, Nosemabefall im Frühjahr und Herbst, Virusbefall
im Herbst, Amerikanische Faulbrut im Herbst). Seit 2010 wird auch die
Tracheenmilbe wieder erfasst).
– Umweltparameter (Pollenanalysen im Honig – Trachtbedingungen am
Standort –, Rückstandsuntersuchungen von Bienenbrotproben –
einschließlich Pollenanalyse der Bienenbrotproben, damit quantitative Dokumentation
der beflogenen Pflanzen).
4. Wer hat die Entscheidung über aufgenommene Parameter und das
methodische Vorgehen des Monitorings getroffen, und wer hat das Monitoring
überwacht?
Alle grundsätzlichen Entscheidungen bezüglich der Untersuchungen und
Auswertemethoden wurden im Projektrat getroffen und festgelegt. Laut der
vertraglichen Vereinbarung war der Projektrat bis zur Umstellung der Finanzierung
„das alleinige Entscheidungsgremium für inhaltliche und formale
Durchführungsfragen des Projektes“. Methodische Details zu den Untersuchungen (z. B.
RT-PCR- Methoden zur Virusdiagnostik bzw. quantitative Bestimmung des
Nosemabefalls) wurden in zusätzlichen Arbeitssitzungen der beteiligten
bienenwissenschaftlichen Einrichtungen diskutiert und festgelegt. Überwacht wurden
die Probennahmen von den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der beteiligten
Institute. Die Laboranalysen wurden von den jeweils mit den Analysen
beauftragten Instituten kontrolliert. Alle Daten wurden in eine von der technischen
Zentrale der Agrarverwaltung Rheinland-Pfalz hierfür programmierte
Datenbank online eingegeben. Die Kontrolle der Dateneingabe und die Datenpflege
wurden vom Bieneninstitut in Mayen durchgeführt. In den jährlichen
Projektratssitzungen wurden Daten und Ergebnisse vorgestellt, diskutiert und in einem
gemeinsam abgestimmten Zwischenbericht veröffentlicht.
5. Wie und welche Varroa-Kontrollmaßnahmen wurden im Rahmen des
Deutschen Bienenmonitorings nach Kenntnis der Bundesregierung erhoben?
Von den am Projekt beteiligten Imkern wurden überwiegend die Varroa-
Bekämpfungsverfahren eingesetzt, die von den Bieneninstituten im Rahmen der
Varroa-Bekämpfungskonzepte empfohlen werden. Dazu gehören in erster Linie
die Anwendung von Ameisensäure im Spätsommer und Oxalsäure im Winter, in
geringerem Umfang der Einsatz von Thymolpräparaten. Die tatsächlich
durchgeführten Maßnahmen wurden bei den Imkern erfragt und dokumentiert. Im
Rahmen der Datenerfassung wurden kurz vor der Einwinterung der
Bienenvölker im Oktober Bienenproben von ca. 100 adulten Bienen aus dem Volk
entnommen und auf Varroabefall untersucht. Dargestellt wurden die Ergebnisse als
Varroa/100 Bienen bzw. als prozentualer Befall der Winterbienen. Seit 2010
wird der Varroabefall zusätzlich im Sommer erfasst.
6. Nach welchen Kriterien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die am
Deutschen Bienenmonitoring beteiligten Imkerinnen und Imker ausgewählt?
Arbeiteten die ausgewählten Imkerinnen und Imker bereits vorher mit den
Deutschen Bieneninstituten in anderen Projekten zusammen?
Wenn ja, auf wie viele der 120 Beteiligten trifft das zu, und in welchem
Umfang erfolgte die jeweilige Finanzierung der Projekte?
Für die Auswahl der Monitoringimker wurden in Abstimmung mit den
Mitgliedern des Projektrates zunächst folgende Kriterien festgelegt:
– Weitgehend flächendeckende Verteilung der Imker über das Bundesgebiet.
– Intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Kulturen sollten ausreichend im
Flugkreis der Monitoringvölker vertreten sein (insbesondere Raps und Mais).
– Die unterschiedliche Struktur der Imkerschaft (Völkerzahl, Berufs-/
Freizeitimker, Bioimkereien) sollte so weit wie möglich abgebildet werden.
– Mindestens zehn Bienenvölker müssen über einen längeren Zeitraum für das
Projekt zur Verfügung stehen (und mit vertretbarem Aufwand für Kontrollen
und Probennahmen erreichbar sein).
Zunächst wurden Imker, die den Instituten bekannt waren und diese Kriterien
erfüllten, angesprochen bzw. über Umfragen bei Imkerlandesverbänden und
Imkertagen Interessenten gesucht und bei Erfüllung der Kriterien mit aufgenommen.
In einer zweiten Phase wurden von den im Projektrat vertretenen
Imkerverbänden Vorschläge für weitere Teilnehmer gemacht, die bei Erfüllung der Kriterien
fast ausnahmslos mit aufgenommen wurden.
Zum Projektbeginn 2004/2005 waren zunächst 112 Imker am Projekt beteiligt.
