Vorbemerkung
Aus redaktionellen Gründen zur Zeit nicht verfügbar
(insgesamt 11 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
06.07.2026
Antwortdauer
31 Tage
Aktualisiert
26.08.2026
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Aus redaktionellen Gründen zur Zeit nicht verfügbar
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ronald Gläser, Matthias Helferich, Dr. Götz Frömming, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6254 –
Anfang März 2026 strich der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM), Dr. Wolfram Weimer, drei linke Buchhandlungen von der Vorschlagsliste für den Deutschen Buchhandlungspreis 2025. Grund seien „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“, die zu den Buchläden vorlägen. Bei diesen handele es sich um den „Buchladen zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin, die „Rote Straße“ in Göttingen, und „The Golden Shop“ in Bremen (www.welt.de/politik/deutschland/article69a86bfe906b538390b66445/extremismusverdacht-weimer-streicht-laut-bericht-drei-buchlaeden-von-jury-liste-fuer-buchhandelspreis.html). Einige Tage später sagte der BKM mit Verweis auf die folgende öffentliche Debatte die Veranstaltung zur Preisverleihung auf der Leipziger Buchmesse ab (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verleihung-des-deutschen-buchhandlungspreises-wird-abgesagt-2409946).
Der Deutsche Buchhandlungspreis wird seit 2015 jährlich an inhabergeführte Buchhandlungen mit Sitz in Deutschland verliehen (www.deutscher-buchhandlungspreis.de/der-preis/). Das Preisgeld wird aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Aus Sicht der Fragesteller gilt es sicherzustellen, dass keine Buchhandlungen prämiert werden, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen oder bekämpfen. Entgegen einem verbreiteten Missverständnis schließt die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit keineswegs das Recht auf staatliche Finanzierung ein (Wissenschaftliche Dienste [WD] des Deutschen Bundestages: „Rahmenbedingungen staatlicher Kunstförderung“, Kapitel 4 „Kunstfreiheit“, www.bundestag.de/resource/blob/1134040/WD-3-077-25.pdf). Im Gegenteil: Die Bundesregierung ist nach dem Demokratieprinzip verpflichtet, die Verwendung von Fördergeldern stets auf ihre Demokratieverträglichkeit zu überprüfen. Es darf keine staatliche Prämierungslandschaft entstehen, bei der der Bürger und Steuerzahler gewissermaßen den Kampf gegen sich selbst finanziert.
Die nachfolgend genannten Buchhandlungen „Artemis“ (2025), „BiBaBuZe“ (2015, 2016, 2020, 2022, 2024, 2025), die „Karl-Marx-Buchhandlung“ (2016, 2018, 2025), „Land in Sicht“ (2015, 2016, 2019, 2023, 2025) und die „Buchhandlung im Schanzenviertel“ (2016, 2017, 2021) gehören allesamt zu den Preisträgern des Deutschen Buchhandlungspreises (www.deutscher-buchhandlungspreis.de/preisverleihung/archiv/). Bei Letzterer wurde die Bundesförderung „wegen der dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorliegenden Erkenntnisse“ bereits vor einiger Zeit eingestellt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/2876).
Die Fragesteller weisen ausdrücklich auf die Verfahrensregeln des Deutschen Buchhandlungspreises hin, die eine Rückforderung der Prämien vorsehen, wenn es sich nachträglich erweist, dass die Teilnahmekriterien nicht eingehalten worden sind: „Zu Unrecht erhaltene Prämien können […] zurückgefordert werden.“ Dies gelte insbesondere für Prämien, die „aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Teilnahmebedingungen“ ausgezahlt wurden (vgl. „Teilnahmebedingungen und Verfahrensregeln ‚Deutscher Buchhandlungspreis‘ des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien“, Nummer 4, „Auswahlentscheidung“, www.deutscher-buchhandlungspreis.de/wp-content/uploads/2025/07/Teilnahmebedingungen_Dt-Buchhandlungspreis-2025.pdf).
Das ist nach Auffassung der Fragesteller sicherlich bei der Unterstützung von linksradikalen Veranstaltungen, die zur Gewalt gegen staatliche Organe aufrufen, oder bei der Unterstützung von linksradikal eingestellten Gruppen der Fall. Institutionelle Förderungen des Bundes wie die des Deutschen Buchhandlungspreises unterliegen generell der Bundeshaushaltsordnung (BHO), die bei Verstößen gegen die Förderbedingungen eine Rückforderung der Fördermittel bestimmt (§ 44 BHO i. V. m. Nummer 8 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung [VV-BHO] zu § 44 Absatz 1 sowie § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes [VwVfG]).
Aufgrund welcher Kriterien hat die Bundesregierung die Jury für den Buchhandlungspreis ausgewählt (www.deutscher-buchhandlungspreis.de/jury/)? a) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass bei der Jury eine politische Neutralität gegeben ist? b) Wurden die Jury-Mitglieder hinsichtlich einer Nähe zu extremistischen Bestrebungen überprüft?
Berufungen in die unabhängige Jury für den Deutschen Buchhandlungspreis erfolgen aufgrund der fachlich einschlägigen Expertise und Erfahrung der betreffenden Personen. Auch wird auf eine fachlich ausgewogene Zusammensetzung der Jury geachtet. Jurymitglieder werden nicht proaktiv auf etwaige extremistische Aktivitäten überprüft.
