Deutscher Bundestag Drucksache 21/7120
21. Wahlperiode 10.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leon Eckert, Marcel Emmerich,
Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6776 –
Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland und Europa befinden sich in einer sich weiter zuspitzenden
sicherheitspolitischen Lage. Gleich mehrere autoritäre Staaten, insbesondere
Russland und China, führen fortlaufend hybride Angriffe gegen Deutschland
durch, etwa in Form von Spionage- und Sabotageakten, Cyberangriffen,
Drohnenüberflügen oder Desinformations- und anderen Einflusskampagnen. Die
Spitzen von Bundeswehr und Nachrichtendiensten warnen seit langem, auch
öffentlich, vor einem eskalierenden russischen Angriff auf Länder des NATO-
Bündnisses in absehbarer Zeit.
Für die Abwehr hybrider Angriffe bedarf es, ebenso wie für den Fall eines
eskalierenden militärischen Konflikts, nicht allein militärischer
Verteidigungsfähigkeiten, sondern auch leistungsfähiger Strukturen der Zivilen
Verteidigung. Erst das optimale Zusammenspiel aus militärischer und ziviler
Verteidigung führt zu einer effektiven Gesamtverteidigung.
Die Zivile Verteidigung darf, wie auch im militärischen Bereich, nicht allein
als nationale Aufgabe gedacht werden, sondern muss auch in einem
europäischen Kontext eingebettet sein. Grenzüberschreitende Risiken und
Abhängigkeiten erfordern eine enge Zusammenarbeit mit europäischen Partnern und der
NATO sowie eine koordinierte Vorsorge- und Krisenbewältigung. Innerhalb
Deutschlands müssen für die zivile Seite vorbereitende Maßnahmen von
Bund, Ländern und Kommunen sowie Einsatzorganisationen und der
Bevölkerung im Sinne der Erhöhung gesamtgesellschaftlicher Resilienz getroffen
werden, um Menschen, Freiheit und Demokratie wirksam zu schützen.
Aktuell besteht in vielen Bereichen der Zivilen Verteidigung jedoch noch
immer ein erheblicher Reformbedarf. Dies betrifft insbesondere Fragen der
strategischen und operativen Planung, der Ausstattung, der Bund-Länder-
Koordination, der rechtlichen Rahmensetzung oder der Einbindung der Bevölkerung
in Vorsorgeplanungen. Es fehlt nach Ansicht der Fragestellenden
grundsätzlich an verbindlichen und transparent hergeleiteten Schutzzielen sowie an
einer darauf aufbauenden Bedarfsanalyse für die Zivile Verteidigung auf allen
staatlichen Ebenen. Ohne solche Schutzziele bleiben Prioritäten, Investitions-
und Personalbedarfe sowie benötigte Fähigkeiten, insbesondere auf kommu-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. Juli 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
naler Ebene, begrenzt nachvollziehbar. Insbesondere im Bereich der
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zeigt sich eine erhebliche Schieflage: Die
Bundesregierung kann nach Wahrnehmung der fragestellenden Fraktion bislang
weder nachvollziehbar darlegen, wie viele ehrenamtliche Helferinnen und
Helfer in Feuerwehren, Hilfsorganisationen und weiteren
Einsatzorganisationen länderübergreifend bereitstehen, noch kann sie nachvollziehbar benennen,
wie viele ehrenamtliche Einsatzkräfte es für spezifische Bedrohungsszenarien
insgesamt braucht. Hinzu kommen nach Meinung der Fragestellenden
Unzulänglichkeiten in der föderalen Koordination, fehlende bundesweite
Mindeststandards in den Bereichen Stabsarbeit, Meldestrukturen und
Warninfrastruktur. Zuständigkeiten bei der ebenenübergreifenden Bewältigung von
länderübergreifenden Krisenlagen sind meist unklar und Verfahren nicht geübt.
Gerade auf kommunaler Ebene braucht es daher einen vom Bund vorgegebenen
verbindlichen gemeinsamen Rahmen, der anhand klarer Kriterien den
handelnden Personen für Maßnahmen zur Krisenvorbereitung und
Krisenbewältigung eine klare Orientierung anbietet. Auch im Hinblick auf die
Risikokommunikation an die Bürgerinnen und Bürger sowie deren Befähigung zum
Selbstschutz liegen noch große Potenziale offen. Die Selbstvorsorge und der
Selbstschutz bilden auch schon heute einen zentralen Pfeiler der staatlichen
Schutzarchitektur, doch bislang fehlt es zum einen an niedrigschwelligen,
leicht zugänglichen und verfügbaren Strukturen, damit alle Bevölkerungsteile
entsprechende Fähigkeiten und Kompetenzen erlernen können. Zum anderen
fehlt es bislang an einer ganzheitlich abgestimmten Kommunikationsstrategie
der Bundesregierung, welche die Kapazitäten und Grenzen der staatlichen
Hilfe in Krisenlagen sowie die Rolle der Bevölkerung und die Notwendigkeit für
Selbstschutzmaßnahmen vor dem Hintergrund möglicher Krisenszenarien
deutlich macht.
Während mit der ausgerufenen Zeitenwende für die Bundeswehr notwendige
Maßnahmen in finanzieller, materieller und struktureller Hinsicht einhergehen,
lässt sich in den Augen der Fragestellenden für die Zivile Verteidigung noch
immer kaum ein vergleichbarer Fortschritt erkennen. Zwar nutzt die
Bundesregierung ihren finanziellen Handlungsspielraum zur Stärkung von
Einsatzorganisationen im Bevölkerungsschutz, jedoch bleiben dringend notwendige
Strukturreformen aus.
Der vonseiten der Bundesregierung und Bundeskanzler Friedrich Merz im
Rahmen der im Oktober 2025 abgegebenen Regierungserklärung
angekündigten ganzheitlichen Sicherheitsoffensive zur Erhöhung gesamtgesellschaftlicher
Resilienz und der Erarbeitung eines Aktionsplans gegen hybride Bedrohungen
durch den Nationalen Sicherheitsrat folgen nach Auffassung der
fragestellenden Fraktion bei Weitem zu wenige Taten, um die Resilienz und
Wehrhaftigkeit unserer Gesellschaft schnellstmöglich zu erhöhen.
Mit den im Mai 2026 vorgelegten Eckpunkten für einen sog. Pakt für den
Bevölkerungsschutz hat die Bundesregierung nun ein Maßnahmenpaket
angekündigt, das bis 2029 Investitionen von 10 Mrd. Euro für den
Bevölkerungsschutz vorsieht. Der Pakt sieht darüber hinaus in den drei Handlungsfeldern
Auftrag, Ausstattung und Ausbildung u. a. Maßnahmen wie einen neuen
Rechtsrahmen, eine stärkere Verzahnung von ziviler und militärischer
Planung, Investitionen in die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), neue
Spezialfahrzeuge, Warnsysteme, Notstrom- und Wasserversorgung, ein
gemeinsames digitales Lagebild sowie Maßnahmen bei der Aus- und
Fortbildung und dem Selbstschutz der Bevölkerung vor. Das Eckpunktepapier der
Bundesregierung greift damit zwar teilweise bekannte Defizite auf, eine klare
Gesamtstrategie für die Zivile Verteidigung ist jedoch nach Ansicht der
fragestellenden Fraktion nicht zu erkennen. Darüber hinaus bleibt die genaue
Ausgestaltung der angekündigten Maßnahmen an zentralen Stellen unbestimmt:
Die fachliche Herleitung des Investitionsbedarfs, die konkrete
Mittelverteilung, Zeitpläne sowie konkrete Umsetzungsschritte ist an vielen Stellen offen
oder allgemein gehalten.
1. Auf welcher fachlichen Grundlage hat die Bundesregierung den im sog.
Pakt für den Bevölkerungsschutz formulierten Investitionsbedarf von
10 Mrd. Euro bis 2029 ermittelt?
Der Pakt für den Bevölkerungsschutz stärkt die gesamtgesellschaftliche
Resilienz nachhaltig und leistet einen wesentlichen Beitrag zur zivilen und
gesamtstaatlichen Verteidigung. Bei den bereitgestellten zehn Milliarden handelt es
sich um einen Finanzrahmen, der die Einleitung wesentlicher
Modernisierungsmaßnahmen im Bevölkerungsschutz ermöglicht. Das mehrjährige Finanzpaket
basiert auf dringenden Investitionsbedarfen, die durch das Bundesministerium
des Innern (BMI) und dessen Geschäftsbereichsbehörden u. a. in den Bereichen
Ausstattung mit Spezialfahrzeugen, Ausbau und Härtung der
Bundeswarnsysteme, leistungsfähige Kommunikationssysteme, Notstrom- und
Wasserversorgung und Logistikfähigkeiten zusammengestellt wurden. Die Mittel dienen
dazu, notwendige Kapazitäten auf- bzw. auszubauen.
Davon stehen rund 6,4 Mrd. Euro den Bevölkerungsschutzbehörden
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und Bundesanstalt
Technisches Hilfswerk (THW) an finanziellen Mitteln zur Verfügung.
Das THW analysiert kontinuierlich Entwicklungen der nationalen und globalen
Sicherheitslage und passt die Anforderungen an Ausbildung, Ausstattung und
Einsatztaktik an neue Herausforderungen an. Hinsichtlich der Neubauvorhaben
für das THW wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) hat die Aufgabe, in
Krisen- und Einsatzlagen Bundesbehörden wie das BMI, Bundespolizei (BPOL),
Bundeskriminalamt (BKA), BBK oder THW mit spezifischen Produkten für
die Lagedarstellung und Prognose zu versorgen und diese kurzfristig
bereitzustellen. Hierfür ist es mit Haushaltsmitteln ausgestattet worden, um zum
Beispiel die im Austausch mit den Beteiligten identifizierten Bedarfe optimal
abzudecken und mittels neuester Technik auf hochaktuelle und detaillierte
Bildinformationen für Analysen, Auswertungen und Simulationen zurückgreifen zu
können.
Auch vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage besteht überdies
der dringende Bedarf, den Nutzern des Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie der Bundeswehr eine
bundesweite, sichere und hochverfügbare Breitbandkommunikation für hochsichere
Datenübertragung zur Verfügung zu stellen (siehe II. 4 des Paktes).
Kommunikation ist das wichtigste Führungs- und Einsatzmittel der polizeilichen und
nichtpolizeilichen BOS und der Bundeswehr. Auf das seit dem Jahr 2007 aufgebaute
und seither gemeinsam von Bund und Ländern betriebene TETRA-
Digitalfunknetz verlassen sich über 1 Million Einsatzkräfte in Bund und Ländern. Dazu
gehören Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutzeinheiten,
Polizeien, THW und Hilfsorganisationen sowie die Bundeswehr. Bund und Länder
sind sich im Grundsatz einig, dass die gestiegenen und veränderten
Nutzeranforderungen die zeitnahe Weiterentwicklung des bisherigen TETRA-
Digitalfunk zu einer mobilen breitbandigen einsatzkritischen Kommunikation
erfordern. Dies umfasst u. a. die mobile Datenbereitstellung für die Einsatzkräfte am
Einsatzort und in der Leitstelle. Livebilder von Drohnen und umfangreiche
Datenübertragungen werden z. B. zur Bekämpfung von Waldbränden oder
Hochwasserlagen ebenso benötigt wie die Nutzung digitaler Lagepläne von
Gefahrgütern und Wasserhydranten, wenn das THW zur Unterstützung tätig wird oder
die Übertragung von Vitaldaten für einen Telenotarzt und Fahndungsbildern für
die Polizei.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den im sog.
Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Investitionen in Höhe
von 10 Mrd. Euro bis 2029 und dem vom ehemaligen BBK-Präsidenten
(BBK = Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)
benannten Bedarf von rund 30 Mrd. Euro (
www.sueddeutsche.de/projekte/
artikel/politik/zivilschutz-deutschland-bunker-katastrophenschutz-e3814
54/?reduced=true)?
10 Mrd. Euro bedeuten den größten Investitionsschub im Bevölkerungsschutz
seit Jahrzehnten. Jetzt gilt es für die Bundesregierung, diese zusätzlichen Mittel
in zusätzliche Fähigkeiten und mehr Sicherheit für Deutschland bis zum Jahr
2029 umzusetzen.
Auf dieser Grundlage wird sodann fachlich zu begründen und politisch zu
bewerten sein, inwieweit der Deutsche Bundestag der Bundesregierung weitere
Mittel zuweist.
3. Plant die Bundesregierung, in ihrem Entwurf des Haushaltsgesetzes für
das Jahr 2027 die Behörden Bundesamt für Strahlenschutz, Robert Koch-
Institut sowie Maßnahmen der Ernährungsnotfallvorsorge in die
Bereichsausnahme der Schuldenbremse aufzunehmen, und wenn nein,
aus welchen Gründen sieht sie davon ab?
In dem durch die Bundesregierung beschlossenen Entwurf für den
Bundeshaushalt 2027 sind die genannten Einrichtungen und die Ernährungsnotfallvorsorge
nicht der Bereichsausnahme zugeordnet.
4. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Fachbehörde für chemische
Gefahren auf Bundesebene einzurichten, wie sie in der „Risikoanalyse für
den Zivilschutz 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/3600) vorgeschlagen
wird, und wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt sie dabei?
Wie in der „Risikoanalyse für den Zivilschutz 2025“ dargestellt, wurde bislang
noch keine zuständige Fachbehörde für chemische Gefahren im Sinne des
Zivilschutzes festgelegt. Derzeit laufen noch verschiedene Bewertungen und
Analysen, die zusammen mit der genannten Risikoanalyse dazu genutzt werden
zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Anpassungen im Bereich des
Zivilschutzes bei chemischen Gefahren notwendig sind.
5. Wie ist die Stellenbesetzungsquote in der Abteilung Zivilschutz sowie in
der Stabsorganisation Krisenreaktion im Bundesministerium des Innern
(BMI) zum Stichtag 1. Juni 2026 (bitte nach besetzten und unbesetzten
Stellen aufschlüsseln)?
In der Abteilung „Zivile Verteidigung, Katastrophenhilfe und Waffenrecht“
(ZV) waren zum Stand 1. Juni 2026 von 63,5 Stellen unter Berücksichtigung
der Arbeitszeitanteile 54,5 Stellen besetzt.
Um den Auf- und Ausbau der Zivilen Verteidigung in Deutschland zu stärken,
wird Abteilung ZV zu diesem Stichtag zusätzlich durch elf Abordnungen aus
Bundesbehörden, insbesondere aus dem Geschäftsbereich des BMI, personell
verstärkt.
Im Stab „Krisenreaktion; Hybride Bedrohungen; NSR-Koordinierung“ (KH)
waren zum Stand 1. Juni 2026 von 54,5 Stellen unter Berücksichtigung der
Arbeitszeitanteile 49,7 Stellen besetzt.
Um das BMI in seiner Krisenreaktionsfähigkeit weiter zu stärken, wird Stab
KH zu diesem Stichtag zusätzlich durch fünf Abordnungen aus
Bundesbehörden, insbesondere aus dem Geschäftsbereich des BMI, und befristete
Beschäftigungsverhältnisse personell verstärkt.
6. Wann hat sich der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt seit
seiner Ernennung erstmals und wie oft seitdem mit Vertreterinnen und
Vertretern des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), der Deutschen Lebens-
Rettungs-Gesellschaft (DLRG), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK),
der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) sowie des Malteser Hilfsdienstes
(MHD) getroffen?
Der Bundesminister Alexander Dobrindt hat seit seiner Ernennung Gespräche
mit Vertreterinnen und Vertretern aller fünf anerkannten Hilfsorganisationen
geführt. Das erste Gespräch fand im September 2025 statt. Weitere Gespräche
erfolgten im Oktober 2025, Januar 2026, Mai 2026 sowie im Juni 2026. Die
Gespräche wurden jeweils mit Mitgliedern der Leitungsebene der jeweiligen
Hilfsorganisationen geführt. Insgesamt fanden seit der Ernennung sechs
Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der genannten Hilfsorganisationen
auf Ministerebene statt sowie etliche weitere Gespräche auf Arbeitsebene.
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung des sog.
Niinistö-Berichts der EU und zur Koordination mit europäischen
Partnern bei der Zivilen Verteidigung?
Der sog. Niinistö-Bericht des ehemaligen Präsidenten der Republik Finnland,
Sauli Niinistö, vom 30. Oktober 2024 („Safer together: A path towards a fully
prepared Union“) wurde von der Präsidentin der Europäischen Kommission
zusammen mit der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik in
Auftrag gegeben. Der Bericht enthält rund 80 Empfehlungen zur Stärkung der
Krisenreaktionsbereitschaft und -fähigkeit der Europäischen Union (EU), die
insbesondere als Grundlage für die weitere Arbeit der neuen Europäischen
Kommission dienen sollten, die am 1. Dezember 2024 ihre Arbeit für die Amtszeit
bis 2029 aufgenommen hat.
Die Empfehlungen sind dementsprechend in die Europäische Strategie für eine
Union der Krisenvorsorge („Preparedness Union Strategy“) eingeflossen, die
Kommissions-Präsidentin und Hohe Vertreterin am 26. März 2025 vorgelegt
haben. Diese definiert insges. 63 Maßnahmen, darunter 30 sog. „Key Actions“,
um die Handlungsfähigkeit der EU durch eine bessere Koordination,
sektorübergreifende Strategien und enge EU-NATO-Zusammenarbeit zu stärken
(Strategie abzurufen unter:
https://commission.europa.eu/topics/preparednes
s_de).
Zu mehreren dieser Maßnahmen hat die EU-Kommission mittlerweile konkrete
Vorschläge vorgelegt, die nunmehr in den zuständigen Rats-Gremien beraten
werden. Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv und konstruktiv am
Gestaltungs- und Umsetzungsprozess der Strategie und arbeitet in den zuständigen
Gremien eng mit den europäischen Partnerländern zusammen. Sie sieht die
Strategie als willkommene Ergänzung ihrer nationalen Bemühungen im
Bereich Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement und als große Chance, die
europäische Zusammenarbeit in der Zivilen Verteidigung auf- und auszubauen.
Daneben trifft die Bundesregierung umfassende nationale Maßnahmen, die den
Empfehlungen des Niinistö-Berichts Rechnung tragen, siehe dazu insbesondere
den Pakt für den Bevölkerungsschutz, der am 20. Mai 2026 vom Kabinett
beschlossen wurde.
8. Welche Maßnahmen über den sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz
hinaus plant die Bundesregierung zur Stärkung des nationalen
Kulturgüterschutzes, welchen Investitionsbedarf sieht sie dafür, und in welcher
Weise werden betroffene Einrichtungen in Risikoanalysen, Notfallplanungen
und Krisenübungen einbezogen?
Das BBK stärkt im Auftrag der Bundesregierung den Kulturgutschutz nach der
Haager Konvention insbesondere durch die Finanzierung, Fachaufsicht und
Weiterentwicklung der Bundessicherungsverfilmung als wichtige, bundesweite
Maßnahme zum Schutz von Kulturgütern im bewaffneten Konflikt. Das BBK
finanziert zudem ein dreijähriges Forschungsprojekt zur Stärkung der
Zukunftsfähigkeit und Resilienz dieser Maßnahme. Des Weiteren trägt das BBK
aktiv zur bundesweiten Vernetzung verschiedener Kulturgutschutz-Akteure bei.
Das jährige Arbeitstreffen der über 60 Notfallverbünde Kulturgutschutz wird
durch das BBK mitorganisiert und mitfinanziert. Im Rahmen der Konzeption
Zivile Verteidigung (KZV) hat das BBK Rahmenkonzepte zur Stärkung des
Risiko- und Krisenmanagements in Kultureinrichtungen sowie zur koordinierten
Kennzeichnung von unbeweglichen Kulturgütern mit dem Emblem der Haager
Konvention durch die Bundesländer verfasst. Diese Konzepte befinden sich
aktuell in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern.
9. Bis wann plant die Bundesregierung den im sog. Pakt für den
Bevölkerungsschutz angekündigten Entwurf für einen neuen Rechtsrahmen, der
Bund, Ländern und Kommunen auch in Krisen außerhalb des
Spannungs- und Verteidigungsfalls klare Leitlinien gibt, dem Parlament
vorzulegen?
Die Bundesregierung strebt an, die gegebenenfalls erforderlichen
Gesetzesanpassungen und Neufassungen bis 2027 im Kabinett zu beschließen und die
jeweiligen Gesetzentwürfe nach Zuleitung an den Bundesrat dem Deutschen
Bundestag zuzuleiten.
10. Prüft die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Erstellung des im
sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Entwurfs für einen
neuen Rechtsrahmen, der Bund, Ländern und Kommunen auch in Krisen
außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls klare Leitlinien gibt,
auch eine Änderung des Grundgesetzes?
Nein, die Bundesregierung prüft in diesem Zusammenhang keine Änderung des
Grundgesetzes.
11. Plant die Bundesregierung eine Änderung des Gesetzes über den
Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG), und wenn ja,
welchen Zeitplan verfolgt sie hierbei?
Die Bundesregierung plant, das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz
(ZSKG) an geänderte Erfordernisse anzupassen und ist dazu in Prüfung. Die
Bundesregierung strebt an, die erforderlichen Gesetzesanpassungen und
Neufassungen bis 2027 im Kabinett zu beschließen.
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, die bestehenden
Versorgungssicherstellungsgesetze grundlegend zu überarbeiten, wenn ja, welche konkreten
Änderungen sind geplant, und welchen Zeitrahmen verfolgt sie dabei
(bitte einzeln nach Gesetz aufschlüsseln)?
Gemäß der Verständigung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag zur
Novellierung der Sicherstellungs- und Vorsorgesetze (SVG) wird die Tauglichkeit
der SVG vor dem Hintergrund der sich ständig fortentwickelnden
Bedrohungslage evaluiert werden.
Die Bundesregierung strebt an, die erforderlichen Gesetzesanpassungen und
Neufassungen bis 2027 im Kabinett zu beschließen. Ergänzend wird auf die
„Eckpunkte zur Novellierung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze“ der
Bundesregierung vom 1. Juli 2026 verwiesen.
13. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für ein
Gesundheitssicherstellungsgesetz, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für
dessen Vorlage und Umsetzung?
Das Bundesministerium für Gesundheit plant bis Sommer 2026 einen
Referentenentwurf für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz vorzulegen, der nach den
notwendigen Beteiligungen zeitnah im Kabinett beschlossen werden soll. Auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 83 der
Abgeordneten Julia-Christina Stange auf Bundestagsdrucksache 21/2876 und auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 104 der Abgeordneten
Julia-Christina Stange auf Bundestagsdrucksache 21/3772 wird verwiesen.
14. Welche Anpassungen plant die Bundesregierung beim
Raumordnungsgesetz hinsichtlich der Zivilen Verteidigung?
Im zurzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des
Raumordnungsgesetzes werden entsprechende Anpassungen in § 2 Absatz 2 Nummer 7,
in § 7 Absatz 2 Satz 1, in § 9 Absatz 1 Satz 1, in § 13 Absatz 5 Satz 1
Nummer 3c sowie in § 15 Absatz 2 Satz 6 des Raumordnungsgesetzes
vorgenommen. Auf die Bundestagsdrucksache sowie die dort ersichtlichen
Begründungen zu den einzelnen Vorschriften des Gesetzentwurfs wird verwiesen.
15. Welche aktivierenden Effekte erhofft sich die Bundesregierung für das
Ehrenamt in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und dem
Bevölkerungsschutz aus der im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz
angekündigten Umsetzung des sog. Zukunftspakts Ehrenamt?
Der Zukunftspakt Ehrenamt ist ein für den Bereich Ehrenamt und Engagement
zentrales Vorhaben der Bundesregierung und insbesondere der Staatsministerin
für Sport und Ehrenamt. Er soll das Fundament des Bevölkerungsschutzes –
das ehrenamtliche Engagement – zukunftsfähig aufstellen. Da der Großteil des
Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes in Deutschland auf der Mitarbeit von
Ehrenamtlichen basiert, zielen die Maßnahmen darauf ab, bestehende Hürden
abzubauen und die Attraktivität des Ehrenamts spürbar zu steigern.
Durch konkrete Verbesserungen der Rahmenbedingungen soll die Schwelle für
den Einstieg in ein Ehrenamt gesenkt werden. Geplant sind unter anderem:
• Verbesserungen im Vereinsrecht, im Datenschutzrecht und im
Zuwendungsrecht, an deren gesetzlicher oder untergesetzlicher Umsetzung bereits
gearbeitet wird,
• die Ausweitung der Beratungsangebote der Deutschen Stiftung für
Engagement und Ehrenamt und die Fortführung der Ehrenamtskampagnen, um die
Anerkennung und Wertschätzung für das Ehrenamt zu unterstreichen,
• die Verbesserung des Schutzes von Ehrenamtlichen und Engagierten,
sowohl wenn es um die Sicherheit Einzelner bei der Ausübung ihres
Engagements geht als auch beim Schutz im Schadensfall, der im Zusammenhang
mit dem Engagement eintritt.
16. Welche Maßnahmen über den sog. Zukunftspakt Ehrenamt hinaus plant
die Bundesregierung im Rahmen des sog. Pakts für den
Bevölkerungsschutz, um das Ehrenamt in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und
im Bevölkerungsschutz attraktiver zu machen?
Mit dem Pakt für den Bevölkerungsschutz verfolgt der Bund das Ziel, den
Bevölkerungsschutz nachhaltig zu stärken. Die Förderung des Ehrenamts ist dabei
ein zentrales Anliegen. Ergänzend zum Zukunftspakt Ehrenamt stärkt die
Bundesregierung die Ergänzende Ausstattung.
Im Rahmen des Pakts für den Bevölkerungsschutz stellt der Bund den Ländern
über das BBK bis zum Jahr 2029 insgesamt 1.000 Spezialfahrzeuge sowie
mehrere zehntausend moderne Schutzanzüge zur Verfügung. Eine moderne
Ausstattung verbessert die Einsatzbedingungen, erhöht die Sicherheit der
Ehrenamtlichen und trägt zur Attraktivität des Ehrenamts im Bevölkerungsschutz
bei.
17. Beabsichtigt die Bundesregierung, ein gesetzliches Mandat für
Hilfsorganisationen im Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des
Bundes zu verankern, und wenn ja, mit welchem konkreten Inhalt?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
18. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um
eine bundeseinheitliche Gleichstellung von ehrenamtlichen Helferinnen
und Helfern hinsichtlich Freistellung, Absicherung und Kostenerstattung
im Einsatz und in der Ausbildung zu gewährleisten, und wie will sie die
Ausbildungskapazitäten für ehrenamtliche Ausbilderinnen und Ausbilder
stärken?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für
ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Zivilschutz weiter zu verbessern. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass die Zuständigkeit für den Zivilschutz beim Bund, für den
Katastrophenschutz und die öffentliche Gefahrenabwehr hingegen bei den
Ländern liegt.
§ 27 Absatz 1 ZSKG sieht vor, dass sich die Rechte und Pflichten der
Helferinnen und Helfer im Zivilschutz nach den jeweiligen
Landeskatastrophenschutzgesetzen richten.
Die Ausbildung ehrenamtlicher Ausbilderinnen und Ausbilder erfolgt durch die
Organisationen des Bevölkerungsschutzes. Ergänzend bietet die
Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) des BBK
Seminare und Fortbildungen an, die sich insbesondere an ehrenamtliche
Ausbilderinnen und Ausbilder richten, unter anderem in den Bereichen chemische,
biologische, radiologische und nukleare Gefahren (CBRN)-Schutz,
Dekontamination und sanitätsdienstliche Versorgung in der Zivilen Verteidigung. Darüber
hinaus werden Fortbildungen in der Erwachsenenbildung sowie in der
Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte (PSNV‑E)-Ausbildung angeboten,
die sich ausdrücklich auch an ehrenamtliche Dozierende der Organisationen
richten.
19. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass im
Spannungs- oder Verteidigungsfall das Technische Hilfswerk
einsatzbereit bleibt, auch wenn die darin aktiven ehrenamtlichen Helferinnen und
Helfer, insofern sie nicht unter die Regelungen des § 13a des
Wehrpflichtgesetzes (WPflG) fallen, durch die Bundeswehr eingezogen
werden können?
Das BMI und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) stehen mit
Blick auf die Zivile Verteidigung als ein Element der Gesamtverteidigung im
engen Austausch.
20. Welche Defizite macht die Bundesregierung bei der Kooperation
militärischer und Ziviler Verteidigung im föderalen Gefüge aus, und welche
dieser Defizite sollen mit dem im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz
angekündigten Steuerungsstab Kommando Zivile Verteidigung behoben
werden?
Das BMI hat seine ministerielle Steuerungskompetenz durch die
Neuorganisation der Abteilung ZV und die Einrichtung des neuen Steuerungsstabes
„Kommando Zivile Verteidigung“ gezielt erhöht. Dieses Kommando dient als
zentraler Motor, um bestehende Maßnahmen zu bündeln und über ein neues
Gemeinsames Arbeitsprogramm ZV ressort- und ebenenübergreifend systematisch
zu steuern.
Im Rahmen eines gemeinsamen Arbeitsprogramms werden konkrete Ziele
erfasst und bei der Umsetzung mit Blick auf Schnittmengen zu anderen
Bereichen aktiv unterstützt werden. Hierzu zählen beispielsweise die zeitnahe
Überarbeitung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze oder auch der Ausbau der
Verschlusssachen-(VS-)Kommunikation. Ein weiterer Schwerpunkt bleibt die
Selbstschutzkompetenz der Bevölkerung. Erster wichtiger Schritt war
beispielsweise der Notfallratgeber für Krisen und Katastrophen des BBK.
Landes- und Bündnisverteidigung kann schließlich nur im Verständnis der
Gesamtverteidigung umgesetzt werden. Erforderliche Handlungsbedarfe werden
dazu zwischen den zuständigen militärischen Akteuren und zivilen Akteuren
im Bund, in den Ländern und Kommunen eng abgestimmt.
21. Plant die Bundesregierung, zur besseren Verzahnung der zivilen und der
militärischen Planung eine zivile Komplementärplanung zum
Operationsplan Deutschland durchzuführen?
22. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Zivile
Verteidigung systematisch an neue sicherheitspolitische Bedrohungen
sowie an die im Operationsplan Deutschland formulierten Bedarfe und
Anforderungen anzupassen, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Zur besseren Verzahnung der zivilen und militärischen Planungen sind bereits
verschiedene Formate etabliert (u. a. Bund-Länder offene Arbeitsgruppe Zivile
Verteidigung/Zivil-Militärische Zusammenarbeit, Ressortkreis Nationales
Krisenmanagement/Zivile Verteidigung).
Darüber hinaus arbeitet BMI mit BMVg in einer Planungsgruppe „Zivile
Komplementärplanung zum OPLAN DEU“ zusammen. Die Planungsgruppe
identifiziert innerhalb von verschiedenen Handlungsfeldern die militärischen
Erfordernisse an die zivile Leistungserbringung zur Umsetzung des OPLAN DEU.
Sofern Lücken bestehen, werden mit den jeweiligen Ressorts Maßnahmen
identifiziert und in einen Maßnahmenplan überführt werden. Dafür soll das
Zivile Alarmwesen weiterentwickelt werden und die zur Umsetzung der
militärischen Pläne notwendigen zivilen Anteile abbilden.
23. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zivile Alarmplanung (ZAP)
regelmäßig zu üben, und wenn ja, in welchem Turnus und in welcher Form
sollen entsprechende Übungen durchgeführt werden?
Das System der Zivilen Alarmplanung (ZAP) wird bereits stetig überprüft.
Hierzu finden regelmäßige ZAP-Übungen statt, dreimal jährlich als reine
Alarmierungsübung (System- und Kommunikationstest), einmal als inhaltliche
Übung. Die in der Regel quartalsweisen ZAP-Übungen liefern wesentliche
Erkenntnisse hinsichtlich inhaltlicher sowie verfahrenstechnischer
Optimierungspotentiale. Darüber hinaus kann eine inhaltliche Beübung des zivilen
Alarmplans auch in weiteren nationalen und internationalen Übungen (beispielsweise
LüKEx, NATO CMX usw.) erfolgen. Das BMI und das BMVg sehen
Alarmierungsübungen als wesentlichen Teil der ressortübergreifende Übungsserie
Gesamtverteidigung an und vertiefen die Integration des Alarmwesen in Übungen
sukzessive.
24. Welche konkreten Aufgaben und welche Rolle nimmt in Zukunft das
Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) in der
Zivilen Verteidigung ein?
Die Zivile Verteidigung umfasst den nicht-militärischen Teil der
Gesamtverteidigung. Sie hat zur Aufgabe, alle zivilen Maßnahmen zu planen, vorzubereiten
und durchzuführen. Diese zivilen Maßnahmen dienen zur Herstellung und
Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit einschließlich der Versorgung und
Schutz der Bevölkerung.