Davon waren ca. 30 Prozent bereits im Vorfeld an anderen angewandten
Projekten beteiligt. Es handelte sich hierbei um:
– ein Projekt zur Varroatoleranzzucht (ca. 16 Prozent, gefördert durch die
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und laufenden
Haushaltsmitteln des Institutes in Kirchhain),
– einen Feldversuch zur Anwendung der Ameisensäure zur Varroabekämpfung
(ca. 11 Prozent, gefördert durch die „Freunde der Landesanstalt für
Bienenkunde an der Universität Hohenheim“ und laufende Haushaltsmittel des
Institutes) sowie
– ein Projekt zur Völkerführung und Betriebsweise (knapp 3 Prozent, aus
laufenden Haushaltsmitteln finanziert).
Insgesamt schwankte die Anzahl der Projektimker zwischen 123 (2005/2006)
und 105 (2008/2009). Ausgeschiedene Imker (Völkerverluste, gesundheitliche
Gründe, Tod) wurden durch neue Imker ersetzt. Dabei wurde versucht im
Hinblick auf Region und Imkereityp einen adäquaten Ersatz zu finden. Für ein
Langzeitprojekt mit den formulierten Zielen war ein Mindestanspruch an
Zuverlässigkeit und imkerliche Erfahrung zu erfüllen, um langfristige Kontinuität
sicherzustellen und Völkerverluste aufgrund grober imkerlicher
Managementfehler weitgehend auszuschließen.
7. Wie schätzt die Bundesregierung die Repräsentanz dieser Auswahl ein?
Bei mehr als 85 000 Imkern in Deutschland mit teilweise unterschiedlichen
Standortbedingungen und imkerlichen Betriebsweisen ist durch eine – auch
finanziell bedingte – notwendige Beschränkung auf 120 Monitoringimker der
Repräsentanz gewisse Grenzen gesetzt. Nach hiesiger Kenntnis wurde dies von
den durchführenden bienenwissenschaftlichen Instituten bei der Auswertung
der Daten und der Interpretation von Ergebnissen berücksichtigt. Gleichwohl
stehen Bienenvölker aufgrund ihres Flugradius und ihrer intensiven
Sammeltätigkeit in gewissem Kontakt miteinander, so dass Untersuchungen von
Krankheitserregern, Pollenanalysen und Rückstandsanalysen durchaus die Situation in
der Fläche bzw. innerhalb der Bienenpopulation abbilden. Nicht sicher erfasst
werden können mit einer solchen Anzahl an Imkereien lokale oder regionale
Vorkommnisse in Bezug auf Einflüsse von z. B. Bienenkrankheiten oder
Pflanzenschutzmaßnahmen; dies ist jedoch auch nicht Ziel des Bienenmonitorings.
Die Berichte der vergangenen Jahre zeigen, dass z. B. die Ergebnisse zu
Völkerverlusten, Honigerträgen und dem Vorkommen von Krankheiten durch anonym
durchgeführte Umfragen in der gesamten Imkerschaft bestätigt werden und dass
z. B. die Ergebnisse der Rückstandsanalysen die in den jeweiligen Regionen
übliche landwirtschaftliche Praxis bei Pflanzenschutzmaßnahmen widerspiegelt.
8. Wie wurde nach Ansicht der Bundesregierung die objektive Auswahl der
Bienenvölker eines Imkers bzw. einer Imkerin im Rahmen des Deutschen
Bienenmonitorings sichergestellt?
Vergleiche Antwort zu Frage 6.
9. Wurde die Datenaufnahme während des Monitoringzeitraumes an sich
ändernde Bedingungen angepasst?
Wenn ja, wie und an welche, und wenn nein, warum nicht?
Während der ersten Phase des Monitoringprojektes (2004 bis 2009) wurde die
Datenerfassung der wichtigsten Bienenkrankheiten (Nosema, Bienenviren,
Varroa) nicht grundsätzlich verändert. In Abstimmung mit dem Projektrat wurden
aber bei aktuellen Anlässen Details der Probennahme bzw. des Probenumfangs
variiert. Konkret wurde zum Beispiel das Kashmir Bee Virus aus dem
Untersuchungsprogramm gestrichen, nachdem es über drei Jahre keine positiven
Befunde gab. Bei der Probennahme von Bienenbrot für Rückstandsanalysen
wurden ebenfalls nach Diskussionen in einer Arbeitsgruppe und im Projektrat
nach den ersten Analysen verstärkt Sommerproben mit einbezogen. Ab dem
Jahr 2010 wurden die Anzahl der untersuchten Bienenkrankheiten sowie die
Anzahl der Proben pro Untersuchungsjahr einschließlich der Rückstandsanalysen
noch einmal erhöht.
10. Liegt der Bundesregierung eine präzise Aufstellung darüber vor, aus
welchen Quellen neben den Geldern aus der chemischen Industrie das
Deutsche Bienenmonitoring von 2004 bis 2009 finanziert wurde?
