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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Beteiligung an den Verhandlungen zu einem verbindlichen UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte - UN Treaty on Business and Human Rights

Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

DIE LINKE

Datum

10.08.2026

Aktualisiert

20.08.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/753310.08.2026

Beteiligung an den Verhandlungen zu einem verbindlichen UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Treaty on Business and Human Rights)

der Abgeordneten Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Agnes Conrad, Mirze Edis, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner, Christin Willnat, und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

270 Menschen kamen ums Leben, als Ende Januar 2019 in Brumadinho, Brasilien, der Damm einer kommerziell betriebenen Eisenerzmine brach. Eine ganze Region wurde verwüstet und das Trinkwasser, von dem Indigene Gruppen abhängig sind, ist verschlammt und vergiftet. Eine brasilianische Tochterfirma der TÜV Süd AG hatte den Damm kurz vor dem tödlichen Dammbruch entgegen intern kommunizierter Bedenken als sicher eingestuft. Mehrere Zivil- und Strafverfahren waren und sind wegen des Dammbruchs in Brasilien und in Deutschland anhängig. Unter anderem läuft seit 2021 vor dem Landgericht München ein Schadensersatzprozess gegen TÜV Süd. Aktuell ist strittig, ob brasilianisches Recht anwendbar ist. (www.br.de/nachrichten/wirtschaft/staudammkatastrophe-prozess-gegen-tuev-sued-geht-weiter,VKHM8YG; www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/archiv/2026/staudammbruch-welche-schuld-trifft-tuev-sued,staudamm-brasilien-100.html)

Brumadinho veranschaulicht die Risiken eines Systems, in dem wirksame staatliche Kontrolle fehlt und sicherheitsrelevante Prüfungen an kommerzielle Zertifizierer ausgelagert werden, die von eben jenem Unternehmen bezahlt werden, das sie prüfen sollen. Die dabei entstehenden strukturellen Interessenkonflikte sind hochgefährlich. Das Fehlen wirksamer staatlicher Kontrolle und juristischer Aufarbeitung ist eine Einladung an transnationale Unternehmen, ihre Sorgfaltspflichten entlang globaler Wertschöpfungsketten zu umgehen. Hinterbliebenen und Betroffenen bleibt ohne verbindliche Haftungsregeln und einen effektiven Zugang zum Recht in vielen Fällen eine adäquate Entschädigung vorenthalten.

Die Katastrophe in Brumadinho ist nur ein Beispiel unter vielen, das zeigt, wie Lücken im internationalen Rechtssystem mit Bezug auf transnationale Wertschöpfungsketten die allgemeinen Menschenrechte und im Besonderen die Rechte von Indigenen Völkern, Frauen, Kindern und weiteren vulnerablen Gruppen verletzen.

Mit dem nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, und der Verabschiedung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die aber erst bis Juli 2028 umgesetzt werden muss, sind erste Grundlagen geschaffen worden, um Unternehmen stärker für ihre Aktivitäten entlang ihrer Wertschöpfungskette zur Verantwortung zu ziehen. Allerdings haben diese nationalen bzw. regionalen Gesetze klare Defizite. Sie regulieren nicht alle Unternehmen weltweit, klammern den Finanzsektor weitgehend aus und der Zugang zu Wiedergutmachung ist nicht eindeutig gesichert. Der Wirkungsbereich des LkSG ist jetzt schon durch Ministerialerlasse stark eingeschränkt. Die Vorschriften zu Klima-Transitionsplänen wurden bei den Anpassungen der CSDDD durch das OMNIBUS‑I-Paket gänzlich gestrichen. Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2026 beschlossen, auf dieser Basis den Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes massiv zu beschränken, womit 95 Prozent der bisher vom LkSG erfassten Unternehmen in Deutschland vom Gesetz ausgenommen wären (www.misereor.de/presse/pressemitteilungen/koalitionsausschuss-hoehlt-lieferkettengesetz-aus).

Um diese und weitere Defizite im globalen Kontext zu beseitigen, sind die Verhandlungen im Genfer UN-Menschenrechtsrat zu einem verbindlichen UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte von zentraler Bedeutung (www.ohchr.org/en/hr-bodies/hrc/wg-trans-corp/igwg-on-tnc; www.globalpolicy.org/de/un-treaty). Nach den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 (Ruggie-Prinzipien), die lediglich einen Empfehlungscharakter haben, soll damit ein verbindliches internationales Abkommen geschaffen werden.

Ein global verhandeltes Abkommen harmonisiert existierende Gesetze und Regelungen weltweit, es wäre verbindlich für alle Unternehmen der Signatarstaaten und würde den Schutz der Menschenrechte im Kontext von Wirtschaftsaktivitäten deutlich verbessern. Es ist daher aus Sicht der Fragestellerinnen im klaren Interesse von Regierungen – insbesondere in Deutschland und der EU – sich an den Verhandlungen für den UN Treaty on Business and Human Rights zu beteiligen. Auch die heimischen Unternehmen würden von einheitlichen Regelungen profitieren.

Nach über zehn Jahren Verhandlung ist aktuell Bewegung im Prozess. Von 2025 bis 2027 wurden der Arbeitsgruppe OEIGWG, die mit der Erarbeitung des UN Treaty on Business and Human Rights mandatiert ist, zusätzliche Kapazitäten zugesprochen. Der UN-Menschenrechtsrat genehmigte weitere Konsultationstage und die Ernennung von Rechtsexpertinnen (https://docs.un.org/A/HRC/DEC/56/116). Während der 12. Verhandlungsrunde im Oktober 2026 sollen sich Staaten weiter annähern und so der Weg für einen neuen Textentwurf geebnet werden, der höchstwahrscheinlich im Laufe des Jahres 2027 veröffentlicht wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Plant die Bundesregierung eine offizielle Beteiligung an den Verhandlungen zum UN Treaty on Business and Human Rights in Genf; wenn ja, wann und in welcher Form, wenn nein, warum nicht?

