Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai 2011 – Konsequenzen und Handlungsnotwendigkeiten
der Abgeordneten Alexander Ulrich, Matthias W. Birkwald, Dr. Diether Dehm, Klaus Ernst, Wolfgang Gehrcke, Andrej Hunko, Jutta Krellmann, Stefan Liebich, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Katrin Werner, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Deutschland ist mit Österreich das einzige EU-Land, welches die Arbeitnehmerfreizügigkeit so lange wie möglich eingeschränkt hat. Zum 1. Mai 2011 enden diese Beschränkungen, ab diesem Zeitpunkt dürfen Beschäftigte aus den acht 2004 beigeigetretenen mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten (MOE-8) ohne Arbeitsgenehmigung in Deutschland arbeiten. Gleichzeitig endet die sektorale Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit sowie das Verbot, in der grenzüberschreitenden Leiharbeit Beschäftigte aus den MOE-8 einzusetzen.
Derzeit ist völlig unklar, wie viele Menschen aus den MOE-8 in Deutschland arbeiten wollen. Auch bezüglich der Auswirkungen auf das Lohnniveau und die Arbeitslosigkeit gehen die Einschätzungen weit auseinander. Unabhängig von den zukünftigen Entwicklungen sind bereits seit langem erhebliche arbeitsmarktpolitische Regulierungsdefizite bekannt, die ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den MOE-8 Vorschub leisten.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass das Problem nicht im individuellen Zuzug von Beschäftigten liegt: Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Deutschland kommen, schließen mit einem deutschen Unternehmen einen deutschen Arbeitsvertrag und haben dabei die gleichen Rechte wie deutsche Staatsangehörige. Probleme könnte die Entsendung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit bereiten, da sie es ermöglicht, Beschäftigte aus anderen EU-Mitgliedstaaten hier völlig legal schlechter zu bezahlen als deutsche Beschäftigte in vergleichbaren Tätigkeiten, nämlich zu den Löhnen ihrer Herkunftsländer – sofern es für die betroffene Branche keinen für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn oder andere zwingende gesetzliche Regelungen gibt (was in Deutschland nicht bzw. nur teilweise der Fall ist). Der Wettbewerb um niedrigste Löhne wird durch die Entsendung auch in Dienstleistungsbereiche getragen, die nicht ins Ausland verlagert werden können (Hotels etc.).
Hinzu kommt, dass in Deutschland viele Beschäftigte, die Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten sind, wenig bis keine Kenntnisse über die ihnen zustehenden Rechte haben, seien es Mindestlöhne, Arbeitszeiten u. v. m. Sie sind daher auf Informationen und gegebenenfalls auch Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte angewiesen, die auf ihre Situation zugeschnitten sind. In besonderem Maße tritt dieses Problem bei vorübergehenden Tätigkeiten, beispielsweise bei der Entsendung, auf.
Drucksache 17/4951 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Nach Ansicht der Gewerkschaften besteht für Deutschland noch einiges an Handlungsbedarf, um Lohn- und Sozialdumping durch Entsendearbeit zu verhindern und den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ durchzusetzen. So bedarf es nach Auffassung der IG BAU (Beschluss vom 7. Juni 2010) für eine effektive Kontrolle von Mindestlöhnen nach dem 1. Mai 2011 einer deutlichen personellen Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (4 800 Stellen) sowie einer besseren Ausstattung. Auch die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e. V. hat laut „DER TAGESSPIEGEL“ vom 3. Februar 2011 dringlich auf das Problem fehlender Kontrollen hingewiesen. Laut einer Umfrage bei Baubetrieben glaubt kaum einer der befragten Unternehmen, dass der Mindestlohn von ausländischen Konkurrenten eingehalten werden wird, 88 Prozent befürworten daher stärkere Kontrollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welchen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Arbeitsbedingungen (inkl. Löhne) in Deutschland rechnet die Bundesregierung durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai 2011? Hat sie entsprechende Studien erstellt oder in Auftrag gegeben? Wenn ja, welche? Wenn nicht, mit welcher Begründung?
