Active Clubs – Struktur und Bedrohungspotenzial eines wachsenden rechtsextremen Kampfsportnetzwerks
der Abgeordneten Marlene Schönberger, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Schahina Gambir, Marcel Emmerich, Lukas Benner, Lamya Kaddor, Dr. Ophelia Nick, Tina Winklmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auf die teils sehr engen Verbindungen zwischen dem organisierten Rechtsextremismus und der Kampfsportszene sowie auf die Nutzung von Kampfsporttrainings und -veranstaltungen zur Rekrutierung neuer Mitglieder, zur engeren Szenebindung und zur internationalen Vernetzung wurde in der Vergangenheit immer wieder hingewiesen (vgl. exemplarisch Bundestagsdrucksache 18/12644 und 19/21993).
Seit dem Frühjahr 2024 beobachten die deutschen Sicherheitsbehörden die Gründung einer wachsenden Anzahl sogenannter „Active Clubs“ in Deutschland. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bestätigte, dass seit dieser Zeit bundesweit zahlreiche regionale Ableger entstanden seien und dass Verbindungen der Szene auch zu rechtsextremen Parteien festgestellt wurden. Nach Einschätzung des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz dient das gemeinsame Kampfsporttraining unter anderem dem Ziel, sich auf einen vermeintlich bevorstehenden „Rassenkrieg“ vorzubereiten. Führende Vertreter der rechtsextremen Partei „Die Heimat“ in Bayern sollen maßgeblich an einem strategischen Aufbauplan für „Active Clubs“ in Deutschland beteiligt gewesen sein. In einschlägigen Telegram-Kanälen finden sich Hinweise auf rund 22 Ortsgruppen, unter anderem im Erzgebirge, in Hamburg, Güstrow, Köln und Bayern. Das Bundeskriminalamt (BKA) teilte bereits Mitte 2025 mit, dass die betreffenden Jugendgruppen zunehmend auch durch Veranstaltungen, Störaktionen und Straftaten in Erscheinung träten (www.tagesspiegel.de/politik/vorbereitung-junger-manner-auf-rassenkrieg-deutsche-sicherheitsbehorden-warnen-vor-radikalen-active-clubs-15879404.html).
Wie real das Gewaltpotenzial ist, zeigte am 1. Oktober 2025 eine Razzia in Ostwestfalen: Bei sechs mutmaßlichen Mitgliedern des „Active Club Ostwestfalen“ wurden in Porta Westfalica, Selm, Bielefeld, Enger, Spenge und Minden unter anderem Messer, eine Machete, eine Armbrust, ein Luftgewehr und eine scharfe Pistole gefunden. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums hatten sich allein in NRW im Jahr 2024 drei „Active Clubs“ gegründet – AC Niederrhein, AC Nordrhein und AC Ostwestfalen (www.sueddeutsche.de/politik/extremismusverdacht-waffenbesitz-razzia-bei-mutmasslichen-rechtsextremen-in-owl-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-251001-930-108840).
Auch international wächst das Netzwerk rasant: Die Nichtregierungsorganisation „Global Project Against Hate and Extremism“ (GPAHE) zählte im Juni 2025 weltweit 187 aktive Ortsgruppen in 27 Ländern, ein Zuwachs von 25 Prozent gegenüber Ende 2023. Allein in Deutschland seien seit 2023 19 neue Ortsgruppen hinzugekommen. Die deutschen Ortsgruppen wiesen laut GPAHE zudem personelle Überschneidungen mit den Organisationen „Der III. Weg“, den „Jungen Nationalisten“, der bis März 2025 bestehenden „Jungen Alternative“ sowie der „Identitären Bewegung“ auf (https://globalextremism.org/post/active-club-chapters-growing-globally/).
Auch der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und BfV-Präsident Sinan Selen vorgestellte Verfassungsschutzbericht 2025 nennt „Active Clubs“ ausdrücklich als Beispiel für eine zunehmend junge Radikalisierung (Verfassungsschutzbericht 2025, S. 107–108). Auch der nordrhein-westfälische Verfassungsschutzbericht 2025 benennt die Entstehung von Gruppierungen wie „Active Clubs“ explizit als neue Erscheinungsform rechtsextremer Organisierung (www.im.nrw/system/files/media/document/file/vsb2025_online_0.pdf, S. 96, 125–127).
