[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5080
17. Wahlperiode 16. 03. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 11. März 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze,
Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/4919 –
Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Arbeitswelt aus dem ersten
Gleichstellungsbericht nutzen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 25. Januar 2011 wurde das Sachverständigengutachten für den ersten
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung an das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend übergeben. Der Sachverständigenbericht enthält
neben einer genauen Analyse detaillierte Vorschläge, wie die Arbeitswelt
familienfreundlicher gestaltet werden kann. Neben der Frage um
familienfreundliche Arbeitszeiten geht es dabei um die Fragen der Kinderbetreuung und
gesellschaftlich determinierte Anreize, an tradierten Familienformen festzuhalten.
Der Wunsch vieler Eltern nach familienfreundlichen Arbeitszeiten ist seit
Langem bekannt. Mütter und Väter haben Interesse daran, ihre Arbeitszeitvolumina
anzunähern und die vorhandenen Unterschiede zu reduzieren. Die
Bundesregierung möchte ihrerseits mit der „Charta für familienbewusste Arbeitszeiten“ und
der „Initiative Familienfreundliche Arbeitszeiten“ die Bedingungen verbessern,
setzt dabei aber vor allem auf freiwilliges agieren der Akteure auf der
bestehenden Rechtslage. Der Gleichstellungsbericht fordert hingegen auch gesetzliche
Regelungen, um zu mehr Geschlechtergerechtigkeit und einer
familienfreundlicheren Arbeitswelt zu gelangen, da lediglich 10 Prozent der Betriebe in der
Privatwirtschaft mittels tariflichen-, betrieblichen Vereinbarungen oder eigenen
Initiativen sich der Problematik annahmen.
Aber auch die hinreichend untersuchten und bekannten Begebenheiten, wie der
Mangel an Betreuungsmöglichkeiten für Kinder oder der unterschiedlichen
Erwerbssituation von Männern und Frauen in Familien mit den daraus häufig
resultierendem Festhalten an traditionellen Rollenbildern sind bei weitem nicht
behoben, wie der Gleichstellungsbericht zeigt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage nimmt Bezug auf das Sachverständigengutachten zum
ersten Gleichstellungsbericht, das am 25. Januar 2011 dem Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) überreicht wurde. Die
Stellungnahme der Bundesregierung wird zurzeit erarbeitet. Der erste
Gleichstellungsbericht wird nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und
Kabinettbeschluss im Laufe des Jahres 2011 dem Deutschen Bundestag als
Unterrichtung der Bundesregierung zugeleitet werden. Dieser Stellungnahme
der Bundesregierung soll nicht durch Bewertungen einzelner Aspekte aus dem
Gutachten im Rahmen von Anfragen vorgegriffen werden.
1. Wird die Bundesregierung Anstrengungen außerhalb der Initiative
„Familienbewußte Arbeitszeiten“ unternehmen, um die Attraktivität von
Teilzeitarbeitsmodellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu steigern und
somit eine familienfreundlichere Flexibilisierung der Arbeitszeiten zu
erreichen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Das geltende Recht hat bereits die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine
bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen. Zu nennen sind
insbesondere das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, das Teilzeit- und
Befristungsgesetz und das Pflegezeitgesetz. Die Regelungen eröffnen berufstätigen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit
flexibel und familienfreundlich zu gestalten. Die konkrete Arbeitszeitgestaltung ist
im Übrigen Aufgabe der Tarifvertragsparteien, der Betriebsparteien und der
Arbeitsvertragsparteien.
In Kooperation mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag hat das
Bundesfamilienministerium im Oktober 2010 die Initiative „Familienbewusste
Arbeitszeiten“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, Arbeitgeber zu motivieren und
dabei zu unterstützen, mehr Arbeitszeitmodelle anzubieten, die flexibel und
familienfreundlich sind. Entsprechende Arbeitszeitmodelle bieten klare Vorteile für
Arbeitgeber und Beschäftigte. Wirtschaft und Gesellschaft sind darauf
angewiesen, dass Menschen Zeit für Verantwortung haben und gleichzeitig Leistung in
ihrem Beruf bringen können. Teilzeit-Plus-Modelle mit 30 bis 35 Stunden
Wochenarbeitszeit, gerade auch für Führungskräfte, bilden einen Schwerpunkt der
Initiative. Die Praxis zeigt, dass sie auch in Führungspositionen funktionieren,
Müttern mehr Chancen auf eine Karriere eröffnen, existenzsichernd sind und
Vätern mehr Zeit mit der Familie ermöglichen. In der Datenbank der guten
Beispiele werden über 100 Arbeitgeber und Arbeitnehmer präsentiert, die schon
jetzt in unterschiedlichsten Modellen flexible Arbeitszeiten erfolgreich nutzen.