Das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) berät die
für den Bevölkerungsschutz zuständigen Behörden in Bund und Ländern, ohne
die gesetzliche Kompetenzverteilung zwischen Bund (Zivilschutz) und Ländern
(Katastrophenschutz) zu verschieben. Als zentrale Kooperationsplattform
ergänzt es das Hilfeleistungssystem in Deutschland. Es dient gemäß
Verwaltungsvereinbarung der Optimierung des risiko-, gefahren- und lagebezogenen
Informations- und Koordinationsmanagements zwischen Bund und Ländern für
eine gute Krisenprävention, Krisenvorsorge und den Schutz Kritischer
Infrastrukturen. Dadurch werden Verbesserungspotentiale sowohl in der
organisationsübergreifenden Vernetzung als auch in der fachlichen Zusammenarbeit
erschlossen.
Die Aufgaben im Zivilschutz ergeben sich im Übrigen aus § 1 ZSKG.
25. Bis wann ist mit der Einrichtung eines Nationalen Krisenstabs zu
rechnen, und inwiefern orientieren sich diese Planungen an Vereinbarungen
aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD?
26. Wie stehen die Planungen für einen Nationalen Krisenstab in Relation zu
dem im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten
Steuerungsstab Kommando Zivile Verteidigung?
Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund ihres sachlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Mit der Einrichtung des Nationalen Sicherheitsrates hat die Bundesregierung
bereits einen grundlegenden Schritt zu einer integrierten Sicherheitspolitik und
zu Verbesserungen bei Strategieentwicklung, strategischer Vorausschau und
gemeinsamer Lagebewertung unternommen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte
Einrichtung eines Nationalen Krisenstabs sowie eines Nationalen
Lagezentrums werden in einem nächsten Schritt folgen. Die entsprechenden Konzepte
werden derzeit erarbeitet.
Unabhängig davon schreiten die Planungen zur Einrichtung des
Steuerungsstabs Kommando Zivile Verteidigung, wie sie im Pakt für den
Bevölkerungsschutz angekündigt wurden, im BMI voran.
Um eine kohärente und effiziente gesamtstaatliche Steuerung der Zivilen
Verteidigung sicherzustellen, wird der Steuerungsstab Kommando Zivile
Verteidigung seine Aufgaben, Prozesse und Meldewege eng mit den zuständigen
Stellen im Bundeskanzleramt abstimmen. Dies wird sowohl in den bestehenden als
auch in möglichen zukünftigen Krisenmanagementstrukturen des Bundes
abgebildet.
Mögliche Schnittstellen werden bei der Konzeption des Steuerungsstabs
Kommando Zivile Verteidigung von Beginn an proaktiv mitgedacht. Damit wird
gewährleistet, dass sich die vom BMI verantworteten und geführten Strukturen
der Zivilen Verteidigung jederzeit nahtlos in eine übergeordnete,
ressortübergreifende Krisenarchitektur einfügen lassen.
27. Beabsichtigt die Bundesregierung, die nach § 19 des Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetzes vorgesehene Kommission zum Schutz der
Zivilbevölkerung wieder einzurichten?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
28. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Verteilung des im
sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Wegweisers für
Kommunen, und kann die dort angekündigte Verteilung im Frühjahr
2026 eingehalten werden?
Der Wegweiser ist am 19. Juni 2026 auf der Webseite des BBK veröffentlicht
worden (
www.bbk.bund.de/DE/Themen/Risikomanagement/Kreisbeschreibun
g-Zivile-Verteidigung/kreisbeschreibung-zivile-verteidigung_node.html und
www.bbk.bund.de/DE/Themen/Risikomanagement/Basisszenarien-Zivile-Vert
eidigung/basisszenarien-zivile-verteidigung_node.html).
29. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um als geheim
eingestufte Inhalte im Operationsplan Deutschland oder in anderen für die
Zivile Verteidigung relevanten Dokumenten für kommunale und andere
relevante Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger verfügbar
zu machen?
Die Länder wurden bereits seit Anbeginn in die ersten Planungen des OPLAN
DEU eng mit eingebunden und erhielten dazu umfassende Informationspakete
(„VS-Nur für den Dienstgebrauch“ – VS‑NfD – Geheim)*. Diese enge
Einbindung der Länder ist auch weiterhin geplant.
Die Einbindung der Kommunen obliegt den Ländern. Die Bundesregierung
beauskunftet grundsätzlich keine Daten oder Informationen, die den
Verantwortungs- bzw. Zuständigkeitsbereich der Länder betreffen.
30. Wie verteilen sich die von der Bundesregierung im sog. Pakt für den
Bevölkerungsschutz angekündigten 3 Mrd. Euro für Neubauten des
Technischen Hilfswerks (bitte nach Jahren und Bauprojekten aufschlüsseln)?
Es handelt sich bei den gennannten Mitteln um die vom Haushaltsausschuss am
13. November 2025 beschlossenen rund 2,7 Mrd. Euro an
Verpflichtungsermächtigungen. Die 200 im THW-Bauprogramm vorgesehenen
Liegenschaften sind im Haushaltsgesetz 2026 aufgeführt. Die Umsetzung der Bauvorhaben
ist bis 2030 angestrebt.
31. Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung im Bereich der
THW-Logistikzentren, und wird es eine Kapazitätsausweitung an
bestehenden Liegenschaften oder die Entwicklung neuer Standorte geben?
Mit Hilfe der THW-Logistikzentren sollen die logistischen Fähigkeiten des
THW zur Verbesserung der Reaktionsfähigkeit in Einsatzlagen und
humanitären Notfällen gesteigert werden. Zudem dienen sie der Vorhaltung von
ergänzender Ausstattung des Bundes für den Zivil- und Katastrophenschutz sowie
für die Nationale-Reserve-Gesundheitsschutz. Aktuell bestehen drei dezentrale
Logistikzentren, ein vierter Standort befindet sich im Aufbau. Damit wird eine
flächendeckende Unterstützung der Länder sowie ein schneller regionaler
Zugriff gewährleistet.
32. Trifft es zu, dass die im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz
angekündigten 1 000 Spezialfahrzeuge bereits Teil bestehender
Ausstattungskonzepte des Bundes sind, und wenn ja, auf welchen Ausstellungskonzepten
beruhen diese Fahrzeuge (bitte die Konzepte und jeweilige
Fahrzeuganzahl angeben)?
Die Beschaffungsplanung des BBK fußt auf dem zwischen Bund und Ländern
abgestimmten Ausstattungskonzept. Dieses umfasst den Schutz vor
chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren, den
Sanitätsdienst, den Bereich Betreuung sowie den Brandschutz.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
33. Wie viele Fahrzeuge fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung, um das
Konzept der Medizinischen Taskforce (MTF) vollständig und aktuell
auszustatten, und reichen die im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz
angekündigten Fahrzeuge aus, um eine vollständige Ausstattung nach
aktuellem Soll zu erreichen?
Nach derzeitigem Stand reichen die eingeplanten Haushaltsmittel aus, um die
notwendigen Beschaffungen für die noch fehlenden Fahrzeuge einzuleiten. Auf
die eingestufte Teilantwort in der gesonderten Anlage wird ergänzend
hingewiesen. Eine offene Beantwortung ist nicht möglich, da es sich um
geheimhaltungsbedürftige Informationen handelt, deren offene Weitergabe zu einer
Gefährdung des Staatswohls führen würde. Denn sowohl die geplante Anzahl als
auch das Delta zwischen Ist und Soll sind Angaben die für andere, Deutschland
potenziell feindlich gesinnte, Staaten Rückschlüsse zulassen würden, über
welche Fähigkeiten die Bundesrepublik Deutschland verfügt und auch dazu,
welche Gesamtfähigkeiten die Bundesrepublik Deutschland insgesamt für
erforderlich hält. Beides versetzt solche Staaten potenziell in die Lage, ihre
eigenen Vorbereitungen entsprechend anzupassen. Dies schadet ersichtlich den
Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland.
34. Wie viele Fahrzeuge fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung, um das
Soll der in der ergänzenden Ausstattung für den Katastrophenschutz
vorgesehenen Fahrzeuge im Bereich CBRN (chemische, biologische,
radiologische und nukleare Gefahren) zu erreichen, und reichen die im sog.
Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Fahrzeuge aus, um
dieses Soll zu erfüllen?
Die vereinzelt noch ausstehenden Lieferungen an CBRN-Fahrzeugen im
Rahmen der ergänzenden Ausstattung sind in den nächsten Jahren fest eingeplant
bzw. bereits beauftragt oder in der Auslieferung. Auf die eingestufte
Teilantwort in der gesonderten Anlage wird ergänzend hingewiesen. Eine offene
Beantwortung ist nicht möglich, da es sich um geheimhaltungsbedürftige
Informationen handelt, deren offene Weitergabe zu einer Gefährdung des Staatswohls
führen würde.
Denn sowohl die geplante Anzahl als auch das Delta zwischen Ist und Soll sind
Angaben die für andere, Deutschland potenziell feindlich gesinnte, Staaten
Rückschlüsse zulassen würden, über welche Fähigkeiten die Bundesrepublik
Deutschland verfügt und auch dazu, welche Gesamtfähigkeiten die
Bundesrepublik Deutschland insgesamt für erforderlich hält. Beides versetzt solche
Staaten potenziell in die Lage, ihre eigenen Vorbereitungen entsprechend
anzupassen. Dies schadet ersichtlich den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik
Deutschland.
35. Wird der Bund nach der im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz
angekündigten Beschaffung zehntausender Schutzanzüge für Einsatzkräfte
der Länder auch die Ersatzbeschaffungen finanzieren, und wenn nein,
wie soll aus Sicht der Bundesregierung eine dauerhafte
Einsatzbereitschaft in diesem Bereich sichergestellt werden?
Ersatzbeschaffungen der Persönlichen Schutzausstattung (PSA) des Bundes
sind finanziell eingeplant. Hierbei handelt es sich um den Austausch von PSA
aufgrund ablaufender Haltbarkeitsdauern und Verschleiß. Neue PSA wird für
die neu ausgelieferten Fahrzeuge des ergänzenden Katastrophenschutzes
ebenfalls beschafft.
36. Wie bewertet die Bundesregierung die im Bevölkerungsschutz-Magazin
des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK,
Ausgabe 2/2025, S. 2,
www.bbk.bund.de/DE/Infothek/Magazin-Bevoelk
erungsschutz/Ausgaben/magazin-2025-2/magazin-2025-2_node.html)
geäußerte Einschätzung, dass bis zum Zieljahr 2029 kein ausreichend
durch Bund und Länder steuerbares Sirenennetz aufgebaut werden kann,
und welche konkreten Maßnahmen verfolgt sie, um dieses Defizit zu
beheben?
Der Bund unterstützt durch die Sirenenförderprogramme weiterhin den Ausbau
und die Modernisierung des Sirenennetzes. Derzeit prüft das BBK, durch
welche Maßnahmen der Ausbau des Sirenennetzes beschleunigt werden kann.
Daneben wird derzeit die zentrale Ansteuerung der Sirenen aus dem Modularen
Warnsystem umgesetzt.
