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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Speicherungsanlässe in der Datei "Gewalttäter Sport" und Datenübermittlung in die USA, Kanada und Mexiko anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2026

Fraktion

DIE LINKE

Datum

11.05.2026

Aktualisiert

26.05.2026

BT21/589711.05.2026

Speicherungsanlässe in der Datei "Gewalttäter Sport" und Datenübermittlung in die USA, Kanada und Mexiko anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2026

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/5897 21. Wahlperiode 11.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jorrit Bosch, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Vinzenz Glaser, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Lea Reisner, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke Speicherungsanlässe in der Datei „Gewalttäter Sport“ und Datenübermittlung in die USA, Kanada und Mexiko anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 Vom 11. Juni 2026 bis zum 19. Juli 2026 findet in den USA, Kanada und Mexiko die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer statt. Das Team des Deutschen Fußballbundes (DFB) wird seine Vorrundenspiele in den USA und Kanada bestreiten. Je nach Abschneiden sind im weiteren Turnierverlauf jedoch auch Spiele in Mexiko möglich. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass eine große Zahl Fußballfans aus Deutschland in die genannten drei Länder reisen wird. In der Vergangenheit hat es – beispielsweise anlässlich der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2018 in Russland – eine Weitergabe von Daten aus der Datei „Gewalttäter Sport“ (DGS) gegeben (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 34 auf Bundest agsdrucksache 19/2922, S. 26). In dieser Verbunddatei sind, anders als der Name suggeriert, nicht nur Gewalttäterinnen und Gewalttäter erfasst. Schon eine Personalienfeststellung kann reichen, um in der DGS gespeichert zu werden (vgl. https://lzpd.polizei.nrw/artike l/datei-gewalttaeter-sport). Personen, die in die Verbunddatei aufgenommen werden, werden nicht automatisch darüber informiert. Im Übrigen erklärte 2024 das Bundesverfassungsgericht die DGS für teilweise verfassungswidrig (1 BvR 1160/19). Vor diesem Hintergrund und angesichts der sehr unterschiedlichen Sicherheitslage in den drei die Weltmeisterschaft ausrichtenden Ländern besteht für Menschen, die planen, anlässlich des Turniers in eines oder mehrere dieser Länder zu reisen, ein berechtigtes Interesse, frühzeitig zu erfahren, ob Daten aus der DGS an Behörden in besagten Ländern weitergegeben worden sind oder noch gegeben werden – nicht zuletzt, um die Möglichkeit zu bekommen, rechtzeitig vor Abreise ein Datenauskunftsersuchen zu stellen, um herauszufinden, ob sie in der Datei „Gewalttäter Sport“ geführt werden, und gegebenenfalls ihre Reisepläne entsprechend anzupassen. Selbiges gilt in ähnlicher Weise für die Weitergabe anderer personenbezogener Daten. Darüber hinaus müssen sich nach Ansicht der Fragestellenden Reisende, vor allem jedoch queere Menschen sowie Schwarze, Indigene und People of Color (BIPoC), angesichts des Handelns der amerikanischen Bundesregierung und insbesondere der Behörde United States Immigration and Customs Enforcement (ICE) ernsthaft die Frage stellen, ob für sie eine Reise in die Vereinigten Staaten sicher und angstfrei möglich ist. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Personen sind derzeit insgesamt in der Datei „Gewalttäter Sport“ (DGS) erfasst (bitte nach Speicherungsgrund, Tatbeständen und den Eintrag veranlassenden Polizeibehörden aufschlüsseln)?  2. Wie viele Personen sind je Bundesland in der DGS erfasst (bitte aufschlüsseln)?  3. Wie viele Personen sind je Vereinszugehörigkeit in der DGS erfasst (bitte aufschlüsseln)?  4. Wie viele Personen, die aus vergleichbaren Dateien des Auslands übermittelt wurden, sind insgesamt in der DGS erfasst?  5. Wie viele Personen davon sind je Land und je Vereinszugehörigkeit (bitte beides aufschlüsseln) in der DGS erfasst?  6. Um welche vergleichbaren Dateien welcher Organisationen aus welchen Ländern handelt es sich dabei (bitte aufschlüsseln, wie viele Personen aus je welcher Datei übermittelt wurden)?  7. Wie viele Einträge in der Datei sind mit digitalem Bildmaterial zu den erfassten Personen verknüpft?  