Deutscher Bundestag Drucksache 21/8513
21. Wahlperiode 12.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann, Nicole Höchst,
Adam Balten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7985 –
Neurotechnologien – Chancen, Risiken, Forschungsförderung und
Regulierungsbedarf
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Neurotechnologien sind technische Systeme, die an der Schnittstelle zwischen
menschlichem Gehirn und Computer arbeiten. Sie können neuronale Signale
erfassen, analysieren oder zur Beeinflussung von Gehirnfunktionen eingesetzt
werden (
www.unesco.de/themen/ethik-neuer-technologien/neurotechnologie/).
Eine Systematisierung neurotechnologischer Anwendungen nach ihrer
Eingriffstiefe nimmt die Studie „Auf dem Weg in ein hybrides Zeitalter?“ (www.
bmftr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/s/wechselseitige-entgrenzung-lan
g.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 13, 66 ff.) des damaligen
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF; heute Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt [BMFTR]) aus dem Jahr 2022 vor.
Sie unterscheidet nichtinvasive, einseitig ableitende oder stimulierende
Verfahren – etwa Elektroenzephalographie (EEG) sowie transkranielle Magnet-
und Gleichstromstimulation – von invasiven und perspektivisch
bidirektionalen Schnittstellen, beispielsweise Brain-to-Machine-, Brain-to-Brain- und
Brain-to-Cloud-Systemen.
Neurotechnologien entwickeln sich von einer rein medizinischen Anwendung
zu einer Querschnittstechnologie mit Bedeutung für Medizin, Arbeitswelt,
Bildung, Sicherheit, Militär und Konsumgüterindustrie. Die United Nations
Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) verzeichnet
einen Anstieg der Investitionen in Neurotechnologie-Unternehmen zwischen
2014 und 2021 um 700 Prozent (
www.unesco.org/en/articles/ethics-neurotech
nology-unesco-adopts-first-global-standard-cutting-edge-technology). Auch
die Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD)
betont bereits seit 2019 das erhebliche wirtschaftliche Potenzial der Technologie
(
www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2019/10/responsibl
e-innovation-in-neurotechnology-enterprises_2d346c46/9685e4fd-en.pdf),
und nach Marktanalysen von Fortune Business Insights soll der globale Markt
von rund 19 Mrd. US-Dollar im Jahr 2026 auf über 32 Mrd. US-Dollar bis
2034 wachsen (
www.fortunebusinessinsights.com/neurotechnology-market-11
5830).
In Deutschland ordnet das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim
Deutschen Bundestag (TAB) die Neurotechnologie derzeit in einer aktualisierten
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 9. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
TA‑Kompakt-Studie ein, die an eine TAB-Studie von 2016 anschließt und
unter anderem die Position Deutschlands im internationalen Wettbewerb
sowie mögliche Regulierungslücken untersucht (
www.tab-beim-bundestag.de/pr
ojekte_entwicklungspotenziale-und-technologische-folgenabschatzung-invasi
ver-und-nichtinvasiver-neuroelektrischer-schnittstellen.php).
Mit der Verbreitung dieser Technologien, insbesondere neuartiger Brain-to-
Brain-, Brain-to-Machine- und Brain-to-Cloud-Technologien, stellen sich
weitreichende ethische, rechtliche und gesellschaftliche Fragen. Als Ausdruck
dieser Erkenntnis hat sich für den Bereich der Forschung und technologischen
Entwicklung rund um das Gehirn mittlerweile der Begriff „Neuroethik“
etabliert (
www.iwe.uni-bonn.de/de/forschung_publikationen/neuroethik).
Wie wichtig eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit diesen ethischen Fragen
ist, zeigt sich nach Auffassung der Fragesteller unter anderem daran, dass laut
einer Untersuchung des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2024 78
Prozent der kommerziellen Neurotech-Unternehmen sich in ihren
Nutzungsbedingungen das Recht vorbehalten, anonymisierte Hirndaten an Dritte
weiterzuverkaufen (
www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2024/757807/EP
RS_STU(2024)757807_EN.pdf). Łukasz Szoszkiewicz und Rafael Yuste
warnen in einer 2025 in „EMBO Reports“ veröffentlichten Analyse, dass
neuronale Daten die Grenze zwischen mentaler Aktivität und digitalen Daten
auflösen, und fordern einen Regulierungsrahmen auf Basis von Nutzerautonomie,
Datensolidarität und Vorsorgeprinzip (
https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/P
MC12287510/pdf/44319_2025_Article_505.pdf).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bereich der Neurotechnologien entwickelt sich dynamisch und bietet
vielfältige Chancen für Patientinnen und Patienten, Verbraucherinnen und
Verbraucher auf der einen, sowie für neue Wachstumsmärkte für deutsche und
europäische Unternehmen auf der anderen Seite. Diese Chancen gehen unter anderem
mit erheblichen Risiken für den Schutz potentiell höchstpersönlicher Daten und
der konkreten Gefahr unfreiwilliger Einflussnahme einher. Viele Risiken
werden durch bereits bestehende europa- und bundesrechtliche Regelungen
adressiert und die Betroffenen sind bereits durch Grundrechte vor staatlichen
Gefahren geschützt. Dessen ungeachtet nehmen die Bundesregierung und ihre
internationalen Partner die Entwicklungen im Bereich der Neurotechnologien sehr
ernst, entwickeln gemeinsame Standards und beobachten die weitere Dynamik
genau. So hat zum Beispiel die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI) am 10. Juli 2026 einen Workshop zu
Neurotechnologien im Rahmen ihres Strategic Foresights unter Beteiligung der maßgeblich
betroffenen Ressorts ausgerichtet. Sobald die medizinischen Hintergründe und
technologischen Möglichkeiten in ihrer Kontur besser erkennbar sind, können
entsprechend konkrete nationale, europäische und internationale Regelungen
für Unternehmen, Staat und Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht
werden. Nach Auffassung der Bundesregierung ist dieser Punkt in vielen
Aspekten der Neurotechnologien aktuell noch nicht erreicht.
1. Hat die Bundesregierung sich zum Begriff „Neurotechnologie“ eine
Arbeitsdefinition erarbeitet, wenn ja, wie lautet diese, und welche
Technologien fasst sie darunter (bereits bestehende und solche, die noch
Gegenstand von Forschung und Entwicklung sind)?
Die Bundesregierung hat an den Definitionen der UNESCO (Empfehlung zum
ethischen Umgang mit Neurotechnologien) und der OECD (Empfehlung zu
verantwortungsvoller Innovation in den Neurotechnologien) mitgewirkt. Die
Bundesregierung hat den Begriff der „Neurotechnologie“ nicht nochmals für
sich gesondert definiert.
2. Seit wann und in welcher Form befasst sich die Bundesregierung mit
Neurotechnologien als eigenständigem Politik- und Technologiefeld?
Eine Erfassung von eigenständigen und nicht eigenständigen Feldern nimmt die
Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung ist mit der Entwicklung neuer
Technologien dauerhaft befasst. Hierzu zählen auch die Vorläufer der aktuellen
Entwicklung im Bereich der Neurotechnologie.
3. Welche Bundesressorts sind mit welchen Zuständigkeiten aktuell mit
Fragen der Neurotechnologie befasst, und existiert eine
ressortübergreifende Koordinierung?
Die Bundesregierung ist entlang ihrer bestehenden Zuständigkeiten unter
anderem für Gesundheit, Wirtschaft, Verbraucherschutz und Forschung mit Fragen
der Neurotechnologie befasst und stimmt sich unter den zuständigen Stellen
vorgangsbezogen ab.
4. Sind der Bundesregierung die Inhalte der öffentlichen Anhörung des
Deutschen Ethikrates vom 19. März 2026 zu „Neue Neurotechnologien –
Ethik, Recht und Gesellschaft“ (
www.ethikrat.org/veranstaltungen/anhoe
rungen/neue-neurotechnologien-ethik-recht-und-gesellschaft/) bekannt,
und wie bewertet sie deren Ergebnisse?
Die Inhalte der öffentlichen Anhörung des Deutschen Ethikrates sind der
Bundesregierung bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung erarbeitet der
Deutsche Ethikrat derzeit eine Stellungnahme zum Thema. Eine der Grundlagen ist
unter anderem die angeführte öffentliche Anhörung. Eine inhaltliche Befassung
der Bundesregierung mit der Stellungnahme erfolgt nach Veröffentlichung.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
Marktentwicklung von Neurotechnologien in Deutschland, Europa, den
USA und China, insbesondere hinsichtlich wirtschaftlicher Chancen für
den Innovationsstandort Deutschland?
Die Bundesregierung beobachtet kontinuierlich die dynamischen
Marktentwicklungen im Bereich der Neurotechnologien weltweit und erkennt das
Potenzial von Neurotechnologie als wichtiges Innovationsfeld, insbesondere in der
Medizintechnik. Auch für den Standort Deutschland bieten sich hier
wirtschaftliche Chancen. Die Stärkung des Forschungs- und Wirtschaftsstandorts
Deutschlands in Hochtechnologiebereichen erfolgt im Rahmen der allgemeinen
Technologie- und Innovationsförderung.
6. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in der öffentlichen Debatte auch
Behauptungen über den missbräuchlichen Einsatz neurotechnologischer
beziehungsweise angeblicher „Mind-Control“-Verfahren gegenüber
Einzelpersonen kursieren, insbesondere unter den Stichwörtern „Voice-to-
Skull“, „gezielte elektronische Belästigung“ und „Gang-Stalking“
(
https://targetedjustice.com/ oder
www.army-technology.com/features/fe
aturebrain-computer-interfacing-military-mind-control/?cf-view), und
liegen ihr eigene Erkenntnisse oder Einschätzungen zur
wissenschaftlichen beziehungsweise technischen Belastbarkeit solcher Behauptungen
vor?
Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam öffentliche Debatten zum Einsatz
von Neurotechnologien. Es liegen der Bundesregierung jedoch keine
belastbaren Hinweise auf einen etwaig missbräuchlichen Einsatz
neurotechnologischer Verfahren vor. Nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik
gibt es keine verifizierbaren Erkenntnisse darüber, dass aktuell Technologien
existieren, die eine Fernsteuerung („Mind Control“) oder gezieltes Eindringen
ins menschliche Bewusstsein über Distanz im behaupteten Sinne ermöglichen.
7. Welche Chancen sieht die Bundesregierung gegebenenfalls in der
medizinischen Anwendung von Neurotechnologien, etwa zur Behandlung
neurologischer Erkrankungen, zur Wiederherstellung von Bewegungs-
und Kommunikationsfähigkeit oder in der Depressions- und
Parkinsonbehandlung (
https://cordis.europa.eu/article/id/457204-adaptive-neurotec
h-aims-to-restore-body-and-brain-functions/de)?
Die Bundesregierung sieht in der medizinischen Anwendung von
Neurotechnologien erhebliche Chancen, die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten
mit neurologischen Erkrankungen fundamental zu verbessern. Diese
Technologien ermöglichen nicht nur die Behandlung von Symptomen, sondern zielen
darauf ab, verloren gegangene Funktionen wie Bewegung und Kommunikation
wiederherzustellen.
Ein zentraler Anwendungsbereich ist die Behandlung von
Bewegungsstörungen, insbesondere bei Parkinson. Durch adaptive Systeme, die Hirnsignale in
Echtzeit analysieren und stimulieren, können Symptome wie Zittern oder
Bewegungsarmut effektiver gelindert werden als mit herkömmlichen, statischen
Methoden. Dies führt zu einer stabileren Symptomkontrolle und weniger
Nebenwirkungen.
Auch bei der Wiederherstellung von Kommunikations- und
Bewegungsfähigkeit nach Schlaganfällen oder bei Querschnittslähmungen bieten
Neurotechnologien Möglichkeiten.
Im Bereich der psychiatrischen Erkrankungen wie der Depression, eröffnen
neuartige Stimulationsverfahren, etwa die tiefe Hirnstimulation oder
transkranielle Magnetstimulation, neue Therapieoptionen für schwer depressive Patienten
und Patientinnen, die auf herkömmliche Medikamente nicht ansprechen.
Die Chancen liegen somit in einer personalisierten, oft rehabilitativen Medizin,
die über die reine Symptomlinderung hinausgeht und die Wiederherstellung
von Funktionen zum Ziel hat. Der Deutsche Ethikrat befasst sich aktuell
fundiert mit Chancen und Risiken der Neurotechnologie, die Ergebnisse sind
abzuwarten.
8. Welche wirtschaftlichen Chancen sieht die Bundesregierung
gegebenenfalls in nichtmedizinischen Anwendungsfeldern, beispielsweise
Wellness, Gaming, Marketing, Arbeitsplatz und Bildung
a) generell weltweit,
b) für Europa und
c) für Deutschland?
Die Neurotechnologien gewinnen in vielen Bereichen zunehmend an
Bedeutung.
Aufgrund des klaren regulatorischen Rahmens für Neurotechnologien im
Bereich Wellness, die dem Anhang XVI der europäischen
Medizinprodukteverordnung (Verordnung (EU) 2017/745, MDR) unterliegen, sind die
wirtschaftlichen Chancen für Europa grundsätzlich positiv zu bewerten.
Im Bereich Gaming ist die Nutzung von Neurotechnologien noch nicht so weit
verbreitet, dass eine belastbare Beurteilung der wirtschaftlichen Chancen
möglich wäre. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung in diesem
Bereich aufmerksam beobachten.
9. Welche Risiken sieht die Bundesregierung gegebenenfalls insbesondere
hinsichtlich
a) des Schutzes neuronaler Daten und der mentalen Privatsphäre,
b) der Manipulation von Verhalten, Persönlichkeit und Identität,
c) der informierten Einwilligung bei vulnerablen Gruppen,
insbesondere Kindern, Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen und schwer
kranken Patienten, und
d) sozialer Ungleichheit beim Zugang zu kognitiv, mental und physisch
verbessernden Verfahren (Neuroenhancement)?
Neuronale Daten sind je nach Erhebungskontext und Rückschlussmöglichkeit
auf den Gesundheitszustand als „Gesundheitsdaten“ oder „biometrische Daten“
nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung,
DSGVO) besonders geschützt. In beiden Fällen gilt damit nach europäischem
Datenschutzrecht ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, d. h. die Verarbeitung ist
im Grundsatz untersagt und nur in engen Ausnahmefällen erlaubt.
Bei Neurotechnologien, die der MDR unterliegen, muss der Hersteller im
Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahren nachweisen, dass die Produkte
die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllen. Der
Hersteller muss ein spezielles Qualitätsmanagementsystem etablieren, das unter
anderem die Durchführung eines Verfahrens des Risikomanagements
(Minimierung von Risiken) und einer klinischen Bewertung sicherstellt. Das
Konformitätsbewertungsverfahren muss für diese Produkte mit Beteiligung einer
privatrechtlich tätigen unabhängigen Prüf- und Zertifizierungsstelle (Benannte Stelle)
erfolgen. Damit wird sichergestellt, dass die individuellen Produktrisiken im
Hinblick auf die Zweckbestimmung des Produktes über den gesamten
Produktlebenszyklus vertretbar sind und das Produkt ein positives Nutzen-Risiko-
Verhältnis aufweist.
Sollten Anwendungen der Brain-Machine Interfaces (BMI) bzw. Brain-
Computer Interfaces (BCI) zudem KI-Systeme gemäß der EU KI-Verordnung
darstellen, ist auch das Verbot der unterschwelligen Manipulation zu beachten
(Artikel 5 EU KI-Verordnung).
10. Wie bewertet die Bundesregierung das sicherheits- und
verteidigungspolitische Risiko einer militärischen Nutzung von Neurotechnologien, etwa
im Zusammenhang mit gedankengesteuerten Waffensystemen (
https://int
ernational-review.icrc.org/sites/default/files/reviews-pdf/2025-06/mergin
g-man-and-machine-a-legal-assessment-of-brain%E2%88%92computer-i
nterfaces-in-armed-conflict-928.pdf), der Überwachung der kognitiven
Belastung von Soldaten (
www.intechopen.com/chapters/1232800) oder
Gehirn-zu-Gehirn-Kommunikation (
www.happyneuron.de/wissenschaftli
che-themen/verbindung-von-zwei-menschlichen-gehirnen-uber-eine-sch
nittstelle), und welche Erkenntnisse liegen ihr zu entsprechenden
Entwicklungen in anderen Staaten vor?
BMI bzw. BCI sowie ihre Kombination zu Brain-to-Brain Interfaces (BBI)
befinden sich in einem sehr frühen Stadium der Erforschung und technologischen
Umsetzung. Im Rahmen der Wehrtechnischen Vorausschau (WTV) beobachtet
das Bundesministerium der Verteidigung weltweit naturwissenschaftliche und
technische Zukunftsentwicklungen sowie deren potenzielle militärische
Relevanz in regelmäßigen Abständen. Die gemeinsam mit dem Bundesministerium
des Innern finanzierte Cyberagentur unterhält ein Forschungsprogramm im
Bereich BCI.
Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich dabei kein sicherheits- und
verteidigungspolitisches Risiko aus den Entwicklungen von BMI ableiten.
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls zur
Verbreitung und dem zunehmenden Einsatz von Neurotechnologie-
Wearables weltweit, in Europa und in Deutschland (bitte nach
Anwendungsbereichen aufschlüsseln)?
Neurotechnologische Wearables (z. B. EEG-Headsets zur Schlafanalyse,
Meditation oder Konzentrationssteigerung) sind ein wachsendes Marktsegment im
Bereich der elektronischen Konsumgüter. Eine amtliche Erfassung der
Verkaufs- oder Nutzungszahlen nach einzelnen Anwendungsbereichen erfolgt
durch die Bundesregierung nicht.
12. Welche besonderen Risiken sieht die Bundesregierung gegebenenfalls
für Kinder und Jugendliche durch den zunehmenden Einsatz von
Neurotechnologie-Wearables, und leitet sie daraus einen besonderen
Regulierungsbedarf ab?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
13. Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass Anbieter
kommerzieller Neurotechnologieprodukte personenbezogene Hirndaten an Dritte
weiterverkaufen oder für Werbezwecke nutzen, und welche Maßnahmen
will sie gegebenenfalls dagegen ergreifen?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die sich aus der in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten Untersuchung des Europäischen Parlaments
ergebende Erkenntnis, dass 78 Prozent der Neurotech-Unternehmen sich
in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorbehalten,
anonymisierte Hirndaten an Dritte weiterzuverkaufen (
www.europarl.europ
a.eu/RegData/etudes/STUD/2024/757807/EPRS_STU(2024)757807_E
N.pdf)?
