Eigentumsansprüche der Linkspartei an den SED-Akten im Bundesarchiv
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin E. Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke, Dr. Gregor Gysi, behauptete am Mittwoch, den 24. Juni 2026, in der 24. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien, dass er nach dem Ende des Regimes der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) „mit der Bundesregierung Deutschlands einen Vertrag geschlossen als Vorsitzender der PDS und da haben wir das ganze SED-Archiv an das Bundesarchiv übergeben“. Allerdings stehe im Vertrag, „dass wir [die PDS, heute Die Linke] Eigentümer bleiben.“ (vgl.: https://apollo-news.net/gregor-gysi-beansprucht-eigentumsrechte-der-linkspartei-an-den-sed-akten-imbundesarchiv/ und www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7654646, ab ca. 01:14:30 min.).
Die Fragesteller gehen davon aus, dass Dr. Gregor Gysi hierbei über die Akten der ehemaligen DDR-Massenorganisationen und der Staatspartei SED spricht, die im Archiv der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv“ (SAPMO) verwahrt werden. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit (Stasi-Unterlagen).
Die Historie der Stiftung stellt sich wie folgt dar: Im Zuge der Verhandlungen über den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (Inkrafttreten am 23. September 1990) konnten sich die Vertragsparteien nicht auf eine abschließende Regelung für das Archivgut der Parteien und Massenorganisationen der DDR einigen. Das Einigungsvertragsgesetz stellte folglich nur diejenigen Unterlagen unter den Schutz des Bundesarchivgesetzes, die bei staatlichen Stellen der DDR entstanden waren – nicht jedoch das Schriftgut aus dem Zentralen Parteiarchiv der SED. Über den Verbleib dieser hochgradig zeithistorisch relevanten Akten entstand in der Folge ein politischer und rechtlicher Streit.
Die Unterlagen der SED sowie der übrigen Blockparteien und Massenorganisationen der DDR sollten nur dann als Archivgut des Bundes behandelt und im Bundesarchiv verwaltet werden, wenn sie die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben betrafen. Diese Abgrenzung erwies sich in der Praxis als äußerst komplex, da die Strukturen der DDR-Staatspartei SED eng mit dem staatlichen Apparat verzahnt waren. Ein Kompromiss führte schließlich zur Gründung der unselbstständigen Stiftung SAPMO im Bundesarchiv (vgl. https://stiftungsarchive.de/archive/6647).
Sie erhielt die Aufgabe, „die strittigen Unterlagen, Materialien und Bibliotheksbestände zur deutschen Geschichte, insbesondere zur Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung vollständig zu übernehmen, auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und zu ergänzen. Aufgegeben wurde der Stiftung, mit den Eigentümern gesonderte Vereinbarungen zu schließen, wenn es sich nicht um staatliche Unterlagen handelt.“ (vgl.: ebd.)
Vor diesem Hintergrund stellt sich die dringliche Frage, inwiefern Die Linke bis heute rechtlich wirksame Eigentumsansprüche bezüglich des SED-Parteiarchivs gegenüber dem Bundesarchiv geltend machen kann.
Zwar regelt § 4 des Bundesarchivgesetzes (BArchG) den Aufgabenbereich der SAPMO als unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts im Bundesarchiv und schließt in Absatz 3 die allgemeine 30‑jährige Schutzfrist für diese Bestände aus. Eine explizite gesetzliche Regelung über die Eigentumsverhältnisse des Archivguts der SAPMO geht aus dem Gesetzestext nach Kenntnis der Fragesteller jedoch nicht hervor.
Die Klärung dieser Eigentumsverhältnisse ist aus Sicht der Fragesteller von herausragender Bedeutung. Bereits im Jahr 2010 wurden Medienberichte öffentlich, wonach Dr. Gregor Gysi als damaliger Vorsitzender der SED‑PDS im Jahr 1990 die Vernichtung bzw. „Entsorgung“ der zentralen SED-Mitgliederkartei sowie weiterer sensibler Parteiunterlagen mitorganisiert und gebilligt haben soll. Die Aktenvernichtung wurde einem Pressebericht zufolge auf westdeutschem Boden von westdeutschen Firmen durchgeführt, womit die Frage der möglichen Strafbarkeit dieser Aktion nach der Rechtslage in der damaligen Bundesrepublik Deutschland im Raum steht (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article7663752/Zeitgeschichte-So-trickreich-entsorgte-die-SED-ihre-Vergangenheit.html). Ein potenzieller (Mit-)Eigentumsanspruch der Partei Die Linke auf die verbliebenen Archivbestände und ein damit eventuell verbundener Zugriff oder rechtliche Blockademöglichkeiten geben daher Anlass zu großer Besorgnis.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen6
Wer ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung Eigentümer der Akten und Bestände des ehemaligen SED-Archivs, die in der SAPMO verwahrt werden (bitte die genaue Rechtsgrundlage bzw. vertragliche Grundlage angeben)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Partei Die Linke auf Basis der von Dr. Gregor Gysi behaupteten Vertragslage eine Herausgabe oder rechtliche Verfügungsgewalt über Teile des Archivguts erzwingen könnte, und wie wäre die Eigentumsnachfolge der SED-Bestände im Falle einer Auflösung der Partei Die Linke geregelt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von einem Vertrag oder einer schriftlichen Vereinbarung bezüglich des ehemaligen SED-Archivs, den Dr. Gregor Gysi in seiner damaligen Funktion als Vorsitzender der PDS mit der Bundesregierung oder Vertretern des Bundes geschlossen hat?
Wenn ja:
a) Wie lautet die genaue Bezeichnung dieser Vereinbarung bzw. dieses Vertrages?
b) Wann und wo wurde diese Vereinbarung bzw. dieser Vertrag geschlossen?
c) Wer waren die jeweiligen Unterzeichner aufseiten der Bundesregierung (bzw. nachgeordneter Behörden) und aufseiten der PDS?
d) Wo und unter welcher Archivsignatur bzw. Dokumentennummer wird dieses Dokument heute verwahrt?
e) Auf welche Weise und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen können Mitglieder des Deutschen Bundestages Einsicht in diesen Vertrag nehmen?
Existieren im Rahmen der SAPMO-Stiftungsvereinbarungen oder anderer Verträge Sonderregelungen, die der Partei Die Linke (oder deren Vertretern) bis heute ein Mitsprache-, Veto- oder Zustimmungsrecht bezüglich der Einsichtnahme, Auswertung, Digitalisierung oder Veröffentlichung bestimmter Archivbestände einräumen?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Partei Die Linke oder ihr nahestehende Organisationen (z. B. die Rosa-Luxemburg-Stiftung) die Übergabe von relevantem Parteienschriftgut der SED-Ära an die SAPMO verweigert oder unter Berufung auf private Eigentumsrechte zurückgehalten haben?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchem Umfang Dr. Gregor Gysi oder andere Funktionäre der SED-PDS nach der Wende an der Vernichtung oder dem Entzug von SED-Archivgut (wie beispielsweise der SED-Mitgliederkartei) beteiligt waren?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn ja, seit wann liegen der Bundesregierung bzw. den Bundesbehörden entsprechende Erkenntnisse vor?
c) Wenn ja, wurden behördliche oder strafrechtliche Maßnahmen seither ergriffen, um diese Vorwürfe aufzuklären und den Verbleib der Dokumente zu ermitteln, und wenn ja, welche?