[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5281
17. Wahlperiode 28. 03. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Petra Sitte,
Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/4997 –
Internationale Kooperationen zur sicherheitspolitischen Nutzung
von Satellitenaufklärung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In zahlreichen Projekten ist die Bundesregierung zusammen mit deutschen
Unternehmen an der zunehmenden sicherheitspolitischen Nutzung von
Satelliten beteiligt. Neben bilateralen Projekten spielt die Integration in die
Vorhaben der Europäischen Union (EU) die wohl wichtigste Rolle.
Mit ihren beiden sogenannten Flaggschiffen Galileo und GMES (Global
Monitoring of Environment and Security) verspricht sich die EU mehr
Unabhängigkeit von privaten Anbietern bzw. anderen Regierungen in den Bereichen
Satellitennavigation und -aufklärung.
In anderen Verlautbarungen wird indes deutlich der Wettbewerbsvorteil für
die europäische bzw. deutsche Industrie hervorgehoben. Das mag erklären,
warum das inzwischen von Kritikerinnen und Kritikern als „Milliardengrab“
bezeichnete Projekt „Galileo“ weiter betrieben wird. „Galileo“ soll als
Alternative zum kostenlosen und militärisch verwalteten US-Pendant GPS (Global
Positioning System) installiert werden, um hiervon unabhängig zu werden.
Seit 2007 haben sich die Planungen für Galileo immer wieder verzögert,
Kostenabschätzungen wurden nach oben korrigiert. Mit zunehmenden
Finanzierungsproblemen rückte die militärische Komponente öffentlich mehr in den
Mittelpunkt.
Der sicherheitstechnische Nutzen des Gesamtprojekts wird auch bei GMES
gern verschwiegen, verbrämt oder erst an zweiter Stelle genannt. Die gleiche
Infrastruktur im All wie auf der Erde kann ohne Weiteres sowohl für
Umweltwie auch für Sicherheitsbelange genutzt werden. Bekannte in Entwicklung
begriffene Anwendungen sind unter anderem die automatisierte Erkennung von
Flüchtlingsbooten auf dem Mittelmeer oder der polizeiliche Einsatz bei
„Großlagen“. Polizeibehörden sind ausgewertete Bilder europäischer
Satellitenforschungsprojekte für den G8-Gipfel 2007 und beim NATO-Gipfel 2009
überlassen worden.
GMES vereint neben Satelliten auch boden- und seegestützte Radarstationen,
Aufklärung aus Flugzeugen und Drohnen sowie andere „Sensoren“. In GMES
werden auch bereits vorhandene Aufklärungskapazitäten und Erfahrungen der
EU-Mitgliedstaaten integriert. So etwa aus dem von der Bundeswehr betriebe- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 24. März 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5281 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenen Satellitenaufklärungssystem „SAR-Lupe“, das auf Radartechnik basiert
und damit im Gegensatz zu optischen Systemen wetter- und
tageszeitunabhängig ist.
Dank der Whistleblower Website Wikileaks wurden Pläne bekannt, dass der
Bundesnachrichtendienst (BND) und das Deutsche Zentrum für Luft- und
Raumfahrt e. V. (DLR) zudem an dem satellitengestützten Aufklärungssystem
„Hiros“ arbeiten. Wie GMES und „SAR Lupe“ bestünde „Hiros“ aus
mehreren Satelliten. Im Gegensatz zu „SAR-Lupe“ handelt es sich nach DLR-
Sprecher Andreas Schütze um ein System für „hoch aufgelöste, optische Daten für
staatliche Nutzungsbereiche“.
Einzelheiten zu „Hiros“ wurden bekannt, weil sich die Bundesregierung über
die US-Botschaft bei der US-Regierung nach dem Willen zur gemeinsamen
Finanzierung erkundigte. Demnach ist die französische Regierung wie sonst
üblich nicht angefragt worden. Zwar wird jetzt beschwichtigt, „Hiros“ würde
zunächst nicht realisiert. Die Affäre kann indes nur so interpretiert werden,
dass die Bundesregierung über den Bundesnachrichtendienst von der EU und
insbesondere in Konkurrenz zu Frankreich unabhängige Spionagesatelliten
anschaffen möchte, die das bereits vorhandene deutsche radargestützte System
ergänzen. Verlässlicher Partner ist dabei das DLR.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung stellt vorab fest, dass eine Integration des durch die
Bundeswehr betriebenen Satellitenaufklärungssystems SAR-Lupe in GMES nicht
beabsichtigt ist. Bei Galileo gibt es aus Sicht der Bundesregierung keinen
Zusammenhang zwischen Finanzierungsproblemen und einer etwaigen
militärischen Komponente – Galileo und GMES sind zivile Systeme unter ziviler
europäischer Kontrolle.
1. Welche Veränderungen ergeben sich für die Nutzung von
Satellitenaufklärung für Militär, Polizei und Geheimdienste nach dem Vertrag von
Lissabon?
Welche neuen Institutionen, darunter der Europäische Auswärtige Dienst
(EAD), werden mit welchen Daten aus der Satellitenaufklärung beliefert?