Die Fragen 13 und 14 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat die Ergebnisse der Studie zur Kenntnis genommen.
Hirndaten sind je nach Erhebungskontext und Rückschlussmöglichkeit auf den
Gesundheitszustand als „Gesundheitsdaten“ oder „biometrische Daten“ nach
Artikel 9 der DSGVO besonders geschützt. Ihre Verarbeitung ist im Grundsatz
untersagt und nur in engen Ausnahmefällen nach Artikel 9 Absatz 2 DSGVO
erlaubt.
Bei einer Anonymisierung ist der Personenbezug so entfernt worden, dass er
nicht mehr wiederhergestellt werden kann. In diesem Falle handelt es sich nicht
mehr um personenbezogene Daten, so dass das Datenschutzrecht keine
Anwendung mehr findet. Sollte aber eine Re-Identifizierung von Personen zum
Beispiel anhand von Gehirnmustern möglich sein, handelt es sich weiterhin um
personenbezogene Daten, auf die das europäische Datenschutzrecht
vollumfänglich Anwendung findet. Die Aufsicht über die Einhaltung obliegt den
unabhängigen Datenschutzbehörden der Länder und des Bundes.
15. Welche Forschungsprojekte im Bereich Neurotechnologie wurden in den
vergangenen zehn Jahren mit Bundesmitteln gefördert (bitte nach
Projektbezeichnung, zuständigem Ressort, Fördersumme und Laufzeit
auflisten)?
Im Bereich der Neurotechnologie fördert die Bundesregierung unter anderem
die Forschungsprojekte in der tabellarischen Übersicht in der Anlage*.
16. Welche Mittel hat der Bund insgesamt für Forschung im Bereich
Neurotechnologie, Gehirn-Computer-Schnittstellen und verwandte
Technologien seit 2015 jährlich bereitgestellt, und welche Mittel sind im Bundeshalt
2027 und in der mittelfristigen Finanzplanung dafür vorgesehen?
Die Bundesregierung hat in den Jahren 2015 bis 2026 (für das Jahr 2026
vorläufig) folgende Mittel bereitgestellt. Bei den Planungen zu künftigen
Haushaltsjahren handelt es sich um ein internes Planungsinstrument der
Bundesregierung.
Ressort: Jahr: Summe in EURO:
BMFTR 2015: 3.233.797,00
2016: 4.402.927,00
2017: 8.118.866,00
2018: 8.878.728,00
2019: 10.966.256,00
2020: 8.651.398,00
2021: 9.831.607,00
2022: 13.825.936,00
2023: 8.591.274,00
2024: 8.493.972,00
2025: 9.210.990,00
2026 (vorläufig): 7.284.182,00
Neben diesen gelisteten Forschungsprojekten fördert das Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) auch das Deutsche
Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e. V. (DZNE) jährlich institutionell.
Eine konkrete jährliche Mittelangabe für Neurotechnologieforschung lässt sich
im Sinne des Fragenstellers im Rahmen der Forschungsbereichsübergreifenden
Arbeit des DZNE nicht bestimmen.
17. Welche konkreten Förderprogramme oder Förderlinien existieren derzeit
gegebenenfalls, über die Forschungsvorhaben zu Neurotechnologien
beantragt werden können, und welches Ressort ist jeweils zuständig?
Im Bereich der Neurotechnologie fördert die Bundesregierung unter anderem
die Förderrichtlinien KMU-innovativ – Medizintechnik (BMFTR) sowie
Klinische Validierung innovativer medizintechnischer Lösungen (BMFTR).
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8513 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
18. Sind Ethikkommissionen in die Genehmigung klinischer Studien im
Bereich invasiver Neurotechnologien eingebunden, und hält die
Bundesregierung die bestehenden Prüfmaßstäbe angesichts der Eingriffstiefe
solcher Verfahren für ausreichend?
Ärztinnen und Ärzte, die sich an einem Forschungsprojekt beteiligen, sind
aufgrund der für sie geltenden berufsrechtlichen Vorgaben grundsätzlich
verpflichtet, sich vor Beginn des Vorhabens durch die für sie zuständige Ethik-
Kommission beraten zu lassen.
Sofern im Rahmen eines Forschungsvorhabens die Sicherheit oder Leistung
eines Medizinprodukts bewertet werden soll, das noch nicht CE-
gekennzeichnet ist, oder sofern das Medizinprodukt außerhalb der vom Hersteller
festgelegten Zweckbestimmung angewendet werden soll, können darüber hinaus die
regulatorischen Anforderungen an eine klinische Prüfung zur Anwendung
kommen. In diesen Fällen darf mit der klinischen Prüfung grundsätzlich erst
begonnen werden, wenn eine zustimmende Bewertung der zuständigen Ethik-
Kommission vorliegt und die erforderliche Genehmigung durch die zuständige
Bundesoberbehörde erteilt wurde. Durch beide Instanzen erfolgt eine detaillierte
Prüfung des geplanten Forschungsvorhabens.
Der ethischen Bewertung liegen insbesondere die in der Deklaration von
Helsinki niedergelegten ethischen Grundsätze sowie die Grundsätze der Good
Clinical Practice zugrunde. Für klinische Prüfungen mit Medizinprodukten werden
diese insbesondere durch die DIN EN ISO 14155 konkretisiert. Die
Prüfmaßstäbe werden von der Bundesregierung fortlaufend bewertet.
19. Wie viele klinische Prüfungen mit Brain-Computer-Interfaces
beziehungsweise vergleichbaren invasiven Neurotechnologien wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in
Deutschland gegebenenfalls durchgeführt oder sind derzeit aktiv (bitte
gegebenenfalls nach Standort, Indikation und zuständiger
Ethikkommission auflisten)?
Der Bundesregierung sind die nachfolgenden klinischen Studien der
vergangenen 10 Jahre bekannt, bei denen es sich um klinische Prüfungen von
Medizinprodukten handelt, die gemäß der MDR in Verbindung mit dem
Medizinprodukte-Durchführungsgesetz einer Anzeige- oder Genehmigungspflicht bei der
Bundesoberbehörde unterliegen. Die Auflistung enthält auch klinische
Prüfungen zur tiefen Hirnstimulation:
Standort Indikation Ethik-Kommission Genehmigt Beendet
Beta Klinik,
Bonn
Behandlung von
Bewegungsstörungen
Ärztekammer
Nordrhein
2018 2022
Universitätsklinikum
Würzburg
M. Parkinson Universität
Würzburg
2018 2026
Universitätsklinikum
Freiburg
Medikamentenrefraktäre
fokaler Epilepsie
Universität
Freiburg
2018 2023
Universitätsklinikum
Freiburg
Medikamentenrefraktäre
fokaler Epilepsie
Universität
Freiburg
2019 2023
Universitätsklinikum
Würzburg
M. Parkinson Universität
Würzburg
2021 2025
20. In welchem Verhältnis steht die deutsche beziehungsweise europäische
Forschungsförderung im Bereich Neurotechnologie zu den Investitionen
anderer Staaten, insbesondere der USA und Chinas (quantitativ und
qualitativ)?
Eine systematische und vollständige Erfassung von Mitteln für die
Forschungsförderung im Bereich der Neurotechnologie erfolgt nicht.
Auch ein direkter quantitativer Vergleich mit den USA und China ist aufgrund
unterschiedlicher Förderstrukturen nur eingeschränkt möglich. Die verfügbaren
Daten zeigen, dass die USA und China Neurotechnologien zunehmend als
strategisches Technologiefeld adressieren. Europa verfügt über eine starke
wissenschaftliche Basis und langjährig angelegte, kooperative Forschungsprogramme.
Qualitativ unterscheiden sich die Förderansätze insbesondere in ihrer
Ausrichtung: Während Europa stärker auf wissenschaftliche Exzellenz,
Verbundforschung und Forschungsinfrastrukturen setzt, verfolgen die USA einen stärker
missions- und technologieorientierten Ansatz und China eine besonders
strategisch koordinierte Verbindung von Forschung, Technologieentwicklung und
industrieller Anwendung.
21. Plant die Bundesregierung, die Forschungsförderung im Bereich
Neurotechnologie in den kommenden Jahren auszuweiten, wenn ja, in welchem
Umfang, und mit welchen Schwerpunkten?
Neurotechnologien sind derzeit in unterschiedlichsten Schwerpunkten
förderfähig. Auch in Zukunft wird die Bundesregierung Maßnahmen umsetzten, die
Forschung im Bereich der Neurotechnologien unterstützt. Eine speziell auf
Neurotechnologien ausgerichtete Forschungsförderung ist nicht in Planung.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
22. Welche Rolle spielt die Neurotechnologieforschung gegebenenfalls in
der Hightech-Agenda beziehungsweise in anderen strategischen
Rahmenprogrammen der Bundesregierung quantitativ und qualitativ,
insbesondere im Zukunftsfeld „Mensch-Technik-Interaktion“ (
www.bmftr.bun
d.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2019/08/2574_bekanntmachun
g.html)?
