[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5331
17. Wahlperiode 01. 04. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Ekin Deligöz,
Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4914 –
Zukunft des Tanzes in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Obwohl der Tanz ein wesentlicher Bestandteil des kulturellen Lebens in
Deutschland ist, spiegelt sich die Wertschätzung dieses Berufsfeldes weder in der
Förderstruktur des Bundes noch in der sozialen Absicherung von Tänzerinnen und
Tänzern wider.
Durch den „Tanzplan Deutschland“ wurden in den vergangenen fünf Jahren
künstlerische Aktivitäten im Bereich Tanz unter anderem auch durch Mittel der
Kulturstiftung des Bundes unterstützt. Nach dem Auslaufen des „Tanzplans“
zum Ende des Jahres 2010 gibt es von der Bundesregierung noch kein Konzept,
wie eine Förderung des Tanzes in Deutschland von Seiten des Bundes
weitergeführt werden kann.
Zwei Drittel der Theater- und Tanzschaffenden in Deutschland leben unterhalb
der Armutsgrenze von 11 256 Euro im Jahr. Dies ergab eine Studie im Auftrag
des FONDS DARSTELLENDE KÜNSTE e. V. über die Einkommenssituation
von Theater- und Tanzschaffenden aus dem Jahr 2009. Der Tanz setzt nicht nur
geistige und kreative Höchstleistungen voraus, sondern erfordert auch enorme
physische Belastungen. Aufgrund der spezifischen Berufsanforderungen ist die
soziale und wirtschaftliche Lage von Tänzerinnen und Tänzern oft schwierig.
Ein Fünftel der Theater- und Tanzschaffenden sind sozial nur unzureichend
abgesichert (vgl. Report Darstellende Künste, Berlin 2010). In der Regel haben
freiberufliche Tänzerinnen und Tänzer erst sechs Wochen nach einer
Erkrankung Anspruch auf Krankheitsgeld durch die Künstlersozialkasse, obwohl
Ausfälle durch Sportverletzungen sich in diesem Beruf wegen der körperlichen
Beanspruchung häufen und zur temporären Arbeitsunfähigkeit führen.
Als Folge der körperlichen Verschleißerscheinungen ist für die meisten
Tänzerinnen und Tänzer ihre aktive Zeit mit durchschnittlich 35 Jahren beendet.
Viele Tänzerinnen und Tänzer haben nach Beendigung ihrer Tanzkarriere
Schwierigkeiten, einen neuen Beruf zu erlernen und auszuüben. Bei den
Arbeitsagenturen und den Jobcentern gelten Tänzerinnen und Tänzer oft als
„ungelernt“, da lediglich Bühnentänzerin/Bühnentänzer als Ausbildungsberuf gilt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
vom 30. März 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5331 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWeiterbildungsmaßnahmen für Tänzerinnen und Tänzer in einen dem Tanz
nahestehenden, nicht zertifizierten Beruf wie Yoga-, Pilates- und Feldenkrais-
Lehrerin/- Lehrer werden von den Arbeitsagenturen und den Jobcentern
teilweise nicht gefördert. Die Weiterbildung zum Physiotherapeuten wird nicht
bezahlt, da die Umschulung drei Jahre dauert und die Bundesagentur für Arbeit
Umschulungsmaßnahmen nur über zwei Jahre finanziert. Die Stiftung „TANZ –
Transition Zentrum Deutschland“, welche Tänzerinnen und Tänzer beim
Übergang in einen neuen Beruf unterstützt, benennt Beispiele von Tänzerinnen und
Tänzern, die nach ihrer aktiven Karriere für eine Arbeit als Hausmeisterin/
Hausmeister oder Verkäuferin/Verkäufer an Supermarktkassen vermittelt
wurden. Auf diese Weise geht unserer Gesellschaft viel kreatives Potential verloren.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung sieht sich in der Verantwortung, die Rahmenbedingungen
für die Entwicklung von Kunst und Kultur in Deutschland auf der Bundesebene
angemessen zu gestalten und nach Möglichkeit zu verbessern. Sie kann dabei
allerdings nicht in Bereiche eingreifen, die in der Zuständigkeit der Länder und
Kommunen liegen. Die künstlerische Berufsausbildung, aber auch die gesamte
ausübende Kunstszene – vom Theater und Tanz, über die Musik oder die
Bildende Kunst – gehört nicht zu den Aufgabenfeldern des Bundes. Wenn der Bund
in Ergänzung zu den Maßnahmen der Länder und Kommunen im Einzelfall
fördernd tätig wird, so muss dafür ein besonderes Bundesinteresse vorliegen und
dies hinreichend begründbar sein.
