Zukunft des Tanzes in Deutschland
der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Obwohl der Tanz ein wesentlicher Bestandteil des kulturellen Lebens in Deutschland ist, spiegelt sich die Wertschätzung dieses Berufsfeldes weder in der Förderstruktur des Bundes noch in der sozialen Absicherung von Tänzerinnen und Tänzern wider.
Durch den „Tanzplan Deutschland“ wurden in den vergangenen fünf Jahren künstlerische Aktivitäten im Bereich Tanz unter anderem auch durch Mittel der Kulturstiftung des Bundes unterstützt. Nach dem Auslaufen des „Tanzplans“ zum Ende des Jahres 2010 gibt es von der Bundesregierung noch kein Konzept, wie eine Förderung des Tanzes in Deutschland von Seiten des Bundes weitergeführt werden kann.
Zwei Drittel der Theater- und Tanzschaffenden in Deutschland leben unterhalb der Armutsgrenze von 11 256 Euro im Jahr. Dies ergab eine Studie im Auftrag des FONDS DARSTELLENDE KÜNSTE e. V. über die Einkommenssituation von Theater- und Tanzschaffenden aus dem Jahr 2009. Der Tanz setzt nicht nur geistige und kreative Höchstleistungen voraus, sondern erfordert auch enorme physische Belastungen. Aufgrund der spezifischen Berufsanforderungen ist die soziale und wirtschaftliche Lage von Tänzerinnen und Tänzern oft schwierig.
Ein Fünftel der Theater- und Tanzschaffenden sind sozial nur unzureichend abgesichert (vgl. Report Darstellende Künste, Berlin 2010). In der Regel haben freiberufliche Tänzerinnen und Tänzer erst sechs Wochen nach einer Erkrankung Anspruch auf Krankheitsgeld durch die Künstlersozialkasse, obwohl Ausfälle durch Sportverletzungen sich in diesem Beruf wegen der körperlichen Beanspruchung häufen und zur temporären Arbeitsunfähigkeit führen.
Als Folge der körperlichen Verschleißerscheinungen ist für die meisten Tänzerinnen und Tänzer ihre aktive Zeit mit durchschnittlich 35 Jahren beendet. Viele Tänzerinnen und Tänzer haben nach Beendigung ihrer Tanzkarriere Schwierigkeiten, einen neuen Beruf zu erlernen und auszuüben. Bei den Arbeitsagenturen und den Jobcentern gelten Tänzerinnen und Tänzer oft als „ungelernt“, da lediglich Bühnentänzerin/Bühnentänzer als Ausbildungsberuf gilt.
Weiterbildungsmaßnahmen für Tänzerinnen und Tänzer in einen dem Tanz nahestehenden, nicht zertifizierten Beruf wie Yoga-, Pilates- und Feldenkrais-Lehrerin/- Lehrer werden von den Arbeitsagenturen und den Jobcentern teilweise nicht gefördert. Die Weiterbildung zum Physiotherapeuten wird nicht bezahlt, da die Umschulung drei Jahre dauert und die Bundesagentur für Arbeit Umschulungsmaßnahmen nur über zwei Jahre finanziert. Die Stiftung „TANZ – Transition Zentrum Deutschland“, welche Tänzerinnen und Tänzer beim Übergang in einen neuen Beruf unterstützt, benennt Beispiele von Tänzerinnen und Tänzern, die nach ihrer aktiven Karriere für eine Arbeit als Hausmeisterin/Hausmeister oder Verkäuferin/Verkäufer an Supermarktkassen vermittelt wurden. Auf diese Weise geht unserer Gesellschaft viel kreatives Potential verloren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Begründung hat die Bundesregierung dafür, dass auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien der Tanz bei den Informationen zur Kunst- und Kulturförderung weder unter der institutionellen Förderung noch im Rahmen der Unterstützung von Verbänden und Initiativen ausdrücklich genannt wird?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Ergebnisse und Erfahrungen des „Tanzplan Deutschland“ auszuwerten, zu welchem Zeitpunkt ist mit Ergebnissen der Auswertung zu rechnen, und in welcher Form sollen diese Ergebnisse in grundsätzliche Strukturverbesserungen übersetzt werden, um die Lage der Tanzschaffenden in Deutschland zu verbessern?