Bereits am 20. Juli 2001 wurde im Rahmen einer Gemeinsamen Aktion im
Sinne von Artikel 14 EU-Vertrag vom Rat der EU die Gründung eines
Satellitenzentrums (EUSC) beschlossen, das seine operative Arbeit am 1. Januar
2002 aufgenommen hat. Das Zentrum ist als EU-Agentur mit Sitz in Torrejón,
Spanien, organisiert. Seine Aufgaben umfassen die Sammlung und Auswertung
von Informationen, die mit Hilfe von Satelliten gewonnen werden. Die
Informationen dienen – auch nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon – der
Entscheidungsfindung im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik. Das EUSC verfügt zur Wahrnehmung seiner Aufgaben über eine eigene
Rechtspersönlichkeit und war – bis zum Inkrafttreten des Vertrags von
Lissabon – der politischen Aufsicht des Politischen und Sicherheitspolitischen
Komitees des Rates und den operativen Weisungen des Generalsekretärs des
Rates unterstellt. Nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist die Aufgabe
des bisherigen Generalsekretärs auf die Hohe Vertreterin der Union für Außen-
und Sicherheitspolitik übergegangen. Das EUSC arbeitet somit unter ihren
Weisungen und liefert seine Informationen an den Rat, den EAD und die EU-
Mitgliedstaaten. Darüber hinaus können besonders akkreditierte Drittstaaten
die Produkte des EUSC verwenden. Zudem können auch internationale
Organisationen (z. B. VN, OSZE, NATO) Produkte des EUSC nutzen, wenn
dies im Interesse der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(GSVP) liegt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/52812. Welche Mittel werden für GMES für den Zeitraum 2011 bis 2013 wofür
benötigt, und wie ist die Übernahme des Budgets auf die European Space
Agency (ESA) und die Mitgliedstaaten verteilt?
Die Mittelverteilung für den Zeitraum 2011 bis 2013 ist aus nachstehender
Tabelle ersichtlich:
a) Welchen Inhalt hatte die letztes Jahr von der EU-Kommission
zugesagte „genauere Erläuterung zu den Risiken und den ggf. zusätzlichen
Kosten“ von GMES?
Eine Erläuterung der Kommission zu diesem Thema ist nicht bekannt. Die
langfristige Kostenschätzung für GMES wird von der Kommission derzeit
konsolidiert und in den Vorschlag der nächsten Mittelfristigen Finanzplanung eingehen.
Für den langfristigen Betrieb der GMES-Weltraumkomponente, inkl. Ersatz der
Erdbeobachtungssatelliten am Ende ihrer jeweiligen Lebensdauer, beläuft sich
die aktuelle Kostenschätzung der ESA auf durchschnittlich 600 Mio. Euro pro
Jahr.
b) Wie verteilen sich die Kosten für die „Dienstleistungen“ „emergency,
marine, atmosphere, climate, security“?
Im Zeitraum des GMES-Erstbetriebs (2011 bis 2013) werden Erstbetrieb und
Entwicklung der genannten Dienstleistungen sowie Dienstleistungen im
Themenfeld der Landbeobachtung finanziert. Die Mittelverteilung wird von der
Kommission in jährlichen Arbeitsplänen festgelegt und ist daher noch nicht im
Detail bekannt. Die Kommission sieht jedoch in 2011 bis 2013 für jeden der
Dienste-Bereiche ca. 20 bis 30 Mio. Euro vor.
3. Worin sieht die Bundesregierung die besondere politische Bedeutung von
GMES in Bezug auf „Sicherheitsüberwachung zur Unterstützung
effizienterer, nachvollziehbarer politischer Entscheidungen in Europa zu umwelt-
und sicherheitspolitischen Fragen“?
Mit GMES schafft die Europäische Union in Zusammenarbeit mit der
Europäischen Weltraumorganisation ESA und den nationalen und europäischen
Systemen eine eigenständige, europäische Kapazität zur operationellen
Bereitstellung globaler Erdbeobachtungsinformationen. GMES ist ein ziviles Programm
im Verantwortungsbereich der Europäischen Kommission. Unter dem Dach
von GMES werden europaweit Geoinformationen der Mitgliedstaaten
gebündelt und über nutzerbezogene Dienste verfügbar sein.
a) Was ist das besondere deutsche Interesse an GMES hinsichtlich
„Sicherheit, Krisenbewältigung und humanitäre Hilfe“?
Durch die europäische Kooperation werden Synergien freigesetzt. Die Lücken
der globalen Umweltbeobachtung können reduziert werden. Auf Katastrophen-
und Notfallsituationen kann mittels entsprechender GMES-Dienste schnell und
adäquat reagiert werden.
ESA EU
Aufbau der Weltraumkomponente,
inkl. Beschaffung von Satellitendaten 604 Mio. Euro 520 Mio. Euro
Entwicklung und Erstbetrieb der Dienste 16 Mio. Euro 209 Mio. Euro
Drucksache 17/5281 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Welche deutschen Stellen haben Zugang zu für militärische oder
polizeiliche Zwecke aufbereiteten Aufklärungsdaten?