2. Wird die Bundesregierung sich auf der europäischen Ebene für eine arbeitnehmerfreundliche Revision der Entsenderichtlinie einsetzen, die es ermöglicht, dass die Mitgliedstaaten auch für entsandte Beschäftigte die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen vorschreiben können wie für heimische Beschäftigte? Wenn ja, welche konkreten Schritte wird sie einleiten? Wenn nein, mit welcher Begründung?
3. Wird die Bundesregierung sich darüber hinausgehend auf europäischer Ebene für die Einführung einer sozialen Fortschrittsklausel in die europäischen Vertragswerke einsetzen, um die Aushebelung von Arbeitnehmerrechten durch die Binnenmarktfreiheiten künftig nicht nur in Bezug auf entsandte Beschäftigte, sondern generell zu verhindern?
4. Wird sich die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, dass entsprechend der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 (2008/2034(INI)) die EU eine Zielvorgabe zum Niveau von Mindestlöhnen in Höhe von mindestens 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohns vereinbart sowie des Weiteren dafür, dass ein Zeitplan zur Einhaltung dieser Vorgabe in allen Mitgliedstaaten festgelegt wird?
5. Wird sich die Bundesregierung weiter gegen die Einführung eines allgemeinen, branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland stellen, mit dem einem möglicherweise drohenden Lohndumping zumindest eine untere Grenze eingezogen wird? Wenn ja, mit welchen Argumenten?
6. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zu erleichtern? Wenn ja, auf welchem Wege? Wenn nicht, mit welcher Begründung?
7. Hält die Bundesregierung die bestehenden Branchenmindestlöhne für ausreichend, um angesichts der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 Lohndumping im ausreichenden Maße zu verhindern (bitte begründen)?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4951
8. Ist aus Sicht der Bundesregierung der Grundsatz „Equal Pay“ inklusive der erforderlichen Streichung des Tarifvorbehaltes im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ein Weg, um zu verhindern, dass nach dem 1. Mai 2011 mittels osteuropäischer Tarifverträge Leiharbeitnehmer zu ausgesprochen niedrigen Löhnen nach Deutschland entsandt werden können? Wenn nicht, mit welcher Begründung?
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen mit Leiharbeitsfirmen, die ab dem 1. Mai 2011 Beschäftigte aus den MOE-8 nach Deutschland entsenden dürfen?
- Gibt es bereits jetzt eine Zusammenarbeit auch mit Leiharbeitsfirmen, die nicht in Deutschland ansässig sind?
- Wenn nicht, wird sich dies zum 1. Mai 2011 ändern, zumal es ja rechtlich wahrscheinlich schwierig sein wird, ausländische Agenturen auszuschließen, wie geht die Bundesagentur für Arbeit bzw. wie gehen die Jobcenter damit um?
- Wenn ja, mit welchen Methoden und Instrumenten werden die Arbeitsagenturen sicherstellen, dass diese Leiharbeitsagenturen die Mindestbestimmungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einhalten, ggf. auch einen vielleicht bis dahin allgemeinverbindlichen Tarifvertrag (bitte detailliert ausführen)?
- Welche konkreten Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten haben die Arbeitsagenturen, wenn diese Mindestbestimmungen nicht eingehalten werden?
10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), dass entsandte Beschäftigte in besonderem Maße von Ausbeutung bedroht sind, da sie nicht über die notwendigen Informationen ihrer gesetzlich und tariflich verankerten Rechte im Zielland verfügen und dementsprechend aufgrund ihrer befristeten Tätigkeit im Ausland einen spezifischen Informationsbedarf haben, der ihren sprachlichen und juristischen Kenntnissen über das Zielland gerecht wird? Wenn nicht, mit welcher Begründung?