Bereits eine frühere Untersuchung des Thinktanks CeMAS hatte im Juni 2024 mindestens zwölf online aktive deutsche Gruppen sowie einen nationalen Telegram-Kanal mit rasantem Mitgliederzuwachs dokumentiert (https://cemas.io/blog/active-clubs-in-deutschland). Eine Recherche von SWR und BR wies im November 2024 anhand einer vom Netzwerk selbst verbreiteten Deutschlandkarte 19 lokale Gruppierungen zwischen Ostsee und Donau nach (www.tagesschau.de/investigativ/swr/kampfssport-rechtsextremismus-100.html).
Bereits im Juni 2024 hatte die Bundesregierung das von „Active Clubs“ ausgehende Gewalt- und Bedrohungspotenzial sowie die starken Rekrutierungsbemühungen junger Männer für das gewaltorientierte rechtsextreme Spektrum als „potentiell erheblich“ bewertet (vgl. Bundestagsdrucksache 20/11887). Angesichts der seither offenbar fortgeschrittenen Ausbreitung des Netzwerks und der aktuellen Warnungen von BfV, BKA und Landesbehörden fragen wir die Bundesregierung nach ihrem aktuellen Kenntnisstand.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele „Active Clubs“ bzw. ihnen zurechenbare regionale Gruppierungen sind der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Behörden nach aktuellem Kenntnisstand in Deutschland bekannt?
a) Wie verteilen sich diese Gruppierungen auf die einzelnen Bundesländer, und zu welchem Zeitpunkt wurden die jeweiligen Erkenntnisse gewonnen?
b) Wie hat sich diese Zahl seit der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage vom Juni 2024 (Bundestagsdrucksache 20/11887) entwickelt?
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Behörden zur Zahl der Mitglieder und Sympathisantinnen und Sympathisanten vor (bitte nach Altersgruppen (unter 14 Jahren, 14 bis 17 Jahre, 18 bis 25 Jahre, über 26 Jahre) und Geschlecht aufschlüsseln, soweit bekannt)?
d) Wie viele Gefährderinnen und Gefährder und relevante Personen von „Active Clubs“ sind der Bundesregierung je bekannt?
e) Gegen wie viele Mitglieder von „Active Clubs“ liegen nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
f) Wie viele der bekannten „Active Clubs“ sind mit eigenen Telegramoder Instagram-Kanälen öffentlich sichtbar aktiv?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Gründung neuer „Active Clubs“ in deutschen Großstädten seit dem Sommer 2026 vor, insbesondere in Berlin, Hamburg und München?
Seit wann genau befassen sich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundeskriminalamt (BKA) mit dem Phänomen „Active Clubs“ in Deutschland, in welcher Form findet ein Austausch mit den Landesbehörden hierzu statt und waren die „Active Clubs“ schon einmal Thema bei einer Konferenz der Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern (IMK)?
Welche organisatorischen oder personellen Verbindungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen „Active Clubs“ und rechtsextremistischen Parteien und Organisationen?
a) Welche Verbindungen von „Active Clubs“ oder dort engagierten Aktivistinnen und Aktivisten bestehen konkret zu „Der III. Weg“, „Nationalrevolutionäre Jugend“, „Die Heimat“, „Junge Nationalisten“, der zwischenzeitlich aufgelösten „Jungen Alternative“, „Generation Deutschland“, „Alternative für Deutschland“ und der „Identitären Bewegung“?
b) Welche Erkenntnisse liegen zu Doppelmitgliedschaften zwischen „Active Clubs“ und diesen Organisationen vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Behörden zu Vernetzungsformaten (z. B. gemeinsame Wanderungen, überregionale Stammtische) zwischen „Active Clubs“ und anderen rechten Jugend- oder Vernetzungsgruppen vor?
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Behörden zur Rolle von Patrick Schröder beim Aufbau und bei der Entwicklung des „Active Club“-Netzwerks in Deutschland?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Behörden zu Verbindungen deutscher „Active Clubs“ zu internationalen Netzwerken vor, insbesondere in den USA, Kanada und skandinavischen Ländern?
Wie bewerten die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Behörden die von der Nichtregierungsorganisation Global Project Against Hate and Extremism dokumentierte Entwicklung von weltweit 187 aktiven Ortsgruppen in 27 Ländern, darunter allein 19 neue deutsche Gruppierungen seit 2023?
Wie bewerten die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Behörden aktuell das von „Active Clubs“ ausgehende Gewalt- und Bedrohungspotenzial, und inwiefern hat sich diese Einschätzung seit Juni 2024 verändert?
Welche Straf- und Gewalttaten sind der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Behörden bekannt, die Mitgliedern von „Active Clubs“ zugerechnet werden (bitte nach Jahr, Bundesland und Deliktart aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Behörden zu der Durchsuchungsaktion gegen mutmaßliche Mitglieder des „Active Club Ostwestfalen“ im Oktober 2025 vor, bei der mehrere Waffen sichergestellt wurden?
a) Wie viele Personen rechnet die Bundesregierung dem „Active Club Ostwestfalen“ zu?
b) Wie viele der sichergestellten Waffen stammen aus legalen Waffenbeständen und wie viele aus illegalen?
c) Wie viele mutmaßliche Mitglieder des „Active Club Ostwestfalen“ verfügen über eine waffenrechtliche Erlaubnis, und wenn ja welche?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Behörden zur gezielten Ansprache und Rekrutierung Minderjähriger durch „Active Clubs“ und/oder deren Mitglieder vor?
Welche konkreten Maßnahmen haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Behörden seit der Antwort auf die Schriftliche Frage vom Juni 2024 (Bundestagsdrucksache 20/11887) ergriffen, um der Ausbreitung des Netzwerks entgegenzuwirken?
Inwiefern stehen Bund und Länder im Austausch mit Sportverbänden und Kampfsportvereinen, um für eine mögliche Unterwanderung durch „Active Clubs“ zu sensibilisieren?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Behörden zur Nutzung von Telegram, TikTok und Instagram durch „Active Clubs“ und/oder ihre Mitglieder zur Rekrutierung vor, und wie viele Löschersuchen wurden bisher gegebenenfalls an die Plattformbetreiber gerichtet (bitte aufschlüsseln)?
Welche Präventions- und Ausstiegsprogramme des Bundes und/oder der ihr nachgeordneten Behörden richten sich gezielt an Personen im Umfeld von „Active Clubs“?
Wie viele staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit „Active Clubs“ sind der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Behörden bekannt (bitte nach Bundesland, Deliktart und Verfahrensstand aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Behörden zur Bedeutung von durch Rechtsextreme organisierten Kampfsportveranstaltungen – etwa der im Oktober 2024 durch die Polizei aufgelösten Veranstaltung in Hachenburg – für die Vernetzung von „Active Clubs“?
Wie viele Mitglieder von „Active Clubs“ verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine Waffenerlaubnis?
a) Wie vielen Mitgliedern von „Active Clubs“ wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Waffenerlaubnis entzogen oder versagt?
b) Über wie viele und welche Waffen sowie wie viel Sprengstoff verfügen Mitglieder von „Active Clubs“ nach Kenntnis der Bundesregierung?
Anhand welcher Kriterien unterscheiden die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Behörden in ihrer Bewertung zwischen regulärem, nicht-extremistischem Kampfsporttraining und der gezielten ideologischen bzw. paramilitärischen Vorbereitung im Umfeld von „Active Clubs“?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Behörden zur Finanzierung von „Active Clubs“ vor?
a) Welche Rolle spielt dabei der Vertrieb von Merchandise über einschlägige Modelabels?
b) Inwiefern kooperieren deutsche „Active Clubs“ nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder der ihr nachgeordneten Behörden mit rechtsextremen Musiklabels und -produktionen?
Wie bewerten die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Behörden das Risiko, dass „Active Clubs“ als Auffangstruktur für Mitglieder bereits verbotener rechtsextremer Vereinigungen dienen, und sind ihr entsprechende Fälle bekannt?