Dennoch ist der Bundesregierung bewusst, dass der Tanz aufgrund seiner
langwierigen Ausbildung, der hohen körperlichen Inanspruchnahme und der daraus
resultierenden vergleichsweise geringen Dauer der Berufsausübung
Besonderheiten aufweist. Auch aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Initiative
der Kulturstiftung des Bundes (KSB), in deren Gremien Vertreter des Bundes,
der Länder und künstlerischer Bereiche vertreten sind, zur Entwicklung eines
„Tanzplanes Deutschland“ sehr begrüßt. Mit dem „Tanzplan Deutschland“, der
über fünf Jahre aus Bundesmitteln mit 12,5 Mio. Euro ausgestattet wurde,
konnten wichtige Impulse zur Entwicklung der Tanzszene in Deutschland gegeben
werden.
1. Welche Begründung hat die Bundesregierung dafür, dass auf der Homepage
des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien der Tanz bei
den Informationen zur Kunst- und Kulturförderung weder unter der
institutionellen Förderung noch im Rahmen der Unterstützung von Verbänden und
Initiativen ausdrücklich genannt wird?
Die Informationen zur Förderpolitik des Bundes im Bereich Tanz und Theater
sind auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien nachzulesen und wurden inzwischen einer Überarbeitung unterzogen.
Im Übrigen gibt es keine Einrichtungen im Bereich des Tanzes, die im Rahmen
der Zuständigkeit des Bundes institutionell gefördert werden und gefördert
werden können. Es werden bislang auch keine Verbände im Tanzbereich unterstützt
(siehe auch Antwort zu Frage 5).
2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Ergebnisse und Erfahrungen
des „Tanzplan Deutschland“ auszuwerten, zu welchem Zeitpunkt ist mit
Ergebnissen der Auswertung zu rechnen, und in welcher Form sollen diese
Ergebnisse in grundsätzliche Strukturverbesserungen übersetzt werden, um
die Lage der Tanzschaffenden in Deutschland zu verbessern?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5331Die Ergebnisse und Erfahrungen des „Tanzplan Deutschland“ wurden vom
Projektbüro kontinuierlich gesammelt, dokumentiert und ausgewertet. Dazu hat
„Tanzplan Deutschland“ folgende Maßnahmen ergriffen:
Publikationen (auch abrufbar auf
www.tanzplan-deutschland.de):
– Jahresheft 2006/2007 – ausführliche Darstellung aller Projekte und
Arbeitsbereiche durch externe Kritiker und Fachleute
– Jahresheft 2008 – detaillierte Analyse der Hochschulausbildung Tanz
– Jahresheft 2009 – Perspektiven im Bereich Kulturerbe Tanz/Archive
– Zahlen und Fakten. Tanzplan vor Ort 2005 bis 2009 – um die Tanzplan-vor-
Ort-Projekte in ihrer kulturpolitischen Überzeugungsarbeit für die
Weiterförderung zu unterstützen, hat „Tanzplan Deutschland“ schon 2009 die
Ergebnisse dieses Förderschwerpunkts ausgewertet und publiziert.
Im Juni 2011 wird ein Schlussbericht erscheinen. Bereits jetzt lässt sich sagen,
dass 80 Prozent der im Tanzplan initiierten Projekte vor Ort fortgeführt werden
und damit einen wesentlichen Beitrag zu grundsätzlichen
Strukturverbesserungen im Bereich Tanz leisten.
Mit der Entscheidung, den Tanzkongress als kulturellen Leuchtturm zu fördern,
wird die Kulturstiftung des Bundes ein Forum unterstützen, das sich intensiv mit
der Situation des Tanzes in Deutschland befasst und auch neue Impulse setzen
kann.
3. Wie wird die Bundesregierung künstlerische Ausdrucksformen im Bereich
„Tanz“ nach dem Auslaufen des „Tanzplan Deutschland“ weiter fördern,
abgesehen von der Unterstützung der Stiftung „TANZ – Transition Zentrum
Deutschland“ im Jahr 2011?
