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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet
Ökologische Leerstellen in der Nationalen Tourismusstrategie
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Datum
08.04.2026
Aktualisiert
10.04.2026
BT21/522708.04.2026
Ökologische Leerstellen in der Nationalen Tourismusstrategie
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5227
21. Wahlperiode 08.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Victoria Broßart, Denise
Loop, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ökologische Leerstellen in der Nationalen Tourismusstrategie
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht die Entwicklung einer
neuen Tourismusstrategie vor, die nach eigenen Angaben wirtschaftliche und
nachhaltige Aspekte gleichermaßen in den Blick nehmen und dabei
insbesondere die Themen Tourismusakzeptanz, Lebensraumgestaltung sowie
Digitalisierung adressieren soll (vgl. Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD,
S. 13). Bereits nach neun Monaten Erarbeitungszeit verabschiedete das
Kabinett am 28. Januar 2026 die Nationale Tourismusstrategie und stellte sie der
Öffentlichkeit vor. Insbesondere Kapitel 5 mit dem Titel „Tourismusbalance und
lebenswerte, resiliente Räume durch nachhaltigen Tourismus stärken“ (vgl.
Nationale Tourismusstrategie, S 14 bis 16) soll sich dem Thema Nachhaltigkeit
widmen. Aus Sicht der fragestellenden Fraktion liefern diese knapp drei Seiten
jedoch keine oder nur eine unzureichende Antwort auf die grundsätzliche
Frage, wie der Tourismus in Deutschland in den kommenden Jahren
klimaneutral, insgesamt nachhaltiger und damit langfristig erfolgreich gestaltet werden
soll. Von einzelnen Branchenvertretern selbst sind in letzter Zeit
Strategiepapiere veröffentlich worden, die sich zum einen zur Verantwortung ihrer Branche
im Hinblick auf Klima- und Umweltschutz bekennen und zum anderen zu mehr
Engagement für den Klimaschutz aufrufen (vgl. www.drv.de/themen/nachhalti
gkeit/klimaschutz.html). Diese Branchen-Papiere sind nach Ansicht der
fragestellenden Fraktion teilweise zielstrebiger als die Pläne der Bundesregierung.
Denn angesichts der fortschreitenden Klimakrise werden die vorgeschlagenen
Maßnahmen der Bundesregierung den nationalen und globalen
Herausforderungen (z. B. zunehmende Waldbrände, längere Dürreperioden, schmelzende
Gletscher), vor denen nicht nur die Tourismusbranche steht, in keiner Weise
gerecht und hinterlassen große ökologische Leerstellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche bestehenden Förderprogramme, die dem Tourismus direkt oder
indirekt zugutekommen (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 15), möchte
die Bundesregierung anpassen und aus welchen Gründen sowie in welcher
Form sollen diese Anpassungen erfolgen (bitte einzeln nach Fördertitel
aufschlüsseln)?
2. a) Erkennt die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen ihrer
wiederholten Kürzung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Mittel), die den
Tourismus in erheblichem Umfang betreffen (vgl. https://dserver.bund
estag.de/btp/21/21036.pdf#P.4047, Frage 60), und ihrem Ziel, die
Tourismusbranche in Deutschland zu stärken?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Wenn ja, aus welchen Gründen lässt sie den Widerspruch zu?
Und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
b) Inwiefern kann die Bundesregierung angesichts der Kürzungen der
GRW-Mittel im zweistelligen Millionenbereich in den vergangenen
Jahren erneute Kürzungen, die den Tourismus stark betreffen würden
(vgl. https://dserver .bundestag.de/btp/21/21036.pdf#P.4047,
Frage 60), im Bundeshaushalt 2027 ausschließen und wie sieht die
mittelfristige Finanzplanung für den Ansatz aus?
3. a) Zu welchem Zeitpunkt und in welchem finanziellen Umfang plant die
Bundesregierung, den sogenannten „Sonderrahmenplan für
Naturschutz und Klimaanpassung“ (vgl. Nationale Tourismusstrategie,
S. 15) einzurichten?
b) Welche Akteure plant die Bundesregierung in diesem Prozess zu
beteiligen und aus welchen Gründen?
c) Welches konkrete Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der
Einrichtung des Sonderrahmenplans?
d) Welche Vorteile erhofft sich die Bundesregierung von der Einführung
einer diesbezüglichen Gemeinschaftsaufgabe und inwieweit wird sie
Länder und Kommunen an der Konzeption und Umsetzung beteiligen?
