BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Kosten, Renditen und Lastenverteilung bei der Reform der Stromnetzentgelte

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

15.10.2026

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

16.10.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/830301.10.2026

Kosten, Renditen und Lastenverteilung bei der Reform der Stromnetzentgelte

der Abgeordneten Stefan Schröder, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Bernd Schattner, Adam Balten, Manfred Schiller, und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des Verfahrens zur Festlegung der allgemeinen Netzentgeltsystematik für Elektrizitätsversorgungsnetze (AgNes, GBK-25-01-1#3) einen Festlegungsentwurf vorgelegt, mit dem die Systematik der Stromnetzentgelte ab dem 1. Januar 2029 grundlegend neu geordnet werden soll (www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/GBK/Ebene1_Rahmen/AgNes/start.html).

Der Entwurf betrifft insbesondere die Verteilung der Netzkosten auf unterschiedliche Gruppen von Netznutzern. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen bei der Bildung von Grund- und Arbeitspreisen, besondere Regelungen für „Prosumer“ (Netznutzer, die zugleich Strom verbrauchen und erzeugen), Finanzierungsbeiträge von Erzeugungsanlagen und Stromspeichern sowie perspektivisch zeitlich und örtlich differenzierte Netzentgelte.

Die Mittelstandsvereinigung Energie für Deutschland e. V. (MVE) hat hierzu in ihrer Analyse „Netzentgelte: Bevor die Verbraucher noch mehr zahlen, reden wir über die Renditen“ vom 27. August 2026 die Frage aufgeworfen, ob vor einer Neuverteilung der Netzkosten deren Höhe und insbesondere die tatsächliche Ertragssituation der Netzbetreiber hinreichend berücksichtigt werden (https://mittelstandsvereinigungenergie.de/klartext/analyse/netzentgelte-bevor-die-verbraucher-noch-mehr-zahlen-reden-wir-ueber-die-renditen).

Die MVE verweist dabei auf eine Analyse des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne), nach der die 18 größten deutschen Verteilnetzbetreiber im Jahr 2024 eine marktanteilsgewichtete handelsrechtliche Eigenkapitalrendite von 30,1 Prozent erzielt hätten (www.bne-online.de/wp-content/uploads/bne-Analyse-der-Netzbetreiberrenditen-2026-v11.pdf).

Den Fragestellern ist bewusst, dass handelsrechtliche Eigenkapitalrenditen und die regulatorisch festgelegte kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung unterschiedliche Größen darstellen und nicht unmittelbar miteinander vergleichbar sind. Gerade die teilweise erheblichen Abweichungen werfen nach Auffassung der Fragesteller jedoch die Frage nach deren Ursachen sowie nach der Angemessenheit der aus den Netzentgelten resultierenden Ertragssituation auf.

Die Festlegung der Netzentgeltsystematik und die Regulierung der Netzentgelte obliegen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur als unabhängiger Regulierungsbehörde. Gegenstand dieser Kleinen Anfrage sind daher nicht einzelne Entscheidungen der Bundesnetzagentur im laufenden Festlegungsverfahren, sondern die der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse sowie ihre energie-, wirtschafts- und gesetzgebungspolitische Bewertung der Entwicklung von Netzkosten, Netzbetreiberrenditen und Belastungen der Netznutzer. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Verantwortung des Bundesgesetzgebers für die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Netzregulierung sowie der energiepolitischen Verantwortung der Bundesregierung für eine sichere, bezahlbare und wirtschaftlich effiziente Energieversorgung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung der tatsächlichen handelsrechtlichen Eigenkapitalrenditen der deutschen Stromübertragungs- und Stromverteilnetzbetreiber in den Jahren 2020 bis 2025 vor, hat sie sich vor diesem Hintergrund zur vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft für die 18 größten Verteilnetzbetreiber für das Jahr 2024 ermittelte marktanteilsgewichtete Eigenkapitalrendite von 30,1 Prozent eine eigene Auffassung erarbeitet und wie lautet diese gegebenenfalls?