Von der Stiftung „Tanz – Transition Zentrum Deutschland“ abgesehen, sind
insbesondere die folgenden Vorhaben zu nennen:
Die Biennale Tanzausbildung, eine Nachwuchsplattform für die Studenten aller
staatlichen Tanz- und Fachhochschulen, wurde vom Tanzplan Deutschland
initiiert und gefördert und wird künftig vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung mit 200 000 Euro pro Ausgabe weiterfinanziert. Die 3. Biennale ist
2012 in Frankfurt, die 4. Biennale 2014 in Dresden geplant.
Die Kulturstiftung des Bundes setzt ihr Engagement für den Tanz fort. Der von
ihr bereits zweimal ausgerichtete internationale Tanzkongress wird ab 2013 als
kultureller Leuchtturm gefördert. Der Tanzkongress soll künftig regelmäßig alle
drei Jahre an wechselnden Orten in Deutschland stattfinden und erhält pro
Ausgabe bis zu 800 000 Euro.
Während mit dem Tanzkongress als kulturellem Leuchtturm die Tanzförderung
konsolidiert werden soll, zielen zwei neue Fonds zum einen auf die Vertiefung
der kulturellen Bildung im Tanz und zum anderen auf die Erschließung und
Vermittlung seines kulturellen Erbes:
Der mit 2,5 Mio. Euro ausgestattete Fonds „Tanzpartner“ will dreijährige
Partnerschaften zwischen Schulen und künstlerischen Institutionen
(Tanzkompagnien, choreografische Zentren, Theater) anbahnen, um das Verständnis für den
zeitgenössischen Tanz bei Kindern und Jugendlichen zu fördern. Sie sollen mit
erstklassigen Tänzern und Choreografen arbeiten können, jährlich eine
Produktion gemeinsam erarbeiten und zur Aufführung bringen. Gefördert werden
bundesweit zwölf bis fünfzehn Tanzpartnerschaften in den Jahren 2011 bis 2014.
Der Fonds „Tanzerbe“ fördert Projekte, in denen Kompagnien sowie
freischaffende Choreografen und Tänzer sich mit dem kulturellen Erbe des 20. Jahrhun-
Drucksache 17/5331 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodederts auseinandersetzen. Dafür stellt die Kulturstiftung des Bundes bis 2014
insgesamt 2,5 Mio. Euro zur Verfügung (siehe auch die Antwort zu Frage 8).
Die Bundesregierung prüft darüber hinaus alle Förderanträge vorbehaltlos auf
das nachzuweisende Bundesinteresse, die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips
und die Realisierbarkeit im gegebenen Finanzrahmen. Die Bundesregierung
wird zudem die Förderinstrumente, die auch bzw. direkt zur Unterstützung
künstlerischer Vorhaben im Bereich des Tanzes geschaffen wurden,
weiterführen (Fonds Darstellende Künste, Nationales Performance Netz,
Hauptstadtkulturfonds, Kulturstiftung des Bundes). Auch die Unterstützung der Tanzplattform
Deutschland und des Tanzfilminstituts Bremen werden fortgesetzt.
4. In welcher Form wird es eine Alternative zur Koproduktionsförderung des
„NATIONALEN PERFORMANCE NETZES“ geben, die bislang unter
anderem durch Mittel des „Tanzplan Deutschland“ finanziert wurde?
Das Nationale Performance Netz (NPN) wurde 1999 unter maßgeblicher
Initiative des Bundes als ein von Bund und nahezu allen Bundesländern gemeinsam
getragenes Förderinstrument zur Unterstützung der Tanzszene geschaffen. Es
unterstützt die länderübergreifende Gastspieltätigkeit. Mit der Unterstützung der
Kulturstiftung des Bundes (KSB) wurde über den „Tanzplan Deutschland“ von
2005 bis 2010 eine zusätzliche Koproduktionsförderung möglich, die über das
NPN abgewickelt wurde.
Nach dem Auslaufen der Förderung der KSB mit dem Ende des bis 2010
befristeten „Tanzplans Deutschland“ ist es dem Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien angesichts der Haushaltslage bislang nicht möglich
gewesen, die für eine sinnvolle Weiterführung des Projektes nötigen Mittel im Ersatz
für die beendete KSB-Förderung im Bundeshaushalt zusätzlich zu etatisieren.
Eine Etatisierung wird auch dadurch erschwert, dass es seitens der beteiligten
Länder keine Signale für eine Kofinanzierung des Vorhabens gibt. Die
Bundesregierung prüft mit den im NPN vertretenen Ländern alternative Modelle zu der
Fortführung der Koproduktionsförderung.
