Aktuelle BaFin-Abfrage zu Schadensmeldungen aus Cum/Cum-Geschäften in Deutschland
der Abgeordneten Katharina Beck, Sascha Müller, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Karoline Otte, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der geschätzte Schaden durch Cum/Cum-Gestaltungen in Deutschland beläuft sich auf 28,5 Mrd. Euro (C. Spengel 2021, Estimation of the Tax Revenue Loss Caused by Cum/Cum Transactions, Universität Mannheim, zuletzt aufgerufen am 19. Mai 2025. www.bwl.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/bwl/Spengel/Dokumente/Medien/Steuerschaden_Cum-Cum_update.pdf), von denen bis heute von den Behörden erst ein minimaler Anteil zurückgefordert werden konnte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spielt bei der Aufarbeitung von Cum/Cum-Geschäften in Deutschland eine zentrale Rolle, indem sie als Aufsichtsbehörde Daten erhebt, Sonderprüfungen durchführt und die Risiken für die Stabilität des Finanzsystems bewertet. Seit 2017 hat die BaFin mehrfach (u. a. 2017, 2020, 2021) Abfragen durchgeführt, um das Ausmaß der Cum/Cum-Geschäfte zu ermitteln. Diese Abfragen zielen darauf ab, ein vollständiges Bild über potenzielle finanzielle Belastungen aus Rückforderungen zu gewinnen und möglichen aufsichtlichen Handlungsbedarf zu prüfen. Die Finanzaufsicht BaFin hat am 15. Dezember 2025 eine erneute Abfrage zu Cum/Cum-Geschäften gestartet (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2025/meldung_2025_12_15_cum_cum.html?nn=149598#table_150176). Sie richtet sich an den Großteil der deutschen Kreditinstitute, ausgewählte Wertpapierinstitute und Institute aus dem Bereich der Finanzmarktinfrastrukturen, an alle externen Kapitalverwaltungsgesellschaften mit Erlaubnis, offene Wertpapierfonds zu verwalten, sowie an Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, die jeweils unter Bundesaufsicht stehen. Die BaFin begründet diese vierte Abfrage ausdrücklich mit der „zunehmenden steuer(straf)rechtlichen Diskussion (www.boersen-zeitung.de/recht-kapitalmarkt/cum-cum-geschaefte-im-fokus-der-bafin). Die Abfrage erfasst daher Transaktionen ab 2010. Der Beantwortungszeitraum endete im März 2026.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele der von der BaFin angeschriebenen Kreditinstitute haben Cum/Cum-Gestaltungen im Sinne des BMF-Schreibens vom 9. Juli 2021 gemeldet und wie haben sich diese Meldungen seit der letzten Abfrage entwickelt?
Bei wie vielen Instituten handelt es sich um solche in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, um genossenschaftliche oder private Finanzinstitute, um Fonds und um Versicherungen?
Von welchen Schadenssummen durch Cum/Cum-Gestaltungen geht die BaFin auf Grundlage dieser Meldungen aus?
a) Wie verteilen sich die angenommenen Schadenssummen auf die in Frage 2 abgefragten Gruppen?
b) Wie verteilen sich die angenommenen Schadenssummen auf die Jahre bis 2010 und 2010 bis 2025?
Welche Fragen stellte die BaFin in ihrer Abfrage konkret?
Hat die Bundesregierung neue Kenntnisse über Rückstellungen abgefragter Unternehmen wegen Rechtsrisiken und, falls ja, in welcher Höhe haben abgefragte Finanzinstitute Mittel für mögliche Rückzahlungen zurückgestellt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Unternehmen, die Ergebnisse ihrer Cum/Cum-Analysen zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken gegenüber der Finanzverwaltung nach § 153 AO (Berichtigung von Steuererklärungen) oder nach § 371 AO (Selbstanzeige) offenlegen werden? Wurden die Ergebnisse mit anderen Behörden auf Bundes- und/oder Landesebene geteilt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welcher Intention und welchem Ergebnis?