8. Die Daten wie vieler Personen wurden ab dem Jahr 2018 gelöscht, und wie viele wurden nach Überprüfung, ob sie zu löschen sind, nicht gelöscht (bitte nach Jahr, ursprünglichem Speicherungsgrund, Tatbeständen, den Eintrag veranlassenden Polizeibehörden sowie dem Grund für die Löschung bzw. Nichtlöschung aufschlüsseln)?  9. Wie viele Auskunftsersuchen wurden ab dem Jahr 2018 von Privatpersonen oder deren anwaltlichen Vertretungen an die Bundespolizei gerichtet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 10. Wie viele der auskunftssuchenden Personen, die in der DGS gespeichert waren bzw. sind, haben ein Löschungsersuchen an die Bundespolizei gerichtet, und wie vielen Löschungsersuchen wurde stattgegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 11. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt Gefährderansprachen, Meldeauflagen und Ausreiseuntersagungen durchgeführt oder ausgesprochen (bitte jeweils aufschlüsseln)? 12. Von insgesamt wie vielen Personen wurden Daten aus der DGS anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 von der Bundespolizei oder anderen Behörden jeweils an kanadische, mexikanische oder US- amerikanische Behörden übermittelt (bitte, sofern möglich, nach Behörden, an die die Daten übermittelt wurden, aufschlüsseln)? 13. Wann wurden diese Daten an die kanadischen, mexikanischen oder US- amerikanischen Behörden jeweils übermittelt (bitte Datum der Datenübermittlung jeweils einzeln aufschlüsseln)? 14. Wer hat aufgrund welcher Kriterien die übermittelten Daten ausgewählt und auf welcher Rechtsgrundlage? 15. Im Vorfeld wie vieler Datenübermittlungsentscheidungen wurde der Datenschutzbeauftragte des Bundespolizeipräsidiums beteiligt? 16. Bei wie vielen Personen, deren Daten zur Übermittlung in Betracht gezogen wurden, wurde auf eine Datenübermittlung verzichtet und aus je welchen Gründen? 17. Ist im Zusammenhang mit der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 eine weitere Datenübermittlung an Behörden Mexikos, Kanadas oder der USA geplant oder zu erwarten? 18. Hat es im Zusammenhang mit der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 eine Datenweitergabe an Behörden anderer als der genannten Staaten gegeben, oder ist eine solche geplant oder zu erwarten, und wenn ja, in welchem Umfang (bitte genaue Zahlen nennen und nach Staaten aufschlüsseln)? 19. Hat es im Zusammenhang mit der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 eine Datenweitergabe an nicht- oder überstaatliche Dritte gegeben, oder ist eine solche geplant oder zu erwarten, und wenn ja, in welchem Umfang (bitte genaue Zahlen nennen und nach Empfänger aufschlüsseln)? 20. Ist bei den Spielen der deutschen Nationalmannschaft oder auch anderswo – etwa im Umfeld ihres Quartiers in Winston-Salem – ähnlich wie bei vorherigen Turnieren der Einsatz szenekundiger Beamter beschlossen, angefragt oder angedacht (wenn ja, bitte Anzahl nennen)? 21. Hat es Arbeitstreffen (persönlich, telefonisch, hybrid oder digital) zwischen der Bundesregierung und/oder Bundesbehörden einerseits sowie Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen oder von Behörden eines der oder mehrerer Austragungsländer gegeben, bei denen eine mögliche oder tatsächliche Kooperation in den Bereichen Sicherheit, Polizei oder Datenweitergabe in Bezug auf die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 besprochen wurde (bitte nach Datum und teilnehmenden Organisationen aufschlüsseln)? 22. Werden Beamtinnen und Beamte deutscher Sicherheitsbehörden im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 in einem oder mehreren der Austragungsländer im Einsatz sein (bitte geplante Anzahl der einzusetzenden Beamtinnen und Beamten nach Staat und Polizeibehörde aufschlüsseln)? 23. Ist ein Einsatz von Beamtinnen und Beamten deutscher Sicherheitsbehörden im von Andrew Giuliani, dem Executive Director der White House Task Force on the FIFA World Cup 2026, angekündigten International Police Cooperation Center beschlossen, angefragt oder angedacht (bitte ausführen)? 24. Wie reagiert die Bundesregierung darauf, dass laut Angaben von Amnesty International von den 16 WM (Weltmeisterschaft)-Spielorten lediglich vier (Atlanta, Dallas, Houston, Vancouver) die von der FIFA geforderten Menschenrechts-Aktionspläne vorgelegt haben und somit für zwei der drei Spielorte der DFB-Auswahl in der Vorrunde (Toronto, East Rutherford) keine solchen Pläne vorliegen? 25. Hat die Bundesregierung gegenüber der FIFA, dem DFB oder den zuständigen US-amerikanischen bzw. kanadischen Behörden darauf hingewirkt, dass auch für die Spielorte der DFB-Auswahl in der Vorrunde Toronto und East Rutherford vollständige und wirksame Aktionspläne vorgelegt werden (wenn ja, bitte ausführen, in welcher Form und mit welchem Erfolg, und wenn nein, weshalb nicht)? 26. Bewertet die Bundesregierung die bislang vorliegenden Aktionspläne und insbesondere jenen für den Spielort der DFB-Auswahl in der Vorrunde Houston als hinreichend geeignet, deutsche Staatsangehörige und andere aus Deutschland anreisende Besucherinnen und Besucher der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 vor den von Menschenrechtsorganisationen dokumentierten Risiken wie etwa willkürlichen Festnahmen, Racial Profiling, Gefahren für queere Menschen sowie die Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu schützen (bitte ausführen)? 27. Warum hat die Bundesregierung – anders als in den allgemeinen Reise- und Visahinweisen des Auswärtigen Amts für die USA in der Version nach den letzten Änderungen vom 13. März 2026 – in den speziell für die WM 2026 erstellten „Wichtigen Infos für deutsche Fans der WM 2026 in den USA“ auf der Website der Deutschen Botschaft Washington (www.ge rmany.info/us-de/2755650-2755650) nicht darauf hingewiesen, dass Transpersonen, in deren Reisedokumenten das Geschlechtsmerkmal mit einem „X“ eingetragen ist, mit einer Einreiseverweigerung durch US- amerikanische Grenzbehörden rechnen müssen (bitte ausführen)? 28. Warum weisen weder die „Wichtigen Infos für deutsche Fans der WM 2026 in den USA“ der Deutschen Botschaft Washington noch die allgemeinen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für die USA in der Version nach den letzten Änderungen vom 13. März 2026 explizit darauf hin, dass Schwarze, Indigene und People of Color (BIPoC) spätestens seit der Entscheidung des Supreme Court of the United States im Fall Vasquez Perdomo v. Noem vom 8. September 2025 (www.suprem ecourt.gov/opinions/24pdf/25a169_5h25.pdf) rein aufgrund ihrer äußeren Erscheinung oder ihres Akzents einer stark erhöhten Gefahr ausgesetzt sind, ohne sich eines Vergehens schuldig gemacht zu haben, Opfer sogenannter Raids von Agentinnen und Agenten der US-amerikanischen Grenz- und Einwanderungsbehörden zu werden, obwohl das Auswärtige Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für andere Länder durchaus gruppenspezifische Warnungen, etwa für queere Menschen bzw. LGBTIQ oder Frauen, ausspricht und solche zielgruppenspezifischen Hinweise also gängige Praxis sind, und plant die Bundesregierung eine entsprechende Ergänzung der genannten Dokumente (bitte ausführen)? 29. Welche konkreten Vorkehrungen und Maßnahmen hat die Bundesregierung für die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 getroffen, damit deutsche Staatsangehörige, denen die Einreise verweigert wird oder die von US-amerikanischen Grenz- und Einwanderungsbehörden festgenommen, inhaftiert oder mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen konfrontiert werden, proaktiv konsularische Unterstützung erhalten (bitte ausführen, und wenn nein, bitte begründen)? 30. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass personenbezogene Daten deutscher Staatsangehöriger, die im Rahmen der FIFA Fußball- Weltmeisterschaft der Männer 2026 an US-amerikanische, kanadische oder mexikanische Behörden übermittelt wurden, nach Ende des Turniers durch diese Behörden tatsächlich gelöscht werden, genauer gesagt, a) auf welchem konkreten Kontrollmechanismus beruht diese Gewährleistung, b) inwiefern unterscheidet sich dieser Mechanismus von dem Verfahren, das die Bundesregierung anlässlich der FIFA Fußball- Weltmeisterschaft der Männer 2018 gegenüber Russland angewandt hat und das nach ihrer eigenen Auskunft (Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 19/3009) allein auf einer schriftlichen Mitteilung der russischen Behörden über die erfolgte Löschung beruhte, c) und falls kein weitergehender Kontrollmechanismus besteht, warum hat die Bundesregierung für die WM 2026 kein Verfahren entwickelt, das über eine bloße Löschungsbestätigung durch die empfangenden Behörden hinausgeht (bitte ausführen)? Berlin, den 28. April 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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