5. Welche Planungen gibt es von Seiten der Bundesregierung, um ein
nationales Initiativ- und Informationszentrum zur Bereitstellung eines Service- und
Beratungsangebots für Tanzschaffende einzusetzen, das der Verbesserung
der Kommunikation zwischen nationalen Tanzorganisationen,
internationalen Tanz-Zentren und der Politik dient?
Nach Auffassung der Bundesregierung bleibt die Organisation der
Tanzschaffenden mit dem Ziel einer verbesserten Kommunikation in erster Linie Aufgabe
der Tanzszene selbst. Die Ständige Konferenz Tanz engagiert sich bei der
Fortführung und Neuentwicklung von Projekten. Die Bundesregierung wird von Fall
zu Fall prüfen, ob die Voraussetzungen zur Förderung von bundesweit
relevanten Projekten gegeben sind, die vom Dachverband geplant werden.
6. Plant die Bundesregierung eine Laufbahnberatung für Tänzerinnen und
Tänzer wie sie z. B. bereits jetzt für Sportlerinnen und Sportler an
Olympiastützpunkten existiert?
Nein. Im Unterschied zu den vom Bund mitfinanzierten Olympiastützpunkten
hat der Bund im Bereich Tanz weder in der Aus- und Fortbildung noch in der
Trägerschaft von Ballett- und Tanzkompagnien eine Zuständigkeit. Auch aus
diesem Grund hat sich der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien an den Präsidenten der Kultusministerkonferenz mit der Bitte gewandt, eine
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5331Unterstützung der Stiftung Tanz – Transition Deutschland zu prüfen, die sich
u. a. der frühzeitigen Beratung mit Blick auf eine berufliche Neuorientierung
nach dem Tänzerberuf widmet.
7. Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines Dokumentations- und
Informationsportals „Kulturerbe Tanz“ für die Pflege, Wahrung und
Vermittlung des deutschen Kulturerbes Tanz?
Das Tanzerbe in Deutschland verteilt sich auf mehrere Archive und Institute.
Bestände befinden sich zudem an Theatern und Ballettschulen. Die Zuständigkeit
für die genannten Einrichtungen liegt vorrangig bei den Ländern und
Kommunen.
„Tanzplan Deutschland“ hat in seinem Projektbereich „Kulturerbe Tanz“
zahlreiche Impulse gegeben, den Umgang mit diesem Erbe zu verbessern. Seit
Februar 2011 steht allen Tanzinteressierten eine neue Webseite (vorerst als
Prototyp) zur Verfügung: „Digitaler Atlas Tanz“. Um auch die künftige bessere
Nutzbarkeit des Kulturerbes Tanz zu gewährleisten, hat die KSB mit einer
weiteren Förderung von 150 000 Euro die Übernahme und Weiterentwicklung der
Onlinedatenbank „Digitaler Atlas Tanz“ durch die Akademie der Künste für die
nächsten zwei Jahre ermöglicht.
Des Weiteren fördert die KSB über drei Jahre mit 1,4 Mio. Euro das Projekt
„Motionbank“ von William Forsythe, in dem ein Notationssystem für den Tanz
und der Aufbau einer Bibliothek für digitale Tanzpartituren zur Sicherung
herausragender zeitgenössischer Choreografien entwickelt werden.
Außerdem fördert die KSB mit bis zu 450 000 Euro in den Jahren 2011 bis 2013
gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der Dr. Werner Jackstädt-
Stiftung die Sicherung und Erschließung des Pina Bausch-Nachlasses für die
Öffentlichkeit.
8. Mit welchem jährlichen Betrag sollen Projekte durch den Fonds „Tanzerbe“
der Kulturstiftung des Bundes gefördert werden, welche Förderkriterien
sollen bei der Projektauswahl gelten, und wird im Rahmen des Fonds
„Tanzerbe“ auch die Digitalisierung von Quellen und Dokumenten mit
einbezogen?
Die Kulturstiftung des Bundes (KSB) hat den Fonds „Tanzerbe“ bis 2014 mit
insgesamt 2,5 Mio. Euro ausgestattet.
Die Förderkriterien für den Fonds Tanzerbe werden im Juni dieses Jahres bei der
KSB veröffentlicht.
9. Welche Evaluierungen zu der Ausbildungssituation im Tanz sind der
Bundesregierung bekannt bzw. werden von ihr geplant?
1992 wurde vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft ein
umfangreiches Forschungsprojekt zur deutschen Tanzausbildung gefördert mit dem
Ziel, Qualitäten und Defizite der Ausbildungslandschaft zugänglich zu machen.
Diese Studie erschien als Sonderheft bei „Tanz Aktuell“.
Anlässlich der „1. Biennale Tanzausbildung – Tanzplan Deutschland“ wurde im
Tanzplan Jahresheft 2008 eine detaillierte Analyse der Hochschulausbildung
Tanz vorgenommen.
Das Zentrum für Kulturforschung in Bonn führt derzeit im Auftrag von
„Tanzplan Deutschland“ eine Befragung der Tanzhochschulen mit dem Ziel durch,
Drucksache 17/5331 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegesamtdeutsche Ausbildungszahlen von Tänzerinnen und Tänzern an
staatlichen Hochschulen zu ermitteln.
10. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig und
geeignet, um die Berufschancen von Tänzerinnen und Tänzern nach
Beendigung ihrer Tanzkarriere zu verbessern?
Die Erfahrungen aus den vom „Tanzplan Deutschland“ geförderten Projekten
legen die Empfehlung nahe, das Thema der beruflichen Fortentwicklung nach der
Tanzkarriere möglichst frühzeitig, das heißt auch bereits in der Tanzausbildung
einzuspeisen.
Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf die Stiftung Tanz –
Transition Zentrum Deutschland, die eine Anschubfinanzierung durch den
„Tanzplan“ erhalten hat und im Jahr 2011 vom Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien unterstützt wird (siehe dazu auch die Antwort zu Frage 6).
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Tänzerinnen und
Tänzer aller Tanz-Sparten ihre Ausbildung an einer privaten Schule bzw.
an einer staatlichen Hochschule absolvieren, und falls ja, wie ist der letzte
aktuelle Stand dieses Verhältnisses in Zahlen?
Die Berufsausbildung im Tanz gehört nicht zu den Aufgaben des Bundes (siehe
Vorbemerkung der Bundesregierung). Der Bundesregierung liegen keine Zahlen
über die Ausbildung an privaten Schulen vor. Informationen zur Zahl der
Studierenden an staatlichen Hochschulen finden sich in dem in der Antwort zu
Frage 2 genannten Jahresheft 2008 des „Tanzplans Deutschland“. Hinzuweisen
ist auch auf die derzeit vom Zentrum für Kulturforschung in Bonn im Auftrag
von „Tanzplan Deutschland“ durchgeführte Befragung der Tanzhochschulen
(siehe Antwort zu Frage 9).
12. Wie viele zertifizierte Träger bzw. Weiterbildungsmaßnahmen, welche
durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können, gibt es in
den Bereichen Tanzpädagogik sowie Yoga, Pilates und Feldenkrais?
Eigenständige Maßnahmen in den Bereichen Tanzpädagogik, Yoga, Pilates und
Feldenkrais werden über den Bereich Einkauf Arbeitsmarkt-Dienstleistung der
Bundesagentur für Arbeit nicht realisiert. Als Elemente im Sinne der Förderung
der Gesundheitsorientierung oder bei der Aktivierung und Stärkung der
Motivation können sie eingesetzt werden. Eine Aussage bei wie vielen und in welchem
Umfang diese Bereiche Bestandteil von Maßnahmen sind, kann nicht getroffen
werden, da diese Daten nicht separat erhoben werden.
13. Welche Weiterbildungsberufe werden von Tänzerinnen und Tänzern bei der
Bundesagentur für Arbeit besonders oft nachgefragt, und wie ist das
Verhältnis der am häufigsten nachgefragten Berufe zum bestehenden Angebot
auf dem Arbeitsmarkt (Angaben bitte jeweils für die Jahre 2006 bis 2010)?
Weiterbildungsmöglichkeiten und Beschäftigungsalternativen für Tänzer/
Tänzerinnen ergeben sich beispielsweise in den Bereichen Tanzpädagogik,
Tanztherapie, Bewegungstherapie, Choreografie, Dramaturgie, Regie.
In der beigefügten statistischen Auswertung (Anlage 1) ist die Inanspruchnahme
von beruflichen Weiterbildungen in den genannten Kategorien anhand der
Eintritte in Maßnahmen mit den entsprechenden Schulungszielen dargestellt,
unterteilt nach Rechtskreisen und nach Geschlecht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5331Eine Differenzierung nach Herkunftsberuf der Teilnehmer ist nicht möglich.
Beigefügt ist ebenfalls eine Auswertung (Anlage 2) der Arbeitslosen und der
gemeldeten Arbeitsstellen (Zugang, Bestand, Abgang).