Die Frage des Zugangs zu GMES-Daten ist noch offen, da hierzu noch keine
Entscheidungen auf europäischer Ebene getroffen wurden. Grundsätzlich soll
der Zugang frei und offen (d.h. öffentlich) sein. In den polizeilichen
Vorläuferprojekten zu GMES sind das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) einbezogen. Militärische
Vorläuferprojekte oder Verfahren sind bei GMES nicht vorgesehen. Es liegen
keine Erkenntnisse über speziell für polizeiliche Zwecke aufbereitete Daten
vor.
c) Welche deutschen Stellen sind an der Ausgestaltung von GMES-
Diensten beteiligt?
An der Ausgestaltung der GMES-Dienste sind folgende deutsche Stellen
beteiligt: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS),
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG), Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Deutscher Wetterdienst (DWD), Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und Deutsches Zentrum für
Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR). Über Abstimmungsrunden werden die
Ressorts einbezogen.
4. Wie steht die Bundesregierung zur bislang nicht revidierten Ankündigung,
alle gewonnenen Aufklärungsdaten von GMES öffentlich zugänglich zu
machen, unbeschadet durch Fragen der inneren Sicherheit
(Geheimschutz)?
Obwohl GMES-Daten wegen ihrer derzeitigen technischen Parameter
(insbesondere geringe geometrische Auflösung) für militärische bzw.
nachrichtendienstliche Aufklärung nicht geeignet sind, hat die Bundesregierung bei EU
und ESA stets darauf gedrängt, den Aspekt der Datensicherheitspolitik in die
GMES-Datenpolitik aufzunehmen. Die Bundesregierung hat dazu auch seit
Mitte 2008 der EU-Kommission und der ESA ihre Beweggründe für und
Erfahrungen mit dem Satellitendatensicherheitsgesetz vom 23. November 2007
(BGBl. I S. 2590) auf unterschiedlichen Ebenen vorgestellt.
5. Seit wann und auf welche Art und Weise sind Anwendungen von GMES
oder Galileo in deutsche polizeiliche „Sicherheitsarchitekturen“, etwa
anlässlich von Großereignissen, eingeflossen?
a) Welche Anwendungen bzw. welches Bildmaterial wurden von welchen
Institutionen im Rahmen des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm oder
des NATO-Gipfels 2009 in Strasbourg/Baden-Baden welchen
deutschen Behörden zur Verfügung gestellt?
b) Welcher Zweck wurde hiermit verfolgt?
c) Welche Stellen waren in die Anwendungen bzw. Aufbereitung der
Bilder involviert?
d) Welcher Art (z. B. optisch, SAR) waren die überlassenen Bilder,
welche Auflösung hatten sie, und zu welchen Zeiten wurden sie erstellt und
geliefert?
e) Bei welchen weiteren Gelegenheiten haben deutsche Stellen auch
testweise welche Anwendungen bzw. prozessierte Bilder aus der Satelli-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5281tenaufklärung von GMES oder Galileo erhalten (bitte nach Ereignissen
aufschlüsseln)?
f) Wieso werden nicht alle der innerhalb des GMES-Projekts LIMES vom
G8-Gipfel in Heiligendamm erstellten Bilder öffentlich zur Verfügung
gestellt, wie dies als grundlegendes Ziel von GMES immer wieder
vorgetragen wird?
g) Wieso wurden die Bilder aus der Satellitenaufklärung anlässlich des
G8-Gipfels nicht in der hierzu tagenden Sondersitzung des Deutschen
Bundestages vorgelegt, die sich ja bezüglich der Kampfjetüberflüge
besorgt und kritisch zur damaligen Überwachung aus der Luft geäußert
hatten?
Da das Galileo-System und GMES noch nicht in Betrieb sind, sind keine
Anwendungen auf deren Basis verfügbar.
6. Welche Anwendungen im Bereich Sicherheit und Verteidigung sind im
2007 gestarteten Projekt „GMES and Africa“ vorgesehen?
Die Initiative „GMES for Africa“ geht zurück auf die Maputo-Deklaration vom
15. Oktober 2006. Sie zielt darauf, afrikanische Staaten mit
Erdbeobachtungsdaten (inkl. weltraumgestützter Daten) bei der Umsetzung von
Umweltpolitiken und nachhaltiger Entwicklung zu unterstützen. Im Rahmen von „GMES for
Africa“ sind bisher keine Anwendungen im Bereich Sicherheit und
Verteidigung vorgesehen.
a) Welche bestehenden Forschungsvorhaben (auch der EU-
Sicherheitsforschung innerhalb des EU-Forschungsrahmenprogramms) werden in die
Initiative integriert?
Es geht bei diesen Projekten um die Unterstützung Afrikas in seiner
nachhaltigen und wirtschaftlichen Entwicklung. Folgende vier Projekte zum Thema
GMES/Afrika werden im 7. Forschungsrahmenprogramm (FRP) der EU
(Raumfahrt) gefördert:
Beiträge zur Initiative „GMES for Africa“ werden zudem mit dem Projekt
AMESD („African Monitoring for the Environment for Sustainable
Development“,
www.amesd.org/) erbracht.
b) Welche afrikanischen Regierungen sind mit welchen eigenen
Forschungsvorhaben, Behörden, Hochschulen oder Instituten beteiligt?
Außerhalb der oben genannten Projekte sind keine weiteren bekannt.