11. Welche Angebote plant die Bundesregierung zur Information und Unterstützung der – ab dem 1. Mai 2011 sicherlich zunehmenden Anzahl von – entsandten Beschäftigten bezüglich ihrer Rechte auf dem deutschen Arbeitsmarkt?
- Wird die Bundesregierung das Modellprojekt Berlin finanziell unterstützen und andere Bundesländer dazu anregen, ähnliche Beratungsstellen einzurichten?
- Welchen finanziellen Nutzen verspricht sich die Bundesregierung von derartigen Beratungsstellen in Bezug auf ansonsten entgangene Sozialleistungen und Steuereinnahmen?
12. In welcher Form kommt die Bundesregierung der Verpflichtung der Entsenderichtlinie nach, der zufolge die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass den Arbeitnehmern und/oder ihren Vertretern für die Durchsetzung der sich aus dieser Richtlinie ergebenden Verpflichtungen geeignete Verfahren zur Verfügung stehen müssen?
13. Plant die Bundesregierung eine Ausweitung der Kontrollen der Anwendung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im Angesicht der Arbeitnehmerfreizügigkeit?
- Plant die Bundesregierung eine Aufstockung der personellen und finanziellen Mittel der zuständigen Kontrollbehörden, insbesondere der Finanzkontrolle Schwarzarbeit? Wenn ja, bitte konkrete Zahlen, wenn nicht, bitte begründen.
- Wie viele Kontrollen zur Einhaltung von Mindestlöhnen und der Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wurden in den Jahren 2009 und 2010 durchgeführt (bitte differenzieren nach Branchen und Monat)?
- Wie viele Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurden dabei aufgedeckt (differenziert nach Branchen und Verstößen)?
- Wie viele Bußgeldverfahren wurden in diesem Zusammenhang eingeleitet (differenziert nach Branchen und Monat)?
- Wie hoch war die Gesamtsumme der Bußgelder (differenziert nach Branchen und Monat)?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 4 – Drucksache 17/4951
14. Kann die Bundesregierung die Medienangaben bestätigen, dass mit den EU-Erweiterungen 2004 und 2007 die Zahl der ausländischen Gewerbeanmeldungen in Deutschland aus den Beitrittsländern, insbesondere in der Baubranche, enorm angestiegen ist?
- Wie haben sich die Gewerbeanmeldungen seit 2004 entwickelt (bitte nach Jahren, Herkunftsländern, Zielregionen in Deutschland – Bundesländer – und Branchen aufschlüsseln)?
- Liegen der Bundesregierung Informationen vor, z. B. durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder die Gewerbeaufsicht, dass Gewerbeanmeldungen teilweise die Umgehung der Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit durch Scheinselbständigkeit zum Zweck haben? Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder geplant, um diese Umgehungstatbestände zu unterbinden? Wenn nicht, wird die Bundesregierung diese Umgehungsmöglichkeiten genauer untersuchen?
- Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass diese Umgehungstatbestände unter anderem durch Abgrenzungsprobleme zwischen Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit entstehen? Wenn ja, welche Initiativen hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene ergriffen oder geplant, um diese Probleme zu lösen? Wenn nein, aus welchen Gründen ist sie nicht dieser Auffassung?
15. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Haltung, Entsendungen nach Deutschland nicht selbst statistisch erfassen zu wollen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/728), vor dem Hintergrund der Einschätzung des DGB, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu einem erheblichen Anstieg der Entsendung führen wird? Wenn ja, mit welcher Begründung?
- Verfügt die Bundesregierung über aktuelle Zahlen der Europäischen Kommission oder anderer Quellen über Entsendungen nach Deutschland? Wenn ja, über welche (bitte Auflistung nach Jahren, Branchen und Herkunftsländern)?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4951
- Gibt es mittlerweile auch Daten zur Dauer der Beschäftigung der Entsandten? Wenn nicht, warum nicht?
- Wie und bis wann setzt Deutschland die Anforderungen aus der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 nach einer zentralen Speicherung von Entsendungen um, und wann kann man mit den ersten Daten rechnen?
