Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2026
der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Cem Ince, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Die Zahl der Abschiebungen ist in den letzten Jahren stark angestiegen, von 16 430 im Jahr 2023 über 20 084 im Jahr 2024 auf 22 787 im Jahr 2025 (vgl. dazu die regelmäßigen Anfragen der Linken im Bundestag, zuletzt auf den Bundestagsdrucksachen 21/4103, 20/1239 und 20/14946). Abgeschoben wurde 2025 vor allem in die Türkei (2 297 Menschen), diese Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt (1 087). Dann folgen Georgien (1 690) und die EU-Staaten Spanien (1 162) und Frankreich (1 053). In den Iran wurden trotz der verheerenden Menschenrechtslage 18 Menschen abgeschoben, in den Irak 793. Von Abschiebungen in den Irak sind immer wieder auch Überlebende des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden betroffen (www.nds-fluerat.org/61750/aktuelles/30-jaehrigem-eziden-aus-dem-shingal-droht-abschiebung-aus-niedersachsen-in-den-irak/).
Zusätzlich zu den Abschiebungen kehrten 2025 16 576 Personen mit einer finanziellen Förderung des Bund-Länder-Programms REAG/GARP in ihr Herkunftsland zurück; gegenüber dem Vorjahr ist das eine deutliche Steigerung (2024: 10 225). Außerdem reisten 2025 laut Ausländerzentralregister 15 906 Menschen mit einer finanziellen Förderung der Bundesländer aus Deutschland aus (2024: 10 176). Die mit Ländermitteln geförderten Ausreisen können nach Angaben der Bundesregierung nicht zu den mit REAG/GARP geförderten Ausreisen hinzuaddiert werden, da es möglich ist, beide Förderungen gleichzeitig zu erhalten. Als Näherungswert für „freiwillige Ausreisen“ kann zudem die Zahl der Personen herangezogen werden, die bei der Ausreise von der Bundespolizei mit einer Grenzübertrittsbescheinigung erfasst wurden. Das betraf im Jahr 2025 36 177 Personen (2024: 33 419).
Wie etwa die Initiative „Abschiebungsreporting NRW“ dokumentiert, kommt es im Abschiebealltag häufig zu Familientrennungen, zu Abschiebungen von (psychisch) kranken Menschen, oder die Abschiebungen richten sich gegen Personen, die im Herkunftsland direkt festgenommen und inhaftiert werden (wie im Fall mehrerer tadschikischer Oppositioneller, vgl. www.abschiebungsreporting.de/). Auch der Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter für das Jahr 2025 dokumentiert einige Fälle, die auf eine aus Sicht der Fragestellenden besonders harte Abschiebepraxis hindeuten (vgl. www.nationale-stelle.de/fileadmin/dateiablage/Dokumente/Berichte/Jahresberichte/NSzVvF_Jahresbericht_2025-DE.pdf, S. 65–76). So sollte eine Mutter mit ihrem neunjährigen Kind und der Großmutter des Kindes in Verantwortung des Landes Rheinland-Pfalz von Berlin aus nach Armenien abgeschoben werden. Das Kind war schwer an Autismus mit autoaggressiver Symptomatik erkrankt. Die Familie wurde über Nacht mit dem Auto nach Berlin gefahren. Bei der Ankunft am Flughafen, wo das Kind sensibel auf große Menschenansammlungen reagierte, kam es zu „einer akuten Eskalation mit selbst- und fremdgefährdendem Verhalten“. In der Folge wurde die Abschiebung der Mutter und des Kindes abgebrochen; die der Großmutter jedoch nicht – trotz des „offenkundigen Betreuungsbedarfs“ des Kindes. Bei einer Zuführung aus dem Land Hessen kam es ebenfalls zu einer Familientrennung. Der Familienvater und seine minderjährige Tochter wurden zum Flughafen gebracht, wohingegen die Mutter angesichts der bevorstehenden Abschiebung einen Zusammenbruch erlitt und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde. Der Sohn wurde in der Wohnung nicht angetroffen. Während des Transports zum Flughafen wurde die Tochter mit auf dem Rücken angelegten Stahlhandfesseln gefesselt. Dies sei nach Darstellung der Polizei „aufgrund ihres Verhaltens“ notwendig gewesen. Letztlich wurde die Abschiebung nicht vollzogen, weil die Bundespolizei die Übernahme von Vater und Tochter für eine unbegleitete Abschiebung ablehnte. Gegen einen Menschen mit nigerianischer Staatsbürgerschaft wurde bei der Abholung durch baden-württembergische Beamte sogar ein Taser eingesetzt. Auf der Fahrt zum Flughafen in Frankfurt (Main) wurde er anschließend mit einem „Festhaltegurt“ und Stahlfußfesseln gefesselt. Der Betroffene litt unter Bluthochdruck und Diabetes, was den Einsatz eines Tasers besonders gefährlich macht. Da die Vorerkrankungen auf der „Ankündigungsliste“ vermerkt waren, müssten sie den verantwortlichen Beamtinnen und Beamten nach Einschätzung der Fragestellenden bekannt gewesen sein.
Darüber hinaus beklagt die Nationale Stelle, dass die Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium (BMI) und der Bundespolizei durch „Informationsdefizite, mangelnde Kooperationsbereitschaft und organisatorische Versäumnisse“ geprägt gewesen sei. So sei sie wiederholt nicht über Sammelabschiebungen nach Afghanistan informiert worden; auch entsprechende Unterlagen seien nicht übermittelt worden. Über diese Unzulänglichkeiten habe die Nationale Stelle den Unterausschuss der Vereinten Nationen zur Verhütung von Folter in Kenntnis gesetzt. Insgesamt weist sie darauf hin, dass sie aufgrund ihrer begrenzten personellen Ressourcen nur einen kleinen Ausschnitt aller Abschiebungen beobachten kann. 2025 beobachtete sie sieben von 241 Sammelabschiebungen sowie drei Abschiebungen mit Linienflügen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2026?
a) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2026, differenziert nach Zielländern?
b) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2026, differenziert nach Staatsangehörigkeiten?
c) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2026, differenziert nach Luft-, Land- und Seeweg?
Wie viele Frauen wurden im ersten Halbjahr 2026 abgeschoben (bitte nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Wie viele Minderjährige wurden im ersten Halbjahr 2026 abgeschoben, und bei wie vielen von ihnen handelte es sich um unbegleitete Minderjährige (bitte nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg gab es im ersten Halbjahr 2026, differenziert nach Abflughäfen und Fluggesellschaften?
Wie viele Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung gab es im ersten Halbjahr 2026 (bitte nach Zielstaaten und Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Wie viele Zurückschiebungen fanden im ersten Halbjahr 2026 statt (bitte nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
Wie viele begleitete und unbegleitete Minderjährige (bitte differenzieren) waren im ersten Halbjahr 2026 von Zurückschiebungen betroffen?
In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen und Zurückschiebungen im ersten Halbjahr 2026 (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren)?
In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2026 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 AufenthG verhängt? Wie hoch war die Gesamtsumme, wie hoch die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch differenzieren nach: Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw.)?
Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2026 im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, und wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2026 im Zuge von Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten überstellt (bitte zwischen Sammelabschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen der EU – national und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame Maßnahme mit anderen EU-Staaten differenzieren, die jeweiligen Gesamtjahreszahlen nennen und darüber hinaus die Abschiebungen einzeln mit Datum und Zielland auflisten)?
a) Bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, und welche Bundesländer waren von deutscher Seite beteiligt?
b) Welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt?
c) Von welchen deutschen Flughäfen starteten die Flüge bzw. wo machten sie eine Zwischenlandung?
d) Wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen (bitte auch die Gesamtkosten angeben)?
e) Wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben (bitte auch die Gesamtzahl der abgeschobenen Personen angeben)?
f) Wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf den jeweiligen Flügen eingesetzt?
Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2026 mit sogenannten Mini-Charterflügen für maximal vier Personen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, und wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2026 mit sogenannten Mini-Charterflügen in andere EU-Staaten überstellt (bitte die Gesamtzahlen nennen und die Abschiebeflüge zusätzlich einzeln mit Datum, Abflughafen, Zielstaat, Fluggesellschaft, Zahl der Begleitbeamten, Zahl der abgeschobenen Personen und Flugkosten auflisten)? In welchem Umfang hat Frontex die Kosten für Mini-Charterabschiebungen im ersten Halbjahr 2026 übernommen?
