BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Bauverzögerungen, Baumängel und Kostenentwicklung bei der B 172 - Südumfahrung Pirna

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

14.10.2026

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

19.10.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/828830.09.2026

Bauverzögerungen, Baumängel und Kostenentwicklung bei der Bundesstraße 172 – Südumfahrung Pirna

der Abgeordneten René Bochmann, Wolfgang Wiehle, Steffen Janich, Alexis L. Giersch, Lars Haise, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Stefan Henze, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Hans-Jürgen Goßner, Volker Scheurell, Otto Strauß, Andreas Mayer, Carsten Becker, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Südumfahrung Pirna im Zuge der Bundesstraße (B) 172 ist ein bedeutendes Infrastrukturprojekt für die Region Sächsische Schweiz. Die rund 3,8 Kilometer lange Neubaustrecke soll insbesondere die Pirnaer Innenstadt vom Durchgangsverkehr entlasten und die überregionale Verbindung in Richtung Bad Schandau und zur tschechischen Grenze verbessern. Nach Angaben der DEGES gehören zu den markantesten Bauwerken der 315 Meter lange Kohlbergtunnel und die 916 Meter lange Gottleubatalbrücke (www.deges.de/projekte/projekt/b-172n-ortsumgehung-pirna/).

Die ersten vorbereitenden Maßnahmen begannen 2017; der feierliche erste Spatenstich erfolgte am 3. August 2017. Der Bau der Gottleubatalbrücke startete am 5. Dezember 2018. Ein westlicher Teilabschnitt der Ortsumgehung wurde bereits am 15. Dezember 2022 für den Verkehr freigegeben (www.deges.de/projekte/projekt/b-172n-ortsumgehung-pirna/).

Der Fertigstellungstermin wurde im Projektverlauf mehrfach fortgeschrieben. Noch im November 2025 wurde eine Verkehrsfreigabe im Oktober 2026 genannt. Im März 2026 bezeichnete ein Vertreter der DEGES eine Verkehrsfreigabe Ende 2026 unter bestimmten Voraussetzungen noch als realistisch. Zugleich wurden die Projektkosten mit rund 280 Mio. Euro angegeben; in einem Medienbericht wurde als ursprünglicher Kostenansatz ein Betrag von 97 Mio. Euro genannt (www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/freital-pirna/maengelgottleubatal-%2Csuedumfahrung-bruecke-bauarbeiten-100.html).

Im Juni 2026 wurde öffentlich bekannt, dass die DEGES bei einer Prüfung bauliche Mängel an der Gottleubatalbrücke festgestellt hatte. Der MDR berichtete am 22. Juni 2026, die Auswirkungen auf den Zeitplan seien zu diesem Zeitpunkt noch unklar gewesen. Die DEGES selbst teilt inzwischen auf ihrer Projektseite mit, dass Betonage-Arbeiten an der Gottleubatalbrücke nicht fachgerecht durchgeführt worden seien. Von der beauftragten Arbeitsgemeinschaft sei ein Konzept zur Mängelbeseitigung eingefordert worden. Erst nach Vorlage und Prüfung dieses Konzepts seien weitere Aussagen zum Bauablauf und zu Auswirkungen auf die Terminschiene möglich (www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/freital-pirna/maengel-bruecke-gottleubatal-%2Csuedumfahrung-bruecke-verzoegerung-100.html).

Am 24. Juli 2026 berichtete die „Sächsische Zeitung“ unter der Überschrift „Verzug an Pirnas Südumfahrung: Freigabe wohl nicht mehr 2026“ über die weitere Terminverschiebung. Damit ist jedenfalls der zuvor konkret kommunizierte Freigabetermin im Oktober 2026 überholt. Auf der aktuell abrufbaren DEGES-Projektseite wird derzeit kein neuer verbindlicher Termin für die Verkehrsfreigabe genannt; stattdessen verweist die DEGES auf die noch ausstehende Prüfung des Mängelbeseitigungskonzepts (www.saechsische.de/lokales/saechsische-schweiz-osterzgebirge/pirna/nachrichten-H7WSJLJBV7UCJNSUKTU47RGGSQ.html).

Vor diesem Hintergrund besteht bei den Fragestellern Aufklärungsbedarf insbesondere hinsichtlich der Entwicklung von Kosten und Terminen, der Art und Ursache der festgestellten Mängel, der Verantwortlichkeiten bei Planung, Bauausführung und Bauüberwachung, der Kosten der Mängelbeseitigung sowie des nunmehr realistischen Zeitpunkts der Verkehrsfreigabe.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie hoch waren die bei Projektbeginn veranschlagten Gesamtkosten der Südumfahrung Pirna, wie haben sich die prognostizierten Gesamtkosten seit Beginn der vorbereitenden Maßnahmen im Jahr 2017 entwickelt, und wie hoch ist der aktuelle Kostenstand?