Vom Deutschen Imkerbund e. V. (DIB) wurde in den Jahren 2006 bis 2008 ein
Betrag von 3 000 Euro pro Jahr für das Projekt zur Verfügung gestellt. Die
restlichen Kosten wurden ausschließlich aus den laufenden Haushaltsmitteln –
insbesondere Personalkosten – der beteiligten bienenwissenschaftlichen
Einrichtungen der Länder bestritten. Hierüber liegt der Bundesregierung keine präzise
Aufstellung vor, da diese Kosten über die jeweiligen Verwaltungseinrichtungen
der Ländereinrichtungen abgerechnet wurden und z. B. anteilige Personalkosten
nicht extra aufgeführt werden.
11. Hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) ab dem Jahr 2010 100 Prozent der Finanzierung des
Deutschen Bienenmonitorings übernommen oder nur den Anteil, der in der
Vergangenheit von der chemischen Industrie bereitgestellt wurde (bitte
Haushaltsstelle angeben)?
Für den Fall, dass das BMELV nur einen Anteil bezahlt: Was ist der
Bundesregierung über die Herkunft der anderen Mittel bekannt?
2010 und 2011 fördert BMELV das Deutsche Bienenmonitoring mit jährlich
400 000 Euro. Die Haushaltsmittel werden in Kapitel 10 02 – Titel 532 01 –
Erhebungen, nicht wissenschaftliche Untersuchungen und Ähnliches –
bereitgestellt. BMELV trägt damit 50 Prozent der jährlichen Gesamtkosten (800 000
Euro). Dies entspricht dem Finanzierungsanteil, der in der Vergangenheit vom
Industrieverband Agrar e. V. (IVA) dafür jährlich übernommen wurde. Die
verbleibenden 400 000 Euro werden von den beteiligten Bieneninstituten der
Länder erbracht.
12. Mit welchen Auflagen und wissenschaftlichen Standards ist die
Finanzierung durch das BMELV verbunden?
Gab es irgendwelche Veränderungen in der Vorgehensweise oder Struktur
des Deutschen Bienenmonitorings im Rahmen der Umstellung der
Finanzierung?
Auflagen stehen im Zusammenhang mit der Erkenntnis, dass eine weitgehende
Beibehaltung der Grundkonfiguration des fachlichen Projektdesigns der ersten
Projektphase bis 2009 (ohne finanzielle Beteiligung des Bundes) zielführend ist.
Grundlegende Veränderungen der Struktur und der Vorgehensweise des
Deutschen Bienenmonitorings im Rahmen der Umstellung der Finanzierung wurden
nicht vorgenommen.
13. Wurden die Aufträge zur Beteiligung am Deutschen Bienenmonitoring
ausgeschrieben, und wenn ja, zu welchen Konditionen?
Da hier keine Verträge über Lieferungen und Leistungen abgeschlossen werden
sollten, fand eine Ausschreibung nicht statt. Hier wurde eine Zuwendung
gewährt.
14. Sollten die Bieneninstitute selbst sogenannte Eigenmittel zur Finanzierung
beigetragen haben oder in Zukunft beitragen, was ist der Bundesregierung
über die Herkunft dieser Mittel bekannt?
Wie stellt das BMELV sicher, dass diese Mittel nicht aus anderen Projekten
abgezogen oder zweckentfremdet wurden und werden?
Die Eigenmittel bestehen aus dem bei der Vergabe von Zuwendungen
üblicherweise geforderten und einzubringenden Infrastrukturanteil der Projektnehmer.
Dieser sichert beim Bienenmonitoring insgesamt mindestens 50 Prozent der
Projektkosten ab. Hier fließen Sachmittel und Personalmittel der Institute ein.
Die am Bienenmonitoring beteiligten Institute sind Institute der Länder und
unterliegen deren Finanzhoheit.
15. Ist die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 52 der
Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann vom 26. Oktober 2010 auf
Bundestagsdrucksache 17/3565 zu zeitlich fehlerhaft zugeordneten Daten in der
zentralen Datenbank des Deutschen Bienenmonitorings so zu verstehen, dass
es in den Jahren 2004 bis 2010 keine geeigneten Plausibilitätsprüfungen
gab, denn laut Bundesregierung würden die von der Fragestellerin
angeführten Fehler bei einer solchen Prüfung auffallen, was allerdings erst im
Jahr 2010 der Fall war?
Die Überprüfung und Plausibilisierung der Daten wurde von Beginn an
entsprechend den allgemein wissenschaftlichen Regeln routinemäßig durchgeführt
(vergleiche Bundestagsdrucksache 17/3565).
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität der in den Jahren 2004 bis
2010 veröffentlichten Presseerklärungen und Zwischenberichte aus dem
Deutschen Bienenmonitoring im Lichte der zeitlich falsch zugeordneten
Daten und der nicht durchgeführten Plausibilitätskontrollen?
Vor dem Hintergrund, dass die Koordinatoren des Deutschen
Bienenmonitorings seit Beginn an routinemäßige Plausibilitätsprüfungen durchführen und
erkennbare Unklarheiten unmittelbar sämtlich korrigiert wurden, sind keine
Auswirkungen auf die Ergebnisse und damit die Zwischenberichte zu erwarten
(vergleiche Bundestagsdrucksache 17/3565).
