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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Ökologische Leerstellen in der Nationalen Tourismusstrategie

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

08.04.2026

Aktualisiert

10.04.2026

BT21/522708.04.2026

Ökologische Leerstellen in der Nationalen Tourismusstrategie

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/5227 21. Wahlperiode 08.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Victoria Broßart, Denise Loop, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ökologische Leerstellen in der Nationalen Tourismusstrategie Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht die Entwicklung einer neuen Tourismusstrategie vor, die nach eigenen Angaben wirtschaftliche und nachhaltige Aspekte gleichermaßen in den Blick nehmen und dabei insbesondere die Themen Tourismusakzeptanz, Lebensraumgestaltung sowie Digitalisierung adressieren soll (vgl. Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, S. 13). Bereits nach neun Monaten Erarbeitungszeit verabschiedete das Kabinett am 28. Januar 2026 die Nationale Tourismusstrategie und stellte sie der Öffentlichkeit vor. Insbesondere Kapitel 5 mit dem Titel „Tourismusbalance und lebenswerte, resiliente Räume durch nachhaltigen Tourismus stärken“ (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S 14 bis 16) soll sich dem Thema Nachhaltigkeit widmen. Aus Sicht der fragestellenden Fraktion liefern diese knapp drei Seiten jedoch keine oder nur eine unzureichende Antwort auf die grundsätzliche Frage, wie der Tourismus in Deutschland in den kommenden Jahren klimaneutral, insgesamt nachhaltiger und damit langfristig erfolgreich gestaltet werden soll. Von einzelnen Branchenvertretern selbst sind in letzter Zeit Strategiepapiere veröffentlich worden, die sich zum einen zur Verantwortung ihrer Branche im Hinblick auf Klima- und Umweltschutz bekennen und zum anderen zu mehr Engagement für den Klimaschutz aufrufen (vgl. www.drv.de/themen/nachhalti gkeit/klimaschutz.html). Diese Branchen-Papiere sind nach Ansicht der fragestellenden Fraktion teilweise zielstrebiger als die Pläne der Bundesregierung. Denn angesichts der fortschreitenden Klimakrise werden die vorgeschlagenen Maßnahmen der Bundesregierung den nationalen und globalen Herausforderungen (z. B. zunehmende Waldbrände, längere Dürreperioden, schmelzende Gletscher), vor denen nicht nur die Tourismusbranche steht, in keiner Weise gerecht und hinterlassen große ökologische Leerstellen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche bestehenden Förderprogramme, die dem Tourismus direkt oder indirekt zugutekommen (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 15), möchte die Bundesregierung anpassen und aus welchen Gründen sowie in welcher Form sollen diese Anpassungen erfolgen (bitte einzeln nach Fördertitel aufschlüsseln)?  2. a) Erkennt die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen ihrer wiederholten Kürzung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Mittel), die den Tourismus in erheblichem Umfang betreffen (vgl. https://dserver.bund estag.de/btp/21/21036.pdf#P.4047, Frage 60), und ihrem Ziel, die Tourismusbranche in Deutschland zu stärken? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Wenn ja, aus welchen Gründen lässt sie den Widerspruch zu? Und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? b) Inwiefern kann die Bundesregierung angesichts der Kürzungen der GRW-Mittel im zweistelligen Millionenbereich in den vergangenen Jahren erneute Kürzungen, die den Tourismus stark betreffen würden (vgl. https://dserver .bundestag.de/btp/21/21036.pdf#P.4047, Frage 60), im Bundeshaushalt 2027 ausschließen und wie sieht die mittelfristige Finanzplanung für den Ansatz aus?  3. a) Zu welchem Zeitpunkt und in welchem finanziellen Umfang plant die Bundesregierung, den sogenannten „Sonderrahmenplan für Naturschutz und Klimaanpassung“ (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 15) einzurichten? b) Welche Akteure plant die Bundesregierung in diesem Prozess zu beteiligen und aus welchen Gründen? c) Welches konkrete Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Einrichtung des Sonderrahmenplans? d) Welche Vorteile erhofft sich die Bundesregierung von der Einführung einer diesbezüglichen Gemeinschaftsaufgabe und inwieweit wird sie Länder und Kommunen an der Konzeption und Umsetzung beteiligen?  