Die Neurotechnologieforschung ist in der Hightech Agenda Deutschland und in
anderen strategischen Rahmenprogrammen implizit als Gesundheitstechnologie
bzw. Medizintechnik enthalten.
23. Welche Rolle spielt die Neurotechnologieforschung nach Kenntnis der
Bundesregierung im europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizon
Europe beziehungsweise in anderen Forschungsförderungsprogrammen
der EU-Kommission quantitativ und qualitativ, insbesondere im
Zukunftsfeld „Mensch-Technik-Kooperation“?
Neurotechnologie ist in Horizont Europa nicht als eigenständiger, horizontaler
Förderbereich ausgewiesen. Sie wird in mehreren Programmteilen und
thematischen Ausschreibungen indirekt oder ausdrücklich gefördert. Da dieses Thema
größtenteils in Projekten in offenen Calls behandelt wird und die thematischen
Zuordnungen nicht systematisch erfasst werden, lässt sich keine Angabe zur
Anzahl der Projekte machen, in denen neurotechnologische Fragen bearbeitet
werden. In der EU-Projektdatenbank CORDIS finden sich Projekte
insbesondere in den Bereichen European Research Council (ERC), Marie-Skłodowska-
Curie-Maßnahmen (MSCA), European Innovation Council (EIC) sowie – in
einzelnen Fällen – Cluster Digital, Industry and Space und Cluster Health.
24. Welche ethischen Grundsätze legt die Bundesregierung derzeit
gegebenenfalls ihrer Förder- und Regulierungspraxis im Bereich
Neurotechnologie zugrunde, und wie wird deren Einhaltung gegebenenfalls
überprüft?
Neurotechnologie-spezifische ethische Grundsätze für die Förder- und
Regulierungspraxis ergeben sich unter anderem durch die UNESCO-Empfehlung zum
ethischen Umgang mit Neurotechnologien und der OECD-Empfehlung zu
verantwortungsvoller Innovation in den Neurotechnologien.
25. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, eigenständige
„Neurorechte“ (
https://ethz.ch/de/news-und-veranstaltungen/eth-news/news/2021/1
0/menschenrechte-auf-die-neurotechnologie-ausweiten.html), etwa
kognitive Freiheit, mentale Privatsphäre, geistige Unversehrtheit und
psychologische Kontinuität, als ethische beziehungsweise rechtliche
Kategorie zu verankern, und wenn ja, in welcher Form?
Die Argumentation im zitierten Artikel ist nicht rechtlicher, sondern ethischer
Art. Die bestehenden Grundrechte bieten in rechtlicher Hinsicht bereits einen
umfassenden Schutz. Die Bundesregierung beobachtet die Lage weiter eng und
kontinuierlich und verweist im Übrigen auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung.
26. Hat sich die Bundesregierung zur im November 2025 von der UNESCO-
Generalkonferenz verabschiedeten „Recommendation on the Ethics of
Neurotechnology“ (
www.unesco.org/en/legal-affairs/recommendation-et
hics-neurotechnology) eine eigene Positionierung erarbeitet, wenn ja,
welche, und in welcher Form beabsichtigt sie gegebenenfalls deren
Umsetzung auf nationaler Ebene?
Die Bundesregierung hat sich umfassend in die Erarbeitungs- und
Abstimmungsprozesse der Empfehlung eingebracht. Die meisten der dort formulierten
Werte und Prinzipien sind in der deutschen Rechtsordnung tief verankert.
Zentrale Prinzipien der Empfehlung (wie Schutz von Gesundheit, Autonomie,
Gedankenfreiheit, Gleichberechtigung, der mentalen Privatsphäre und
personenbezogener Daten) genießen in Deutschland umfassenden grundrechtlichen
Schutz.
In Absprache mit dem Auswärtigen Amt hat die Deutsche UNESCO-
Kommission Ende des Jahres 2025 ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag
gegeben. Dieses untersucht, inwieweit die Anforderungen der UNESCO-
Empfehlung zur Ethik der Neurotechnologie in Deutschland bereits umgesetzt sind und
in welchen Bereichen weiterer Handlungsbedarf besteht.
Das im Frühjahr des Jahres 2026 veröffentlichte Gutachten kommt zu dem
Ergebnis, dass Deutschland die Anforderungen der Empfehlung für die
Entwicklung und Anwendung von Neurotechnologien im medizinischen Bereich bereits
im Wesentlichen erfüllt. Die Ergebnisse des Gutachtens und der sich daraus
gegebenenfalls noch ergebende Handlungsbedarf wird derzeit geprüft. Ergänzend
hierzu plant das Bundesministerium für Gesundheit aktuell ein eigenes
Gutachten zu vergeben, um die gesundheitsspezifischen Umsetzungsbedarfe aus den
UNESCO-Empfehlungen für Deutschland zu prüfen und mögliche
Wissenslücken zu schließen.
27. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls die
Empfehlungen der OECD zu verantwortungsvoller Innovation im Bereich
Neurotechnologie („Responsible Innovation in Neurotechnology“, 2019)
in ihrer eigenen Förder- und Regulierungspraxis?
Die Empfehlungen werden im Förderschwerpunkt des BMFTR zu ethischen,
rechtlichen und sozialen Aspekten in den Lebenswissenschaften adressiert.
Unter anderem wurden zwei Förderrichtlinien veröffentlicht (Richtlinie zur
Förderung von Zuwendungen für multinationale Forschungsprojekte zu
ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der Neurowissenschaften im Rahmen
des ERA‑NET NEURON vom 10. Januar 2023 und Förderrichtlinie zur
Förderung von Forschungsprojekten zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten
der Neurowissenschaften vom 6. Oktober 2021), deren Ziel es auch war,
Umsetzungsbeiträge zu liefern.
28. Hat sich die Bundesregierung zu der Forderung von United Nations
International Children’s Emergency Fund (UNICEF), Kinderrechte
(
www.unicef.org/innocenti/reports/neurotechnology-and-childrens-ri
ghts) ausdrücklich in Regulierungsrahmen für Neurotechnologie
einzubeziehen, eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet
diese?
Die Bundesregierung teilt das Anliegen, die Rechte von Kindern und
Jugendlichen im digitalen und technologischen Raum besonders zu schützen. Die UN-
Kinderrechtskonvention bildet hierfür die Grundlage. Die Interessen
Minderjähriger werden bereits im Rahmen bestehender Schutzbestimmungen im
Datenschutz-, Produktsicherheits- und Jugendschutzrecht berücksichtigt.
29. Welche bestehenden gesetzlichen Regelungen sieht die Bundesregierung
derzeit als einschlägig für den Einsatz von Neurotechnologien in
Deutschland?
Spezialgesetzlich werden Neurotechnologien abhängig von ihrer
Zweckbestimmung durch verschiedene gesetzliche Regelung adressiert. Für den
Gesundheitsbereich finden sich rechtliche Vorgaben insbesondere für
Neurotechnologien, die Medizinprodukte sind, in der MDR, dem Medizinprodukterecht-
Durchführungsgesetz und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Für die
Erhebung und Auswertung neuronaler Daten gelten die DSGVO sowie das
Bundesdatenschutzgesetz. Soweit Neurotechnologien Künstliche Intelligenz einsetzen
ist auch die europäische KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689)
relevant.
30. Hält die Bundesregierung den bestehenden Rechtsrahmen für
ausreichend, um neuronale Daten als besonders sensible personenbezogene
Daten zu schützen, oder sieht sie Regelungslücken?
31. Plant die Bundesregierung ein eigenständiges Gesetz oder eine
Novellierung bestehender Gesetze speziell zur Regulierung von
Neurotechnologien, und wenn ja, mit welchem Zeitplan?
32. Hat sich die Bundesregierung hinsichtlich der Einführung eigenständiger
„NeuroRights“-Gesetze in einzelnen US-Bundesstaaten (Colorado
Privacy Act, General Assembly of the State of Colorado § 24‐1058,” (2024)
oder
www.techpolicy.press/neural-data-and-consumer-privacy-california
s-new-frontier-in-data-protection-and-neurorights/) sowie zur
Verankerung von Neurorechten in der chilenischen Verfassung im Jahr 2021
(
https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC11491849/) eine eigene
Auffassung gebildet, wie lautet diese gegebenenfalls, und sieht sie darin
gegebenenfalls Vorbilder für mögliche Regelungsansätze für Deutschland?
33. Hat sich die Bundesregierung zu einer möglichen EU-weiten
Regulierung von Neurotechnologien, etwa im Rahmen des KI-Rechts (AI Act;
KI = Künstliche Intelligenz, englisch: AI = Artificial Intelligence), der
Medizinprodukteverordnung (MDR) oder eines eigenständigen
Rechtsakts, eine eigene Position erarbeitet, wie lautet diese gegebenenfalls, und
in welchen Gremien bringt sie sich hierzu gegebenenfalls ein?
Die Fragen 30 bis 33 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das einschlägige Datenschutz-, Produktsicherheits- und Gesundheitsrecht
bietet bereits einen technologieneutralen und wirksamen Rahmen. Neuronale
Daten, die physiologische und gesundheitliche Informationen offenbaren, fallen
unter Artikel 9 DSGVO und genießen damit den höchsten Schutzstandard. Die
Bundesregierung prüft kontinuierlich, ob sich im Zuge des technologischen
Fortschritts regulatorischer Auslegungs- oder Anpassungsbedarf ergibt.
