Nachhaltigkeit von Biomasse
der Abgeordneten Violetta Bock, Doris Achelwilm, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Jorrit Bosch, Janina Böttger, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Vinzenz Glaser, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, David Schliesing, Lisa Schubert, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Vor dem Hintergrund konkurrierender Nutzungsmöglichkeiten begrenzt verfügbarer Biomasse stellt sich die zentrale Frage, wie diese Ressource optimal eingesetzt werden kann. Laut einer aktuellen Analyse des Umweltbundesamtes (UBA) ist Biomasse weiterhin der wichtigste erneuerbare Energieträger in Deutschland. Im Jahr 2025 stammten 48 Prozent der Energiebereitstellung der erneuerbaren Energien aus Biomasse (www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen#berblick). Gleichzeitig fordert das UBA explizit, die energetische Nutzung von Anbaubiomasse nicht weiter auszubauen und die Energieversorgung langfristig weitgehend davon zu entkoppeln. Das UBA macht deutlich, dass das nachhaltig nutzbare Biomassepotenzial in Deutschland begrenzt ist und langfristig nicht den gesamten Bedarf einer wachsenden Bioökonomie decken kann. Laut einer Studie der Deutsche Energie-Agentur (dena) wird für 2045 allein im Gebäudesektor ein Bedarf von rund 200 TWh Biogas erwartet – das Vierfache der heimisch erschließbaren Mengen aus Abfall- und Reststoffen (www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2026/Potenziale_fuer_und_Bedarfe_von_gruenen_Gasen_und_OElen_im_Gebaeudebereich.pdf). Eine dadurch abzusehende Flächenkonkurrenz im In- und Ausland wird als zentraler limitierender Faktor für jede künftige Bioökonomiestrategie benannt, besonders im Hinblick auf Klimaschutzbelange wie eine nachhaltige Forstwirtschaft mit CO2-Senkenfunktion und der durch die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 veranlassten Flächenschutz von 30 Prozent inklusive des Prinzips „Food First“ (www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/2026-07/110_2026_TEXTE_0.pdf). Die Bundesregierung hat trotz bereits gesetzlich eingeplanter Mehrbedarfe wie beim Biokraftstoff sowie dem gestaffelt steigenden Anteil biogener Energieträger beim Gebäudemodernisierungsgesetz weiterhin aktuell keine belastbare Biomassestrategie vorgelegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Wann plant die Bundesregierung den Beschluss der nationalen Biomassestrategie?
Wann plant die Bundesregierung die Verabschiedung der Eckpunkte zur konkreten Umsetzung einer Grüngas-/Grünheizöl-Quote?
Wie viel Biomasse wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland produziert? Welcher Anteil davon dient zur energetischen Nutzung (bitte nach Jahr, Bundesländern und Art der Biomasse aufschlüsseln)?
Wie viel Biomasse wird nach Kenntnis der Bundesregierung importiert? Welcher Anteil davon dient zur energetischen Nutzung (bitte nach Jahr, Art und Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie viel Biomasse wird nach Kenntnis der Bundesregierung exportiert? Welcher Anteil davon dient zur energetischen Nutzung (bitte nach Jahr, Art und Abnehmerländern aufschlüsseln)?
Nach Einschätzung der Bundesregierung, aus welchen Ländern könnte der inländisch nicht erschließbare Mehrbedarf von Biomasseproduktion künftig bezogen und importiert werden?
Welcher Flächenbedarf ist nach Kenntnis der Bundesregierung für den Anbau von Energiepflanzen, sowie welcher Viehbestand für die Bereitstellung der eingesetzten Gülle sind derzeit für die Herstellung von Biogas und Biomethan erforderlich (bitte jeweils getrennt nach Biogas- und Biomethanerzeugung angeben und aufgeschlüsselt nach den eingesetzten Substraten)?
Mit welchem Bedarf an Anbaufläche für energetische Biomasse kalkuliert die Bundesregierung insgesamt in Deutschland für die Jahre 2030, 2040 und 2045?
Welche Art von Flächen sind für den Anbau welcher Pflanzen für die Erzeugung von Bioenergie in Deutschland geplant?
