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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Neuregelung des Elterngelds

Neuberechnung des Elterngeldes im Rahmen der Neuregelung zum 1. Januar 2011: Kürzungen, Rückforderungen, Rechtsmittel; unterschiedliche Anrechnung auf das Einkommen bei SGB-Leistungsbeziehern aufgrund unterschiedlicher Erwerbssituationen vor der Geburt eines Kindes, Kürzungen aufgrund der Werbekostenpauschale, überwiegende Nutzung der Elternzeit durch Mütter, Kürzung des Freibetrags bei Mehrlingsgeburten, Ungleichheit aufgrund unterschiedlicher Tarifverträge, Maßnahmen gegen Missbrauch<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

11.03.2011

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/485818. 02. 2011

Neuregelung des Elterngelds

der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 wurde das Elterngeld- und Elternzeitgesetz geändert. Neben einer Reduzierung des Elterngelds wurde das Elterngeld für Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die über kein Erwerbseinkommen vor der Geburt verfügten, gestrichen. Grundlage der Berechnung der Höhe des Elterngelds ist das Einkommen aus Erwerbsarbeit in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes. Erwerbsbiographien, in denen geringes Einkommen, befristete Beschäftigungen und wiederkehrende Erwerbslosigkeit Realität sind, haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die derzeitigen gesetzlichen Regelungen diese Situation berücksichtigen und eine Benachteiligung von Familien in dieser Situation verhindert werden kann. Seit Kurzem liegt auch der erste Gleichstellungsbericht vor, der in zahlreichen Feldern Handlungsbedarf formuliert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie viele Elterngeldbescheide mussten im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung zum 1. Januar 2011 neu beschieden werden? Wie viele davon sind noch nicht neu beschieden worden und warum nicht (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)?

2

Falls eine Neubescheidung im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung zum 1. Januar 2011 noch nicht abgeschlossen ist, bis wann wird dieser Vorgang abgeschlossen sein und werden die Betroffenen Rechtssicherheit haben (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)?

3

In wie vielen Fällen wurde das Elterngeld entsprechend den Neuregelungen gekürzt? In wie vielen Fällen werden Rückzahlungen seitens der Elterngeldstellen von den Empfängerinnen und Empfängern eingefordert, und wie hoch sind die durchschnittlichen Rückzahlungen (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)?

4

In wie vielen Fällen wurde Widerspruch gegen die neuen Bescheide eingereicht, und wie wurden die Widersprüche begründet? Wie hoch ist die Bewilligungs- und Ablehnungsquote, und wie viele Widersprüche sind noch offen?

5

Wie viele Elterngeldempfängerinnen und Elterngeldempfänger haben angesichts der Kürzung der Elterngeldbezüge zum 1. Januar 2011 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine in Anspruch genommene Verlängerungsoption des Elterngeldes (nach § 6 des Bundeselterngeldgesetzes) zurückzunehmen (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)?

6

Wie viele Elterngeldbezieherinnen und Elterngeldbezieher sind vor der Geburt von befristeten Arbeitsverträgen mit temporärer Erwerbslosigkeit betroffen? Um wie viel unterscheidet sich die Höhe des Elterngeldanspruchs dieser Gruppe im Vergleich zu Elterngeldbezieherinnen und Elterngeldbeziehern, die vor der Geburt ohne Unterbrechung Erwerbseinkommen beziehen konnten (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)?

7

Wie steht die Bundesregierung zu diesen Unterschieden, und plant sie Maßnahmen gegen diese Unterschiede (bitte begründen)?

8

Wie hoch fallen die durchschnittlichen Kürzungen des Elterngelds auf Grund der geplanten Erhöhung der Werbungskostenpauschale von 920 auf 1 000 Euro aus, und wie hoch werden die anteilmäßigen prozentualen Kürzungen in den statistisch erfassten Höhegruppen sein (300 bis 500 Euro/ 500 bis 750 Euro/750 bis 1 000 Euro/ 1 000 bis 1 250 Euro/1 250 bis 1 500 Euro/1 500 bis 1 800 Euro/1 800 Euro und mehr – bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)?

9

Wie viele Elterngeldbezieherinnen und Elterngeldbezieher werden auf Grund der Anrechnung der erhöhten Werbungskostenpauschale auf die Mindesthöhe von 300 Euro Elterngeld zurückfallen, und wie viele Elterngeldbezieherinnen und Elterngeldbezieher werden in eine niedrigere statistisch erfasste Höhegruppe fallen (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)?

10

Wie steht die Bundesregierung zu dieser Kürzung der Elterngeldleistungen, von der insbesondere geringe Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher betroffen sind?

11

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um einen Ausgleich sicherzustellen? Falls ja, welche? Falls nein, mit welcher Begründung?

12

Wie viele Elterngeldbescheide müssen im Rahmen der Erhöhung der Werbungskostenpauschale neu beschieden werden (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)?

13

Bis wann wird dieser Vorgang abgeschlossen sein, und werden die Betroffenen Rechtssicherheit haben?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung diese seit Einführung des Elterngelds nahezu unveränderte Situation, wonach nach wie vor über 75 Prozent der Väter lediglich zwei Monate Elternzeit und ca. 90 Prozent der Mütter 12 Monate Elternzeit nehmen?

15

Wie sieht die Bundesregierung in diesem Kontext die Empfehlungen aus dem Gleichstellungsbericht, und welche konkreten Handlungsmöglichkeiten sieht sie und strebt sie an (bitte begründen)?

16

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die aus der Erwerbssituation hervorgehende unterschiedliche Elterngeldhöhe zwischen Vätern und Müttern perspektivisch im Rahmen einer Gleichstellungspolitik zu reduzieren (bitte begründen)?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die geplante Einführung des Betreuungsgeldes im Angesicht der unterschiedlichen Bezugsdauer des Elterngeldes von Müttern und Vätern vor dem Hintergrund der Analysen des Gleichstellungsberichts?

18

Wie hoch müsste der Grundbetrag des Elterngelds heute sein, um einen Inflationsausgleich (seit der Einführung 2007) sicherzustellen? Plant die Bundesregierung entsprechende Schritte (bitte begründen)?

19

Hält die Bundesregierung die Neuregelung zum 1. Januar 2011, wonach das Elterngeld bei der Berechnung von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kinderzuschlag) in voller Höhe als Einkommen zu berücksichtigten ist mit Ausnahme der Fälle, in denen vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen durch die elterngeldberechtigte Person erzielt wurde (Elterngeldfreibetrag bis 300 Euro), für verfassungskonform im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Grundgesetz, wenn in beiden Fällen (Elterngeldbezieherinnen und Elterngeldbezieher vor der Geburt länger als zwölf Monate erwerbslos und Elterngeldbezieherinnen und Elterngeldbezieher weniger als 12 Monate erwerbslos) auf Grund von Erwerbslosigkeit Hilfebedürftigkeit und somit Anspruch auf SGB II-Leistungen besteht und in einem Fall ein Freibetrag gewährt wird und in dem anderen Fall nicht (bitte begründen)?

20

Wie viele SGB II-Bezieherinnen und -Bezieher sind von den Neuregelungen betroffen (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)?

21

Wie viele der SGB II-Empfängerinnen und -Empfänger können keinen Freibetrag geltend machen, und wie viele können einen Freibetrag bis zu 50 Euro, über 50 bis 100 Euro, über 100 bis 150 Euro, über 150 bis 200 Euro, über 200 bis 250 Euro sowie über 250 bis 300 Euro geltend machen (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)?

22

Falls eine Neubescheidung im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung zum 1. Januar 2011 noch nicht abgeschlossen ist, bis wann werden diese Vorgänge abgeschlossen sein und die betroffenen SGB II-Empfängerinnen und -Empfänger Rechtssicherheit haben (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)?

23

In wie vielen Fällen werden Rückzahlungen seitens der Jobcenter von den Empfängerinnen und Empfängern eingefordert, und wie hoch sind die durchschnittlichen Rückzahlungen (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)?

24

In wie vielen Fällen wurde Widerspruch gegen die neuen SGB II-Bescheide eingereicht, und wie wurden die Widersprüche begründet (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)?

25

Hält die Bundesregierung die Reduzierung des Freibetrages auf 300 Euro bei Mehrlingsgeburten bei erwerbstätigen SGB II-Empfängerinnen und -Empfängern, die auf ergänzende SGB II-Leistungen angewiesen sind, für gerechtfertigt, so dass Eltern von Mehrlingen in prekären Beschäftigungssituationen (Niedriglohnbereich) offensichtlich benachteiligt werden gegenüber Beschäftigten, die nicht auf ergänzende SGB II-Leistungen angewiesen sind (bitte begründen)?

26

Wie viele Eltern von Mehrlingen sind von diesen Neuregelungen betroffen, und wie hoch ist der tatsächliche durchschnittliche Elterngeldverlust in dieser Personengruppe (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht)?

27

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Ungleichbehandlung, wenn in einem Betrieb zwei Facharbeiter die gleichen Tätigkeiten im gleichen Umfang ausüben und gleichzeitig in den Erziehungsurlaub gehen und Elterngeld beantragen, aber auf Grund unterschiedlicher Tarifgefüge (Tarifvertrag IG Metall und Zeitarbeitstarifvertrag Christliche Gewerkschaft Metall – CGM), die eine Familie von dem bewilligten Elterngeld gut leben kann, die andere aber auf Grund des geringeren Elterngelds auf ergänzende SGB II-Leistungen angewiesen ist und somit finanziell deutlich schlechter gestellt ist, im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Grundgesetz (bitte begründen)?

28

Plant die Bundesregierung infolge des Berichts der „Süddeutschen Zeitung“ vom 7. Februar 2011 „Elterngeld für Reiche“ konkrete Maßnahmen, um einen Missbrauch zu verhindern? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 18. Februar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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