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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zur Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in der Europäischen Union

Lage, Bewertung und Sicherstellung der Meinungs- und Medienfreiheiten in den EU-Mitgliedstaaten, Bedrohung der Presse- und Meinungsfreiheit, Folgen für in der EU ansässige deutsche Medienunternehmen, Vermeidung von Widersprüchen zwischen dem nationalen Recht der EU-Staaten und EU-Grundrechtsbestimmungen durch Änderungen im EU-Sekundärrecht, Einschätzung der nachträglichen Änderung des ungarischen Mediengesetzes, Auswirkungen auf deutsche Medienfirmen in Ungarn<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.03.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/485723. 02. 2011

Zur Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in der Europäischen Union

der Abgeordneten Christian Lange (Backnang), Peer Steinbrück, Michael Roth (Heringen), Heinz-Joachim Barchmann, Kerstin Griese, Dr. Eva Högl, Dietmar Nietan, Dr. Martin Schwanholz, Werner Schieder (Weiden), Martin Dörmann, Siegmund Ehrmann, Lars Klingbeil, Angelika Krüger-Leißner, Petra Merkel (Berlin), Ulla Schmidt (Aachen), Olaf Scholz, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Brigitte Zypries, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Axel Schäfer (Bochum), Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Europäische Union steht vor großen Herausforderungen. Die Finanz- und Wirtschaftskrise kann nicht bewältigt werden, ohne dass sich die einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt den gemeinsamen Grundwerten verpflichtet fühlen. So ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit ausdrücklich in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Artikel 11 festgeschrieben.

Das neue Mediengesetz, das das ungarische Parlament kurz vor Beginn der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft beschlossen hat, ermöglicht erhebliche Kontroll- und Sanktionierungsrechte gegenüber den Medien und Journalisten. Es stellt einen Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit und damit gleichermaßen einen Angriff auf ein elementares Grundrecht der Europäischen Union dar. Ungarn ist allerdings kein Einzelfall innerhalb Europas, sondern steht lediglich aufgrund seiner derzeitig exponierten Position im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft im Fokus.

Auch wenn die ungarische Regierung auf Druck der EU-Kommission angekündigt hat, einige Elemente des Gesetzes zurückzunehmen, bleiben zentrale Passagen bestehen, die noch immer eine Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit darstellen. Insofern wäre es besser, wenn die ungarische Regierung das Mediengesetz vollständig zurücknähme.

Dass die Einschränkung von Meinungs- und Medienfreiheiten kein isoliertes Problem Ungarns ist, belegt beispielsweise die Menschenrechtsorganisation „Reporter ohne Grenzen“, die jedes Jahr eine Rangliste von Staaten hinsichtlich der Pressefreiheit aufstellt. Auf dieser Rangliste sind regelmäßig EU-Mitgliedstaaten wie Italien, Griechenland oder Frankreich auf unrühmlichen Plätzen zu finden. Zudem sind Berichte über die Bedrohung und Aushöhlung der Presse- und Meinungsfreiheit in den neuen Mitgliedstaaten Mittel- und Osteuropas ebenfalls häufig Bestandteil der öffentlichen Berichterstattung.

Die Sicherung und Fortentwicklung der europäischen Einigung ist durch die Unterwanderung der Presse- und Meinungsfreiheit in europäischen Mitgliedstaaten in Gefahr – dies umso mehr, als die Europäische Union derzeit vor einer ihrer größten inneren Bewährungsproben steht. Der Bundesregierung kommt bei der Aufklärung und Wahrung der europäischen Grundrechte, insbesondere der Meinung- und Pressefreiheit, eine herausragende Stellung innerhalb der Europäischen Union zu.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Einigung zwischen der ungarischen Regierung und der EU-Kommission hinsichtlich der Rücknahme einzelner Elemente des ungarischen Mediengesetzes?

2

Hält die Bundesregierung die Änderungen der ungarischen Regierung für ausreichend, um in Ungarn die Meinungsfreiheit, eine freie Presse und eine unabhängige Medienlandschaft zu gewährleisten, die den europäischen Grundwerten, insbesondere der Medien- und Meinungsfreiheit (Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta), Pluralität und Unabhängigkeit vollständig Rechnung trägt?

3

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung zahlreicher ungarischer Medienschaffender und Intellektueller, dass eine Rücknahme einzelner Passagen nicht ausreicht, sondern vielmehr das Gesetz vollständig zurückgenommen werden sollte?

4

Verfügt die Bundesregierung über eine aktualisierte und standardisierte Berichterstattung zur Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in den EU-Mitgliedstaaten?

5

Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in den einzelnen 27 EU-Mitgliedstaaten jeweils ein (bitte einzeln aufschlüsseln)?

6

Wie schätzt die Bundesregierung die Lage zur Meinungs- und Pressefreiheit in den EU-Kandidatenstaaten und potenziellen Kandidatenstaaten jeweils ein?

7

Wie bewertet die Bundesregierung bekannt gewordene Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit in den EU-Mitgliedstaaten?

8

Welche Maßnahmen stehen der Bundesregierung gegenüber bekannt gewordenen Verletzungen von Meinungs- und Pressefreiheit in EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung, um diese zukünftig zu vermeiden bzw. zu verhindern?

9

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um die Meinungsfreiheit und Medienfreiheit in den europäischen Mitgliedsstaaten sicherzustellen?

10

Welche möglichen Auswirkungen und Konsequenzen bestehen aus Sicht der Bunderegierung für die in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässigen deutschen Unternehmen, insbesondere Medienunternehmen, in Bezug auf die Bedrohung der Meinungs- und Pressefreiheit in den EU-Mitgliedstaaten?

11

Welche möglichen Auswirkungen und Konsequenzen bestehen aus Sicht der Bunderegierung für die in Ungarn ansässigen deutschen Unternehmen, insbesondere Medienunternehmen, infolge des ungarischen Mediengesetzes in Bezug auf Meinungs-, Presse- und Niederlassungsfreiheit?

12

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen im Falle, dass deutschen Unternehmen Nachteile infolge des ungarischen Mediengesetzes erwachsen?

13

Welche möglichen Änderungen im Sekundärrecht der Europäischen Union, insbesondere im Hinblick auf die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie), sind möglicherweise erforderlich, um Widersprüche nationaler Regelungen der Mitgliedstaaten bezüglich der Meinungs- und Pressefreiheit gegenüber EU-Grundrechtsbestimmungen zukünftig zu vermeiden?

Berlin, den 23. Februar 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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