Mit welchem Anstieg und Bedarf an Biomasse zur Wärmeerzeugung kalkuliert die Bundesregierung hinsichtlich der im Gebäudemodernisierungsgesetz verankerten Biotreppe?
Mit welchem Anstieg und Bedarf an Biomasse zur Wärmeerzeugung kalkuliert die Bundesregierung hinsichtlich der im Gebäudemodernisierungsgesetz verankerten Grüngasquote?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um den durch das Gebäudemodernisierungsgesetz veranlagten Mehrbedarf an Biomasse zu decken, wenn heimische Ressourcen nicht ausreichen?
Liegen der Bundesregierung Berechnungen zu Kostensteigerungen aufgrund des Mehrbedarfs an Biomasse beim Heizen für Endverbraucher*innen vor? Wenn ja, welche und inwiefern werden diese berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht und werden diese noch einbezogen?
Sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung über den aktuellen Bestand hinausgehende Biomassekraftwerke geplant und wenn ja, mit welcher Kapazität und bis wann (bitte nach Art der Kraftwerke aufschlüsseln)?
Wie hoch wird nach Schätzungen der Bundesregierung das Potenzial der heimischen Biogasproduktion im Jahr 2030 und im Jahr 2040 sein (bitte Minimal- und Maximalwerte in Terrawattstunden pro Jahr angeben)?
Inwieweit bezieht die Bundesregierung die Auswirkungen von zunehmenden Dürre- und Starkregenereignissen auf die künftig für den Anbau von Nahrungsmitteln und Energiepflanzen verfügbaren landwirtschaftlichen Flächen mit ein?
Wie plant die Bundesregierung die Quoten nach § 14 Absatz 1 S. 6 der 38. Bundesimmissionschutzverordnung (BImSchV, Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe) zu erfüllen, welche von 2 Prozent im Jahr 2026 auf 9 Prozent im Jahr 2040 ansteigen?
Zu welchem Anteil, gemäß der energiepolitischen Strategie und Schätzungen der Bundesregierung, wird das Potenzial an heimisch produziertem Biogas im Jahr 2030 auf die jeweiligen Anwendungsfälle a) Verstromung vor Ort, b) Wärmeerzeugung vor Ort, c) Biomethaneinspeisung ins Erdgasnetz, d) Industrie und gegebenenfalls weitere entfallen (bitte die jeweiligen Minimal- und Maximalwerte in Terrawattstunden pro Jahr angeben oder, sofern das nicht möglich ist, bitte das jeweilige Verhältnis der Anwendungsfälle zum absoluten Potenzial in Prozent angeben)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Flächenkonflikt zwischen den EU-Biodiversitätszielen (30 Prozent Schutz, 25 Prozent Ökolandbau sowie dem „Food First“ Prinzip) und dem Anbaubedarf für Energiepflanzen?
Wie plant die Bundesregierung konkret die in Frage 19 genannten Biodiversitätsziele der EU bei einem verstärkendem Flächenkonflikt einzuhalten?
Welche Förderprogramme plant die Bundesregierung für den Anbau bzw. Umstellung der Flächennutzung für Zwecke der energetischen Biomasseproduktion (bitte nach Namen, Förderberechtigte, finanzieller Ausstattung aufschlüsseln)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Biomassebedarf Deutschlands gemäß nationaler Umsetzung der Renewable Energy Directive III (RED‑III), der ReFuelEU aviation, FuelEU maritime und des Gebäudemodernisierungsgesetzes (bitte jeweils einzeln für die Jahre 2030, 2040 und 2045 angeben)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Flächenbedarf für den Biomassebedarf Deutschlands gemäß nationaler Umsetzung der RED‑III, der Re-FuelEU aviation, FuelEU maritime und des Gebäudemodernisierungsgesetzes bis 2030, 2040 und 2045? Welche Berechnungen liegen ihr dazu vor?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Flächenbilanz des Biomasseverbrauchs in Deutschland (Flächenbilanz Import/Export von Biomasse, bitte gemäß der für die jeweiligen Produkte benötigten Anbauflächen angeben)?