17. Ist der Bundesregierung eine Mitteilung der Koordinatorin des Deutschen
Bienenmonitorings an die mitwirkenden Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler bekannt, in welcher auf sieben verschiedene Fehler in der
Datenbank hingewiesen wurde, von welchen angeblich alle Bieneninstitute
betroffen seien?
Zum Sachverhalt wurde bereits geantwortet (vergleiche Bundestagsdrucksache
17/3565, Frage 52).
18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität der wissenschaftlichen
Arbeit im Rahmen des Deutschen Bienenmonitorings von 2004 bis 2010, und
welche Maßnahmen hat das BMELV ergriffen, um sicherzustellen, dass die
vom Bundesministerium finanzierte Fortsetzung tatsächlich
wissenschaftliche Mindeststandards erfüllt?
Die Qualität der wissenschaftlichen Arbeit des Bienenmonitorings bis
einschließlich des Jahres 2009 wird durchgängig positiv beurteilt. Diese Bewertung
war mit auslösend für die Weiterführung des Konzeptes unter
Finanzierungsbeteiligung des Bundes. Eine Beurteilung für das Monitoringjahr 2010 wird erst
nach noch ausstehender Auswertung des Ergebnisberichtes der Projektnehmer
für das Jahr 2010 vorgenommen werden. Die Sicherstellung der Erfüllung
wissenschaftlicher Standards im Vorhaben geschieht unter anderem über die
gemeinsame fachlich-administrative Betreuung des Bienenmonitorings durch
den Projektträger (BLE) und die zuständige Fachabteilung im BMELV.
Weiterhin dienen dazu auch regelmäßig stattfindende begleitende Arbeitssitzungen
mit Projektbeteiligten und Imkerverbänden und schließlich die Sitzungen des
Projektrates. Die Einhaltung der Kriterien wird im Zuge der bei
zuwendungsfinanzierten Erhebungsvorhaben oder FuE-Vorhaben (FuE = Forschung und
Entwicklung) üblichen Verfahrensabläufe/Vorgehensweisen hinsichtlich
Berichtslegungs- und Nachweispflichten der Projektnehmer überprüft.
19. Hält es die Bundesregierung für notwendig, die Fortsetzung des Deutschen
Bienenmonitorings von einer externen Qualitätskontrolle abhängig zu
machen, und wird sie die dafür notwendigen Mittel bereitstellen?
Eine zusätzliche externe Qualitätskontrolle wird nicht als erforderlich
angesehen (vergleiche Antwort zu Frage 18).
20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die wissenschaftliche
Einschätzung über plötzliche Bienenvolkverluste zwischen den Jahren
2000 bis 2010 verändert?
Welche möglichen Ursachen werden heute anders bewertet, als dies noch
am Anfang des Jahrtausends der Fall war?
Nach wissenschaftlicher Auffassung ist bei der Verwendung der Begriffe
„Völkerverluste“, „Bienenvolkverluste“, „plötzliche“, auch „unerklärliche
Bienenvolkverluste“, zu berücksichtigen, dass unter diesen Begriffen bis zum Jahr 2006
hauptsächlich „außergewöhnliche Winterverluste“ verstanden wurden. Mit
Auftreten der Erscheinung CCD (Colony Collapse Disorder) in den USA in den
Jahren 2006/2007 hat sich die Bedeutung dieser Begriffe verändert. Seitdem muss
klar und eindeutig unterschieden werden, ob mit „unerklärlich“ und
„außergewöhnlich“ hohen „Völkerverlusten“ Winterverluste gemeint sind oder solche
Verluste, die auch innerhalb der Saison auftreten und von CCD-Symptomen
begleitet werden. Gegenstand des Monitoringprojektes waren und sind
ausschließlich Verluste im Herbst und während der Überwinterung (im Sinne von
periodisch auftretenden Überwinterungsverlusten). Plötzliche Bienenvolkverluste im
Sinne eines plötzlichen und überraschenden Absterbens bzw. Verschwindens der
Bienen mit Symptomen von CCD wurden bisher in Deutschland nur in wenigen
Einzelfällen berichtet und waren nicht Gegenstand des Bienenmonitorings.
Bereits vor der Jahrtausendwende kam es zu periodisch auftretenden hohen
Winterverlusten bei Bienenvölkern, für die als Hauptgrund der Befall mit der
Varroamilbe angesehen wurde; daneben wurden je nach Jahr und Region weitere
Faktoren wie ungünstige Witterungsbedingungen, schlechte
Nahrungsversorgung (insbesondere Pollen) und andere Bienenkrankheiten diskutiert. Deutlicher
Varroabefall im Herbst und Schädigungen der Winterbienen führten nach dem
Winter 1998/1999 zu dramatischen Varroose-bedingten Verlusten. Dies zum
Anlass nehmend hat die Arbeitsgemeinschaft der Bieneninstitute eine „Varroa-
Broschüre“ veröffentlicht. Hierin werden die wirkungsvollen
Varroabekämpfungsmaßnahmen beschrieben und regional angepasste Bekämpfungskonzepte
vorgestellt.
21. Welche Bedeutung hat die französische CST-Studie (Comite Scientifique et
Technique) nach Ansicht der Bundesregierung für das Deutsche
Bienenmonitoring?