37. Wie stellt die Bundesregierung die Barrierefreiheit im sog. Warn-Mix
(z. B. Sirenen, Radio, Fernsehen, Warn-Apps, Cell Broadcast) sicher,
sodass zukünftig alle Bevölkerungsgruppen erreicht werden, insbesondere
Menschen mit Behinderungen, Sprachbarrieren oder ohne digitalen
Zugang, die durch die aktuell vorhandenen Systeme noch nicht erreicht
werden?
Das BBK stellt Publikationen und Informationsangebote grundsätzlich
barrierearm zur Verfügung. Viele Informationen liegen auch in Deutscher
Gebärdensprache und Leichter Sprache vor. Der durch das Bundeswarnsystem MoWaS
(Kurzform für: Modulares Warnsystem) umgesetzte Warnmix dient der
Inklusion aller potenziell von einer Gefahrenlage betroffenen Menschen. Um
möglichst vielen Bedarfen gerecht zu werden, setzt das BBK auf eine breite
Mischung verschiedener Warnkanäle. Soweit möglich, werden diese barrierearm
gestaltet:
1. Die kostenlose Warn-App NINA ist kompatibel zu Screenreadern, sodass die
App insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigung ihrer Sehleistung ein
gutes Mittel zur Warnung darstellt.
Die Menüführung der App lässt sich in verschiedene Sprachen sowie in
deutscher Leichter Sprache einstellen. Darüber hinaus kann – je nach
Betriebssystem und Bedienelement – das Kontrastverhältnis erhöht werden.
Die allgemeinen Notfalltipps gibt es ebenfalls in mehreren Sprachen und in
deutscher Leichter Sprache.
2. Die Texte, die auf digitalen Stadtinformationstafeln zur Warnung im
öffentlichen Raum eingesetzt werden, wurden zuvor von Prüfgruppen auf
Verständlichkeit für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen getestet.
3. Darüber hinaus empfehlen wir den Fernsehsendern, besonders dringliche
Warnungen über TV-Crawler (Lauftexte, meist unten im Bild) darzustellen.
4. Mit der Webseite
www.warnung.bund.de steht eine für Screenreader
optimierte Warnwebseite zur Verfügung.
Durch den breit aufgestellten Warnmix können Warnungen auf akustischem,
visuellem und haptischem Weg (z. B. durch den Vibrationsalarm eines
Mobiltelefons) verbreitet werden.
Das BBK beabsichtigt, die Barrierefreiheit von Warnmeldungen weiter zu
verbessern und das Informations- sowie Publikationsangebot in dieser Hinsicht
auszubauen. Dabei wird im Rahmen wirtschaftlicher Mittel und der
verfügbaren Ressourcen das Gesamtsystem der Warnung weiterentwickelt.
38. Beabsichtigt die Bundesregierung, gemäß dem Beschluss des
Arbeitskreises Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
(AFKzV) der Innenministerkonferenz (IMK) von 2019 bundesweit
einheitliche Sirenensignale verbindlich festzulegen, und wenn ja, welchen
Zeitplan verfolgt sie dabei?
Die Bundesregierung begrüßt die Empfehlung im Beschluss des AFKzV aus
dem März 2019 über die bundesweit einheitliche Verwendung der
Sirenensignale zur Bevölkerungswarnung und Entwarnung im Zivilschutz und Frieden,
der verschiedene Bundesländer folgen. Im Hinblick auf die aktuelle
Bedrohungslage sieht der Bund die Notwendigkeit für eine zukünftig bundesweit
verbindliche Nutzung dieser Sirenensignale zur Bevölkerungswarnung im
Zivilschutz. Der beste Weg, dies umzusetzen, wird derzeit geprüft.
39. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für den
flächendeckenden Ausbau und den dauerhaften Betrieb einer Sireneninfrastruktur?
Für den flächendeckenden Ausbau der Sireneninfrastruktur plant der Bund eine
bundesweite Beschallungsanalyse auf Grundlage der im Warnmittelkataster
durch die Kommunen gemeldeten Sirenenstandorte und -typen. Aufbauend auf
dieser Analyse werden benötigte Sirenenstandorte zur Versorgung bislang nicht
versorgter Bereiche identifiziert.
Daneben unterstützt der Bund die Länder und Kommunen weiterhin durch
Sirenenförderprogramme, für die nach aktueller Planung bis 2029 jährlich acht
Mio. Euro bereitgestellt werden.
Der dauerhafte Betrieb der Sirenen liegt in der Verantwortung der Kommunen
als Eigentümer der Sirenen. Gleichwohl stellt der Bund die Auslösung von
Sirenen über sein Modulares Warnsystem unter Berücksichtigung der
Weiterentwicklungen im Digitalfunk sowie des Ausbaus seiner der hierfür notwendigen
technischen Infrastruktur sicher.
40. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur Umsetzung der im
sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Optimierung im
Bereich CBRN-Lagen und öffentliche Zufluchtsräume?
Bund und Länder stimmen derzeit ein nationales Konzept für Zufluchtsräume
ab. Im Kern geht es dabei um die systematische Identifizierung und Erfassung
öffentlicher Zufluchtsräume in Bestandsgebäuden. Dies können u. a.
Tiefgaragen, U-Bahnhöfe und Kellerräume sein. Die Umsetzung der Maßnahme hat vor
kurzem mit zwei Pilotprojekten gestartet. Aktuell finden zudem Abstimmungen
zwischen Bund und Ländern zum bundesweiten Vorgehen im Hinblick auf die
Erfassung von Zufluchtsräumen statt. Es ist geplant, das Schutzraumkonzept in
der Herbst-Innenministerkonferenz (IMK) zum Beschluss vorzulegen.
41. Auf wie vielen Endgeräten ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
NINA-Warn-App derzeit installiert, und welche Zielvorstellung verfolgt
die Bundesregierung für die weitere Verbreitung der App?
Die Warn-App NINA hat derzeit ca. 14,8 Millionen aktive Nutzer. Ziel ist, die
Zahl der Nutzer weiter zu steigern.
42. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, das angekündigte
Schutzraumkonzept (
www.aerzteblatt.de/news/bundesamt-fur-bevolkerungsschutz-ar
beitet-an-schutzraumkonzept-aa9d6e48-1fc7-46b7-a425-966f9d7fa5f2)
zu veröffentlichen?
43. Wie viele Schutzräume sind aktuell nutzbar, und welche Maßnahmen
ergreift die Bundesregierung, um entsprechende Kapazitäten zu
modernisieren und auszubauen?
44. Welche Zielperspektive für nutzbare öffentliche Schutzräume strebt die
Bundesregierung bis 2029 an (bitte quantifizieren und nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 42 bis 44 werden zusammen beantwortet.
Von einst 1.967 öffentlichen Schutzräumen im Jahr 2008 sind 579 verblieben;
diese sind jedoch aktuell weder funktions- noch einsatzbereit (siehe Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 20/14631). Hintergrund ist die im Zuge der Friedensdividende
im Jahr 2007 getroffene Entscheidung des Bundes im Einvernehmen mit den
Ländern, das Schutzbaukonzept aufzugeben, die funktionale Erhaltung der
öffentlichen Schutzräume einzustellen und diese sukzessive aus der
Zivilschutzbindung zu entlassen. Schutzraum ist ein Fachbegriff. Dahinter verbergen sich
speziell errichtete oder ertüchtigte Gebäude, die Menschen vor Gefahren
militärischer Angriffe schützen. Sie zeichnen sich neben ihrer stärkeren Bauhülle
auch durch besondere Elemente wie Eingangsschleusen, Filterräume und
Notausstiege sowie Lüftungs-, Sanitär- und Versorgungseinrichtungen aus.
Im Auftrag der 221. IMK haben die Fachebenen des BMI und des BBK daher
ein Konzept für öffentliche Zufluchtsräume und private schutzbietende Räume
(„Schutzraumkonzept“) erarbeitet. Dieses wird derzeit mit den Ländern
abgestimmt.
Schon vor dessen Finalisierung ist indessen festzuhalten, dass die Nutzung von
einigen wenigen zentral gelegenen Bunkern/Öffentlichen Schutzräumen für
mehrere hunderte oder tausende Menschen, wie es zu Zeiten des Zweiten
Weltkrieges oder auch noch zu Zeiten des Kalten Krieges geplant war, auch
aufgrund der kurzen Vorwarnzeiten heute weder sinnvoll noch ausreichend ist.
Daher wird das Schutzraumkonzept einen dezentralen Ansatz mit einer Vielzahl
von dezentralen Zufluchtsorten verfolgen, in denen die Menschen während des
unmittelbaren Angriffs/einer unmittelbaren Gefahr Zuflucht suchen können.
Die Zufluchtsräume müssen schnell aufgesucht werden können und müssen
sich daher vor allem zu Hause, am Arbeitsplatz sowie in öffentlich
zugänglichen Gebäuden befinden.
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt heute flächendeckend über eine
durchaus solide Bausubstanz, die bereits unter bestimmten Voraussetzungen
einen signifikanten Schutz vor Druckwellen und Splitterflug bieten kann.
Hierbei handelt es sich schwerpunktmäßig um U‑Bahn-Stationen, Tiefgaragen –
insbesondere im urbanen Raum – sowie Kellerräume. Diese gilt es, bundesweit
zu identifizieren und zu erfassen, um sie für die Bevölkerung insb. in der
NINA-Warn-App sichtbar zu machen. Das ist eine Aufgabe des Zivilschutzes,
die der Bund finanzieren wird.
45. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, eine sichere und vertrauliche
Kommunikation im Rahmen der Zivilen Verteidigung auf Ebene der
Kreisverwaltungen sicherzustellen?
Der IT-Planungsrat hat den Bund in seiner 48. Sitzung am 26. November 2025
mit Konzeption, Aufbau und Betrieb eines Dienstes gemäß § 4 des Gesetzes
über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der
Länder (IT-NetzG) für den Austausch, die Speicherung und die Bearbeitung
von Informationen nach den Vorschriften der Verschlusssachenanweisung des
Bundes (VSA) beauftragt. An diesen „VS-NfD-Austauschdienst“ sollen neben
den Ländern auch die Kommunen angeschlossen werden können.
46. Beabsichtigt die Bundesregierung, Sicherheitsüberprüfungen für
Mitarbeitende von Behörden im Bereich der Zivilen Verteidigung
auszuweiten oder anzupassen, wenn ja, welche Personengruppen sollen
einbezogen werden, und ab wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Nach § 2 Absatz 1 Satz 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) ist eine
Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll,
vorher einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Eine
sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 SÜG erfüllt.
Diesbezügliche Änderungen sind seitens der Bundesregierung nicht
beabsichtigt.
47. Welche Investitionssumme plant die Bundesregierung für die im sog.
Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigte Nationale Reserve
Notstrom, und welche Zeitplanung ist hierfür vorgesehen?
Für die Nationale Reserve Blackout sind Mittel in Höhe von 61,5 Mio. Euro im
Zeitraum bis 2029 eingeplant.
48. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Beschaffung von 110 000
Feldbetten geplant ist (
www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/zivilschut
z-deutschland-102.html), und wenn ja, auf welcher fachlichen Grundlage
wurde die Anzahl ermittelt?