2

Welche Mehrkosten entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils auf Baupreissteigerungen, Planungsänderungen, Nachträge, technische Schwierigkeiten, Baumängel beziehungsweise deren Beseitigung sowie sonstige Ursachen?

3

Welche Termine für Fertigstellung beziehungsweise Verkehrsfreigabe wurden seit Projektbeginn jeweils öffentlich oder gegenüber dem Bund zugrunde gelegt, wann wurden diese Termine geändert, und aus welchen konkreten Gründen?

4

Welche konkreten baulichen Mängel wurden an der Gottleubatalbrücke festgestellt, welche Bauteile beziehungsweise Betonier-Abschnitte sind betroffen, und wann sowie durch wen wurden die Mängel erstmals festgestellt?

5

Welche Untersuchungen, Materialprüfungen, statischen Nachrechnungen oder sonstigen Prüfungen wurden infolge der festgestellten Mängel veranlasst, und welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung hierzu bislang vor?

6

Auf welche Ursachen sind die festgestellten Mängel nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand zurückzuführen, insbesondere auf Planungs-, Ausführungs- oder Materialfehler beziehungsweise auf Defizite bei Bauüberwachung oder Qualitätskontrolle?

7

Welche statischen oder konstruktiven Fragestellungen bestanden oder bestehen bei der Gottleubatalbrücke, insbesondere im Bereich der Vouten beziehungsweise der Verbindung zwischen Brückenpfeilern und Überbau, und welche Änderungen gegenüber der ursprünglichen Ausführungsplanung wurden deshalb erforderlich?

8

Gab es während Planung oder Bauausführung Hinweise oder Bedenken von Auftragnehmern, Prüfingenieuren, Bauüberwachung oder sonstigen Beteiligten hinsichtlich Tragfähigkeit, Ausführbarkeit oder Dauerhaftigkeit der Konstruktion, und wenn ja, wann wurden diese gegenüber der DEGES oder anderen zuständigen Stellen vorgetragen, und wie wurde darauf reagiert?

9

Welche Unternehmen beziehungsweise Auftragnehmer waren für Planung, Ausführungsplanung, Bauausführung, Bauoberleitung, Bauüberwachung und Qualitätskontrolle der von den Mängeln betroffenen Bauteile verantwortlich?

10

Welche konkreten Maßnahmen sieht das von der DEGES eingeforderte Mängelbeseitigungskonzept vor, beziehungsweise welche Varianten werden geprüft, und mit welchem Zeitbedarf wird für Prüfung, Freigabe und Ausführung gerechnet?

11

Wie hoch werden die Kosten der Mängelbeseitigung derzeit veranschlagt, wer hat diese Kosten nach derzeitiger Rechtsauffassung zu tragen, und in welchem Umfang werden Gewährleistungs-, Schadensersatz-, Vertragsstrafen- oder sonstige Regressansprüche geprüft beziehungsweise geltend gemacht?

12

Sind infolge der festgestellten Mängel weitere Untersuchungen an anderen Abschnitten der Gottleubatalbrücke oder an anderen Bauwerken der Südumfahrung veranlasst worden, und wenn ja, welche Ergebnisse liegen bislang vor?

13

Hat es neben den aktuell bekannt gewordenen Mängeln an der Gottleubatalbrücke während der bisherigen Bauzeit weitere erhebliche Baumängel, Planungsfehler oder notwendige Nachbesserungen gegeben, und wenn ja, welche Kosten- und Terminfolgen waren damit jeweils verbunden?

14

Wie hoch ist die bisherige Summe sämtlicher Nachträge des Gesamtprojekts, und welchen Anteil haben diese am ursprünglichen Auftragsbeziehungsweise Projektvolumen?

15

Welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Bund beziehungsweise dem Projekt infolge der verlängerten Bauzeit, insbesondere für Bauüberwachung, Projektsteuerung, Baustelleneinrichtung, Verkehrsführung und Preisgleitungen?

16

Von welchem Zeitpunkt für die vollständige Fertigstellung und Verkehrsfreigabe der Südumfahrung Pirna geht die Bundesregierung nach aktuellem Kenntnisstand aus, nachdem der zuvor kommunizierte Termin Oktober 2026 nicht mehr zugrunde gelegt werden kann?

17

Welche noch offenen technischen, vertraglichen, genehmigungsrechtlichen oder witterungsbedingten Risiken können den nunmehr erwarteten Fertigstellungs- beziehungsweise Freigabetermin zusätzlich beeinflussen?

18

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Projektverlauf für Planung, Vergabe, Bauüberwachung, Qualitätskontrolle und Risikomanagement bei vergleichbaren künftigen Bundesfernstraßenprojekten?

Berlin, den 28. September 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen