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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

29.06.2026

Aktualisiert

30.06.2026

BT21/677629.06.2026

Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/6776 21. Wahlperiode 29.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Leon Eckert, Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, Agnieszka Brugger, Dr. Janosch Dahmen, Sara Nanni, Filiz Polat, Lukas Benner, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Marlene Schönberger, Ayse Asar, Jeanne Dillschneider, Julian Joswig, Chantal Kopf, Sven Lehmann, Dr. Anna Lührmann, Julia Schneider, Awet Tesfaiesus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung Deutschland und Europa befinden sich in einer sich weiter zuspitzenden sicherheitspolitischen Lage. Gleich mehrere autoritäre Staaten, insbesondere Russland und China, führen fortlaufend hybride Angriffe gegen Deutschland durch, etwa in Form von Spionage- und Sabotageakten, Cyberangriffen, Drohnenüberflügen oder Desinformations- und anderen Einflusskampagnen. Die Spitzen von Bundeswehr und Nachrichtendiensten warnen seit langem, auch öffentlich, vor einem eskalierenden russischen Angriff auf Länder des NATO- Bündnisses in absehbarer Zeit. Für die Abwehr hybrider Angriffe bedarf es, ebenso wie für den Fall eines eskalierenden militärischen Konflikts, nicht allein militärischer Verteidigungsfähigkeiten, sondern auch leistungsfähiger Strukturen der Zivilen Verteidigung. Erst das optimale Zusammenspiel aus militärischer und ziviler Verteidigung führt zu einer effektiven Gesamtverteidigung. Die Zivile Verteidigung darf, wie auch im militärischen Bereich, nicht allein als nationale Aufgabe gedacht werden, sondern muss auch in einem europäischen Kontext eingebettet sein. Grenzüberschreitende Risiken und Abhängigkeiten erfordern eine enge Zusammenarbeit mit europäischen Partnern und der NATO sowie eine koordinierte Vorsorge- und Krisenbewältigung. Innerhalb Deutschlands müssen für die zivile Seite vorbereitende Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen sowie Einsatzorganisationen und der Bevölkerung im Sinne der Erhöhung gesamtgesellschaftlicher Resilienz getroffen werden, um Menschen, Freiheit und Demokratie wirksam zu schützen. Aktuell besteht in vielen Bereichen der Zivilen Verteidigung jedoch noch immer ein erheblicher Reformbedarf. Dies betrifft insbesondere Fragen der strategischen und operativen Planung, der Ausstattung, der Bund-Länder- Koordination, der rechtlichen Rahmensetzung oder der Einbindung der Bevölkerung in Vorsorgeplanungen. Es fehlt nach Ansicht der Fragestellenden grundsätzlich an verbindlichen und transparent hergeleiteten Schutzzielen sowie an einer darauf aufbauenden Bedarfsanalyse für die Zivile Verteidigung auf allen staatlichen Ebenen. Ohne solche Schutzziele bleiben Prioritäten, Investitions- und Personalbedarfe sowie benötigte Fähigkeiten, insbesondere auf kommunaler Ebene, begrenzt nachvollziehbar. Insbesondere im Bereich der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zeigt sich eine erhebliche Schieflage: Die Bundesregierung kann nach Wahrnehmung der fragestellenden Fraktion bislang weder nachvollziehbar darlegen, wie viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in Feuerwehren, Hilfsorganisationen und weiteren Einsatzorganisationen länderübergreifend bereitstehen, noch kann sie nachvollziehbar benennen, wie viele ehrenamtliche Einsatzkräfte es für spezifische Bedrohungsszenarien insgesamt braucht. Hinzu kommen nach Meinung der Fragestellenden Unzulänglichkeiten in der föderalen Koordination, fehlende bundesweite Mindeststandards in den Bereichen Stabsarbeit, Meldestrukturen und Warninfrastruktur. Zuständigkeiten bei der ebenenübergreifenden Bewältigung von länderübergreifenden Krisenlagen sind meist unklar und Verfahren nicht geübt. Gerade auf kommunaler Ebene braucht es daher einen vom Bund vorgegebenen verbindlichen gemeinsamen Rahmen, der anhand klarer Kriterien den handelnden Personen für Maßnahmen zur Krisenvorbereitung und Krisenbewältigung eine klare Orientierung anbietet. Auch im Hinblick auf die Risikokommunikation an die Bürgerinnen und Bürger sowie deren Befähigung zum Selbstschutz liegen noch große Potenziale offen. Die Selbstvorsorge und der Selbstschutz