Akronym Titel
SAGA-EO Support to GMES for Africa and Earth Observation
EAMNET EU-Africa marine network
GARNET-E Information exchange and training in emergencies
REDDAF Reducing Emissions from Deforestation and degradation
in Africa
Drucksache 17/5281 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Wie ist „GMES and Africa“ in die maritime Sicherheit eingebunden,
insbesondere anlässlich von Piraterie vor Somalia oder
Migrationsabwehr im Atlantik und im Mittelmeer?
Themen der maritimen Sicherheit spielen bei „GMES for Africa“ keine Rolle.
Im Rahmen anderer GMES-Vorhaben wird aber die Unterstützung des Themas
Piraterie erprobt.
d) Was ist in der Projektbeschreibung mit „Krisen“, „strittigen
Territorien“, „verletzliche Siedlungen“ oder „konfliktuöse Ressourcen“
gemeint?
Eine Projektbeschreibung ist nicht bekannt. Die bisherigen Aktivitäten sollen
den afrikanischen Partnern ermöglichen, von den GMES-Diensten zu
profitieren. Die Kommission der Afrikanischen Union entwirft derzeit einen
Aktionsplan, auf dessen Grundlage die weitere Zusammenarbeit entwickelt werden
soll.
e) Innerhalb welcher „Krisen“, „strittiger Territorien“, „verletzlicher
Siedlungen“ oder „konfliktuöser Ressourcen“ könnte bzw. soll „GMES and
Africa“ zum Zuge kommen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
In „GMES for Africa“ spielen diese Themen keine Rolle.
7. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die strukturelle
und organisatorische Weiterentwicklung des EU-Navigationssystems
„Galileo“?
Die Bundesregierung setzt sich für den zügigen Vollausbau des Galileo-
Systems ein und ist von dessen erheblichen Nutzen für die wirtschaftliche und
strategische Unabhängigkeit Europas sowie den positiven volkswirtschaftlichen
Effekten überzeugt. In Bezug auf den langfristigen Galileo-Betrieb hält die
Bundesregierung eine öffentliche, schlanke Struktur mit klarer
Aufgabenteilung zwischen den Beteiligten für unabdingbar.
8. An welchen Anwendungen des Systems für Polizei, Militär oder
Katastrophenschutz wird gegenwärtig geforscht?
a) Welche deutschen Regierungsstellen des Bundes sowie Hochschulen
oder Institute der außeruniversitären Forschung sind hieran beteiligt?
Die Bayerische Staatsregierung hat die Fraunhofer-Gesellschaft mit einer
Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines Empfängers für den sog. Public
Regulated Service (PRS) beauftragt. Hierbei geht es allein um die Erschließung
der zugrunde liegenden Technologie und nicht um konkrete Einsatzszenarien.
Weitere diesbezügliche Forschungsarbeiten sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
b) Wie würden die Anwendungen (wie von der EU explizit gefordert) in
die „Europäische Sicherheitsstrategie“ und die „Gemeinsame
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)“ integriert?
Jeder Mitgliedstaat der EU entscheidet selbständig über eine Nutzung des PRS.
Auf der Ebene des Rates der EU findet eine Koordinierung statt, über deren
Strukturierung derzeit noch verhandelt wird. Die Nutzung des PRS durch EU-
Agenturen ist vorgesehen, konkrete Planungen – auch zur Einbindung in die
GSVP – liegen hierzu aber noch nicht vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5281c) Wie würden die Anwendungen in die polizeiliche und justizielle
Zusammenarbeit in Strafsachen (PZJS), ihre entsprechenden EU-
Institutionen (Europol, EU-Kommission) oder das Geheimdienstzentrum
SitCen integriert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8b verwiesen.
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur geplanten
militärischen Nutzung von Galileo durch andere EU-Mitgliedstaaten?
a) Welche Anwendungen von Galileo für Polizei, Militär oder
Katastrophenschutz werden in anderen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere
Frankreich, entwickelt?
Der Bundesregierung ist lediglich bekannt, dass einige Mitgliedstaaten der EU
die Nutzung von Galileo auch durch das Militär prüfen. Es liegen jedoch keine
Erkenntnisse zu konkreten Einsatzszenarien etwa auf Basis des PRS vor.
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern
China und Russland ihre parallel zu Galileo errichteten
Satellitenortungssysteme militärisch nutzen wollen?
Das bereits von der Sowjetunion entwickelte System GLONASS war von
Beginn an für eine militärische Nutzung konzipiert. Das chinesische System
COMPASS verfügt ebenso wie Galileo über einen gesonderten Dienst für die
Nutzung durch staatliche Behörden.
10. Gibt es Planungen deutscher Stellen von Polizei, Geheimdiensten und
Bundeswehr, den Public Regulated Service (PRS) von Galileo zu nutzen,
der ein hochpräzises und verschlüsseltes Signal beinhaltet?
a) Welchen Anteil an den im Rahmen dieser Pläne zu beschaffenden
PRS-Empfängern haben Anwendungen in den Bereichen
Verteidigung und Innere Sicherheit?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Relevanz und den qualitativen
Unterschied von Galileo-PRS im Vergleich zum offenen Galileo-
Dienst und im Vergleich zur Nutzung von GPS?