4. Inwiefern handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
angesprochenen Hochwasser- und Küstenschutzmaßnahmen (vgl. Nationale
Tourismusstrategie, S. 16) in den Ländern um zusätzliche Maßnahmen,
die z. B. im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" erfolgen und einen konkreten
touristischen Bezug haben?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der prozentuale Anteil der
Ausgaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" ist, der sich eindeutig dem Tourismus
zurechnen lässt und über den eigentlichen Zweck des Hochwasser- und
Küstenschutzes hinausgeht (bitte konkret erläutern)?
6. a) Wie plant die Bundesregierung konkret, auf einen einheitlichen und
wissenschaftlich fundierten Berechnungsstandard für klimaschädliche
Emissionen im Zusammenhang mit Tourismus (vgl. Nationale
Tourismusstrategie, S. 16) hinzuwirken?
b) Welche Akteure plant sie in diesem Prozess zu beteiligen und aus
welchen Gründen?
c) Welche Hindernisse erkennt die Bundesregierung bei der Etablierung
eines einheitlichen Berechnungsstandards für klimaschädliche
Emissionen im Zusammenhang mit Tourismus und wie plant sie, diesen zu
begegnen?
7. a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem zitierten
weltweiten Reiseverhalten, wonach bis zu 50 Prozent der
Auslandsreisenden Reiseziele ausschließen, (vgl. Nationale Tourismusstrategie,
S. 15) die keine oder kaum nachhaltige Angebote vorhalten würden?
b) Inwiefern sind die eigenen formulierten Maßnahmen, u. a.
Luftverkehrsverbindungen auszubauen (vgl. Nationale Tourismusstrategie,
S. 8) aus Sicht der Bundesregierung geeignet, dieser Ausrichtung, die
vor allem bei jüngeren Reisenden zu beobachten ist, gerecht zu
werden?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
8. Inwiefern tragen die in der Nationalen Tourismusstrategie aufgeführten
Maßnahmen nach Auffassung der Bundesregierung dazu bei, die
deutschen Klimaziele zu erreichen (bitte konkret erläutern), und falls nicht,
aus welchen Gründen?
9. Inwiefern und aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der
Auffassung, dass die in der Nationalen Tourismusstrategie vorgesehenen
Maßnahmen (z. B. bestehende Förderprogramme effizient zu nutzen oder
verlässliche Bemessungsstandards zu schaffen) (vgl. Nationale
Tourismusstrategie, S. 15 bis 16) ausreichen, um den Tourismus in Deutschland
langfristig nachhaltig und klimaneutral zu gestalten?
10. Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung dazu beitragen, die
Verweildauer in Tourismusdestinationen zu verlängern, in denen
Aufenthalte von nur ein bis zwei Nächten besonders häufig sind?
11. Welche Umweltverbände und nachhaltigen Akteure der Tourismusbranche
plant die Bundesregierung im neuen „Tourismuspolitischen Forum“ zu
beteiligen (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 17)?
12. Anhand welcher messbaren Ziele und Indikatoren wird die
Bundesregierung den Erfolg der Nationalen Tourismusstrategie evaluieren und in
welchen zeitlichen Abständen soll eine Überprüfung stattfinden?
13. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der
Verabschiedung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030
ergriffen, um die im Handlungsfeld 18 „Tourismus und Sport“ definierten Ziele
(vgl. Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030, S. 89)
verbindlich umzusetzen?
14. Inwiefern ist das genannte Projekt zur Entwicklung eines Indikators für
die Auswirkungen touristischer Aktivitäten auf die biologische Vielfalt
(vgl. www.bfn.de/tourismus-der-nationalen-strategie-zur-biologischen-vie
lfalt) in Zusammenarbeit mit ZENAT, Nationalen Naturlandschaften e. V.
und reCET bereits fortgeschritten und welche Zwischenergebnisse liegen
der Bundesregierung vor?
15. Inwiefern sind die Ziele der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt
2030 im Handlungsfeld Tourismus (vgl. www.bfn.de/tourismus-der-nation
alen-strategie-zur-biologischen-vielfalt) mit der Nationalen
Tourismusstrategie der Bundesregierung abgestimmt und wenn nicht, aus welchen
Gründen?
16. Inwiefern sind die Maßnahmen 18.1 der Nationalen Strategie zur
Biologischen Vielfalt 2030 im Handlungsfeld Tourismus (vgl. 1. Aktionsplan der
NBS 2030, Seiten 36 bis 37) bereits umgesetzt, und wenn nicht, aus
welchen Gründen (bitte einzeln für jede Maßnahme 18.1.1 bis 18.1.7
angeben)?
17. Aus welchen Gründen wurden ökologische Themen wie beispielsweise
der erhöhte Flächenverbrauch, der auch im Zusammenhang mit einem
zunehmenden Tourismus steht (vgl. Nationale Strategie zur Biologischen
Vielfalt 2030, S. 67), nicht in der Nationalen Tourismusstrategie
aufgegriffen?
Berlin, den 25. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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