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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

15.07.2026

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

21.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/677229.06.2026

Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie

der Abgeordneten Timon Dzienus, Sylvia Rietenberg, Dr. Armin Grau, Corinna Rüffer, Lisa Paus, Ricarda Lang und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 6. Mai 2026 hat die Europäische Kommission die erste EU-Strategie zur Armutsbekämpfung vorgestellt. Sie soll dazu beitragen, Armut und soziale Ausgrenzung in der Europäischen Union (EU) langfristig zu überwinden und knüpft an das Ziel der Europäischen Säule sozialer Rechte an, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen bis 2030 um mindestens 15 Millionen zu senken. Im Mittelpunkt stehen gute Arbeit, Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen und angemessene Einkommenssicherung.

Zudem umfasst die Strategie Maßnahmen zur Stärkung der Europäischen Kindergarantie, Empfehlungen gegen Wohnungslosigkeit sowie Maßnahmen zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Rund eine Million Menschen in der EU sind von Wohnungslosigkeit betroffen. Rund jeder fünfte Mensch in der EU ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, insgesamt etwa 93 Millionen Menschen. Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche, Frauen, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen, Roma, LGBTIQ+-Personen sowie Menschen mit Migrations- oder Fluchterfahrung (Quelle: Commission Staff Working Document: Poverty in the EU-key trends and policies).

Die fragestellende Fraktion begrüßt, dass die Strategie Armut nicht allein als Einkommensproblem beschreibt, sondern Diskriminierung, Stigmatisierung und Wohnungsnot als Armutsfaktoren anerkennt. Damit wird Armut als strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem benannt.

Gleichzeitig bleiben zentrale Fragen offen. Die Strategie ist kein verbindlicher Rechtsakt, sondern ein politischer Rahmen. Ihre Umsetzung hängt daher maßgeblich vom politischen Willen der Mitgliedstaaten ab. Entscheidend ist, ob die Strategie in Deutschland zu zusätzlichen Maßnahmen, verbindlicheren Zuständigkeiten, besserer ressortübergreifender Zusammenarbeit und ausreichender Finanzierung führt oder ob lediglich bestehende Vorhaben nachträglich als Umsetzung der EU-Strategie deklariert werden. Ohne verbindliche Umsetzung, wirksames Monitoring und die strukturelle Einbeziehung von Menschen mit Armutserfahrung besteht die Gefahr, dass die ambitionierten Ziele nicht erreicht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Beabsichtigt die Bundesregierung, einen nationalen Umsetzungsplan zur EU-Anti-Armutsstrategie vorzulegen, und falls ja, bis wie sollen Menschen mit Armutserfahrung eingebunden werden?

2

In welchen der sechs Dimensionen der EU-Anti-Armutsstrategie sieht die Bundesregierung für Deutschland den größten Handlungsbedarf und anhand welcher Kriterien nimmt sie diese Priorisierung vor?

3

Welche konkreten nationalen Maßnahmen plant die Bundesregierung infolge der am 6. Mai 2026 vorgestellten EU-Anti-Armutsstrategie in Deutschland umzusetzen, insbesondere mit Blick auf Kinderarmut, Wohnungslosigkeit sowie die Bekämpfung von Diskriminierung und Stigmatisierung als Armutsfaktoren?

4

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung des in der EU-Anti-Armutsstrategie vorgesehenen geschlechtergerechten Ansatzes zur Armutsbekämpfung, insbesondere um die ungleiche Verteilung unbezahlter Care-Arbeit zwischen Frauen und Männern als strukturelle Ursache von Armut und Altersarmut von Frauen zu verringern sowie den Zugang zu Pflege- und Betreuungsangeboten auszubauen?

5

Welche Daten, Schätzungen oder Studien liegen der Bundesregierung zur Nichtinanspruchnahme zustehender Sozialleistungen in Deutschland jeweils nach Leistungsart und Bundesland vor, insbesondere bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohngeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabeleistungen, Unterhaltsvorschuss und Leistungen für Menschen mit Behinderungen, und kann die Bundesregierung die Nichtinanspruchnahme nach Möglichkeit jeweils in absoluten Zahlen und als Quote der Anspruchsberechtigten ausweisen?

6

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der angekündigten Stärkung der Europäischen Kindergarantie für die Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland?

7

Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für verbindlichere Ziele zur Beendigung von Wohnungslosigkeit einsetzen, und wenn nein, warum nicht?

8

Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechend der EU-Anti-Armutsstrategie eine nationale Anti-Armutskoordinatorin oder einen nationalen Anti-Armutskoordinator auf hoher politischer Ebene mit klarem Mandat für ressortübergreifende und föderale Koordination zu benennen, und wie soll sichergestellt werden, dass Armutsbekämpfung systematisch in Wirtschafts-, Sozial- und Fiskalpolitik verankert wird?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die EU-Anti-Armutsstrategie Armut auch als Folge von Diskriminierung und Stigmatisierung beschreibt?

10

Welche Schritte plant die Bundesregierung, um Sozialpolitik, Antidiskriminierungspolitik und Armutsbekämpfung ressortübergreifend enger zu verzahnen, insbesondere mit Blick auf Diskriminierung aufgrund sozialer Herkunft, Armut oder sozioökonomischer Lage?

11

Welche zusätzlichen Bundesmittel hält die Bundesregierung für notwendig, um die EU-Anti-Armutsstrategie in Deutschland wirksam umzusetzen, und in welchen Einzelplänen, Programmen oder Haushaltstiteln sollen diese Mittel bereitgestellt werden?

12

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die EU-Anti-Armutsstrategie keine neuen zweckgebundenen Haushaltsmittel vorsieht und sich weitgehend auf bestehende Finanzierungsinstrumente stützt?

13

Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Sorge, dass der nächste Mehrjährige Finanzrahmen soziale Ausgaben reduzieren könnte, während gleichzeitig keine neuen Mittel für die Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie vorgesehen sind?

14

Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des im Verhandlungsvorschlag der zypriotischen Ratspräsidentschaft für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 vorgesehenen Mindestanteils von 14 Prozent für Sozialausgaben innerhalb der Rubrik 1, und setzt sie sich in den laufenden Verhandlungen für dessen Beibehaltung, Erhöhung oder Absenkung ein?

15

Wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2028 bis 2034 gegen Kürzungen der ESF+-Mittel einsetzen, und welche Folgen hätten Kürzungen aus ihrer Sicht für praxisnahe Projekte in Deutschland zur Unterstützung von Arbeitsmarktintegration, Inklusion, sozialer Innovation und Armutsbekämpfung?

16

Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, die Ziele der EU-Anti-Armutsstrategie durch zusätzliche öffentliche Investitionen in bezahlbaren Wohnraum, Energiearmutsbekämpfung, öffentlichen Verkehr, Gesundheitsversorgung und Bildung zu unterlegen und hierfür auch eine stärkere Besteuerung sehr hoher Vermögen und außergewöhnlicher Unternehmensgewinne als Finanzierungsinstrument zu prüfen?

17

Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für einen verbindlichen Sozialcheck bei europäischen Gesetzesvorhaben ein, der verhindert, dass EU-Rechtsakte soziale Ungleichheit verschärfen, Armutsrisiken erhöhen oder bestimmte Bevölkerungsgruppen zurücklassen, und wenn nein, warum nicht?

18

Welche Risiken sieht die Bundesregierung darin, wenn Aufgaben der Armutsbekämpfung durch private Mittel mitfinanziert werden und dadurch öffentliche Verantwortung an gewinnorientierte Akteure ausgelagert werden könnte?

19

Welche Indikatoren hält die Bundesregierung für notwendig, um die Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie in Deutschland realistisch zu messen?

20

Hat die Bundesregierung Best-Practice-Beispiele anderer EU-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Armut geprüft und wenn ja, wann wurden diese übernommen oder bei der Ausgestaltung eigener Maßnahmen berücksichtigt, und wenn nicht, weshalb wurde von einer Übernahme abgesehen?

21

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Menschen mit Armutserfahrung an der nationalen Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie beteiligt werden?

22

Plant die Bundesregierung, Beteiligungsformate armutsbetroffener Menschen finanziell und strukturell abzusichern, damit diese nicht nur punktuell angehört werden, sondern kontinuierlich an der Umsetzung mitwirken können?

23

Durch welche Treffen wurden Menschen mit Armutserfahrung bei der Vorbereitung der deutschen Position für das Treffen der EU-Sozialministerinnen und Sozialminister am 29. Juni 2026 einbezogen?

Berlin, den 22. Juni 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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