14. In wie vielen Fällen wurde seit Einführung der „kurzen Anwartschaftszeit“
zum 1. August 2009 Arbeitslosengeld nach § 123 Absatz 2 des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) von Künstlerinnen und Künstlern und
Kulturschaffenden beantragt (alle Angaben bitte quartalsweise und
differenziert nach Sparten, insbesondere auch bezogen auf Tänzerinnen und
Tänzer)?
Die Sonderregelung zur Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet
Beschäftigte in § 123 Absatz 2 SGB III wurde mit Wirkung zum 1. August 2009
eingeführt. Die Regelung ist auf drei Jahre befristet und wird im Rahmen der
Wirkungsforschung nach § 282 SGB III evaluiert. Darüber hinaus hat der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Bundesregierung gebeten, die
Neuregelung durch ein ständiges Monitoring zu begleiten und ihm jährlich über
die Inanspruchnahme zu berichten. Der erste Berichtszeitraum für den Bericht
gegenüber dem Haushaltsausschuss umfasste Leistungsanträge und -
bewilligungen, die vom Inkrafttreten der Neuregelung bis zum 31. März 2010
beschieden wurden. Der zweite Erhebungszeitraum für den Bericht gegenüber dem
Haushaltsausschuss ist zurzeit noch nicht abgeschlossen und eine Auswertung
der Datenbestände daher noch nicht möglich. Die im Folgenden aufgeführten
Fallzahlen beruhen auf dem Erhebungszeitraum vom 1. August 2009 bis zum
31. März 2010.
Im Einzelnen haben im Erhebungszeitraum insgesamt 883 Personen (453
Männer, 430 Frauen) einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt, der nach der
Neuregelung des § 123 Absatz 2 SGB III zu behandeln war. Mit 429 Anträgen
(290 Männer, 139 Frauen) entfallen rund die Hälfte (48,6 Prozent) aller Anträge
auf Berufe, die dem Bereich Kunst und Kultur zugeordnet werden können. Davon
sind 123 Anträge von darstellenden Künstlern, zu den auch die tänzerischen
Berufe zählen, gestellt worden: 74 Anträge von Schauspielern, 25 Anträge von
Regisseuren und 11 Anträge von Tänzern. 13 Anträge wurden von sonstigen
darstellenden Künstlern gestellt.
a) Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt?
Insgesamt waren in 221 Fällen (rund 25 Prozent) die Voraussetzungen für den
erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld erfüllt (117 Männer (52,9 Prozent),
104 Frauen (47,1 Prozent)).
Von den 429 Anträgen, die dem Bereich Kunst und Kultur zugeordnet werden
können, wurden 84 (19,6 Prozent) bewilligt (darunter 64 Männer (76,2 Prozent),
20 Frauen (23,8 Prozent)).
b) Wie viele dieser Anträge wurden mit welcher Begründung abgelehnt?
Von den 429 Anträgen, die dem Bereich Kunst und Kultur zugeordnet werden
können, lehnten die Agenturen für Arbeit 277 Anträge ab, weil die in der
zweijährigen Rahmenfrist liegenden Beschäftigungstage nicht überwiegend aus bis
zu sechswöchigen Beschäftigungen stammten (Beschäftigungsbedingung). 77
Anträge wurden abgelehnt, weil die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Entgeltbedingung)
überschritten wurde.
Von den elf Anträgen, die von Tänzern gestellt wurden, wurden alle Anträge
abgelehnt, weil die Beschäftigungsbedingung nicht erfüllt wurde.
Drucksache 17/5331 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse, und welche
Notwendigkeit sieht die Bundesregierung, um § 123 Absatz 2 SGB III so
zu ändern, dass kurz befristet Beschäftigte, insbesondere auch
Tänzerinnen und Tänzer, davon tatsächlich profitieren?
Die vorliegenden Daten lassen wegen der Kürze des Erhebungszeitraumes keine
abschließenden Aussagen darüber zu, ob und inwieweit die gesetzliche
Neuregelung notwendig und zweckmäßig ist und zu nachhaltig angemessenen
Ergebnissen führt.
Nach Auffassung der Bundesregierung bleiben insoweit Zahlen aus weiteren
Erhebungszeiträumen abzuwarten.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung einer befristeten
Zeitspanne, in der es Menschen im Arbeitslosengeld-I- und -II-Bezug
ermöglicht wird, sich ausschließlich eigenständig auf ihre berufliche Integration
zu konzentrieren, um so beispielsweise auch Tänzerinnen und Tänzern zu
ermöglichen, sich intensiv auf ihr nächstes Engagement oder Projekt
vorzubereiten?