Sie zeigen die Vielfalt der Modelle und der Branchen, in denen sie angewendet
werden. Ein neuer Leitfaden und eine Website (
www.erfolgsfaktor-familie.de)
mit vielen Informationen unterstützen Betriebe bei der Einführung passgenauer
flexibler und familienfreundlicher Arbeitszeiten.
Mit Unterzeichnung der Charta für familienbewusste Arbeitszeiten am 8.
Februar 2011 bekennen sich Politik und Wirtschaft zu einer modernen Zeitpolitik
und verpflichten sich zu einem gesamtgesellschaftlichen Engagement für
familienbewusste Arbeitszeiten als Instrument für eine bessere Vereinbarkeit von
Familie und Beruf sowie zur Fachkräftesicherung. Die Charta setzt einen
wichtigen Impuls, der die Entwicklung in der Wirtschaft hin zu familienfreundlichen
Arbeitszeitmodellen weiter vorantreiben wird. Alle Akteure in Politik,
Gesellschaft und Wirtschaft sind dazu aufgerufen, die Chancen familienbewusster
Arbeitszeiten aktiv zu nutzen. Im Frühjahr 2013 wird eine Bilanz der
Anstrengungen gezogen.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des
Sachverständigenberichts, wonach eine so genannte kurze Vollzeitbeschäftigung im Korridor
zwischen 30 und 35 Wochenstunden einen Beitrag zur
Geschlechtergerechtigkeit und familienfreundlicher Arbeitszeiten leisten könnte, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus (bitte begründen)?
Der erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung wird aus zwei
Komponenten bestehen: dem Gutachten der unabhängigen Sachverständigenkommission
und der Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Gutachten. Nachdem das
Sachverständigengutachten am 25. Januar 2011 dem BMFSFJ überreicht wurde,
wird zurzeit unter Federführung des BMFSFJ die Stellungnahme der
Bundesregierung erarbeitet, die das Gutachten in seiner Gesamtheit würdigen wird. Der
erste Gleichstellungsbericht wird nach Abstimmung innerhalb der
Bundesregierung und Kabinettbeschluss im Laufe des Jahres 2011 dem Deutschen
Bundestag als Unterrichtung der Bundesregierung zugeleitet werden. Diese
Stellungnahme der Bundesregierung soll nicht durch Bewertungen einzelner Aspekte
aus dem Gutachten im Rahmen von Anfragen vorweggenommen werden.
3. Wird die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen für eine
Flexibilisierung der Arbeitszeiten dahingehend verändern, dass insbesondere eine
erleichterte Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung ermöglicht wird, um die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf umfassender zu ermöglichen, wie es
viele Eltern wünschen und der Gleichstellungsbericht vorschlägt, und wenn
ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
4. Warum hält die Bundesregierung an dem Ansatz des freiwilligen Agierens
der Wirtschaft fest, um zu familienfreundlicheren Arbeitszeiten zu gelangen,
wie die aktuelle Charta für familienbewusste Arbeitszeiten zeigt, wo doch
die Entwicklung der letzten Jahrzehnte gezeigt hat, dass mit Freiwilligkeit
alleine nur partiell Verbesserungen erreicht werden von denen ca. 80 Prozent
der erwerbstätigen Eltern nicht profitieren (bitte begründen)?
Die Bedingungen für nachhaltige Veränderungen in der Wirtschaft sind derzeit
so gut wie nie zuvor. Immer mehr Unternehmen erkennen, dass vor allem gute
Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf dazu beitragen,
Vorsorge zur Fachkräftesicherung zu treffen und Arbeitskräfte zu gewinnen, zu
mobilisieren und zu halten.
Das BMFSFJ setzt sich bereits seit 2006 in Kooperation mit den
Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH) und dem DGB im
Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ erfolgreich für familienfreundliche
Arbeitsbedingungen ein. Die gemeinsamen Aktivitäten im
Unternehmensprogramm leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass sich
Familienfreundlichkeit immer weiter in der Wirtschaft etabliert.