Galileo ist ein ziviles System unter ziviler Kontrolle. Zu einer möglichen Nutzung
des PRS durch deutsche Behörden finden gegenwärtig erste Untersuchungen
statt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind jedoch noch keine Angaben zu etwaigen
Stückzahlen an PRS-Empfängern oder konkrete Anwendungsplanungen möglich.
Eine militärische Nutzung durch die Bundeswehr ist zurzeit nicht vorgesehen.
11. Welche Gesamtkosten entstehen bis zur Fertigstellung von Galileo?
a) Wie hoch sind die zu erwartenden Betriebskosten für Galileo, und wie
hoch wird der Finanzierungsanteil Deutschlands in diesem
Zusammenhang liegen?
Auf Basis der aktuellen Schätzungen der Europäischen Kommission kommen
zu den 1,8 Mrd. Euro aus der Entwicklungsphase (Finanzierung zum Teil über
die ESA) und den 3,4 Mrd. Euro aus der Finanziellen Vorausschau der EU 2007
bis 2013 weitere 1,9 Mrd. Euro im Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2014 für
den Vollausbau des Systems hinzu, wobei hierin auch der Aufbau des Systems
EGNOS eingeschlossen ist. Die langfristigen Betriebskosten für beide Systeme
belaufen sich nach Angaben der Kommission auf 800 Mio. Euro jährlich. Der
Drucksache 17/5281 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedeutsche Finanzierungsanteil am EU-Haushalt liegt bei etwa 20 Prozent. Das
BMVBS sieht diese Entwicklung mit großer Sorge. Das BMVBS hat deshalb
die Europäische Kommission aufgefordert, alle Optionen für
Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Ziel muss es dabei sein, die Mehrkosten deutlich zu
reduzieren.
b) Werden auch Verteidigungshaushalte zur Finanzierung der
Mehrkosten für Aufbau und Betrieb herangezogen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Es können keine Aussagen
getroffen werden, wie andere EU-Mitgliedstaaten ihre Finanzierungsbeiträge in
den nationalen Haushalten abbilden.
c) Wie bewertet die Bundesregierung, dass bei einem von der EU-
Kommission benannten Marktvolumen von 90 Mrd. Euro für
Satellitennavigation in den kommenden Jahren 100 Mio. Euro jährlich an
Nutzungsgebühren eingenommen werden?
Die aktuellen Ansätze der Kommission für direkte Einnahmen bei Galileo
werden als realistische Annahmen angesehen, der erwartete indirekte Nutzen ist
demgegenüber auch nach Einschätzung der Bundesregierung immens.
d) Welchen Umfang nehmen militärische Anwendungen im
prognostizierten Marktvolumen ein?
Zu einem möglichen Anteil an militärischer Nutzung sind keine Aussagen
möglich, da der PRS sowohl von autorisierten zivilen wie militärischen Stellen
genutzt werden kann.
e) Sollen militärische Anwendung auf der Grundlage des PRS auch
außereuropäischen Partnern ermöglicht werden, und wenn ja, welchen?
Der Zugang zum PRS steht grundsätzlich auch Drittstaaten oder internationalen
Organisationen nach Zulassung durch die EU und ihre Mitgliedstaaten offen;
genauere Angaben sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die duale Nutzung (dual-use) von
GMES und Galileo für zivile und militärische Anwendungen,
insbesondere in Bezug auf deren Finanzierung?
a) Ist die Ausweitung von dual-use bei künftigen Projekten der
Raumfahrtforschung Bestandteil der Forschungs- und Raumfahrtpolitik der
Bundesregierung?
b) Welche Gefahren und Risiken sieht die Bundesregierung im
Zusammenhang mit dual-use in Raumfahrtprojekten?
Weltraumgestützte Systeme zur Erdbeobachtung, Kommunikation, Navigation
sowie der Beobachtung der Sonne und erdnaher Asteroiden sind zentraler
Bestandteil vieler Bereiche staatlicher Sicherheit. Satellitendaten und -dienste
leisten entscheidende Beiträge zur Katastrophenhilfe und -bewältigung,
Umwelt und Klimaschutz, Warnung vor Gefahren, Entwicklungshilfe oder
Rüstungskontrolle. Auch im militärischen Bereich sind satellitengestützte Systeme
inzwischen unverzichtbar geworden. Strategische Aufklärungskapazitäten und
Führungsfähigkeiten über weite Entfernungen zählen zu den unabdingbaren
Anforderungen, die heute an moderne und leistungsfähige Streitkräfte gestellt
werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/5281Die Bundesregierung wird bei der Weiterentwicklung von Systemfähigkeit und
strategisch wichtigen Kompetenzen in Schlüsseltechnologien in Deutschland
und im Europäischen Verbund, wo immer möglich, Synergien mit zivilen
Entwicklungen nutzen. Weder für die derzeit geplanten Erdbeobachtungsdienste
des GMES-Programms noch für das Satellitennavigationssystem Galileo sieht
die Bundesregierung derzeit eine militärische Anwendung vor.
13. Welche Chancen sieht die Bundesregierung für die Konversion
wehrtechnischer oder militärisch genutzter Weltraumtechnologien und der in
diesem Bereich tätigen Unternehmen hin zu rein ziviler Produktion und
Nutzung?
