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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet
Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Datum
29.06.2026
Aktualisiert
30.06.2026
BT21/677629.06.2026
Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6776
21. Wahlperiode 29.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Leon Eckert, Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz,
Agnieszka Brugger, Dr. Janosch Dahmen, Sara Nanni, Filiz Polat, Lukas Benner,
Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Marlene Schönberger, Ayse Asar, Jeanne
Dillschneider, Julian Joswig, Chantal Kopf, Sven Lehmann, Dr. Anna Lührmann,
Julia Schneider, Awet Tesfaiesus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung
Deutschland und Europa befinden sich in einer sich weiter zuspitzenden
sicherheitspolitischen Lage. Gleich mehrere autoritäre Staaten, insbesondere
Russland und China, führen fortlaufend hybride Angriffe gegen Deutschland durch,
etwa in Form von Spionage- und Sabotageakten, Cyberangriffen,
Drohnenüberflügen oder Desinformations- und anderen Einflusskampagnen. Die
Spitzen von Bundeswehr und Nachrichtendiensten warnen seit langem, auch
öffentlich, vor einem eskalierenden russischen Angriff auf Länder des NATO-
Bündnisses in absehbarer Zeit.
Für die Abwehr hybrider Angriffe bedarf es, ebenso wie für den Fall eines
eskalierenden militärischen Konflikts, nicht allein militärischer
Verteidigungsfähigkeiten, sondern auch leistungsfähiger Strukturen der Zivilen Verteidigung.
Erst das optimale Zusammenspiel aus militärischer und ziviler Verteidigung
führt zu einer effektiven Gesamtverteidigung.
Die Zivile Verteidigung darf, wie auch im militärischen Bereich, nicht allein als
nationale Aufgabe gedacht werden, sondern muss auch in einem europäischen
Kontext eingebettet sein. Grenzüberschreitende Risiken und Abhängigkeiten
erfordern eine enge Zusammenarbeit mit europäischen Partnern und der NATO
sowie eine koordinierte Vorsorge- und Krisenbewältigung. Innerhalb
Deutschlands müssen für die zivile Seite vorbereitende Maßnahmen von Bund, Ländern
und Kommunen sowie Einsatzorganisationen und der Bevölkerung im Sinne
der Erhöhung gesamtgesellschaftlicher Resilienz getroffen werden, um
Menschen, Freiheit und Demokratie wirksam zu schützen.
Aktuell besteht in vielen Bereichen der Zivilen Verteidigung jedoch noch
immer ein erheblicher Reformbedarf. Dies betrifft insbesondere Fragen der
strategischen und operativen Planung, der Ausstattung, der Bund-Länder-
Koordination, der rechtlichen Rahmensetzung oder der Einbindung der
Bevölkerung in Vorsorgeplanungen. Es fehlt nach Ansicht der Fragestellenden
grundsätzlich an verbindlichen und transparent hergeleiteten Schutzzielen sowie an
einer darauf aufbauenden Bedarfsanalyse für die Zivile Verteidigung auf allen
staatlichen Ebenen. Ohne solche Schutzziele bleiben Prioritäten, Investitions-
und Personalbedarfe sowie benötigte Fähigkeiten, insbesondere auf
kommunaler Ebene, begrenzt nachvollziehbar. Insbesondere im Bereich der
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zeigt sich eine erhebliche Schieflage: Die
Bundesregierung kann nach Wahrnehmung der fragestellenden Fraktion bislang weder
nachvollziehbar darlegen, wie viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in
Feuerwehren, Hilfsorganisationen und weiteren Einsatzorganisationen
länderübergreifend bereitstehen, noch kann sie nachvollziehbar benennen, wie viele
ehrenamtliche Einsatzkräfte es für spezifische Bedrohungsszenarien insgesamt
braucht. Hinzu kommen nach Meinung der Fragestellenden Unzulänglichkeiten
in der föderalen Koordination, fehlende bundesweite Mindeststandards in den
Bereichen Stabsarbeit, Meldestrukturen und Warninfrastruktur. Zuständigkeiten
bei der ebenenübergreifenden Bewältigung von länderübergreifenden
Krisenlagen sind meist unklar und Verfahren nicht geübt. Gerade auf kommunaler
Ebene braucht es daher einen vom Bund vorgegebenen verbindlichen
gemeinsamen Rahmen, der anhand klarer Kriterien den handelnden Personen für
Maßnahmen zur Krisenvorbereitung und Krisenbewältigung eine klare Orientierung
anbietet. Auch im Hinblick auf die Risikokommunikation an die Bürgerinnen
und Bürger sowie deren Befähigung zum Selbstschutz liegen noch große
Potenziale offen. Die Selbstvorsorge und der Selbstschutz bilden auch schon heute
einen zentralen Pfeiler der staatlichen Schutzarchitektur, doch bislang fehlt es
zum einen an niedrigschwelligen, leicht zugänglichen und verfügbaren
Strukturen, damit alle Bevölkerungsteile entsprechende Fähigkeiten und Kompetenzen
erlernen können. Zum anderen fehlt es bislang an einer ganzheitlich
abgestimmten Kommunikationsstrategie der Bundesregierung, welche die
Kapazitäten und Grenzen der staatlichen Hilfe in Krisenlagen sowie die Rolle der
Bevölkerung und die Notwendigkeit für Selbstschutzmaßnahmen vor dem
Hintergrund möglicher Krisenszenarien deutlich macht.
Während mit der ausgerufenen Zeitenwende für die Bundeswehr notwendige
Maßnahmen in finanzieller, materieller und struktureller Hinsicht einhergehen,
lässt sich in den Augen der Fragestellenden für die Zivile Verteidigung noch
immer kaum ein vergleichbarer Fortschritt erkennen. Zwar nutzt die
Bundesregierung ihren finanziellen Handlungsspielraum zur Stärkung von
Einsatzorganisationen im Bevölkerungsschutz, jedoch bleiben dringend notwendige
Strukturreformen aus.
Der vonseiten der Bundesregierung und Bundeskanzler Friedrich Merz im
Rahmen der im Oktober 2025 abgegebenen Regierungserklärung angekündigten
ganzheitlichen Sicherheitsoffensive zur Erhöhung gesamtgesellschaftlicher
Resilienz und der Erarbeitung eines Aktionsplans gegen hybride Bedrohungen
durch den Nationalen Sicherheitsrat folgen nach Auffassung der
fragestellenden Fraktion bei Weitem zu wenige Taten, um die Resilienz und Wehrhaftigkeit
unserer Gesellschaft schnellstmöglich zu erhöhen.
Mit den im Mai 2026 vorgelegten Eckpunkten für einen sog. Pakt für den
Bevölkerungsschutz hat die Bundesregierung nun ein Maßnahmenpaket
angekündigt, das bis 2029 Investitionen von 10 Mrd. Euro für den Bevölkerungsschutz
vorsieht. Der Pakt sieht darüber hinaus in den drei Handlungsfeldern Auftrag,
Ausstattung und Ausbildung u. a. Maßnahmen wie einen neuen Rechtsrahmen,
eine stärkere Verzahnung von ziviler und militärischer Planung, Investitionen
in die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), neue Spezialfahrzeuge,
Warnsysteme, Notstrom- und Wasserversorgung, ein gemeinsames digitales
Lagebild sowie Maßnahmen bei der Aus- und Fortbildung und dem Selbstschutz
der Bevölkerung vor. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung greift damit
zwar teilweise bekannte Defizite auf, eine klare Gesamtstrategie für die Zivile
Verteidigung ist jedoch nach Ansicht der fragestellenden Fraktion nicht zu
erkennen. Darüber hinaus bleibt die genaue Ausgestaltung der angekündigten
Maßnahmen an zentralen Stellen unbestimmt: Die fachliche Herleitung des
Investitionsbedarfs, die konkrete Mittelverteilung, Zeitpläne sowie konkrete
Umsetzungsschritte ist an vielen Stellen offen oder allgemein gehalten.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
1. Auf welcher fachlichen Grundlage hat die Bundesregierung den im sog.
Pakt für den Bevölkerungsschutz formulierten Investitionsbedarf von
10 Mrd. Euro bis 2029 ermittelt?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den im sog.
Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Investitionen in Höhe
von 10 Mrd. Euro bis 2029 und dem vom ehemaligen BBK-Präsidenten
(BBK = Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)
benannten Bedarf von rund 30 Mrd. Euro (www.sueddeutsche.de/projekte/ar
tikel/politik/zivilschutz-deutschland-bunker-katastrophenschutz-e381454/
?reduced=true)?
3. Plant die Bundesregierung, in ihrem Entwurf des Haushaltsgesetzes für
das Jahr 2027 die Behörden Bundesamt für Strahlenschutz, Robert Koch-
Institut sowie Maßnahmen der Ernährungsnotfallvorsorge in die
Bereichsausnahme der Schuldenbremse aufzunehmen, und wenn nein, aus welchen
Gründen sieht sie davon ab?
4. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Fachbehörde für chemische
Gefahren auf Bundesebene einzurichten, wie sie in der „Risikoanalyse für
den Zivilschutz 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/3600) vorgeschlagen
wird, und wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt sie dabei?
5. Wie ist die Stellenbesetzungsquote in der Abteilung Zivilschutz sowie in
der Stabsorganisation Krisenreaktion im Bundesministerium des Innern
(BMI) zum Stichtag 1. Juni 2026 (bitte nach besetzten und unbesetzten
Stellen aufschlüsseln)?
6. Wann hat sich der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt seit
seiner Ernennung erstmals und wie oft seitdem mit Vertreterinnen und
Vertretern des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), der Deutschen Lebens-
Rettungs-Gesellschaft (DLRG), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), der
Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) sowie des Malteser Hilfsdienstes (MHD)
getroffen?
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung des sog.
Niinistö-Berichts der EU und zur Koordination mit europäischen Partnern
bei der Zivilen Verteidigung?
8. Welche Maßnahmen über den sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz
hinaus plant die Bundesregierung zur Stärkung des nationalen
Kulturgüterschutzes, welchen Investitionsbedarf sieht sie dafür, und in welcher Weise
werden betroffene Einrichtungen in Risikoanalysen, Notfallplanungen und
Krisenübungen einbezogen?
9. Bis wann plant die Bundesregierung den im sog. Pakt für den
Bevölkerungsschutz angekündigten Entwurf für einen neuen Rechtsrahmen, der
Bund, Ländern und Kommunen auch in Krisen außerhalb des Spannungs-
und Verteidigungsfalls klare Leitlinien gibt, dem Parlament vorzulegen?
10. Prüft die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Erstellung des im
sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Entwurfs für einen
neuen Rechtsrahmen, der Bund, Ländern und Kommunen auch in Krisen
außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls klare Leitlinien gibt,
auch eine Änderung des Grundgesetzes?
11. Plant die Bundesregierung eine Änderung des Gesetzes über den
Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG), und wenn ja,
welchen Zeitplan verfolgt sie hierbei?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, die bestehenden
Versorgungssicherstellungsgesetze grundlegend zu überarbeiten, wenn ja, welche konkreten
Änderungen sind geplant, und welchen Zeitrahmen verfolgt sie dabei (bitte
einzeln nach Gesetz aufschlüsseln)?
13. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für ein
Gesundheitssicherstellungsgesetz, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für
dessen Vorlage und Umsetzung?
14. Welche Anpassungen plant die Bundesregierung beim
Raumordnungsgesetz hinsichtlich der Zivilen Verteidigung?
15. Welche aktivierenden Effekte erhofft sich die Bundesregierung für das
Ehrenamt in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und dem
Bevölkerungsschutz aus der im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz
angekündigten Umsetzung des sog. Zukunftspakts Ehrenamt?
16. Welche Maßnahmen über den sog. Zukunftspakt Ehrenamt hinaus plant
die Bundesregierung im Rahmen des sog. Pakts für den
Bevölkerungsschutz, um das Ehrenamt in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und
im Bevölkerungsschutz attraktiver zu machen?
17. Beabsichtigt die Bundesregierung, ein gesetzliches Mandat für
Hilfsorganisationen im Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des
Bundes zu verankern, und wenn ja, mit welchem konkreten Inhalt?
18. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um
eine bundeseinheitliche Gleichstellung von ehrenamtlichen Helferinnen
und Helfern hinsichtlich Freistellung, Absicherung und Kostenerstattung
im Einsatz und in der Ausbildung zu gewährleisten, und wie will sie die
Ausbildungskapazitäten für ehrenamtliche Ausbilderinnen und Ausbilder
stärken?
19. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass im
Spannungs- oder Verteidigungsfall das Technische Hilfswerk einsatzbereit
bleibt, auch wenn die darin aktiven ehrenamtlichen Helferinnen und
Helfer, insofern sie nicht unter die Regelungen des § 13a des
Wehrpflichtgesetzes (WPflG) fallen, durch die Bundeswehr eingezogen werden können?
20. Welche Defizite macht die Bundesregierung bei der Kooperation
militärischer und Ziviler Verteidigung im föderalen Gefüge aus, und welche
dieser Defizite sollen mit dem im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz
angekündigten Steuerungsstab Kommando Zivile Verteidigung behoben
werden?