Der „Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2010“ (Institut der
deutschen Wirtschaft – IW – Köln e. V.) zeigt, dass mittlerweile 80 Prozent der
Unternehmensverantwortlichen Familienfreundlichkeit als wichtig für das eigene
Wohlergehen einschätzen. Das sind deutlich mehr als noch 2006 (72 Prozent)
oder 2003 (46 Prozent). In fast 60 Prozent der Unternehmen sind
familienfreundliche Maßnahmen mittlerweile zentrale Bestandteile der
Personalentwicklung. Familienfreundliche Arbeitszeiten sind hier von besonderer
Bedeutung. In knapp 80 Prozent der Unternehmen arbeiten Beschäftigte in Teilzeit.
Individuell zwischen den Beschäftigten und den Unternehmen vereinbarte
Arbeitszeiten (72,8 Prozent) sowie eine flexible Tages- und Wochenarbeitszeit
(70,2 Prozent) stellen nach wie vor die mit am weitesten verbreiteten
Maßnahmen dar.
Über 3 300 Unternehmen, die sich zu einer familienfreundlichen Personalpolitik
bekennen, sind bereits Mitglied im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor
Familie“. Mittlerweile haben über 900 Unternehmen, Institutionen und
Hochschulen das audit berufundfamilie durchlaufen. Insgesamt profitieren rund 1,3
Millionen Beschäftigte und 1 Million Studierende vom Audit.
Aus Sicht der Bundesregierung hat sich der Ansatz des
Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ nachhaltig bewährt. Die Aktivitäten im
Unternehmensprogramm werden gemeinsam mit den Sozialpartnern und Betrieben
fortgeführt und durch neue Akzente ergänzt.
5. Sind der Bundesregierung Tarifverträge bekannt, die familienfreundliche
Arbeitszeiten zum Gegenstand haben, und wenn ja, auf welche
Instrumentarien wird dabei zurückgegriffen (bitte aufschlüsseln nach Region und
Branchen)?
Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fallen in den
Geltungsbereich dieser Tarifverträge (absolut und relativ)?
Der Bundesregierung sind zahlreiche Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
aus unterschiedlichen Branchen bekannt, die Regelungen enthalten, durch die
die Vereinbarkeit von Familienpflichten und Berufstätigkeit gefördert wird. Sie
enthalten vielfältige Instrumente einer familienfreundlichen Personalpolitik,
insbesondere auch Regelungen zu familienfreundlichen Arbeitszeiten. Das
Instrumentarium reicht von flexiblen Arbeitszeitmodellen mit Gleitzeit und/oder
(Lebens-/Jahres-)Arbeitszeitkonten, individuellen Arbeitszeitregelungen,
Vertrauensarbeitszeit, Regelungen zu Teilzeit (auch für Führungspositionen),
Jobsharing und Sabbaticals bis zu Telearbeit. Nahezu alle Tarifverträge enthalten
auch Regelungen über die Freistellung der Arbeitnehmerin oder des
Arbeitnehmers bei bestimmten familiären Verpflichtungen.
Beispiele guter Praxis haben im Jahr 2005 sowohl das Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung als auch das IW Köln
im Auftrag des BMFSFJ zusammengestellt. Eine aktuelle umfassende
Aufstellung aller Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die einschlägige
Regelungen enthalten, liegt der Bundesregierung nicht vor. Auch über die Anzahl der
betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegen der Bundesregierung
keine Informationen vor.
Nach dem „Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2010“ praktizieren
26,2 Prozent der Unternehmen eine familienfreundliche Personalpolitik
aufgrund von tariflichen Vereinbarungen, und 42,3 Prozent der Unternehmen haben
betriebliche Vereinbarungen zu Familienfreundlichkeit mit dem Betriebsrat oder
den Beschäftigten direkt getroffen.
Nach der WSI-Betriebsrätebefragung 2007 verfügten zum Befragungszeitpunkt
knapp 10 Prozent der Betriebe über eine Vereinbarung zu familienfreundlichen
Arbeitsbedingungen. Die Ergebnisse zeigen jedoch auch, dass zwischen 2005
und 2007 eine wachsende Zahl von Unternehmen betriebliche Vereinbarungen
zum Thema Vereinbarkeit abgeschlossen haben. Während unter den Betrieben
mit unter 2 000 Beschäftigten der Anteil der Betriebe mit
Betriebsvereinbarungen zur Familienfreundlichkeit fast linear mit der Betriebsgröße von 9 auf 17
Prozent gestiegen ist, sind Betriebe mit über 2 000 Beschäftigten
überdurchschnittlich aktiv bei der Vereinbarung familienfreundlicher Maßnahmen und verfügen
zu 44 Prozent über entsprechende Vereinbarungen. Der „Unternehmensmonitor
Familienfreundlichkeit 2010“ zeigt, dass drei Viertel der Unternehmen
familienfreundliche Maßnahmen auch einführen, um den gesetzlichen oder
tarifvertraglichen Vorgaben gerecht zu werden.
6. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um die bestehenden Anreize
(z. B. Lohnsteuerregelungen, Minijobs) für eine Einschränkung der
Erwerbsarbeit von (verheirateten) Frauen/Müttern zu reduzieren?
Die Vorbemerkung der Fragesteller der Kleinen Anfrage stellt die Frage in den
Kontext des Sachverständigengutachtens für den ersten Gleichstellungsbericht
der Bundesregierung und fragt nach einer Stellungnahme der Bundesregierung
zu einem einzelnen Aspekt aus dem Sachverständigengutachten. Die
Bundesregierung wird zu diesem Sachverständigengutachten eine Stellungnahme
abgeben, die das Gutachten in seiner Gesamtheit würdigen wird, und diese im Laufe
des Jahres 2011 zusammen mit dem Sachverständigengutachten dem Deutschen
Bundestag als ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung vorlegen.
7. Wird die Bundesregierung wirksame Schritte unternehmen, um den
Niedriglohnbereich, von dem vor allem Frauen betroffen sind, wirkungsvoll
einzudämmen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Die Vorbemerkung der Fragesteller der Kleinen Anfrage stellt die Frage in den
Kontext des Sachverständigengutachtens für den ersten Gleichstellungsbericht
der Bundesregierung und fragt nach einer Stellungnahme der Bundesregierung
zu einem einzelnen Aspekt aus dem Sachverständigengutachten. Die
Bundesregierung wird zu diesem Sachverständigengutachten eine Stellungnahme
abgeben, die das Gutachten in seiner Gesamtheit würdigen wird, und diese im Laufe
des Jahres 2011 zusammen mit dem Sachverständigengutachten dem Deutschen
Bundestag als ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung vorlegen.
8. Welchen Einfluss wird die Bundesregierung ausüben, um die traditionell
niedrigere Bezahlung von typischen Frauenberufen aufzuheben und somit
die Einkommensunterschiede (Lohnlücke) zwischen Müttern und Vätern zu
reduzieren, um die daraus resultierenden Anreize für ein Festhalten an einem
klassischen Familienbild (Vater: Ernährer, Mutter: Hausfrau) zu reduzieren
(bitte begründen)?
Die Vorbemerkung der Fragesteller der Kleinen Anfrage stellt die Frage in den
Kontext des Sachverständigengutachtens für den ersten Gleichstellungsbericht
der Bundesregierung und fragt nach einer Stellungnahme der Bundesregierung
zu einem einzelnen Aspekt aus dem Sachverständigengutachten. Die
Bundesregierung wird zu diesem Sachverständigengutachten eine Stellungnahme
abgeben, die das Gutachten in seiner Gesamtheit würdigen wird, und diese im Laufe
des Jahres 2011 zusammen mit dem Sachverständigengutachten dem Deutschen
Bundestag als ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung vorlegen.
9. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass bis 2013 für 35 Prozent der
unter dreijährigen Kindern ein Kindergartenplatz vorhanden ist?
Die Entwicklungen seit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) im
Jahr 2009 zeigen, dass das 35-Prozent-Ziel im Jahr 2013 erreichbar ist. Laut dem
KiföG-Bericht wurden mehr als ein Fünftel der Kinder unter drei Jahren in
Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut. Aber auch die
aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes bestätigen die positive Prognose.
55 000 neue Plätze wurden danach zwischen März 2009 und März 2010
geschaffen. Mittlerweile ist eine Betreuungsquote von über 23 Prozent erreicht.
Immer noch gibt es dabei gravierende Unterschiede zwischen Ostdeutschland
mit 48,1 Prozent gegenüber dem Westen mit 17,4 Prozent. Aber im Gegensatz
zum Vorjahr liegt der Westen diesmal bei der Ausbaudynamik vorn. Allein
45 000 der neuen Plätze wurden hier geschaffen.
10. Auf welcher Basis kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass ein
Quorum von 35 Prozent ausreichend ist, um die gesetzlichen Vorgaben des
Achten Buches Sozialgesetzbuch bezüglich der Kinderbetreuung von unter
dreijährigen Kindern 2013 zu erfüllen, wo es doch bereits deutliche
Hinweise gibt, dass der Betreuungsbedarf größer ist?