Berlin, den 25. Februar 2011 Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Fragen15
Mit welchen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Arbeitsbedingungen (inkl. Löhne) in Deutschland rechnet die Bundesregierung durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai 2011? Hat sie entsprechende Studien erstellt oder in Auftrag gegeben? Wenn ja, welche? Wenn nicht, mit welcher Begründung?
Wird die Bundesregierung sich auf der europäischen Ebene für eine arbeitnehmerfreundliche Revision der Entsenderichtlinie einsetzen, die es ermöglicht, dass die Mitgliedstaaten auch für entsandte Beschäftigte die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen vorschreiben können wie für heimische Beschäftigte? Wenn ja, welche konkreten Schritte wird sie einleiten? Wenn nein, mit welcher Begründung?
Wird die Bundesregierung sich darüber hinausgehend auf europäischer Ebene für die Einführung einer sozialen Fortschrittsklausel in die europäischen Vertragswerke einsetzen, um die Aushebelung von Arbeitnehmerrechten durch die Binnenmarktfreiheiten künftig nicht nur in Bezug auf entsandte Beschäftigte, sondern generell zu verhindern?
Wird sich die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, dass entsprechend der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 (2008/2034(INI)) die EU eine Zielvorgabe zum Niveau von Mindestlöhnen in Höhe von mindestens 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohns vereinbart sowie des Weiteren dafür, dass ein Zeitplan zur Einhaltung dieser Vorgabe in allen Mitgliedstaaten festgelegt wird?
Wird sich die Bundesregierung weiter gegen die Einführung eines allgemeinen, branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland stellen, mit dem einem möglicherweise drohenden Lohndumping zumindest eine untere Grenze eingezogen wird? Wenn ja, mit welchen Argumenten?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zu erleichtern? Wenn ja, auf welchem Wege? Wenn nicht, mit welcher Begründung?
Hält die Bundesregierung die bestehenden Branchenmindestlöhne für ausreichend, um angesichts der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 Lohndumping im ausreichenden Maße zu verhindern (bitte begründen)?
Ist aus Sicht der Bundesregierung der Grundsatz „Equal Pay“ inklusive der erforderlichen Streichung des Tarifvorbehaltes im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ein Weg, um zu verhindern, dass nach dem 1. Mai 2011 mittels osteuropäischer Tarifverträge Leiharbeitnehmer zu ausgesprochen niedrigen Löhnen nach Deutschland entsandt werden können? Wenn nicht, mit welcher Begründung?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen mit Leiharbeitsfirmen, die ab dem 1. Mai 2011 Beschäftigte aus den MOE-8 nach Deutschland entsenden dürfen?
Gibt es bereits jetzt eine Zusammenarbeit auch mit Leiharbeitsfirmen, die nicht in Deutschland ansässig sind?
Wenn nicht, wird sich dies zum 1. Mai 2011 ändern, zumal es ja rechtlich wahrscheinlich schwierig sein wird, ausländische Agenturen auszuschließen, wie geht die Bundesagentur für Arbeit bzw. wie gehen die Jobcenter damit um?
Wenn ja, mit welchen Methoden und Instrumenten werden die Arbeitsagenturen sicherstellen, dass diese Leiharbeitsagenturen die Mindestbestimmungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einhalten, ggf. auch einen vielleicht bis dahin allgemeinverbindlichen Tarifvertrag (bitte detailliert ausführen)?
Welche konkreten Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten haben die Arbeitsagenturen, wenn diese Mindestbestimmungen nicht eingehalten werden?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), dass entsandte Beschäftigte in besonderem Maße von Ausbeutung bedroht sind, da sie nicht über die notwendigen Informationen ihrer gesetzlich und tariflich verankerten Rechte im Zielland verfügen und dementsprechend aufgrund ihrer befristeten Tätigkeit im Ausland einen spezifischen Informationsbedarf haben, der ihren sprachlichen und juristischen Kenntnissen über das Zielland gerecht wird? Wenn nicht, mit welcher Begründung?
