Vermittlungsgutscheine und die Beauftragung Dritter in der Arbeitsvermittlung
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Beate Müller-Gemmeke, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Sowohl den Arbeitsagenturen als auch den Jobcentern stehen seit einigen Jahren zwei Instrumente der privaten Arbeitsvermittlung zur Verfügung. Sie müssen beziehungsweise können unter bestimmten Voraussetzungen Vermittlungsgutscheine ausgeben, mit denen ihre Empfängerinnen und Empfänger Vermittlungsdienstleistungen von privaten Anbietern marktähnlich einkaufen können. Die Vergütung der Privaten beträgt im Erfolgsfall 2 000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 2 500 Euro. Eine erste Rate in Höhe von 1 000 Euro wird nach einer sechs-wöchigen und der Restbetrag nach einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses an die Vermittler gezahlt. Das Instrument der Vermittlungsgutscheine ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Das 2008 neu gefasste zweite Instrument ermöglicht Arbeitsagenturen und Jobcentern die Beauftragung privater Dienstleistungsunternehmen mit Teilen des Vermittlungsprozesses oder mit der gesamten Vermittlung. Während Arbeitslose im Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) einen Rechtsanspruch auf beide Maßnahmen haben, sind sie für Personen aus dem Rechtskreis des SGB II als Ermessensleistungen ausgestaltet.
Sowohl die Wirkung der Beauftragung privater Dienstleister als auch der Vermittlungsgutscheine wurden bereits mehrfach untersucht, zuletzt im Sachstandsbericht zur Evaluation der arbeitsmarktpolitischen Instrumente durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Darin wird festgestellt, dass sich die positiven Effekte je nach Instrument auf einige wenige Gruppen konzentrieren und auch hier nur begrenzte positive Auswirkungen haben. Die Beauftragung Dritter hat zum Teil sogar zeitweise negative Auswirkungen auf die Eingliederungschancen.
Zwischen der Anzahl der ausgegebenen und der eingelösten Vermittlungsgutscheine besteht eine große Diskrepanz. Von den ausgegebenen Vermittlungsgutscheinen werden regelmäßig weniger als 10 Prozent eingelöst. Einige Gruppen, besonders Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderung, profitieren trotz erhöhtem finanziellen Anreiz unterdurchschnittlich von Vermittlungsgutscheinen. Sie werden kaum durch private Anbieter vermittelt. Durch die Kann-Bestimmung für Personen aus dem Rechtskreis des SGB II sind deren Chancen, durch die beiden Maßnahmen eine Beschäftigung zu finden, grundsätzlich eingeschränkt.
Drucksache 17/4753 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer Sachstandsbericht stellt darüber hinaus fest, dass die Verbleibdauer im Betrieb von mit Vermittlungsgutschein vermittelten Personen geringer ist als die von Personen, die ohne Gutschein vermittelt wurden. Dieser Sachverhalt legt Mitnahmeeffekte und Missbrauch nahe. In diesen Fällen können interne Missbrauchswarnungen angelegt, gegebenenfalls Strafanzeigen gestellt und Ordnungswidrigkeiten gemeldet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie groß ist der Anteil der Personen aus dem Rechtskreis des SGB II und der Anteil der Personen aus dem Rechtskreis des SGB III an den Empfängerinnen und Empfängern von Vermittlungsgutscheinen jährlich seit Einführung dieses Instrumentes (bitte in Prozent und absoluten Zahlen)?
a) Wie viele Personen aus dem Rechtskreis des SGB II haben jährlich mindestens einen Vermittlungsgutschein beantragt?
b) Wie viele haben mindestens einen Vermittlungsgutschein erhalten?
c) Wie viele Anträge wurden abgelehnt (bitte in Prozent und absoluten Zahlen)?