21. Plant die Bundesregierung, zur besseren Verzahnung der zivilen und der
militärischen Planung eine zivile Komplementärplanung zum
Operationsplan Deutschland durchzuführen?
22. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Zivile
Verteidigung systematisch an neue sicherheitspolitische Bedrohungen
sowie an die im Operationsplan Deutschland formulierten Bedarfe und
Anforderungen anzupassen, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?
23. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zivile Alarmplanung (ZAP)
regelmäßig zu üben, und wenn ja, in welchem Turnus und in welcher Form
sollen entsprechende Übungen durchgeführt werden?
24. Welche konkreten Aufgaben und welche Rolle nimmt in Zukunft das
Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) in der
Zivilen Verteidigung ein?
25. Bis wann ist mit der Einrichtung eines Nationalen Krisenstabs zu rechnen,
und inwiefern orientieren sich diese Planungen an Vereinbarungen aus
dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD?
26. Wie stehen die Planungen für einen Nationalen Krisenstab in Relation zu
dem im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten
Steuerungsstab Kommando Zivile Verteidigung?
27. Beabsichtigt die Bundesregierung, die nach § 19 des Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetzes vorgesehene Kommission zum Schutz der
Zivilbevölkerung wieder einzurichten?
28. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Verteilung des im
sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Wegweisers für
Kommunen, und kann die dort angekündigte Verteilung im Frühjahr 2026
eingehalten werden?
29. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um als geheim
eingestufte Inhalte im Operationsplan Deutschland oder in anderen für die Zivile
Verteidigung relevanten Dokumenten für kommunale und andere
relevante Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger verfügbar zu
machen?
30. Wie verteilen sich die von der Bundesregierung im sog. Pakt für den
Bevölkerungsschutz angekündigten 3 Mrd. Euro für Neubauten des
Technischen Hilfswerks (bitte nach Jahren und Bauprojekten aufschlüsseln)?
31. Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung im Bereich der
THW-Logistikzentren, und wird es eine Kapazitätsausweitung an
bestehenden Liegenschaften oder die Entwicklung neuer Standorte geben?
32. Trifft es zu, dass die im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz
angekündigten 1 000 Spezialfahrzeuge bereits Teil bestehender
Ausstattungskonzepte des Bundes sind, und wenn ja, auf welchen Ausstellungskonzepten
beruhen diese Fahrzeuge (bitte die Konzepte und jeweilige
Fahrzeuganzahl angeben)?
33. Wie viele Fahrzeuge fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung, um das
Konzept der Medizinischen Taskforce (MTF) vollständig und aktuell
auszustatten, und reichen die im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz
angekündigten Fahrzeuge aus, um eine vollständige Ausstattung nach
aktuellem Soll zu erreichen?
34. Wie viele Fahrzeuge fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung, um das
Soll der in der ergänzenden Ausstattung für den Katastrophenschutz
vorgesehenen Fahrzeuge im Bereich CBRN (chemische, biologische,
radiologische und nukleare Gefahren) zu erreichen, und reichen die im sog. Pakt
für den Bevölkerungsschutz angekündigten Fahrzeuge aus, um dieses Soll
zu erfüllen?
35. Wird der Bund nach der im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz
angekündigten Beschaffung zehntausender Schutzanzüge für Einsatzkräfte der
Länder auch die Ersatzbeschaffungen finanzieren, und wenn nein, wie soll
aus Sicht der Bundesregierung eine dauerhafte Einsatzbereitschaft in
diesem Bereich sichergestellt werden?
36. Wie bewertet die Bundesregierung die im Bevölkerungsschutz-Magazin
des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK,
Ausgabe 2/2025, S. 2, www.bbk.bund.de/DE/Infothek/Magazin-Bevoelke
rungsschutz/Ausgaben/magazin-2025-2/magazin-2025-2_node.html)
geäußerte Einschätzung, dass bis zum Zieljahr 2029 kein ausreichend
durch Bund und Länder steuerbares Sirenennetz aufgebaut werden kann,
und welche konkreten Maßnahmen verfolgt sie, um dieses Defizit zu
beheben?
37. Wie stellt die Bundesregierung die Barrierefreiheit im sog. Warn-Mix
(z. B. Sirenen, Radio, Fernsehen, Warn-Apps, Cell Broadcast) sicher,
sodass zukünftig alle Bevölkerungsgruppen erreicht werden, insbesondere
Menschen mit Behinderungen, Sprachbarrieren oder ohne digitalen
Zugang, die durch die aktuell vorhandenen Systeme noch nicht erreicht
werden?