Der Rechtsanspruch, der mit dem KiföG 2008 durch Bundestag und Bundesrat
gesetzlich verankert wurde, steht nicht zur Disposition. Er wird mit dem
Kindergartenjahr 2013 wirksam. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor,
dass dieses Ziel nicht erreicht werden kann.
Schon der KiföG-Bericht zeigt sehr deutlich, wie unterschiedlich Betreuung in
den drei Altersjahrgängen nach der Geburt eines Kindes von den Eltern
gewünscht wird. Selbst wenn sich – was wenig wahrscheinlich ist die
Betreuungsquote 2013 für Kinder im ersten Lebensjahr, in dem kein Rechtsanspruch
vorgesehen wird, von heute rund 2 Prozent auf 5 Prozent – das gegenwärtige Niveau
in Ostdeutschland – mehr als verdoppelt, ist es zu schaffen, dass im Jahr 2013
für ein Drittel der Einjährigen und zwei Drittel der Zweijährigen
Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Damit wäre das 35-Prozent-Ziel erreicht.
11. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Anzahl der
Betreuungsplätze auch über 2013 hinaus zu steigern, beispielsweise wenn die
dann vorhandenen 35 Prozent nicht ausreichen werden?
2007 haben sich Bund und Länder vorgenommen, insgesamt 750 000 Plätze bis
2013 zu schaffen – dies entsprach einer Betreuungsquote von 35 Prozent auf der
Grundlage der damaligen Bevölkerungsprognosen.
Der Bund hat entsprechend der damaligen Verabredungen mit seinem
Investitionsprogramm soviel Mittel zur Verfügung gestellt, dass in 2013 die angestrebte
Zahl an Betreuungsplätzen erreicht wird. Wenn heute auch Länder und
Kommunen zum gemeinsam vereinbarten Ausbauziel stehen und – so wie der Bund –
den Teil beitragen, den sie zugesagt haben, können deutlich mehr Plätze
geschaffen werden als für 35 Prozent der unter dreijährigen Kinder.
12. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Öffnungszeiten der
Kindergärten und Betreuungsmöglichkeiten in den Schulen auf den
zeitlichen Betreuungsbedarf der Eltern abzustimmen, um die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf zu verbessern?
Der zeitliche Betreuungsumfang, den sich Eltern wünschen, hat eine erhebliche
Spannbreite. So wünschen sich beispielsweise 66 Prozent der Eltern einen
Betreuungsumfang von unter 28 Stunden pro Woche. Um die Länder und
Kommunen noch besser zu unterstützen, wird die Bundesregierung die in der
Langzeitstudie des Deutschen Jugendinstitutes „Aufwachsen in Deutschland:
Alltagswelten“ (AID:A) ermittelte Zahl und die Unterschiedlichkeit der
quantitativen und qualitativen Wünsche der Familien deshalb zum Anlass nehmen, die
Elternperspektive zu einem Schwerpunkt der weiteren Evaluation des
Betreuungsausbaus zu machen. Schon der nächste Zwischenbericht im Jahr 2011 wird
hier zentrale Ergebnisse darstellen.
Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern mit Schulkindern ist
auch Schwerpunkthema der Bundesinitiative „Lokale Bündnisse für Familie“ in
2011. In enger Zusammenarbeit mit Lokalen Bündnissen wird das BMFSFJ im
Rahmen einer Entwicklungspartnerschaft am Ausbau innovativer Projekte
arbeiten, in denen altersgerechte Betreuungsangebote realisiert und in denen
insbesondere verlässliche, lückenlose Betreuungsketten am Nachmittag sowie
Ferien- und Notfallbetreuungsangebote umgesetzt werden. Wesentliches
Merkmal dieser Projekte sind die auf Langfristigkeit angelegten Kooperationen mit
allen relevanten Akteuren vor Ort und eine arbeitsteilige Vorgehensweise, die
die Verknüpfung bestehender Angebote gewährleistet.
13. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Einführung eines
Betreuungsgeldes einen positiven Einfluss auf die Erwerbsquote von Müttern und
damit auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern haben wird,
und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
14. Welche Studien liegen der Bundesregierung vor, die die Einführung eines
Betreuungsgeldes rechtfertigen (bitte ausführen)?
15. Wie viele Väter werden nach Einschätzung der Bundesregierung ein
Betreuungsgeld in Anspruch nehmen?
Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Vorbemerkung der Fragesteller der Kleinen Anfrage stellt diese Fragen in
den Kontext des Sachverständigengutachtens für den ersten
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung und fragt nach einer Stellungnahme der
Bundesregierung zu einem einzelnen Aspekt aus dem Sachverständigengutachten. Die
Bundesregierung wird zu diesem Sachverständigengutachten eine
Stellungnahme abgeben, die das Gutachten in seiner Gesamtheit würdigen wird, und
diese im Laufe des Jahres 2011 zusammen mit dem Sachverständigengutachten
dem Deutschen Bundestag als ersten Gleichstellungsbericht der
Bundesregierung vorlegen.
Unabhängig davon verweist die Bundesregierung auf verschiedene Antworten
zum Betreuungsgeld aus den letzten Monaten, in denen deutlich gemacht wurde,
dass die konzeptionelle Ausgestaltung des Betreuungsgeldes 2013 vorzulegen
ist. Entsprechend können daher zum derzeitigen Zeitpunkt Aussagen über
etwaige Wirkungen nicht getroffen werden. Die Bundesregierung wird sich die
erforderliche Zeit für die Ausgestaltung eines erfolgreichen Modells nehmen
und mit der gebotenen Gründlichkeit verschiedene Modelle und deren rechtliche
Aspekte prüfen.
16. Welche Projekte existieren derzeit, um Eltern, insbesondere aber den
Müttern, den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erleichtern, und wie werden
diese Projekte finanziert (bitte aufschlüsseln nach Region und Tätigkeit
des Projektes)?
Wie viele der Betroffenen nutzen diese Projekte (bitte aufschlüsseln nach
Region und Tätigkeit des Projektes)?
Das BMFSFJ hat in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit das
Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ im März 2008 als breit angelegte
Initiative zur Unterstützung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen nach
einer längeren familienbedingten Unterbrechung der Erwerbstätigkeit gestartet.
Das Aktionsprogramm bietet ein aufgabengerechtes Übergangsmanagement. Es
unterstützt lebensverlaufsorientiert den Wechsel aus der familienbedingten
Nichterwerbstätigkeit zurück in den Beruf. Steigt eine Frau mit Anfang 40
wieder ins Berufsleben ein, liegen bis zur Rente noch rund 25 Erwerbsjahre vor ihr.
Das Aktionsprogramm ist mit seinen Zielen ein Prototyp moderner
Gleichstellungspolitik: Es verbessert die eigenständige Alterssicherung von Frauen,
vergrößert ihre Karrierechancen 50plus und trägt dazu bei, die Entgeltunterschiede
zwischen Frauen und Männern zu reduzieren und besteht unter anderem aus
folgenden Aktionen:
1. Beschäftigungspolitisches Modellprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“
Im Rahmen des Aktionsprogramms „Perspektive Wiedereinstieg“ ist in
Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit am 1. März 2009 ein Programm des
Europäischer Sozialfonds (ESF) gestartet. Die Umsetzung erfolgt an 20
Modellstandorten bundesweit durch 28 Projektträger in 37 Beratungsbüros (Übersicht
der Projektträger unter
www.esf-regiestelle.eu/content/perspektive_wiedereinstieg
/index_ger.html). Die lokalen Projektträger beraten und begleiten Frauen nach
einer familienbedingten Erwerbsunterbrechung bei der Reintegration bzw. beim
Wiedereinstieg ins Berufsleben. Zielgruppe sind die Frauen, die zur Übernahme
von Familienaufgaben (Kinderbetreuung/Pflege) mindestens drei Jahre aus dem
Beruf ausgeschieden sind und sich mit dem Gedanken tragen, wieder
erwerbstätig zu werden oder sich selbstständig zu machen. Das mit EU-Mitteln gestützte
Modellprogramm dient der Entwicklung und Erprobung von praxisorientierten
und effektiven Beratungsansätzen, die nach Ablauf des Programms in die Fläche
übertragen werden können (Laufzeit: 1. März 2009 bis 29. Februar 2012).
An den 20 Modellstandorten des ESF-Programms „Perspektive Wiedereinstieg“
wurden im Jahr 2009 und 2010 insgesamt mehr als 7 800 Informations- und
Beratungskundinnen erreicht. Davon wurden 2 800 sogenannte
Unterstützungskundinnen konnten in den Jahren 2009 und 2010 längerfristig betreut (Jahr 2009
Gewinnung von 1 228 Unterstützungskundinnen, 2010 Gewinnung von 1 572
Unterstützungskundinnen). Insgesamt 449 Teilnehmerinnen (16 Prozent) haben
einen Migrationshintergrund.