Welche Entwicklung der Flächenbilanz gemäß vorhergehender Frage erwartet die Bundesregierung für 2030, 2040, 2045 (bitte jeweils einzeln angeben)?
Wie beurteilt die Bundesregierung durch Flächendruck aufgrund steigender Nachfrage nach Biomasse zur energetischen Verwertung entstehende Probleme beim Naturschutz im In- und Ausland, insbesondere für schützenswerte Wälder und Forste?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der zu vorhergehenden Frage ergebenen Beurteilung?
a) Plant die Bundesregierung ein verbessertes Rückverfolgungssystem für Holz und Biomasse?
b) Wie kann die Bundesregierung die energetische Nutzung von Holz und Biomasse aus Schutzgebieten besser kontrollieren, um den Nutzungsdruck auf Schutzgebiete zu verringern?
c) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Kaskadennutzung von Holz rechtlich gegenüber der direkten thermischen Verwertung zu priorisieren?
d) Welche Auswirkungen hat die energetische Biomassenutzung auf die Sicherung und die Ausweitung der CO2-Senkenfunktion von Wäldern, insbesondere im Hinblick auf die „Land Use, Land Use-Change and Forestry“ (LULUCF)-Vorschriften und -Zielerreichung?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu gewährleisten, dass gerade ältere und schützenswerte Wälder in Deutschland und im europäischen Ausland nicht genutzt werden, um den Mehrbedarf an Biomasse zu decken, auch durch indirekte Landnutzungsänderungen?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass der im Gebäudemodernisierungsgesetz eingeplante Bedarf an biogenen Festbrennstoffen zu einer Intensivierung der Forstwirtschaft führt, die den Zielen eines naturnahen, schonenden Waldumbaus entgegensteht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausstattung der für den Vollzug der EU-Entwaldungsverordnung zuständigen Behörden in Deutschland hinsichtlich ihrer Fähigkeit und Kapazitäten, steigende Biomasseimporte auf ihre Natur- und Flächenverträglichkeit hin zu überprüfen und die Ziele der EU-Entwaldungsverordnung einzuhalten?
Welche Auswirkungen hat der intensive Anbau von Energiepflanzen auf die Humusbilanz der Böden und das Risiko von Nitratauswaschungen durch Düngung in das Grundwasser, und wie bewertet die Bundesregierung diese Effekte vor dem Hintergrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
Mit welchen Verlusten an essenziellen Nährstoffen rechnet die Bundesregierung durch die vollständige Ernte und Abfuhr von Reststoffen und Koppelprodukten für die Bioenergie und wie wird eine langfristige Kreislaufwirtschaft ohne die Verwendung synthetischer Mineraldünger sichergestellt?
Welche Analysen liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Maße der intensive Anbau von Energiepflanzen zur Überschreitung der planetaren Grenzen bezüglich der biogeochemischen Kreisläufe beiträgt und welche verbindlichen Minderungsziele koppelt die Bundesregierung an die Bereitstellung von Biomasse-Substraten?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung um die negativen Auswirkungen von großflächigen Energiepflanzen-Monokulturen auf die agrarische Biodiversität – so wie wir sie von Energie-Maisackern kennen – entgegenzuwirken und sind verbindliche Fruchtfolgeauflagen im Rahmen der Förderung des Anbaus von Energiepflanzen vorgesehen?
Welche zusätzlichen Flächenkonkurrenzen erwartet die Bundesregierung zwischen dem Flächenbedarf für den Anbau für Energiebiomasse und dem nationalen Nachhaltigkeitsziel den täglichen Flächenverbrauch für Siedlung und Verkehr bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu senken und wie bewertet die Bundesregierung die Zielerreichung vor diesem Hintergrund?
Inwiefern steht der prognostizierte Mehrbedarf an Anbauflächen für energetische Biomasse im Widerspruch zum Koalitionsvertrag bzw. in der Nachhaltigkeitsstrategie verankerten Perspektive einer Netto-Null-Flächeninanspruchnahme bis 2050?