2

Welche Ursachen sind nach Kenntnis und Bewertung der Bundesregierung dafür maßgeblich, dass die tatsächlich erzielten handelsrechtlichen Eigenkapitalrenditen einzelner Netzbetreiber erheblich von der regulatorisch vorgesehenen kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung abweichen können, und welche Bedeutung haben hierbei insbesondere Finanzierungsstruktur, Effizienzgewinne, Inflationseffekte, Abschreibungen und Mechanismen der Anreizregulierung?

3

Hat sich die Bundesregierung zu den in den vergangenen Jahren von Stromnetzbetreibern erzielten Renditen und deren Angemessenheit im Verhältnis zum unternehmerischen Risiko regulierter Netzbetreiber, zu deren Finanzierungskosten sowie zu den Renditen vergleichbarer regulierter Infrastrukturunternehmen eine eigene Auffassung erarbeitet, wenn ja, wie lautet diese, und anhand welcher Kriterien ist sie gegebenenfalls zu ihrer Auffassung gelangt?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, in welchem Umfang die deutschen Stromnetzbetreiber ihre Investitionen in den Jahren 2020 bis 2025 aus a) Abschreibungsgegenwerten, b) einbehaltenen Gewinnen und operativen Cashflows, c) neu zugeführtem Eigenkapital, d) Fremdkapital sowie e) öffentlichen Mitteln finanziert haben und in welchem Umfang Gewinne im gleichen Zeitraum an Gesellschafter oder Muttergesellschaften ausgeschüttet beziehungsweise abgeführt wurden?

5

Welchen Investitionsbedarf für die deutschen Übertragungs- und Verteilnetze erwartet die Bundesregierung bis 2030 und 2035, und welchen Beitrag können nach ihrer Einschätzung Abschreibungen, einbehaltene Gewinne und operative Cashflows der Netzbetreiber zur Finanzierung dieses Investitionsbedarfs leisten?

6

Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis, Berechnungen oder Schätzungen der Bundesregierung eine um 50 beziehungsweise 100 Basispunkte niedrigere regulatorische Kapitalvergütung auf die jährlich über Netzentgelte zu finanzierenden Netzkosten, die Belastung eines durchschnittlichen privaten Haushalts sowie eines typischen kleinen oder mittleren Unternehmens und die Finanzierungsmöglichkeiten der Netzbetreiber?

7

Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich den im AgNes-Festlegungsentwurf verfolgten Ansatz, die Finanzierung der Netzkosten unter anderem durch veränderte Grundpreise sowie Finanzierungsbeiträge von Prosumern, Erzeugungsanlagen und Stromspeichern auf eine veränderte beziehungsweise breitere Finanzierungsbasis zu stellen, insbesondere im Hinblick auf Bezahlbarkeit, Verursachungsgerechtigkeit und Investitionsanreize?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen der im AgNes-Festlegungsentwurf vorgesehenen Regelungen für a) private Haushalte ohne eigene Stromerzeugung, b) Prosumer mit Photovoltaikanlagen, c) kleine und mittlere Unternehmen, d) Betreiber von Erzeugungsanlagen sowie e) Betreiber von Stromspeichern vor?

9

Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Auswirkungen der im AgNes-Festlegungsentwurf vorgesehenen besonderen Finanzierungsbeiträge von Prosumern und Erzeugungsanlagen auf die Wirtschaftlichkeit und Amortisationsdauer dezentraler Photovoltaikanlagen sowie auf Investitionsanreize für erneuerbare Energien und Stromspeicher?

10

Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen ihrer energie- und gesetzgebungspolitischen Zuständigkeit sicher, dass bei der Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens der Netzentgeltregulierung neben der Verteilung der Netzkosten auf unterschiedliche Nutzergruppen auch die Angemessenheit der zugrundeliegenden Netzkosten, die tatsächliche Ertragssituation der Netzbetreiber sowie deren Möglichkeiten zur Innenfinanzierung des Netzausbaus angemessen berücksichtigt werden?

11

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund steigender Netzkosten, des erheblichen Investitionsbedarfs und der in der MVE-Analyse dargestellten Renditeentwicklung gesetzgeberischen oder sonstigen energiepolitischen Handlungsbedarf, um die Transparenz über tatsächliche Netzbetreiberrenditen, Gewinnausschüttungen, Investitionsfinanzierung und deren Auswirkungen auf die Netzentgelte zu erhöhen, und wenn ja, welche Maßnahmen erwägt sie?

Berlin, den 21. September 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen