Gründe zur Einstellung des Mikrokreditfonds
der Abgeordneten Katharina Beck, Lisa Paus, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Andreas Audretsch, Claudia Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Existenzgründungen und Kleinstunternehmen sind ein zentraler Motor für Innovation, Vielfalt und wirtschaftliche Erneuerung in Deutschland. Sie schaffen Arbeitsplätze, stärken regionale Wertschöpfung und eröffnen Menschen unternehmerische Perspektiven und einen Weg in eine nachhaltige Erwerbstätigkeit. Ihr Zugang zu Fremdkapital ist häufig stark eingeschränkt, da Sicherheiten, Eigenkapital oder belastbare Geschäftszahlen fehlen.
Mit dem Mikrokreditfonds Deutschland hat die Bundesregierung ein nachgewiesen erfolgreiches Instrument geschaffen, das insbesondere Existenzgründungen und Kleinstunternehmen den Zugang zu Finanzierung erleichtert (vgl. Evaluation). Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) aufgelegte Fonds sichert Kredite bis zu 25 000 Euro für Unternehmen ab, die keinen ausreichenden Zugang zu klassischen Bankfinanzierungen haben. Seit seiner Einführung wurden rund 38 000 Kredite mit einem Volumen von über 400 Mio. Euro vergeben und damit zehntausende Arbeitsplätze erfolgreich gesichert.
Da es sich bei dem Mikrokreditfonds Deutschland um einen revolvierenden Fonds handelt, sind zu dessen Finanzierung keine laufenden Aufstockungen durch Haushaltsmittel erforderlich. Das Fondsvermögen wird durch Rückflüsse aus bestehenden Darlehen stetig wieder zur Kreditvergabe eingesetzt. Auch die dem Fonds aus Zinszahlungen zufließenden und nicht für den Ausgleich von Kreditausfällen verwendeten Mittel können revolvierend eingesetzt werden (vgl. Ex-ante Bewertung Mikrokreditfonds Deutschland).
Nun wurde bekannt, dass der seit 2010 erfolgreich laufende Garantiefonds zum 30. Juni 2026 eingestellt werden soll. Die Bundesregierung begründet dies in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der fragestellenden Fraktion mit „verschärften rechtlichen und regulatorischen Vorgaben (…) für die Umsetzung eines solchen Kreditprogramms“, „Förderprogramme der Bundesländer mit erheblich überlappenden Zielgruppen“, „steigenden Ausfallquoten“ und der „von der Bundesregierung beschlossenen Haushaltskonsolidierung und der damit einhergehenden Ressourcen“ (vgl. BT‑Ds 21/4609).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Stellen werden durch die Beendigung des Mikrokreditfonds zum 30. Juni 2026 in welchen Ministerien eingespart (in Vollzeitäquivalenten und in Prozent der Gesamtbeschäftigtenanzahl)?
Wie viele Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer konnten jährlich im Durchschnitt über die Laufzeit des Programms über den Mikrokreditfonds erreicht werden?
Wie hoch sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die Verwaltungskosten für den Fonds im Verhältnis zum Gesamtbudget und welcher Anteil davon wird vom Bund getragen (aufschlüsseln nach Ministerien)?
Wie viele Haushaltsmittel des Bundes werden durch die Beendigung des Mikrokreditfonds zum 30. Juni 2026 bis zu dessen endgültiger Einstellung 2030 (Vgl. BT‑DS 21/4609, Antwort auf Frage 3) eingespart (bitte nach Jahren, Ministerien, Art der Kosten (Personalkosten, Betriebskosten etc.) aufschlüsseln)?
Kapitaleinlagen in welcher Höhe können durch die Beendigung des Mikrokreditfonds zum 30. Juni 2026 bis zu dessen endgültiger Einstellung 2030 (Vgl. BT‑DS 21/4609, Antwort auf Frage 3) dem Haushalt zugeführt werden (bitte nach Jahren und Ministerien aufschlüsseln)?
Welche Pläne gibt es, was mit diesen Mitteln geschehen soll?
Kapitaleinlagen in welcher Höhe können durch die Beendigung des Mikrokreditfonds zum 30. Juni 2026 bis zu dessen endgültiger Einstellung 2030 (Vgl. BT‑DS 21/4609, Antwort auf Frage 3) dem Programm REACT‑EU zurückgeführt werden (bitte nach Jahren und Ministerien aufschlüsseln)?
Welche Pläne gibt es, was mit diesen Mitteln geschehen soll?
Welche Stellen im BMAS, im BMWE und in der Bundesregierung waren an der Entscheidung, den MKF zu beenden, beteiligt und inwiefern?
Wurde von der Bundesregierung geprüft, den MKF in ein anderes Ressort zu verlagern, beispielsweise ins BMWE, in dem Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen verortet sind?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wurde von der Bundesregierung geprüft, den MKF zusammen mit der KfW weiterzuführen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Hat die Bundesregierung vor Einstellung des Fonds geprüft, wie sich die Zugangsbedingungen zu Bankfinanzierungen für die Zielgruppen des Mikrokreditfonds im letzten Jahr entwickelt hat und in naher Zukunft entwickeln wird?
a) Wenn ja, auf Grundlage welcher Daten und mit welchen Erkenntnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten rechtlichen und regulatorischen Vorgaben haben die Umsetzung des Kreditprogramms (Vgl. BT‑DS 21/4609, Antwort auf Frage 3) in den letzten Jahren erschwert (bitte für jede einzelne Vorgabe das Jahr ihrer Einführung und die konkreten Folgen für die Umsetzung des Programms ausführen)?
Wie hat sich die Anzahl der für die Umsetzung des Programms zuständigen Stellen seit Verschärfung der rechtlichen und regulatorischen Vorgaben entwickelt (bitte nach Jahren und Ministerien aufschlüsseln)?
Auf welche konkreten Förderprogramme der Bundesländer können Klein- und Kleinstunternehmen nach Ansicht der Bundesregierung nach Beendigung des Mikrokreditfonds ausweichen und über welches Fördervolumen verfügen diese Programme jeweils (Bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Welche dieser Förderprogramme sind nach Kenntnissen der Bundesregierung in Bezug auf Kreditvolumen, Verzinsung und Voraussetzungen exakt identisch mit denen des Mikrokreditfonds?
b) Welche dieser Förderprogramme richten sich neben jungen Unternehmen wie der Mikrokreditfonds auch an bereits länger am Markt etablierte Unternehmen?
c) Bei welchen dieser Förderprogramme ist gesichert, dass sie auch Kleinstkredite unter bestimmten Ticketgrößen (weniger als 50 000 Euro) gewähren?
d) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Auszahlungszeiträume bei diesen Programmen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen im Evaluationsbericht im Auftrag des BMAS vom 30. September 2024, dass „mit relativ hoher Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Beiträge des MKF nicht in gleicher Weise durch andere öffentliche Instrumente zur Fremdkapitalfinanzierung in Deutschland hätten erreicht werden können“, da sich der MKF „als flächendeckendes, besonders niedrigschwelliges und kleinvolumiges Kreditangebot von alternativen Förderangeboten“ abgrenzt (Vgl. Evaluationsbericht 2024)?
Welche der in Frage 15 abgefragten Förderprogramme haben zum Zeitpunkt der letzten Evaluation des Mikrokreditfonds vom 30. September 2024 noch nicht existiert und konnten demnach nicht in die Evaluation einfließen?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, inwiefern Geschäftsbanken Förderkredite (wie jene der KfW) bei Beträgen unter 50 000 Euro Förderkredite, die über das Hausbankprinzip abgewickelt werden, ablehnen oder die Vermittlung verweigern und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Abwicklung der Mikrokreditfondskredite über akkreditierte Mikrofinanzinstitute?
Bei wie vielen der ERP-Gründerkredite handelt es sich um Kredite von unter 50 000 Euro (bitte nach Jahren aufschlüsseln und in absoluten Zahlen sowie in Prozent der Gesamtanzahl der vergebenen Kredite aufschlüsseln)?