Verfassungs- und datenschutzrechtliche Gesetzgebungsinitiativen anderer Staaten
werden aufmerksam verfolgt.
Die MDR-Revision wird derzeit in Brüssel verhandelt. Aktuelle
Verhandlungspositionen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht kommentiert werden. Im
sogenannten KI-Omnibus, einem Gesetzgebungspaket zur Anpassung der
europäischen Regeln für künstliche Intelligenz, wurden Neurotechnologien nicht
ausdrücklich berücksichtigt.
34. Inwiefern sieht die Bundesregierung gegebenenfalls Parallelen zwischen
den in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/5713 dargestellten Herausforderungen bei KI-
gestützten und telemedizinischen Anwendungen im Gesundheitswesen –
insbesondere hinsichtlich Datenschutz, IT-Sicherheit und
Medizinprodukterecht – und den in dieser Kleinen Anfrage aufgeworfenen Fragen
zur Regulierung von Neurotechnologien (vgl. Vorfragen), und plant sie
eine konsistente regulatorische Behandlung beider Technologiefelder?
Wie in der Antwort zu Frage 29 dargestellt, unterliegen Neurotechnologien, die
Medizinprodukte sind, den einschlägigen europäischen Anforderungen,
einschließlich Anforderungen an den Datenschutz und der Cybersicherheit.
Die Europäische Kommission hat einen Reformvorschlag zur Änderung des
europäischen Medizinprodukterechts mit einem Bündel an Maßnahmen zur
Vereinfachung und Entbürokratisierung vorgelegt. Unter anderem wird eine
Vereinheitlichung von Anforderungen aus der europäischen KI-Verordnung für
Medizinprodukte vorgeschlagen. Zudem soll eine Pflicht eingeführt werden,
Cybersicherheitsvorfälle, die weder die öffentliche Gesundheit noch die
Patientensicherheit gefährden, zu melden, damit die nationalen Computer-
Notfallteams (CSIRTs) und die europäische Agentur der Europäischen Union für
Cybersicherheit (ENISA) ein besseres Lagebild erhalten. Die Bundesregierung
verfolgt das Ziel einer konsistenten, technologieneutralen und ethisch
fundierten Regulierung digitaler Gesundheitsanwendungen.
35. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den in ihrer Antwort
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/316 zu Problemen bei der Umsetzung der EU-
Medizinprodukteverordnung beschriebenen Engpässen bei „Benannten Stellen“ und
Zertifizierungsverfahren, und welche Auswirkungen erwartet sie hieraus
gegebenenfalls für die Zulassung neuartiger Hochrisiko-
Neurotechnologieprodukte, etwa Hirnimplantate?
Die Europäische Kommission hat mit Durchführungsverordnung (EU)
2026/977 auf strukturelle Herausforderungen reagiert, was zu einer
Harmonisierung der Anforderungen an Benannten Stellen beitragen wird. Zudem hat die
Europäische Kommission mit dem Reformvorschlag zur Änderung des
europäischen Medizinprodukterechts (siehe Antwort zu Frage 34) auch
Vereinfachungen und Entbürokratisierungen im Hinblick auf Benannte Stellen
vorgeschlagen. Ziel ist es die Vorhersehbarkeit und die Kosteneffizienz des
Zertifizierungsverfahrens durch Benannten Stellen zu verbessern.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus keine neuen Erkenntnisse im Hinblick
auf Engpässe bei Benannten Stellen und Zertifizierungsverfahren. Insgesamt
sieht sie keine Funktionsdefizite im Zertifizierungssystem für die kommenden
Jahre.
36. Welchen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung gegebenenfalls
speziell für den Verkauf und die Nutzung von Neurotechnologie-
Konsumgüterprodukten außerhalb des Medizinprodukterechts, beispielsweise
Wellness- und Gaming-Anwendungen?
Konsumgüter unterliegen dem allgemeinen Produktsicherheits- und
Verbraucherschutzrecht sowie den europäischen Vorgaben für den Binnenmarkt. Sofern
von nicht-medizinischen Geräten keine direkten Gesundheitsgefahren
ausgehen, sieht die Bundesregierung derzeit keinen unmittelbaren
bereichsspezifischen Gesetzgebungsbedarf, beobachtet den Konsumgütermarkt jedoch
aufmerksam.
In Bezug auf Gaming wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Die weitere
Entwicklung wird auch im Hinblick auf den Regelungsbedarf aufmerksam
beobachtet.
37. Hält die Bundesregierung gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen im Umgang mit neurotechnologischen Wearables und
mit Anwendungen im Bildungsbereich für notwendig?
a) Wenn ja, arbeitet sie bereits an einem Gesetzentwurf, und wann wird
dieser gegebenenfalls vorliegen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen hält sie zusätzliche gesetzliche
Regelungen für nicht notwendig?
Die Bundesregierung hält die bestehenden bereichsspezifischen
Schutzregelungen im Jugendschutzrecht, Datenschutzrecht sowie im Schul- und
Bildungsrecht der Länder derzeit für ausreichend. Spezifische Gesetzentwürfe für
neurotechnologische Wearables sind aktuell nicht geplant.
38. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls zum Stand
von Forschung und Entwicklung für Anwendungen des sogenannten
Neuroenhancement weltweit, und sieht sie diesbezüglich bereits
Regulierungsbedarf auf nationaler und internationaler Ebene?
Die Bundesregierung verfolgt die aktuellen wissenschaftlichen Entwicklungen
und Fortschritte in den Neurotechnologien, zu denen auch das Thema
Neuroenhancement gehört. Das Thema war zuletzt ein Aspekt bei den Abstimmungen
zur UNESCO-Empfehlungen in den Neurotechnologien. Auf
Regulierungsbedarf wird die Bundesregierung reagieren.
Anwendungen des „Neuroenhancement“, im Sinne pharmakologischer oder
technologisch basierter Steigerung kognitiver Leistungen ohne therapeutischen
Anlass, bewegen sich derzeit überwiegend im Bereich der akademischen
Forschung sowie in Nischenanwendungen des Konsummarktes. Soweit
Arzneimittel oder Medizinprodukte zulassungsüberschreitend genutzt werden („Off-
Label-use“), greifen die bestehenden arzneimittel-, medizinprodukt- und
apothekenrechtlichen Bestimmungen. Ein gesonderter Regulierungsbedarf für das
technologische Neuroenhancement wird im Zuge des technologischen
Fortschritts fortlaufend geprüft.
Es wird darüber hinaus auf die Antwort zu den Fragen 2 und 33 verwiesen.
39. Welche Genehmigungs- und Zulassungsverfahren gelten in Deutschland
derzeit für invasive Neurotechnologien wie Hirnimplantate, und sieht die
Bundesregierung hier Anpassungsbedarf angesichts der rapiden
Fortschritte in der technologischen Entwicklung?
Für das Inverkehrbringen von Medizinprodukte gilt in Europa die MDR und in
Deutschland zusätzlich das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz. Das
danach geltende Medizinprodukterecht gewährleistet für invasive
Neurotechnologien aufgrund ihrer Einstufung in die höchste Risikoklasse III ein hohes
regulatorisches Schutzniveau.
40. Welche Risikoklassifizierung sieht die Medizinprodukteverordnung
derzeit für invasive Hirn-Computer-Schnittstellen vor, und hält die
Bundesregierung diese Einstufung angesichts der Eingriffstiefe und der
Sensibilität neuronaler Daten für sachgerecht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 39 verwiesen.
41. Werden nichtinvasive Neurotechnologien, etwa EEG-basierte
Anwendungen, als Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach § 33a des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zugelassen oder befinden
sich entsprechende Anträge derzeit im Prüfverfahren beim Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)?
Entsprechende Anwendungen waren bisher nicht im Antragsverfahren und sind
daher auch nicht im Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)-Verzeichnis
gelistet. Ob eine solche Anwendung im Verzeichnis gelistet werden könnte, wäre
im Einzelfall anhand des konkreten Produkts, der in Anspruch genommenen
positiven Versorgungseffekte und der vorgelegten Daten im Abgleich mit den
gesetzlich vorgegebenen Kriterien zu prüfen.
42. Werden neue neurotechnologische Verfahren, insbesondere invasive
Hirn-Computer-Schnittstellen, derzeit einer Frühbewertung durch den
Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) nach § 137h SGB V
unterzogen, wenn ja, in wie vielen Verfahren, und mit welchem Ergebnis?
Gemäß § 137h Sozialgesetzbuch (SGB) V werden neue Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden, für die erstmalig eine Anfrage nach § 6 Absatz 2 Satz 3
des Krankenhausentgeltgesetzes oder nach § 6 Absatz 4 Satz 2 der
Bundespflegesatzverordnung gestellt wird und wenn die Methode ein neues
theoretischwissenschaftliches Konzept aufweist, vom Gemeinsamen Bundesausschuss
(GBA) bewertet. Das Nähere zum Verfahren regelt der GBA in seiner
Verfahrensordnung, weitere Informationen sind im Internetangebot des GBA abrufbar.