bilden auch schon heute einen zentralen Pfeiler der staatlichen Schutzarchitektur, doch bislang fehlt es zum einen an niedrigschwelligen, leicht zugänglichen und verfügbaren Strukturen, damit alle Bevölkerungsteile entsprechende Fähigkeiten und Kompetenzen erlernen können. Zum anderen fehlt es bislang an einer ganzheitlich abgestimmten Kommunikationsstrategie der Bundesregierung, welche die Kapazitäten und Grenzen der staatlichen Hilfe in Krisenlagen sowie die Rolle der Bevölkerung und die Notwendigkeit für Selbstschutzmaßnahmen vor dem Hintergrund möglicher Krisenszenarien deutlich macht. Während mit der ausgerufenen Zeitenwende für die Bundeswehr notwendige Maßnahmen in finanzieller, materieller und struktureller Hinsicht einhergehen, lässt sich in den Augen der Fragestellenden für die Zivile Verteidigung noch immer kaum ein vergleichbarer Fortschritt erkennen. Zwar nutzt die Bundesregierung ihren finanziellen Handlungsspielraum zur Stärkung von Einsatzorganisationen im Bevölkerungsschutz, jedoch bleiben dringend notwendige Strukturreformen aus. Der vonseiten der Bundesregierung und Bundeskanzler Friedrich Merz im Rahmen der im Oktober 2025 abgegebenen Regierungserklärung angekündigten ganzheitlichen Sicherheitsoffensive zur Erhöhung gesamtgesellschaftlicher Resilienz und der Erarbeitung eines Aktionsplans gegen hybride Bedrohungen durch den Nationalen Sicherheitsrat folgen nach Auffassung der fragestellenden Fraktion bei Weitem zu wenige Taten, um die Resilienz und Wehrhaftigkeit unserer Gesellschaft schnellstmöglich zu erhöhen. Mit den im Mai 2026 vorgelegten Eckpunkten für einen sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz hat die Bundesregierung nun ein Maßnahmenpaket angekündigt, das bis 2029 Investitionen von 10 Mrd. Euro für den Bevölkerungsschutz vorsieht. Der Pakt sieht darüber hinaus in den drei Handlungsfeldern Auftrag, Ausstattung und Ausbildung u. a. Maßnahmen wie einen neuen Rechtsrahmen, eine stärkere Verzahnung von ziviler und militärischer Planung, Investitionen in die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), neue Spezialfahrzeuge, Warnsysteme, Notstrom- und Wasserversorgung, ein gemeinsames digitales Lagebild sowie Maßnahmen bei der Aus- und Fortbildung und dem Selbstschutz der Bevölkerung vor. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung greift damit zwar teilweise bekannte Defizite auf, eine klare Gesamtstrategie für die Zivile Verteidigung ist jedoch nach Ansicht der fragestellenden Fraktion nicht zu erkennen. Darüber hinaus bleibt die genaue Ausgestaltung der angekündigten Maßnahmen an zentralen Stellen unbestimmt: Die fachliche Herleitung des Investitionsbedarfs, die konkrete Mittelverteilung, Zeitpläne sowie konkrete Umsetzungsschritte ist an vielen Stellen offen oder allgemein gehalten. Wir fragen deshalb die Bundesregierung:  1. Auf welcher fachlichen Grundlage hat die Bundesregierung den im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz formulierten Investitionsbedarf von 10 Mrd. Euro bis 2029 ermittelt?  2. Wie bewertet die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Investitionen in Höhe von 10 Mrd. Euro bis 2029 und dem vom ehemaligen BBK-Präsidenten (BBK = Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) benannten Bedarf von rund 30 Mrd. Euro (www.sueddeutsche.de/projekte/ar tikel/politik/zivilschutz-deutschland-bunker-katastrophenschutz-e381454/ ?reduced=true)?  3. Plant die Bundesregierung, in ihrem Entwurf des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2027 die Behörden Bundesamt für Strahlenschutz, Robert Koch- Institut sowie Maßnahmen der Ernährungsnotfallvorsorge in die Bereichsausnahme der Schuldenbremse aufzunehmen, und wenn nein, aus welchen Gründen sieht sie davon ab?  4. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Fachbehörde für chemische Gefahren auf Bundesebene einzurichten, wie sie in der „Risikoanalyse für den Zivilschutz 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/3600) vorgeschlagen wird, und wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt sie dabei?  5. Wie ist die Stellenbesetzungsquote in der Abteilung Zivilschutz sowie in der Stabsorganisation Krisenreaktion im Bundesministerium des Innern (BMI) zum Stichtag 1. Juni 2026 (bitte nach besetzten und unbesetzten Stellen aufschlüsseln)?  