Die Bundesrepublik Deutschland ist im Rahmen ihrer Zusagen im NATO-
Bündnis für die Unterbringung und Versorgung von 2 Prozent ihrer
Bevölkerung zuständig.
Dabei stellt ein Baustein die Unterbringung in Unterkünften dar, welche noch
mit Material aufgerüstet/eingerichtet werden müssen (beispielsweise
Sporthallen, Tiny Houses oder Container). Diese Anfangsbefähigung wird in Form der
Beschaffung von nach aktuellem Stand 110.000 Feldbetten zur Ertüchtigung
von (Behelfs-)Unterkünften geplant.
49. Auf welcher Grundlage ist die Verteilung von 110 000 Feldbetten
geplant, und für welche Einsatzszenarien werden diese vorgehalten?
Gemäß § 13 ZSKG ergänzt der Bund die Ausstattung des Katastrophenschutzes
der Länder für den Zivilschutz u. a. im Aufgabenbereich Betreuung. Hierfür
stehen Bund und Länder im engen Austausch.
Bei den Feldbetten handelt es sich um eine Ressource, die in Katastrophen,
Krisen und Kriegen nachgefragt und damit nicht immer marktverfügbar ist
(Engpassressource). Es gilt daher, eine Vorhaltung zu schaffen, die bei Bedarf
kurzfristig genutzt werden kann. Hierfür sind nach jetzigem Stand 100.000
Feldbetten zur Ertüchtigung von bereits vorhandenen Immobilien (u. a.
Sporthallen) vorgesehen, die für die Unterbringung von – in der Regel – unverletzt
betroffenen Personen genutzt werden können.
Da nicht nur die Unterbringung von unverletzt Betroffenen, sondern von
überregionalen Einsatzkräfte, die Unterstützung leisten, zu planen ist, sollen
zusätzlich 10.000 Feldbetten für Einsatzkräfte vorgehalten werden.
50. Welche weiteren konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung
über die mit den Ländern getroffenen Vereinbarungen (siehe Beschluss
Nr. 34 der 200. IMK vom 11. und 12. Dezember 2014;
www.innenminist
erkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/14-12-11_12/beschluess
e.pdf?__blob=publicationFile&v=4) hinaus, um das NATO-Ziel zur
Bewältigung großer Menschenbewegungen umzusetzen?
Die Anforderung der NATO, auch in Fällen, in denen es zu einem Zustrom von
Menschen kommt, der mehr als 2 Prozent der nationalen Gesamtbevölkerung
entspricht, nationale Vorkehrungen und Krisenpläne zu erarbeiten, wird
systematisch in die nationalen Planungen der Zivilen Verteidigung einbezogen.
Dadurch wird sichergestellt, dass die hierfür erforderlichen Fähigkeiten im
nationalen Rahmen entwickelt und zugleich mit den Planungen der
Bündnispartner abgestimmt werden. Dies trägt zu einer kohärenten Umsetzung der
NATO-Resilienzanforderungen innerhalb des Bündnisses bei.
Zudem hat der Bund im Benehmen mit den Ländern und auf Grundlage der
KZV im Jahr 2023 das länderübergreifende „Rahmenkonzept Evakuierung“
(RK EVAK‑ZV) beschlossen. Das Rahmenkonzept beschreibt die Aufgaben
von Bund und Ländern bei der Planung und Durchführung großflächiger
Evakuierungen im Zivilschutz. Es benennt die im Rahmen der Planung zu
berücksichtigenden Einflussfaktoren, dient als allgemeine Planungsgrundlage und
zeigt aus Sicht des Bundes bestehenden Handlungsbedarf auf.
Der Bund setzt hierfür auf einen Betreuungsmix. Dieser setzt sich aus den
folgenden Bausteinen zusammen:
1. Bei der „Betreuung in festen Unterkünften“ werden die Betroffenen in
vorhandener Infrastruktur, wie Hotels, Ferienwohnungen oder auch Turnhallen
untergebracht.
2. Bei der Betreuung in sogenannten „halbmobilen Unterkünften“, wie den
Mobilen Betreuungsmodulen 5.000 (MBM 5.000), Tiny House oder
Container, werden Unterkünfte „auf der grünen Wiese“ aufgebaut.
3. Bei der „Betreuung in Bewegung“ werden die Menschen [entlang der
Fluchtrouten] auf ihrem Weg betreut, versorgt und gelenkt.
Bund und Länder stimmen sich gezielt zum Aufgabenbereich Betreuung ab.
Daher kann der Bund die Fähigkeiten der Länder passgenau ergänzen und zu
einem stimmigen Gesamtkonzept Betreuung beitragen.
51. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung das Konzept Mobile
Betreuungsmodule 5.000 in der Erfüllung des NATO-Ziels zur
Bewältigung großer Menschenbewegungen?
Ein Mobiles Betreuungsmodul 5.000 (MBM 5.000) soll als Pufferkapazität im
Spannungs- und Verteidigungsfall eingesetzt werden, um Belastungsspitzen
abzufangen. Dabei dient das MBM 5.000 vor allem als temporäre Unterkunft, in
welcher die ankommenden Personen nur einige Wochen verbleiben, bis eine
längerfristige Unterbringungsmöglichkeit gefunden wird. Die MBM 5.000
reichen allein nicht aus, um das NATO-Ziel [qualitativ oder quantitativ] zu
erreichen. Daher muss auch auf bestehende Infrastruktur wie Hotels,
Jugendherbergen oder Sporthallen zugegriffen werden, die (gegebenenfalls) für diesen
Zweck entsprechend zu ertüchtigen sind (siehe Antwort zu Frage 50).
52. Wie wird sichergestellt, dass zur Bewältigung großer
Menschenbewegungen bundesweit ausreichend Vorsorge-, Unterbringungs- und
Betreuungskapazitäten in Bund und Ländern zur Verfügung stehen?
Auf die Antwort zu Frage 50 wird verwiesen.
53. Wie viele neue Aus- und Fortbildungsplätze von Einsatzkräften für den
Zivilschutz sind für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in THW,
Hilfsorganisationen, Ländern und Kommunen sowie beim Bund
vorgesehen, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hierbei?
Die länderoffene Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLoAG) „Standardisierte
Krisenmanagement-Ausbildung“ definierte im Rahmen verschiedener Aufträge
von 2022 bis 2026 des Arbeitskreises V „Feuerwehrangelegenheiten,
Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AK V) der IMK konkrete
Personengruppen im behördlichen Krisenmanagement aller Ebenen von
Ländern, Kommunen und des Bundes als Adressaten einer standardisierten und
ebenenübergreifenden Krisenmanagement-Ausbildung, die auch die
Themenbereiche Zivile Verteidigung und Zivilschutz umfasst.
Dieser Personenkreis ist mit dem im Juni 2026 erfolgten IMK-Beschluss
(225. Sitzung) verbindlich von Bund und Ländern aus- und fortzubilden.
Entsprechende Aus- und Fortbildungsplätze für diese Zielgruppen sind daher von
Bund und Ländern sicherzustellen.
An der BABZ des BBK als der zentralen Ausbildungseinrichtung des Bundes
für die Themen der Zivilen Verteidigung ist auf dieser Basis eine Erhöhung von
derzeit ca. 170 pro Jahr auf ca. 700 Seminare pro Jahr geplant, um die
erforderlichen Aus- und Fortbildungskapazitäten in Zuständigkeit des Bundes bis zum
Jahr 2029 erreichen zu können.
Das THW verfügt derzeit über 258 Aus- und Fortbildungsplätze pro Woche an
seinen drei Ausbildungszentren (58/120/80). Perspektivisch sollen diese drei
Ausbildungszentren auf jeweils 200 Lehrgangsplätze pro Woche aufwachsen.
Zusätzlich ist nach aktueller Planung des THW ein viertes Ausbildungszentrum
mit 80 Plätzen pro Woche für alle Einsatzkräfte, welche für Auslandseinsätze
qualifiziert werden sollen, vorgesehen. Für Fortbildungszwecke plant das THW
nach aktuellem Stand zudem ein digitales Ausbildungszentrum, welches mittels
synchronen und asynchronen Lehrangeboten das Fortbildungsangebot für
bestehende Führungskräfte erweitern soll. Durch temporäre Lösungen konnten
die Lehrgangsplätze im Haushaltsjahr 2026 bereits um 54 Plätze pro Woche
erhöht werden.
Hierdurch entsteht aktuell eine temporäre Kapazität von 312 Plätzen/Woche
(58/174/80), im Zielzustand sollen dann nach gegenwärtiger Planung des THW
insgesamt 680 Lehrgangsplätze/Woche zuzüglich des seitens des THW
geplanten digitalen Ausbildungszentrums zur Verfügung stehen. Die seitens des THW
geplanten zusätzlichen Ausbildungseinrichtungen stehen derzeit unter
Finanzierungsvorbehalt.
54. Bis wann plant die Bundesregierung, die im sog. Pakt für den
Bevölkerungsschutz angekündigten bundesweit einheitlichen Standards für die
oben genannte Aus- und Fortbildung zu entwickeln?
Die bundesweit einheitlichen Standards für die Aus- und Fortbildung wurden
von der BLoAG „Standardisierte Krisenmanagement-Ausbildung“ im Rahmen
verschiedener Aufträge des AK V „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen,
Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ der IMK zwischen 2022 und 2026
unter Einbindung der kommunalen Ebene entwickelt (siehe Antwort zu
Frage 53). Nach dem im Juni 2026 erfolgten IMK-Beschluss (225. Sitzung)
beginnen Bund und Länder aktuell mit der Umsetzung der standardisierten
ebenenübergreifenden Krisenmanagement-Ausbildung.
Das BBK befindet sich darüber hinaus bereits in weiteren Abstimmungen mit
Ländern und Hilfsorganisationen u. a. zu Themen der CBRN-Ausbildung sowie
der Überarbeitung der FwDV 2 als Dienstvorschrift für die Ausbildungen der
Feuerwehren, die voraussichtlich bis 2028 abgeschlossen werden. Eine
kontinuierliche Evaluation und Anpassung der Standards auf jeweils aktuelle
Bedarfe und Erkenntnisse ist vorgesehen.
55. Beabsichtigt die Bundesregierung, verpflichtende, regelmäßige und
bundesweit einheitliche Aus- und Weiterbildungen im Bereich des
Zivilschutzes für Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister,
Landrätinnen und Landräte sowie für Verwaltungs- und Krisenstäbe festzulegen,
und wenn ja, in welcher Form?
Im Rahmen bundesweit einheitlicher Standards (siehe Antwort zu den
Fragen 53 und 54) sind Aus- und Weiterbildungen für Oberbürgermeisterinnen und
Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte sowie für Leitungen und
Mitglieder von Verwaltungs- und Krisenstäben im Bereich des Zivilschutzes
verpflichtend definiert. Mindestens alle sechs Jahre sollen diese Zielgruppen
verpflichtend zielgruppenspezifische Aus- und Weiterbildungsformate mit Fokus
auf Abläufe und Prozesse im behördlichen Krisenmanagement absolvieren.
Ihre jeweiligen Rollen in der Zivilen Verteidigung und insbesondere im
Zivilschutz werden in diesen Formaten besonders thematisiert, sodass die erlernten
Abläufe und Prozesse auch in Zivilschutzszenarien anwendbar sind.