Welche Angebote plant die Bundesregierung zur Information und Unterstützung der – ab dem 1. Mai 2011 sicherlich zunehmenden Anzahl von – entsandten Beschäftigten bezüglich ihrer Rechte auf dem deutschen Arbeitsmarkt?
Wird die Bundesregierung das Modellprojekt Berlin finanziell unterstützen und andere Bundesländer dazu anregen, ähnliche Beratungsstellen einzurichten?
Welchen finanziellen Nutzen verspricht sich die Bundesregierung von derartigen Beratungsstellen in Bezug auf ansonsten entgangene Sozialleistungen und Steuereinnahmen?
In welcher Form kommt die Bundesregierung der Verpflichtung der Entsenderichtlinie nach, der zufolge die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass den Arbeitnehmern und/oder ihren Vertretern für die Durchsetzung der sich aus dieser Richtlinie ergebenden Verpflichtungen geeignete Verfahren zur Verfügung stehen müssen?
Plant die Bundesregierung eine Ausweitung der Kontrollen der Anwendung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im Angesicht der Arbeitnehmerfreizügigkeit?
Plant die Bundesregierung eine Aufstockung der personellen und finanziellen Mittel der zuständigen Kontrollbehörden, insbesondere der Finanzkontrolle Schwarzarbeit? Wenn ja, bitte konkrete Zahlen, wenn nicht, bitte begründen.
Wie viele Kontrollen zur Einhaltung von Mindestlöhnen und der Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wurden in den Jahren 2009 und 2010 durchgeführt (bitte differenzieren nach Branchen und Monat)?
Wie viele Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurden dabei aufgedeckt (differenziert nach Branchen und Verstößen)?
Wie viele Bußgeldverfahren wurden in diesem Zusammenhang eingeleitet (differenziert nach Branchen und Monat)?
Wie hoch war die Gesamtsumme der Bußgelder (differenziert nach Branchen und Monat)?
Kann die Bundesregierung die Medienangaben bestätigen, dass mit den EU-Erweiterungen 2004 und 2007 die Zahl der ausländischen Gewerbeanmeldungen in Deutschland aus den Beitrittsländern, insbesondere in der Baubranche, enorm angestiegen ist?
Wie haben sich die Gewerbeanmeldungen seit 2004 entwickelt (bitte nach Jahren, Herkunftsländern, Zielregionen in Deutschland – Bundesländer – und Branchen aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, z. B. durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder die Gewerbeaufsicht, dass Gewerbeanmeldungen teilweise die Umgehung der Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit durch Scheinselbständigkeit zum Zweck haben? Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder geplant, um diese Umgehungstatbestände zu unterbinden? Wenn nicht, wird die Bundesregierung diese Umgehungsmöglichkeiten genauer untersuchen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass diese Umgehungstatbestände unter anderem durch Abgrenzungsprobleme zwischen Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit entstehen? Wenn ja, welche Initiativen hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene ergriffen oder geplant, um diese Probleme zu lösen? Wenn nein, aus welchen Gründen ist sie nicht dieser Auffassung?
Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Haltung, Entsendungen nach Deutschland nicht selbst statistisch erfassen zu wollen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/728), vor dem Hintergrund der Einschätzung des DGB, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu einem erheblichen Anstieg der Entsendung führen wird? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Verfügt die Bundesregierung über aktuelle Zahlen der Europäischen Kommission oder anderer Quellen über Entsendungen nach Deutschland? Wenn ja, über welche (bitte Auflistung nach Jahren, Branchen und Herkunftsländern)?
Gibt es mittlerweile auch Daten zur Dauer der Beschäftigung der Entsandten? Wenn nicht, warum nicht?
Wie und bis wann setzt Deutschland die Anforderungen aus der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 nach einer zentralen Speicherung von Entsendungen um, und wann kann man mit den ersten Daten rechnen?