6. Wann hat sich der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt seit seiner Ernennung erstmals und wie oft seitdem mit Vertreterinnen und Vertretern des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), der Deutschen Lebens- Rettungs-Gesellschaft (DLRG), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) sowie des Malteser Hilfsdienstes (MHD) getroffen?  7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung des sog. Niinistö-Berichts der EU und zur Koordination mit europäischen Partnern bei der Zivilen Verteidigung?  8. Welche Maßnahmen über den sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz hinaus plant die Bundesregierung zur Stärkung des nationalen Kulturgüterschutzes, welchen Investitionsbedarf sieht sie dafür, und in welcher Weise werden betroffene Einrichtungen in Risikoanalysen, Notfallplanungen und Krisenübungen einbezogen?  9. Bis wann plant die Bundesregierung den im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Entwurf für einen neuen Rechtsrahmen, der Bund, Ländern und Kommunen auch in Krisen außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls klare Leitlinien gibt, dem Parlament vorzulegen? 10. Prüft die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Erstellung des im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Entwurfs für einen neuen Rechtsrahmen, der Bund, Ländern und Kommunen auch in Krisen außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls klare Leitlinien gibt, auch eine Änderung des Grundgesetzes? 11. Plant die Bundesregierung eine Änderung des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG), und wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt sie hierbei? 12. Beabsichtigt die Bundesregierung, die bestehenden Versorgungssicherstellungsgesetze grundlegend zu überarbeiten, wenn ja, welche konkreten Änderungen sind geplant, und welchen Zeitrahmen verfolgt sie dabei (bitte einzeln nach Gesetz aufschlüsseln)? 13. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für dessen Vorlage und Umsetzung? 14. Welche Anpassungen plant die Bundesregierung beim Raumordnungsgesetz hinsichtlich der Zivilen Verteidigung? 15. Welche aktivierenden Effekte erhofft sich die Bundesregierung für das Ehrenamt in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und dem Bevölkerungsschutz aus der im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Umsetzung des sog. Zukunftspakts Ehrenamt? 16. Welche Maßnahmen über den sog. Zukunftspakt Ehrenamt hinaus plant die Bundesregierung im Rahmen des sog. Pakts für den Bevölkerungsschutz, um das Ehrenamt in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und im Bevölkerungsschutz attraktiver zu machen? 17. Beabsichtigt die Bundesregierung, ein gesetzliches Mandat für Hilfsorganisationen im Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes zu verankern, und wenn ja, mit welchem konkreten Inhalt? 18. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um eine bundeseinheitliche Gleichstellung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern hinsichtlich Freistellung, Absicherung und Kostenerstattung im Einsatz und in der Ausbildung zu gewährleisten, und wie will sie die Ausbildungskapazitäten für ehrenamtliche Ausbilderinnen und Ausbilder stärken? 19. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass im Spannungs- oder Verteidigungsfall das Technische Hilfswerk einsatzbereit bleibt, auch wenn die darin aktiven ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, insofern sie nicht unter die Regelungen des § 13a des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) fallen, durch die Bundeswehr eingezogen werden können? 20. Welche Defizite macht die Bundesregierung bei der Kooperation militärischer und Ziviler Verteidigung im föderalen Gefüge aus, und welche dieser Defizite sollen mit dem im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Steuerungsstab Kommando Zivile Verteidigung behoben werden? 21. Plant die Bundesregierung, zur besseren Verzahnung der zivilen und der militärischen Planung eine zivile Komplementärplanung zum Operationsplan Deutschland durchzuführen? 22. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Zivile Verteidigung systematisch an neue sicherheitspolitische Bedrohungen sowie an die im Operationsplan Deutschland formulierten Bedarfe und Anforderungen anzupassen, und bis wann sollen diese umgesetzt werden? 23. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zivile Alarmplanung (ZAP) regelmäßig zu üben, und wenn ja, in welchem Turnus und in welcher Form sollen entsprechende Übungen durchgeführt werden? 24. Welche konkreten Aufgaben und welche Rolle nimmt in Zukunft das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) in der Zivilen Verteidigung ein? 25. Bis wann ist mit der Einrichtung eines Nationalen Krisenstabs zu rechnen, und inwiefern orientieren sich diese Planungen an Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD? 26. Wie stehen die Planungen für einen Nationalen Krisenstab in Relation zu dem im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Steuerungsstab Kommando Zivile Verteidigung? 27. Beabsichtigt die Bundesregierung, die nach § 19 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes vorgesehene Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung wieder einzurichten? 28. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Verteilung des im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Wegweisers für Kommunen, und kann die dort angekündigte Verteilung im Frühjahr 2026 eingehalten werden? 29. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um als geheim eingestufte Inhalte im Operationsplan Deutschland oder in anderen für die Zivile Verteidigung relevanten Dokumenten für kommunale und andere relevante Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger verfügbar zu machen? 30. Wie verteilen sich die von der Bundesregierung im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten 3 Mrd. Euro für Neubauten des Technischen Hilfswerks (bitte nach Jahren und Bauprojekten aufschlüsseln)? 31. Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung im Bereich der THW-Logistikzentren, und wird es eine Kapazitätsausweitung an bestehenden Liegenschaften oder die Entwicklung neuer Standorte geben? 32. Trifft es zu, dass die im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten 1 000 Spezialfahrzeuge bereits Teil bestehender Ausstattungskonzepte des Bundes sind, und wenn ja, auf welchen Ausstellungskonzepten beruhen diese Fahrzeuge (bitte die Konzepte und jeweilige Fahrzeuganzahl angeben)? 33. Wie viele Fahrzeuge fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung, um das Konzept der Medizinischen Taskforce (MTF) vollständig und aktuell auszustatten, und reichen die im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Fahrzeuge aus, um eine vollständige Ausstattung nach aktuellem Soll zu erreichen? 34. Wie viele Fahrzeuge fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung, um das Soll der in der ergänzenden Ausstattung für den Katastrophenschutz vorgesehenen Fahrzeuge im Bereich CBRN (chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren) zu erreichen, und reichen die im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Fahrzeuge aus, um dieses Soll zu erfüllen? 35. Wird der Bund nach der im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Beschaffung zehntausender Schutzanzüge für Einsatzkräfte der Länder auch die Ersatzbeschaffungen finanzieren, und wenn nein, wie soll aus Sicht der Bundesregierung eine dauerhafte Einsatzbereitschaft in diesem Bereich sichergestellt werden? 36. Wie bewertet die Bundesregierung die im Bevölkerungsschutz-Magazin des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK, Ausgabe 2/2025, S. 2, www.bbk.bund.de/DE/Infothek/Magazin-Bevoelke rungsschutz/Ausgaben/magazin-2025-2/magazin-2025-2_node.html) geäußerte Einschätzung, dass bis zum Zieljahr 2029 kein ausreichend durch Bund und Länder steuerbares Sirenennetz aufgebaut werden kann, und welche konkreten Maßnahmen verfolgt sie, um dieses Defizit zu beheben? 37. Wie stellt die Bundesregierung die Barrierefreiheit im sog. Warn-Mix (z. B. Sirenen, Radio, Fernsehen, Warn-Apps, Cell Broadcast) sicher, sodass zukünftig alle Bevölkerungsgruppen erreicht werden, insbesondere Menschen mit Behinderungen, Sprachbarrieren oder ohne digitalen Zugang, die durch die aktuell vorhandenen Systeme noch nicht erreicht werden? 38. Beabsichtigt die Bundesregierung, gemäß dem Beschluss des Arbeitskreises Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) der Innenministerkonferenz (IMK) von 2019 bundesweit einheitliche Sirenensignale verbindlich festzulegen, und wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt sie dabei? 39. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für den flächendeckenden Ausbau und den dauerhaften Betrieb einer Sireneninfrastruktur? 40. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur Umsetzung der im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Optimierung im Bereich CBRN-Lagen und öffentliche Zufluchtsräume? 41. Auf wie vielen Endgeräten ist nach Kenntnis der Bundesregierung die NINA-Warn-App derzeit installiert, und welche Zielvorstellung verfolgt die Bundesregierung für die weitere Verbreitung der App? 42. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, das angekündigte Schutzraumkonzept (www.aerzteblatt.de/news/bundesamt-fur-bevolkerungsschutz-arb eitet-an-schutzraumkonzept-aa9d6e48-1fc7-46b7-a425-966f9d7fa5f2) zu veröffentlichen? 43. Wie viele Schutzräume sind aktuell nutzbar, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um entsprechende Kapazitäten zu modernisieren und auszubauen? 44. Welche Zielperspektive für nutzbare öffentliche Schutzräume strebt die Bundesregierung bis 2029 an (bitte quantifizieren und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 45. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, eine sichere und vertrauliche Kommunikation im Rahmen der Zivilen Verteidigung auf Ebene der Kreisverwaltungen sicherzustellen? 46. Beabsichtigt die Bundesregierung, Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeitende von Behörden im Bereich der Zivilen Verteidigung auszuweiten oder anzupassen, wenn ja, welche Personengruppen sollen einbezogen werden, und ab wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? 47. Welche Investitionssumme plant die Bundesregierung für die im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigte Nationale Reserve Notstrom, und welche Zeitplanung ist hierfür vorgesehen? 48. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Beschaffung von 110 000 Feldbetten geplant ist (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/zivilschut z-deutschland-102.html), und wenn ja, auf welcher fachlichen Grundlage wurde die Anzahl ermittelt? 49. Auf welcher Grundlage ist die Verteilung von 110 000 Feldbetten geplant, und für welche Einsatzszenarien werden diese vorgehalten? 50. Welche weiteren konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung über die mit den Ländern getroffenen Vereinbarungen (siehe Beschluss Nr. 34 der 200. IMK vom 11. und 12. Dezember 2014; www.innenministe rkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/14-12-11_12/beschluesse. pdf?__blob=publicationFile&v=4) hinaus, um das NATO-Ziel zur Bewältigung großer Menschenbewegungen umzusetzen? 51. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung das Konzept Mobile Betreuungsmodule 5000 in der Erfüllung des NATO-Ziels zur Bewältigung großer Menschenbewegungen? 52. Wie wird sichergestellt, dass zur Bewältigung großer Menschenbewegungen bundesweit ausreichend Vorsorge-, Unterbringungs- und Betreuungskapazitäten in Bund und Ländern zur Verfügung stehen? 53. Wie viele neue Aus- und Fortbildungsplätze von Einsatzkräften für den Zivilschutz sind für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in THW, Hilfsorganisationen, Ländern und Kommunen sowie beim Bund vorgesehen, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hierbei? 54. Bis wann plant die Bundesregierung, die im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten bundesweit einheitlichen Standards für die oben genannte Aus- und Fortbildung zu entwickeln? 55. Beabsichtigt die Bundesregierung, verpflichtende, regelmäßige und bundesweit einheitliche Aus- und Weiterbildungen im Bereich des Zivilschutzes für Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte sowie für Verwaltungs- und Krisenstäbe festzulegen, und wenn ja, in welcher Form? 56. Bis wann plant die Bundesregierung die im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigte Fertigstellung eines sog. gemeinsamen digitalen Lagebilds Inland für den Bevölkerungsschutz, und was sind die nächsten konkreten Planungsschritte? 57. Welche Haushaltsmittel plant die Bundesregierung für die im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigte Selbstschutzkampagne, und wie viele Menschen plant die Bundesregierung, mit der Kampagne zu erreichen? 