56. Bis wann plant die Bundesregierung die im sog. Pakt für den
Bevölkerungsschutz angekündigte Fertigstellung eines sog. gemeinsamen
digitalen Lagebilds Inland für den Bevölkerungsschutz, und was sind die
nächsten konkreten Planungsschritte?
Für das digitale Lagebild für den Bevölkerungsschutz wurde in 2026
gemeinsam von Bund und Ländern eine erste Pilotanwendung erfolgreich entwickelt.
In 2027 wird über den Aufbau eines gemeinsamen Wirkbetriebs von Bund und
Ländern entschieden. Dazu werden aktuell die notwendigen Voraussetzungen
analysiert und deren Umsetzung vorbereitet.
57. Welche Haushaltsmittel plant die Bundesregierung für die im sog. Pakt
für den Bevölkerungsschutz angekündigte Selbstschutzkampagne, und
wie viele Menschen plant die Bundesregierung, mit der Kampagne zu
erreichen?
Die Selbstschutzkampagne richtet sich an die gesamte Bevölkerung der
Bundesrepublik Deutschland. Das BBK hat mithilfe etablierter
sozialwissenschaftlicher Modelle ein Zielgruppenkonzept entwickelt. Entsprechend wird die
Zielgruppenorientierung der Kampagnenmaßnahmen umgesetzt, um so viele
Menschen wie möglich zu erreichen. Im Anschluss wird eine Reichweitenanalyse
umgesetzt.
Für die Selbstschutzkampagne stehen im Haushaltsjahr 2026 7,3 Mio. Euro
(brutto) bei Titel 684 03 (Förderung des Selbstschutzes, Gesamtansatz 9,5 Mio.
Euro) zur Verfügung. Für die kommenden Jahre bis einschließlich 2029 sind
jährlich weitere 7 Mio. Euro veranschlagt.
58. Bis wann plant die Bundesregierung die Fertigstellung und
Veröffentlichung eines im sog. Pak für den Bevölkerungsschutz angekündigten
CBRN-Notfall-Ratgebers, und was sind die nächsten konkreten
Planungsschritte hierfür?
Das BBK bietet auf seiner Website bereits jetzt Informationen zum Thema:
„Handeln bei Gefahrstoff-Freisetzung:
www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsor
ge/Vorsorge/Schutz-suchen/Gefahrstoff-Freisetzung/gefahrstoff-freisetzung_no
de.html. Dies umfasst Informationen zu unterschiedlichen Gefahrstoffen sowie
Verhalten im Haus und im Freien bei Gefahrstofffreisetzung.
Der Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ geht im Kapitel
„Schutz suchen“ (Seiten 28/29) bereits auf CBRN-Gefahren ein. Es werden
Handlungsempfehlungen für den Austritt von gefährlichen Gasen, Dämpfen
und Flüssigkeiten gegeben. Ebenso behandelt der Ratgeber den Schutz vor
Explosionen, unabhängig von der Ursache der Explosion.
Die Veröffentlichung eines eigenständigen Ratgebers zum Thema CBRN-
Gefahren (chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren), der
noch spezifischer als der bisherige Ratgeber auf CBRN-Gefahren eingehen
wird, ist für 2028 vorgesehen.
59. Plant die Bundesregierung, Informationen und Handlungsempfehlungen
zu möglichen CBRN-Lagen in den bestehenden BBK-Notfall-Ratgeber
(
www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikatione
n/Buergerinformationen/Ratgeber/BBK-Vorsorgen-fuer-Krisen-und-Kat
astrophen.pdf?__blob=publicationFile&v=44) zu integrieren oder ist
hierfür ein eigenständiger Ratgeber vorgesehen?
Auf die Antwort zu Frage 58 wird verwiesen.
60. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der von
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt geäußerten Absicht,
Zivilschutzinhalte fest in die Lehrpläne an deutschen Schulen zu etablieren
(
www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/zivilschutz-schulen-minister-do
brindt-100.html), und inwiefern hat sie dazu bereits Gespräche mit den
Bundesländern, beispielsweise über die Bildungsministerkonferenz,
aufgenommen?
Der Beschluss der IMK (TOP 54, 5./6. Dezember 2025) beinhaltet, dass die
IMK die Einbindung von Themen des Bevölkerungsschutzes in den
Schulunterricht als wirksames Mittel sieht, um die Selbstschutz- und
Selbsthilfefähigkeiten der Bevölkerung flächendeckend und nachhaltig zu stärken. Die
Beschlussfassung sieht vor, dass der IMK Vorsitzende die
Kultusministerkonferenz (KMK) über die Initiative informiert.
Das BBK bietet bereits viele verschiedene Produkte zum Selbstschutz, auch für
die Zielgruppe Kinder und Jugendliche, an. Schulen und Kindergärten werden
dabei in erster Linie über das Programm Erste Hilfe mit Selbstschutzinhalten
(kurz EHSH-Programm) informiert.
Darüber hinaus werden Materialien des BBK wie z. B. Arbeitsblätter und
didaktisches Material über Messen wie Schulleiterkongress, spezielle
Vertriebsportale (Bildungsserver) für Lehrende oder über Multiplikatoren wie
beispielsweise die Brandschutzerziehenden der Feuerwehren vertrieben. Zur
Wirksamkeit können keine Aussagen getroffen werden. Es gibt darüber hinaus
Einzelaktionen, z. B. Broschüren für Grundschulen; Schülerzeitungswettbewerbe für
Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen zum Thema Selbstschutz).
Auf der achten Bildungsministerkonferenz am 11. Juni 2026 in München war
der Zivil- und Bevölkerungsschutz im Bildungsbereich Gegenstand der
Beratungen. Der Bund hat die Länder in diesem Rahmen dazu eingeladen, einen
gemeinsamen Prozess zu initiieren.
61. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Rahmen der schulischen
Ausbildung alle Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule
eine erweiterte Erste-Hilfe- und Selbstschutzausbildung erhalten, die
neben medizinischen Grundlagen auch einfache Maßnahmen der
technischen Hilfe umfasst, insbesondere mit Blick auf Ausbildungskapazitäten
der Hilfsorganisationen und der Lehrkräfte?
Um die praktische Fähigkeit der Bevölkerung zur Selbst- und Fremdhilfe in
Notlagen zu stärken, werden bundesweit Ausbildungskurse für die
Bevölkerung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten (EHSH) kostenfrei angeboten.
Damit soll die Selbsthilfefähigkeit der Menschen im Zivilschutzfall wie auch in
außergewöhnlichen Notlagen gestärkt werden. Die Schulung von EHSH erfolgt
durch die fünf anerkannten Hilfsorganisationen. Im Programm EHSH 2025 bis
2029 wurden seit 2025 bis ersten Quartal 2026 bereits 69.008 Schülerinnen und
Schüler geschult.
62. Ist aus Sicht der Bundesregierung die in den Fragen 60 und 61
beschriebene Vermittlung von Zivilschutzinhalten im Rahmen des Schulbesuchs
in der Zuständigkeit des Bundes, und welche Auswirkungen hat dies auf
die Finanzierung der Angebote?
63. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um allen
Schülerinnen und Schülern im Rahmen der schulischen Ausbildung die
Möglichkeit zu eröffnen, eine Grundausbildung beim THW, bei der Feuerwehr
oder bei einer Hilfsorganisation zu absolvieren?
Die Fragen 62 und 63 werden zusammen beantwortet:
Die Organisation des Unterrichts und Schullebens, die Festlegung von
Unterrichtsinhalten und die Ausgestaltung weiterer Belange im Sinne der Fragen
obliegt den Ländern im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit.
Inwieweit der Bund die Länder beim Zivil- und Bevölkerungsschutz im
Bildungsbereich unterstützen kann und soll, ist nach Ansicht der Bundesregierung in
einem gemeinsamen Prozess gemeinsam mit den Ländern zu eruieren (vgl.
Antwort zu Frage 60).
64. Welche konkreten Maßnahmen und Zeitpläne verfolgt die
Bundesregierung über den Vorschlag zur Vermittlung von Zivilschutzinhalten an
Schulen hinaus, um die Selbstvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zu
stärken, und welche Maßnahmen werden davon aktuell umgesetzt (bitte
nach Art der Maßnahmen, Mitteleinsatz und Anzahl der erreichten
Personen aufschlüsseln)?
65. Plant die Bundesregierung, jährlich einen verpflichtenden bundesweiten
Übungstag für den Bevölkerungsschutz unter gemeinsamer
Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen einzuführen, wenn ja, welche
Schritte unternimmt sie, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 64 und 65 werden zusammen beantwortet.
Um die Menschen bundesweit zu erreichen und das Wissen zur
Notfallvorsorge, die Selbstwirksamkeit und Resilienz der Menschen zu erhöhen, wird das
BBK die Reichweite seiner Angebote steigern. Hierfür wird es umfangreiche
Kampagnen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchführen, die
Publikationen und multimedialen Informationsangebote noch breiter platzieren.
Darüber hinaus entwickelt das BBK aktuell Maßnahmen zur Stärkung der
mentalen Stabilität in Krisen.
Menschen ab 60 machen in Deutschland mittlerweile 31 Prozent der
Gesamtbevölkerung aus, Tendenz steigend (DeStatis 6/2026). In der Zivilschutzstrategie
der Bundesregierung (BMI) werden sie als vulnerable Gruppe aktiv mitgedacht.
Da Ältere jedoch weniger Weiterbildungsmöglichkeiten in Deutschland haben
als Menschen im Berufsleben (bei gleichzeitig bestehender Lernbereitschaft,
siehe Deutscher Alterssurvey 2023), liegen hier Potentiale für gelingenden
Zivilschutz und Katastrophenvorsorge. Deshalb ist es wichtig, strukturelle
Lücken in der Erwachsenenbildung zu adressieren. Die Bundesregierung hat
hierfür das Europäische-Sozialfonds-(ESF-)Plus-Programm „BELL – Bildung und
Engagement ein Leben lang“ aufgelegt, das seit 2025 für mehr
Bildungsgelegenheiten für Menschen nach dem Erwerbsleben sorgen soll und so Strukturen
schafft, die künftig auch zur Vermittlung von entsprechenden Inhalten genutzt
werden könnten.
Außerdem hat die Bundesregierung eine Expertenkommission für den zehnten
Altersbericht spezifisch zum Thema „Bildung“ berufen. Der Bericht soll bis
Frühjahr 2027 vorliegen, Bildungsungleichheiten im Alter analysieren und
Handlungsempfehlungen für die Politik ableiten. Ein besonderer Fokus besteht
bezüglich non-formaler und informeller Lernformen, die zur Verankerung von
Zivilschutz und Katastrophenvorsorge in der Erwachsenenbildung geeignet
sind, um eine höhere Zahl an Haushalten auf Ausnahmesituationen
vorzubereiten.
Durch die Finanzierung von bundesweiten Angeboten für mehr
Digitalkompetenz von Älteren wie dem „DigitalPakt Alter“, aktuell mit Schwerpunkt auf
Kommunen, oder dem mobilen Lern- und Beratungsangebot „Digitale Engel“
trägt die Bundesregierung dazu bei, die Medienkompetenz von älteren
Menschen zu stärken – als Baustein der Selbstwirksamkeit der Bevölkerung in
Krisensituationen und somit der gesamtgesellschaftlichen Resilienz.