Begleitend zur Aussetzung der Zulassung der Imidaclopridbeizung von
Sonnenblumen hat das französische Landwirtschaftsministerium die CST-Studie in
Auftrag gegeben. Bei dieser umfangreichen Studie handelte es sich vor allem um
die Evaluierung der im Rahmen der Zulassung von Imidacloprid vorgelegten
Dossiers. In einem Meinungsbild der beteiligten Wissenschaftler werden unter
anderem Validität der Untersuchungsergebnisse und Gefährdungspotentiale für
Honigbienen diskutiert. Es handelt sich bei der CST-Studie also nicht um eine
wissenschaftliche Publikation von Versuchen und auch nicht um eine mit dem
Bienenmonitoring vergleichbare Langzeitbeobachtung. Die CST-Studie hatte
und hat daher für das Deutsche Bienenmonitoring, das allgemein die Erfassung
und die breit angelegte Ursachenanalyse von Winterverlusten zum Ziel hat,
keine direkte Bedeutung.
22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Varroa destructor der
wichtigste Grund für Winterverluste von Bienenvölkern ist (bitte begründen)?
Die Auffassung der bienenwissenschaftlichen Institute, dass die Varroose das
derzeit größte Gesundheitsproblem für Bienenvölker in Deutschland darstellt,
wird aufgrund der vorliegenden Informationen geteilt. Insbesondere belegen die
folgenden Fakten, dass der Varroamilbe unter den Bienenparasiten eine
besondere Rolle in der Schadwirkung zukommt:
– jedes Bienenvolk in Deutschland ist von Varroamilben befallen;
– Varroamilben übertragen und aktivieren Viruserkrankungen;
– ohne jährliche intensive Bekämpfungsmaßnahmen treten innerhalb kürzester
Zeit Schäden bei den Bienenvölkern auf und nach zwei bis drei Jahren geht
das Bienenvolk ein;
– es gibt kein sicheres und einfach anzuwendendes Bekämpfungsmittel (eine
wirksame Bekämpfung erfordert die Kombination mehrerer Verfahren).
Zusätzlich bestätigt wird diese Auffassung nach Angaben der
bienenwissenschaftlichen Institute durch die Ergebnisse der Bienengesundheitsdienste der
Länder, bei denen der weitaus größte Teil der eingesandten Bienenproben aus
geschädigten bzw. zusammengebrochenen Völkern einen zu hohen Varroabefall
aufweist. Eindeutig bestätigt wird die Bedeutung des Varroabefalls im Herbst
durch die ersten Ursachenanalysen des Bienenmonitorings (publiziert in der
wissenschaftlichen peer reviewed Zeitschrift Apidologie im Jahr 2010). Auch
im Rahmen des EU-geförderten, internationalen Netzwerks COLOSS (COST
action FA0803) wurde Varroa destructor als ein Hauptproblem in der
Bienenhaltung im europäischen Raum identifiziert. Es wurde außerdem durch
international erhobene Daten belegt, dass es einen „Varroaäquator“ gibt. In den nördlich
davon gelegenen Ländern wie Deutschland ist die Varroamilbe weit verbreitet
und treten steigende Bienenverluste auf, während sich südlich davon die
Situation wesentlich weniger dramatisch darstellt (Neumann und Carreck, 2010,
„Honey bee colony losses“. J. Apicult. Res. 49, 1 bis 6).
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die wissenschaftliche
Korrektheit der Methoden zur Analyse von Bienenbrot und Honig im
Rahmen des Deutschen Bienenmonitorings?
Wo wurden die Analysemethoden bisher publiziert?
Die Rückstandsuntersuchungen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und deren
Metaboliten wurden mit LC-MS/MS- und GC-MS-Methoden, wie sie in der
staatlichen Untersuchung von Lebensmitteln auf Rückstände üblich sind,
durchgeführt und entsprechen dem Stand der Wissenschaft und Technik. Das Labor
der LUFA Speyer ist akkreditiert. Beim Einsatz moderner Rückstandsanalysen
werden die Methoden auf Validitätskriterien gemäß dem Gemeinschaftsrecht
geprüft. Bei dem hier eingesetzten Analyseverfahren handelt sich um eine in der
LUFA Speyer entwickelte Methode, die validiert, aber noch nicht publiziert
wurde. Die Pollenanalysen von Honig wurden nach DIN 10 760 und die des
Bienenbrotes in Anlehnung an DIN 10 760 durchgeführt.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit, nicht nur
Wintersondern auch Sommerverluste durch das Deutsche Bienenmonitoring
untersuchen zu lassen?