58. Bis wann plant die Bundesregierung die Fertigstellung und Veröffentlichung eines im sog. Pak für den Bevölkerungsschutz angekündigten CBRN-Notfall-Ratgebers, und was sind die nächsten konkreten Planungsschritte hierfür? 59. Plant die Bundesregierung, Informationen und Handlungsempfehlungen zu möglichen CBRN-Lagen in den bestehenden BBK-Notfall-Ratgeber (www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikatione n/Buergerinformationen/Ratgeber/BBK-Vorsorgen-fuer-Krisen-und-Katas trophen.pdf?__blob=publicationFile&v=44) zu integrieren oder ist hierfür ein eigenständiger Ratgeber vorgesehen? 60. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt geäußerten Absicht, Zivilschutzinhalte fest in die Lehrpläne an deutschen Schulen zu etablieren (www.tages schau.de/inland/gesellschaft/zivilschutz-schulen-minister-dobrindt-10 0.html), und inwiefern hat sie dazu bereits Gespräche mit den Bundesländern, beispielsweise über die Bildungsministerkonferenz, aufgenommen? 61. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Rahmen der schulischen Ausbildung alle Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule eine erweiterte Erste-Hilfe- und Selbstschutzausbildung erhalten, die neben medizinischen Grundlagen auch einfache Maßnahmen der technischen Hilfe umfasst, insbesondere mit Blick auf Ausbildungskapazitäten der Hilfsorganisationen und der Lehrkräfte? 62. Ist aus Sicht der Bundesregierung die in den Fragen 60 und 61 beschriebene Vermittlung von Zivilschutzinhalten im Rahmen des Schulbesuchs in der Zuständigkeit des Bundes, und welche Auswirkungen hat dies auf die Finanzierung der Angebote? 63. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um allen Schülerinnen und Schülern im Rahmen der schulischen Ausbildung die Möglichkeit zu eröffnen, eine Grundausbildung beim THW, bei der Feuerwehr oder bei einer Hilfsorganisation zu absolvieren? 64. Welche konkreten Maßnahmen und Zeitpläne verfolgt die Bundesregierung über den Vorschlag zur Vermittlung von Zivilschutzinhalten an Schulen hinaus, um die Selbstvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, und welche Maßnahmen werden davon aktuell umgesetzt (bitte nach Art der Maßnahmen, Mitteleinsatz und Anzahl der erreichten Personen aufschlüsseln)? 65. Plant die Bundesregierung, jährlich einen verpflichtenden bundesweiten Übungstag für den Bevölkerungsschutz unter gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen einzuführen, wenn ja, welche Schritte unternimmt sie, und wenn nein, warum nicht? 66. Welche weiteren gezielten Angebote plant die Bundesregierung, um die Selbstwirksamkeit der Bevölkerung in Krisensituationen und somit die gesamtgesellschaftliche Resilienz zu stärken? 67. Wie stellt die Bundesregierung eine zeitgemäße Krisenkommunikation auf Augenhöhe mit den Bürgerinnen und Bürgern sicher, die einerseits über die Ressourcen und Grenzen des staatlichen Krisenmanagements informiert und andererseits den eigenen Verantwortungsbereich der Bürgerinnen und Bürger benennt? 68. Beabsichtigt die Bundesregierung, Unternehmen stärker in die Krisenvorsorge einzubinden, und wenn ja, welche Verpflichtungen für Unternehmen sollen insbesondere im Hinblick auf die Aus- und Fortbildung im Zivilschutz und in Erster Hilfe eingeführt werden? 69. Beabsichtigt die Bundesregierung, bundesweit einheitliche Standards für den Einsatz von spontanen und ungebundenen Helferinnen und Helfern festzulegen, und wenn ja, welche Regelungsbereiche (z. B. Führung, Kompetenzen, Registrierung, Alarmierung und Schutz) sollen dabei umfasst werden? 70. Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche, bundesweit einheitliche Verfahrenswege für die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) einschließlich eines entsprechenden Rahmens für den Zivilschutz festzulegen, und wenn ja, bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? 71. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Forderungsnummer 2e aus dem Antrag „Suizidprävention stärken“ (Bundestagsdrucksache 20/7630) umzusetzen, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen? Berlin, den 8. Juni 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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