66. Welche weiteren gezielten Angebote plant die Bundesregierung, um die
Selbstwirksamkeit der Bevölkerung in Krisensituationen und somit die
gesamtgesellschaftliche Resilienz zu stärken?
Das BBK überarbeitet sein Informationsangebot für die Bevölkerung
fortwährend. Ein erster Meilenstein dieser Überarbeitung war die Veröffentlichung des
neuen Ratgebers „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ im Jahr 2025. Auf
dieses zentrale neue Produkt werden weitere bedarfsorientierte, evidenzbasiert
revidierte und neue Produkte zu verschiedenen Themen des Zivilschutzes
folgen.
Auch auf die Bildung junger Menschen in Fragen des Zivil- und
Katastrophenschutzes richtet das BBK seit jeher einen verstärkten Blick. So stellt es z. B.
seit 2011 das zentrale, an Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren gerichtete
Bildungsangebot „Max und Flocke Helferland“, aber auch weitere Produkte für
diese und weitere Altersklassen zur Verfügung. Auch diese Angebote werden
u. a. mit Blick auf die neuen sicherheitspolitisch orientierten Bedarfe alters-
und zielgruppengerecht ausgerichtet, laufend überprüft und sukzessive durch
neue, in Entwicklung befindliche und in der Fläche beispielsweise durch
erwachsene Bezugspersonen oder Lehrkräfte niedrigschwellig einsetzbare
Angebote (beispielsweise Aktionsstunde, Erlebnisspiel) ergänzt.
Eine bedarfsgerechte und fachlich fundierte Information der Bevölkerung über
Selbstschutz kann besonders dann gelingen, wenn vorhandene Ressourcen und
bestehende Bedarfe der Zielgruppen bekannt sind und ihre Entwicklungen
verfolgt werden. Das BBK fördert und begleitet vor diesem Hintergrund die
Entwicklung eines sogenannten Preparedness-Index, der unter anderem auf Basis
von empirischen Umfragedaten Auskunft über den Grad der individuellen
Notfallvorsorge und gesellschaftlichen Resilienz gibt. Das soll als Grundlage für
weitere strategische und inhaltliche Angebots- und Maßnahmenplanung dienen.
Um die Menschen bundesweit zu erreichen und das Wissen zur
Notfallvorsorge, die Selbstwirksamkeit und Resilienz der Menschen zu erhöhen, will das
BBK die Reichweite seiner Angebote steigern. Hierfür wird es umfangreiche
Kampagnen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchführen, die seine
hilfreichen Publikationen und multimedialen Informationsangebote breit
platzieren. Dadurch positioniert es sich noch stärker als kompetenter, verlässlicher
Partner für die Menschen.
Das BBK hat zum Ziel, die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Lebenswelt mit
Angeboten zu erreichen, die ihnen bei der Umsetzung ihrer persönlichen
Notfallvorsorge helfen. Dafür werden zielgruppenorientierte Formate für den
Bildungsbereich und Angebote wie der Gemeinsame Bevölkerungsschutztag von
Bund und Ländern ausgeweitet und gestärkt.
Weiterhin in Planung:
• Zur Kompetenzentwicklung in den Fähigkeiten, die Kinder und Jugendliche
für eine ausreichende Resilienz in den Bereichen des Zivilschutzes
erwerben sollten, ist die Entwicklung eines Konzeptes zu einem mehrstufigen,
fachdidaktisch und lernpsychologisch fundierten Stufenmodell zum Einsatz
in allen Schulformen erstrebenswert. Ein solches Gesamtkonzept ist derzeit
in Planung.
• Derzeit entwickelt das BBK Bildungsmaterial zum Thema Zivilschutz für
die Sekundarstufe II.
• Das aufgebaute Fachwissen des BBK und seiner Partnerinnen und Partnern
bei der Erstellung von Bildungsmaterialien kann für weitere Erarbeitungen
oder Kooperationen zur Verfügung gestellt werden.
Eine besondere Form der Selbstwirksamkeit der Bevölkerung ist die spontane
Unterstützung durch Freiwillige in der Krisenbewältigung. Um Spontanhilfe
möglichst wirksam zu gestalten, unterstützt das BBK sowohl Kommunen wie
auch Hilfsorganisationen in der Vorbereitung auf Krisen und Katastrophen
durch Beratung und Leitfäden zur Koordinierung von und Kooperation mit
Spontanhelfenden (siehe z. B. Spontanhilfe im Einsatz:
www.bbk.bund.de/Shar
edDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/Fachinformationen/Spontanh
ilfe/spontanhilfe-im-einsatz_download.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Ab
dem kommenden Jahr wird es hierzu auch ein Seminarangebot an der BABZ
geben. Als assoziierter Partner wirkt das BBK zudem an Forschungsprojekten
mit, die technische und organisatorische Instrumente zur besseren
Koordinierung von Spontanhelfenden entwickeln.
Ein aktueller Schwerpunkt liegt auf der Analyse und darauf aufbauend auf
Empfehlungen für die besonderen Herausforderungen und rechtlichen
Rahmenbedingungen von Spontanhilfe im Zivilschutz.
Um die Bevölkerung in ihrer Selbstwirksamkeit bestmöglich zu unterstützen,
ist es darüber hinaus essenziell, dass die Verantwortlichen im
Krisenmanagement und in der Vorbereitung auf Krisen und Katastrophen die Bedarfe und
Sorgen, aber auch die Fähigkeiten der Bevölkerung in all ihrer Vielfalt besser
kennen und Wirkzusammenhänge verstehen. Dafür stellt das BBK ab dem
Spätsommer 2026 Behörden auf Bundes- und Landesebene in regelmäßigen
Abständen ein Nationales Lagebild Bevölkerungsverhalten in Krisen zur
Verfügung, das im Ereignisfall um ereignisbezogene Lagebilder ergänzt werden
wird. Das Nationale Lagebild Bevölkerungsverhalten in Krisen basiert auf
umfangreichen Erhebungen und Datenauswertungen. In Verbindung mit einer
kontinuierlich wachsenden Wissensbasis über das Verhalten von Menschen in
Krisen stellt das Lagebild Wissen über die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung
und mögliche Maßnahme zu deren Stärkung sowohl im Vorfeld als auch
während und nach Katastrophen zur Verfügung.
Es trägt zu einer bedarfsgerechten Risiko- und Krisenkommunikation und zu
effektiveren Maßnahmen des Krisenvorbereitung und des Krisenmanagements
im Zusammenwirken mit der Bevölkerung bei.
67. Wie stellt die Bundesregierung eine zeitgemäße Krisenkommunikation
auf Augenhöhe mit den Bürgerinnen und Bürgern sicher, die einerseits
über die Ressourcen und Grenzen des staatlichen Krisenmanagements
informiert und andererseits den eigenen Verantwortungsbereich der
Bürgerinnen und Bürger benennt?
Krisenkommunikation hat zum Ziel, Auswirkungen von Gefahren so
transparent wie möglich zu vermitteln sowie Handlungsmöglichkeiten von
Bürgerinnen und Bürgern aufzuzeigen. Alle relevanten Zielgruppen sollen dabei
frühzeitig, verständlich und über verschiedene Kommunikationskanäle hinweg
adressiert werden. Das schließt neben Informationen zur persönlichen
Notfallvorsorge und zu Warnkanälen auch die Kommunikation zu Möglichkeiten und
Grenzen staatlichen Handelns mit ein.
Mit der Veröffentlichung des neuen Ratgebers „Vorsorgen für Krisen und
Katastrophen“ des BBK wurde dem folgend ein wichtiger Schritt zur Stärkung der
Selbstwirksamkeit der Bevölkerung durch vorbereitende Risikokommunikation
unternommen. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, die
Eigenverantwortung der Bevölkerung als wesentlichen Bestandteil der
gesamtgesellschaftlichen Krisenvorsorge zu stärken. Krisenkommunikation wird im Ereignisfall
auf dieser leitliniengestützten Risikokommunikation aufbauen.
68. Beabsichtigt die Bundesregierung, Unternehmen stärker in die
Krisenvorsorge einzubinden, und wenn ja, welche Verpflichtungen für
Unternehmen sollen insbesondere im Hinblick auf die Aus- und Fortbildung
im Zivilschutz und in Erster Hilfe eingeführt werden?
Eine stärkere Einbindung von Unternehmen in die Krisenvorsorge wird noch
geprüft. Eine Auskunft zu gesetzlichen Verpflichtungen für Unternehmen, die
die Aus- und Fortbildung im Zivilschutz betreffen, kann daher derzeit noch
nicht getroffen werden
69. Beabsichtigt die Bundesregierung, bundesweit einheitliche Standards für
den Einsatz von spontanen und ungebundenen Helferinnen und Helfern
festzulegen, und wenn ja, welche Regelungsbereiche (z. B. Führung,
Kompetenzen, Registrierung, Alarmierung und Schutz) sollen dabei
umfasst werden?
Mit der BBK-Publikation „Spontanhilfe im Einsatz“ liegen bundesweit
einheitliche Empfehlungen für die Zusammenarbeit von Einsatzkräften und
Spontanhelfenden vor. Darüber hinaus pflegen Bund und Länder nach Abschluss der
Bund-Länder-offenen Arbeitsgruppe „Einbindung von Spontanhelfenden in den
Zivil- und Katastrophenschutz“ einen regelmäßigen informellen fachlichen
Austausch zu diesem Themenfeld.
Die Einbindung ungebundener Helferinnen und Helfer erfolgt grundsätzlich
über die Leitstellen der Kommunen.
Das BBK fördert seit 2021 das Projekt „Mobile Helfer“, das von der
Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) getragen wird. Ziel des Projekts ist der
Aufbau eines Ehrenamtsmanagements für ungebundene Helferinnen und
Helfer. Das Projekt trägt dazu bei, möglichst einheitliche Verfahren für die
Einbindung ungebundener Helferinnen und Helfer innerhalb der (Hilfs-)
Organisationen weiterzuentwickeln.
70. Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche, bundesweit einheitliche
Verfahrenswege für die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
einschließlich eines entsprechenden Rahmens für den Zivilschutz
festzulegen, und wenn ja, bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
71. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Forderungsnummer 2e aus dem
Antrag „Suizidprävention stärken“ (Bundestagsdrucksache 20/7630)
umzusetzen, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen?
Die Fragen 70 und 71 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung misst der psychosozialen Notfallversorgung im
Zivilschutz hohe Bedeutung bei. Dazu werden fachliche Grundlagen für eine
Weiterentwicklung der PSNV sowie zur Vereinheitlichung von Qualitätsstandards
und Verfahren erarbeitet.
Ziel ist es, die Resilienz der Bevölkerung sowie die psychosoziale
Unterstützung von Betroffenen und Einsatzkräften im Krisen- und Zivilschutzfall weiter
zu stärken. Fragen einer rechtsverbindlichen Verankerung werden im Rahmen
laufender Prüfungen erörtert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333