Eine spezielle gesetzlich vorgesehene befristete Zeitspanne, während der
Arbeitslose von der im SGB III bestehenden grundsätzlichen Verpflichtung, alles
zu tun, um seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden, bzw. von nach dem
SGB II bestehenden Pflichten befreit ist und während der er sich ausschließlich
intensiv eigenständig auf sein nächstes Engagement oder Projekt vorbereitet,
ohne den zumutbaren Vermittlungs- und Aktivierungsbemühungen der
Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenters zur Verfügung zu stehen, wird von der
Bundesregierung abgelehnt. Eine solche Zeitspanne ist weder mit dem Recht der
Arbeitsförderung noch mit den Grundsätzen der Gewährung der Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende vereinbar.
Die Versichertengemeinschaft (Beitragszahler zur Bundesagentur für Arbeit)
tritt grundsätzlich nur dann und nur so lange mit Leistungen ein, wie der
Versicherungsschaden nicht beseitigt werden kann. Die Vermittlung in jede
zumutbare Beschäftigung und damit die Verfügbarkeit des Versicherten für die
Arbeitsvermittlung haben deshalb grundsätzlich Vorrang vor allen sonstigen
Aktivitäten des Arbeitslosen. Tänzerinnen und Tänzer obliegen insoweit die
gleichen Pflichten wie allen Versicherten in der Arbeitslosenversicherung.
Bei Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht eine
allgemeine Verpflichtung zur Suche und Aufnahme von zumutbaren
Beschäftigungen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen deshalb aktiv an allen
Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine
Eingliederungsvereinbarung abschließen, in der einerseits konkrete Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit und andererseits die vom Leistungsberechtigten zu
erbringenden zumutbaren Eigenbemühungen vereinbart werden. Nur in begründeten
Ausnahmefällen kann von einer Aktivierung durch das Jobcenter und der
Forderung nach Eigenbemühungen abgesehen werden, beispielsweise wenn
hilfebedürftige Beschäftigte bereits in Arbeit eingegliedert sind, ein im Rahmen ihrer
Möglichkeiten liegendes ortsübliches oder tarifliches Einkommen erzielen und
keine weiteren Eingliederungserfolge zu erwarten sind.
Die Jobcenter haben die Erbringung ihrer Leistungen zur Eingliederung in
Arbeit an der voraussichtlichen Dauer der Hilfebedürftigkeit auszurichten (§ 3
Absatz 1 Nummer 3 SGB II) und damit den Umständen des Einzelfalles sowie der
Lage des jeweils in Frage kommenden Arbeitsmarktes Rechnung zu tragen.
Die Bundesagentur für Arbeit sieht in ihren Fachlichen Hinweisen zu § 10
SGB II (Zumutbarkeit) deshalb vor, dass ein wichtiger Grund zur Ablehnung
einer Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme anerkannt wird, wenn der erwerbs-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/5331fähige Leistungsberechtigte nachweislich binnen zwei Monaten wieder
beschäftigt und dadurch Hilfebedürftigkeit überwunden wird.
Den speziellen Belangen von Künstlerinnen und Künstlern trägt im Übrigen die
Künstlervermittlung unter dem Dach der Zentralen Auslands- und
Fachvermittlung (ZAV) Rechnung. Die Künstlervermittlung ist eine spezielle
Serviceeinrichtung der Bundesagentur für Arbeit für die Vermittlung von darstellenden
Künstlern und künstlerisch-technischen Berufen rund um Bühne und Kamera.
Sie vermittelt u. a. Tänzerinnen und Tänzer sowie andere Berufe aus dem
Bereich Tanz an staatliche und städtische wie auch an freie und private Bühnen und
Kompagnien in Deutschland, Österreich, Luxemburg und der Schweiz. Die bzw.
der Betroffene muss sich bei der ZAV selbst bewerben. Informationen stehen im
Internet unter
http://zav.arbeitsagentur.de zur Verfügung.
Den besonderen Belangen von Tänzerinnen und Tänzern wird zudem durch
Projektförderungen außerhalb des Sozialversicherungssystems Rechnung getragen
(siehe dazu insbesondere die Antwort zu Frage 3).