Die vom GBA gemäß § 137h SGB V durchgeführten Verfahren sind
transparent im Internetangebot veröffentlicht. In der dort angebotenen Übersicht
finden sich die Beschlüsse, Bekanntmachungen und Verfahrensstände zu allen
neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher
Risikoklasse, zu denen der GBA eine Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V
oder eine Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 SGB V durchführt oder bereits
vorgenommen hat.
43. Welche berufsrechtlichen Qualifikationsanforderungen bestehen derzeit
für Ärzte, die invasive neurotechnologische Eingriffe vornehmen oder
Neuroenhancement-Leistungen außerhalb einer medizinischen Indikation
anbieten?
Grundlagen zum Verständnis neurotechnologischer Verfahren werden bereits
im Rahmen des Medizinstudiums vermittelt. Die Durchführung invasiver
neurotechnologischer Eingriffe erfordert hingegen Handlungskompetenz, die
üblicherweise erst im Rahmen der ärztlichen Fort- und Weiterbildung erworben
wird. Für die ärztliche Fort- und Weiterbildung sowie Fragen der
Berufsausübung sind die Länder zuständig, die ihre Zuständigkeit auf die
Landesärztekammern übertragen haben.
44. Nach welchen Kriterien erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit die Erstattungsfähigkeit neurotechnologischer Behandlungen (z. B.
Neurofeedback) durch die gesetzliche Krankenversicherung, und sieht
die Bundesregierung hier gegebenenfalls Regelungsbedarf angesichts der
technologischen Entwicklung?
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf
eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der
medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Versorgung. Die
Versorgung muss zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht
überschreiten und muss wirtschaftlich erbracht werden. Die Vertragsärzte sind im
Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages zur Erbringung dieser Leistungen
verpflichtet. Jeder Vertragsarzt hat die vertragsärztlichen Leistungen nach den Regeln
der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten
Standes der medizinischen Kenntnisse zu erbringen. Neurotechnologische
Behandlungen können je nach Ausgestaltung, Zweckbestimmung und
Anwendungsort unterschiedlichen Leistungsbereichen der gesetzlichen
Krankenversicherung zugeordnet sein.
Für neurotechnologische Produkte zur Eigenanwendung in der Häuslichkeit der
Versicherten kommt eine Erstattungsfähigkeit nach § 33 Absatz 1 SGB V in
Betracht. Voraussetzung ist, dass sie der Sicherung des Erfolgs der
Krankenbehandlung dienen oder dazu bestimmt sind, einer drohenden Behinderung
vorbeugen oder eine bestehende Behinderung ausgleichen. Dies kann
beispielsweise bei neurotechnologischen Kommunikations- oder Steuerungshilfen für
Menschen mit schweren körperlichen Beeinträchtigungen der Fall sein. § 33
Absatz 1 SGB V ist dabei grundsätzlich technologieoffen konzipiert und
erlaubt auch die Versorgung mit innovativen Produkten. Ist ein Produkt
untrennbar mit einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode verbunden, ist
für die Erstattungsfähigkeit zunächst eine positive Bewertung dieser Methode
durch den GBA erforderlich.
45. Sieht die Bundesregierung angesichts der zunehmenden Verbreitung von
Neuroenhancement-Angeboten Bedarf für eine berufsrechtliche oder
gesetzliche Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen Ärzte solche nicht
indikationsgebundenen Verfahren anbieten dürfen, vergleichbar
bestehenden Regelungen im Arzneimittel- und Dopingrecht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen.
46. Existieren spezifische Anforderungen an die Einwilligungsfähigkeit und
Betreuung nicht einwilligungsfähiger Patientinnen und Patienten –
insbesondere Kinder, Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen und schwer
kranke Patienten – bei der Anwendung invasiver Neurotechnologien, und
sieht die Bundesregierung hier Regelungslücken gegenüber den
allgemeinen betreuungsrechtlichen Vorgaben?
In Hinblick auf die Anwendung invasiver Neurotechnologien existieren keine
spezifischen Anforderungen. Die Bundesregierung beobachtet die
Entwicklungen und den sich daraus etwaig ergebenen Anpassungsbedarf kontinuierlich.
47. Welche Regelungen des Patientendatenschutzes, insbesondere im
Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte, finden nach
Auffassung der Bundesregierung auf neuronale Daten Anwendung, und hält sie
diese für ausreichend, um der besonderen Sensibilität solcher Daten
gerecht zu werden?
Neuronale Daten, die Auskunft über den Gesundheitszustand einer natürlichen
Person geben können, unterliegen dem allgemeinen und bereichsspezifischen
Datenschutzrecht. Werden neuronale Daten im Rahmen der medizinischen
Versorgung erhoben und in der elektronischen Patientenakte (ePA) verarbeitet,
gelten die strengen Anforderungen des SGB V (§§ 334 ff.). Diese Regelungen
garantieren den Schutz der Grundrechte der Betroffenen und gewähren den
Patientinnen und Patienten umfassende Souveränität und Zugriffskontrolle über
ihre Daten. Die Bundesregierung hält diesen Rechtsrahmen für geeignet, der
besonderen Sensibilität neuronaler Daten Rechnung zu tragen.
Kleine Anfrage der AfD auf BT-Drs.: 21/7985
Anlage
Frage 15:
Welche Forschungsprojekte im Bereich Neurotechnologie wurden in den vergangenen zehn Jahren mit Bundesmitteln gefördert (bitte nach
Projektbezeichnung, zuständigem Ressort, Fördersumme und Laufzeit auflisten)?
Antwort:
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert(e) folgende Projekte:
Projektbezeichnung: (Gesamt)Fördersumme: Laufzeit:
NEARBY: Rausch- und
variabilitätsfreie Brain-Computer-
Interface Systeme für einen Einsatz
auch außerhalb des Labors
1.529.168 € 01.12.2023 – 28.02.2027
Software Sprint – Einzelvorhaben:
PsyLink - Plattformunabhängiges UI
zur Computersteuerung mit
Biosignalen
47.497 € 01.03.2024 – 31.08.2024
Verbundprojekt RenormalizedFlows:
Transparentes Tiefes Lernen mit
Renormalisierten Flows
2.369.706 € 01.01.2020 – 30.06.2023
Neuronales Elektroniksystem für
bidirektionale Verbindungen mit
Exoprothesen und Exoskeletten -
NerveRepack
756.976 € 15.07.2023 – 31.05.2027
Künstliche Intelligenz für mehr
Autonomie und Mobilität bei
Neurodefiziten - AI.D
4.986.302 € 01.07.2022 – 31.12.2026
Vertrauenswürdige und
energiesparsame Edge-Elektronik für
medizinische Anwendungen -
MEDGE
5.458.030 € 01.11.2022 – 31.01.2026
Kleine Anfrage der AfD auf BT-Drs.: 21/7985
Anlage
Elektroniksysteme für MRT-
kompatible Neuroimplantate - MR-
implant
2.004.767 € 01.03.2018 – 31.12.2021
DZPG Ausbauförderung - Standort
Tübingen - Arbeitspakete der
Universität Tübingen
5.258.647 € 01.09.2025 - 31.08.2030
NeuroPain – Präzise