2. Perspektive Wiedereinstieg: Internetportal mit Lotsenfunktion
Als Wegweiser „lotst“ das Internetportal
www.perspektive-wiedereinstieg.de
interessierte Frauen durch die vielfältigen Beratungs- und
Unterstützungsangebote von Bund, Ländern, und der Bundesagentur für Arbeit. Unter dem Motto
„Bereit für neue Wege!“ werden die häufigsten Fragen zum Wiedereinstieg
beantwortet und Informationen für die verschiedenen Phasen des
Wiedereinstiegsprozesses gegeben. Daneben gibt es konkrete Hinweise auf
Beratungsmöglichkeiten vor Ort bzw. in der Region. Das Internetportal ist Teil der Kooperation mit
der Bundesagentur für Arbeit. Die monatlichen Zugriffszahlen auf dieses
Informationsportal belaufen sich auf durchschnittlich 50 000.
17. Wie werden die bestehenden Projekte evaluiert, und welche Erkenntnisse
haben sich der Bundesregierung daraus ergeben?
Das Programm „Perspektive Wiedereinstieg“ wird durch verschiedene Studien
wissenschaftlich begleitet. Eine wissenschaftliche Evaluation durch das Institut
für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) liefert im Rahmen einer
Implementationsstudie, einer Wirkungsforschung und einer Kosten-Nutzen-Analyse
konkrete Erkenntnisse darüber, welche erfolgreichen Ansätze aus dem
Modellprogramm in die Fläche übertragen werden können. Gemäß dem Auftrag der
Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und FDP wird geprüft, inwieweit
sich die lokalen Modelle des Programms, die sich als zielführend erwiesen
haben, in die Fläche übertragen lassen und verstetigt werden können. Darüber
hinaus hat das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
projektbegleitende Studien zu den Ursachen, Potenzialen und Phänomenen des
Wiedereinstiegs durchgeführt, ebenso wurden durch Carsten Wippermann Einstellungen
verschiedener Wiedereinsteigerinnen erfragt und dabei auch die Bedeutung der
Unterstützung des (Ehe-)Partners und anderer Unterstützer (haushaltsnaher
Dienstleister) für den gelingenden Wiedereinstieg untersucht.
18. Wird die Bundesregierung die verbesserte Haushaltslage dazu nutzen, das
UVG-Neuregelungsgesetz (UVG: Unterhaltsvorschussgesetz), welches
unter anderem eine Anhebung der Altersgrenze der Kinder um zwei Jahre
beinhaltet, nun doch umzusetzen?
Falls nicht, warum nicht?
Die derzeitige Haushaltslage lässt eine Anhebung der Altersgrenze von der
Vollendung des zwölften Lebensjahres auf die Vollendung des 14. Lebensjahres
beim Unterhaltsvorschuss nicht zu. Denn nach groben Schätzungen würden
durch eine Anhebung der Altersgrenze Mehrausgaben in Höhe von insgesamt
230 Mio. Euro für Bund und Länder zusammen beim Unterhaltsvorschuss
verursacht werden.
19. Plant die Bundesregierung von der Möglichkeit Gebrauch zu machen,
mittels des Vergaberechts bei der Vergabe und Gestaltung öffentlicher
Aufträge betriebliche Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und
Frauen und zur Vereinbarkeit von Sorgearbeit mit der Erwerbsarbeit mit zu
berücksichtigen, um damit entsprechende Anreize zu schaffen und das
Bewusstsein in der freien Wirtschaft für diese Problematik zu schärfen?
Falls ja, welche?
Falls nein, warum nicht?
Die Vorbemerkung der Fragesteller der Kleinen Anfrage stellt die Frage in den
Kontext des Sachverständigengutachtens für den ersten Gleichstellungsbericht
der Bundesregierung und fragt nach einer Stellungnahme der Bundesregierung
zu einem einzelnen Aspekt aus dem Sachverständigengutachten. Die
Bundesregierung wird zu diesem Sachverständigengutachten eine Stellungnahme
abgeben, die das Gutachten in seiner Gesamtheit würdigen wird, und diese im Laufe
des Jahres 2011 zusammen mit dem Sachverständigengutachten dem Deutschen
Bundestag als ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung vorlegen.