4. Inwiefern handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den angesprochenen Hochwasser- und Küstenschutzmaßnahmen (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 16) in den Ländern um zusätzliche Maßnahmen, die z. B. im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" erfolgen und einen konkreten touristischen Bezug haben?  5. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der prozentuale Anteil der Ausgaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" ist, der sich eindeutig dem Tourismus zurechnen lässt und über den eigentlichen Zweck des Hochwasser- und Küstenschutzes hinausgeht (bitte konkret erläutern)?  6. a) Wie plant die Bundesregierung konkret, auf einen einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Berechnungsstandard für klimaschädliche Emissionen im Zusammenhang mit Tourismus (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 16) hinzuwirken? b) Welche Akteure plant sie in diesem Prozess zu beteiligen und aus welchen Gründen? c) Welche Hindernisse erkennt die Bundesregierung bei der Etablierung eines einheitlichen Berechnungsstandards für klimaschädliche Emissionen im Zusammenhang mit Tourismus und wie plant sie, diesen zu begegnen?  7. a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem zitierten weltweiten Reiseverhalten, wonach bis zu 50 Prozent der Auslandsreisenden Reiseziele ausschließen, (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 15) die keine oder kaum nachhaltige Angebote vorhalten würden? b) Inwiefern sind die eigenen formulierten Maßnahmen, u. a. Luftverkehrsverbindungen auszubauen (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 8) aus Sicht der Bundesregierung geeignet, dieser Ausrichtung, die vor allem bei jüngeren Reisenden zu beobachten ist, gerecht zu werden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.  8. Inwiefern tragen die in der Nationalen Tourismusstrategie aufgeführten Maßnahmen nach Auffassung der Bundesregierung dazu bei, die deutschen Klimaziele zu erreichen (bitte konkret erläutern), und falls nicht, aus welchen Gründen?  9. Inwiefern und aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in der Nationalen Tourismusstrategie vorgesehenen Maßnahmen (z. B. bestehende Förderprogramme effizient zu nutzen oder verlässliche Bemessungsstandards zu schaffen) (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 15 bis 16) ausreichen, um den Tourismus in Deutschland langfristig nachhaltig und klimaneutral zu gestalten? 10. Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung dazu beitragen, die Verweildauer in Tourismusdestinationen zu verlängern, in denen Aufenthalte von nur ein bis zwei Nächten besonders häufig sind? 11. Welche Umweltverbände und nachhaltigen Akteure der Tourismusbranche plant die Bundesregierung im neuen „Tourismuspolitischen Forum“ zu beteiligen (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 17)? 12. Anhand welcher messbaren Ziele und Indikatoren wird die Bundesregierung den Erfolg der Nationalen Tourismusstrategie evaluieren und in welchen zeitlichen Abständen soll eine Überprüfung stattfinden? 13. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 ergriffen, um die im Handlungsfeld 18 „Tourismus und Sport“ definierten Ziele (vgl. Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030, S. 89) verbindlich umzusetzen? 14. Inwiefern ist das genannte Projekt zur Entwicklung eines Indikators für die Auswirkungen touristischer Aktivitäten auf die biologische Vielfalt (vgl. www.bfn.de/tourismus-der-nationalen-strategie-zur-biologischen-vie lfalt) in Zusammenarbeit mit ZENAT, Nationalen Naturlandschaften e. V. und reCET bereits fortgeschritten und welche Zwischenergebnisse liegen der Bundesregierung vor? 15. Inwiefern sind die Ziele der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 im Handlungsfeld Tourismus (vgl. www.bfn.de/tourismus-der-nation alen-strategie-zur-biologischen-vielfalt) mit der Nationalen Tourismusstrategie der Bundesregierung abgestimmt und wenn nicht, aus welchen Gründen? 16. Inwiefern sind die Maßnahmen 18.1 der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 im Handlungsfeld Tourismus (vgl. 1. Aktionsplan der NBS 2030, Seiten 36 bis 37) bereits umgesetzt, und wenn nicht, aus welchen Gründen (bitte einzeln für jede Maßnahme 18.1.1 bis 18.1.7 angeben)? 17. Aus welchen Gründen wurden ökologische Themen wie beispielsweise der erhöhte Flächenverbrauch, der auch im Zusammenhang mit einem zunehmenden Tourismus steht (vgl. Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030, S. 67), nicht in der Nationalen Tourismusstrategie aufgegriffen? Berlin, den 25. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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