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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Nach dem Zweiten Weltkrieg als Kriegsbeute oder Reparationsleistung aus Deutschland verbrachte Sach- und Kulturgüter sowie Patente - Umfang, Verbleib und Rückführung

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

16.09.2026

Aktualisiert

18.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/803316.09.2026

Nach dem Zweiten Weltkrieg als Kriegsbeute oder Reparationsleistung aus Deutschland verbrachte Sach- und Kulturgüter sowie Patente – Umfang, Verbleib und Rückführung

der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Teich, Uwe Schulz, Stefan Keuter, Dr. Alexander Gauland, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Alexander Wolf, Dr. Rainer Rothfuß und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Während des Zweiten Weltkrieges wurden durch das NS-Regime in großem Umfang Sach- und Kulturgüter aus den von Deutschland besetzten Gebieten geraubt. Zugleich lagerten zahlreiche Staaten Kulturgüter, insbesondere Bestände öffentlicher Museen, Bibliotheken und Archive, zum Schutz vor Zerstörung aus. Nach Kriegsende befanden sich daher zahlreiche Sach- und Kulturgüter infolge von Auslagerungen, Gebietsveränderungen, Beschlagnahmen und Verbringungen nicht mehr an ihrem ursprünglichen Herkunftsort. Dabei wurden auch aus Deutschland selbst in erheblichem Umfang Sach- und Kulturgüter durch ausländische Besatzungsmächte als Kriegsbeute beschlagnahmt und in andere Staaten verbracht (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/kultur-und-gesellschaft/07-kulturgueter).

Bereits seit dem Ende des 19. Jahrhunderts hatte sich die völkerrechtliche Auffassung herausgebildet, dass Kulturgüter, die Teil des kulturellen Erbes und der Geschichte eines Volkes sind, nicht Gegenstand von Plünderungen oder als Kompensation für Reparationsleistungen verwendet werden dürfen. Dieser Grundsatz findet insbesondere in Artikel 46 und 56 der Haager Landkriegsordnung von 1907 seinen Ausdruck und wurde nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten weiterentwickelt.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam es sowohl in den westlichen Besatzungszonen als auch in der sowjetischen Besatzungszone zu umfangreichen Verbringungen von Kulturgütern. In den westlichen Besatzungszonen wurden zahlreiche Bestände in die sogenannten Central Collecting Points verbracht. Die amerikanischen Kunstschutzoffiziere wandten sich bereits im November 1945 mit dem sogenannten Wiesbadener Manifest gegen die Verbringung von Kulturgütern aus deutschen Museen in die Vereinigten Staaten. Die dort sichergestellten Bestände aus öffentlichem Besitz wurden in den Folgejahren schrittweise an die Herkunftsländer zurückgeführt oder der deutschen Treuhandverwaltung übergeben.

In der sowjetischen Besatzungszone konzentrierten sich ab Februar 1945 die Aktivitäten der sogenannten Trophäenbrigaden der Roten Armee auf die `Sicherstellung´ von Kulturgütern. Nach Kriegsende wurden die Abtransporte in die Sowjetunion systematisch fortgesetzt. Die verbrachten Kulturgüter sollten unter anderem zum Ausgleich für die Kriegsverluste sowjetischer Museen und Bibliotheken dienen. Ab 1955 kam es zunehmend zu Rückführungen in die DDR. Die umfangreichste Rückführungsaktion fand ab September 1958 statt, als innerhalb weniger Monate zahlreiche Bestände aus Museen und anderen Kultureinrichtungen der Sowjetunion in die DDR zurückgeführt wurden.

Zwischen 1945 und 1962 wurden nach Angaben der Bundesregierung insgesamt rund eine Million Kunstgegenstände an in- und ausländische Berechtigte übergeben (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/kultur-und-gesellschaft/07-kulturgueter). Gleichwohl ist die Rückführung kriegsbedingt verbrachten Kulturguts auch mehr als 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges nicht abgeschlossen. Noch heute befinden sich wesentliche Sammlungsbestände außerhalb Deutschlands, insbesondere auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion. Darüber hinaus werden verschollene Kulturgüter weiterhin im internationalen Kunsthandel, in privaten Haushalten und teilweise auch in deutschen Museumsdepots aufgefunden.

Die Bundesregierung führt seit Beginn der 1990er Jahre Gespräche mit Staaten, in denen sich kriegsbedingt verbrachte Kulturgüter befinden, unter anderem mit Russland, der Ukraine und Polen. Zugleich wird die Erforschung der Provenienz und des Verbleibs kriegsbedingt verlagerten Kulturguts, insbesondere über das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste, gefördert (https://kulturgutverluste.de/historische-kontexte/kriegsverluste/rueckfuehrungen). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen Umfang die weiterhin nicht zurückgeführten Bestände haben, in welchen Staaten sie sich befinden, welche Rückführungen seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges erfolgt sind und welche Bemühungen zur Identifizierung und Rückführung noch ausstehender Sach- und Kulturgüter unternommen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele und welche Sach- und Kulturgüter wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges als Kriegsbeute oder Reparationsleistung aus Deutschland in andere Staaten verbracht?

2

Bei wie vielen und welchen von den unter Frage 1 erfragten Sachgütern hat die Bundesregierung gegenüber welchen Ländern und zu welchem Zeitpunkt die Rückführung nach Deutschland verlangt (bitte die Antwort nach Ländern und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Wenn die Rückführung von den unter Frage 1 erfragten Sachgütern von der Bundesregierung nicht verlangt wurde, was war jeweils der Grund dafür?

3

Wie viele und welche von den unter Frage 1 erfragten Sachgütern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang aus welchen Ländern zu welchem Zeitpunkt nach Deutschland zurückgeführt (bitte die Antwort nach Ländern und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

4

Musste Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seinerseits eine Gegenleistung erbringen, um die Rückführung der unter Frage 3 erfragten Sachgüter zu ermöglichen?

Wenn ja, um welche Gegenleistung handelte es sich dabei jeweils und welchen Wert hatte sie?

5

Bei wie vielen der unter Frage 1 erfragten Sachgüter ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Verbleib ungeklärt?

6

In welchen Ländern befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit noch wie viele und welche der unter Frage 1 erfragten Sachgüter, die bislang nicht nach Deutschland zurückgeführt wurden?

7

Mit welchen von den unter Frage 6 erfragten Ländern befindet sich die Bundesregierung aktuell in Gesprächen über die Rückführung welcher Sachgüter, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs aus Deutschland als Kriegsbeute oder Reparationsleistung verbracht wurden (vgl. Vorbemerkung)?

8

Welche der unter Frage 6 erfragten Länder verweigern nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückgabe von Sachgütern, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs als Kriegsbeute oder Reparationsleistung aus Deutschland verbracht wurden und wie wird die jeweilige Verweigerung begründet?

9

Wie viele und welche deutschen Patente wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges von welchen Staaten als Kriegsbeute oder Reparationsleistung beschlagnahmt oder zur eigenen Nutzung übernommen?

Berlin, den 8. September 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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