38. Beabsichtigt die Bundesregierung, gemäß dem Beschluss des
Arbeitskreises Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
(AFKzV) der Innenministerkonferenz (IMK) von 2019 bundesweit
einheitliche Sirenensignale verbindlich festzulegen, und wenn ja, welchen
Zeitplan verfolgt sie dabei?
39. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für den flächendeckenden
Ausbau und den dauerhaften Betrieb einer Sireneninfrastruktur?
40. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur Umsetzung der im
sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Optimierung im
Bereich CBRN-Lagen und öffentliche Zufluchtsräume?
41. Auf wie vielen Endgeräten ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
NINA-Warn-App derzeit installiert, und welche Zielvorstellung verfolgt
die Bundesregierung für die weitere Verbreitung der App?
42. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, das angekündigte
Schutzraumkonzept (www.aerzteblatt.de/news/bundesamt-fur-bevolkerungsschutz-arb
eitet-an-schutzraumkonzept-aa9d6e48-1fc7-46b7-a425-966f9d7fa5f2) zu
veröffentlichen?
43. Wie viele Schutzräume sind aktuell nutzbar, und welche Maßnahmen
ergreift die Bundesregierung, um entsprechende Kapazitäten zu
modernisieren und auszubauen?
44. Welche Zielperspektive für nutzbare öffentliche Schutzräume strebt die
Bundesregierung bis 2029 an (bitte quantifizieren und nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
45. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, eine sichere und vertrauliche
Kommunikation im Rahmen der Zivilen Verteidigung auf Ebene der
Kreisverwaltungen sicherzustellen?
46. Beabsichtigt die Bundesregierung, Sicherheitsüberprüfungen für
Mitarbeitende von Behörden im Bereich der Zivilen Verteidigung auszuweiten
oder anzupassen, wenn ja, welche Personengruppen sollen einbezogen
werden, und ab wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
47. Welche Investitionssumme plant die Bundesregierung für die im sog. Pakt
für den Bevölkerungsschutz angekündigte Nationale Reserve Notstrom,
und welche Zeitplanung ist hierfür vorgesehen?
48. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Beschaffung von 110 000
Feldbetten geplant ist (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/zivilschut
z-deutschland-102.html), und wenn ja, auf welcher fachlichen Grundlage
wurde die Anzahl ermittelt?
49. Auf welcher Grundlage ist die Verteilung von 110 000 Feldbetten geplant,
und für welche Einsatzszenarien werden diese vorgehalten?
50. Welche weiteren konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung
über die mit den Ländern getroffenen Vereinbarungen (siehe Beschluss
Nr. 34 der 200. IMK vom 11. und 12. Dezember 2014; www.innenministe
rkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/14-12-11_12/beschluesse.
pdf?__blob=publicationFile&v=4) hinaus, um das NATO-Ziel zur
Bewältigung großer Menschenbewegungen umzusetzen?
51. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung das Konzept Mobile
Betreuungsmodule 5000 in der Erfüllung des NATO-Ziels zur
Bewältigung großer Menschenbewegungen?
52. Wie wird sichergestellt, dass zur Bewältigung großer
Menschenbewegungen bundesweit ausreichend Vorsorge-, Unterbringungs- und
Betreuungskapazitäten in Bund und Ländern zur Verfügung stehen?
53. Wie viele neue Aus- und Fortbildungsplätze von Einsatzkräften für den
Zivilschutz sind für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in THW,
Hilfsorganisationen, Ländern und Kommunen sowie beim Bund
vorgesehen, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hierbei?
54. Bis wann plant die Bundesregierung, die im sog. Pakt für den
Bevölkerungsschutz angekündigten bundesweit einheitlichen Standards für die
oben genannte Aus- und Fortbildung zu entwickeln?
55. Beabsichtigt die Bundesregierung, verpflichtende, regelmäßige und
bundesweit einheitliche Aus- und Weiterbildungen im Bereich des
Zivilschutzes für Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und
Landräte sowie für Verwaltungs- und Krisenstäbe festzulegen, und wenn
ja, in welcher Form?
56. Bis wann plant die Bundesregierung die im sog. Pakt für den
Bevölkerungsschutz angekündigte Fertigstellung eines sog. gemeinsamen
digitalen Lagebilds Inland für den Bevölkerungsschutz, und was sind die
nächsten konkreten Planungsschritte?
57. Welche Haushaltsmittel plant die Bundesregierung für die im sog. Pakt für
den Bevölkerungsschutz angekündigte Selbstschutzkampagne, und wie
viele Menschen plant die Bundesregierung, mit der Kampagne zu
erreichen?
58. Bis wann plant die Bundesregierung die Fertigstellung und
Veröffentlichung eines im sog. Pak für den Bevölkerungsschutz angekündigten
CBRN-Notfall-Ratgebers, und was sind die nächsten konkreten
Planungsschritte hierfür?
59. Plant die Bundesregierung, Informationen und Handlungsempfehlungen
zu möglichen CBRN-Lagen in den bestehenden BBK-Notfall-Ratgeber
(www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikatione
n/Buergerinformationen/Ratgeber/BBK-Vorsorgen-fuer-Krisen-und-Katas
trophen.pdf?__blob=publicationFile&v=44) zu integrieren oder ist hierfür
ein eigenständiger Ratgeber vorgesehen?
60. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der von
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt geäußerten Absicht,
Zivilschutzinhalte fest in die Lehrpläne an deutschen Schulen zu etablieren (www.tages
schau.de/inland/gesellschaft/zivilschutz-schulen-minister-dobrindt-10
0.html), und inwiefern hat sie dazu bereits Gespräche mit den
Bundesländern, beispielsweise über die Bildungsministerkonferenz, aufgenommen?
61. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Rahmen der schulischen
Ausbildung alle Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule
eine erweiterte Erste-Hilfe- und Selbstschutzausbildung erhalten, die
neben medizinischen Grundlagen auch einfache Maßnahmen der
technischen Hilfe umfasst, insbesondere mit Blick auf Ausbildungskapazitäten
der Hilfsorganisationen und der Lehrkräfte?
62. Ist aus Sicht der Bundesregierung die in den Fragen 60 und 61
beschriebene Vermittlung von Zivilschutzinhalten im Rahmen des Schulbesuchs in
der Zuständigkeit des Bundes, und welche Auswirkungen hat dies auf die
Finanzierung der Angebote?
63. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um allen Schülerinnen
und Schülern im Rahmen der schulischen Ausbildung die Möglichkeit zu
eröffnen, eine Grundausbildung beim THW, bei der Feuerwehr oder bei
einer Hilfsorganisation zu absolvieren?
64. Welche konkreten Maßnahmen und Zeitpläne verfolgt die
Bundesregierung über den Vorschlag zur Vermittlung von Zivilschutzinhalten an
Schulen hinaus, um die Selbstvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zu stärken,
und welche Maßnahmen werden davon aktuell umgesetzt (bitte nach Art
der Maßnahmen, Mitteleinsatz und Anzahl der erreichten Personen
aufschlüsseln)?
65. Plant die Bundesregierung, jährlich einen verpflichtenden bundesweiten
Übungstag für den Bevölkerungsschutz unter gemeinsamer Verantwortung
von Bund, Ländern und Kommunen einzuführen, wenn ja, welche Schritte
unternimmt sie, und wenn nein, warum nicht?
66. Welche weiteren gezielten Angebote plant die Bundesregierung, um die
Selbstwirksamkeit der Bevölkerung in Krisensituationen und somit die
gesamtgesellschaftliche Resilienz zu stärken?
67. Wie stellt die Bundesregierung eine zeitgemäße Krisenkommunikation auf
Augenhöhe mit den Bürgerinnen und Bürgern sicher, die einerseits über
die Ressourcen und Grenzen des staatlichen Krisenmanagements
informiert und andererseits den eigenen Verantwortungsbereich der
Bürgerinnen und Bürger benennt?
68. Beabsichtigt die Bundesregierung, Unternehmen stärker in die
Krisenvorsorge einzubinden, und wenn ja, welche Verpflichtungen für Unternehmen
sollen insbesondere im Hinblick auf die Aus- und Fortbildung im
Zivilschutz und in Erster Hilfe eingeführt werden?
69. Beabsichtigt die Bundesregierung, bundesweit einheitliche Standards für
den Einsatz von spontanen und ungebundenen Helferinnen und Helfern
festzulegen, und wenn ja, welche Regelungsbereiche (z. B. Führung,
Kompetenzen, Registrierung, Alarmierung und Schutz) sollen dabei
umfasst werden?
70. Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche, bundesweit einheitliche
Verfahrenswege für die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
einschließlich eines entsprechenden Rahmens für den Zivilschutz
festzulegen, und wenn ja, bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
71. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Forderungsnummer 2e aus dem
Antrag „Suizidprävention stärken“ (Bundestagsdrucksache 20/7630)
umzusetzen, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen?
Berlin, den 8. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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