Wie wird die Bundesregierung künstlerische Ausdrucksformen im Bereich „Tanz“ nach dem Auslaufen des „Tanzplan Deutschland“ weiter fördern, abgesehen von der Unterstützung der Stiftung „TANZ – Transition Zentrum Deutschland“ im Jahr 2011?
In welcher Form wird es eine Alternative zur Koproduktionsförderung des „NATIONALEN PERFORMANCE NETZES“ geben, die bislang unter anderem durch Mittel des „Tanzplan Deutschland“ finanziert wurde?
Welche Planungen gibt es von Seiten der Bundesregierung, um ein nationales Initiativ- und Informationszentrum zur Bereitstellung eines Service- und Beratungsangebots für Tanzschaffende einzusetzen, das der Verbesserung der Kommunikation zwischen nationalen Tanzorganisationen, internationalen Tanz-Zentren und der Politik dient?
Plant die Bundesregierung eine Laufbahnberatung für Tänzerinnen und Tänzer wie sie z. B. bereits jetzt für Sportlerinnen und Sportler an Olympiastützpunkten existiert?
Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines Dokumentations- und Informationsportals „Kulturerbe Tanz“ für die Pflege, Wahrung und Vermittlung des deutschen Kulturerbes Tanz?
Mit welchem jährlichen Betrag sollen Projekte durch den Fonds „Tanzerbe“ der Kulturstiftung des Bundes gefördert werden, welche Förderkriterien sollen bei der Projektauswahl gelten, und wird im Rahmen des Fonds „Tanzerbe“ auch die Digitalisierung von Quellen und Dokumenten mit einbezogen?
Welche Evaluierungen zu der Ausbildungssituation im Tanz sind der Bundesregierung bekannt bzw. werden von ihr geplant?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig und geeignet, um die Berufschancen von Tänzerinnen und Tänzern nach Beendigung ihrer Tanzkarriere zu verbessern?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Tänzerinnen und Tänzer aller Tanz-Sparten ihre Ausbildung an einer privaten Schule bzw. an einer staatlichen Hochschule absolvieren, und falls ja, wie ist der letzte aktuelle Stand dieses Verhältnisses in Zahlen?
Wie viele zertifizierte Träger bzw. Weiterbildungsmaßnahmen, welche durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können, gibt es in den Bereichen Tanzpädagogik sowie Yoga, Pilates und Feldenkrais?
Welche Weiterbildungsberufe werden von Tänzerinnen und Tänzern bei der Bundesagentur für Arbeit besonders oft nachgefragt, und wie ist das Verhältnis der am häufigsten nachgefragten Berufe zum bestehenden Angebot auf dem Arbeitsmarkt (Angaben bitte jeweils für die Jahre 2006 bis 2010)?
In wie vielen Fällen wurde seit Einführung der „kurzen Anwartschaftszeit“ zum 1. August 2009 Arbeitslosengeld nach § 123 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) von Künstlerinnen und Künstlern und Kulturschaffenden beantragt (alle Angaben bitte quartalsweise und differenziert nach Sparten, insbesondere auch bezogen auf Tänzerinnen und Tänzer)?
a) Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt?
b) Wie viele dieser Anträge wurden mit welcher Begründung abgelehnt?
c) Wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse, und welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung, um § 123 Absatz 2 SGB III so zu ändern, dass kurz befristet Beschäftigte, insbesondere auch Tänzerinnen und Tänzer, davon tatsächlich profitieren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung einer befristeten Zeitspanne, in der es Menschen im Arbeitslosengeld-I- und -II-Bezug ermöglicht wird, sich ausschließlich eigenständig auf ihre berufliche Integration zu konzentrieren, um so beispielsweise auch Tänzerinnen und Tänzern zu ermöglichen, sich intensiv auf ihr nächstes Engagement oder Projekt vorzubereiten?
Plant die Bundesregierung in absehbarer Zeit Änderungen am System der Künstlersozialkasse, um den branchenspezifisch unterschiedlichen Anforderungen innerhalb der künstlerischen Berufsfelder besser gerecht zu werden, und welche Konsequenzen haben diese Änderungen gegebenenfalls für die Berufsgruppe der Tänzerinnen und Tänzer?