Nach welchen Kriterien wurden die Anträge auf Vermittlungsgutscheine oder die Beauftragung Dritter mit Vermittlungsdienstleistungen von Personen aus dem Rechtskreis des SGB II im Jahr 2010 bewilligt oder abgelehnt?
a) Wie viele Personen haben schon zwei oder mehr Vermittlungsgutscheine erhalten?
b) Wie viele Personen haben zwei oder mehr Vermittlungsgutscheine eingelöst (bitte sowohl nach Anzahl der Vermittlungsgutscheine als auch nach empfangenen und eingelösten Vermittlungsgutscheinen getrennt aufführen)?
Wie hoch ist der Anteil von jeweils ausgegebenen und eingelösten Vermittlungsgutscheinen mit einem erhöhten Wert von bis zu 2 500 Euro an der Gesamtzahl der jeweils ausgegebenen und eingelösten Vermittlungsgutscheine (bitte jährliche Angaben seit 2008, in Prozent und absoluten Zahlen, aufgeschlüsselt nach Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderung)?
a) Wie oft wurde die erste Rate der Vermittlungsgutscheine (nach sechs Wochen Beschäftigung) je Quartal in den Jahren 2009 und 2010 ausgezahlt?
b) Wie oft wurde die zweite Rate nach sechs Monaten Beschäftigung ausgezahlt (bitte aufgeschlüsselt nach 2 000-Euro- und 2 500-Euro-Wert darstellen)?
c) Wie viele der seit 2005 durch Vermittlungsgutschein vermittelten Personen, für deren Vermittlung die zweite Rate ausbezahlt wurde, waren anschließend wieder arbeitslos beziehungsweise arbeitssuchend gemeldet (bitte sowohl nach Jahren als auch nach SGB II und SGB III darstellen)?
Welche Möglichkeiten sehen die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit außer dem höheren finanziellen Anreiz, die Chancen zur Aufnahme und Vermittlung von schwer vermittelbaren Empfängerinnen und -Empfängern von Vermittlungsgutscheinen durch private Arbeitsvermittler zu verbessern?
Bei wie vielen durch Vermittlungsgutscheine vermittelten Personen wurden seit 2005 pro Jahr zusätzliche Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik angewendet, insbesondere Eingliederungszuschüsse (§§ 217 bis 221 SGB III), Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) und Entgeltsicherung (§ 421j SGB III)?
Wie viele der durch Vermittlungsgutscheine vermittelten Personen haben 2009 und 2010 innerhalb der ersten sechs Monate nach Aufnahme der Tätigkeit ergänzend Arbeitslosengeld II bezogen (bitte in Prozent und absoluten Zahlen)?
Wie viele Personen wurden jeweils 2009 und 2010 durch Vermittlungsgutscheine an Leiharbeitsunternehmen vermittelt (absolut und in Prozent an allen durch Vermittlungsgutscheine vermittelten Personen)?
Wie viele Personen wurden jeweils 2009 und 2010 durch Vermittlungsgutscheine von Unternehmen vermittelt, die gleichzeitig als Leiharbeitsunternehmen tätig sind?
Warum ist nach Auffassung der Bundesregierung der Anteil der eingelösten Vermittlungsgutscheine an den ausgegebenen so gering?
Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Anteil der Personen, die durch Vermittlungsgutscheine vermittelt wurden, aber auch ohne Vermittlungsgutschein vermittelt worden wären (Mitnahmeeffekt)?
a) Nach welchen Kriterien werden Vermittlungsdienstleister auf interne Missbrauchswarnlisten gesetzt?
b) Werden die betroffenen Unternehmen darüber informiert?
c) Welche (Rechts-)Mittel können sie dagegen einlegen?
Wie viele Vermittlungsdienstleister wurden bislang auf interne Missbrauchswarnlisten gesetzt, und in wie vielen Fällen haben die betroffenen Unternehmen erfolgreich dagegen Rechtsmittel eingelegt?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus den internen Missbrauchswarnlisten für die Empfängerinnen und Empfänger von Vermittlungsgutscheinen, für die Arbeitsagenturen und für die privaten Vermittlungsdienstleister?