Hat die Bundesregierung überprüft, ob die Jury die Teilnahmeberechtigung der preisgekrönten Buchhandlungen geprüft hat, wenn ja, wie lautet das Ergebnis der Überprüfung, und wenn nein, wieso nicht?
Die Prüfung der Teilnahmeberechtigung ist Gegenstand der formalen Prüfung der eingegangenen Bewerbungen zum Deutschen Buchhandlungspreis und obliegt insofern nicht der unabhängigen Fachjury.
Wer ist für die Auswahl der Juroren der Jury des Deutschen Buchhandlungspreises im Amt des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien verantwortlich?
BKM ist für Auswahl und Zusammensetzung der unabhängigen Fachjury des Deutschen Buchhandlungspreises zuständig.
Haben die Buchhandlungen „Rote Straße“, „The Golden Shop“ und „Zur schwankenden Weltkugel“ sowie „Artemis“, „BiBaBuZe“, „Karl Marx Buchhandlung“ und „Land in Sicht“ neben den dotierten Auszeichnungen des Buchhandlungspreises weitere Bundesmittel erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Buchhandlung und Förderprogramm getrennt auflisten)?
Neben den genannten Auszeichnungen sind keine weiteren Förderungen oder sonstige Zuwendungen mit Bundesmitteln bekannt.
Haben die Buchhandlungen „Rote Straße“, „The Golden Shop“ und „Zur schwankenden Weltkugel“ sowie „Artemis“, „BiBaBuZe“, „Karl Marx Buchhandlung“ und „Land in Sicht“ neben den dotierten Auszeichnungen des Buchhandlungspreises nach Kenntnis der Bundesregierung Landesmittel erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Buchhandlung und Förderprogramm getrennt auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Welche Buchhandlungen erhielten eine Förderung im Rahmen des Bundesförderprogramms „Neustart Kultur“ (bitte einzeln auflisten)? a) Von welchen Institutionen bzw. Stellen haben sie die Fördermittel erhalten? b) Wurden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass es über „Neustart Kultur“ keine staatliche Förderung politischen Extremismus gegeben hat?
Eine Liste derjenigen Buchhandlungen, die im Rahmen des Programms NEUSTART KULTUR I eine Förderung für die Digitalisierung der Vertriebswege erhalten haben, ist im Anhang beigefügt. Welche Buchhandlungen im Rahmen des Programms NEUSTART KULTUR II mit einer Anerkennungsprämie ausgezeichnet worden sind, ist unter folgender Website einsehbar: www.boersenverein.de/beratung-service/neustart-kultur/anerkennungspraemie-fuer-buchhandlungen/praemierte-buchhandlungen/.
a) Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat im Wege der zuwendungsrechtlichen Weiterleitung nach den Regularien der Bundeshaushaltsordnung die Mittel im Rahmen von NEUSTART KULTUR an die Buchhandlungen ausgereicht.
b) Ja.
Welches Verfahren wurde angewendet, damit die „Buchhandlung im Schanzenviertel“ keine weiteren Bundesmittel erhält (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wurde dieses Verfahren auch auf die in Frage 5 genannten sieben Buchhandlungen angewendet, wenn ja, warum wurden diese nicht vom Buchhandlungspreis ausgeschlossen, und wenn nein, warum nicht? b) Plant die Bundesregierung eine Erweiterung des bei der „Buchhandlung im Schanzenviertel“ erfolgten Verfahrens?
Die Fragen 7, 7a und 7b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Gewährung von Bundesmitteln wird jeweils im Einzelfall auf konkrete Anfrage oder Bewerbung im dafür vorgesehenen Verfahren entschieden.
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Vermeidung der Förderung linksradikaler Institutionen oder Strukturen über Förderprogramme, Preise oder auf sonstigem Wege durch den Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Förderungen des BKM erfolgen auf Grundlage von §§ 23, 44 BHO sowie § 10 Haushaltsgesetz 2026 in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Förderbzw. Teilnahmebedingungen. Dies schafft die – regelmäßig aktualisierte – Grundlage dafür, dass Förderungen des BKM solchen Akteuren vorbehalten sind, die auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen.
Wird die Bundesregierung die ausgezahlten Fördermittel bzw. Preisgelder an die „Buchhandlung im Schanzenviertel“ wieder zurückfordern (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Für eine Rückforderung der für frühere Auszeichnungen ausgezahlten Preisgelder wird kein Anlass gesehen.
Wird die Bundesregierung die ausgezahlten Fördermittel bzw. Preisgelder an die Buchhandlungen „Rote Straße“, „The Golden Shop“ und „Zur schwankenden Weltkugel“ gemäß Nummer 4 der Teilnahmebedingungen des Deutschen Buchhandlungspreises wieder zurückfordern (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
Haben die Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung jugendgefährdende Literatur oder sonstige Medien, die auf dem Index der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) bzw. der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) stehen, zum Verkauf angeboten oder beworben, und wenn ja, um welche Preisträger handelt es sich (bitte mit Namen und Jahr auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
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