Wie viele der Abschiebungen erfolgten im ersten Halbjahr 2026 a) unbegleitet, b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden, d) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln), e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften und nach Zielstaaten aufschlüsseln und auch die Namen der von den Fluggesellschaften beauftragten Sicherheitsunternehmen nennen), f) und wie viele Beamte der Bundespolizei und der Polizeien der Länder wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt zur Begleitung von Abschiebungen eingesetzt (bitte differenzieren)?
Welche Kosten sind dem Bund im ersten Halbjahr 2026 durch die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden?
Wie viele Abschiebungen und wie viele Dublin-Überstellungen (bitte differenzieren) mussten im ersten Halbjahr 2026 nach Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen werden, und was waren die wichtigsten Gründe hierfür (bitte so darstellen wie in der Tabelle zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/3130)? Was waren die wichtigsten Zielstaaten der abgebrochenen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen und was waren die wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen (bitte jeweils die 15 wichtigsten auflisten)?
Gab es im ersten Halbjahr 2026 Abschiebungen trotz laufenden Asyloder Gerichtsverfahrens oder entgegen einer anders lautenden Gerichtsentscheidung? Falls ja, durch welche Behörde wurden diese Abschiebungen veranlasst, welche Staatsangehörigkeit hatten die Betroffenen, in welches Land wurden sie abgeschoben, und wurden sie bereits nach Deutschland zurückgeholt?
Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft im ersten Halbjahr 2026 im Rahmen von Dublin-Überstellungen und Abschiebungen (bitte differenzieren) sogenannte Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zum Einsatz kamen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen aufschlüsseln)? Wie häufig kamen die sogenannten Hilfsmittel der körperlichen Gewalt in Linienflügen bzw. Charterflügen zum Einsatz (bitte zusätzlich nach den 15 wichtigsten Zielstaaten aufschlüsseln)?
Ist es zutreffend, dass das BMI bzw. die Bundespolizei die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter wiederholt nicht über Charterabschiebungen nach Afghanistan informierte (siehe Vorbemerkung), und wenn ja, warum nicht? Wenn nein, wie verhält es sich stattdessen?
a) Ist es zutreffend, dass das BMI bzw. die Bundespolizei der Nationalen Stelle entsprechende Unterlagen nicht übermittelte, und wenn ja, warum nicht? Wenn nein, wie verhält es sich stattdessen? Um welche Unterlagen handelte es sich dabei?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ihr Mandat nur dann vollumfänglich ausüben kann, wenn sie umfassend informiert wird und ungehinderten Zugang zu allen Phasen von Abschiebungsmaßnahmen erhält und wenn ja, wird sie daraus Konsequenzen ziehen und der Nationalen Stelle künftig die von ihr gewünschten Informationen und Unterlagen uneingeschränkt und rechtzeitig zur Verfügung stellen? Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Personen haben Deutschland im ersten Halbjahr 2026 mit einer finanziellen Förderung des Bundes (REAG/GARP) verlassen (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten, nach Bundesländern und nach Aufenthaltsstatus der Betreffenden vor der Ausreise differenzieren)?
Welche Angaben oder ungefähre Einschätzungen kann die Bundesregierung ergänzend dazu machen, wie viele Personen im ersten Halbjahr 2026 mit finanzieller Förderung der Bundesländer ausgereist sind (bitte die Gesamtzahlen nennen und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenzieren)? Welche Zahlen und Programme welcher Bundesländer wurden bei diesen Angaben berücksichtigt und welche nicht, und wie aussagekräftig sind diese Angaben mittlerweile?
Welche Mittel in welcher Höhe wurden an wie viele Asylsuchende oder abgelehnte Asylsuchende (bitte auch nach den zehn wichtigsten Zielländern differenzieren) nach dem „StarthilfePlus“-Programm im ersten Halbjahr 2026 bewilligt bzw. ausgezahlt?
Wie viele Personen sind nach Angaben der Bundespolizei im ersten Halbjahr 2026 freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist (bitte nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und zwischen Land-, Luft- und Seeweg differenzieren)?
Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung, wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte differenzieren und jeweils nach Bundesländern auflisten) hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum letzten verfügbaren Stand in Deutschland auf, und was waren die fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den einzelnen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland darstellen)?