Könnte Galileo als rein zivil genutztes System in einer abgespeckten und
kostengünstigeren Variante aufgebaut werden?
Bei Galileo handelt es sich um ein System unter ziviler Kontrolle, das auch eine
Nutzung durch Sicherheitsbehörden ermöglicht. Das offene Signal kann
grundsätzlich von jedermann kostenfrei genutzt werden, auch durch das Militär.
Auch der PRS ist kein militärisches Signal, sondern steht verschiedenen
Behörden der nationalen Sicherheit bis hin zu Betreibern kritischer Infrastrukturen
offen. Galileo verfügt neben dem offenen Signal und dem PRS noch über die
höherwertigen Dienste „Commercial Service“ und „Search and Rescue“, die
die volle Konstellation des Systems voraussetzen.
14. Welche Zwecke verfolgt die Bundesregierung oder der
Bundesnachrichtendienst (BND) mit dem Aufbau satellitengestützter Spionage, die von
Frankreich und der EU unabhängig ist?
Die Bundesregierung verfolgt kein Projekt entsprechend der der Frage zu
Grunde liegenden Annahme.
15. Wer hat mit welchem Inhalt und Ziel Gespräche bzw. Verhandlungen zum
System „Hiros“ geführt?
a) Was war Gegenstand der Gespräche bzw. Verhandlungen?
Die Bundesregierung hat nie ein eigenes HiROS-Satellitenaufklärungs-Projekt
bzw. Beteiligung an einem solchen Projekt verfolgt und infolgedessen auch
keine Gespräche bzw. Verhandlungen zu HiROS geführt. Das Deutsche
Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) hat seine Überlegungen zu einem
hochauflösenden optischen Erdbeobachtungssystem im Rahmen seiner
Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten eigeninitiativ an verschiedenen Stellen,
u. a. bei US-amerikanischen Unternehmen, vorgestellt. Außerdem hat das DLR
seine Überlegungen auch zur Wahrung der Export-Chancen für die deutsche
Industrie bei internationalen Satelliten-Ausschreibungen in ein industriegeführtes
Konsortium eingebracht. Erste konzeptionelle Vorüberlegungen des
Bundesnachrichtendienstes haben keine Planungs- und Haushaltsreife erlangt.
b) Welche behördlichen sowie private Stellen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung an Vorgesprächen, Verhandlungen oder sonstigen
Treffen zum System „Hiros“ beteiligt?
Die Vorüberlegungen des Bundesnachrichtendienstes wurden dem DLR, der
EADS, der Bundeswehr/BMVg und dem Bundeskanzleramt vorgestellt.
Drucksache 17/5281 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Hat der BND die Gespräche bzw. Verhandlungen zu „Hiros“ mit den
USA mit Wissen und im Auftrag der Bundesregierung geführt?
Der Bundesnachrichtendienst führte keine Verhandlungen mit US-Stellen bzw.
US-Firmen.
d) Wenn nicht, welche personellen und organisatorischen
Schlussfolgerungen wurden gezogen, um solche Alleingänge künftig zu
unterbinden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15c verwiesen.
e) Wie sind die aus den Gesprächsberichten („Cables“) zutage tretenden
Vorbehalte Deutschlands gegenüber Frankreich bzw. die deutsch-
französische Zusammenarbeit zu interpretieren?
Vorbehalte Deutschlands gegenüber einer intensiven deutsch-französischen
Zusammenarbeit sind abwegig. Im Gegenteil: Es bestehen enge
Kooperationsbeziehungen zwischen Deutschland und Frankreich. Aktuelles Beispiel ist die
gemeinsame Realisierung einer deutsch-französischen Klimamission ,Merlin‘,
mit der das wichtige Treibhausgas Methan beobachtet werden soll. Im Übrigen
wurden und werden „WikiLeaks“-Veröffentlichungen von der Bundesregierung
nicht kommentiert.
16. Wie viele Satelliten waren für „Hiros“ geplant, und welche
Leistungsmerkmale sollten sie erfüllen?
a) Waren auch Radarsatelliten vorgesehen?
b) Wie hoch wäre die Auflösung der in Diskussion befindlichen
optischen „Hiros“-Satelliten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
17. Wie ist von der Bundesregierung, vom BND oder dem DLR an eine
gemeinsame Auswertung der Systeme „SAR Lupe“, „Hiros“ und/oder
GMES- bzw. von Frankreich gelieferter „HELIOS“-Anwendungen in
Deutschland gedacht worden?
Das von der Bundeswehr betriebene Satellitenaufklärungssystem SAR-Lupe
wird in einem Systemverbund zur gegenseitigen Mitbenutzung mit dem
französischen militärischen Aufklärungssystem „HELIOS 2“ betrieben. Eine
Verknüpfung mit GMES oder einem System „HiROS“ war und ist zurzeit nicht
geplant. In Bezug auf HiROS wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
a) Würden Informationen an bestehende (etwa in Gelsdorf, Rheinbach
oder Oberpfaffenhofen) oder neu zu errichtende Kontrollzentren
fließen?