Das Deutsche Bienenmonitoring dient der systematischen Erfassung und
Untersuchung von periodisch auftretenden Überwinterungsverlusten. Sowohl in
den Projektratssitzungen als auch in den Zwischenberichten wurde diskutiert,
dass die Erfassung von Verlusten und Schäden an Bienenvölkern während der
Saison andere Methoden sowie einen deutlich höheren Untersuchungsaufwand
bedeutet. Im Gegensatz zu Winterverlusten werden entsprechende
Zusammenbrüche von Bienenvölkern im Sommer außer bei akuten Vergiftungen (die dem
JKI zu melden sind) kaum gemeldet, da Bienenvölker während dieser Zeit
meist stark sind und durch den Brut- und Bienenumsatz gegen Totalschäden
gut abgepuffert sind. Um unterschwellige Schädigungen während der
Sommersaison zu erfassen, müssten populationsdynamische Untersuchungen mit
deutlich aufwändigeren Methoden und in kürzeren Zeitabständen durchgeführt
werden. Dies würde den Rahmen des Bienenmonitorings und die Bereitschaft
der beteiligten Imker zur Mitarbeit sprengen. Auch wenn die Sommerverluste
im Rahmen des DEBIMO nicht explizit Gegenstand der Untersuchungen sind,
ist davon auszugehen, dass gravierende Sommerverluste den beteiligten
Imkern, die regelmäßig ihre Bienenstöcke betreuen, aufgefallen wären. Dies war
jedoch nicht der Fall.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Eignung des Deutschen
Bienenmonitorings hinsichtlich der Benennung möglicher Ursachen für das
Bienenvolksterben?
Wie zu Frage 1 ausgeführt, erfasst das Bienenmonitoring im Zusammenhang mit
Winterverlusten zahlreiche Parameter aus den Bereichen Bienenpathologie,
imkerliches Management, Trachtverhältnisse und Rückstandsbelastungen. Diese
Parameter können daher für eine Ursachenanalyse zu periodisch auftretenden
Überwinterungsverlusten herangezogen werden. Hierbei lassen die Ergebnisse
den eindeutigen Schluss zu, dass der Varroabefall der dominierende
Einflussfaktor für Winterverluste ist, wodurch evtl. vorhandene andere subletal wirkende
Faktoren überdeckt werden könnten. Aus den Ergebnissen ergibt sich weiterhin,
dass für die Imkerpraxis zunächst eine effektive Varroabekämpfung im
Vordergrund stehen muss.
26. Wie schätzt die Bundesregierung das Erreichen der in Frage 1 formulierten
Ziele des Deutschen Bienenmonitorings ein?
Durch die systematische quantitative Erfassung der Winterverluste über die
ersten fünf Jahre konnten hinsichtlich der Ursachen für Winterverluste bislang zwei
Aspekte belegt werden:
– Der Varroabefall im Herbst einschließlich der mit dem Varroabefall
verbundenen Sekundärinfektionen sind Hauptursachen für die Winterverluste der
letzten Jahre.
– Bienentoxische Konzentrationen an Wirkstoffen aus dem Pflanzenschutz
konnten nicht nachgewiesen werden und die neonikotinoiden Wirkstoffe mit
einer hohen Bienentoxizität konnten in inzwischen über 500
Bienenbrotproben nur in drei Fällen nahe der Nachweisgrenze von 1 ppb gefunden werden.
27. Wie bewertet die Bundesregierung generell den Zusammenhang zwischen
der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und Insektensterblichkeit, und
wie wird sie Sorge dafür tragen, dass auch zukünftig das Umweltbundesamt
in jedem Fall der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln einbezogen wird?
Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach guter fachlicher Praxis und nur so
angewendet werden, dass im Einzelfall keine schädlichen Auswirkungen auf die
Gesundheit von Mensch und Tier oder sonstige nicht vertretbare Auswirkungen
insbesondere auf den Naturhaushalt auftreten. Zudem muss bei der Zulassung
von Pflanzenschutzmitteln festgestellt werden, dass bei bestimmungsgemäßer
und sachgerechter Anwendung die oben formulierten Bedingungen erfüllt sind.
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt in den Mitgliedstaaten gemäß
Anhang VI der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. Nr. L 230 vom 19.8.1991,
S. 1). Im Rahmen der Zulassungsprüfung werden auch die Auswirkungen von
Pflanzenschutzmitteln auf die nicht zu den Zielgruppen gehörenden,
natürlicherweise vorkommenden Arthropoden (Insekten und Spinnentiere)
untersucht. Besteht aufgrund der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels die
Möglichkeit einer Exposition dieser Nichtzielarthropoden, so wird die Zulassung
nicht erteilt, wenn mehr als 30 Prozent der Versuchsorganismen im Letal- oder
Subletaltest, der in einem Labor bei der höchsten vorgeschlagenen
Aufwandmenge durchgeführt wird, geschädigt werden, es sei denn, eine geeignete
Risikoabschätzung erbringt den praktischen Beweis, dass bei Anwendung des
Pflanzenschutzmittels unter den vorgeschlagenen Bedingungen keine
unannehmbaren Auswirkungen auf die betreffenden Organismen eintreten. Um
dieses Schutzniveau zu gewährleisten, werden Pflanzenschutzmittel
erforderlichenfalls mit Auflagen bzw. Anwendungsbestimmungen belegt. Gemäß diesen
Bestimmungen kann bei der Anwendung eines Mittels z. B. ein Abstand zu
angrenzenden Flächen einzuhalten sein oder es müssen bestimmte Techniken
angewendet werden. Zusätzlich wird das Erholungspotenzial von Populationen
oder die Wiederbesiedlung behandelter Flächen bewertet, indem der Anteil von
Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft berücksichtigt wird.
Durch diese Regelungen wird sichergestellt, dass keine unvertretbaren
Auswirkungen auf Insekten durch die bestimmungsgemäße Ausbringung von
Pflanzenschutzmitteln auftreten.
Die künftigen Anforderungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und
die Zulassungskriterien sind mit der neuen EU-Verordnung eindeutig festgelegt.
Im Gesetzentwurf zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes ist vorgesehen,
dass alle bisher am Zulassungsprozess beteiligten Behörden auch weiterhin
beteiligt sein werden. Die genaue nationale Ausgestaltung der einzelnen Verfahren
ist Gegenstand der aktuell stattfindenden Ressortabstimmung.
28. Welche von der Bundesregierung finanzierten und kontrollierten
wissenschaftlichen Versuche mit Pflanzenschutzmitteln an adulten Bienen und
Bienenbrut fanden in den Jahren 2000 bis 2010 statt?
Neben den unten aufgeführten Projekten wurde darüber hinaus prüfungs- und
zulassungsbegleitende Forschung zu einzelnen Fragestellungen in der
Biologischen Bundesanstalt im Zeitraum 2000 bis 2008 durchgeführt. Diese Versuche
wurden durch Mittel aus dem Haushalt der damaligen Biologischen
Bundesanstalt finanziert und waren nicht über Projektmittel finanziert.
Titel Beschreibung/Ziel Einrichtung Laufzeit
Deutsches Bienenmonitoring Mehrjähriges Monitoringprojekt, um
Daten zu den Winterverlusten bei
Bienenvölkern zu erhalten und deren
Ursachen zu untersuchen.
Bienenwissenschaftliche
Institute
und Anstalten
der Länder
seit 2004
seit 2010
Förderung
durch den
Bund (BLE)
Methodenentwicklung zur
Bewertung der Abdrift von Staubabrieb
und Risikobewertung von
Saatgutbehandlungsmitteln während der
Aussaat auf Honigbienen
Verbesserung der
Expositionsabschätzung von Saatgutabrieb auf benachbarte
Nichtzielpflanzen im Hinblick auf letale
und subletale Effekte von
insektizidhaltigen Stäuben auf Bienenvölker;
Klärung, ob eine Schadwirkung bereits
allein durch die Verdriftung von Stäuben
entstehen kann oder die Schadwirkung
ausschließlich auf die Aufnahme von
kontaminiertem Nektar oder Pollen
zurückzuführen ist, Untersuchung, ob
verschiedene Pflanzenbestände wie
Raps, Löwenzahn, Phacelia durch ein
unterschiedliches Filtervermögen,
unterschiedliche Belastungen und somit
ein unterschiedliches Schadensausmaß
zur Folge haben können; Auswirkungen
auf verschiedene Bienen, wie
Pollensammler, Nektarsammler,
Wassersammler, Ammenbienen und Stockbienen
JKI 1/2009 bis
12/2011
Untersuchungen zu den
Auswirkungen von wirkstoffhaltigen
Guttationstropfen und
wirkstoffhaltigem Wasser, Bienenvölkern
mit spezieller Betrachtung der
Wassersammler und besonderer
Berücksichtigung der
Brutentwicklung und der Gesundheit
von Bienenvölkern
Fortschreiben
der Prüf- und Bewertungsmethoden
JKI 1/2009 bis
12/2012
Untersuchungen zu akuten,
letalen, chronischen und subletalen
Auswirkungen von PSM-
wirkstoffhaltigen Saatgutstäuben an
Fortschreiben
der Prüf- und Bewertungsmethoden
JKI 5/2009 bis
12/2012
Bienenvölkern unter besonderer
Berücksichtigung der
Brutentwicklung und der Gesundheit
von Bienenvölkern
Bestimmung von
Pflanzenschutzmitteln im Guttationswasser von
gebeizten Pflanzen zur
Erarbeitung von bisher nicht beachteten
Daten zu einem Expositionspfad
mit möglichen ökotoxischen
Auswirkungen auf Bienen und andere
terrestrische Nichtzielorganismen
JKI 1/2009 bis
12/2011
Modellversuche zur Wirkung
ausgewählter Insektizide auf
die Honigbiene und zur Klärung
rückstandsanalytischer Fragen
JKI 1/2008 bis
12/2010
Expositionsabschätzung der
Abdrift bei der Aussaat von
gebeiztem Saatgut auf benachbarte
Nicht-Zielflächen als Baustein für
die Bewertung ökotoxischer
Auswirkungen auf Bienen und
andere Nichtzielorganismen
JKI 1/2008 bis
12/2012
Forschungsprojekt
Bienenvergiftungen – Wechselwirkungen
von PSM und anderen Faktoren
Überprüfung der Sensitivität von
Honigbienen mit unterschiedlichem
Gesundheits- und Ernährungsstand
gegenüber Pflanzenschutzmitteln.
Teil 1 Labor, Teil 2 Halbfreiland
BVL,
Zuwendungsempfänger
LAVES
Niedersachsen
1/2004 bis
12/2004
2/2005 bis
12/2005
Optimierung eines In-vitro-
Larventests zu den Auswirkungen
von Pflanzenschutzmitteln auf die
Bienenbrut (Apis mellifera L.)
Teile 1 und 2: Durchführung eines
In-vitro-Larventests zur Prüfung der
Pflanzenschutzmittelwirkungen von
verschiedenen Wirkstoffen auf die
Bienenbrut (Apis mellifera L.)
Teil 3: Die Auswirkungen von
Wirkstoffmengen aus der Gruppe der
Neonicotinoide (Imidacloprid,
Clothianidin, Thiamethoxam), wie diese in
bienenattraktiven Matrices
nachgewiesen werden (Pollen, Nektar,
Guttationswasser) sollen auf die Bienenbrut
mit dem In-vitro-Larventest überprüft
werden.
BVL,
Zuwendungsempfänger
LAVES
Niedersachsen
7/2008 bis
10/2008
5/2009 bis
3/2010
5/2010 bis
12/2010
Entwicklung eines Verfahrens
zur Bestimmung des Wasser- und
Wirkstoffeintrags von
Honigbienen im Bienenstock – offene
Fragen zur Relevanz von Guttation
Ziel ist es, solche Pflanzenschutzmittel
zu identifizieren, die in die Bienenvölker
eingetragen werden. Sammlerinnen
werden am Flugloch abgefangen und
Schock gefroren. Im Labor werden die
Honigmägen präpariert und einzeln oder
in Gruppen analysiert. Mittels HPLC-
MS werden die im Honigmagen der
Wasserholerinnen befindlichen
Wirkstoffe analytisch nachgewiesen.
BVL,
Zuwendungsempfänger
Universitäten
Hohenheim
und Dortmund
bis 3/2011
29. Bewertet die Bundesregierung die Prüfung der Bienenvolkverträglichkeit
bei der Zulassungsprüfung von Pflanzenschutzmitteln als ausreichend (bitte
begründen)?
Werden die Völker bei solchen Prüfungen das komplette Bienenjahr
beobachtet und analysiert?
Die Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt gemäß der
Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von
Pflanzenschutzmitteln (ABl. Nr. L 230 vom 19.8.1991, S. 1). Grundlage der
Zulassungsentscheidung sind nicht allein die rein stoffinhärenten Eigenschaften
eines Wirkstoffes. Mehrere der oft genannten Bedenken (Toxizität, systemische
Wirkung, Persistenz) sind gefährdungsbasierte Kriterien, die die
Risikobewertung auf Grundlage von weiterführenden Studien außer Acht lassen. Die
Zulassungsentscheidung hinsichtlich der Bienengefährlichkeit wird daher auf der
Grundlage komplexerer Auswertungsmethoden durchgeführt, da von
verschiedenen Faktoren abhängt, ob ein (im Laborversuch) toxisches Mittel auch als
bienengefährlich einzustufen ist. Als Faktoren sind hier beispielsweise
Anwendungsweise, Anwendungszeitpunkt, Formulierung, Aufwandmenge, etc. zu
nennen. Dafür werden Halbfreiland- bzw. Freilandversuche mit Bienenvölkern
durchgeführt, die alle verschiedenen Teilgruppen eines Bienenvolks enthalten
und berücksichtigen. Versuche mit Bienenvölkern unter praktischen
Bedingungen betrachten somit auch die Auswirkungen auf den „Superorganismus“, das
Bienenvolk. Ziel solcher Versuche ist, unter „worst-case“ Bedingungen in
Halbfreiland versuchen zu prüfen, ob unter realen Bedingungen ein unvertretbares
Risiko besteht oder bestehen könnte. Für manche Pflanzenschutzmittel werden
daher beispielsweise auch spezielle Überwinterungsstudien durchgeführt.
Spezielle Prüfungen im Rahmen der Risikobewertung sind je nach Toxizität und
Stoffeigenschaften nur für bestimmte, jedoch nicht für alle Wirkstoffe notwendig.
Die im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln
durchgeführten Prüfungen und Bewertungen werden auf der Grundlage des verfügbaren
Erkenntnisstandes durchgeführt. Auf nationaler und internationaler Ebene wird
fortlaufend an Weiterentwicklungen der Prüf- und Bewertungsmethoden
gearbeitet. Darin fließen auch neue Erkenntnisse ein. An diesen Arbeiten beteiligt
sich die Bundesregierung aktiv durch Forschungsarbeiten und die Mitarbeit in
den entsprechenden Gremien auf internationaler Ebene.
30. Welche aktuellen Forschungsvorhaben, welche die Wirkung von
Pflanzenschutzmitteln auf Bienen untersuchen, sind der Bundesregierung bekannt?
Vergleiche Antwort zu Frage 28. Daneben befassen sich Vorhaben auf Basis der
Bekanntmachung Nr. 71 „Verbesserung der Bienenhaltung“ der BLE mit dieser
Thematik. Diese Vorhaben befinden sich derzeit in der Antragsphase und sind
aktuell noch nicht beschieden. Hierfür ist ein Fördervolumen von ca. 2,5 Mio.
Euro vorgesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]