2

Unterstützt die Bundesregierung ein offizielles Verhandlungsmandat zum UN Treaty on Business and Human Rights für die Europäische Union; wenn nein: warum nicht, wenn ja: was unternimmt sie insoweit konkret, und welche Abstimmungen auf Ebene der EU sind notwendig für eine Beteiligung an den Verhandlungen?

3

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem offiziellen Eintritt der EU in die Verhandlungen zum UN Treaty on Business and Human Rights?

4

Welche allgemeinen Chancen sieht die Bundesregierung in der Verabschiedung des UN Treaty on Business and Human Rights?

5

Welches Potenzial sieht die Bundesregierung im UN Treaty on Business and Human Rights für die Prävention von Menschenrechtsverletzungen?

6

Welche Chancen sieht die Bundesregierung für die Schaffung eines globalen Level Playing Field für Wirtschaftsaktivitäten durch den UN Treaty on Business and Human Rights?

7

Welchen Beitrag könnte der UN Treaty on Business and Human Rights für die Stärkung des Multilateralismus leisten?

8

Welche Relevanz sieht die Bundesregierung im UN Treaty on Business and Human Rights für die (zukünftige) Gestaltung von bilateralen oder internationalen, zwischenstaatlichen Investitions- und Handelsabkommen?

9

Welche Elemente des aktuellen Textentwurfs des UN Treaty on Business and Human Rights (www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/igwg-transcorp/session11/igwg-11th-textual-proposals-lbi.pdf) befürwortet die Bundesregierung, welche nicht (bitte jeweils begründen)?

10

Welche Stärken und/oder Schwächen weist dieser aktuelle Textentwurf aus Sicht der Bundesregierung für den Schutz Indigener Völker und anderer vulnerabler Gruppen auf?

Inwieweit kann sich die Bundesregierung für die Anerkennung der UN-Deklaration über die Rechte Indigener Völker (UNDRIP) und der ILO Konvention Nr. 169 einsetzen?

11

Welche Stärken und/oder Schwächen weist dieser aktuelle Textentwurf aus Sicht der Bundesregierung für die Stärkung des Menschenrechts auf eine gesunde Umwelt und die Rechte zukünftiger Generationen auf?

12

Welche potentielle Wirkung des UN Treaty on Business and Human Rights sieht die Bundesregierung im Hinblick auf bekannte gravierende Fälle (anknüpfend an den Brumadinho-Fall), in denen die Betroffenen bisher keine Wiedergutmachung erlangen konnten und auf sehr aufwändige Rechtsverfahren oder langsame Mediationsverfahren (z. B. bei der Weltbank; www.brettonwoodsproject.org/2019/06/what-are-the-main-criticisms-of-the-world-bank-and-the-imf/, www.verbaende.com/news/pressemitteilung/weltbank-tochter-ifc-ignoriert-eigene-beschwerdestelle-173304/) angewiesen sind (bitte begründen)?

13

Wie viele und welche Fälle aus den letzten 10 Jahren sind der Bundesregierung bekannt, auf die der UN Treaty on Business and Human Rights (in der Fassung seines aktuellen Textentwurfs: www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/igwg-transcorp/session9/igwg-9th-updated-draft-lbi-clean.pdf) hätte angewendet werden können?

14

Welche strategischen Überlegungen hat die Bundesregierung hinsichtlich des Zusammenwirkens eines UN Treaty on Business and Human Rights mit der Lieferkettengesetz-Novelle?

15

Welchen zeitlichen Ablauf erwartet und plant die Bundesregierung für die vorgesehenen einzelnen Schritte zur Umsetzung der CSDDD ins nationale Recht?

16

In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland gut aufgestellt für den UN Treaty on Business and Human Rights, in welchen Bereichen sieht sie den stärksten Anpassungsbedarf in Deutschland (bitte begründen)?

17

Welche Konsequenzen in Bezug auf den UN Treaty on Business and Human Rights zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Entwicklung, Surya Deva, (www.ohchr.org/sites/default/files/2025-11/deutschland-sr-right-development-eom-pr.pdf), der die deutsche Regierung im November 2025 aufforderte, verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene zu fördern, und der gleichzeitig die Bundesregierung ermahnte, nicht dem Druck des Wirtschaftslobbyismus nachzugeben und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten zu verwässern (bitte begründen)?

18

Welche weiteren Wege sieht die Bundesregierung, um die Arbeitsgruppe (OEIGWG) zur Erarbeitung des UN Treaty on Business and Human Rights zu unterstützen?

19

Unterstützt die Bundesregierung das Überleben des UN‑Treaty-Prozesses finanziell; wenn ja: wie konkret, wenn nein: warum nicht?

20

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Finanzierung der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen insgesamt auf solidere Füße zu stellen?

21

Welche Auswirkungen haben die diesjährigen Kürzungen der Beiträge an die Fonds und Programme des UN-Systems, auch von Mitteln aus dem Bundeshaushalt, nach Erkenntnissen der Bundesregierung auf die Lebensbedingungen der Menschen im Globalen Süden?

Berlin, den 29. Juli 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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