Daten der GMES-Infrastruktur werden grundsätzlich auch für den BND und
die Bundeswehr verfügbar sein. Aufgrund der Eigenschaften der Daten,
insbesondere der vergleichsweise niedrigen räumlichen Auflösung wird aber nicht
erwartet, dass GMES-Daten in diesen Bereichen hohe Bedeutung zukommen
wird. Im Übrigen beabsichtigt das European Union Satellite Centre (EUSC),
alle verfügbaren Satellitendaten, einschließlich der genannten Systeme,
gemeinsam zu verarbeiten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/5281b) Wie wären Einrichtungen des Katastrophenschutzes oder des
technischen Hilfswerkes integriert?
Die Bundesanstalt THW und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) sind an keiner der genannten Satelliten-Anwendungen
(SAR Lupe, HiROS oder HELIOS) beteiligt. Somit erfolgt keine Nutzung der
mit diesen Systemen gewonnenen Daten seitens THW. Das BBK wird den
GMES-Notfalldienst nutzen, um damit aktuelle Informationen für deutsche
Nutzer (z. B. THW) – auch auf anderen Verwaltungsebenen – bereitzustellen.
Damit sollen Auswirkungen von Naturkatastrophen oder von technischen
Unfällen reduziert und gelindert, sowie die Reaktion auf diese unterstützt werden.
18. Mit welchen Projekten haben sich Stellen der Bundesregierung,
Hochschulen bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aus
Deutschland für eine Förderung innerhalb des 7. Forschungsrahmenprogramms
(FRP) hinsichtlich der sicherheitspolitischen Nutzung von
Satellitenaufklärung beworben?
Das Thema „Sicherheitspolitische Anwendungen von GMES“ soll im 7. FRP
erstmalig im Juli 2011 ausgeschrieben werden. Zuvor gab es bereits einen
Aufruf der Europäischen Kommission mit der Möglichkeit, Vorhaben zur
automatischen Schiffserkennung (AIS) vorzuschlagen. Deutsche Einrichtungen sind
bislang an zwei Projekten beteiligt:
● DOLPHIN: Unterstützungsmodule für Entscheidungen bei der
Meeresüberwachung (Decision support modules for maritime surveillance) mit
Beteiligung des DLR e. V., der OceanWaveS GmbH sowie der Gesellschaft für
Angewandten Umweltschutz und Seeverkehr mbH (GAUSS);
● NEREIDS: Integrierte und erweiterte Meeresüberwachung (Integrated and
advanced maritime surveillance) mit Beteiligung der Fraunhofer-
Gesellschaft e. V., der Active Space Technologies GmbH und der Aerospace
Innovation GmbH.
Im Bereich Sicherheitsforschung im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm ist
das Projekt AIRBEAM mit Beteiligung der Technischen Universität Dortmund
aus Deutschland zur Förderung vorgesehen. Das Projekt befasst sich mit der
Lagebilderstellung für das Krisen- und Katastrophenmanagement, wobei auch
Satelliteninformation genutzt werden soll.
19. Welchen Inhalt hat das von der EU-Kommission und der Regierung der
USA geschlossene und von der amerikanischen Heimatschutzministerin
Janet Napolitano sowie dem Vizepräsident der Europäischen
Kommission Antonio Tajani unterzeichnete Kooperationsabkommen
(„Implementing Arrangement for Cooperative Activities in the Field of
Homeland/Civil Security Research“) in Bezug auf die sicherheitspolitische
Nutzung von Satellitenaufklärung?
Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht kein Zusammenhang zwischen
Satellitenaufklärung und dem Implementing Arrangement vom 18. November
2010.
a) Welche dort festgelegten Felder „gemeinsamen Interesses“ liegen
hierfür zugrunde?
Die Vereinbarung bezieht sich auf wissenschaftlich-technologische
Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit, wie er in Punkt 10 des EU-
Forschungsrahmenprogramms definiert wurde: „Entwicklung von Technologien und Wissens-
Drucksache 17/5281 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebeständen für den Aufbau der Kapazitäten, die nötig sind, um die Bürger vor
Bedrohungen wie Terrorismus, Naturkatastrophen und Kriminalität unter
Wahrung der grundlegenden Menschenrechte und der Privatsphäre zu schützen;
Gewährleistung eines optimalen und abgestimmten Einsatzes verfügbarer
Technologien zugunsten der zivilen Sicherheit Europas, Förderung der
Zusammenarbeit zwischen Anbietern und Anwendern ziviler Sicherheitslösungen,
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Sicherheitsbranche
und Bereitstellung praxisbezogener Forschungsergebnisse zur Schließung von
Sicherheitslücken.“, vgl. EU-Amtsblatt (2006) L 412/26.
b) Welche Programme bzw. Anwendungen sollen wie im Abkommen
angekündigt entwickelt werden?
Die Vereinbarung enthält hierzu keine konkreten Vorgaben.
c) Werden auch Projekte der Satellitenaufklärung betrieben, denen eine
computergestützte, automatisierte Verhaltensanalyse zugrunde liegt
(etwa per Auswertung von GPS-Signalen, dem Aufspüren
„verdächtiger“ Schiffe oder Fahrzeuge)?