Neuromodulation bei chronischen
Schmerzen – Integration von
funktioneller MRT und fokussiertem
Ultraschall für eine personalisierte
Behandlung
359.688 € 01.06.2026 - 31.05.2029
REWIRING - Personalisierte Gehirn-
Körper-Schnittstellen zur
Wiederherstellung der Gehfähigkeit
nach Schlaganfall
350.429 € 01.05.2025 - 30.04.2028
RECAST - Wiederherstellung des
Schlaf-Wach-Gleichgewichts bei
Parkinson durch Tiefe Hirnstimulation
488.087 € 01.07.2023 - 31.12.2027
DC4MND - Wirkungsweise der
transspinalen Gleichstromstimulation
(tcDCS) bei Motoneuron-
Erkrankungen
235.044 € 01.06.2023 - 31.05.2026
ReDyslexia - Entwicklungsbedingte
Legasthenie verstehen und gezielt
behandeln: vom Tiermodell zum
Menschen - Deutsches Teilprojekt
283.823 € 01.09.2022 - 31.05.2026
SCH-TRS-NIBS - Nicht-invasive
Hirnstimulation bei
behandlungsresistenter
Schizophrenie: ein systematisches
Review und eine Netzwerk-
Metaanalyse
173.131 € 01.12.2022 - 31.12.2025
I-See - Verbesserte intra-kortikale
visuelle Prothesen durch komplexe
Kodierung und Einbindung spontaner
Aktivitätszustände
139.497 € 01.10.2021 - 31.12.2025
Kleine Anfrage der AfD auf BT-Drs.: 21/7985
Anlage
I-See - Verbesserte intra-kortikale
visuelle Prothesen durch komplexe
Kodierung und Einbindung spontaner
Aktivitätszustände, Teilprojekt
Bochum
1.024.763 € 01.10.2021 - 31.12.2025
DZPG Aufbauförderung - "Standort
Tübingen" - Individualisierte
Behandlungskonzepte durch
modellbasierte Integration
multimodaler Daten
2.342.102 € 01.05.2023 - 31.08.2025
REMOPD - Wiederherstellung der
motorischen Funktion in Parkinson
mit nicht-invasiver hybrider
transkranialer Neuromodulation –
Verwendung von Elektrischer
Interferenz zur gezielten Stimulation
definierter Hirnstrukturenströme
310.099 € 01.07.2021 - 31.12.2024
DIPS - Explorative Studie zur Bild-
und Computergestützten Einstellung
für die Tiefenhirnstimulation bei
Dystonie-Patienten
470.595 € 01.03.2021 - 31.12.2024
NeuroPhage - Gezielte
Phagenbasierte neurale Stimulation bei
neurodegenerativen Erkrankungen -
Funktionalisierung und
Radiomarkierung von
maßgeschneiderten Nanophagen
523.981 € 01.06.2021 - 30.11.2024
REMOPD - Wiederherstellung der
motorischen Funktion in Parkinson
mit nicht-invasiver hybrider
transkranialer Neuromodulation -
Entwicklung eines Ultraschallsystems
zur niederfrequenten hybriden
Neurostimulation
319.350 € 01.06.2021 - 30.11.2024
Decodierung kortikaler und
subkortikaler Hirnaktivität auf Basis
künstlicher neuronaler Netzwerke zur
Entwicklung einer intelligenten und
adaptiven tiefen Hirnstimulation
432.623 € 01.03.2019 - 30.08.2024
Kleine Anfrage der AfD auf BT-Drs.: 21/7985
Anlage
DiSCoVeR - Untersuchung der
Effekte eines Videospiels zur
kognitiven Kontrolle und selbst
applizierter, nicht invasiver
Gehirnstimulation zur Behandlung
von Depression - Effizienz- und
Durchführbarkeitsprüfung
943.408 € 01.06.2019 - 31.05.2024
DYNASTI - Patientenspezifische
dynamische Modellierung und
Optimierung der Tiefen
Hirnstimulation - Elektrische
Stimulation zur Identifizierung neuer
Biomarker des Cortex-Basalganglien-
Netzwerks
207.444 € 01.05.2021 - 30.04.2024
STIMCODE - Hirnstimulation neu
betrachtet – partizipative Entwicklung
eines Code of Conducts für die
Europäische Union - Teilprojekt
Partizipationsprozesse
263.427 € 01.04.2021 - 31.10.2023
STIMCODE - Hirnstimulation neu
betrachtet - partizipative Entwicklung
eines Code of Conducts für die
europäische Union - Teilprojekt
Sachstand Hirnstimulation
97.137 € 01.04.2021 - 30.04.2023
Verbundprojekt: Verbesserung von
Gedächtnisfunktionen bei älteren
Erwachsenen durch Training und
nicht-invasive Hirnstimulation
(TRAIN-STIM), Teilprojekt der
Charité - Universitätsmedizin Berlin
578.713 € 01.07.2015 - 31.12.2022
Verbundprojekt: Verbesserung von
Gedächtnisfunktionen bei älteren
Erwachsenen durch Training und
nicht-invasive Hirnstimulation
(TRAIN-STIM), Teilprojekt der TU
Dresden
581.479 € 01.07.2015 - 31.12.2022
Verbund GCBS im Forschungsnetz
psychische Erkrankungen:
PsychotherapiePlus- Augmentation
982.046 € 01.02.2015 - 31.08.2022
Kleine Anfrage der AfD auf BT-Drs.: 21/7985
Anlage
von Kognitiv-Behavioraler
Psychotherapie mit präfrontaler
Gleichstromstimulation bei Patienten
mit Major Depression - WP6
Verbund GCBS im Forschungsnetz
psychische Erkrankungen:
Transkranielle Gleichstromstimulation
(tDCS) zur Behandlung der Major
Depression - Eine prospektive,
multizentrische, doppelblinde,
randomisierte, plazebo-kontrollierte
Studie (DepressionDC) - WP7
1.194.345 € 01.02.2015 - 31.05.2022
Verbund GCBS im Forschungsnetz
psychische Erkrankungen:
Pathophysiologiespezifische
Entwicklung der transkraniellen
Gleichstromstimulation (tDCS) des
präfrontalen Kortex –
Untersuchungen zur funktionellen
MRT Konnektivität - WP5
505.888 € 01.02.2015 - 30.11.2021
Verbund GCBS im Forschungsnetz
psychische Erkrankungen: tDCS,
THS und rTMS in Tiermodellen
psychiatrisch relevanter Phänotypen -
eine komparative Studie, Projektteil
Bochum - WP1
499.954 € 01.02.2015 - 28.02.2021
Verbund GCBS im Forschungsnetz
psychische Erkrankungen:
PsychotherapiePlus- Augmentation
von Kognitiv-Behavioraler
Psychotherapie mit präfrontaler
Gleichstromstimulation bei Patienten
mit Major Depression - WP6
144.537 € 01.06.2019 - 31.01.2021
Verbundprojekt: Verbesserung von
Gedächtnisfunktionen bei älteren
Erwachsenen durch Training und
nicht-invasive Hirnstimulation
(TRAIN-STIM), Teilprojekte des
IfADo
1.024.288 € 01.07.2015 - 31.12.2020
Kleine Anfrage der AfD auf BT-Drs.: 21/7985
Anlage
Verbund GCBS im Forschungsnetz
psychische Erkrankungen: tDCS,
THS und rTMS in Tiermodellen
psychiatrisch relevanter Phänotypen -
eine komparative Studie (Teil Charité)
- WP1
435.847 € 01.02.2015 - 31.10.2020
Verbund GCBS im Forschungsnetz
psychische Erkrankungen:
Anhaltende Verbesserung
mangelnder kognitiver Kontrolle
durch mit transkranieller
Gleichstromstimulation (tDCS)
unterstütztem Training - WP4
454.885 € 01.02.2015 - 31.01.2020
Verbundprojekt: Verbesserung von
Gedächtnisfunktionen bei älteren
Erwachsenen durch Training und
nicht-invasive Hirnstimulation
(TRAIN-STIM) - Untersuchung der
Altersabhängigkeit des Effekts der
transkraniellen
Gleichstromstimulation auf die GABA-
Konzentration und die
Ruhekonnektivität im Gehirn
82.412 € 01.07.2015 - 31.12.2018
NEURON-Verbund RD_aDBS:
Entwicklung feedback-kontrollierter
Neuromodulationsstrategien zur
Behandlung therapierefraktärer
repetitiver Bewegungsstörungen
341.314 € 01.05.2014 - 31.10.2017
NEURON-Verbund TYMON:
Unsicherheitsmonitoring versus
Inhibitionskontrolle: Zur Rolle des
Nuclues subthalamicus und Effekten
der Tiefen Hirnstimulation auf
oszillatorische neuronale Netzwerke
bei der Parkinson-Krankheit im
Vergleich zur Zwangsstörung.