20. Gibt es Regelungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc.) für die
Beschäftigten in den Bundesministerien und Bundesbehörden, welche
familienfreundliche Arbeitszeiten und familienfreundlicher
Arbeitsgestaltung zum Gegenstand haben, und wenn ja, welche, und wenn nicht, warum
nicht (bitte aufschlüsseln)?
Die Beamtinnen und Beamten des Bundes haben bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen (mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder pflegebedürftige
Angehörige) nach § 92 des Bundesbeamtengesetzes auf Antrag Anspruch auf
Urlaub ohne Besoldung bis zur Dauer von 15 Jahren oder auf
Teilzeitbeschäftigung auch mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit. Zusätzlich
bietet die Arbeitszeitverordnung für die Beamtinnen und Beamten des Bundes
(AZV) breiten Raum für flexible Arbeitszeitmodelle. Sie enthält verschiedene
Elemente zur Flexibilisierung der Arbeitszeit wie die gleitende Arbeitszeit in § 7
AZV oder die Möglichkeit der Zusammenfassung von Freistellungszeiten bei
Teilzeitbeschäftigung nach § 9 AZV. Soweit dienstliche Gründe nicht
entgegenstehen, können daher verschiedene Arbeitszeitmodelle praktiziert werden, die
eine individuelle Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Pflichten
ermöglichen. Zudem können Beamtinnen und Beamte mit bestimmten
Familienpflichten nach § 3 Absatz 1 Satz 3 AZV ihre regelmäßige Arbeitszeit auf Antrag ohne
Verlust der Besoldung um eine Stunde verkürzen.
Für die Tarifbeschäftigten des Bundes enthält der Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst (TVöD) Regelungen zu familienfreundlichen Arbeitszeiten und
familienfreundlicher Arbeitsgestaltung. Der TVöD gibt kein festes
Arbeitszeitmodell vor, sondern enthält nur einen sehr flexiblen Rahmen. Dies eröffnet für
die Behörden und Dienststellen des Bundes vielfältige
Gestaltungsmöglichkeiten für Regelungen zu flexibler Arbeitszeit, wozu beispielsweise auch
Gleitzeitregelungen gehören. Daneben sieht § 11 Absatz 1 TVöD vor, dass auf Antrag
eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden soll,
wenn Beschäftigte mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen
pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen betreuen oder pflegen und dringende
dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Nach Satz 4 der Vorschrift
hat der Arbeitgeber im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen
Möglichkeiten der besonderen persönlichen Situation dieser Beschäftigten bei der
Gestaltung der Arbeitszeit Rechnung zu tragen. Zusätzlich zum Erholungsurlaub bietet
§ 29 Absatz 1 TVöD die Möglichkeit der Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung
des Entgelts beispielsweise in verschiedenen Fällen besonderer familiärer
Belastung. Dies erfasst die Fälle der schweren Erkrankung eines Kindes oder der
Betreuungsperson des Kindes, wenn Beschäftigte deshalb die Betreuung ihres
Kindes übernehmen müssen.
Daneben enthält das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der
Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes
(Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG) in den §§ 12 bis 15 für alle Beschäftigten des Bundes geltende
Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und
Männer. Darin ist unter anderem das Angebot von Telearbeit im Rahmen der
dienstlichen Möglichkeiten vorgesehen.
Um die Vorbildfunktion der Bundesregierung als Arbeitgeber auszufüllen, hat
das Bundeskabinett 2008 beschlossen, dass alle Bundesministerien, das
Bundeskanzleramt sowie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung das
audit berufundfamilie durchführen und sich als familienbewusste Arbeitgeber
zertifizieren lassen. Das audit berufundfamilie ist ein anerkanntes Qualitätssiegel
für familienbewusste Personalpolitik. Es versteht sich nicht als Anerkennung für
einen einmal erreichten Status quo in Sachen Familienbewusstsein, sondern
bietet Unternehmen und Institutionen ein umfangreiches Angebot mit
Begutachtung, Zertifizierung, fachlicher Begleitung, Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit
und wissenschaftlicher Forschung. Mittlerweile tragen alle Bundesministerien
das Zertifikat zum audit berufundfamilie.
21. Wann wird eine Stellungnahme der Bundesregierung zum
Gleichstellungsbericht vorliegen?
Die Stellungnahme der Bundesregierung wird zurzeit unter Federführung des
BMFSFJ erarbeitet; sie wird zusammen mit dem Sachverständigengutachten
den ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung bilden. Dieser wird im
Laufe des Jahres 2011 dem Deutschen Bundestag als Unterrichtung durch die
Bundesregierung vorgelegt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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