Entsprechend der für beide Seiten geltenden Aufgabenstellung der
Gefahrenabwehr sind alle realistischen Bedrohungsszenarien erfasst.
d) Welche „menschengemachten Bedrohungen“ werden vom Projekt
adressiert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 19c verwiesen.
e) Welche US-Behörden sind in das Gesamtprojekt eingebunden und
welche lediglich für etwaige Forschung zur sicherheitspolitischen
Nutzung von Satellitenaufklärung?
Partner auf US-Seite ist das Department of Homeland Security; es können
jedoch auch andere Stellen in die Zusammenarbeit einbezogen werden.
20. Worin besteht das Kooperationsabkommen zwischen der israelischen
Regierung und der European Space Agency?
Bei der Rahmenvereinbarung zwischen der ESA und Israel handelt es sich um
ein Standard-Kooperationsabkommen, wie die ESA es auch mit anderen
außereuropäischen Staaten abgeschlossen hat. Das Abkommen hat den Zweck, den
rechtlichen Rahmen und die Umsetzungsbedingungen für die Zusammenarbeit
von ESA und Israel im Bereich der Erforschung und der friedlichen Nutzung
des Weltalls festzulegen.
a) Welche Anwendungen sollen beforscht oder entwickelt werden?
Als mögliche Kooperationsbereiche benennt das Abkommen:
Weltraumwissenschaft, Weltraumtechnologien, Anwendungen auf dem Gebiet der
Erdbeobachtung, Telekommunikation, Schwerelosigkeitsforschung sowie die Auslegung
und Nutzung von Bodensegmenten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/5281b) Welche bereits bestehenden israelischen Projekte, darunter
Erdbeobachtung, Nanosatelliten, Aufklärung für Sicherheitsbelange werden in
die Kooperation eingebracht?
Das Abkommen benennt keine konkreten Projekte – weder bestehende noch
geplante –, die von den Vertragspartnern in die Kooperation eingebracht
werden könnten oder sollten.
c) Welche israelischen Institutionen sind an dem Abkommen beteiligt?
Für die Umsetzung des Abkommens ist auf israelischer Seite das Ministerium
für Wissenschaft und Technologie zuständig, das die Raumfahrtagentur ISA
mit der Ausführung beauftragt hat.
d) Welche deutschen Institutionen sind an dem Abkommen beteiligt?
Es handelt sich um einen bilateralen Vertrag, an dem Deutschland nicht
beteiligt ist.
e) Wie sind die USA an dem Abkommen beteiligt, etwa über die NASA
oder andere Institutionen?
Die USA sind an dem Abkommen nicht beteiligt.
f) Welche zusätzlichen „Kommunikationskanäle“ sollen hierzu
eingerichtet werden, und auf welchen Konferenzen bzw. Treffen wird
hierüber konferiert?
Jede Vertragspartei benennt eine Kontaktstelle, die für die Überwachung der
Durchführung dieses Abkommens und die Maßnahmen zur Förderung weiterer
Gemeinschaftsvorhaben verantwortlich ist. Des Weiteren können gemeinsame
Arbeitsgruppen eingesetzt werden, um Vorschläge in den ihnen von den
Vertragsparteien zugewiesenen Bereichen im Einzelnen zu prüfen und
Empfehlungen an die Vertragsparteien zu richten.
21. Hat auch Deutschland ähnlich wie Frankreich und Italien Abkommen mit
Israel zur Zusammenarbeit im Bereich der Satellitenaufklärung
geschlossen?
Nein. Über diesbezügliche Abkommen Frankreichs oder Italiens ist nichts
bekannt.
22. Auf welche Art und Weise werden die EU-Projekte GMES und „Galileo“
in die Zusammenarbeit mit Israel eingebracht?
Im Bereich GMES/7. Forschungsrahmenprogramm der EU bewerben sich
israelische Partner wie andere Teilnehmer in europäischen Konsortien um
Projektmittel. Israel ist genauso wie z. B. die Schweiz, Norwegen und die Türkei an
das 7. Forschungsrahmenprogramm assoziiert.
Drucksache 17/5281 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Welche an GMES oder „Galileo“ beteiligten Firmen, Hochschulen
oder Institute sind an dem Abkommen beteiligt?
Israelische Partner sind an zwei GMES-Projekten beteiligt:
Auf Basis eines Kooperationsabkommens mit Israel vom 13. Juli 2004 wurde
das israelische Unternehmen MATIMOP in die Galileo-Entwicklungsphase
eingebunden und leistete Beiträge zur Infrastruktur, zudem wurden
gemeinsame Initiativen zur Entwicklung von zukünftigen Anwendungen betrieben.
b) Welche innerhalb von GMES oder „Galileo“ bereits existierende
Satelliten, Infrastruktur oder sonstige Sensoren werden in die
Zusammenarbeit eingebracht oder temporär zur Verfügung gestellt?
Es sind keine direkten Beziehungen zwischen Israel und der Europäischen
Kommission zum genannten Themenfeld bekannt. Bei Galileo existiert noch
keine fertige Infrastruktur.
Akronym Titel Israelischer Teilnehmer
MYOCEAN Ocean Monitoring
and Forecasting
Israel Oceanographic
and Limnological Research (IOLR)
HELM Harmonised European
Land Monitoring
European Center for Research
and Financing Ltd, Tel Aviv
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]