16. Plant die Bundesregierung in absehbarer Zeit Änderungen am System der
Künstlersozialkasse, um den branchenspezifisch unterschiedlichen
Anforderungen innerhalb der künstlerischen Berufsfelder besser gerecht zu
werden, und welche Konsequenzen haben diese Änderungen gegebenenfalls
für die Berufsgruppe der Tänzerinnen und Tänzer?
Die Künstlersozialversicherung wurde geschaffen, um der besonderen Situation
von selbständigen Künstlern und Publizisten gerecht zu werden. Deshalb sind
sie wie Arbeitnehmer über die Künstlersozialversicherung in der gesetzlichen
Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Dabei wurden die
Besonderheiten der selbständigen Erwerbstätigkeit nach Möglichkeit berücksichtigt.
Änderungen am System der Künstlersozialversicherung sind nicht geplant.
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Anlage 1
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Frauen Männer Frauen
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3 7 4 3
n bitte nur für den internen Dienstgebrauch
SGB II
9 17 8 9
18 36 19 17
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* * - *
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* * - *
* * - *
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* * - *
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27 12 7 5
66 8 3 5
A
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Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Februar 2011
Männer und
Frauen Männer Frauen
Männer und
Frauen Männer Frauen
1 2 3 4 5 6
2006 - - - - -
2007 * - * * -
2008 - - - - -
2009 10 3 7 4 -
2010 1) 5 - 5 * -
2006 23 10 13 15 6
2007 15 9 6 8 5
Daten bitte nur für den internen Dienstgebrauch verwenden. Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
1)Vorläufige, nicht hochgerechnete Werte. Endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. Date
SGB IIIInsgesamt
Dramaturgen (8212)
Schulungsziel (Kennziffer) Berichtsjahr
2008 30 12 18 13 4
2009 64 29 35 28 10
2010 1) 38 19 19 12 5
2006 3 - 3 * -
2007 4 * 3 * -
2008 3 * * * *
2009 3 * * * *
2010 1) 3 - 3 * -
2006 - - - - -
2007 * * * * *
2008 4 - 4 * -
2009 21 3 18 6 -
2010 1) 15 3 12 9 *
2006 29 11 18 13 4
2007 77 20 57 36 7
2008 83 20 63 64 16
2009 44 12 32 32 5
2010 1) 82 11 71 74 8
Therapeuten (Tanz,
Bewegung) (8524)
Ballettmeister/
Tanzpädagogen (8323)
Regisseure (8322)
Taenzer (8325)
D
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Erstellungsdatum: 07.03.2011, Statistik Datenzentrum, Auftragsnummer 106562
Einschließlich der Daten zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben; derzeit nicht trennscharf berichtsfähig.
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus
gestellten Daten auch Zahlenwerte kleiner 3 anonymisiert oder zu Gruppen zusammengefasst.
Tanzlehrer (8764)
Gymnastiklehrer (Tanz,
Bewegung) (8765)
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435 219 173
123 30 37
385 178 157
128 39 23
178 29 29
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Arbeitslose nach Berufen - Zugang, Bestand, Abgang -
Deutschland und Länder
Berichtsmonat: Februar 2011
Deutsch
Zugang Besta
2011 2010 2011
1 2 3
8212 Dramaturgen 24 41 128
8322 Regisseure 202 141 710
8323 Ballettmeister/Tanzpädagogen 31 32 122
8325 Tänzer 188 173 540
8524 Therapeuten (Tanz, Bewegung) 38 12 133
8764 Tanzlehrer 38 21 172
8765 Gymnastiklehrer
(Tanz, Bewegung) 64 54 291
Gemeldete Arbeitsstellen nach Berufen - Zugang, Bestand, Abgang -
Deutschland und Länder
FebruKennziffer Berufsbezeichnung
Berichtsmonat: Februar 2011
Deutsch
Zugang Besta
2011 2010 2011
1 2 3
8212 Dramaturgen - - -
8322 Regisseure 3 * *
8323 Ballettmeister/Tanzpädagogen * 3 5
8325 Tänzer 6 19 26
8524 Therapeuten (Tanz, Bewegung) 4 6 27
8764 Tanzlehrer 11 6 21
8765 Gymnastiklehrer
(Tanz, Bewegung) 32 20 73
FebruKennziffer Berufsklasselp
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*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden
bei den Ihnen zur Verfügung gestellten Daten auch Zahlenwerte kleiner 3 und Daten, aus denen sich rechnerisch eine Differenz ermitteln lässt, anonymisiert oder zu Gruppen
zusammengefasst.]