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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Begründung und Verfahren der beabsichtigten Veräußerung der Bundesanteile an der Duisburger Hafen AG (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/4831)

Gründe für die nach Einschätzung der Bundesregierung durch privatwirtschaftliche Tätigkeit bessere und wirtschaftlichere Erreichbarkeit der Unternehmensziele, Verhalten des Vertreters der Bundesregierung in den Gremien der Duisburger Hafen AG bei Ausschreibung und Verkaufsentscheidung<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

16.03.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/494625. 02. 2011

Begründung und Verfahren der beabsichtigten Veräußerung der Bundesanteile an der Duisburger Hafen AG (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/4831)

der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Andrej Hunko, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Ingrid Remmers, Kathrin Vogler, Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/4831 begründet die Bundesregierung ihre Absicht zur Veräußerung der Bundesanteile an der Duisburger Hafen AG mit der Einschätzung, dass sich das in der Antwort zu Frage 2 ausführlich zitierte Unternehmensziel der Duisburger Hafen AG „durch privatwirtschaftliche Tätigkeit besser und wirtschaftlicher erreichen lässt.“

Angesichts der bislang erfolgreichen wirtschaftlichen Tätigkeit der Duisburger Hafen AG sowie der in der öffentlichen Beschlussvorlage 10-1672 des Duisburger Rates ausführlich beschriebenen Diskussion um die Ausschüttung eines Ertragsanteils an die Gesellschafter der Duisburger Hafen AG ergeben sich Nachfragen nach den Gründen für diese Einschätzung der Bundesregierung.

Weitere Nachfragen zum Verhalten ihrer Vertreter in den Gremien der Duisburger Hafen AG sowie der Stimmigkeit und Vollständigkeit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4831 ergeben sich aus der nachfolgend zitierten Darstellung in der „Problembeschreibung/Begründung“ zu der angesprochenen Beschlussvorlage des Duisburger Rates:

  • Auf Antrag der Gesellschafterin Bundesrepublik Deutschland wurde die Beschlussfassung über die Gewinnverwendung vertagt. Zur Begründung hat der Aktionärsvertreter der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt, dass ein grundsätzliches Interesse an Dividendenzahlungen der Duisburger Hafen AG bestehe, für die erforderliche Zustimmung zur Satzungsänderung allerdings ein gewisses Entgegenkommen erwarte, und zwar dergestalt, dass der Rat der Stadt Duisburg einen Beschluss herbeiführe, der es dem Bund ermöglicht, seine Aktien an der Gesellschaft zu veräußern.
  • Hintergrund dieser völlig unangemessenen Verknüpfung von zwei unterschiedlichen Sachverhalten ist, dass die Bundesrepublik Deutschland den Verkaufsprozess ihrer Aktien an der Duisburger Hafen AG durch Ausschreibung des entsprechenden Beratungsmandats vom 28.07.2010 in Gang gesetzt hat. Der Erfolg des Prozesses, auch in finanzieller Hinsicht, hängt davon ab, dass nach § 3 Nr. 2 der Satzung die Gesellschaft, vertreten durch den Vorstand, und der Aufsichtsrat mit 2/3-Mehrheit der Veräußerung zustimmt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung in der Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4831, dass sich „der Betrieb von Häfen einschließlich aller Nebenanlagen und Bahnanlagen sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, baulichen Anlagen und die Bestellung von Erbbaurechten“ als Unternehmensgegenstand der Duisburger Hafen AG (…) „durch privatwirtschaftliche Tätigkeit besser und wirtschaftlicher erreichen lässt und nicht durch den Bund zu gewährleisten ist“?

2

Auf welche Erfahrungswerte und welche Vergleiche mit welchen privatwirtschaftlich betriebenen Häfen und Nebenanlagen in der Bundesrepublik Deutschland stützt sich diese Einschätzung der Bundesregierung?

3

Welche Bewertung der bisherigen wirtschaftlichen Ergebnisse der Tätigkeit der Duisburger Hafen AG liegt der oben zitierten Einschätzung zugrunde, bei welchen konkreten unternehmerischen Entscheidungen und Maßnahmen hat die Duisburger Hafen AG nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund ihrer Eigentümerstruktur weniger wirtschaftlich gehandelt als dies im Rahmen privatwirtschaftlicher Betätigung möglich gewesen wäre?

4

Welche wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten des privatwirtschaftlichen Betriebs von Häfen und Nebenanlagen sind aus Sicht der Bundesregierung durch das öffentliche Eigentum an der Duisburger Hafen AG ausgeschlossen, und mit welchen Auswirkungen auf Einkommen und Arbeitsplatzsicherheit der Beschäftigten wären diese verbunden?

5

Auf welche Weise und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung entsprechend ihrer Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/4831, dass „alle wesentlichen Verfahrensschritte im Einverständnis mit den Verfahrensbeteiligten erfolgen“, die Mitgesellschafter der Duisburger Hafen AG in die der Ausschreibung des Beratungsmandats für den Verkaufsprozess am 28. Juli 2010 vorhergehenden Entscheidungsprozesse einbezogen?

6

Wer hat die Bundesregierung in den Gremien der Duisburger Hafen AG vertreten?

7

Ist aus Sicht der Bundesregierung die oben aus der Begründung der Beschlussvorlage 10-1672 des Rates der Stadt Duisburg zitierte Darstellung des Verhaltens des Vertreters der Bundesregierung in den Gremien der Duisburger Hafen AG zutreffend, und wie begründet sie ihre Haltung?

8

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung aus der zitierten Beschlussvorlage des Duisburger Rates, dass es sich bei dem beschriebenen Vorgang um eine „völlig unangemessene Verknüpfung zweier unterschiedlicher Sachverhalte handelt“, und wie begründet sie ihre Haltung?

9

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antworten auf die Fragen 6 und 7 dieser Kleinen Anfrage ihre Aussage in der Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage 17/4583: „Es wurden jedoch im Rahmen des laufenden Verfahrens keine unmittelbare Zusagen, Vereinbarungen oder ähnliches getroffen, um deren Zustimmung zur Veräußerung zu erreichen?“

10

Wie erklärt die Bundesregierung, dass die in der Begründung zur Beschlussvorlage 10-1672 des Duisburger Rates beschriebenen Vorgänge und Forderungen der Bundesregierung an die Mitgesellschafter der Duisburger Hafen AG in ihrer Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/4831 nicht erwähnt werden?

Berlin, den 25. Februar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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