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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Deutsche Waffenexporte in den Nahen Osten und nach Nordafrika

Exportgenehmigungen für sogenannte nicht-tödliche Waffen in Länder des Nahen Ostens und Nordafrikas, Prüfung beantragter Rüstungsexporte in repressive Staaten, Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch die Endbestimmungsländer, Berücksichtigung der innenpolitischen Spannungen in Saudi Arabien, Jemen, Jordanien, Tunesien und Algerien, Lieferverbote, Ausfuhr nicht genehmigungspflichtiger Waffen, Export von Waren, Lieferungen im Rahmen von Polizeihilfen, Training und Know-how-Transfer<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)<br />

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

09.03.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/482418. 02. 2011

Deutsche Waffenexporte in den Nahen Osten und nach Nordafrika

der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Niema Movassat, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Fotos und Videos dokumentieren, dass Wasserwerfer aus deutscher Produktion in Ägypten gegen Demonstranten eingesetzt werden.

Fast alle Länder des Nahen Ostens beziehen Waffen aus deutscher Produktion (vgl. Rüstungsexportbericht 2009 der Bundesregierung). Der Nahe Osten zählt nicht nur zu den instabilsten, sondern gleichzeitig zu den am stärksten militarisierten Regionen der Welt. In die Region genehmigte die Bundesregierung allein im Jahr 2009 Exporte für Waffen und sonstige Rüstungsgüter im Wert von rund 1 Mrd. Euro. Dem stehen Ablehnungen mit einem Wert von 24 Mio. Euro – also 2 Prozent – gegenüber.

Deutsche Rüstungslieferungen stellen nicht nur eine erhebliche Gefahr für die Stabilität der Gesamtregion dar, sondern auch für die Menschen in den Ländern selbst. Denn Waffen und sonstige Rüstungsgüter aus deutscher Produktion können auch zur inneren Repression und zu schweren Menschenrechtsverletzungen genutzt werden.

Trotzdem genehmigte die Bundesregierung Rüstungsexporte in eine Reihe repressiver Staaten, denen die internationale Menschenrechtsorganisation Amnesty International regelmäßig schwere Menschenrechtsverletzungen nachweist. Darunter sind Ägypten, Saudi Arabien, Jemen, die Vereinigten Arabischen Emirate, Jordanien sowie die nordafrikanischen Staaten Tunesien und Algerien. So sind die jüngsten zivilgesellschaftlichen Proteste in Ägypten eine Folge der rund 30-jährigen brutalen Mubarak-Diktatur. Zehntausende Ägypter und Ägypterinnen wurden im Namen der Sicherheit eingesperrt und gefoltert, viele von ihnen saßen und sitzen jahrelang ohne Anklage im Gefängnis. Die systematische Folter von Gefangenen ist belegt. Amnesty International bescheinigt auch Saudi Arabien regelmäßig, dass die Machthabenden alle Formen der Repression einsetzen, um die freie Meinungsäußerung zu unterdrücken. Tausende von Menschen sind in den letzten Jahren im Namen der Sicherheit in Gefängnisse gesperrt worden, die Gerichtsverfahren entsprechen nicht rechtsstaatlichen Standards, Menschen werden u. a. von Sondergerichten zum Tode verurteilt, Auspeitschen ist eine reguläre Strafe, Folter von Gefangenen, z. B. mit Elektroschockwaffen sowie die Verletzung ihrer Menschenrechte sind systematisch und bleiben ungestraft. Frauen sind bis heute schwerwiegenden sozialen und rechtlichen Diskriminierungen ausgesetzt.

Die zum Teil gravierenden menschenrechtlichen Probleme in den Empfängerländern deutscher Waffen- und Rüstungsgüter werfen viele Fragen hinsichtlich der tatsächlich praktizierten Exportpolitik der Bundesregierung auf. Die Bundesregierung legt nicht offen – bisher auch nicht auf Nachfrage – auf welcher konkreten und qualifizierten Einschätzung der Menschenrechtssituation im Empfängerland die Entscheidungen der Anträge auf Exportgenehmigungen beruhen. Damit ist die Entscheidungspraxis der Bundesregierung auch an diesem Punkt intransparent.

Zudem enthalten die Rüstungsexportberichte der Bundesregierung keine Angaben, ob Polizeiapparate, Geheimdienste oder Militär die Empfänger sind und mit welchen konkreten Militärprodukten sie ausgestattet werden. Hinzu kommt der Umstand, dass angesichts zunehmender Digitalisierung von Polizeiarbeit ansonsten harmlose Software, etwa in polizeilichen Kontrollzentren, durch „Plug Ins“ datenschutzrechtlich problematische Dienste erfüllt.

Auch gibt es keine offizielle Unterrichtung darüber, wie viele und welche Güter aus deutscher Produktion, die zu Folter und sonstigen schweren Menschenrechtsverletzungen gebraucht werden könnten und deshalb der Genehmigung bedürfen, aus Deutschland jährlich ausgeführt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

In welche Staaten des Nahen Ostens und Nordafrikas wurden seit 2005 Exportgenehmigungen für Wasserwerfer, Reizgas, Pfefferspray, Tränengasgranaten, Elektroschocktechnologien, Fußfesseln und weitere sogenannte nicht tödliche Waffen erteilt, und wie viele wurden abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach Land, Jahr und Produkt)?

2

Falls alle oder einige dieser Waffen nicht genehmigungspflichtig sind, hat die Bundesregierung Informationen darüber – zum Beispiel über den Zoll oder andere Datenbanken – welche und wie viele dieser Waffen seit 2005 in Staaten des Nahen Ostens und Nordafrikas geliefert wurden (wenn ja, bitte aufschlüsseln)?

3

In welche Staaten des Nahen Ostens und Nordafrikas wurden seit 2005 Wasserwerfer, Reizgas, Pfefferspray, Tränengasgranaten, Elektroschocktechnologien, Fußfesseln und weitere sogenannte nicht tödliche Waffen aus deutschen Polizeibeständen geliefert (bitte aufschlüsseln nach Land, Jahr und Produkt)?

4

In welche Staaten der Welt dürfen zurzeit keine Wasserwerfer, Reizgas, Pfefferspray, Tränengasgranaten, Elektroschocktechnologien, Fußfesseln und weitere sogenannte nicht tödliche Waffen geliefert werden, und falls es solche Lieferverbote gibt, auf welchen gesetzlichen Grundlagen erfolgen sie?

5

In welche Staaten des Nahen Ostens (auch West Bank) und Nordafrikas wurden seit 2005 im Rahmen deutscher sowie EU-Hilfe für Polizeimissionen bzw. Polizeiaufbau Infrastruktur oder Hardware für Lagezentren, Leitstellen, Kontrollräume, „Crisis Rooms“ oder „Operation Rooms“ geliefert (bitte aufschlüsseln nach Land, Jahr und Produkt)?

6

In welche Staaten des Nahen Ostens (auch West Bank) und Nordafrikas wurden seit 2005 im Rahmen deutscher sowie EU-Hilfe für Polizeimissionen bzw. Polizeiaufbau Trainings und Know-how-Transfer für oben genannte Einrichtungen bereitgestellt (bitte aufschlüsseln nach Land, Jahr und Art der Leistung)?

7

In welche Staaten des Nahen Ostens (auch West Bank) und Nordafrikas wurde seit 2005 im Rahmen deutscher sowie EU-Hilfe für Polizeimissionen bzw. Polizeiaufbau Software zum Einsatz in oben genannten oder ähnlichen Einrichtungen geliefert (bitte aufschlüsseln nach Land, Jahr, Leistungsmerkmalen und Produkt)?

8

Welche Quellen und wessen Einschätzungen werden für die Einzelfallprüfungen der Exportanträge im Hinblick auf die Konsequenzen der beantragten Ausfuhren für die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch das Endbestimmungsland (Artikel 2 Absatz 2 des Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008) bei den Ausfuhren nach Ägypten, Saudi Arabien, Jemen, Jordanien, Tunesien und Algerien verwendet (bitte für 2008 und 2009 nach Land aufschlüsseln)?

9

Was hat sich an diesen Quellen und Einschätzungen im Verlauf der letzten Wochen verändert, so dass vor dem 4. Februar 2011 noch Genehmigungen für Rüstungsexporte nach Ägypten erteilt wurden, nach dem 4. Februar 2011 jedoch nicht mehr?

10

Wie viele Anträge auf Ausfuhrgenehmigung nach Ägypten, Saudi Arabien, Jemen, Jordanien, Tunesien und Algerien für Güter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten, Verordnung (EG) Nr. 1236/2005, wurden insgesamt seit 2005 genehmigt, und wie viele wurden abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach Land, Jahr und Wert)?

11

Für welche Waren (Feld 10) wurden 2008 und 2009 in die Bestimmungsländer Ägypten, Saudi Arabien, Jemen, Jordanien, Tunesien und Algerien für welche Endverwendung (Feld 7) gemäß des Antrags „AFA-1–V1.0 © BAFA 2006 – Europäische Gemeinschaft Antrag auf Ausfuhr / Einfuhr von Folterausrüstung“ Genehmigungen zur Ausfuhr erteilt (bitte aufschlüsseln)?

12

Welche Länder des Nahen Ostens und Nordafrikas erhielten seit 2005 hinsichtlich des Gebrauchs der in den Fragen 1 und 10 genannten Güter Training und Know-how-Transfer durch deutsche Unternehmen, Behörden, Agenturen (bitte aufschlüsseln nach Land und Jahr)?

13

In welche Länder hat die Bundesregierung seit 2005 mit welcher Begründung die Lieferung von Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten, verboten?

14

Auf welchen rechtlichen Grundlagen kann die Bundesregierung die Lieferung der in Frage 1 genannten Güter sowie von allen weiteren Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten, angesichts der Vorkommnisse, wie in Ägypten und Tunesien, aussetzen?

15

Hat die Bundesregierung auch bisher erteilte Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern bzw. von Ersatzteilen nach Ägypten widerrufen bzw. den tatsächlichen Export der bereits genehmigten Güter anderweitig unterbunden, und wenn nein, warum nicht?

16

Warum hat die Bundesregierung die Bearbeitung von Anträgen auf den Export von Rüstungsgütern nach Saudi Arabien, Jemen, Jordanien, Tunesien und Algerien angesichts der momentanen innenpolitischen Spannungen in den Ländern nicht ausgesetzt bzw. bereits erteilte Genehmigungen nicht widerrufen?

17

Um welche „technischen Hilfsmittel“ handelt es sich, die der damalige Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier laut „Süddeutscher Zeitung“ vom 10. Januar 2009 dem ägyptischen Staatschef Husni Mubarak zugesagt hat, welche davon wurden wann genehmigt und wann geliefert?

Berlin, den 18. Februar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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