Wie viele Strafanzeigen oder Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten wurden von den Arbeitsagenturen im Rahmen des Missbrauchs von Vermittlungsgutscheinen gegen Vermittlungsdienstleister seit 2002 pro Jahr gestellt?
Beabsichtigt die Bundesregierung im Zuge der geplanten Instrumentenreform den § 421g SGB III dahingehend zu ändern, dass auch über den 31. Dezember 2011 hinaus ein Anspruch auf Vermittlungsgutscheine besteht, und wenn ja, mit gegebenenfalls welchen weiteren Änderungen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie hat sich die Zahl der an private Dienstleistungsunternehmen zur Vermittlung überwiesenen Personen seit 2005 für die Personen aus dem Rechtskreis des SGB II und SGB III jeweils nach den folgenden Kriterien entwickelt?
a) Wie viele Personen wurden überwiesen?
b) Wie viele Personen konnten vermittelt werden (absolut und in Prozent)?
c) Wie viele Personen waren nach sechs Monaten noch beschäftigt (absolut und in Prozent)?
Welche Maßnahmen wurden seit dem 1. Januar 2009 von den Trägern nach § 46 SGB III durchgeführt?
Wie hoch waren die jährlichen Kosten für die durch Träger nach § 46 SGB III durchgeführten Maßnahmen seit dem 1. Januar 2009?
Welche Erfahrung hat die Bundesagentur für Arbeit mit der Anwendung des § 46 SGB III seit seiner Einführung gemacht, besonders im Hinblick auf die angestrebte Flexibilisierung der Anwendungsmöglichkeiten der Maßnahmen?
Wie hat sich die Einführung des § 46 SGB III seit 2009 auf die Arbeitslosenstatistik ausgewirkt (bitte in monatlichen Angaben aufführen)?
Bei wie vielen durch die Beauftragung privater Anbieter vermittelten Personen wurden seit 2005 pro Jahr zusätzliche Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik angewendet, insbesondere Eingliederungszuschüsse (§§ 217 bis 221 SGB III), Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) und Entgeltsicherung (§ 421j SGB III)?
Wie viele durch die Beauftragung privater Anbieter vermittelte Personen haben 2009 und 2010 innerhalb der ersten sechs Monate nach Aufnahme der Tätigkeit ergänzend Arbeitslosengeld II bezogen?
Wie viele Personen wurden 2009 und 2010 durch die Beauftragung privater Anbieter an Leiharbeitsunternehmen vermittelt (absolut und in Prozent an allen durch § 46 SGB III vermittelten Personen)?
Beabsichtigt die Bundesregierung das Instrument der Beauftragung Dritter mit Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 46 SGB III im Zuge der geplanten Instrumentenreform zu erhalten, und wenn ja, mit gegebenenfalls welchen Änderungen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie hat sich die Zahl der an private Dienstleistungsunternehmen zur Vermittlung überwiesenen Personen mit Schwerbehinderungen seit dem 1. Januar 2005 für die Personen aus dem Rechtskreis des SGB II und SGB III jeweils nach den folgenden Kriterien entwickelt?
a) Wie viele Personen wurden überwiesen?
b) Wie viele Personen konnten vermittelt werden (absolut und in Prozent)?
c) Wie viele Personen waren nach sechs Monaten noch beschäftigt (absolut und in Prozent)?
a) Welche regionalen Einkaufszentren der Arbeitsagenturen haben bereits Dritte mit Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von schwerbehinderten Menschen beauftragt (auf der Grundlage des § 46 Absatz 1 Satz 1 SGB III bzw. § 16 Absatz 1 SGB II i. V. m. § 46 Absatz 1 Satz 1 SGB III)?
b) Welche regionalen Einkaufszentren schreiben bereits solche Maßnahmen aus bzw. planen dies in den kommenden Monaten?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Integrationsämter die Verträge mit Integrationsfachdiensten bereits aufgekündigt haben, obwohl bislang keine Beauftragung Dritter mit Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von schwerbehinderten Menschen stattgefunden hat, und wie gedenkt die Bundesregierung mit einer solchen Versorgungslücke umzugehen?