Erfassung von Gewaltdelikten mit Messern in der Statistik der Bundespolizei im ersten Halbjahr 2026
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – insbesondere in Zügen, auf Bahnhöfen, in Verkehrsstationen sowie im grenznahen Raum – stellt eine Kernaufgabe des Bundes dar. In der öffentlichen Wahrnehmung wie auch in Sicherheitsanalysen nimmt die Thematik der Messerkriminalität seit Jahren einen breiten Raum ein. Da der Bundespolizei gemäß den §§ 2 ff. des Bundespolizeigesetzes (BPolG) der Schutz der Bundesgrenzen sowie bahnpolizeiliche Aufgaben obliegen, erfassen ihre Dienststellen in diesem Zusammenhang verübte Straftaten.
Um das tatsächliche Ausmaß der Gefährdungslage objektiv bewerten und gezielte präventive sowie repressive Gegenmaßnahmen (wie etwa verstärkte Kontrollmaßnahmen) evaluieren zu können, bedarf es nach Auffassung der Fragesteller einer präzisen und detaillierten Datengrundlage. Hierbei ist eine vergleichende Differenzierung nach dem konkreten Erscheinungsbild des Tatmittels – mithin der Unterscheidung zwischen dem bloßen „Mitführen“ und dem tatsächlichen „Einsetzen“ eines Messers – in ihren Augen unerlässlich. Gleichzeitig sind zur Lagebilderstellung und zur Entwicklung der Präventionsstrategien auch soziodemografische Merkmale der Tatverdächtigen, darunter das Alter, die Staatsangehörigkeit sowie das Vorliegen doppelter Staatsbürgerschaften, von wesentlicher Bedeutung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele Gewaltdelikte mit mitgeführten oder eingesetzten Messern als Tatmittel sind von der Bundespolizei im ersten Halbjahr 2026 (Stichtag: 30. Juni 2026) erfasst worden (bitte um eine Aufschlüsselung mit Differenzierung nach „Messer eingesetzt“ sowie „Messer mitgeführt“ nach den abgefragten Zeiträumen)?
Wie schlüsseln sich diese Gewaltdelikte (Antwort der Bundesregierung auf Frage 1) jeweils nach deutschen, nichtdeutschen Tatverdächtigen und diesbezüglich unbekannten bzw. ungeklärten Tatverdächtigen in den jeweils erfragten Zeiträumen auf (bitte um eine Aufschlüsselung u. a. auch in Bezug auf die Differenzierung „Messer mitgeführt und eingesetzt“ sowie „Messer mitgeführt“)?
Wie viele der erfassten deutschen Tatverdächtigen (aus der Antwort der Bundesregierung auf Frage 2) besaßen zum Tatzeitpunkt neben der deutschen mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaater bzw. Mehrstaater)?
Welche zehn Staatsangehörigkeiten waren jeweils unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen (Antwort der Bundesregierung auf Frage 2) am häufigsten vertreten (bitte in absoluten Zahlen nach erfragten Zeiträumen aufschlüsseln sowie in Bezug auf die Differenzierung „Messer eingesetzt“ sowie „Messer mitgeführt“)?
Wie schlüsseln sich die Altersgruppen der deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen in den erfragten Zeiträumen unter Beachtung der Differenzierung „Messer eingesetzt“ sowie „Messer mitgeführt“ anteilig weiter auf (bitte anschließend die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten in Bezug auf nichtdeutsche Tatverdächtige weiter nach Altersgruppen unter Beachtung der Differenzierung „Messer eingesetzt“ sowie „Messer mitgeführt“ aufschlüsseln)?
Nach welchen häufigen Tatörtlichkeiten lassen sich die erfragten Gewaltdelikte aus der Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 im erfragten Zeitraum aufschlüsseln (Bitte auch um eine Aufschlüsselung mit Differenzierung nach „Messer eingesetzt“ sowie „Messer mitgeführt je Tatörtlichkeit)?