314.645 € 01.08.2014 - 31.12.2017
Verbundprojekt: Verbesserung von
Gedächtnisfunktionen bei älteren
Erwachsenen durch Training und
146.420 € 01.07.2015 - 30.06.2017
Kleine Anfrage der AfD auf BT-Drs.: 21/7985
Anlage
nicht-invasive Hirnstimulation
(TRAIN-STIM), Teilprojekt des
Universitätsklinikums Hamburg-
Eppendorf
Forschung ELSA Wissenstransfer:
Von der Wissenschaft zur
Öffentlichkeit: Das Beispiel der Tiefen
Hirnstimulation, TP 2 und TP 3
316.190 € 01.10.2013 - 31.05.2017
Forschung ELSA Wissenstransfer:
Von der Wissenschaft zur
Öffentlichkeit: Das Beispiel der Tiefen
Hirnstimulation, TP 1
204.307 € 01.10.2013 - 31.01.2017
NEURON-Verbund "REVIS":
Restitution von Sehleistungen nach
Schlaganfall durch nicht-invasive
elektrische Hirnstimulation
653.689 € 01.04.2012 - 31.03.2016
NEURON-Verbund "COGSTROKE":
Kognitive Erholung nach dem
Schlaganfall. Ein translationaler
Ansatz zur Entwicklung neuer
Therapien für höhere motorische
Defizite
277.270 € 01.04.2012 - 31.03.2016
NEO - NeuroAI ELSA Observatorium:
Kollaborative Ethik und Governance
für verantwortungsvolle neuromorphe
und KI-gestützte Technologien in den
Biomedizinischen Wissenschaften
941.637 € 01.03.2026 - 28.02.2029
RHUNE - Research Hub Neuroethik 997.863 € 01.03.2024 - 29.02.2028
PRIVETDIS - Mentale Privatheit,
Neurotechnologie und Behinderung:
ethische, rechtliche und soziale
Aspekte
264.264 € 01.05.2024 - 30.04.2027
HYBRIDMIND - Untersuchung
empirischer, ethischer und rechtlicher
Aspekte intelligenter Neuroprothesen
321.556 € 01.07.2021 - 31.12.2024
INPI - Internationale Neuroethik-
Patent-Initiative - rechtliches
Teilprojekt
153.879 €
01.04.2021 - 31.12.2024
Kleine Anfrage der AfD auf BT-Drs.: 21/7985
Anlage
STIMCODE - Hirnstimulation neu
betrachtet – partizipative Entwicklung
eines Code of Conducts für die
Europäische Union
344.374 € 01.04.2021 - 31.10.2023
FUTUREBODY - Die Zukunft des
menschlichen Körpers im Lichte
neurotechnologischen Fortschritts
282.864 €
01.07.2018 - 31.12.2022
INTERFACES: Internationales
Forschungsprojekt zu ethischen,
rechtlichen und sozialen Aspekten
von Brain-Computer-Interfaces (BCI)
125.027 € 01.05.2016 - 31.12.2019
BIONIK: Bidirektionale Schnittstelle
zwischen Neuroorthesen und
Nutzenden zur interaktiven Kontrolle
958. 320 € 01.04.2026 - 31.03.2029
ISES: Interaktives
Schlafmonitoringsystem zur
frühzeitigen Erkennung
geschlechtsspezifischer
Schlafstörungen im Rahmen der
hausärztlichen
Vorsorgeuntersuchungen
1.335.547 € 01.11.2025 - 31.10.2028
PARLO: Entwicklung einer
innovativen Neurobandage mit
integrierter Mess- und
Stimulationsfunktion zur Reduktion
von Parkinson Tremor an der Hand
793. 573 € 01.02.2025 - 31.01.2028
InsomnAI: Mobile hirnelektrische
Stimulation zur Verbesserung der
Schlafqualität
593. 580 € 01.02.2025 - 31.01.2028
Neurofunktioneller Anzug-STS:
'SmartTexStim' - Integrierte
Elektrostimulationstextilien
1.281.993 € 01.01.2025 - 31.12.2027
Verbundprojekt: Brain-Computer-
Interface gestützte Greifrehabilitation
(MindMove)
958.938 € 01.11.2025 - 31.10.2027
EMGRoll: Intuitive Steuerung von
Rollstühlen mittels hochaufgelöster
Muskelsignale
984.986 € 01.09.2024 - 31.08.2027
Kleine Anfrage der AfD auf BT-Drs.: 21/7985
Anlage
NeuroVR-Plus: Adaptives VR-
Training & transkranielle
Gehirnstimulation zur Verbesserung
der Kognition älterer Menschen
749.246 € 01.04.2024 - 31.03.2027
NOE-EMY: Eingebettete KI für
Neuromuskuläre Orthesen
690.458 € 01.03.2024 - 28.02.2027
FACErehab: Heimbasiertes EMG-
Biofeedbacktraining für Patienten mit
Gesichtsnervenlähmung - Interaktive
Rehabilitation im Patientenumfeld
1.237.092 € 01.01.2024 - 31.12.2026
Verbundprojekt: Bedarfsgerechte
Vagus-Nerv-Stimulation für die
Rehabilitation nach Schlaganfall
(BeVaReS)
1.739.836 € 01.09.2022 - 31.12.2026
Verbundprojekt: Neuromodulation bei
seltenen neuropsychiatrischen
Erkrankungen mit fokussiertem
multimodalen-multi-parameter Ultraschall
(3MP-FUS)
7.798.283 € 01.05.2022 - 31.12.2026
ZURONET: Zukunftsweisende
Robotik in der Neurotherapie und
Rehabilitationsmedizin
928.674 € 01.02.2025 - 31.10.2026
PlexoMotion: Interaktive und
funktionsadaptierte Armorthese zur
Reaktivierung einer gelähmten
Armmotorik
679.970 € 01.04.2022 - 30.06.2025
UFO: Einsatz neUrophysiologischer
Schnittstellen und taktil unterstützter
virtueller Realität zur Förderung von
beruflicher InklusiOn
1.387.970 € 01.09.2021 - 28.02.2025
METIS: Mobile Sensortechnologien
für die Behandlung neurologischer
Störungen
460.933 € 01.08.2022 - 31.12.2024
Verbundprojekt: Sensorbasierte
transkutane adaptive
Rückenmarkstimulation zur
Spastizitätsreduktion (STARS)
844.037 € 01.04.2021 - 30.09.2024
Kleine Anfrage der AfD auf BT-Drs.: 21/7985
Anlage
RoboAppEE: Roboter-
Assistenzsystem für die schnelle und
hochpräzise Applikation
mehrkanaliger EEG-Montagen
734.291 € 01.12.2020 - 31.12.2023
Verbundprojekt: Kombination von
virtueller Realität (VR) und Brain-
Computer-Interface (BCI) zur
Therapie chronischer Schmerzen
(VirtualNoPain)
1.910.619 € 01.07.2020 - 31.12.2023
Konfigurierbare Elektronikplattform
zur individualiserten Rehabilitation
nach Schlaganfall und
Querschnittslähmung -
SmartSense4Life
2.050.011 € 01.02.2020 - 31.07.2023
Intelligenter emotional-empathischer
digitaler Assistent mit EEG-
Zeitreihenanalyse zur Früherkennung
und Verlaufskontrolle bei Alzheimer-
Demenz - IASON
654.241 € 01.07.2019 - 31.03.2023
REHOME: Effiziente und
motivierende
Schlaganfallrehabilitation zu Hause
892.968 € 01.02.2021 - 31.01.2023
Interaktive Neuroorthetik für die
Handfunktion nach Schlaganfall -
INERLINC
712.140 € 01.02.2019 - 31.12.2022
Neue, interaktive, individualisierte
und adaptive Hirnstimulationstherapie
bei Morbus Parkinson mit Hilfe von
Closed-Loop-Ansätzen - PD-
interaktiv
1.901.854 € 01.11.2018 - 31.07.2022
Entwicklung eines
patientenspezifischen ADHS-
Behandlungsverfahrens zur
niedrigschwelligen Anwendung der
nicht-invasiven transkraniellen
Elektrostimulation - CogniTor
341.470 € 01.07.2019 - 30.06.2022
Verbundprojekt: Interaktive
Mikroimplantate - INTAKT
9.000.332 € 01.11.2016 - 30.04.2022
Kleine Anfrage der AfD auf BT-Drs.: 21/7985
Anlage
Intelligente Orthetik und Prothetik für
eine verbesserte Mensch-Technik
Interaktion - INOPRO
9.335.465 € 01.11.2016 - 30.04.2022
Mobilitätsassistent für
Parkinsonpatienten - Mobil4Park
716.323 € 01.01.2019 - 31.03.2022
Kognitiver Arbeitsschutz für die
Mensch-Maschinen-Interaktion -
KAMeri
1.161.366 € 01.08.2018 - 31.07.2021
mobile EEG-basierte Hirnstimulation
zur Verbesserung des Hörens -
mEEGaHStim
1.716.365 € 01.04.2017 - 31.12.2020
Ein Trainings- und
Kommunikationssystem für schwer
hirngeschädigte pflegebedürftige
Patienten - NeuroCommTrainer
1.575.350 € 01.05.2017 - 30.11.2020
Adaptive und hochmotivierende
Rehabilitationsplattform für
Schlaganfallpatienten mit
Armlähmungen - AMoRSA
1.024.297 € 01.03.2017 - 31.08.2020
Selbstadministrierte, häusliche
Erfassung der Schlafgüte -
SOMNOgraph
1.162.953 € 01.05.2017 - 31.08.2020
lmplantierbare, bidirektionale Gehirn-
Computer-Schnittstelle zur
Wiederherstellung motorischer
Funktionen (MOTOR-BIC)
5.702.610 € 01.05.2015 - 31.08.2020
Gehirn-Computer-Schnittstelle für
Patienten in minimalen
Bewusstseinszuständen - CoMiCon
1.108.646 € 01.02.2017 - 31.01.2020
Pflegerische Unterstützung
epilepsieerkrankter Menschen durch
sensorische Anfallsdetektion -
EPItect
1.969.841 € 01.03.2016 - 31.08.2019
Hirn-Computer-Schnittstelle zur
Emotionserkennung für
neuroadaptive Assistenzsysteme - EMOIO
1.523.069 € 01.01.2015 - 30.06.2018
Intelligente Assistenzsysteme zur
Funktionsunterstützung und
823.842 € 01.12.2012 - 31.05.2016
Kleine Anfrage der AfD auf BT-Drs.: 21/7985
Anlage
Therapieüberwachung bei
neuromuskulären Störungen-
NASFIT
Industrie-in-Klinik-Plattform:
Konzeptionsphase -
Inkubationsplattform für
Medizininnovationen in der
Neurotechnologie am
Universitätsklinikum Tübingen
(NEUROTECH-LAUNCHPAD)
75.000 € 01.09.2015 - 29.02.2016
Industrie-in-Klinik-Plattform:
Konzeptionsphase - Mensch-
Maschine-Interaktion in der
Neuromedizin (NeuroTechGate)
29.440 € 01.09.2015 - 29.02.2016
Verbesserung von
Gedächtnisfunktionen bei älteren
Erwachsenen durch Training und
nicht-invasive Hirnstimulation
(TRAIN-STIM)
2.984.159 € 01.07.2015 – 31.12.2022
EUPHEMIA - Entwicklung von
Ultraschallwandlern zur hochpräzisen
Ultraschall-Neurostimulation mittels
Cross-Beam-Technologie
309.099 € 01.01.2022 – 31.12.2024
COMMI - Computergestützte Modelle
der multisensorischen Integration der
oberen Gliedmaßen bei Humanoiden
und Amputierten
259.916 €
01.03.2022 – 28.02.2025
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333